Integration junger Türkinnen und Türken in Deutschland unter dem Aspekt politischer Partizipation und Orientierungen


Diplomarbeit, 2004

96 Seiten, Note: 2,15


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsklärungen
2.1 Integration
2.2 Partizipation
2.3 Politische Partizipation von Migranten

3 Inklusion, Integration und ethnische Schichtung nach Esser

4 Der Stellenwert politischer Partizipation in Integrations- bzw. Assimilationstheorien
4.1 US-amerikanische Integrationstheorien
4.2 Hypothesen zur politischen Partizipation in England und Frankreich
4.3 Modernisierungstheorien und -differenzen in Bezug auf Herkunfts- und Aufnahmegesellschaft
4.4 Traditionsbildung

5 Politische Orientierungen
5.1 Die „Links–Rechts“–Orientierungen
5.2 Demokratieverständnis
5.3 Materialistische / postmaterialistische Wertorientierungen

6 Rahmenbedingungen politischer Partizipation junger Türken und Türkinnen in Deutschland
6.1 Aufenthalt und Verbleibabsicht
6.2 Bildung und Berufsqualifizierung
6.3 Sprachkenntnisse
6.4 Wohnsituation und Familiensituation
6.5 Sozialer Status des Elternhauses
6.6 Herkunftslandbindung
6.7 Rechtliche Rahmenbedingungen
6.8 Faktische politische Partizipationsmöglichkeiten
6.8.1 Ausländerbeiräte
6.8.2 Migrantenselbstorganisation

7 Ergebnisse aktueller Studien zu politischer Partizipation und politischen Orientierungen

8 Resümee

9 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Emotionale Verbundenheit

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 : Rückkehrabsicht und Heimatverbundenheit nach sozio demographischen Merkmalen (Zeilenprozent)*

Tabelle 2: Deutsche und ausländische Schulabsolventen nach Schulart 1994, 1997 und 1999 in Prozent

Tabelle 3: Die zehn am häufigsten von ausländischen Auszubildenden in den alten Ländern gewählten Ausbildungsberufe 1999 und Vergleich mit 1998

Tabelle 4: Subjektive Sprachkompetenz (Verstehen) in Deutsch und Türkisch nach soziodemographischen Merkmalen (Mittelwerte*)**

Tabelle 5: Wohn- und Familiensituation nach Geschlecht und Nationalität

„Da wo jemand wohnt,

wo er sich dauernd aufhalten will,

wo er sein Gewerbe dauernd betreibt,

da soll er auch berechtigt sein,

die politischen Rechte auszuüben,

er soll sich da völlig heimisch fühlen,

er soll da Staatsbürger sein.“

(Autor nicht bekannt)

Die Debatten des Reichstags des Norddeutschen Bundes

vom 25. Februar, 12. März und 20. Mai 1870

1 Einleitung

Die politischen Debatten in Deutschland richten sich immer wieder auf die gleiche Frage. Ist Deutschland ein Einwanderungsland oder nicht? Diese Debatten entfachen sich vor dem Hintergrund sinkender Bevölkerungszahlen, Green Card, Zuwachs der Rentnerjahrgänge in den Alterspyramiden und der Angst, das wirtschaftliche Niveau aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften zu verlieren. Die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht, beantwortet sich angesichts der Tatsache von über 7,3 Millionen gemeldeten Ausländern. Diese Zahl fordert eine angemessene Integration, die unter anderem durch die politische Teilhabe ihren Anfang finden sollte. Angemessene Integrationspolitik hätte spätestens nach dem gescheiterten Rotationsmodell in den 1960er Jahren und allerspätestens nach der Phase der Familienzusammenführung in den 1970er Jahren eingesetzt werden müssen. Integration kann unter dem Aspekt der Verleihung der staatsbürgerlichen Rechte und die damit verbundene politische Partizipation verstanden werden. Demokratische Partizipationsmöglichkeiten in allen wichtigen Bereichen und Instanzen dürfen nicht wegen der Staatsbürgerschaft eingeschränkt werden. Jedoch sind die meisten jungen Ausländer und Ausländerinnen von der politischen Teilhabe in dieser Gesellschaft ausgeschlossen, obwohl sie in einem demokratischen Land aufwachsen und in der Schule zur Mündigkeit erzogen werden.

Ein Blick in die Landtage der Bundesländer und in den Bundestag zeigt uns, wie viele Deutsche mit türkischer Abstammung als Abgeordnete in diesen Gremien tätig sind. Daraus wird ersichtlich, wie die lang herrschende restriktive Ausländerpolitik sich auf die politische Teilhabe und der damit verbundenen Integration von Türken und Türkinnen ausgewirkt hat. In Baden-Württemberg sind knapp 1,3 Millionen Einwohner Ausländer. Die größte ausländische Gruppe stellen die 323.000 Türken dar. Im baden-württembergischen Landtag gibt es keinen einzigen Abgeordneten mit türkischem Hintergrund.[1] In Schleswig-Holstein ergibt sich kein anderes Bild. In diesem Landtag gibt es keine Abgeordneten mit türkischem Hintergrund. In Schleswig-Holstein leben 42.329 Türken.[2] In Saarland taucht eine Abgeordnete mit türkischem Migrationshintergrund auf. Hier ist Ikbal Berber als saarländische SPD-Landtagsabgeordnete vertreten. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Nieder­sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, und Bayern gibt es keine Mitglieder des Landtages mit türkischem Hintergrund. Im deutschen Bundestag gibt es zwei Abgeordnete mit türkischem Hintergrund. Diese sind zum einen die SPD-Abgeordnete Lale Akgün und zum anderen die Bündnis 90/die Grünen-Abgeordnete Ekin Deligöz.[3]

Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile. Im ersten Teil werden die Begriffe Integration, Partizipation und die politische Partizipation von Migranten geklärt. Der Begriff der politischen Partizipation von Migranten geht unter anderem aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hervor, und zeigt welche Rechte ausschließlich den Deutschen vorbehalten sind. Der zweite Teil beschäftigt sich mit verschiedenen Integrations- und Assimilationstheorien. Die Theorie nach Esser versucht die Begriffe wie Inklusion und Exklusion auf Integrationsprozesse zu übertragen. Mit einer Analyse der früheren US-amerikanischen Integrationstheorien soll gezeigt werden, dass die zweite Generation sich, trotz vorhandenen oder gegebenen staatsbürgerlichen Rechten, politisch abgrenzen kann. Weiterhin wird ein Blick auf die politische Partizipation und politischen Orientierungen von Migranten in England und Frankreich gerichtet, um die dort stattfindenden Integrationsentwicklungen zu vergleichen. Abschließend wird in diesem Teil die Theorie Heitmeyers kritisch durchleuchtet. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Kategorisierungen von politischen Orientierungen. Dieser Teil beinhaltet die Links- und Rechtsorientierungen, das Demokratieverständnis und die materialistischen und postmaterialistischen Wertorientierungen von türkischen jungen Erwachsenen. Die soziostrukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen politischer Partizipation junger Türken und Türkinnen in Deutschland werden im vierten Teil der Arbeit erläutert. Einige wichtige Ergebnisse aktueller Studien zu politischer Partizipation und politischen Orientierungen werden im fünften Teil zusammengefasst. Schließlich wird im letzten Teil kritisch ein Ausblick auf die Integrationspolitik in Deutschland gegeben.

2 Begriffsklärungen

2.1 Integration

Die Vereinigungen von Einzelpersonen bzw. Gruppen zu einem gesellschaftlichen Ganzen unter gegenseitiger Beachtung und Anerkennung kultureller Unterschiede kann als Integration bezeichnet werden.

Integration ist dabei eine Entwicklung, die über Generationen verläuft, und in der eine Reduzierung von Differenzen in den Lebensumständen von Aufnahmegesellschaft und Migranten erfolgt.

Nach Beger sind vier Ausmaße des Begriffs Integration zu differenzieren.[4]

1) Die strukturelle Integration beschreibt einen Vorgang, in dem Zuwanderer einen Mitgliederstatus in der Aufnahmegesellschaft erhalten, sowohl Zugang zu gesellschaftlichen Stellungen als auch einen Stand auf der Grundlage gleichberechtigter Chancen erreichen.
2) Die kulturelle Integration oder Akkulturation (die Anpassung an ein fremdes Milieu) ist eine weitere Dimension des Begriffs Integration. Die kulturelle Integration impliziert die kognitiv-kulturellen Lern- und Internalisierungsvorgänge der zugewanderten und der einheimischen Bevölkerung. Das Verinnerlichen von Normen und Werten ist ein wichtiger Bestandteil für die Mitarbeit und Partizipation am gesellschaftlichen Leben.
3) Die soziale Integration beinhaltet die gesellschaftliche Mitgliedschaft. Dies bedeutet die Teilnahme und die Beachtung bei sozialen Tätigkeiten und bei Vereinsmitgliedschaften der Aufnahmegesellschaft.
4) Die identifikatorische Integration ist die subjektive Seite des Begriffs Integration. Sie zeigt sich in Prozessen neuer persönlicher Zugehörigkeitsdefinitionen.

In der deutschen Migrationsforschung wurde ein Phasenmodell der Integration von Zugewanderten entwickelt. Nach diesem Modell sind der Erwerb der Sprache und das Lernen der Verhaltensregeln der Aufnahmegesellschaft sowie die Aufnahme eines Arbeits­verhält­nisses der erste Schritt im Integrationsprozess. Diese Lern- und Anpassungsentwicklung der Migranten wird Akkomodation genannt. Der zweite Schritt im Integrationsprozess umschließt die Veränderung von Normen, Werten und Einstellungen seitens der Migranten, die sich bis zur Übernahme der Kultur der Mehrheitsgesellschaft erstrecken kann. Die Übernahme fremder Kulturgüter durch Einzelpersonen oder ganze Gruppen wird als Akkulturation bezeichnet.[5]

Hansens Zusammenfassung des Integrationsbegriffs ist wie folgt:

- Wiederherstellung eines Ganzen, also die Zusammenfügung von Zusammengehörigem,
- Einheit eines Sozialsystems, die durch definierte Beziehungen der Einzelelemente hergestellt wird,
- Eingliederung von Einzelnen in eine Gruppe, durch Anpassung an Wertvorstellungen und Verhaltensnormen,
- Zusammenführen verschiedener Gesellschaften zu einer größeren Einheit,
- Veränderung sozialer Strukturen, so dass abweichende Lebensentwürfe realisiert werden und eine entsprechende Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht wird.[6]

Nach Geenen weist der Begriff Integration in zwei Richtungen.[7] Zum einen beschreibt Integration die Entwicklung und das Ende eines Vorgangs. In dieser Entwicklung verschmelzen die neu hinzukommenden Elemente mit den alten zu einer Ganzheit, sie unterscheiden sich dann nicht mehr von den alten Elementen. In dieser Variante entspricht der Begriff Integration der Bedeutung des lateinischen „integer“ = unversehrt, ungeschwächt, unangetastet. In der zweiten Bedeutung entspricht der Begriff Integration dem lateinischen „integratio“ = Erneuerung, Vervollständigung, Wiederherstellung. Hierbei bedeutet Integration den Zusammenschluss zu einer Ganzheit, ohne dass sich die Teilelemente miteinander verschmelzen. Systemfremde Minderheiten werden in das neue System einbezogen und führen somit zum Wandel eines Systems. Beide Wortbedeutungen schaffen Klarheit darüber, „dass Integrationsleistungen dem Grunde nach vom existierenden System, der Mehrheit, in unserem Falle von der deutschen Aufnahmegesellschaft, zu erbringen sind.“[8]

Nach Peuckert ist Integration ein Vorgang, in dem aus Elementen von sozialen Systemen eine Einheit gebildet wird.[9] Ein Vorgang, in dem eine Ganzheit zerfällt oder interne Strukturen eines sozialen Systems aufgelöst werden, wird als Desintegration bezeichnet. Den Begriff der Integration führten im 19. Jahrhundert die Evolutionisten Auguste Comte und Herbert Spencer in die Soziologie ein.

Bei Talcott Parsons’s strukturell-funktionaler Handlungs-/Systemtheorie gehört Integration zu den Grundbegriffen. Parsons bezeichnet Integration als Systemstabilität. Das bedeutet, dass sich das soziale System im Gleichgewicht befindet, „wenn sich die Handelnden im Einklang mit ihren individuellen Bedürfnissen und mit den Erwartungen ihrer Interaktionspartner verhalten, was die Verinnerlichung gemeinsamer Werte und Normen voraussetzt.“[10] Mit dem Modell von Parsons kann man besser als andere Modelle statische Gesellschaftsformen analysieren, weil in diesem Integrationsmodell Konflikte und Spannungen als Ausnahmefall betrachtet werden. Dagegen wurden Konfliktmodelle entwickelt, in denen der integrierende Charakter des Konflikts betont wird. Das bedeutet, dass soziale Konflikte unvermeidbar sind und „einen positiven Beitrag für den sozialen Wandel und die Anpassungsfähigkeit des Systems“[11] leisten. Für soziale Systeme sind Integration und Desintegration die Endpunkte in einem lückenlosen Zusammenhang, und soziale Kontrollprozesse verhindern, dass die Desintegration mächtiger ist und das Bestehen des Systems gefährdet. In Familie, Nachbarschaft oder im Freundeskreis kann man leichter ein Zusammen­gehörig­keits­gefühl entwickeln als in größeren Gruppierungen, sprich gesamtgesellschaftlich. Hier braucht man einen Mittelpunkt, mit dem sich die Gesellschaft identifizieren kann. In komplexen Industriegesellschaften ergibt sich das „Wir-Gefühl“ über das Nationsgefühl (Flagge, Nationalhymne). Weiterhin wird die Integration durch eine große Übereinstimmung „über die Beziehungen zwischen der Stellung des einzelnen im Produktionsprozeß einerseits und den zugewiesenen Gratifikationen (Geld, Prestige, Macht u. a.) anderer­seits“[12] gefördert.

2.2 Partizipation

Der Begriff der Partizipation drückt grundsätzlich die Teilnahme und die Teilgabe an etwas aus. In freiheitlich-demokratischen Gesellschaften ist die Partizipation ein fester Bestandteil dieser existierenden Gesellschaftsform. Partizipation erachtet das Recht eines jeden Menschen, nach seinen Belangen und nach seinem Kapital (materiell wie ideell) an politischen, kulturellen, beruflichen Einrichtungen und Vereinigungen sowie an Angeboten der Gesellschaft partizipieren zu können und das dafür Notwendige zu lernen. Der Begriff der Partizipation akzeptiert die gesellschaftlichen Verhältnisse so, wie sie sind. Er impliziert nicht grundsätzlich eine gesellschaftskritische Haltung. Dennoch spricht Partizipation dem Einzelnen einer Gesellschaft ein Recht auf Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nach eigenem Interesse und eigenem Vermögen zu. Hierbei ist Veränderung nicht Bestandteil des Begriffs. Demnach hat der Begriff der Partizipation einen konformistischen oder mündigen Charakter.[13]

2.3 Politische Partizipation von Migranten

Unter Partizipation ist die Teilhabe des Bürgers eines Landes an Meinungsbildungsentwicklungen und Entscheidungsabläufen, aber auch an politischen Aktivitäten selbst, zu verstehen.[14] Die Partizipation verleiht dem Individuum in einer Demokratie die Mündigkeit, wodurch es Entscheidungen mitbestimmen kann und sich an politischen Prozessen aktiv und passiv beteiligen kann. Nur mit den gleichen Rechten wie die Deutschen kann ein Migrant in Deutschland politisch partizipieren. Diese Rechte wurden den Migranten in Deutschland nie eingeräumt, denn ohne die deutsche Staatsbürgerschaft hat man nicht die gleichen Rechte. Das Grundgesetz bestimmt die deutsche Staatsangehörigkeit folgendermaßen:

Art. 116 [Deutsche Staatsangehörigkeit]:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.[15]

Seit dem 1. Januar 2000 gibt es in Deutschland ein neues Staats­angehörig­keits­recht. In diesem neuen Staatsangehörigkeitsrecht wird das Abstammungsprinzip „ius sanguinis“ durch Teile des Territorialprinzips „ius soli“ erweitert. Das heißt, dass ein Kind ausländischer Eltern bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn zumindest ein Elternteil seit acht Jahren über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügt.

Optionspflicht dabei ist, dass sich das Kind im Alter von 18 bis 23 Jahren für die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit entscheiden muss.

Zudem sind im neuen Gesetz die Fristen für die „Anspruchs­einbürgerung“ von fünfzehn auf acht Jahre verkürzt worden.[16]

Auch Artikel 20 des Grundgesetzes gibt Aufschlüsse über die politische Partizipation der Migranten.

Art. 20 [ Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.[17]

Wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann ist die Frage, wer zu diesem Volk gehört. Am 9. Oktober 1990 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, als über die Einführung des kommunalen Wahlrechts in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg gestritten wurde. So heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: „Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen, gebildet. Damit wird für das Wahlrecht nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt.“[18]

Im Gegensatz zu den Menschenrechten, gelten nicht alle Artikel im Grundgesetz für alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Dazu gehören die so genannten Bürgerrechte, die man genießt, wenn man deutscher Staatsbürger ist.

Zu diesen zählen:

Art. 8 Grundgesetz (GG) [Versammlungsfreiheit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.[19]

Art. 9 Grundgesetz (GG) [Vereinigungsfreiheit, Verbot von Maß­nahmen gegen Arbeitskämpfe] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. […] (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.[20]

Art. 11 Grundgesetz (GG) [Freizügigkeit] (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.[21]

Art. 12 Grundgesetz (GG) [Freiheit der Berufswahl] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.[22]

Art. 16 Grundgesetz (GG) [Ausbürgerung, Auslieferung] (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.[23]

Der folgende Artikel des Grundgesetzes reguliert die Gründung demokratischer Parteien in Deutschland. Ausländische politische Vereinigungen sind von diesem Gesetz ausgeschlossen. Dieses ist im § 2 des Parteiengesetzes geregelt.

Art. 21 Grundgesetz (GG) [Parteien] (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.[24]

§ 2 Parteiengesetz (PartG) Abs. 3: Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn 1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind.[25]

Aus dem folgenden Artikel des Grundgesetzes wird ersichtlich, dass Ausländer beispielsweise keinen Beamtenstatus erwerben können, und ihnen trotz gleichen fachlichen Voraussetzungen der Zugang zu jedem öffentlichen Amte versperrt ist.

Art. 33 Grundgesetz (GG) [Staatsbürgerliche Rechte] (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.[26]

Das allgemeine Wahlrecht wird im Artikel 38 des Grundgesetzes geregelt.

Art. 38 Grundgesetz (GG) [Wahl] (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.[27]

Von dem Wahrecht zu den Europaparlamentswahlen und für die Kommunalwahlen können Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten Gebrauch machen. Dieses Wahlrecht wurde 1992, infolge der Maastrichter Verträge eingeführt. 1994 nahmen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten an den Kommunalwahlen in Deutschland teil. Alle anderen Ausländer aus den so genannten Drittstaaten sind davon ausgeschlossen.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 wurde der nächste Schritt für die politische Zugehörigkeit der Migranten getan. Voraussetzung ist natürlich die Wahlberechtigung, die man in Deutschland mit 18 Jahren erlangt. Aber dennoch leben viele Millionen Migranten in einem politisch rechtlosen Status, obwohl sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten. Denn auch sie sind sozial- und steuerabgabenpflichtig. Warum also dürfen sie nicht mitbestimmen, was mit diesen Geldern passiert?

Franz hat festgestellt, dass das Wahlrecht für eine Gesellschaft kennzeichnend ist. Er zählt Beispiele aus der Geschichte auf und untermauert noch einmal die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Wahlrechtes. „Ohne die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts hätte der deutsche Arbeiter seine gesellschaftliche Anerkennung nicht gefunden; ohne Wahlrecht wird es für die schweizerische Frauen keine Emanzipation geben. Fest ansässige Ausländer im Zustand politischer Unmündigkeit und Ohnmacht zu belassen, belastet die Demokratie, die nicht teilbar ist zwischen Demokraten und Heloten.“[28]

3 Inklusion, Integration und ethnische Schichtung nach Esser

Die soziologische Systemtheorie hat die Begriffe der Inklusion und Exklusion eingeführt. Die soziologische Systemtheorie versteht unter Inklusion, die soziale Berücksichtigung von Menschen in gesellschaftlichen Bezügen, vor allem durch die Funktionssysteme einer Gesellschaft. Exklusion bedeutet das Gegenteil, also den Ausschluss bzw. die Nichtberücksichtung von Menschen in gesellschaftlichen Bezügen. Esser sieht hier Ähnlichkeiten zu dem verwendeten Begriff Integration in der Migrationssoziologie. Er stellt fest, dass in der Migrationssoziologie die Fragen nach Ursache und Entwicklung der sozialen Ungleichheit, speziell die ethnische Schichtung, bei der die Migranten systematisch die unteren Positionen in einer Gesellschaft einnehmen, bestehen und aufgeworfen werden. Esser will mit seiner Arbeit das Verhältnis der Integration von Migranten zu den Entwürfen und Entwicklungsgängen der Assimilation klären und fragen, wie realistisch die Vorstellung von einer multiethnischen Gesellschaft ohne ethnische Schichtung überhaupt ist.

Der bekannte soziologische Systemtheoretiker Luhmann versteht unter Inklusion, dass menschliche Akteure in einer Gesellschaft bestimmte Plätze übernehmen, die als offene Positionen angeboten werden. In diesen Positionen, die das Gesellschaftssystem vorsieht, handeln die Menschen den Erwartungen entsprechend oder ergänzend. Allgemeiner ausgedrückt bedeutet der systemtheoretische Begriff Inklusion die Platzierung von Akteuren auf Positionen in sozialen Systemen. In der soziologischen Ungleichheitsforschung wird dieser Prozess als Statuseinnahme bezeichnet. Der Akteur nimmt bestimmte Plätze in einer Gesellschaft ein und bestimmt somit z. B. Einkommen und soziale Stellung.[29]

Esser geht nun weiter und versucht die Begriffe soziale Differenzierung und soziale Ungleichheit zu klären. Beide Begriffe sind Strukturmerkmale von Gesellschaften. Die soziale Differenzierung veranschaulicht die Diskrepanz von Gesellschaften in Bezug auf ihre sozialen Systeme, wie zum Beispiel die Systeme der Wirtschaft, der Politik, der Wissenschaft usw., ob sie in der jeweiligen Gesellschaft als selbstständige Einheiten existieren oder nicht. Die soziale Ungleichheit charakterisiert die Unterschiede zwischen den Akteuren, die zu einer Gesellschaft gehören. „Unterschiede in Rechten, Bildung, Einkommen oder Berufs­positionen […], im Geschlecht, dem Alter, der Hautfarbe und der ethnischen Zugehörigkeit“[30] beschreiben die gesellschaftliche Lage der Akteure. Begriffe wie Klassen oder Schichten definieren nichts Weiteres als die jeweils speziellen Anhäufungen von Akteuren mit typischen Eigenschaften. Damit stehen die Begriffe soziale Ungleichheit und die soziale Differenzierung in unmittelbarer Beziehung.

In den sozialen Systemen einer Gesellschaft werden bestimmte Positionen seitens der Akteure besetzt, sie erlangen dadurch bestimmte Eigenschaften, diese wiederum bestimmen ihre jeweilige gesellschaftliche Lage und somit auch das Muster der „sozialen Ungleichheit“. In diesem Kontext kann es auch passieren, dass Akteure bestimmte Positionen nicht besetzen und dadurch auch bestimmte Eigenschaften nicht erwerben können. Damit wird ihre gesellschaftliche Lage bestimmt.

Zwei Prozesse der Inklusion und Exklusion kann man unterscheiden:

- Inklusion bzw. Exklusion über Regeln
- Inklusion bzw. Exklusion über den Markt.

Die Inklusion über Regeln findet Anwendung bei geltenden Rechten und Verfahrensrichtlinien. Die Inklusion über den Markt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. „Akteure, die, auf welche Weise auch immer: über Regeln oder über den Markt, keine Position besetzen, sind ‚exkludiert’.“[31]

Ethnische Schichtungen sind besondere Kombinationen von sozialer Differenzierung und sozialer Ungleichheit und entwickeln sich als spezielle Muster aus der Inklusion. In der extremsten Form der ethnischen Schichtung sind bestimmte kulturelle, rassische oder ethnische Merkmale der Akteure mit ihrem sozialökonomischen Status in einer starken gegenseitigen Abhängigkeit. Somit übernehmen „typische Gruppen der Bevölkerung typische Funktionen im System der gesellschaftlichen Arbeitsteilung.“[32] Esser vergleicht diese Form der ethnischen Schichtung mit den Kastengesellschaften aus der Feudalzeit. In dieser Gesellschaftsform erfolgte die Inklusion über Regeln. In modernen Gesellschaften kann sich dagegen ein System der ethnischen Schichtung allein über die Inklusion über den Markt bilden. Hierbei ist es sehr wichtig, dass die Akteure (Migranten) zentrale Positionen in der Aufnahmegesellschaft besetzen. Dabei können das angeeignete Humankapital und das für die Aufnahmegesellschaft für wichtig ermessene kulturelle Kapital die wichtigsten Ressourcen sein, um eine Inklusion über den Markt erfolgreich zu erreichen und sich gut zu platzieren. „Schon sehr feine Unterschiede in der Verfügung über kulturelle Fertigkeiten, die die Platzierung auf zentrale und periphere Positionen in einer Gesellschaft steuern, kumulieren sich gerade bei einem sich zuspitzenden Marktmechanismus zu typischen Inklusions- bzw. Exklusionskarrieren, bei denen diejenigen, die nicht gleich dazu gehören, systematisch das Nachsehen haben.“[33] Kulturelle Unterschiede und Zwischenräume zu den Institutionen einer Aufnahmegesellschaft bewirken deswegen auch schon ohne jede rechtliche oder formlose Diskriminierung getäuschte Wahr­nehm­un­gen dieser kulturellen Merkmale mit Statusmerkmalen und intensivieren dabei gegenwärtige Disharmonien und Spaltungen der Gesellschaft im Zustand einer senkrecht angeordneten kulturellen Arbeitsteilung. Nach Esser ist das genau die Situation der Arbeitsmigranten in den Ländern der westlichen Industrie­gesell­schaften.[34]

Die Prozesse der Inklusion und Integration der Migranten scheinen die Gleichen zu sein. Dem ist jedoch nicht so. Die Verleihung gewisser Rechte und die Übernahme zentraler Positionen über Regeln wären in der Migrationssoziologie Teilaspekte der strukturellen Assimilation bzw. Integration. Die Integration muss weitere Aspekte mit einschließen: die Aufnahme interethnischer Beziehungen, die Identifikation mit dem Aufnahmeland und die Integration seitens der Aufnahmegesellschaft, nämlich die Einbeziehung neuer Einheiten in das gesamte gesellschaftliche System. Vor dem Hintergrund der ethnischen Schichtung als ein Problem des Integrations- bzw. Inklusionsproblems versucht Esser den Begriff der Integration zu klären. Er unterscheidet zwischen der Systemintegration und der sozialen Integration. Die Systemintegration ist eine Form der Verbindung der Einheiten eines sozialen Systems, die sich unabhängig von Motiven und Beziehungen der Individuen zueinander entwickelt. Bei der Systemintegration bestimmen Markt und Organisation den Integrationsprozess und nicht die einzelnen Akteure. Die soziale Integration regelt die Beziehungen der Akteure zueinander und zur Gesamtgesellschaft. Dabei werden die Einzelnen in die Gesellschaft miteinbezogen. Diese soziale Einbeziehung kann durch mindestens vier unterschiedliche Aspekte erfolgen.[35]

Die Kulturation bezeichnet in der sozialen Integration die Entwicklung der Aneignung des jeweiligen Wissens und der jeweiligen Kompetenz einer Gesellschaft, um bestimmte Ziele zu erreichen. Wissen und Kompetenzen kann man hier als Humankapital oder als kulturelles Kapital benennen. Bei der Integration von Migranten wird dieser Prozess als Akkulturation ausgedrückt. Dieser Prozess erlaubt Migranten zum erfolgreichen Handeln in der Aufnahmegesellschaft, z. B. durch Spracherwerb.[36] Die vermutlich wichtigste Konstante der sozialen Integration ist die Platzierung bzw. die Inklusion. Die bedeutsamsten Beschaffenheiten der sozialen Integration durch Platzierung sind die Verleihung des Staatsbürgerrechts und des Wahlrechts, die Übernahme qualifizierter Berufe und die Eröffnung von sozialen Angeboten zur Pflege von sozialen Beziehungen zu den anderen Mitgliedern der Gesellschaft. Platzierung kann allerdings nur gelingen, wenn soziale Akzeptanz, keine Vorurteile und keine Diskriminierungen vorhanden sind. Inklusion steht in Beziehung mit Kulturation, denn über die Platzierung werden bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben. Die Kulturation dagegen siebt im Vorfeld schon die Akteure aus, die sich auf einen guten Posten platzieren möchten, aber nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.

Die Interaktion ist eine Form des sozialen Handelns. Sie hilft den Akteuren durch Wissen und Symbolik sich aneinander zu orientieren und feste Beziehungen zueinander einzugehen. Die bedeutsamsten Bedingungen für die Sozialintegration über die Interaktion sind soziale Akzeptanz, Kompetenzen und die Kontrolle über allgemein interessierende Ressourcen. Auch ist es wichtig Gelegenheiten und Situation zu finden um soziale Kontakte festigen und pflegen zu können. Die Interaktion ist bei dem Erwerb des kulturellen Kapitals eine grundlegende Voraussetzung.[37]

Die Identifikation ist die bewusste Loyalität zur Gesellschaft, es ist ein Wir-Gefühl, eine Solidarität und die Akzeptanz des sozialen Systems mit all ihren Normen und Werten.

Die Sozialintegration bei Migranten kann sich auf das Herkunftsland, das Aufnahmeland und die ethnische Gemeinde im Aufnahmeland beziehen. Hierbei, also bei der sozialen Integration, spielt es keine Rolle, welchen gesellschaftlichen Kontext sich die Akteure aussuchen. Es ist nur wichtig, dass die Akteure eine soziale Integration vollziehen. Denn „die nicht-vollzogene Sozialintegration von Akteuren in irgendwelche gesellschaftliche Zusammenhänge“[38] ist ihre Marginalität. Die Sozialintegration in die Aufnahmegesellschaft vollzieht sich über die Assimilation. Assimilation bedeutet im wörtlichen Sinne „Angleichung“. Die Systemintegration der Aufnahmegesellschaft hat aber nichts mit der assimilativen Sozialintegration der Migranten zu tun. Bei der Systemintegration regeln die Märkte, das Geld und festgesetzte Rechte und Pflichten die Integration der gesamten Gesellschaft. Hier spielen weder Identifikation mit der Gesellschaft noch Interaktion eine Rolle, denn „arbeiten und Steuern zahlen kann auch jeder, der die Sprache nicht versteht, nur unter Landsleuten in der ethnischen Gemeinde verkehrt oder emotional noch in der Türkei lebt.“[39]

Die Integration über Statuseinnahmen ist sehr bedeutsam. Solch eine Statuseinnahme ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft, die insbesondere politische Rechte garantiert. Migranten erlangen das Wahlrecht, welches einen Schritt zur sozialen Integration bedeutet. Die politische Inklusion der Migranten bewirkt auch Neigungen zur Systemintegration. Die potenziellen neuen Wähler werden von den politischen Parteien wahrgenommen und beachtet. Dennoch müssen Migranten, um zentrale Positionen zu besetzen, um damit auch eine gewisse Marktmacht zu besitzen, Bildung, Wissen und Kompetenzen erwerben. Die strukturelle Assimilation ist unumgänglich für die Etablierung in einer Gesellschaft. Denn erst durch die Platzierung auf zentrale und bedeutsame Positionen in der Aufnahmegesellschaft, können Migranten alle anderen Formen der sozialen Integration erreichen.[40]

4 Der Stellenwert politischer Partizipation in Integrations- bzw. Assimilationstheorien

Die Voraussetzungen politischer Partizipation von Migranten in der Bundesrepublik Deutschland sind geprägt durch das eingeschränkte bzw. fehlende aktive und passive Wahlrecht. Seit den 90er Jahren hat ein geringer Anteil der Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Der große Anteil der Migranten kann in Deutschland nicht aktiv mitbestimmen. Die Migranten sind daher oft auf Nebenschauplätze verwiesen. Sie beteiligen sich an Ausländerbeiräten, gründen Selbstorganisationen und können in den Gewerkschaften von dem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen. Nur die EU- Bürger unter den Migranten können sich an Kommunalwahlen beteiligen.

Ein Interesse seitens der deutschen Öffentlichkeit an den politischen Aktivitäten der Ausländer in diesem Land besteht nur dann, wenn über gewaltförmige, verbotene oder fundamentalistische Aktionen berichtet wird. In diesem Zusammenhang werden Diskussionen über die doppelte Staatsbürgerschaft geführt. Die Angst der Deutschen, dass Migranten mit doppelter Staatsangehörigkeit ein Identitätsproblem haben und dadurch auch deutsche Werte und Normen nicht achten können, ist gegenwärtig. Ferner wird befürchtet, dass der politische Ausdruck sich in zwei Pässen wieder findet und dieses sich in den politischen Aktivitäten in der Bundesrepublik auswirkt.

In Deutschland ist der Aspekt der politischen Partizipation im Integrationsprozess sehr selten untersucht worden. Aber genau die politischen Mitbestimmungsrechte, die Beteiligung an politischen Prozessen ebnet den Weg in die Gesellschaft.[41] Die politische Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft in Form der Staatsbürgerschaft sollte nicht, wie so oft propagiert, am Ende des Integrationsprozesses stehen. 1994 wurde das kommunale Wahlrecht für Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. 1999 wurde das Staatsangehörigkeitrecht reformiert, dennoch leben viele Millionen Migranten in einem politisch rechtlosen Status, obwohl sie in Deutschland dauerhaft ansässig sind. Vor allem die zweite und dritte Generation sollte sich politisch beteiligen können, denn für eine Demokratie ist es notwendig, dass sich alle Bevölkerungsschichten politisch beteiligen und sie dadurch legitimiert wird.

Besonders für den Gesichtspunkt der Partizipation am politischen System Deutschlands gibt es nur einzelne empirische Aufzeichnungen und genauso wenige theoretische Ansätze.

4.1 US-amerikanische Integrationstheorien

In US-amerikanischen Integrationstheorien ist die politische Teilhabe an der Aufnahmegesellschaft kein selbsständiges Thema. Zu Assimilation bzw. Integration von Einwanderern gibt es drei Grundannahmen, die im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verfasst wurden.

In der ersten Grundannahme geht man davon aus, dass sich die später zugewanderten ethnischen Gruppen an die Normen und kulturellen Verhaltensweisen der Aufnahmegesellschaft angleichen. Dieser Prozess wird als „angloconformity“ bezeichnet.

Die zweite Grundannahme geht davon aus, dass die unterschiedlichen Einwanderergruppen und deren Kulturen miteinander verschmelzen, also die völlige Angleichung der Immigranten an die Aufnahmegesellschaft. Diese Entwicklung wird als „melting pot“ bezeichnet.

Die dritte Grundannahme beschreibt die Entwicklung des „cultural pluralism“. Damit wird das friedliche Nebeneinanderleben der verschiedenen Ethnien beschrieben. An die beiden ersten Erklärungsversuche schließen die verschiedenen Assimilations­theorien, die in den Modellen der race-relation-cycles formuliert wurden, an. Der race-relation-cycle von Park und Burgess beinhaltet vier Phasen. Dieses Vier-Phasen-Modell entwickelten Park und Burgess 1925 aus sozialwissenschaftlichen Analysen über den Verlauf von Integrationsprozessen. Sie betrachten den Ent­wicklungs­gang der gesellschaftlichen Integration von Migranten grundlegend als Konflikt von Individuen verschiedener Ethnien, die in Konkurrenz um Positionen in der ökonomischen Ordnung stehen.[42] Bestmöglich verlaufen die vier Phasen folgendermaßen:

[...]


[1] vgl. www.baden-wuerttemberg.de

[2] vgl. www.schleswig-holstein.de

[3] vgl. www.bundestag.de

[4] vgl. Beger 2000, 10

[5] vgl. Beger 2000, 10-11

[6] zitiert nach Hansen 1995, 191

[7] vgl. Geenen 2002, 247-248

[8] zitiert nach Hinrichs 2003, 12

[9] vgl. Peuckert 1992, 138

[10] zitiert nach Peuckert 1992, 139

[11] zitiert nach Peuckert 1992, 140

[12] zitiert nach Peuckert 1992, 140

[13] vgl. Eugster / Pineiro / Wallimann 1997, 50-51

[14] vgl. Assimenios 1999, 23

[15] vgl. Grundgesetz 1998, 56

[16] vgl. Storz 2002, 15

[17] Grundgesetz 1998, 19

[18] zitiert nach Assimenios 1999, 23

[19] Grundgesetz 1998, 15

[20] Grundgesetz 1998, 15

[21] Grundgesetz 1998, 15

[22] Grundgesetz 1998, 15

[23] Grundgesetz 1998, 18

[24] Grundgesetz 1998, 20

[25] Grundgesetz 1998, 128

[26] Grundgesetz 1998, 23

[27] Grundgesetz 1998, 25

[28] zitiert nach Franz 1981, 105

[29] vgl. Esser 1999, 8

[30] zitiert nach Esser 1999, 10

[31] zitiert nach Esser 1999, 11

[32] zitiert nach Esser 1999, 12

[33] zitiert nach Esser 1999, 13

[34] vgl. Esser 1999,13

[35] vgl. Esser 1999, 15

[36] vgl. Esser 1999, 16

[37] vgl. Esser 1999, 17

[38] zitiert nach Esser 1999, 20

[39] zitiert nach Esser 1999, 23

[40] vgl. Esser 1999, 29

[41] vgl. Heß-Meining 2000, 31

[42] Für die folgenden Ausführungen vgl. Seifert 2000, 47-48

Ende der Leseprobe aus 96 Seiten

Details

Titel
Integration junger Türkinnen und Türken in Deutschland unter dem Aspekt politischer Partizipation und Orientierungen
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,15
Autor
Jahr
2004
Seiten
96
Katalognummer
V43483
ISBN (eBook)
9783638412612
Dateigröße
628 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Integration, Türkinnen, Türken, Deutschland, Aspekt, Partizipation, Orientierungen
Arbeit zitieren
Ilkay Karakas (Autor:in), 2004, Integration junger Türkinnen und Türken in Deutschland unter dem Aspekt politischer Partizipation und Orientierungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43483

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