Die Religionspolitik der Vandalenkönige im spätantiken Nordafrica


Bachelorarbeit, 2015

44 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Einstieg und Fragestellung
2. Die Religionspolitik der Vandalenkönige in Quellen und Forschung
2.1. Quellenkritische Betrachtungen
2.2. Die Religionspolitik der Vandalenkönige in der Forschung
3. Aufbau der Arbeit

II. Geiserichs Erbe
1. Religionspolitische Maßnahmen Geiserichs
1.1. Von der Überfahrt nach Africa bis zur Eroberung Karthagos
2.1. Von der Eroberung Karthagos bis zum Tod Geiserichs
2. Die arianische Kirche als eigenständiger Akteur?

III. Die Religionspolitik Hunerichs: Geschichte einer Verfolgung?
1. Anfängliche Politik des Ausgleichs
2. Die Verfolgung unter Hunerich und Geiserichs Thronfolgeordnung
3. Das Religionsgespräch von 484 und die Rolle der arianischen Geist- lichkeit

IV. Die Religionspolitik Gunthamunds, Thrasamunds und Hilderichs - Ein Aus- blick

V. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

I. Einleitung

1. Einstieg und Fragestellung

Mit der Eroberung Karthagos und der Gefangennahme König Gelimers durch oströmische Truppen unter dem magister militum Belisar endete im Jahr 534 die Herrschaft der Vandalen in Nordafrica.1 Mit ihren Spuren verlieren sich auch die der arianischen Kirche. War zuvor die katholische Kirche jahrzehntelang den Repressionen der vandalischen Herrscher ausgesetzt, verkehrten sich die Verhältnisse nun in das genaue Gegenteil. So verfügte Kaiser Justinian, dass der Besitz der arianischen völlig in den der katholischen Kirche übergehen sollte, gleichzeitig wurde den Arianern die freie Religionsausübung untersagt.

Die Geschehnisse verdeutlichen dabei eindrücklich, wie eng die vandalische Herrschaft mit dem Arianismus verbunden war. Diese Tatsache lässt aber gleichzeitig die Frage nach der Bedeutung der Religion für das Vandalenreich aufkommen. So ist es ja gerade die Religionspolitik der Vandalenkönige, die in der Forschung bis heute extrem kontrovers diskutiert wird und in vielen Punkten überhaupt noch nicht thematisiert wurde.

An diese Diskussion möchte die vorliegende Arbeit anknüpfen und die Religionspolitik der vandalischen Könige analysieren. Dabei soll der Frage nach- gegangen werden, welche Faktoren die Religionspolitik der Herrscher bestimm- ten. Zunächst soll dafür nach den Motiven der Könige selbst gefragt werden. Wel- che Ziele verfolgten sie mit ihrer Religionspolitik und welche Folgen hatte diese für die eigene Herrschaft? Die Ergebnisse gilt es dann den individuellen Hand- lungsspielräumen der Könige gegenüberzustellen, die sich durch außen- wie in- nenpolitische Entwicklungen veränderten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wel- che Akteure die Religionspolitik beeinflussten und welche Rolle gerade die aria- nische Kirche und ihr katholisches Pendant dabei spielten.

Bevor diese Fragen geklärt werden können, lohnt es sich aber, zunächst die Religionspolitik der Vandalenkönige in Quellen und Forschung zu betrachten, um den nötigen Rahmen für die weitere Analyse zu schaffen.

2. Die Religionspolitik der Vandalenkönige in Quellen und Forschung

2.1. Quellenkritische Betrachtungen

Die Betrachtung der Geschichte des Vandalenreichs muss sich vor allem auf lite- rarische Quellen stützen. Hauptquelle für die Religionspolitk der Vandalenkönige ist die Historia persecutionis des africanischen Klerikers Victor von Vita2, die die Regierungszeit Geiserichs und Hunerichs thematisiert. Als Katholik und Augen- zeuge ist Victor aber erklärtermaßen nicht an einer unparteiischen Darstellung der Ereignisse interessiert. Vielmehr will er die Verfolgung der Katholiken durch die arianischen Vandalenkönige anklagen und dokumentieren.3 Dabei sind die ge- schilderten Ereignisse und die Rahmenhandlung des Werks stimmig und wohl historisch, aber gerade das Ausmaß der Verfolgungen und ihre Einordnung in größere Zusammenhänge problematisch.4 So liegen die Motive der Könige laut Victor allein in ihrem arianischen Katholikenhass begründet.

Neben dieser zentralen Quelle lassen sich auch andere Gattungen ausma- chen, die für die Betrachtung der Vandalen relevant sind. So liegt mit der Vita Fulgentii des Diakons Ferrandus von Karthago eine hagiographische Schrift vor, die vor allem die Regierungszeit Thrasamunds beleuchtet. Der Fokus der Darstel- lung liegt dabei zwar auf dem Leben und Wirken des Protagonisten Fulgentius von Ruspe, erlaubt aber dennoch Einblicke in die Verfasstheit der katholischen Kirche in Africa und die Konflikte mit dem arianischen Klerus. Von besonderem Interesse ist die Vita außerdem, weil sich die geschilderten Ereignisse nicht nur im vandalischen Kerngebiet in der Provinz Proconsularis abspielen und somit einen Blick auf die Peripherie der vandalischen Herrschaft ermöglichen.

Daneben finden sich Informationen zur Religionspolitk der vandalischen Könige in verschiedenen zeitgenössischen Chroniken. Hier sind vor allem Prosper von Aquitanien, Hydatius von Aquae Flaviae, Victor von Tunnuna und der Laterculus regum Vandalorum et Alanorum zu nennen.

Trotz der Vielzahl der überlieferten Zeugnisse muss die Quellenlage aber dennoch als problematisch gelten. So stammen die Quellen ausnahmslos von rö- mischen Autoren und spiegeln damit vor allem die Fremdwahrnehmung der Van- dalen und ihrer Herrschaft wider. Hinzu tritt der Umstand, dass die römischen Autoren zugleich Katholiken waren und damit in deutlicher Opposition zu den arianischen Vandalen standen. Die einzige Ausnahme bilden die durch Victor von Vita überlieferten Hunerich-Edikte, die in der Forschung gemeinhin als historisch angesehen werden.5 Eine Historia Vandalorum ist dagegen nicht überliefert und die Vandalen scheinen auch nie eine eigene literarische Tradition verfolgt zu ha- ben.6 Hinzu treten die generellen Verzerrungen antiker Quellen wie etwa das Stilmittel der Personalisierung, mit dem komplexe Sachverhalte und Ereignisse durch das Verhalten einzelner Akteure erklärt und strukturelle Faktoren in den Hintergrund gedrängt werden.7 So erscheinen die Vandalenkönige als Protagonis- ten und arianische Verfolger, die Rolle der arianischen Geistlichkeit wird kaum thematisiert.

Es erscheint daher methodisch notwendig, weitere Quellen einzubeziehen, die die generelle Geschichte des Vandalenreichs und seiner Könige thematisieren. So liefert Prokop in seinen Vandalenkriegen einen Abriss der Geschichte des Vandalenreichs, der allerdings lediglich als Hinleitung zu seinem eigentlichen Thema, der Eroberung Africas durch Belisar, dient. Weitere vereinzelte Informa- tionen liefert daneben das fragmentarisch überlieferte Geschichtswerk des Mal- chus von Philadelphia, der als Zeitgenosse über die diplomatischen Kontakte Ost- roms mit den Vandalen berichtet.

Durch diese erweiterte Perspektive eröffnet sich die Möglichkeit, die Re- ligionspolitik der Könige zu kontextualisieren und dadurch in Relation zur Innen- und Außenpolitik zu stellen. Somit ergibt sich die Chance, die Frage nach den Motiven und Zielen und gerade auch den Möglichkeiten und Beschränkungen der königlichen Politik neu zu stellen. Da diese Kontextualisierung dabei auf Hypo- thesen und Plausibilitätserwägungen aufbaut, ist eine kritische Diskussion der bestehenden Forschungsliteratur im Vorfeld unerlässlich.

2.2. Die Religionspolitik der Vandalenkönige in der Forschung

In der älteren Forschung ist die prokatholische Sichtweise der Quellen oftmals unhinterfragt übernommen worden. Andere Erklärungsversuche zielten auf eine Verteidigung der Vandalen und sahen die Verfolgung als durch die katholische Kirche selbst verschuldet an. Beiden Positionen gemein ist, dass eine umfassende Verfolgungspolitik der Könige als historisch angesehen wird.8

Im Gegensatz dazu hat die jüngere Forschung gerade die zeitliche und räumliche Ausdehnung der antikatholischen Maßnahmen hinterfragt und diese als periodisch und oftmals auf die Provinz Proconsularis begrenzt gesehen.9 Daneben wurde zu zeigen versucht, dass die vandalischen Könige sich als Nachfolger der römischen Kaiser und die Erhaltung der Orthodoxie auf ihrem Staatsgebiet damit als zentrale Aufgabe angesehen hätten.10 Zugleich sind die religionspolitischen Maßnahmen als Teil der vandalischen Machtpolitik interpretiert worden, wie sie sich vor allem in den Beziehungen zu und Interaktionen mit dem Oströmischen Reich manifestierte.11

Zwei zentrale Verdikte der Quellen sind aber bisher kaum hinterfragt wor- den: die enge Verbindung der Könige zum arianischen Klerus und die passive Rolle der katholischen Kirche. So stellt das geschlossene Auftreten von König und Kirche einen wesentlichen Topos der katholischen Polemik dar. Dieser Vor- wurf sollte nicht zuletzt die Legitimität der arianischen Kirche anzweifeln und muss daher hinterfragt werden. Auch wenn ohne Zweifel eine enge Verbindung zwischen König und Klerus bestand, stellten diese doch zwei eigenständige Ak- teure mit je eigenen Interessen dar.12 Ebensowenig, wie arianische Kleriker bloße Kreaturen des Königs waren, kann der katholische Klerus als rein passiv angese- hen werden. So sah dieser das arianische Bekenntnis ja als Häresie an, die es mit aller Macht zu bekämpfen galt.13

3. Aufbau der Arbeit

Der Aufbau der Arbeit trägt dem zuvor geäußerten Erkenntnisinteresse Rechnung. Als Grundlage soll dabei eine umfassende Analyse der Religionspoli- tik Geiserichs (reg. 439-477)14 dienen. So kann dessen Herrschaft als Fundament des Vandalenreichs angesehen werden. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei das Ausmaß und die Ziele der antikatholischen Maßnahmen des ersten africani- schen Königs. Darüber hinaus soll auch der Frage nachgegangen werden, inwie- weit die arianische Kirche vom König unabhängig agieren und selbst Einfluss auf die Religionspolitik nehmen konnte.

Der Fokus der Arbeit liegt dann auf der Regierung Hunerichs, der Geise- rich auf dem Thron folgte. So ist der Zeitraum zwischen dessen Regierungsantritt 477 und seinem Tod 484 in der Forschung bisher weniger stark beachtet worden als die fast vier Jahrzehnte währende Herrschaft Geiserichs.15 Dabei fällt die Kulmination der antikatholischen Maßnahmen ja gerade in die Regierungszeit Hunerichs und ist somit von zentraler Bedeutung für alle weiteren Überlegungen zur vandalischen Religionspolitik. Die Analyse teilt sich dabei in drei Abschnitte auf. So wird zunächst die Ausgangssituation analysiert, in der Hunerich die Herr- schaft übernahm. Anschließend soll versucht werden, eine Erklärung für den Aus- bruch der Katholikenverfolgung unter Hunerich zu liefern. Den Abschluss der Analyse bildet dann die Frage nach dem Einfluss der arianischen Geistlichkeit auf die königliche Politik und die antikatholischen Repressionen.

Im Anschluss soll dann ein kurzer Ausblick auf die Nachfolger Hunerichs gegeben werden, bevor in einem Fazit die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst werden.

II. Geiserichs Erbe

1. Religionspolitische Maßnahmen Geiserichs

1.1. Von der Überfahrt nach Africa bis zur Eroberung Karthagos

Die Quellen schildern die Ankunft der Vandalen in Africa im Jahr 429 als verhee- rendes Ereignis. So hätten die Eroberer eine friedliche und florierende Provinz vorgefunden und diese mit ihren gottlosen Haufen zugrunde gerichtet. Nicht ein- mal die Plantagen seien verschont worden, um den Einwohnern die Lebensgrund- lage zu nehmen. Kein Ort sei vor den mordenden Barbaren in Sicherheit gewesen. Die Vandalen hätten dabei weder Frauen, noch Kinder, noch Alte verschont.16 Auffällig ist, dass die Quellen darüber hinaus betonen, die Gewalt habe sich vor allem gegen die katholischen Bischöfe, Priester und Kirchen gerichtet. So seien viele Kirchen und deren Schmuck zerstört worden, während Bischöfe und Priester umgebracht worden seien.17

Der Einfall der Vandalen war dabei sicherlich ein für große Teile der Be- völkerung traumatisches Ereignis. Den Vandalen war aber nicht, wie die Quellen glauben machen wollen, an einer umfassenden Zerstörung der Provinz gelegen. Die völlige Verwüstung wäre zum einen rein faktisch nicht möglich gewesen, zum anderen hätte sie dem Ziel der Eroberer widersprochen, sich in der reichen Provinz niederzulassen.18

Ähnlich verhält es sich mit der Gewalt gegen die katholische Kirche und ihre Amtsträger. So waren vor allem die Geistlichen von Raub und Plünderung betroffen, weil sie zu den reichsten Schichten Africas zählten. Diesen Umstand betont auch Victor von Vita. So seien Geistliche gefoltert worden, damit sie die Kirchengüter auslieferten.19 Die Vita Augustini gibt gar ein Schreiben des Au- gustinus wieder, in dem dieser dem Bischof Honoratus auf die Frage antwortet, wie er und seine Amtsbrüder sich zu verhalten hätten, wenn von ihnen verlangt würde, was sie nicht hätten.20 Die Gewalt der Vandalen gegen die katholische Kirche besaß also vor allem eine ökonomische Komponente.21 Darüber hinaus waren die Bischöfe und Priester fest in der africanischen Gesellschaft verankert und verfügten über umfangreiche Netzwerke. Dies machte sie zu einer potenziel- len Gefahr für die Eroberer, da sie eine tragende Säule der Gesellschaft waren und durch Predigten und weitere Maßnahmen Widerstand organisieren konnten.22

Inwieweit neben diesen Faktoren auch religiöse Motive eine Rolle spiel- ten, ist umstritten. Ein wie auch immer gearteter „religiöser Fanatismus“23 stützt sich in seiner Begründung durch die Forschung dabei auf zwei durch zeitgenössi- sche Quellen überlieferte Ereignisse, die hier kurz rekapituliert werden sollen. So führt Salvian von Marseille in seinem Werk De gubernatione Dei die Schlacht der Vandalen in Spanien gegen den römischen Heerführer Castinus im Jahr 422 als Beweis für deren Frömmigkeit an. Während die Römer hochmütig auf ihre militä- rische Stärke vertraut hätten, hätten die Vandalen mit der Bibel als Feldzeichen gesiegt.24 Das zweite durch die Forschung vorgebrachte Argument bezieht sich auf die Überfahrt nach Africa. So habe sie zur Ausbildung eines Gruppenbewusst- seins geführt, das sich auch religiös habe begründen lassen. So hätten sich die Vandalen ab diesem Zeitpunkt als Schicksalsgemeinschaft und auserwähltes Volk Gottes verstanden.25

Gegen diese Thesen kann vorgebracht werden, dass die Quellen, allen vo- ran die zeitgenössische Vita Augustini, die Vandalen nicht als Arianer bezeich- nen.26 Darüber hinaus scheint bei der Bewertung des vandalischen Sendungsbe- wusstseins eine Unterscheidung zwischen dem König und seinem adligen Gefolge auf der einen, sowie den „einfachen“ Vandalen auf der anderen Seite sinnvoll.27 So dürften für die politische Führungsschicht weniger religiöse Motive als viel- mehr deren politische Instrumentalisierung eine Rolle gespielt haben. Denkbar ist, dass Geiserich die Überfahrt bewusst religiös inszenierte, um ein Gelingen des Vorhabens zu sichern. Inwieweit persönlicher Glaube und Überzeugung für ihn eine Rolle spielten, ist aus den Quellen heraus nicht feststellbar, aber durchaus möglich. Religiöse Überzeugung und ihre politische Nutzung scheinen hier inei- nandergegriffen zu haben.28 Für die große Gruppe der Vandalen sind dagegen religiöse Motive bzw. eine religiöse Motivation mit relativer Sicherheit anzuneh- men.29

Die Übergriffe gegen die katholische Kirche nach der Überfahrt sind aber definitiv nicht als systematische Verfolgungspolitik zu bezeichnen.30 Eine Ände- rung der königlichen Politik lässt sich erst nach dem mit Westrom geschlossenen Foedus von 435 ausmachen. So finden sich in der Chronik Prospers von Aquitani- en zwei Einträge zum Jahr 437, die von antikatholischen Maßnahmen Geiserichs berichten. Der Vandalenkönig habe mehrere Bischöfe, unter denen sich auch der Augustinus-Biograph Possidius befunden habe, des Rechts auf ihre Kirchen be- raubt und aus den Städten vertrieben, um den katholischen Glauben durch die ari- anische Häresie zu unterminieren. Die Beharrlichkeit der Bischöfe und ihre Glau- benstreue hätten den König zu solchen Maßnahmen getrieben.31 Zur selben Zeit habe Geiserich darüber hinaus vier seiner Berater, die Katholiken waren, den Übertritt zum Arianismus befohlen. Da diese sich aber standhaft geweigert hätten, seien sie verbannt und später gefoltert und hingerichtet worden.32

Die Forschung hat in diesen Maßnahmen ein „Programm religiöser Ver- (provinciis a deo nobis concessis) kann nicht automatisch auf die religiösen Motive der Vandalen rund fünf Jahrzehnte zuvor rückprojiziert werden. einheitlichung im vandalischen Machtbereich“ gesehen.33 Dies erscheint jedoch fraglich. So sind die beiden von Prosper überlieferten Maßnahmen die einzigen, die vor der Eroberung Karthagos 439 belegt sind. Daneben stellt sich die Frage, warum Geiserich nach dem Foedus von 435 und der Errichtung seiner Residenz in Hippo Regius zwei Jahre gewartet haben sollte, bis er sein religiöses Programm durchgeführt hätte. Wahrscheinlicher ist daher, dass die Maßnahmen sich gegen eine konkret wahrgenommene Opposition richteten, die Geiserich gezielt zu be- kämpfen suchte.34 So waren es ja wiederum die Bischöfe, und damit die Elite, die zum Ziel der Repressionen wurde. Dass die Berater Geiserichs erst verbannt und dann hingerichtet wurden, lässt darüber hinaus darauf schließen, dass sie nicht still in ihrem Exil geblieben, sondern entgegen der königlichen Anordnung zu- rückgekehrt waren.35 Geiserichs Vorgehen war also situativ und beschränkte sich auf einige gewichtige katholische Persönlichkeiten, die als Gefahr der vandali- schen Herrschaft angesehen wurden. Diese Politik änderte sich mit der Eroberung Karthagos völlig.

1.2. Von der Eroberung Karthagos bis zum Tod Geiserichs

Am 19. Oktober 43936 eroberten die Vandalen unter Geiserich Karthago, die da- mals zweitgrößte und -bedeutendste Stadt des Weströmischen Reichs.37 Dass den Vandalen dieser Coup überhaupt gelingen konnte, scheint mit der Fehleinschät- zung der Situation in Africa durch ranghohe römische Militärs zusammengehan- gen zu haben. So betonen die zeitgenössischen Quellen, dass von Seiten Geise- richs nach dem 435 geschlossenen Vertrag nichts befürchtet worden sei. Dieser habe mit List und unter dem Deckmantel des bestehenden Friedens Karthago be- setzt und dessen Reichtum in seinen Besitz gebracht.38

Während die Eroberung der Stadt für die römische Welt, vor allem Westrom, einen Schock darstellte, wurde sie für die Vandalen zur offiziellen Grundsteinlegung ihres Reiches. Zum ersten Mal hatten sie ein Gebiet selbstständig erobert und waren nicht lediglich durch die Zentrale in Ravenna angesiedelt worden.39 So führte Geiserich mit der Königsära auch eine offizielle neue Jahreszählung ein, die Ausdruck seiner Souveränität sein sollte.40

Gleichzeitig lassen sich mit der Eroberung Karthagos in den Quellen erst- mals Hinweise auf eine systematische Religionspolitik greifen. So seien die Kir- chen der Stadt geplündert und die Priester ihrer Ämter enthoben worden.41 Die leeren Kirchen seien dann den Arianern für deren Gottesdienste übergeben wor- den.42 Daneben habe die Gewalt vor allem die Nobilität und den hohen Klerus getroffen, die als Eckpfeiler der Gesellschaft in den Augen Geiserichs wohl die größte Gefahr darstellten.43 Von dieser Tatsache berichtet auch Victor von Vita, der das Schicksal des karthagischen Bischofs Quodvultdeus schildert. Dieser sei von Geiserich zusammen mit vielen anderen Klerikern auf schadhafte Schiffe gebracht und nackt und ohne Hilfsmittel aufs Meer getrieben worden. Nur durch das Erbarmen Gottes seien die Verbannten später unbeschadet an der italienischen Küste angelandet. Erst nach der Vertreibung der karthagischen Geistlichen habe Geiserich dann die Restituta-Kirche, die für die Katholiken von immenser Bedeu- tung war, dem arianischen Klerus übergeben und die übrigen Kirchen zusammen mit den Kirchenschätzen eingezogen.44

Erklärtes Ziel Geiserichs war es also, die katholische Kirche und ihre be- deutenden Amtsträger gänzlich aus Karthago zu vertreiben und ihre Positionen mit Arianern zu besetzen. Zu einer Ausweitung dieser Politik über die Grenzen Karthagos hinaus auf die übrigen Gebiete des Vandalenreichs kam es aber erst später.45

Dieser Umstand hängt dabei mit der Reaktion West- und Ostroms auf die Eroberung der Stadt zusammen. So versuchte Westrom im Jahr 440/1 mit Hilfe oströmischer Truppen Africa zurückzuerobern. Unter dem Kommando gleich fünf verschiedener Befehlshaber sammelte sich die byzantinische Hauptstreitmacht auf Sizilien, wo sie mehrere Monate verweilte und die heimischen Getreidevorräte verzehrte. Zu einem Angriff auf Karthago kam es jedoch gar nicht erst, die Streitmacht zog, ohne etwas erreicht zu haben, einfach wieder ab.46 Der Grund für diesen Misserfolg scheint dabei im Unwillen Ostroms, allen voran des Heermeis- ters Aspar, gelegen zu haben, die Vandalen anzugreifen und eigene Verluste zu riskieren. Gleichzeitig hatte Ostrom an seinen Grenzen gegen Hunnen und Perser eigene Kriegsschauplätze, die die Aufmerksamkeit der Truppen auf sich zogen.47

Der ravennatischen Zentrale blieb damit nichts anderes übrig, als sich auf Verhandlungen einzulassen. So wurde im Jahr 442 ein Vertrag zwischen beiden Seiten geschlossen, der den Vandalen die Provinzen Proconsularis, Byzacena sowie große Teile der Numidia übertrug. Westrom blieben nur die weniger frucht- baren Restgebiete. Geiserich verpflichtete sich aber, die Getreidelieferungen an Rom nicht zu unterbinden. Diese werden dabei nicht kostenlos erfolgt sein, son- dern waren wohl vielmehr eine Exportversicherung für den Vandalenkönig.48

Für Geiserich bedeutete der Vertrag darüber hinaus einen extremen An- stieg seiner Macht, gerade auch innerhalb der Gruppe der Vandalen. Dies wird an seinen Maßnahmen zur Umstrukturierung des Vandalenreichs nach 442 deutlich. So beseitigte er laut Prokop die römischen Steuerkataster und siedelte die Vanda- len in der Nähe Karthagos auf den Besitzungen der enteigneten römischen Groß- grundbesitzer an. Diese sortes Vandalorum waren dabei wohl steuerfrei und ver- erbbar.49 Die restlichen Gebiete des Reichs gingen in den persönlichen Besitz des Königs und seiner Familie über. Während Geiserich selbst in Karthago, wohl auf dem Byrsa-Hügel auf der karthagischen Akropolis, residierte, ließ er für seine Söhne weitere Höfe in Africa errichten.50

Ziel der Maßnahmen Geiserichs war es, die rund 80000 Vandalen, die sich mehreren Millionen Provinzialrömern gegenübersahen, zu konzentrieren und für militärische Operationen schnell abrufbar zu halten.51 In dieses Vorgehen fügte sich nahtlos die Religionspolitik des Vandalenkönigs ein, die ja ebenfalls auf eine Vereinheitlichung zielte. So wurden die in Karthago durchgesetzten Maßnahmen jetzt ausgeweitet und die Abhaltung katholischer Gottesdienste innerhalb der sor- tes gänzlich verboten.52 Bezeichnenderweise blieben die antikatholischen Maß- nahmen aber auf dieses Gebiet beschränkt. Innerhalb der restlichen Proconsularis, der Byzacena und der Numidia konnten die Katholiken uneingeschränkt ihrer Re- ligion nachgehen und mussten lediglich Steuern an den König zahlen.53 Durch dieses Vorgehen konnte Geiserich gleichzeitig das Konfliktpotential beider religi- ösen Parteiungen verringern, da diese so seltener direkt aufeinandertrafen.54

Dass der König mit seinen Restriktionen den Katholiken gegenüber Erfolg hatte, zeigt sich an den vergeblichen Bitten der Bischöfe, die Gottesdienste we- nigstens in Gebäuden nahe der Kirchen abhalten zu dürfen.55 Gleichzeitig führten sie aber auch zu einer sich langsam ausbildenden Verhärtung der Fronten zwi- schen den Vandalen und dem katholischen Klerus. So berichtet Victor, die Vanda- len seien gegen einzelne Priester auch außerhalb der sortes vorgegangen, wenn diese „zufällig, wie dies ja vorkommt, bei der Predigt vor dem Volk Gottes den Pharao, Nabuchodonosor, Holofernes oder sonst eine derartige Person“56 erwähnt hätten. Dass diese Anspielungen auf biblische Gewaltherrscher in katholischen Predigten kein Zufall, sondern vielmehr bewusste Kritik am Vandalenkönig wa- ren, verdeutlicht die Eigendynamik des religiösen Konflikts.57 Geiserichs Reakti- on fiel entsprechend hart aus und zog die Verbannung zahlreicher Bischöfe nach sich.58 Es muss aber betont werden, dass solche Ereignisse die Ausnahme darstell- ten. So reagierte Geiserich ja auch in diesem Fall situativ und beschränkte seine Maßnahmen auf einzelne obstruktive Bischöfe.

[...]


1 Vgl. Proc. BV 1,20-25. Es sei betont, dass mit „Ende“ lediglich der Endpunkt der vandalischen Herrschaft als politisches Gebilde sowie der Vormachtstellung der arianischen Kirche unter den Vandalen gemeint sind. Dass mit dem Jahr 534 nicht schlagartig alle Vandalen und Arianer Africa verlassen hatten, sollte immer im Hinterkopf behalten werden, vgl. zu diesem Aspekt auch Whelan 2014, 255.

2 In der Forschung ist nach wie vor umstritten, ob Victor Bischof der Stadt Vita war, oder ob er lediglich von dort stammte, wofür Vössing 2011, 12 f. plädiert. Howe 2007, 118 f. hält dagegen beide Varianten für möglich, wobei er die Wahrscheinlichkeit, dass Victor Bischof der Stadt Vita war, für höher hält.

3 Vgl. Vössing 2011, 17.

4 Vgl. Vössing 2011, 22. Vgl. daneben auch die Wertung von Diesner 1962, 101, der Victor vorrangig als Hagiographen und nicht als Historiker beschreibt.

5 Vgl. Vössing 2011, 17 und Vismara 1972, 858.

6 Zur Quellenproblematik vgl. Castritius 2007, 9-14, Diesner 1966, 44-49, Vössing 2011, 11 f. und Berndt 2008, 132.

7 Vgl. zu diesem Problem gerade in Bezug auf die vandalischen Könige Steinacher 2011, 57. 5

8 Einen Überblick über die ältere Forschung bietet Whelan 2014, 244 f. mit Anm. 32.

9 Vgl. Moderan 2003, 21-44.

10 So jüngst Conant 2012, 45, 138 und 180-185.

11 Vgl. Vössing 2014 und Heather 2007.

12 Vgl. Whelan 2014, 248 f. und Castritius 2010, 376. 6

13 Vgl. Whelan 2014, 244.

14 Mit der Eroberung Karthagos 439 führte der Vandalenkönig Geiserich eine neue Jahreszählung ein, die als Beginn des vandalischen Königreichs gilt, vgl. Vössing 2014, 52. Die alleinige Herr- schaft über die vandalische Gens übernahm er allerdings schon 428 in Spanien, vgl. Hydat. chron. 89.

15 In ihren aktuellen Überblickswerken räumen Vössing 2014 und Castritius 2007 diesem Zeitraum gerade einmal ein Kapitel ein. Auch mit den Nachfolgern Hunerichs hat sich die Forschung, auch aufgrund der extrem begrenzten Überlieferung, bisher kaum beschäftigt. Eine detailliertere Auseinandersetzung mit Thrasamunds und Hilderichs Religionspolitik liegt lediglich im Aufsatz von Diesner aus dem Jahr 1967 vor.

16 Vgl. Vita Aug. 28,5 und Vict. Vit. 1,3. Der Bericht bei Victor ist zwar summarisch und, da erst Jahrzehnte nach den Ereignissen verfasst, retrospektiv, aber in weiten Teilen mit der zeitgenössischen Vita Aug. deckungsgleich.

17 Vgl. Vita Aug. 28,5 und Vict. Vit. 1,4-7.

18 Vgl. Spielvogel 2005, 204 f., Vössing 2011, 23 f. und Vössing 2014, 80.

19 Vgl. Vict. Vit. 1,5-6.

20 Vgl. Vita Aug. 30,16 mit der Frage des Honoratus: cum de nobis quaeritur quod non habemus. Das eigentliche Schreiben des Honoratus ist nicht überliefert. Der Wortlaut wird aber von Au- gustinus in seinem Antwortschreiben wiedergegeben. Bei diesem handelt es sich dabei um Ep. 228, die sowohl in der Vita als auch unabhängig überliefert ist. Sie wird in der vorliegenden Arbeit mit ihrer Stellung in der Vita zitiert, da diese Tatsache einen Hinweis auf die Bedeutung des Schriftstücks für die katholische Kirche während der vandalischen Eroberung darstellt.

21 Vgl. Heather 2007, 138, Vössing 2014, 42, Merrills / Miles 2010, 181 und Moorhead 1992, xi.

22 Vgl. Diesner 1966, 53 und Heather 2007, 138. Bei diesem Argument muss dabei immer wieder das Versagen der weltlichen Eliten mitgedacht werden, dass die Überfahrt der Vandalen ja erst ermöglicht hatte. Den geistlichen Führern kam damit deutlich mehr Gewicht zu. Vgl. zu diesem Aspekt Berndt 2008, 142-144.

23 Castritius 2007, 86. Vgl. auch Vössing 2014, 42 und 93, der von einem besonderen Sendungsbewusstsein der Vandalen spricht. Der Verweis auf Vict. Vit. 1,39 in 42 Anm. 35, wo Victor berichtet, die Vandalen hätten Altartücher zu Hosen verarbeitet, bezieht sich allerdings auf ein Vorkommnis, das zeitlich deutlich später anzusiedeln ist.

24 Vgl. Salv. Gub. 7,11. In der Forschung wird diese Episode als historisch angesehen, vgl. Castri- tius 2007, 84, Diesner 1966, 28 und Vössing 2014, 31. Problematisch erscheint dabei, dass die Parallelberichte Prosp. chron. 1278 und Hyd. chron. 77 den Einsatz der Bibel als Feldzeichen mit keiner Silbe erwähnen. Als Gegenargument kann hier m. E. lediglich der Umstand angeführt wer- den, dass sowohl Prosper als auch Hydatius als katholischen Autoren nicht an einer Wiedergabe dieses Details gelegen haben kann.

25 Vgl. Castritius 2007, 84, Hettinger 2001, 126 f. und Schmidt ²1942, 61. Wolfram 1990, 237 geht sogar so weit, den Zug der Vandalen nach Karthago als Prüfung in der Wüste anzusehen. Vgl. gegen diese These die von Berndt 2008, 146 geäußerte Kritik. Die im Hunerich-Edikt (Vict. Vit. 2,39) zu findende Bezeichnung der vandalischen Gebiete als durch Gott gegebene Landesteile

26 Vgl. Vita Aug. 28 und 30.

27 Vgl. zu dieser Trennung auch Diesner 1966, 44 f.

28 Vgl. Hettinger 2001, 126 und Vössing 2014, 43.

29 Vgl. Vössing 2014, 93.

30 Vgl. Howe 2007, 264 und Schmidt ²1942, 66.

31 Vgl. Prosp. chron. 1327.

32 Vgl. Prosp. chron. 1329.

33 Castritius 2007, 93.

34 Vgl. Diesner 1966, 54.

35 Vgl. Schmidt ²1942, 66. Schmidt vermutet sogar, dass die Exilanten vom katholischen Bischof von Cirta aufgestachelt worden seien, was er aber nicht belegen kann. Für diese Vermutung spricht allerdings, dass die Stadt Cirta wohl nie von den Vandalen erobert wurde, bevor sie mit dem Ver- trag von 442 wieder offiziell an Westrom zurückging, vgl. Vössing 2014, 76. Hier wie auch an anderer Stelle zeigt sich Schmidts Tendenz, der katholischen Kirche durch ihr Verhalten quasi die Schuld an den vandalischen Verfolgungsmaßnahmen zu geben, da sie solch ein Vorgehen erst provoziert habe.

36 Prosp. chron. 1339, Hydat. chron. 115 und Laterculus reg. H 2.

37 Vgl. Wolfram 1990, 240 f., der als Charakteristika der Stadt den großen Getreideüberschuss, die gute Seelage für Exporte sowie die für damalige Verhältnisse immense, vermutlich sechsstellige, Bevölkerungszahl nennt.

38 Fehleinschätzung der Situation durch ranghohe Militärs, Prosp. chron. 1339: Aetio rebus quae in Gallia componebantur intento Gisiricus, de cuius amicitia nihil metuebatur, [XIIII kal. Nov.] Carthaginem dolo pacis invadit omnesque opes eius excruciatis diverso tormentorum genere civi- bus in ius suum vertit [...]. List und Betrug Geiserichs, Hydat. chron. 115: Carthagine fraude de- cepta die XIIII kal. Nov. omnem Africam rex Gaisericus invadit. Dass Geiserich nicht als Feind gesehen wurde stärkt noch einmal die oben ausgeführten Überlegungen zu Umfang und Gestalt seiner Religionspolitik, die bei einer tiefgehenden Systematik der Maßnahmen sicherlich zu größe- rer Skepsis ihm gegenüber geführt haben dürfte.

39 Vgl. Castritius 2010, 372 und Schmidt ²1942, 71.

40 Vgl. Becker / Kötter, Komm. zu A 2 / H 2 (in Vorbereitung) und Vössing 2014, 49.

41 Vgl. Prosp. chron. 1339.

42 Vgl. Hyd. chron. 118.

43 Vgl. Prosp. chron. 1339 sowie Hettinger 2001, 128 und Papencordt 1837, 73.

44 Vgl. Vict. Vit. 1,15.

45 Der Bericht bei Vict. Vit. 1,12-18 ist summarisch und daher in der Chronologie der Ereignisse problematisch. So ist die Ausweitung der antikatholischen Maßnahmen auf weitere Gebiete des Vandalenreichs in den Bericht über die Eroberung Karthagos eingeflochten. Bezeichnenderweise schildert Victor die Rückeroberungsversuche West- und Ostroms sowie den Vertragsschluss zwischen Valentinian und Geiserich im Jahr 442 überhaupt nicht.

46 Vgl. Prosp. chron. 1344.

47 Vgl. Vössing 2014, 48 f. und Steinacher 2015, 80 f.

48 Vgl. Vössing 2014, 51 und 75.

49 Vgl. Proc. BV 1,5,11-17 und Vict. Vit. 1,13. Um die genaue Größe und Beschaffenheit der sortes herrscht seit Jahrzehnten eine ausgedehnte Forschungsdiskussion. Für einen Überblick über die verschiedenen Positionen vgl. Vössing 2014, 75-79.

50 Vgl. Vict. Vit. 1,13 und Steinacher 2011, 47.

51 Vgl. Hettinger 2001, 122, Spickermann 2014, 79 und Vössing 2011, 23. Die Zahl der Vandalen ergibt sich aus der Angabe in Vict. Vit. 1,2.

52 Vgl. Vict. Vit. 1,17 und 22 sowie Heather 2007, 139.

53 Vgl. Heather 2007, 139 und Hettinger 2001, 129.

54 Vgl. Hettinger 2001, 129.

55 Vgl. Vict. Vit. 1,17-18 und Heather 2007, 139.

56 Vict. Vit. 1,22 (Übers. Vössing 2011).

57 Vgl. Vössing 2011, 162 Anm. 54 und Hettinger 2001, 129.

58 Vgl. Vict. Vit. 1,23.

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Die Religionspolitik der Vandalenkönige im spätantiken Nordafrica
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Alte Geschichte)
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
44
Katalognummer
V433467
ISBN (eBook)
9783668752399
ISBN (Buch)
9783668752405
Dateigröße
681 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Afrika, Religion, Vandalenkönige, Nordafrica
Arbeit zitieren
Christian Michel (Autor:in), 2015, Die Religionspolitik der Vandalenkönige im spätantiken Nordafrica, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/433467

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