Euthanasie. Ist es ethisch vertretbar einem todkranken Menschen Sterbehilfe zu gewährleisten?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2017

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Definition Sterbehilfe
2.1.1 Direkte aktive Sterbehilfe
2.1.2 Indirekte Sterbehilfe
2.1.3 Passive Sterbehilfe
2.1.4 Beihilfe zum Suizid
2.1.5 Sterbebegleitung

3. Schwerkrank – Was bedeutet das?

4. Instanzen der Sterbehilfe
4.1 Palliativmedizin
4.2 Die Patientenverfügung
4.3 Das Hospiz
4.4 Die Pflegeversicherung

5. Sterbehilfe aus christlicher Sicht

6. Werte und Strukturen der Sterbehilfe
6.1 Selbstbestimmung (Persönliche Ebene)
6.2 Unverfügbarkeit (Persönliche Ebene)
6.3 Selbstbestimmung (Gesellschaftliche Ebene)
6.4 Unverfügbarkeit (Gesellschaftliche Ebene)

7. Restübel

8. Fazit

1. Einleitung

Die folgende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Euthanasie - Ist es ethisch vertretbar einem todkranken Menschen Sterbehilfe zu gewährleisten?“.

Die Diskussionen über die Sterbehilfe sind stets sehr verschieden und emotional, schließlich handelt es sich hier um ein schweres Thema, dessen Präsenz immer vorhanden sein wird. Hierbei unterscheiden sich die Meinungen sehr, besonders, die der christlichen Kirche, worauf im weiteren Verlauf der Hausarbeit näher eingegangen wird.

Fakt ist, dass eine Auseinandersetzung dieser Thematik von äußerst großer Bedeutung ist, da vor allem der Wert der Selbstbestimmung und der eines würdevollen Todes, in Anbetracht einer unheilbaren/tödlichen Krankheit definiert werden sollte. Euthanasie soll dem Sterbenden unnötige Schmerzen und Leid ersparen.[1]

Die Geschichte der Euthanasie begann schon im antiken Griechenland, angefangen mit Platon, der der Meinung war, dass die Ärzte, denjenigen, der nicht ausreichend Lebenskraft besaß, um wieder gesund zu werden, keine ärztliche Versorgung zu gewährleisten, da es sich nicht mehr lohne und dem Staate schade. Dem schloss sich Aristoteles, ein Schüler Platons an. Somit galt das „Gesetz“, dass keine „verkrüppelte Geburt auferzogen wurde“ bis zum Ende des 2. nachchristlichen Jahrhunderts.[2]

Die Standpunkte von Platon, ebenso wie Aristoteles wurden von einer kleinen Gruppe von hippokratischen Ärzten abgelehnt. Diese lehnten vor allem aus religiösen Gründen Abtreibungen, Kindstötungen und Sterbehilfe ab und behandelten weiterhin schwerkranke Menschen.

Deren Arbeit unterliegt dem Hippokratischem Eid und somit die grundlegende Schrift der ärztlichen Ethik galt, bis es 1948 von dem Genfer Ärtzegelöbnis[3] abgelöst wurde.

Die Kontraposition spiegelt sich im Hippokratischen Eid (ca. 400 v. Chr.), welcher als grundlegende Schrift der ärztlichen Ethik galt, bis er 1948 von dem Genfer Ärztegelöbnis abgelöst wurde, wider:

Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen.“[4]

Auch heutzutage ist die Sterbehilfe immer noch stark umstritten und gilt als Tabuthema. Am 13. Februar 2014 hat Belgien als erstes Land der Welt ein Gesetz verabschiedet, das Sterbehilfe bei schwerkranken Kindern erlaubt und damit weltweit für regen Diskussionsbedarf gesorgt.[5]

Die Reaktionen reichten von Kritik über Empörung bis hin zur kompletten Fassungslosigkeit. Doch welche ethischen und rechtlichen Argumente liegen der Sterbehilfe hier in Deutschland zu Grunde?

2. Definition Sterbehilfe

Bei der Sterbehilfe, unter anderem auch unter dem Begriff der Euthanasie zu finden, geht es um die Kunst, den (würdevollen) Tod für Sterbende zu erleichtern. Außerdem ist das Wort wie folgt zu übersetzen: Euthanasie aus dem Griechischen; zusammengesetzt aus eu = gut und thanatos = Tod. Sterbehilfe beschreibt jegliche Maßnahmen die dazu dienen, einer Person das Sterben zu erleichtern. Es gibt fünf verschiedene Arten der Sterbehilfe, welche wie folgt definiert werden.

2.1.1 Direkte aktive Sterbehilfe

Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man „bewusstes, aktives ärztliches Eingreifen zur Beendigung des Lebens. Ziel der Handlung ist die Herbeiführung des Todeseintritts. Kennzeichen der aktiven Sterbehilfe (verschönernd auch „ Euthanasie“ genannt – der „schöne“ Tod) ist, dass der Patient vorzeitig an der Aktivität eines Anderen stirbt und nicht an den Folgen seiner Erkrankung.“[6]

Die aktive Sterbehilfe ist im deutschen Recht nach dem Paragrafen §216 StGB

Tötung auf Verlangen“ geregelt. Dieser besagt:

„(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.“[7]

Somit ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten.

Trotz der Gesetzeslage in Deutschland, kam es zu vermehrten Fällen, die zu einer geschäftsmäßigen Unterstützung bei der Selbsttötung betrugen. Seien es Einzelpersonen, Organisationen oder gar Ärzte. Deshalb kam es nach mehreren Debatten im November 2016 zu einer Gesetzesänderung.[8]

„§ 217Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.[9]

2.1.2 Indirekte Sterbehilfe

Indirekte Sterbehilfe beschreibt therapeutische medikamentöse Maßnahmen am Lebensende, welche meistens zur Schmerzlinderung dienen. Durch Nebenwirkungen wird hierbei die die Lebensdauer verkürzt. Indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland legal, denn laut Art.1 GG „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“[10] und Art. 2 „(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In

diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“[11] soll dem Patienten ein würdevolles und möglichst schmerzfreies Ableben ermöglicht werden können.

2.1.3 Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder deren Beendigung, entweder weil sie (in der unmittelbaren Sterbephase) medizinisch nicht mehr indiziert sind oder weil der Patient solche Maßnahmen ablehnt. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe wird hier also kein neuer Kausalverlauf (durch Gabe eines tötenden Mittels) gesetzt, sondern man lässt vielmehr nur den natürlichen Sterbeprozess geschehen.“[12]

Passive Sterbehilfe ist, sofern der Patient ausdrücklich einwilligt, in Deutschland erlaubt. Hierfür erdacht wurde das Prinzip der Patientenverfügung, welche im Laufe der Hausarbeit näher erklärt wird.

2.1.4 Beihilfe zum Suizid

Die „ Hilfe zum Suizid z. B. durch Bereitstellung entsprechender Medikamente. Die eigentliche Tötungshandlung geschieht durch den Suizidenten selbst, bei dem nachweislich die sog. Tatherrschaft verbleibt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Tötung auf Verlangen und ist strafbar (§ 216 StGB).[13]

2.1.5 Sterbebegleitung

Sterbebegleitung umfasst die Begleitung, Betreuung und Versorgung eines Patienten durch pflegerisches und ärztliches Personal. Hierbei sollen die Individuellen „ körperliche[n], seelische[n] und soziale[n] Bedürfnisse im Mittelpunkt[14] stehen, „ die verbleibende Zeit so angenehm wie möglich[15] gestaltet werden.

3. Schwerkrank – Was bedeutet das?

Da es für den Begriff „schwerkrank“ keine offizielle Definition gibt, werde ich mich mithilfe zweier verschiedener Definitionen von „Krankheit“ an den Begriff

Annähern. Laut dem Versicherungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist Krankheit ein „ Objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“[16]

Nach Robert F. Schmidt und Klaus Unsicker, ihrerseits Mediziner und Autoren Von medizinischen Lehrbüchern, wird Krankheit als „ das Vorliegen von Symptomen und/oder Befunden bezeichnet, die als Abweichung von einem physiologischen Gleichgewicht oder einer Regelgröße (Norm) interpretiert werden können und die auf definierte Ursachen innerer oder äußerer Schädigungen zurückgeführt werden können.“[17]

Um für die weitere Argumentation eine klare Definition des Begriffes „schwerkrank“ vorliegen zu haben, wird „schwerkrank“ wie folgt definiert:

[...]


[1] Vgl. https://www.patientenverfuegungplus.de/sterbehilfe

[2] Vgl. Eibach, Ulrich: Sterbehilfe - Tötung aus Mitleid? : Euthanasie und "lebensunwertes" Leben, SCM R. Brockhaus; Auflage: 2., Aufl. (27. November 1998) S. 15

[3] Vgl. http://flexikon.doccheck.com/de/Genfer_%C3%84rztegel%C3%B6bnis

[4] http://www.umm.uni-heidelberg.de/ag/gte/bauer_hippokratischer_eid.pdf S.2

[5] Vgl. http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/module/belgien-loi-relatif-a-leuthanasie

[6] Vgl. http://www.hospizgemeinschaft.de/pdf/vier-arten-der-sterbehilfe.pdf

[7] https://dejure.org/gesetze/StGB/216.html

[8] Vgl. http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/sterbehilfe-104.html

[9] https://dejure.org/gesetze/StGB/217.html

[10] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

[11] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

[12] http://www.sterbehilfe-info.de/sterbehilfe-was-bedeuten-die-begriffe-eigentlich/

[13] http://www.hospizgemeinschaft.de/pdf/vier-arten-der-sterbehilfe.pdf

[14] http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/sterbebegleitung.html

[15] http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/sterbebegleitung.html

[16] Vgl. http://gesundheitsmanagement.kenline.de/html/definition_gesundheit_krankheit.htm

[17] Amberger, Stephanie; Roll, Sybille „Psychiatriepflege und Psychotherapie“, Thieme; Auflage: 1 (2010), S.7

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Details

Titel
Euthanasie. Ist es ethisch vertretbar einem todkranken Menschen Sterbehilfe zu gewährleisten?
Hochschule
Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen - Abteilung Paderborn
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
21
Katalognummer
V433197
ISBN (eBook)
9783668754287
ISBN (Buch)
9783668754294
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sterbehilfe, Euthanasie, Tod, Ethik, Moral, Menschen, Krank, Todkrank
Arbeit zitieren
Patricia Neustädter (Autor:in), 2017, Euthanasie. Ist es ethisch vertretbar einem todkranken Menschen Sterbehilfe zu gewährleisten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/433197

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