Die touristische Bedeutung von Timesharing


Diplomarbeit, 2005

168 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangverzeichnis

0 Einleitung

1 Vorbemerkungen
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Abgrenzung des Themas

2 Grundlagen
2.1 Einführung in die Thematik - Terminologie
2.1.1 Der Begriff des Timesharings
2.1.1.1 Definition Timesharing
2.1.2 Timesharingerwerber und –anbieter
2.1.3 Timesharingobjekt und –anteil
2.2 Entstehung und Geschichte des Timesharings
2.2.1 Entstehung und Anfänge in Europa
2.2.2 Entwicklung und Durchbruch in den USA
2.2.3 Timesharing in Europa
2.3 Timesharing als Produkt der Tourismuswirtschaft
2.3.1 Definition Tourismusbegriff
2.3.2 Timesharing als Tourismus
2.3.3 Die touristische Leistung
2.3.4 Timesharing als touristische Leistung
2.3.5 Einordnung innerhalb der Tourismuswirtschaft
2.4 Zwischenfazit

3 Konzept des Timesharings
3.1 Das Teilzeitwohnrechtsystem
3.1.1 Beteiligte „Personen“ am System
3.1.1.1 Developer
3.1.1.2 Marketinggesellschaft
3.1.1.3 Verwaltungsgesellschaft
3.1.1.4 Tauschorganisationen
3.1.1.5 Dachorganisationen
3.1.1.6 Timesharingbesitzer bzw. –erwerber
3.1.1.7 Sonstige Beteiligte
3.2 Merkmale des Produktes „Timesharing“
3.2.1 Vielzahl der Erwerber und Internationalität
3.2.2 Tauschmöglichkeit
3.2.2.1 Interner Tausch
3.2.2.2 Externer Tausch
3.2.3 Kostenfaktoren
3.2.3.1 Einstiegszahlung oder Erwerbspreis
3.2.3.2 Laufende Kosten
3.2.3.3 Tauschkosten
3.2.3.4 Reisekosten
3.2.4 Zeitfaktor
3.2.5 Anlagen und Objekte – Wohneinheiten
3.3 Arten von Timesharing
3.3.1 Fixes Timesharing
3.3.1.1 Festes Datum (fixed time)
3.3.1.2 Feste Kalenderwoche (fixed week)
3.3.2 Variables Timesharing
3.3.2.1 Floating week
3.3.2.2 Gesplittete Wochen (splitt weeks)
3.3.2.3 Fractional Ownership
3.3.2.4 Punktesystem
3.3.3 Timeshare ähnliche Arten
3.4 Rechtliche Ausgestaltung
3.4.1 Timesharingsysteme – Typen, Modelle, Grundformen
3.4.1.1 Schuldrechtlich ausgestaltetes Timesharing
3.4.1.2 Dinglich ausgestaltetes Timesharing
3.4.1.3 Gesellschaftsrechtlich ausgestaltetes Timesharing
3.4.1.3.1 Vereinsmodell bzw. –system
3.4.1.3.2 Aktienmodell bzw. –system
3.4.2 Bestehende Timesharing Gesetze
3.4.2.1 Die EU-Richtlinie 94/47/EG
3.4.3 Rechtssprechung in Deutschland
3.5 Kritische Betrachtung des Konzeptes
3.5.1 Soziale und wirtschaftliche Bedeutung von Timesharing
3.5.1.1 Soziale Bedeutung
3.5.1.2 Wirtschaftliche Bedeutung
3.5.2 Vor- und Nachteile des Timesharings
3.5.2.1 Anbieter
3.5.2.2 Erwerber
3.5.2.3 Allgemeinheit und Destinationen
3.6 Das Tauschsystem – ein Exkurs
3.6.1 Entwicklung und Überblick
3.6.2 Bedeutung der Tauschgesellschaften
3.6.3 Funktionsweise
3.7 Zusammenfassung

4 Vermarktung von Timesharing
4.1 Anforderungen an das Marketing
4.2 Marketing-Mix
4.2.1 Vertriebspolitik
4.2.1.1 Off-site Vertrieb
4.2.1.2 On-site Vertrieb
4.2.1.3 Internet und Reisebüro
4.2.2 Kommunikationspolitik
4.2.2.1 Verkaufsförderung und Werbung
4.2.2.2 Öffentlichkeitsarbeit (PR) und Corporate Identity
4.2.3 Weitere Bestandteile des Marketing-Mix
4.3 Zusammenfassung

5 Der Timesharing Markt – Marktanalyse
5.1 Einordnung ins Marktmodell und Marktabgrenzung
5.1.1 Angebotsfaktoren
5.1.2 Nachfragefaktoren
5.2 Internationaler Überblick des Marktes
5.2.1 Weltweit
5.2.2 Europa
5.3 Deutschland – Marktanalyse
5.3.1 Marktabgrenzung und –eingrenzung
5.3.2 Die Angebotsseite
5.3.2.1 Marktvolumen und Marktstruktur
5.3.2.2 Anbieter auf dem deutschen Markt
5.3.2.3 Tauschfirmen auf dem deutschen Markt
5.3.2.4 Wiederverkaufsfirmen, Marketing- und Verwaltungsfirmen
5.3.2.5 Ferienanlagen
5.3.2.6 Konkurrenz und Ersatzprodukte
5.3.3 Die Nachfrageseite
5.3.3.1 Profil der deutschen Timesharing-Nachfrager
5.3.3.2 Profil der Nachfrager mit Nutzungsrechten
in Deutschland
5.3.3.3 Zielgebiete und Urlaubsdestinationen
5.3.3.4 Zielgruppe
5.3.3.5 Nachfragepotenzial
5.3.4 Umfrage
5.4 Fazit

6 Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen
6.1 Vorraussetzungen für das langfristige Gelingen von Timesharing
6.2 Probleme aus Sicht der Anbieter und Nutzer in Deutschland
6.2.1 Wiederverkauf
6.2.2 Image und Reputation
6.2.3 Andere Probleme
6.3 Chancen und Risiken des Timesharings in Deutschland
6.4 Trends und Ausblick weltweit
6.5 Zukunft in Deutschland

7 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2-1 Gesamtprodukt Timesharing als „Reisebündel“

Abb. 3-1 Teilzeitwohnrechtsystem

Abb. 3-2 Zusammensetzung Erwerbssumme

Abb. 3-3 Zusammensetzung laufende Kosten

Abb. 3-4: Arten von Ferienanlagen

Abb. 3-5 Merkmale des Timesharings

Abb. 3-6 Arten des Timesharings

Abb. 4-1 Marketingmethoden

Abb. 5-1 Tourismusmarkt

Abb. 5-2 Timesharingmarkt

Abb. 5-3 Entwicklung: Nutzer und Verkaufsvolumen weltweit

Abb. 5-4 Der deutsche Timesharingmarkt im Überblick

Tabellenverzeichnis

Tab. 3-1 Mitgliedsbeiträge und Tauschgebühren einiger Tauschfirmen

Tab. 3-2 Appartementarten und –belegung

Tab. 3-3 Vor- und Nachteile für den Anbieter

Tab. 3-4 Vor- und Nachteile für den Erwerber

Tab. 3-5 Vor- und Nachteile für die Allgemeinheit und Destinationen

Tab. 3-6 Marktanteile der Tauschgesellschaften in Europa

Tab. 5-1 Weltweit umsatzstärkste Unternehmen

Tab. 5-2 Europäische Anbieter

Tab. 5-3 Zielgebiete deutscher Timesharing-Nachfrager

Tab. 6-1 Chancen und Risiken für das Timesharing in Deutschland

Anhangverzeichnis

Anhang 1 Entwicklungspunkte des Timesharings

Anhang 2 Gliederung des Beherbergungswesens

Anhang 3 Die Fremdenverkehrsleistung

Anhang 4 Typische Servicekette beim Timesharing

Anhang 5 Dienstleistungsorientiertes Marketingmodell im Tourismus

Anhang 6 Grundprinzip externer und interner Tausch

Anhang 7 Übersicht ausgewählter Tauschfirmen

Anhang 8 Richtlinien für die Größe der Wohneinheiten

Anhang 9 Übersicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie

Anhang 10 Ausgaben europäischer Timesharer

Anhang 11 Tauschmethoden bei Interval International und RCI

Anhang 12 Marketing-Mix

Anhang 13 Vertriebspolitik

Anhang 14 Kommunikationspolitik

Anhang 15 Anbieterseitige Marketingkanäle

Anhang 16 Preisdifferenzierung beim Timesharing

Anhang 17 Einflussfaktoren auf das Tourismusangebot insb. Timesharingangebot

Anhang 18 Einflussfaktoren auf die Tourismusnachfrage insb. Timesharingnachfrage

Anhang 19 Weltweite Aufteilung der Resorts

Anhang 20 Europäische Verteilung der Nachfrager und Wachstums- entwicklung

Anhang 21 Einordnung der Marktanalyse in die Analysephase

Anhang 22 Übersicht der Mondi Holiday Ferienanlagen

Anhang 23 Firmenübersicht Deutschland

Anhang 24 Übersicht der Resorts in Deutschland

Anhang 25 Übersichtskarte der Resorts in Deutschland

Anhang 26 Anschriften der Resorts in Deutschland

Anhang 27 Verteilung der Resorts nach Appartementanzahl

Anhang 28 Ausgezeichnete Resorts in Deutschland

Anhang 29 Profil der deutschen Timesharing-Nachfrager

Anhang 30 Timesharing-Nachfrager mit Nutzungsrechten in Deutschland

Anhang 31 Berechnung Nachfragepotenzial

Anhang 32 Altersstruktur der Onlinenutzung in Deutschland

Anhang 33 Fragebogen zur Onlineumfrage

Anhang 34 Onlineumfrage

Anhang 35 Expertenbefragung

Anhang 36 EU Richtlinie

Anhang 37 Teilzeit-Wohnrechtegesetz – TzWrG

Anhang 38 Gesetzestext BGB

0 Einleitung

Timesharing – selten zuvor wurde dieses Thema in der Fachliteratur und Öffentlichkeit so kontrovers gesehen. Ausgehend von dieser Diskussion, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit intensiv mit dem Thema Timesharing. Mit dieser Diplomarbeit werden mehrere Ziele verfolgt. Zum einen wird ausführlich das Phänomen Timesharing vorgestellt und analysiert. Was ist die Grundidee und die Charakteristik des Timesharings, welche Personen sind involviert und wie hat sich die Idee von ihren Anfängen her, entwickelt? Zum anderen soll gezeigt werden, wie sich das Produkt Timesharing im Tourismus darstellt. Dabei wird konkretisiert, wie dieses Konzept tourismuswirtschaftlich zu bewerten ist und welches die Vor- und Nachteile für Anbieter und Nachfrager sind. Ein weiteres Ziel ist die Darstellung des deutschen Marktes für Timesharing, wobei ebenso Berührungspunkte zum führenden amerikanischen Markt behandelt werden. Es soll gezeigt werden, welche Anbieter auf dem Markt agieren und wie dieser im Einzelnen strukturiert ist. Die nachfrageseitige Analyse des deutschen Marktes wird durch eine Onlineumfrage unterstützt. Die Vermarktung von Timesharing und die Analyse der Probleme, sowie Chancen und Risiken dieses Konzeptes stellen weitere Ziele dar, die untersucht werden. Das Hauptanliegen und Thema der Diplomarbeit ist die Herausarbeitung der Bedeutung des Timesharings im Tourismus, insbesondere am Beispiel von Deutschland.

1 Vorbemerkungen

1.1 Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in sieben Kapitel. Dabei werden in den ersten Kapiteln die Grundlagen des Themas gelegt und das Konzept vorgestellt, welches dem Timesharing zugrunde liegt. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a., die Herausarbeitung der Produktmerkmale und der Vor- und Nachteile für die Beteiligten. Die verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung von Timesharing, anhand des Marketing-Mix, sind Inhalt des darauf folgenden vierten Kapitels. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vertriebs- und Kommunikationspolitik. Das daran anschließende fünfte Kapitel gibt einen Überblick über den Timesharingmarkt und analysiert diesen angebots- und nachfrageseitig für Deutschland. Den Abschluss der Arbeit bilden die Analyse der Probleme der Timesharingbranche, der Chancen und Risiken in Deutschland und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Timesharings. Im siebenten Kapitel werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst.

1.2 Abgrenzung

Timesharing ist ein sehr komplexes Phänomen, bei dem es nicht möglich ist, alle sich stellenden Fragen und Probleme mit dieser Arbeit zu bearbeiten. Es ist daher sinnvoll, thematische Grenzen festzulegen; Gegenstand ist nur das Timesharing an Ferienimmobilien. Andere Formen werden erwähnt, bleiben von der weiteren Betrachtung aber ausgeschlossen. Die Ausführungen erfassen primär das professionell und kommerziell betriebene Timesharing. Eine grundlegende rechtliche Betrachtung des Timesharings in all seinen Facetten ist nicht Gegenstand der Arbeit und wird nur in Grundzügen behandelt. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich im Wesentlichen auf den europäischen Markt und dabei insbesondere auf das Timesharing in Deutschland. Zu Vergleichszwecken wird teilweise auch der amerikanische Markt herangezogen.

2 Grundlagen

Nachdem das Thema dieser Diplomarbeit ausreichend abgegrenzt ist, sollen nun die Grundlagen, zum besseren Verständnis dessen, geschaffen werden. Dazu werden im ersten Teil des folgenden Kapitels die Terminologie und Begriffsbestimmungen dargestellt, ehe in einem zweiten Abschnitt auf die Entstehung und Geschichte des Timesharings eingegangen wird.

2.1 Einführung in die Thematik – Terminologie

Wenn man sich intensiv mit dem Thema Timesharing beschäftigt, treten eine Reihe von Begriffen auf, die damit in Verbindungen stehen. In einem ersten Schritt sollen Begriffe, wie Timesharingerwerber, Timeshareobjekt oder Timeshareanbieter, Developer und schließlich der Oberbegriff Timesharing definiert werden.

2.1.1 Der Begriff des Timesharings

In der Literatur sind verschiedene Begriffe und Begriffsschöpfungen auffindbar, die jedoch alle letztendlich das Gleiche beinhalten und bedeuten. Dazu zählen Begriffe wie multipropriete, propriete spacio-temporelle, propiedad periodica, propriete saisonniere, time-property, interval ownership, vacation ownership[1], Teilzeiteigentum[2], periodisches Ferienwohnrecht, Teilzeitwohnrecht etc.[3], um nur einige zu nennen. Ebenfalls unterschiedlich ist die Schreibweise des Begriffs Timesharing in der Literatur. Einige der Autoren, wie Cordes / Bredow, Böhmer oder de Sousa sprechen von Timesharing, während andere, wie Tonner, Schöllhorn / Steuber oder Hildenbrand wiederum die getrennte Schreibweise Time-sharing bevorzugen.[4] Im Rahmen dieser Arbeit soll Timesharing in einem Wort verwendet werden, da es sich so speziell in der Tourismusindustrie im Zusammenhang mit Ferienimmobilien durchgesetzt hat.

Der Begriff Timesharing setzt sich aus zwei englischen Wörtern zusammen. Zum einen „time“ = Zeit und zum anderen „share“ = teilen. Nach Tonner heißt Timesharing einfach nur „Zeiteinteilung“ und lässt sich auf jegliches Wirtschaftsgut anwenden, dass eine hohe Einstiegsinvestition erfordert und nicht ständig benötigt wird.[5] Es ist ein ökonomisches Konzept, auf der Basis eines sehr einfachen Grundgedankens, welches sich auf viele Wirtschaftszweige, Konsum- und Wirtschaftsgüter anwenden lässt, wie z. B. bei der Autovermietung (carsharing)[6], bei Produktionsstätten und -maschinen[7], Computeranlagen[8], Sportanlagen oder Schiffen/Segelbooten[9]. Der Hauptgedanke des Konzeptes liegt darin, eine Sache zwischen mehreren Nutzern zeitlich so aufzuteilen, dass jedem Nutzer eine periodische wiederkehrende, auf einen bestimmten Zeitpunkt beschränkte Nutzungsberechtigung an der Sache eingeräumt wird. Die Kosten für die Anschaffung, Verwaltung und Unterhaltung werden dabei unter den Nutzern anteilsmäßig aufgeteilt.[10] In der Tourismusindustrie findet dieses Konzept Anwendung im Bereich der Ferienimmobilien.

2.1.1.1 Definition Timesharing

Der Duden definiert Timesharing als „gekauftes Wohnrecht an einer Ferienwohnung während einer bestimmten Zeit“[11]. Umfangreicher ist dagegen die Definition in der allgemeinen Fachliteratur bspw. von Hildenbrand et. al.:

„Timesharing im hier verstandenen Sinne liegt daher immer dann vor, wenn ein (Immobilien)objekt während periodisch, regelmäßig jährlich wiederkehrender festgelegter Nutzungszeiten einem Benutzer zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß Dritter, zumeist des Eigentümers des Objektes, zur Verfügung steht.“[12]

Eine als gültig anzusehende Legaldefinition von Timesharingverträgen und damit verbundenen Definition des Timesharings gibt das BGB im § 481:

„Teilzeitwohnrechteverträge sind Verträge, durch die ein Unternehmer einen Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mindestens drei Jahren ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. Das Recht kann ein dingliches oder anderes Recht sein und insbesondere auch durch eine Mitgliedschaft in einem Verein oder einen Anteil an einer Gesellschaft eingeräumt werden.“[13]

Verdeutlicht wird durch diese Definition, dass es sich bei Timesharing nicht um Eigentum, sondern um ein vom Käufer erworbenes Nutzungsrecht handelt. In der Tourismusindustrie versteht man unter Timesharing eine moderne Urlaubsform, bei der ein Appartement, für eine bestimmte Dauer pro Jahr, auf begrenzte oder unbegrenzte Zeit erworben wird.[14] Konkretisiert wurde dies in der Definition vom Deutschen Bundesverband für Teilzeitwohnrechte e.V. (DBTW). Der DBTW definiert Timesharing in seinen Publikationen wie folgt:

„Unter dem Begriff ‚Timesharing’ wurde auf dem Tourismussektor eine Urlaubsform bekannt, die tatsächlich mit ‚share’ = teilen zu tun hat: Eine Vielzahl von Urlaubern teilt sich Ferienappartements innerhalb von Hotel- und Ferienkomplexen für eine bestimmte Zeit und unter anteiliger Kostenübernahme für eben diese temporäre Nutzung der Immobilie.“[15]

Im Rahmen dieser Arbeit wird unter Timesharing eine Urlaubsform verstanden, bei der sich eine Vielzahl von Urlaubern Ferienappartements innerhalb von Hotel- und Ferienkomplexen für die Zeit von mindestens drei Jahren und unter anteiliger Kostenübernahme für die Nutzung, durch den Erwerb eines entgeltlichen Rechtes, teilen.

2.1.2 Timesharingerwerber und -anbieter

Schalch versteht einen Timesharingerwerber als die juristische oder natürliche Person, welche einen oder mehrere Timesharinganteile erwirbt.[16] Der Erwerber wird in der Praxis auch als Timesharer oder Timesharebesitzer bezeichnet und stellt in den meisten Fällen eine natürliche Person dar. Er verkörpert in erster Linie einen Urlauber, der sich einen sorgenfreien und erholsamen Urlaub wünscht. Der Kauf erfolgt im Hinblick auf die Erfüllung persönlicher Ferienbedürfnisse.

Der Timesharinganbieter ist eine natürliche oder (meist) juristische Person, die ein Timesharing-Modell entwirft, verwirklicht und vermarktet. Mit seiner Tätigkeit strebt der Anbieter wirtschaftliche Vorteile an, indem er, die Timeshareanteile nicht nur gewerblich vermarktet, sondern auch die Aufgabe der Objektverwaltung gegen Vergütung übernimmt oder den Erwerbern andere Dienstleistungen anbietet.[17] In der Literatur fallen in diesem Zusammenhang auch die Begriffe Promotor, Developer[18] oder Initiator.

2.1.3 Timesharingobjekt und -anteil

Ein weiterer Begriff, der im Zusammenhang mit dieser Thematik auftritt, ist der des Timesharingobjektes, oder wie es oft in der Fachsprache heißt: die „Ferienanlage“. Das ist das eigentliche Objekt, d. h. die Ferienimmobilie, an welcher eine Vielzahl von Timesharingerwerbern ihr Nutzungsrecht erworben hat.[19] Verschiedene Arten von Immobilien dienen als Timesharingobjekte. In der Regel handelt es sich bei diesen erschlossenen Grundstücken um Hotels, Resorts oder Appartementanlagen mit typischen Einrichtungen zur Urlaubsgestaltung.[20] Man unterscheidet grob zwei Arten von Ferienanlagen:

- Ferienanlagen in oder in der Nähe von attraktiven Tourismusorten, in der Regel abseits von zentralen Wirtschaftsstandorten;
- Ferienanlagen mit besonders attraktiven Freizeiteinrichtungen in oder in der Nähe von zentralen Wirtschaftsstandorten.[21]

Laut Schalch verkörpert der Timesharinganteil das jährlich wiederkehrende Nutzungsrecht an einem bestimmten Appartement in einer Ferienanlage und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Erwerbers.[22]

2.2 Entstehung und Geschichte des Timesharings

Der Gedanke der Nutzung einer Sache durch mehrere Personen, um den Nutzen zu steigern, welcher dem Timesharing zugrunde liegt, ist nicht neu; im Gegenteil, er ist schon sehr alt. Zeugnisse lassen sich bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen.[23] Es ist vergleichbar mit dem genossenschaftsrechtlichen Gedanken des Teilens und der gemeinschaftlichen Nutzung von Dingen und Sachen.[24] Das war schon bei der Nutzung von gemeinschaftlichen Wasserläufen in der Landwirtschaft zu beobachten.

2.2.1 Entstehung und Anfänge in Europa

Der unmittelbare Ursprung des kommerziellen und professionellen Timesharings ist nicht klar definierbar. Man kann aber mit Sicherheit feststellen, dass das Timesharing in den 60er Jahren in Europa entwickelt wurde. In einigen Literaturquellen stammt Timesharing aus dem Ende der 50er Jahre in Spanien, bei anderen aus dem Jahre 1958 in Berlin, wo der deutsche Kaufmann Alexander Nette die Idee des „Teilappartements“ konzipierte.[25] Anfang der 60er Jahre kamen auch andere Anbieter auf den Markt. Doch falsche Kalkulation und der Verkauf unrentabler und heruntergekommener Objekte führte zu großer Verunsicherung der Interessenten und zum Rückgang der „Branche“.[26]

Einer anderen Meinung zufolge gilt als Geburt des Timesharings, die Gründung der schweizerischen Firma Hapimag am 23. September 1963, welche das erste Timesharing-Modell verwirklichet haben soll.[27] Der Begriff des Timesharings wird erstmals 1965 in Frankreich von einem Unternehmen verwendet, in Anlehnung an die schon in Computerkreisen übliche Bezeichnung des Timesharings, bei der die Arbeitszeit mehreren Benutzern nacheinander zugewiesen wird.[28] Die Mehrzahl der Quellen gibt aber den Wintersportort Super Devoluy 1967 in den französischen Alpen, als Entstehungsort an.[29] Dort verkaufte ein Marseiller Unternehmen (Grands Travaux de Marseille) zum ersten Mal Ferienwohnungen unterteilt nach Raum und Zeit. Zum Verkauf nutzte es den Werbeslogan „Ne louez plus la chambre, achetez l’hotel – c’est moins onereux!“[30]. Timesharing entwickelte sich sehr zäh und fand nur eine geringe Anzahl von Befürwortern in Europa. Die Einführung war begleitet von zahlreichen Zusammenbrüchen unseriöser Unternehmen und so erfuhr die Branche zunächst eine Stagnation und verfiel in Misskredit. Die eigentliche Verbreitung des Timesharings und auch des Erfolges, begann Anfang der 70er Jahre nach erfolgreicher Einführung in den USA.

2.2.2 Entwicklung und Durchbruch in den USA

In den USA gab es einen deutlich ausgeprägteren Hang zum Kauf eines Zweiteigenheims, als zu jener Zeit in Europa. Begünstigt wurde die positive Entwicklung des Timesharings durch die Ölkrise 1974 und die damit verbundene Rezession.[31] Die Ölkrise hatte zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt. Die Immobilienfirmen konnten die Eigentumswohnungen nicht mehr absetzen und blieben auf dem teuren Bauland und den Immobilien sitzen. Aufgrund des Angebotsüberschusses mussten neue Märkte erschlossen werden.[32]

Durch Timesharing konnten nun auch Käufer angesprochen werden, für die ein Kauf einer ganzen Immobilie nicht in Frage gekommen wäre. Es gab somit ein größeres Kundenpotenzial. Für die amerikanischen Verbraucher standen die Sicherung des zukünftigen Urlaubs zu Preisen von heute und der scheinbare Erwerb von Eigentum im Vordergrund. Ein weiterer Triebfaktor war sicherlich, dass für den Erwerb keine Kreditfinanzierung notwendig war.[33] Den Developern verhalf der mehrmalige Verkauf der Appartements zu mehr Umsatz und Provisionen und den Käufern zu niedrigeren Preisen.[34] Alle Beteiligten profitierten so in dieser Krisensituation. Das Timesharing entwickelte sich in den USA zu einem blühenden Geschäft, mit hohen jährlichen Wachstumsraten. Die auftretenden Ver-braucherschutzprobleme wurden in zahlreichen Bundesstaaten mit speziellen Gesetzen und durch die Gründung eines Dachverbandes gelöst. Dieser führte einen Verhaltens- und Ehrenkodex für Entwicklung und Vertrieb ein.

Einen bedeutenden Anteil am raschen Wachstum der Branche in den USA hatte zweifellos die Gründung von zwei internationalen Tauschringen im Jahr 1974/76.[35] Dadurch war es möglich, die Nutzungsrechte miteinander auszutauschen. Diese Flexibilität in der Ausübung des Nutzungsrechtes brachte die erhoffte Erhöhung der Attraktivität.[36] Nicht zuletzt führte auch der Einstieg einiger großer Hotelketten zur Belebung der Branche. Die erfolgreiche Entwicklung des Timesharings in der amerikanischen Touristikbranche führte zu einem „Reimport“ nach Europa und zu erneuten Bemühungen der europäischen Touristikbranche zur Erschließung des Timesharingmarktes.[37]

2.2.3 Timesharing in Europa

Mitte der 70er Jahre wurde durch Frank Chapman auf dem englischen Markt die Firma Multi-Ownership Resorts gegründet, welche mehrere Anlagen in England, Schottland und später auch Spanien betrieb. In Deutschland hält Timesharing gegen Ende der 70er Jahre wieder Einzug. Jedoch haftet ihm noch ein negatives Image an, sodass viele seriöse Unternehmen nur im Stillen erfolgreich arbeiten und hohe Zuwachsraten erzielen.[38] Die Umsätze in der Teilzeitwohnrechtbranche stiegen nun auch in Europa schnell an und wurden durch das Ende der Wirtschaftskrise gefördert. Dies führte zu einer Erholung der Lage in den Haupturlaubsgebieten. Die Timesharingbranche in Europa begann zu boomen. Gegen Ende der 70er Jahre begannen Bauträger existierende Hotels in Teilzeitwohnrechtanlagen zu verwandeln und gleichzeitig, mit der Errichtung neuer Ferienanlagen.

Einen wichtigen Anteil am Erfolg des Konzeptes und der guten Umsätze im Vor-Ort-Verkauf in den Ferienanlagen, hatten die aus den USA bewährten und importierten Verkaufstechniken. Hauptmärkte waren dabei die Kanarischen Inseln, die Costa del Sol und die Algarve.[39] In Europa war ein rapides Wachstum zu verzeichnen. Bis Ende 1987 konnte Europa mehr als 300.000 Timesharebesitzer und ca. 400 Timeshareobjekte aufweisen.[40]

Jedoch muss sich die Branche in Europa mit einem Imageproblem auseinandersetzen, welches dem Mangel an Seriosität einiger Anbieter und einiger spektakulärer Konkurse zuzuschreiben ist. Da es sich in Europa um einen relativ jungen Markt mit hohen Gewinnmöglichkeiten handelte, wurden auch unseriöse Firmen angelockt.[41] Immer wieder wurden der Branche unsaubere Vermarktungspraktiken (aggressive Vertriebsmethoden, sog. „hard selling methods“) und betrügerische Machenschaften vorgehalten. Eine Neubewertung der Verkaufsmethoden und strengere nationale Gesetze, führten Anfang der 90er Jahre in verschiedenen Ländern bspw. Großbritannien zu einer Verlangsamung des Wachstums, aber auch zu mehr Seriosität. 1994 erfolgt der Erlass einer europäischen Richtlinie durch die EU zum Timesharing. Diese erforderte die nationale Umsetzung bis 1997 und räumt den Verbrauchern mehr Rechte ein. Zum Schutz der Branche in Europa haben sich Timesharinganbieter, Tauschringe und andere Beteiligte zu nationalen und internationalen Interessenverbänden zusammengetan, wie bspw. dem DBTW oder 1998 die Gründung der Organisation for Timeshare in Europe (OTE) zur Interessenvertretung der Teilzeitwohnrechtbranche. So entstand auch in Europa ein angemessener Verbraucherschutz und eine Selbstreinigung des Marktes, von „schwarzen Schafen“, setzte ein.[42] Die Umsetzung der EU Richtlinie und die Gründung der OTE veranlassten auch große Unternehmen, wie die Hotelkette Marriott (Marriott Vacation Club) in Europa zu agieren. Ebenso wie in den USA verhelfen renommierte Unternehmen aus dem Hotelgewerbe[43] und andere Markenunternehmen der Timesharingbranche nun zur Seriosität. So agieren in Europa Unternehmen wie die Hilton Group, De Vere, Starwood oder im Jahr 2000 die TUI. Auch wenn sich das Wachstum in den Jahren verlangsamte, entstand in Europa der zweitgrößte Markt für Timesharing nach den USA. Anfang 2004 gab es in Europa ca. 1,7 Mio. Timesharingbesitzer und über 1.500 Resorts.[44] Zur Veranschaulichung der Entwicklung dient der Anhang 1.

2.3 Timesharing als Produkt der Tourismuswirtschaft

Im Zuge des Wandels der Freizeitgewohnheiten hin zu mehr Abwechslung und Reisen, hat die Tourismusbranche verschiedene Produkte, wie die Pauschalreise oder Kreuzfahrt geschaffen.[45] Wie Timesharing als neues Produkt in den Sektor des Tourismus eingeordnet werden kann, soll im folgenden Abschnitt aufgezeigt werden. Zunächst ist zu klären, was unter Tourismus zu verstehen ist.

2.3.1 Definition Tourismusbegriff

Bemühungen verschiedener Wissenschaftszweige, eine einheitliche oder allgemein gültige Tourismustheorie zu entwickeln, haben zu unterschiedlich eng gefassten Definitionen des Tourismusbegriffs[46] geführt.[47] In dieser Diplomarbeit versteht man unter Tourismus die Gesamtheit der Beziehungen und Erscheinungen, die sich aus dem vorübergehenden Verlassen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes einer Person ergeben und sich im Kontext des Reisens befinden, mit dem Ziel, der Befriedigung des Reisemotivs.[48]

2.3.2 Timesharing als Tourismus

Tourismus wird nach drei konstitutiven Elementen des Fremdenverkehrs abgegrenzt, nach Ortswechsel, dem Aufenthalt und der Motivation.[49] Es wird von Tourismus gesprochen, wenn ein Ortswechsel von Personen mit Transportmitteln, vom gewöhnlichen Aufenthaltsort, hin zu einem fremden Ort führt.[50] Da sich die Timesharingobjekte nicht an den Wohnorten der Besitzer befinden, sondern erst mit Verkehrsmitteln, wie Flugzeug, Auto oder Bahn erreicht werden müssen, findet ein Ortswechsel vom Wohnort in den jeweiligen Urlaubsort im In- oder Ausland statt. Hinsichtlich dieses Kriteriums lässt sich Timesharing dem touristischen Kernbereich zuordnen. Ein weiteres Kriterium ist der vorübergehende Aufenthalt, mit Übernachtung am fremden Ort, mit der Absicht nach Tagen, Wochen oder Monaten zurückzukehren.[51] Das ist beim Timesharing gegeben, denn der Sinn und Zweck beim Kauf von Timesharing, ist die jährliche Nutzung der Appartements zum Urlaub und somit des vorübergehenden Aufenthaltes, mit der späteren Rückkehr in den Wohnort.[52] Da dieses Recht i. d. R., nicht nur ein oder zwei Tage genutzt wird, sondern länger als eine Woche, zählt es in Hinblick der Dauer zum touristischen Kernbereich. Als ein letztes Kriterium ist die Motivation des Ortswechsels anzusehen. Die Motivation zum Kauf des Timesharinganteils ist nicht der Erwerb der eigentlichen Immobilie, sondern nur die Nutzung dieser, zur Erholung im Urlaub. Es ist daher nicht mit einem Immobilienkauf oder Kapitalanlage gleichzusetzen.[53] Es lässt sich festhalten, dass es sich bei Timesharing um eine Form des Tourismus handelt, die sich dem touristischen Kernbereich zuordnen lässt.

2.3.3 Die touristische Leistung

Das Grundprodukt des Tourismus ist die Reise.[54] Ein touristisches Gesamtprodukt besteht immer aus verschiedenen touristischen Teilleistungen, die von Touristen nachgefragt werden. (vgl. Anhang 3). Es ist ein Bündel von Teilleistungen, die von mehreren Leistungs-erbringern erstellt werden.[55] Eine treffende Definition hierfür gibt u. a. Kaspar:

„Die touristische Leistung definieren wir als Bündel von sach- und personenbezogenen Leistungen, die der Tourist für seine Ortsveränderung und während seines Aufenthaltes am Reiseziel in Anspruch nimmt und konsumiert.“[56]

Je nach Betrachtungsaspekt können touristische Leistungen Schnittmengen aus Sach- und Dienstleistungen darstellen.[57] Im Tourismus wird oft von der touristischen Dienstleistung gesprochen. Zur Charakterisierung von Dienstleistungen können als konstitutive Elemente drei Basiseigenschaften benannt werden: Leistungsfähigkeit, Immaterialität und Kundenintegration (externe Faktor).[58] Touristische Leistungen sind weder greifbar noch transportfähig und für Nachfrager nicht sicht- und prüfbar. Es besteht daher eine hohe Intransparenz bzgl. der Leistungsfähigkeit.[59] Zur Leistungserstellung, die nach dem Verkauf erfolgt („uno-acto-Prinzip“), ist die Mitwirkung des externen Faktors erforderlich.[60]

2.3.4 Timesharing als touristische Leistung

Bei Timesharing handelt es sich nach Ahlers um ein „Leistungsbündel aus Sach-, Dienst- und Organisationsleistungen, dessen geschuldeter Gesamterfolg der ´Urlaubsgewinn´ ist.“[61] Die eigentliche Kernleistung beim Timesharing ist die Beherbergung, gekoppelt mit etlichen urlaubsbegleitenden Zusatz- und Serviceleistungen.[62] Der Erwerber erhält, neben der Beherbergungsleistung, auch die Möglichkeit zur Nutzung von Freizeitangeboten und Verpflegungsleistungen in den jeweiligen Objekten, die hotelähnliche Infrastrukturen und Serviceleistungen aufweisen. Die folgende abgewandelte Grafik und die Abbildung einer typischen Servicekette im Anhang 4 verstärken dies noch einmal.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-1: Gesamtprodukt Timesharing als „Reisebündel“

(Quelle: In Anlehnung an Freyer (2001), S. 114.)

Für eine weitere Betrachtung hilfreich, ist das zeit- und phasenbezogene Dienstleistungsmodell. Dieses versucht den gesamten touristischen Dienstleistungsprozess zu veranschaulichen und beinhaltet drei Phasen (Potenzial-, Prozess- und Ergebnisphase). Freyers touristisches Phasenmodell[63] lässt sich auch auf das Timesharing übertragen. (vgl. Anhang 5) Entsprechend diesem Modell, erfolgt in der Potentialphase, der Phase der Bereitstellung touristischer Teilleistungen, der Kauf der Anteile, die Beratung und Reisevorbereitung. Während der Prozessphase, in der im Rahmen der Leistungserstellung interne (Personal, Beherbergung) und externe Faktoren (Tourist) kombiniert werden, erfolgt die jährliche Nutzung des Wohnrechtes im Objekt. Diese Faktorkombination hat das Ziel, in der Ergebnisphase, die touristischen Bedürfnisse der Touristen nutzenstiftend zu befriedigen, um Stammkunden zu generieren. Es erfolgt hierbei beim Timesharing die Abrechnung, Nachbereitung und Nachbetreuung.

2.3.5 Einordnung innerhalb der Tourismuswirtschaft

Die Tourismuswirtschaft lässt sich nach Freyer, mittels dreier Kriterien (Art der Leistungserstellung, Art der Nachfrage und Intensität des Absatzes), in drei Bereiche einteilen:

- Tourismuswirtschaft im engeren Sinne (typische Tourismuswirtschaft),
- Ergänzende Tourismuswirtschaft,
- Touristische Randindustrie.[64]

Timesharing wird in die Tourismuswirtschaft im engeren Sinne eingeordnet. Darunter versteht man typische Tourismusbetriebe, die typische Tourismusleistungen anbieten, die ausschließlich von Touristen nachgefragt werden.[65] Es hat sich gezeigt, dass sich das Timesharing von einem ehemaligen Produkt der Immobilienwirtschaft zu einem Produkt der Tourismuswirtschaft, insbesondere der Beherbergung, entwickelt hat. Es handelt sich um ein touristisches Spezialprodukt[66], innerhalb der Beherbergungsindustrie. Dabei zählt es zur ergänzenden Beherbergung und wird der „Parahotellerie“ zugeordnet, im Gegensatz zum konventionellen Beherbergungsbetrieb.[67]

2.4 Zwischenfazit

Wie die vorangegangenen Ausführungen gezeigt haben, handelt es sich bei Timesharing um eine touristische Leistung. Timesharing hat sich zu einem komplexen Produkt der Tourismuswirtschaft entwickelt und bietet eine weitere Möglichkeit für die Gestaltung des Urlaubes.[68] Es steht somit gleichwertig neben der Pauschalreise, dem Hotelaufenthalt, der Kreuzfahrt oder des eigenen Ferienhauses und stellt eine Alternative zu den genannten Tourismusprodukten dar.[69] Wie das Produkt ausgestaltet werden kann und wie das Konzept funktioniert, zeigt das nächste Kapitel.

3 Konzept des Timesharings

Im folgenden Kapitel wird das Konzept des Timesharings näher dargestellt, d. h. wie funktioniert das System, welche Merkmale weist das System auf, welche Kosten entstehen und welche Arten gibt es beim Timesharing. Im letzten Teil dieses Kapitels erfolgt eine kritische Betrachtung des Konzeptes mit den Vor- und Nachteilen für Anbieter, Erwerber und betroffene Destinationen.

3.1 Das Teilzeitwohnrechtsystem

Das Prinzip des Timesharings ist an sich relativ unkompliziert, die Umsetzung dieses Konzeptes allerdings ist recht komplex. Vergleichbar ist das mit dem System eines Golfclubs. Ein Golfspieler kauft keinen Golfplatz, um in seiner Freizeit Golf zu spielen. Es wäre für ihn viel zu teuer und aufwendig, die dafür nötige Infrastruktur, einschließlich des Platzes einzurichten und als Einzelner zu unterhalten. Er tritt einem Golfclub bei. Dieser übernimmt die Finanzierung, den Bau, sorgt für die Verwaltung; unterhält den Platz und die Einrichtungen und gibt die Möglichkeit Mitglied zu werden. Solange die Mitgliedsbeiträge gezahlt werden, steht jedem der Club offen. Beim Timesharing kauft der Kunde ein Wohnrecht und wird Mitglied in einem Club[70], für den er jährliche Kosten für das Wohnrecht zu zahlen hat. Das Konzept des Timesharings beruht dabei auf drei einfachen Grundsätzen:

- Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag wird bei einem Gebrauchsgegenstand umso günstiger, je intensiver er gebraucht wird und je besser die Auslastung.
- Je größer und leistungsfähiger ein Gebrauchsgegenstand ist, desto günstiger wird das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag, berechnet auf eine Gebrauchseinheit.
- Je größer und leistungsfähiger ein Gebrauchsgegenstand ist, umso weniger kann er von einer einzigen Person finanziert oder optimal genutzt werden.[71]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3-1: Teilzeitwohnrechtsystem

(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an OTE.)

Die Abbildung 3-1 zeigt die wichtigsten Bestandteile und Beteiligten, die das Konzept zu einem Produkt werden lassen. Das System besteht aus den Developern, den Marketinggesellschaften, den Management- und Verwaltungsgesellschaften, den Timesharingbesitzern, den Tauschunternehmen und den Wiederverkaufsunternehmen. Jeder dieser Systembestandteile hat seine eigenen Aufgaben.

3.1.1 Beteiligte „Personen“ am System

Wie schon erwähnt, sind an einem Timesharingsystem verschiedene juristische und natürliche Personen beteiligt. Das hat verschiedene Gründe, die u. a. auch rechtlicher Natur sein können. Dazu zählen:

- Notwendigkeit zur Spezialisierung und Aufgabenteilung, infolge der Komplexität der Aufgaben[72],
- Internationalität des Timesharings,
- gesetzliche Vorschriften,
- und die Interessen und das Leistungsvermögen des Anbieters.[73]

Eine zentrale Rolle nehmen die Timesharinganbieter und -erwerber ein. Zu einem langfristigen Gelingen sind jedoch die internationalen Tauschringe nötig, die zu einem entscheidenden Bestandteil des Systems geworden sind.

3.1.1.1 Developer

Bei dem Developer oder Anbieter handelt es sich um eine juristische Person, die auch aus der Immobilien- oder Tourismusbranche stammen kann.[74] Einen großen Teil der Hauptverantwortung bei der Ausgestaltung des Konzeptes kommt dem Developer zu, der das eigentliche Timesharingobjekt ausbaut oder kauft und das Timesharingmodell nach seinen Bedürfnissen gestaltet. In diesem Zusammenhang ist er auch für die zweckmäßige Ausstattung des Objektes zuständig. Er hat hierfür u. a., die notwendige Finanzierung zu erbringen.[75] Nach der Fertigstellung der Anlage erarbeitet der Developer ein Konzept mit Rechtsanwälten und spezialisierten Treuhändern aus, mit dem die Rechte der Erwerber nach den jeweiligen geltenden Landesrechtssprechungen zu schützen sind. Anfänglich waren Developer als Immobiliengesellschaften tätig. Heutzutage verwalten sie Ferienanlagen, schaffen kommerzielle Strukturen und regeln die Finanzierung für den Verbraucher und sind für den Anschluss der Anlage an die Tauschgesellschaften zuständig.[76]

[...]


[1] Vgl. ARDA (2005), S. 2.

[2] Der deutsche Begriff „Teilzeiteigentum“ wird zu Recht in der Praxis selten verwendet und ist nicht unumstritten und irreführend, da es sich beim Timesharing nicht um die Erwerbung von Eigentum handelt, sondern lediglich um ein Nutzungsrecht. Daher ist der Begriff „Teilzeitwohnrecht“ im deutschen Sprachgebrauch eher zutreffend.

[3] Vgl. Kohlhepp (1989), S. 6; Schalch (1990), S. 3ff.

[4] Vgl. Tonner ( 1997), Schöllhorn/Steuber (1994), Cordes/Bredow (2000), de Sousa (1998), Hildenbrand (1997) und Böhmer (1993).

[5] Vgl. Tonner (1997), S. 9; Schmiedt (1990), S. 51.

[6] Vgl. Lenz (2000), S. 1.

[7] Vgl. Böhmer (1993), S. 2.

[8] Vgl. Heinrich et. al. (2004), S. 666; Schalch (1990), S. 8.

[9] Vgl. Edmonds (1991), S. 14.

[10] Vgl. de Sousa (1998), S. 21.

[11] Duden (2004), S. 967.

[12] Hildenbrand et. al. (1997), S. 19.

[13] Beck (2005), S. 99.

[14] Vgl. RCI (1997), S. 19.

[15] DBTW (2002), S. 13.

[16] Vgl. Schalch (1990), S. 4.

[17] Vgl. Kohlhepp (1989), S. 6; Schalch (1990), S. 4 und S. 37.

[18] Der im englischsprachigen Bereich der übliche Begriff für Anbieter von Timesharing-Projekten; hat im deutschen Sprachgebrauch zwischenzeitlich auch Anwendung gefunden.

[19] Vgl. de Sousa (1998), S. 34.

[20] Vgl. Karge (1990), S. 12; RCI (1997), S. 19.

[21] Vgl. RCI (1997), S. 20.

[22] Vgl. Schalch (1990), S. 4.

[23] Vgl. Schober (1985), S. 1513; de Sousa (1998), S. 28.

[24] Vgl. Ahlers (1994), S. 3.

[25] Vgl. Gralka (1986), S. 2f. und S. 5; DBTW (2002), S. 18; Edmonds (1991), S. 1. Alexander Nette war zusammen mit Guido Renggli Gründer der späteren schweizerischen Firma Hapimag.

[26] Vgl. Hildenbrand et. al. (1997), S. 17.

[27] Vgl. Schalch (1990), S. 57; Cordes/Bredow (2000), S. 31.

[28] Vgl. Heinrich et. al. (2004), S. 666; Schneider/Werner (2000), S. 248. Das Timesharing-verfahren ist dabei eine typische Strategie beim Prozessor-Scheduling (Ablaufplanung).

[29] Vgl. Kohlhepp (1989), S. 1; Edmonds (1991), S. 1; OTE (2001), S. 3; www.thetimesharebeat.com, 2005.

[30] Aus dem französischen: „Mieten Sie nicht mehr das Zimmer, kaufen Sie das Hotel – das ist billiger!“. Vgl. de Sousa (1998), S. 29f.; Edmonds (1991), S. 1 und S. 196.

[31] Vgl. Coltman (1989), S. 184; Hildenbrand et. al. (1997), S. 90f.

[32] Vgl. RCI (1997), S. 22.

[33] Vgl. Tonner (1997), S. 12.

[34] Vgl. Cordes/Bredow (2000), S. 32; Hildenbrand et. al. (1997), S. 19.

[35] Zu einem Resorts Condominiums International (RCI) und zum anderen Interval International (II). Vgl. Edmonds (1991), S. 1; Wates (1987), S. 7.

[36] Vgl. RCI (1997), S. 22.

[37] Vgl. de Sousa (1998), S. 30.

[38] Vgl. DBTW (2002), S. 18.

[39] Vgl. RCI (1997), S. 22.

[40] Vgl. OTE (2001), S. 4.

[41] Vgl. de Sousa (1998), S. 30.

[42] Unter anderem durch den 1999 von der OTE entwickelten Verhaltenskodex „code of ethics“.

[43] Vgl. Mill (2001), S. 17; OTE-News 15/2005, S. 7.

[44] Vgl. Ragatz in Foster (2005), S. 13.

[45] Vgl. de Sousa (1998), S. 27.

[46] Die Begriffe « Tourismus », « Fremdenverkehr » werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[47] Vgl. Kaspar (1996), S. 18.

[48] Vgl. Kaspar (1996), S. 14 – 19; Kaspar (1995), S. 27; Freyer (2001), S. 3ff.; Mundt (1998), S. 1ff.

[49] Vgl. Freyer (2001), S. 2.

[50] Vgl. Kaspar (1996), S. 17f.; Freyer (2001), S. 2.

[51] Vgl. Freyer (2001), S. 2.

[52] Vgl. Bütter (2000), S. 36f.

[53] Vgl. Schalch (1990), S. 52 ; Ahlers (1994), S. 3.

[54] Vgl. Tietz (1980), S. 10.

[55] Vgl. Müller (2000), S. 83.

[56] Kaspar (1995), S. 27.

[57] Vgl. Becker (2002), S. 710.

[58] Vgl. Freyer (2004), S. 67 in Verbindung mit Westerbarkey (1996), S. 6ff.; Meyer (1994), S. 17ff.

[59] Vgl. Bruhn/Meffert (2003), S. 77ff.

[60] Vgl. Freyer (2004), S. 66; Bruhn/Meffert (2003), S. 77ff.

[61] Ahlers (1994), S. 3.

[62] Vgl. de Sousa (1998), S. 27f.

[63] Vgl. Freyer (2001), S. 234; Freyer (2004), S. 67.

[64] Vgl. Freyer (2001), S. 106ff.

[65] Vgl. ders., S. 110.

[66] Vgl. Ahlers (1994), S. 3.

[67] Vgl. Kaspar (1996), S. 80f.; Karge (1990), S. 11; Freyer (2001), S. 118ff. Vgl. dazu Anhang 2.

[68] Vgl. Schönleben (2004), S. 496; de Sousa (1998), S. 27f.

[69] Vgl. Bütter (2000), S. 1.

[70] Diese Clubs tragen zur Kennzeichnung oft den Zusatz „Vacation Club“ oder „Ferienclub“.

[71] Vgl. Gralka (1986), S. 5; Schalch (1990), S. 7.

[72] Vgl. Ahlers (1994), S. 2.

[73] Vgl. Schalch (1990), S. 33.

[74] Vgl. RCI (1997), S. 25; Schalch (1990), S. 37.

[75] Vgl. www.ote-info.com (a), 2005.

[76] Vgl. OTE (2001), S. 89; TCA (2004), S. 8.

Ende der Leseprobe aus 168 Seiten

Details

Titel
Die touristische Bedeutung von Timesharing
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Lehrstuhl für Tourismuswirtschaft)
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
168
Katalognummer
V43587
ISBN (eBook)
9783638413480
Dateigröße
1415 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedeutung, Timesharing
Arbeit zitieren
Thomas Merkel (Autor:in), 2005, Die touristische Bedeutung von Timesharing, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43587

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