Zimbabwe. Von der Kolonisation zur politisch-konstitutionellen Dekolonisation durch das Lancaster House Abkommen 1979


Hausarbeit (Hauptseminar), 1998

73 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die vorkoloniale Zeit
1.1 Basis- und Rohdaten
1.2 Auszüge aus der vorkolonialen Geschichte
1.3 Das 19. Jahrhundert
1.4 Zur Gesellschaftsformation und zum Weltbild der 'Shona'

2. Die koloniale Okkupation des Mashona- und Matabelelandes
2.1 Der Erste Chimurenga
2.2 Zu den konstitutionellen Rahmenbedingungen der Kolonie Südrhodesien
2.3 Landraub und die Entwicklung der Siedlerökonomie
2.4 Die konstitutionelle Entwicklung bis zur UDI 1965

3. Die Formation der afrikanischen-nationalistischen Bewegungen ZAPU und ZANU und der Beginn des Zweiten Chimurenga
3.1 Die UN-Sanktionen parallel zum Befreiungskrieg. Ihr Verlauf und mangelnde Durchsetzung
3.2 Das Fallbeispiel BRD

4. Das Lancaster House Abkommen als Resultat des Guerillakrieges und der Verhandlungsbemühungen seit der UDI
4.1 Die Verhandlungspositionen der Konfliktparteien
4.2 Auswirkungen des Jahres 1979 auf die einzelnen Verhandlungspositionen
4.3 Die britische Verhandlungsstrategie und Verhandlungsbereiche
4.4 Die Ergebnisse der Lancaster House Verhandlungen

5. Schlußbetrachtung

Literaturverzeichnis

Rahmendaten

Einleitung

Diese Hausarbeit behandelt den Dekolonisationsprozeß in der ehemaligen britischen Kolonie Südrhodesien, das nach einem langjährigen Guerillakrieg am 18. April 1980 als Zimbabwe die legale Unabhängigkeit erlangt hat. Nach einer Reihe gescheiterter regionaler und internationaler Verhandlungs-bemühungen, führten die Lancaster House Verhandlungen vom 10. September - 21. Dezember 1979 schließlich zur erfolgreichen politisch-konstitutionellen Dekolonisation auf der Basis einer Unabhängigkeitsverfassung.

Diese Arbeit hat das Ziel, die Konfliktlinien und den Verlauf des Konfliktprozesses herauszuarbeiten und aufzuzeigen, aus welchen Gründen erst die Lancaster House Verhandlungen zu einer Verhandlungslösung führten. Dabei ist es notwendig, nicht nur die historische Entwicklung und den Konfliktverlauf im ehemaligen Südrhodesien zu betrachten, sondern auch die regionalen und internationalen Interdependenzen und Entwicklungen zu berücksichtigen, ohne die der zimbabwesche Konflikt nicht erfassbar ist.

Die Arbeit ist in vier Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel behandelt die vorkoloniale Phase Zimbabwes, die Gesellschaftsformation der shona-sprechenden Gruppen und die Hauptentwicklungen im 19. Jahrhundert. Im nächsten Kapitel wird auf die koloniale Transformation der gesellschaftlichen Verhältnisse eingegangen, die mit der Okkupation des heutigen Zimbabwe durch die von Cecil Rhodes gegründete Aktiengesellschaft BSAC (British South Africa Company) einherging. Nach der Niederschlagung des Ersten Chimurenga etablierte sich ein siedlerkolonialer Staat, dessen Unterdrückungs- und Marginalisierungstechniken näher beleuchtet werden, weil sie Strukturen geschaffen haben, aus denen sich die Grundpositionen der Konfliktparteien während des zweiten Befreiungskampfes ableiten lassen. Das dritte Kapitel stellt den Verlauf und die schwierige Durchsetzbarkeit der internationalen Sanktionen dar, die als Reaktion auf die vom Smith-Regime erklärte einseitige und völkerrechtswidrige Unabhängigkeit Südrhodesiens erlassen wurden. Ferner wird die Umsetzung und die zahlreichen Umgehungen der UN-Sanktionsbeschlüsse am Beispiel der BRD verdeutlicht. Das vierte Kapitel konzentriert sich weitgehend auf die Verhandlungen im Lancaster House, die durch einen intensivierten Guerillakrieg und nach den Erfahrungswerten vorangegangener Verhandlungsbemühungen letztlich erfolgreich abgeschlossen wurden. Die Untersuchung der Verhandlungspositionen und -strategien der jeweiligen Konfliktparteien erfolgt mit Hilfe des Konfliktlösungssystems von M. Tamarkin, der Analyse des Konfliktes durch S.J. Stedman und der umfangreichen Dokumentensammlung G. Baumhöggers für die Jahre 1975 bis 1980.

1. Die vorkoloniale Zeit

Das heutige Zimbabwe ist, wie so viele afrikanische Staaten, ein koloniales Produkt. Dies gilt für das Staatsgebiet genauso wie für die Staats- und sozio-ökonomische Figuration, oder allgemein für die Gesellschaftsformation.

1.1 Basis- und Rohdaten

Die territoriale Größe des heutigen Zimbabwe umfaßt 390.580 km2.[1] Zimbabwe hat keinen eigenen Meereszugang. Im Norden hat das Land eine gemeinsame Grenze mit Zambia, im Süd-Westen mit Botswana, im Süden mit Südafrika und im Osten und Nord-Osten mit Mosambik.

Die Bevölkerungszahlen differieren in der Literatur. Die folgenden Zahlen beruhen auf einer Schätzung (basierend auf dem Zensus von 1969) für das Jahr 1980. Demnach lebten 1980 7,48 Mio. Menschen in Zimbabwe. Nach 'rassischen' Kriterien, wie sie die südrhodesische Statistik nahe legt, sind davon 96,6% Afrikaner, 2,9% Europäer, 0,1% Asiaten und 0,4% 'Coloureds'.[2]

80% der afrikanischen Bevölkerung sind Shona, oder besser, shona-sprechende Gruppen, darunter auch die Karanga, die mit den Zezuru die größte Gruppe shona-sprechender Menschen bilden. Die Ndebele, seit dem 19. Jahrhundert ins heutige Zimbabwe zugewandert, haben einen Bevölkerungsanteil von 15%. Die restlichen 5% der afrikanischen Bevölkerung stellen kleinere Gruppen, wie Tonga und Shangaan.[3]

1.2 Auszüge aus der vorkolonialen Geschichte

Hier soll in Kürze auf die vorkoloniale Geschichte eingegangen werden:

Das heutige Zimbabwe, zwischen den Flüssen Limpopo und Zambesi gelegen, war schon seit vielen Jahrhunderten, zurückreichend bis zum Steinzeitalter, besiedelt. Schon damals lebten in diesem Gebiet Jäger- und Sammler-Gesellschaften.[4] Die ersten Siedlungen shona-sprechender Gruppen gehen zurück bis ins zweite Jahrhundert n.Chr. Um 800 n.Chr. hatten sich die hirtenbäuerlichen Gesellschaften schona-sprechender Gruppen bis an die ostafrikanische Küste, im Gebiet des heutigen Mosambik, ausgebreitet.

Ab etwa 1000 n.Chr. entwickelten sich feste Ansiedlungen mit relativ weitreichenden Handelsbeziehungen, aus denen verschiedene tributäre Staaten hervorgingen.[5] Bis Ende des 17. Jahrhunderts zeichneten sich diese durch relativ zentralisierte Organisationsformen aus. Ab dem 18. Jahrhundert fanden Prozesse politischer und räumlicher Dezentralisierung bei den Shona statt, so daß im 19. Jahrhundert viele unabhängige, jeweils unter einem 'Chief' stehende, territoriale Einheiten existierten. Tributäre Verhältnisse, besonders verschiedener Shona-Gruppen mit den Ndebele, waren ebenfalls vorhanden.[6]

Das erste große zentralisierte Shona-Reich mit gewaltigen Steinbauten war das legendäre Zimbabwe ('großes Steinhaus'). Heute heißt der Ort Groß-Zimbabwe. Haupthandelsprodukte für den ostafrikanischen Küstenhandel waren Gold und Elfenbein. Durch diesen Fernhandel waren sie mit den vielen Küstenstädten, Arabern, Indern und mit China verbunden. Als Nachfolgestaat von Zimbabwe kann das Monomotapa-Reich gelten[7]:

"Zu Beginn des 15. Jahrhunderts allerdings untersteht dieses gesamte Gebiet am Sambesi der Kontrolle eines mächtigen Herrschers Nzatsimba, der sich den Übernahmen Muntoba Shuru Chamatupa oder einfacher Mutapa, zulegte. Man nennt ihn auch den Mambo. Sein Titel Mwene Mutapa (König Mutapa) ist der Ursprung des Wortes Monomotapa."[8]

Nach der Darstellung Ki-Zerbos beherrschte das Monomotapa-Reich bis ins 15. Jahrhundert das Gebiet des heutigen Zimbabwe und die Küstenregion um Sofala. Wie die vorherigen Shona-Reiche war Monomotapa ein bedeutender Goldproduzent. Nach dem Tode von Matope (1480), dem Sohn des Mwene Mutapa, spalteten sich mehrere Gebiete vom Monomotapa-Reich ab. Zuerst im Süden die Tlokwa-Dynastie, die der Shona-Gruppe der Rosswi bzw. Rotse angehörte. Diese wurde wiederum 1506 von den Schangamiren bzw. Changamiren unterworfen, die ebenfalls aus einer Sezession vom Monomotapa-Reich hervorgegangen waren. Dieses Rosswi-Reich der Changamire, dessen Gebiet das spätere Matabeleland umfaßte, trat in Konkurrenz mit dem Monomotapa-Reich.

"Es sinkt zu einer mittelmäßigen, von den Portugiesen kontrollierten Häuptlingschaft herab. Nichtsdestoweniger sind die Karanga, ein Volk von Monomotapa, und die Rosswi, ein Volk von Mambo, zwei Zweige desselben bantusprechenden Volkes, der Schona."[9]

Die Portugiesen erreichten die Kontrolle über das Monomotapa-Reich, so Döpke, um 1630. Sie haben jedoch über ein Jahrhundert gebraucht, um sich im heutigen Mosambik, das 1752 offiziell eine portugiesische Kolonie wurde, und weiter im Landesinneren festzusetzen. Eine wirklich dauerhafte Herrschaft über das Monomotapa-Reich konnten sie nicht errichten. Sie nutzten vielmehr die Jahrzehnte andauernden, militärisch ausgetragenen Erbfolgestreitigkeiten aus. Außerdem wurde das Monomotapa-Reich durch die Kriege mit den Rosswi geschwächt. Durch die Rekonstitution der Zentralgewalt und einem Bündnis mit den Changamire verloren die Portugiesen Ende des 17. Jahrhunderts wieder ihren Einfluß.[10]

Als erste Europäer umsegelten die Portugiesen 1488 unter Bartolomeu Dias, auf der Suche nach Seewegen nach Indien, das Cape of Good Hope und erreichten die ostafrikanische Küste. Im Jahre 1500 landete Diogo Dias in Madagaskar und 1502 machte Vasco da Gama die ostafrikanische Küstenstadt Kilwa tributpflichtig gegenüber Portugal. Außerdem besetzten die Portugiesen mehrere Inseln und ostafrikanische Küstenstädte und errichteten Handelsstützpunkte in Indien, um den Seehandel zu kontrollieren. Die folgende Zeit war durch wechselnde Allianzen, Eroberungen und Rückeroberungen geprägt, so daß die Portugiesen zwar ihre Vormachtstellung behaupten, aber keine absolute Kontrolle über den ostafrikanischen Handel mit Indien und China erlangen konnten. Sie standen in Konkurrenz mit afrikanischen Mächten ebenso wie mit arabischen und afrikanisch-arabischen Sultanaten.[11]

1.3 Das 19. Jahrhundert

Wie weiter oben bereits angeführt, zeichneten sich die überwiegend hirtenbäuerlichen Shona-Gesellschaften im 19. Jahrhundert, besonders im Gebiet des heutigen Mashonaland, durch eine räumliche und politische Dezentralisierung aus. Viele Dörfer (Musha)[12], Bezirke (Dunhu) und Territorien (Nyika) begriffen sich als unabhängig und unterhielten komplexe und wechselnde Allianzverhältnisse.

Auf dem Gebiet des heutigen Matabeleland jedoch, errichteten die Ndebele, nach dem Sieg über das Rosswi-Reich der Changamire, eine zentralisierte Herrschaft, die tributäre Gebiete von Shona-Gruppen an den Grenzgebieten des Matabelelandes einschloß. Aber diese Tributverhältnisse beinhalteten in der Regel keine Einschränkung der Landrechte und der Selbstverwaltung der inneren Angelegenheiten der jeweils abhängigen Gebiete.[13] Die 'Ndebele' selbst sind keine 'ethnisch homogene' Gruppe. Im Gegenteil: Sie gehören zu den Nguni- bzw. Ngoni-Völkern. Unter Shaka Zulu fand eine umfassende Umstrukturierung und politische Zentralisierung der Ngoni-Gesellschaften statt, die fortan in Zulu umbenannt wurden. Im Zuge dieser Staatsbildungsprozesse Ende des 18. Jahrhunderts bildete sich ein expansionistischer militaristisch-aristokratischer Zulu-Staat heraus. Die Gesellschaftsstrukturen erfuhren eine militaristische Gliederung in Impis (Regimenter), die jeweils einem Induna ('Chief') unterstanden. Diese Entwicklung hängt mit den militärischen Expansionen der Buren Richtung Norden zusammen, die im südlichen Afrika zu umfangreichen Völkerwanderungen (Mfecane) führten. Das Changamire-Reich (das spätere Matabeleland) mußte sich seit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts gegen die militärische Bedrohung durch Ngoni-Impis verteidigen. Im Zuge der folgenden jahrzehntelangen militärischen Auseinandersetzungen geschwächt, wurde das Changamire-Reich schließlich Ende der 30er Jahre durch den Ndebele-Induna Mzilikazi erobert. Mitte des 19. Jahrhunderts hatten die Ndebele die endgültige Kontrolle über den Kernbereich des Changamire-Staates erlangt. Mzilikazi setzte sich nach der Sezession vom Zulu-Staat Anfang der 20er Jahre mit ca. 500 Ndebele, die Stärke eines halben Impis, nach Norden ab. Innerhalb eines Jahrzehnts, durch die Assimilation vieler Menschen verschiedener Herkunft, waren die Ndebele bereits auf 20.000 Menschen angewachsen. Durch die weitere Assimilation mehrerer Rozwi-Häuser während der Etablierung des Ndebele-Staates zählten die Ndebele um 1890 bereits 100.000 Menschen. Über 60% der Ndebele waren zuvor shona-sprechend. An den Grenzbereichen des Matabele-Staates etablierten sie Tributbeziehungen zu einigen Shona-Gesellschaften. Obwohl Lobengula, Sohn und Nachfolger Mzilikazis, in der dubiosen Rudd-Konzession seinen Herrschaftsanspruch auf Mashonaland bekräftigte, waren die Ndebele in Wahrheit jedoch weit davon entfernt, Mashonaland zu kontrollieren.[14]

1.4 Zur Gesellschaftsformation und zum Weltbild der 'Shona'

Die grundlegende gesellschaftliche Einheit bei den Shona war der großfamiliäre Haushalt (Imba)[15], zu dem auch andere Verwandte aus der selben Lineage, aber auch Personen alliierter Lineages zählen konnten.

Die nächsthöheren Integrationseinheiten waren das Dorf (Musha), der Bezirk (Dunhu) und das Territorium (Nyika). Diese Einteilung trifft als Struktur bei größeren Herrschaftsbereichen zu und ist nach Fiedler-Conradi als idealtypisch anzusehen. So konnten beispielsweise nur zwei Dörfer als Nyika gelten und es gab im 19. Jahrhundert ebenfalls viele unabhängige Dörfer ohne höhere Instanz.[16]

In der patrilinearen Gesellschaft der Shona waren es letztlich die Männer, die über Produktion und Verteilung der Produkte entschieden. Die Kompetenzen verschoben sich je nach Integrationseinheit: in der Familie das Familienoberhaupt, auf der Dorfebene der Samusha usw.

Die Gesellschaften der Shona waren zwar hierarchisch strukturiert, aber nicht in rigider Form. Weder das Familienoberhaupt (zusammen mit dem Familienrat), noch Vertreter der jeweils höheren Integrationsebenen konnten willkürlich über die Mitglieder ihrer Gemeinschaften hinweg Entscheidungen treffen. Ihre Legitimation speiste sich letztlich aus der Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Gemeinschaft und dem Willen der Ahnen. Auch war ihr Handlungsspielraum durch die 'Tradition'[17] determiniert.

"Wenn es auch richtig ist, daß die traditionelle Rechtsordnung der Familie über individuelle Rechte seiner Angehörigen 'wenig zu sagen' hatte, so ist dies doch nur ein Teil des Ganzen. Der Zusammenhalt einer lineage und ihrer Untergruppen hing weitgehend davon ab, daß ihre Mitglieder 'zu ihrem Recht kamen'. (...) Die erfolgreiche 'Regierung' einer Familie bestand eher aus einem ständigen Prozeß des 'Ausbalancierens' als in autokratischer, gar tyrannischer Patriarchen- Herrschaft."[18]

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Dies bedeutet nicht, im Rückkehrschluß anzunehmen, daß die Shona-Gesellschaften egalitär und harmonisch waren. Auch das 'traditionelle Recht' bildete sich durch Konflikte und Konfliktbewältigungsstrategien aus. Aktuelle Machtverhältnisse, bspw. auf Dorfebene, waren in den Schiedsverhandlungen präsent und wurden berücksichtigt.

Abweichendes Verhalten von Mitgliedern der Gemeinschaft wurde gleichzeitig als Bedrohung wie auch als Bereicherung empfunden.

Allgemein läßt sich sagen, daß das Gemeinschaftswohl den Vorrang über das Wohlergehen der Einzelnen (im Sinne individueller Rechte) hatte.

Da andererseits die Zufriedenheit Einzelner eine Vorraussetzung des Wohlergehens der Gemeinschaft war, standen den Individuen Entwicklungsmöglichkeiten offen, solange diese der Gemeinschaft nicht schadeten. Abweichendes Verhalten wurde einerseits sanktioniert. Andererseits konnte abweichendes Verhalten auch einen höheren Status innerhalb der Gemeinschaft mit sich bringen (zum Beispiel anerkannte Hexen/Hexer) oder geduldet werden. Auch der Umgang mit Fremden war eher von Toleranz geprägt als von Abwehr. Die Shona-Gesellschaften hatten jahrhundertelange Erfahrungen mit Fremden, ohne daß sie eine einschneidende Fremdherrschaft erdulden mußten.[19]

"Vielleicht ist diese relativ selbstbestimmte und kontinuierliche Fremdbegegnung ein Schlüssel zu der abwartenden Haltung der Shona beim Einmarsch des Pionierkorps im Jahre 1890 und folgende."[20]

Land hatte neben den Rindern eine hervorragende Bedeutung für die Shona. Wie in den meisten afrikanischen Gesellschaften gab es kein de jure Privateigentum an Boden. Boden war für die Shona heilig und gehörte prinzipiell allen. Land aber, daß zur Nutzung einer Familie bspw. von einem Samusha zugeteilt wurde, war, solange es bewirtschaftet wurde, im de facto Besitz dieser und konnte nicht wieder entzogen werden. Dieser de facto Besitz von Land war ebenfalls eng mit der allgemeinen Sakralität von Land bei den Shona verbunden. Jedem Dorf stand zudem brachliegendes Gemeinschaftsland zur Verfügung, welches in bestimmten Fällen verteilt oder bewirtschaftet wurde.

Der hervorragende Stellenwert von Land bei den Shona begründet sich durch die Ahnen. Sie sind die Quelle der Lebenskraft einzelner Familien, Lineages, Dorfgemeinschaften und jeglicher gesellschaftlicher und herrschaftlicher Einheiten. Auch die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wird von den Ahnen beeinflußt. Land war somit das Bindeglied zwischen den Lebenden und den Toten. Die Felder einer Familie wurden nicht nur durch die Ahnengeister der Lineage, sondern ebenfalls durch spezielle Familiengeister beschützt.[21]

Die Ndebele maßen dem Land die gleiche soziale und religiöse Bedeutung zu wie die Shona.[22] Im Zuge ihrer Eroberungen übernahmen die Ndebele auch den Glauben an den Hohen Gott Mwari von den Shona.

"Diese 'Anleihe' stand für die Ndebele keineswegs im Widerspruch zu ihrer expansiven Politik - Im Gegenteil: so, wie sie viele Shona-Gruppen in ihrer nächsten Nachbarschaft assimilierten, so inkorporierten sie auch die 'Wächter' der Erde, von der sie lebten."[23]

Nicht umsonst ist die Landfrage, die zentrale Frage (zumindest für die Bauern) seit der Kolonisierung, nicht nur wegen der wirtschaftlichen Aspekte, die damit verbunden sind. Die Vertreibung der Shona von ihrem Land bedeutete ebenso die Zerstörung und Entweihung der Verbindung zwischen den Lebenden und ihren Ahnen. Hierin liegt die große Bedeutung der (nationalen) Geistermedien Nehandas und Kaguvis für den Ersten und Zweiten Chimurenga. Dies erklärt auch die Mobilisierungswirkung, die von ihnen, die die Entscheidung der Ahnen übermitteln, für die Befreiungskämpfe ausgingen.

Die Rinderzucht und -haltung stellte neben der Landwirtschaft und dem Fernhandel den wichtigsten Wirtschafts- und Machtfaktor dar.

"Es waren - neben dem Fernhandel - die Rinderherden, die die Entstehung der großen historischen Shona-Reiche bewirkten, und die Herden entschieden auch im 19. Jahrhundert in kleinerem Rahmen über Machtkonstellationen zwischen und innerhalb der lineages."[24]

2. Die koloniale Okkupation des Mashona- und Matabelelandes

Die Etablierung des siedlerkolonialen Staates begann im September 1890 mit dem Einmarsch der BSAC-Truppen unter der Führung des Großwildjägers Frederick Selous ins Mashonaland und dem Hissen der britischen Flagge im neu errichteten Fort Salisbury .

Die Grundlage hierfür bildete die sog. Rudd-Konzession aus dem Jahre 1888, auf deren Basis die BSAC im Oktober 1889 von England einen Verwaltungsauftrag samt hoheitlicher Rechte für das entsprechende Gebiet über einen Zeitraum von 25 Jahren erhielt.[25] Die von Lobengula unterzeichnete Rudd-Konzession enthielt die ausschließlichen Abbaurechte über alle Gold- und Mineralienvorkommen im damaligen Mashona- und Matabeleland. Dem Vertragstext zufolge erhielt die BSAC zudem alle Vollmachten, um den Abbau zu realisieren. Dies kam praktisch einer Übergabe der Macht an die BSAC gleich. Jedoch wich der Vertragstext stark von den Formulierungen ab, denen Lobengula zugestimmt hatte. Zudem wurde der 'Vertrag' überinterpretiert. Als Lobengula erfuhr, was er tatsächlich in der Rudd-Konzession unterschrieben hatte, widerrief er sie umgehend. Er sandte außerdem mehrere Briefe und zwei seiner Indunas als Delegation zu Königin Victoria nach England. Die Briefe wurden in Kapstadt entweder gar nicht weitergesandt oder solange verzögert, bis sie nicht mehr rechtzeitig eintreffen konnten. Ferner wurde seine Delegation wochenlang in Kapstadt aufgehalten, um die Beantragung des Verwaltungsauftrages für die BSAC nicht zu gefährden.

"Ohne die Rudd Concession aber, die als Rechtsgrundlage für eine Okkupation auch ohne Lobengulas Widerruf ohnehin am seidenen Faden hing, hätte es zu diesem Zeitpunkt keine Charter gegeben."[26]

Cecil Rhodes, der die BSAC 1889 gründete, erlangte die Royal Charter u.a. wegen seiner imperialen Ambitionen. Denn England war seit der Berliner Konferenz von 1884 daran interessiert, mit territorialen Eroberungen den anderen europäischen Kolonialmächten zuvor zu kommen. Rhodes´ Traum war, Afrika vom Kap bis nach Kairo unter britische Kontrolle zu bringen. Tatsächlich gelang es ihm, mit der Rudd-Konzession als Legitimationsgrundlage den portugiesischen Einfluß in dem vage definierten Gebiet einzuschränken und auch den Ambitionen der Deutschen und der Buren zuvorzukommen. Rhodes kontrollierte 1888 die südafrikanischen De Beers Minen sowie die Minen in Kimberley und beherrschte somit 90% der Diamantenproduktion der Welt. Außerdem hielt er große Anteile an den Goldminen im Transvaal.[27] Im Gebiet des Mashona- u. Matabelelands vermuteten schon die Portugiesen die sagenhaften Goldschätze König Solomons. In Wirklichkeit wurde das Gold vom Monomotapa-Reich produziert.[28] So spekulierte Rhodes auf einen 'Zweiten Rand' mit reichen Goldvorkommen, was sich in dieser Größenordnung schon in den 1890er Jahren als Illusion herausstellte. Denn das relativ leicht abbaubare Gold (schon die Shona hatten tiefe Schächte ausgehoben) war bereits über die Jahrhunderte abgebaut worden und Ende des 18. Jahrhunderts nahezu erschöpft. Die verbliebenen Goldvorkommen waren im großen Stil nur noch mit großem technischen Aufwand abbaubar.[29] Obwohl das Hauptziel der BSAC ursprünglich darin bestand, die Gold- und Mineralienvorkommen auszubeuten sowie das Gebiet unter britische Kontrolle zu bringen und nicht, eine Siedlerkolonie zu errichten, wurde diese eher nachrangige Option aber trotzdem schon vor dem Einmarsch ins Mashonaland in Betracht gezogen. Denn den 'weißen' Teilnehmern an der sog. 'Pionierkolonne' wurde neben den "15 gold claims" noch "3000-4500 acres" Land geboten.[30]

Nach der Besetzung Mashonalands wartete die BSAC nur auf einen passenden Vorwand, auch das Matabeleland zu okkuppieren. Nach Fiedler-Conradi setzte Lobengula seinerseits alles daran, der BSAC keinen Vorwand für einen Krieg zu geben. Lobengula hielt an seiner Linie fest, trotz der Unruhen in seinen Regimentern und der Provokationen von Seiten der BSAC. Erst eine Auseinandersetzung zwischen Ndebele-Truppen und einigen Shona-Gruppen lieferte den erwarteten Vorwand. Als im Juli 1893 Ndebele-Truppen bei Fort Victoria Shona-Gruppen überfielen, nutzte die BSAC diese Gelegenheit, einen 'Verteidigungskrieg' zu führen und zu rechtfertigen. Der BSAC-Administrator Leander Star Jameson ließ nach Rücksprache mit Rhodes eine ca. 3700 Mann starke Truppe rekrutieren und marschierte im Oktober ins Matabeleland ein. Auf diesen Angriff waren die Ndebele einerseits nicht vorbereitet, andererseits konnten sie gegen die Maschinengewehre ihrer Gegner wenig ausrichten. Nach der Besetzung begann der Land- und Viehraub. Fast das gesamte Land wurde enteignet und an Europäer und Südafrikaner verteilt. Von den etwa 200.000 - 280.000 Rindern der Ndebele verblieben nur ca. 41.000 in ihrem Besitz. Die meisten der im afrikanischen Besitz verbliebenen Rinder fielen der Rinderpest von 1896 zum Opfer.[31]

2.1 Der Erste Chimurenga

Mit der Okkupation des Mashona- und Matabelelandes und dem Sieg über die Ndebele, glaubte die BSAC den afrikanischen Widerstand gegen die Kolonisierung gebrochen zu haben. Aber schon ca. zwei Jahre später, im März 1896, begann der erste Befreiungskampf großer Teile der afrikanischen Bevölkerung gegen die Kolonisatoren, der sog. Erste Chimurenga. Es bedurfte des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren, um den ersten Befreiungskampf zu diesem Zeitpunkt auszulösen. Ein Grund war das brutale und willkürliche Vorgehen der BSAC seit dem Einmarsch der sog. 'Pionierkolonne' ins Mashonaland und der Niederschlagung des sog. 'Matabeleaufstandes'. In beiden Fällen war die Okkupation mit exessivem Land- und Viehraub verbunden, wobei die Ndebele allerdings stärker vom Landraub betroffen waren als die Shona. Ein weiterer Grund war die Rinderpest von 1896, die den Tod der meisten sich noch im afrikanischen

Besitz befindenden Rinder zur Folge hatte. Gleichzeitig zur Rinderpest herrschte eine Trockenperiode und eine Heuschreckenplage. Die Rinderpest, die Trockenperiode und die Heuschreckenplage wurden als Folge der kolonialen Okkupation gedeutet und die (nationalen) Geistermedien, insbesondere Nehandas und Kaguvis, riefen erfolgreich zur Vertreibung der 'Weißen' auf.[32] Auch die zu diesem Zeitpunkt relative militärische Schwäche der Kolonisatoren spielte eine Rolle: der größte Teil der BSAC-Truppen befand sich beim Ausbruch des Befreiungskampfes nicht im Lande. Denn am 29. Dezember 1895 startete Jameson einen fatalen Angriff auf den Transvaal, um die dortige Burenregierung unter Paul Kruger zu stürzen. Jameson und seine Truppen wurden von Präsident Kruger geschlagen und gefangengenommen. Als Folge des sog. Jameson-Raid mußte Rhodes, seit 1890 Premierminister der Cape Colony, sein Amt sowohl als Premierminister als auch in der BSAC niederlegen.[33]

Der Erste Chimurenga begann im März 1896 zunächst im Matabeleland, in dem die dort ansässigen Shona-Gruppen und die Ndebele die Siedler angriffen und sie innerhalb von zwei Wochen in einige Forts zurückdrängten. Es gelang den Siedlern zwar einige Truppen zusammenzuziehen, aber erst von der BSAC finanzierte imperiale Truppen schafften es nach mehr als zwei Monaten, die Ndebele in die Matopos-Berge zurückzudrängen. Im Juni 1896 begann der Befreiungskampf im Mashonaland. Der Kriegsausbruch dort und die Kriegskosten für die BSAC veranlaßten Rhodes, Waffenstillstandsverhandlungen mit den Ndebele zu führen. Zu diesem Zweck reiste Rhodes extra über Kairo an, obwohl er seit dem Jameson-Raid kein Mandat der BSAC mehr inne hatte. Während mit den Ndebele verhandelt wurde und diese schließlich auf Rhodes´ 'Friedens'angebot eingingen, beteiligten sich immer mehr Shona am Chimurenga. Das 'Friedens'angebot an die Ndebele beinhaltete einige Konzessionen. Es wurde ihnen u.a. versprochen, daß keine Racheakte seitens der Siedler erfolgen würden. Obwohl der Krieg im Mashonaland den BSAC-Truppen mehr Schwierigkeiten als der im Matabeleland bereitete, wurden mit den Shona keine Verhandlungen geführt. Die BSAC-Truppen gingen zudem mit äußerster Brutalität vor und führten im Mashonaland einen Krieg der verbrannten Erde. Daß der Krieg im Mashonaland über ein Jahr andauerte und die Shona schwerer zu besiegen waren als die Ndebele, ist vor allem auf die unterschiedliche Art der Kriegsführung zurückzuführen. Denn die Shona führten - im Gegensatz zu den Ndebele - einen dezentralen Krieg ohne Absprachen untereinander. Durch diese Taktik, die auch der politischen Organisationsstruktur der Shona im 19. Jahrhundert entsprach, waren sie unberechenbarer und spontaner als die Ndebele, so daß keine schnelle Niederlage herbeizuführen war. Ein weiterer Grund für das relativ lange Durchhalten der Shona war, daß die BSAC-Truppen kaum Gefangene machten. Ein weiterer wichtiger Faktor, warum die Ndebele auf Rhodes´ 'Friedens'angebot eingingen, obwohl sie sich mit den BSAC-Truppen mehr in einem Offensivpatt befanden, als wirklich besiegt worden zu sein und sich der Befreiungskampf im Mashonaland während den Verhandlungen intensivierte, läßt sich wie folgt erklären: als die Ndebele den Befreiungskrieg entfachten, hatten sie erst den geringsten Teil ihrer Ernte eingeholt. Deshalb reichten ihre Nahrungsmittelvorräte nicht aus, einen längeren Kriegsverlauf in Kauf zu nehmen. Die Shona im Mashonaland beteiligten sich hingegen erst am Befreiungskampf, nachdem sie bereits den größten Teil ihrer Ernte eingeholt hatten. Durch den Rückzug in die Matopos-Berge hatten die Ndebele zwar ein Offensivpatt erreicht, aber auch mit mehr Nahrungsmittelvorräten wären sie den waffentechnisch überlegenen BSAC-Truppen langfristig unterlegen gewesen. Daran hätte auch die Unterstützung durch den in Gang gekommenen Befreiungskrieg im Mashonaland nicht viel geändert.[34]

2.2 Zu den konstitutionellen Rahmenbedingungen der Kolonie Südrhodesien

Nach der Niederschlagung des Ersten Chimurenga bildete sich das sozio-politische und ökonomische System des kolonialen Staatsapparates der Siedlerkolonie heraus. Innerhalb Südrhodesiens standen sich die Interessen der BSAC und der Siedler gegenüber. Die Interessen der BSAC, die die Kolonie gemäß der Royal Carter bis 1922 verwaltete, lag im Bereich des Großkapitals. So versuchte sie mit Hilfe ihrer Verwaltungshoheit, möglichst 'optimale' Bedingungen (d.h. insbesondere billige Arbeitskräfte und eine entsprechende Infrastruktur) für die Ausbeutung der Gold- und Mineralienvorkommen zu schaffen. Die Siedlerinteressen lagen hingegen im Agrarbereich. Sie benötigten Subventionen durch den kolonialen Staat, billige Arbeitskräfte und verlangten vor allem die Ausschaltung der afrikanischen Konkurrenz. Die Interessenslagen innerhalb Südrhodesiens standen wiederum im Spannungsverhältnis zur nominellen Kolonialmacht England.

Die Genese des kolonialen Staates Südrhodesien seit 1890 läßt sich grob in zwei Phasen einteilen: In der ersten Phase von 1890 bis 1930 erfolgte die Etablierung der kolonialen Herrschaft. In der zweiten Phase von 1930 bis 1979 wurde die Herrschaftsstruktur konsolidiert, erweitert und seit der UDI 1965 versucht, sie aufrechtzuerhalten.

Die innenpolitische Entwicklung seit 1890 zeichnete sich durch einen kontinuierlichen Machtzuwachs der Siedler gegenüber der BSAC aus: dies wird durch die zunehmende Kontrolle der Siedler über den sich etablierenden Staatsapparat und somit der zunehmenden Durchsetzung der Siedlerinteressen deutlich. Dominierten die Siedler bereits seit der Jahrhundertwende die Politik der Kolonie, so konnten sie spätestens seit 1923 den kolonialen Staatsapparat für die Durchsetzung ihrer Interessen instrumentalisieren. Der Machtverlust der BSAC war die Folge der fehlgeschlagenen Spekulation auf einen 'Zweiten Rand'. Dadurch war die BSAC gezwungen mittels Landspekulation und dem Aufbau eines kapitalistischen Landwirtschaftssektors, dem Spekulationsverlust im Bergbau- und Minengeschäft entgegenzusteuern, um die 'Verwaltungs'kosten zu decken und die Kolonie 'rentabel' zu machen. Über die gesamte Kolonialperiode erfüllte nach Fiedler-Conradi der koloniale Staatsapparat und fast alle Gesetze, die erlassen wurden, gegenüber der afrikanischen Bevölkerung folgende Funktion:

"Das hervorstechendste Merkmal aller auf Afrikaner gerichteten Rechtstätigkeit ist ihr Zusammenhang mit der Errichtung, dem Ausbau und der Regulierung des Arbeitsmarktes und der Ausschaltung afrikanischer Konkurrenz für die europäische Wirtschaft. Dies gilt auch für die legislativen Eingriffe in die Rechtskultur und soziale Organisation afrikanischer Gemeinschaften."[35]

Der koloniale Staat war aber nicht nur darauf bedacht, die Europäer vor der afrikanischen Konkurrenz in der Marktproduktion und im Lohnsektor zu schützen. Durch vielfältige direkte und indirekte Surplusabschöpfungen aus der afrikanischen Produktion und der (Zwangs-)Lohnarbeit, insbesondere in Krisenzeiten (für die Europäer), mußte die afrikanische Bevölkerung die Entwicklung der europäischen Landwirtschaft und später die Aufrechterhaltung dieser, subventionieren. Darüber hinaus mußten die Afrikaner auch im Lohnarbeitssektor außerhalb der kapitalistischen europäischen Landwirtschaft die Weltmarktschwankungen durch Lohnsenkungen und Steuererhöhungen auffangen, die hohen Löhne der 'Weißen' finanzieren und waren 'natürlich' auch hier von der Konkurrenz mit den 'Weißen' auf dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Das (Zwangs-)Lohnarbeitssystem wurde außerdem so gestaltet, daß die sozialen Folgekosten - 'verbrauchte' und auch verletzte Arbeiter wurden wieder in die Reservate abgeschoben - auf die Familienangehörigen in den Reservaten zurückfielen.[36] Kurz: das koloniale System bestand im Kern darin, daß die afrikanische Bevölkerung den Lebensstandard der Europäer auf vielfältige Weise gewährleisten mußte und gleichzeitig ihre eigene Unterdrückung finanzieren mußte - in diesem Sinne kann der Staatsapparat Südrhodesiens als äußerst effektiv bezeichnet werden.

Im folgenden wird zuerst auf die Landenteignungen und deren Folgen sowie auf einige ökonomische Aspekte im Zuge der Entwicklung des kolonialen Staates Südrhodesien von 1890 bis zur UDI eingegangen, die die oben angesprochenen komplexen Surplusabschöpfungen in allen Bereichen der kolonialen Wirtschaft genauer aufzeigen. Anschließend sollen die konstitutionellen Rahmenbedingungen und die wichtigsten Gesetze zusammengefaßt werden, die für die Genese des kolonialen Staatsapparates Südrhodesiens und der Beziehung zu der afrikanischen Bevölkerung essentiell waren.

[...]


[1] s. Weiss, S.14.

[2] s. Reichert, S.26.

[3] s. Weiss, S.14 u. Reichert, S.32.

[4] vgl. Martin/Johnson, S.36 u. Weiss, S.15.

[5] vgl. Weiss, S.15.

[6] vgl. Fiedler-Conradi, S.28 Fn 15.

[7] vgl. Weiss, S.17-18 u. Ki-Zerbo, S. 195/196.

[8] Ki-Zerbo, S. 197.

[9] Ki-Zerbo, S. 197.

[10] vgl. Döpke, S.9 u. Ki-Zerbo, S.197.

[11] vgl. Encycl. Brit.(Vol.14), S.868ff.; Döpke, S.9-12; Ki-Zerbo, S. 198-200 u. 319-328.

[12] Alle Shona-Begriffe, die Substantive sind, werden im folgenden großgeschrieben.

[13] vgl. Fiedler-Conradi, S. 118/119.

[14] vgl. Ki-Zerbo, S.382-89, Döpke, S.12-13 u. Fiedler-Conradi, S. 115 u. 118-119.

[15] vgl. auch Zimba = Haus, Bauen.

[16] vgl. Fiedler-Conradi, S. 35f.

[17] s. ebd., S.23-29 über 'Tradition'.

[18] ebd., S. 77.

[19] vgl. ebd., S. 99-111.

[20] ebd., S. 111.

[21] vgl. ebd. S. 36-38.

[22] vgl. ebd., S. 129.

[23] ebd., S.38.

[24] ebd., S. 39.

[25] vgl. ebd., S. 112-119. Einen vergleichbaren Auftrag erhielt auch Kapitän Lugard für die Verwaltung Ostafrikas durch die IBEAC (Imperial British East African Company), vgl. Sicherman, S. 45f.

[26] vgl. F.-Conradi, S. 112-120 u. Döpcke, S. 94.

[27] vgl. F.-Conradi, S. 113; Encycl.Brit., S.811-812 u. Döpke, S. 14.

[28] vgl. Ki-Zerbo, S. 196.

[29] vgl. Döpke, S.12 u. F.-Conradi, S. 120.

[30] F.-Conradi, S. 120; vgl. a. Palmer, S. 226. Palmer hebt hervor, daß die burische 'Tradition' des "ride off" von Land nach einem erfolgreichen Krieg auch in Mashona- und Matabeleland Anwendung fand und es ebenfalls üblich war, jedem Teilnehmer im Falle eines Sieges Land in Aussicht zu stellen.

[31] vgl. F.-Conradi, S. 119-129; Martin/Johnson, S. 46-47 u. Döpcke, S. 17.

[32] vgl. F.-Conradi, S. 132.

[33] vgl. Enzyc.Brit., S. 813-814.

[34] vgl. F.-Conradi, S. 132-134; Weiss, S. 21-24 u. Döpcke, S. 15-16.

[35] F.-Conradi, S. 156.

[36] vgl. ebd., S. 205-206.

Ende der Leseprobe aus 73 Seiten

Details

Titel
Zimbabwe. Von der Kolonisation zur politisch-konstitutionellen Dekolonisation durch das Lancaster House Abkommen 1979
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Dekolonisation und Siedlergesellschaft in Kenia und Zimbabwe
Note
sehr gut
Autor
Jahr
1998
Seiten
73
Katalognummer
V43340
ISBN (eBook)
9783638411622
ISBN (Buch)
9783638684606
Dateigröße
799 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zimbabwe, Kolonisation, Dekolonisation, Lancaster, House, Abkommen, Dekolonisation, Siedlergesellschaft, Kenia, Zimbabwe
Arbeit zitieren
Coskun Tözen (Autor:in), 1998, Zimbabwe. Von der Kolonisation zur politisch-konstitutionellen Dekolonisation durch das Lancaster House Abkommen 1979, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43340

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