Eigentum bei John Locke


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Leben und Werk

2. Allgemeine Annahmen
2.1 Der Naturzustand
2.2 Die Definition des Eigentums – der „property“-Begriff

3. Das Eigentum im Naturzustand vor Einführung der Geldwirtschaft
3.1 Die Vermischungstheorie
3.2 Die Schranken der Aneignung
3.2.1 Die Gleichwertigkeitschranke
3.2.2 Die Verderblichkeitsschranke

4. Das Eigentum nach Einführung der Geldwirtschaft
4.1 Die Aufhebung der Aneignungsschranken
4.2 Die Entartung des Menschen
4.2.1 Die Gründung einer politischen Gesellschaft zum Schutz des Eigentums

5. Abschließende Wertung

0. Einleitung

„ Denn da der überaus starke Trieb, sein Leben und Dasein zu erhalten, ihm von Gott selbst als ein Prinzip des Handelns eingepflanzt worden war, konnte ihn die Vernunft, als die Stimme Gottes in ihm, nur lehren und überzeugen, dass er in der Befolgung dieser natürlichen Neigung sein Dasein zu erhalten hatte, den Willen seines Schöpfers erfüllte und deshalb ein Recht hatte, sich jene Geschöpfe nutzbar zu machen, von denen er auf Grund seiner Vernunft und seiner Sinne erkennen konnte, dass sie für seine Zwecke geeignet waren. Deshalb war das Eigentum des Menschen an den Geschöpfen aus seinem Recht begründet, von jenen Dingen Gebrauch zu machen, die für sein Dasein notwendig oder nützlich waren.“[1]

Diese Beschreibung des Selbsterhaltungsprinzips, das bei John Locke das Eigentumsrecht begründet, hat als einziges angeborenes Recht unter den Regeln des natürlichen Gesetzes eine Sonderstellung inne und bildet damit die theoretische Basis seiner Eigentumstheorie. Während alle anderen „Normen durch die Arbeit der Sinne und des Verstandes konstruiert werden müssen, ist es immer evident und wirksam und kann im Gegensatz zu den anderen Prinzipien nie verdunkelt werden“[2].

Doch wie wird das Eigentum im einzelnen begründet und wie viel darf ein einzelner Menschen überhaupt besitzen, ohne anderen Schaden zuzufügen? Existiert so etwas wie ein Maßstab oder eine Regel nach der das Maß des Eigentums bemessen wird?

Seine Thesen diesbezüglich entfaltet Locke im 5. Kapitel seines „Second Treatise of Government” und begründete sie sowohl mit der menschlichen Vernunft als auch mit der göttlichen Offenbarung.[3] Insgesamt läuft seine Theorie auf eine völlig neue Begründung der Legitimität des Privateigentums bzw. der damit verbundenen Eigentumsrechte hinaus, wobei an seiner Eigentumstheorie vor allem die Verknüpfung der zentralen Kategorien Arbeit und Eigentum wesentlich ist: „Obwohl die Dinge der Natur allen zur gemeinsamen Nutzung gegeben werde, lag dennoch die große Grundlage des Eigentums tief im Wesen des Menschen (weil er der Herr seiner selbst ist und Eigentümer seiner eigenen Person und ihrer Handlungen oder Arbeit)“[4].

Doch bevor sich der Focus dieser Arbeit auf Lockes Vermischungstheorie richtet, wird sie sich zunächst in einem kurzen Abriss mit Leben und Werk John Lockes und seinen allgemeinen Annahmen zu Naturzustand und Eigentumsbegriff beschäftigen. Den Hauptteil bildet dann eine Betrachtung des Eigentums im Naturzustand vor und nach Einführung der Geldwirtschaft und schließt mit der Notwendigkeit einer politischen Gesellschaft zum Schutz des Eigentums.

1. Leben und Werk

Locke wird am 29. August 1632 in Wrington bei Bristol als Sohn eines puritanisch erziehenden Juristen geboren, bekennt sich aber schon sehr früh zur anglikanischen Staatskirche. Er erhält eine klassisch-philologische Grundausbildung an der Westminster-School in London und studiert und lehrt ab 1658 in Oxford alte Sprachen und Philosophie.

Der Scholastizismus, der dort gelehrt wird, liegt ihm allerdings nicht, sein Interesse gilt der Erkenntnistheorie, der Staatslehre, den Naturwissenschaften und der Medizin, was ihm, einem Enzyklopädisten seiner Zeit, 1668 die Aufnahme in die „Royal Society“ bringt.

Schicksalhaft wird seine Begegnung mit Anthony Ashley Cooper im Jahre 1667, dem späteren Lordkanzler Earl of Shaftesbury. Er wird nicht nur dessen Freund, Sekretär, Berater und Arzt, sondern teilt von nun an dessen wechselvolles politisches Schicksal. Offenbar unter Shaftesburys Einfluss findet Locke weg von seinem royalistischen Autoritätsglauben zu einer deutlich liberaleren Gesinnung. Er bekleidet auch einige Zeit ein Staatsamt, das er aber verliert, als Shaftesbury das erste Mal gestürzt wird.

1675 bricht er zu seiner zweiten und wohl wichtigsten Frankreichreise auf, setzt sich dort mit der Philosophie Descartes und anderer führender französischer Denker auseinander und erhält dadurch wertvolle Anregungen für sein erkenntnistheoretisches Hauptwerk, an dem er seit 1671 arbeitet (Essay Concerning Human Understanding).

Der inzwischen wieder an die Spitze des englischen Kabinetts berufene Shaftesbury holt Locke 1679 nach England zurück. Als der Lord abermals gestürzt wird - er ist in die Verschwörung gegen Jakob II. verwickelt - flieht Locke 1683 nach Holland. Sein Arbeitgeber Shaftesbury, der schon 1681 in die Niederlande flüchtete, stirbt dort schon zwei Jahre später.

In den Niederlanden setzt sich Locke mit einer liberalen, antitrinitarischen Theologie auseinander und in der Auseinandersetzung mit diesen Ideen entstehen die 1689 anonym veröffentlichen „Epistola de tolerantia“.

Nach der „Glorious Revolution“ durch Wilhelm von Oranien kehrt er 1689 nach England zurück, bekleidet dort das Amt eines leitenden Beamten für Handel und Wirtschaft und publiziert nun in den verbleibenden 14 Jahren sein umfangreiches Gesamtwerk, beginnend im selben Jahr mit dem wahrscheinlich viel früher geschriebenen Werk „Two Treatises of Government“ und dem populärsten philosophischen Werk „Essay concerning Human Understanding“. Auch seine pädagogische Abhandlung „Some Thoughts Concerning Education“ erregt 1693 in ganz Europa Beachtung. Seine Schriften befassen sich insgesamt ausführlich mit Erkenntnistheorie, Rechts- und Staatsphilosophie, Ökonomie und Finanzwissenschaften, Mathematik, Medizin, Pädagogik, Theologie und Kirchenpolitik.

Bis zu seinem Tod arbeitet er an Kommentaren zu den Paulusbriefen. Die letzten Jahre seines Lebens verbringt er zurückgezogen auf dem Landgut befreundeter Adeliger in Oates (Essex), wo er am 28.10. 1704 stirbt.

2. Allgemeine Annahmen

2.1 Der Naturzustand

Bevor Locke mit der Entfaltung seiner Eigentumstheorie beginnt, betrachtet er die Menschen zunächst vor der Bildung eines politischen Körpers, also ohne gesellschaftliche Organisation, d.h. im sog. Naturzustand. Locke begründet diesen Rückgriff damit, dass man, „um politische Macht richtig verstehen und von ihrem Ursprung ableiten zu können“[5], erwägen müsse, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden.[6]

Insgesamt ist diese vorgesellschaftliche Phase des Naturzustandes in mehrere Stadien aufgefächert: auf eine erste friedliche Phase, in der die Menschen in einer eher harmonischen Gemeinschaft leben, folgt eine Art Kriegszustand, „der charakterisiert ist durch die usurpatorischen Bestrebungen einzelner oder mehrerer Menschen, Eigentum und Leben anderer gewaltsam zu erobern“[7]. Parallel zu diesem chronologischen Ablauf entwickeln sich im Naturzustand zwei qualitativ zu unterscheidende Phasen der Schaffung und Vermehrung von Eigentum, die ihrerseits wieder auf die Phasen des Naturzustandes rückwirken: die einfache Appopriation durch Arbeit und die Akkumulation von Eigentum nach der Einführung des Geldes.[8]

Der Naturzustand bedeutet bei Locke einen Zustand der vollkommenen Freiheit und Gleichheit aller Menschen, wobei er aber mit Freiheit nicht die „isolierte persönliche Willensfreiheit“[9], sondern die gesellschaftliche Handlungsfreiheit, die Freiheit vor der Willkür anderer meint[10]: „Es ist ein Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur ihre Handlungen zu regeln und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so zu verfügen, wie es ihnen am besten scheint, ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein. Es ist darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem alle Macht und Rechtsprechung wechselseitig sind, da niemand mehr besitzt als ein anderer (...)“[11].

Gemeint ist dabei keine Gleichheit an Fähigkeiten und Besitztümern, sondern eine Gleichheit an Rechten – niemand ist dem anderen rechtlich übergeordnet oder überlegen: „Es ist die Gleichheit, von der ich (...) gesprochen habe, nämlich jenes gleiche Recht, das jeder Mensch auf seine natürliche Freiheit hat, ohne dem Willen oder der Autorität irgendeines anderen Menschen unterworfen zu sein.“[12]

Diese Freiheit bedeutet bei Locke aber keinen „Zustand der Zügellosigkeit“[13], denn obwohl der Mensch sowohl über seine Person als auch über seinen Besitz völlig frei verfügen kann, besitzt er aber gleichzeitig nicht das Recht und die Freiheit seiner Person oder anderen „in seinem Besitz befindlichen Lebewesen“[14] Schaden zuzufügen.

Abschließend ist die Freiheit, unabhängig über sich selbst und sein Eigentum verfügen zu können, „so notwendig und eng mit der Erhaltung des Menschen verbunden dass er sie nicht aufgeben kann, ohne dabei gleichzeitig seine Erhaltung und sein Leben zu verwirken“[15]. Die materielle Voraussetzung dieser Selbsterhaltung ist dabei das Privateigentum, im dem sich die menschliche Freiheit gewissermaßen vergegenständlicht. Denn wer „das Privateigentum eines Menschen antastet, greift die Grundvoraussetzung der vernünftigen und damit menschenwürdigen Existenz eines Menschen überhaupt an (...)“[16].

Damit unterstehen die Menschen im Naturzustand dem Gesetz der Natur, das jeden, auf der Basis der Vernunft grundsätzlich dazu befähigt, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden und das neben dem Gebot der Selbsterhaltung auch Normen wie z.B. die Verehrung Gottes, Nächsten- und Elternliebe und Ehrlichkeit miteinschließt.[17] Locke selbst beschreibt das Naturgesetz wie folgt: „Im Naturzustand herrscht ein natürliches Gesetz, das jeden verpflichtet. Und die Vernunft, der dieses Gesetz entspricht, lehrt die Menschheit, wenn sie sie nur befragen will, dass niemand einem anderen, da alle gleich und unabhängig sind, an seinem Leben und Besitz, seiner Gesundheit und Freiheit Schaden zufügen soll. Denn alle Menschen sind das Werk eines einzigen allmächtigen Herrn, auf dessen Befehl und in dessen Auftrag sie in die Welt gesandt wurden. Sie sind sein Eigentum, da sie sein Werk sind, und er hat sie geschaffen, so lange zu bestehen, wie es ihm, nicht aber wie es ihnen untereinander gefällt“[18].

[...]


[1] Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung. Frankfurt a.M. 1977, I §86, S. 136.

[2] Euchner, Walter (Hrsg.): Einleitung. In: Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung. Frankfurt a.M. 1977, S. 9-59, hier S. 32.

[3] Vgl. Euchner, Walter: John Locke zur Einführung. Hamburg 1996, S. 88.

[4] Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung. II §44, S. 227

[5] Euchner, Walter: John Locke zur Einführung. S. 81.

[6] Vgl. Meyer , Rolf: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke. Frankfurt a.M. 1991, S. 44.

[7] Chiout, Hannelore: Untersuchungen am bürgerlichen Gesellschaftsmodell von John Locke unter besonderer Berücksichtigung des Second Treatise. München 1973, S. 97.

[8] Vgl. ebd., S. 98.

[9] Meyer , Rolf: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke. S. 44.

[10] Vgl. ebd., S. 44.

[11] Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung. II §4., S. 201f.

[12] Ebd., II §54, S. 233.

[13] Ebd., II §6, S. 203.

[14] Ebd., II §6, S. 203.

[15] Ebd., II §23, 214.

[16] Euchner, Walter: Naturrecht und Politik bei John Locke. Frankfurt a.M. 1979, S. 194.

[17] Vgl. ebd., S. 192.

[18] Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung. II §6, S. 203.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Eigentum bei John Locke
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
23
Katalognummer
V43505
ISBN (eBook)
9783638412742
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit ging aus einem Hauptseminar über Besitz und Eigentum hervor und behandelt die Definition und die Reichweite des Eigentums nach John Locke.
Schlagworte
Eigentum, John, Locke, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Irene Gebauer (Autor:in), 2003, Eigentum bei John Locke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43505

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Eigentum bei John Locke



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden