Hypothetischer Vergleich zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl anhand der Ergebnisse der Bundestagswahlen 1994 - 2002


Hausarbeit, 2004

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Wahlsysteme
2.1 Funktionsanforderungen an Wahlsysteme
2.2 Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl
2.3 Personalisierte Verhältniswahl – Bundestagswahlen
2.4 Sperrklausel
2.5 Wahlkreisgröße/ Wahlkreiseinteilung

3. Mechanische Effekte
3.1 Disproportionalität
3.2 Effektive Parteienanzahl
3.3 Mehrheitsbildung
3.4 Überhangmandate - Negatives Stimmgewicht

4. Psychologische Effekte

5. Fazit

Literaturnachweis

1. Einleitung

Bei der Klassifizierung von Wahlsystemen wird zwischen zwei Grundtypen unterschieden: Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Die Wahlen zum deutschen Bundestag werden nach der so genannten personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Dieses Wahlsystem ist eine Kombination aus dem Mehrheits- und dem Verhältniswahlrecht.

In dieser Arbeit soll anhand der Bundestagswahlen analysiert werden, welche mechanischen und psychologischen[1] Auswirkungen die unterschiedlichen Wahlsysteme haben und welche Auswirkungen sie somit auf das Parteiensystem haben. Hierfür werden die Wahlergebnisse der Bundestagswahlen getrennt betrachtet, d.h. dass das personalisierte Verhältniswahlrecht in seine Mehrheits- und Verhältniswahlkomponenten aufgesplittet wird. Somit wird von hypothetischen Wahlergebnissen ausgegangen.

Der Vorteil dieser Untersuchung im Vergleich zu einem Zwei-Staaten-Vergleich ist, dass das Mehrheits- und das Verhältniswahlrecht in einem homogenen Umfeld mit gleichen Kontextvariablen verglichen werden können.

Betrachtet werden die Bundestagswahlen nach der Wiedervereinigung: 1994, 1998 und 2002. Nach dieser Einleitung folgen die Funktionsanforderungen und Effekte von Wahlsystemen. Diese Kriterien bilden das Gerüst zur Untersuchung der Wahlsysteme. Anschließend werden die Mehrheits- und Verhältniswahl, sowie die personalisierte Verhältniswahl, wie sie in Deutschland bei den Bundestagswahlen praktiziert wird, dargestellt. Bei der Untersuchung von Wahlsystemen sind Sperrklauseln und Wahlkreisgrößen ebenfalls von großer Relevanz. In der Analyse im dritten Abschnitt werden die letzten drei Bundestagswahlen auf folgende mechanische Effekte untersucht: Disproportionalität, effektive Parteienanzahl, Mehrheitsbildung. Bei dieser quantitativen Untersuchung werden die Berechnungsmethoden von Arend Lijphart (1994 und 1999) benutzt. In diesem Teil der Arbeit werden die beiden gegensätzlichen Wahlsysteme getrennt voneinander betrachtet, auch wenn sie es aus technischen und psychologischen Gründen in der Realität nicht sind. Daher werden im vierten Abschnitt diese mechanischen Auswirkungen des Wahlsystems durch die “psychologischen” Effekte des personalisierten Verhältniswahlrechtes auf die Stimmvergabe der Wähler[2] ergänzt.

2. Wahlsysteme

2.1 Funktionsanforderungen an Wahlsysteme

Verschiedene Wahlsysteme erfüllen ihre Funktion in unterschiedlichem Maße. Nohlen unterscheidet zwischen fünf grundsätzlichen Anforderungen an ein Wahlsystem (aus de Ville/ Steytler 1996: 16):

- Repräsentation: Das Wahlsystem soll eine gerechte Repräsentation der Parteien anhand ihres Stimmenanteils, sowie die angemessene Vertretung von Frauen und Minderheiten gewährleisten.
- Konzentration: Die Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit soll ermöglicht werden. Dazu sollte die effektive Parteienanzahl möglichst gering sein.
- Partizipation: Dieses Kriterium bezieht sich auf die Möglichkeit des Wählers, ob er sich zwischen Individuen oder nur zwischen Parteien entscheiden kann.
- Einfachheit: Ein Wahlsystem sollte für die Wähler einfach verständlich sein
- Legitimation: Die Bürger sollten das Wahlsystem, die Wahlergebnisse und die Wahlgremien als legitim anerkennen.

Jedes Wahlsystem erfüllt diese Anforderungen in unterschiedlichem Maße, wobei kein Wahlsystem alle Funktionen gleichzeitig erfüllen kann.

Neben den Anforderungen an ein Wahlsystem müssen die Effekte von Wahlsystemen untersucht werden (nach Nohlen, 1990: 112): Ausschluss kleiner Parteien, Vorteile für die großen Parteien, Vorteile für die größte Partei, konzentrierender Effekt auf das Parteiensystem und die Förderung parteilicher Mehrheitsbildung durch eine Partei. Des Weiteren muss untersucht werden, durch welche Elemente die Mandatsvergabe beeinflusst wird, wie zum Beispiel durch Sperrklauseln oder unterschiedliche Wahlkreisgrößen (ebd. 113)

2.2 Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl

Alle Wahlsysteme lassen sich auf einem Kontinuum zwischen der Verhältniswahl und der Mehrheitswahl anordnen. Zur Analyse muss zwischen den Repräsentationsprinzipien und Entscheidungsregeln unterschieden werden. Die traditionelle Definition des Mehrheitswahlsystems besagt, dass der Kandidat, der die absolute oder relative Mehrheit der Stimmen erhält, gewählt ist. Das Repräsentationsprinzip der Mehrheitswahl soll eine parlamentarische Mehrheitsbildung ermöglichen und nimmt dabei die Disproportion von Stimmen und Mandaten in Kauf. Die Mehrheitswahl führt zu einer funktionalen Repräsentation, die eine Regierungsbildung erleichtern soll und die Entscheidung fällt zugunsten des stärksten Kandidaten. Der Wähler sieht ein direktes Ergebnis zwischen Stimmabgabe und Wahlergebnis.

Verhältniswahlen sollen hingegen eine parlamentarische Vertretung gemäß der Stimmenanteile der Wähler bewirken. Eine soziale und proportionale Repräsentation wird durch Verhältniswahlsysteme ermöglicht, die die Erfolgswertgleichheit aller Stimmen erhöhen und durch die Notwendigkeit der Koalitionsbildung ein konsensuales Verhalten der Parteien fördern. (vgl. z. B. Nohlen 2001: 565; Woyke 1990: 29-31; Nohlen 1990: 97)

Die verbesserte Repräsentation kleinerer Parteien kann ein Vielparteiensystem bewirken. Im Gegensatz dazu führt das Mehrheitswahlrecht häufig zu Zwei-Parteien-Systemen, da kleinere Parteien keine Chance haben in einem Wahlkreis die absolute Mehrheit zu gewinnen (Lijphart 1999, S. 143 ff). Jedoch sind die Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiensystem umstritten. Nohlen spricht von einer systematischen Negation der Trennung der Analyse von Wahlsystem und Parteiensystem. (Nohlen 1990: 95)

Die Entscheidungsregeln, also ob nach dem Majorz- oder dem Proporzprinzip die Sitzverteilung vorgenommen wird, haben unterschiedliche politische Konsequenzen. Bei dem Majorzprinzip ist der Erfolgswert der unterlegenen Stimmen gleich null, die Erfolgschancengleichheit ist jedoch gegeben. Eine politische Auswirkung kann sein, dass kleine Partei entmutigt werden, sich überhaupt zur Wahl zu stellen. Ebenso werden regional starke Parteien geschwächt, da die Stimmen, die über die Anzahl der zur Erlangung der Mehrheit notwendigen Stimmen hinausgehen, nicht ins Wahlergebnis eingehen. Durch diese beiden Faktoren kann die Wahlbeteiligung sinken. Für die Mehrheitswahl sprechen die klare Entscheidungssituation und der direkt erkennbare Zusammenhang zwischen Stimmabgabe und Ergebnis.

Das Proporzprinzip verspricht hingegen eine höhere Wahlbeteiligung, da es sich für die Parteien lohnt, für jede Stimme zu kämpfen. Auch hier ist für den Wähler ein direkter Zusammenhang zwischen Stimmabgabe und Mandatsgewinn erkennbar. Andererseits sind die Verrechnungsverfahren zur Errechnung des Wahlergebnisses häufig so kompliziert, dass sie für den Wähler nicht nachvollziehbar sind. (vgl. Nohlen 1990: 114)

2.3 Personalisierte Verhältniswahl - Bundestagswahlen

Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. An dieser Stelle wird nur genauer auf den Begriff “gleich” eingegangen, da dieser für die Fragestellung relevant ist. Es wird zwischen der Zählwertgleichheit und der Erfolgsgleichheit unterschieden. Zählwertgleichheit bedeutet, dass jede Stimme nur als “eine” Stimme gewertet wird und alle Stimmen somit ein gleiches Gewicht haben.[3] Erfolgwertgleichheit bedeutet, dass jede Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Parlaments haben soll. Ihre Chance auf Erfolgswirkung muss grundsätzlich mit der anderer Stimmen gleich sein. (Würtenberger 2003: 254)

Die Wahlen zum deutschen Bundestag werden als Prototyp für die so genannte personalisierte Verhältniswahl angesehen. Die Wahlen funktionieren wie folgt:

Der Bundestag besteht seit der Legislaturperiode 2002 aus 598 Abgeordneten (1990 bis 1998 656 Sitze). 299 der Abgeordneten werden in Wahlkreisen mit relativer Mehrheit durch die Erststimme bestimmt, die restlichen 299 Abgeordneten werden nach der Verhältniswahl über Landeslisten gewählt. Die Landeslistenplätze werden von den Parteien bestimmt. Wird ein Bewerber bereits durch einen Wahlkreis gewählt, so wird, falls er einen Landeslistenplatz hatte, dieser nicht mehr berücksichtigt.

Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist die Zweitstimme. Sollten mehr Abgeordnete einer Partei über die Direktmandate in einem Bundesland in den Bundestag kommen, als ihr durch die Zweitstimme über die Landesliste zustehen sollten, behalten sie diese als Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 und 7 Abs. 3 Satz 2 BWG672). Somit vergrößert sich der Bundestag um die Überhangmandate, welche problematisch sind, weil sie die Erfolgswertgleichheit der Stimmen verändern. (Würtenberger 2003: 258) Die begünstigten Parteien müssen für ein Mandat weniger Stimmen erringen. Daher können Stimmen in bestimmten Fällen einen inversen Erfolgswert haben, d.h. eine Partei bekommt für ein mehr an Stimmen weniger Mandate und umgekehrt hätte Sie mehr Mandate bekommen, wenn Sie weniger Stimmen erhalten hätte. Dieser Fall kann durch die Überhangmandatsberechnung nach BWG § 7 Abs. 3 Satz 2 entstehen. (vgl. Ehlers/ Lechleitner: 1997) Auf diesen problematischen Effekt des Wahlsystems wird in 3.4 eingegangen.

Eine Partei muss entweder bundesweit die 5% Sperrklausel überschreiten oder drei Direktmandate erringen, um im Bundestag vertreten zu sein. Hat eine Partei mindestens ein Direktmandat aber weniger als drei Direktmandate, und liegt unter der 5% Grenze, so ist sie mit den Direktmandaten im Bundestag vertreten, allerdings ohne den wichtigen Fraktionsstatus.[4]

Die Prozedur zur Auswertung der Stimmen ist unter Berücksichtigung obiger Voraussetzung wie folgt: Zuerst werden die Zweitstimmen auf nationaler Ebene addiert. Die Anzahl der gesamten Mandate für die Parteien berechnet nach dem Zweitstimmenanteil nach dem Niemeyer Verfahren[5], welches kleine Parteien leicht bevorzugt (Nohlen 1990: 84). Im zweiten Schritt wird auf der Basis der Sitzverteilung auf Bundesebene das Niemeyer Verfahren für die Errechnung der Zweitstimmen-Mandate auf Landesebene angewendet. Im dritten Schritt werden von der Anzahl der über die Zweitstimme errechneten Landeslistenplätze die direkt errungenen Mandate abgezogen. Die übriggebliebenen Sitze kommen dann den Landeslisten der einzelnen Parteien zu. Der Anteil der Mandate, die jedem Land zugeteilt werden, richtet sich nach den abgegeben gültigen Zweitstimmen in jenem Land, d.h. die Anzahl der Mandate richtet sich nach der Wahlbeteiligung in dem jeweiligen Land (de ville/ Steytler 1996: 14-15, Schwarzenberg/Geier 2002: 7, Ehlers/Lechleitner 1997: 761). Durch diese Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl soll dem Wähler die Möglichkeit gegeben werden, stärker auf die personale Zusammensetzung des Bundestages einzuwirken.

[...]


[1] Die Unterscheidung zwischen mechanischen und psychologischen Faktoren geht auf Maurice Duverger zurück (vgl. Lijphart 1999: 165; Grotz 2000: 60).

[2] Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Unterscheidung zwischen Wählern und Wählerinnen verzichtet. Es sind stets beide Geschlechter gemeint.

[3] Die Zählwertgleichheit ist bei dem bundesdeutschen System stets gegeben. Sie ist nicht gegeben, wenn Stimmen zum Beispiel je nach Steueraufkommen einen unterschiedlichen Zählwert haben.

[4] Nach GOBT § 10 f. konstituieren Fraktionen das Parlament. Zum Beispiel wird die Zusammensetzung der Ausschüsse nach der Fraktionsstärke errechnet. (Hesse/Ellwein 1992: 257).

[5] Bis 1985 wurde das d’Hondt Verfahren verwendet, welches die großen Parteien bevorzugt. Daher wurde seitdem das Niemeyer Verfahren verwendet. (Würtenberger 2003: 256).

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Hypothetischer Vergleich zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl anhand der Ergebnisse der Bundestagswahlen 1994 - 2002
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Veranstaltung
Die politischen Systeme Westeuropas
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
18
Katalognummer
V43380
ISBN (eBook)
9783638411967
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hypothetischer, Vergleich, Mehrheits-, Verhältniswahl, Ergebnisse, Bundestagswahlen, Systeme, Westeuropas
Arbeit zitieren
Sven Diekmann (Autor:in), 2004, Hypothetischer Vergleich zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl anhand der Ergebnisse der Bundestagswahlen 1994 - 2002, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43380

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