IAS 39 (revised 2004): Probleme des Endorsement im Rahmen des Komitologieverfahrens


Seminararbeit, 2004

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchungen

2 Grundlagen der Internationalisierung europäischer Rechnungslegung
2.1 Das Komitologieverfahren zur Übernahme von IAS/IFRS
2.2 Entwicklung von IAS 39
2.3 Stand des Endorsements zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

3 Darstellung und Analyse ausgewählter Problemstellungen
3.1 Übersicht und Auswahl darzustellender Problembereiche
3.2 Vom Endorsement ausgenommene Regelungsbereiche des IAS 39
3.2.1 Portfolio Hedge Accounting
3.2.2 Fair Value Option
3.3 Weitere Diskussionspunkte und übernommene Aspekte
3.3.1 Unternehmensspezifische Anforderungen
3.3.2 Politische Aspekte der Umsetzung von IAS 39

4 Zusammenfassender Ausblick

Literaturverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Das Komitologie-Verfahren

Abb. 2: Zielsetzung des Hedge Accounting

Abb. 3: Neu-Designation im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IAS 39 (rev. 2003)

1 Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge

1.1 Problemstellung

Nach der vom EU-Ministerrat am 7. Juni 2002 verabschiedeten Verordnung1 (im Folgenden kurz: IAS-Verordnung) sind kapitalmarktorientierte europäische Un- ternehmen verpflichtet, für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2005 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Accounting Standards (IAS, zu- künftig IFRS = International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Eine Ausnahme bilden jene kapitalmarktorientierten Unternehmen, welche zum Bei- spiel nach US-GAAP bzw. nach international anerkannten Rechnungslegungs- grundsätzen bilanzieren. Ihnen kann der nationale Gesetzgeber eine zwingende Anwendung nach §9 EU-Verordnung erst ab dem Jahre 2007 vorschreiben.

Zunächst hatte die EU alle IAS, mit Ausnahme von IAS 32 und 39, in denen die Bilanzierung von Finanzinstrumenten geregelt ist, verbindlich übernommen. Seit Oktober 2004 wurden nun auch diese beiden Standards unter hier noch zu erörternden Einschränkungen angenommen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen daneben die während des Endorsements von IAS 39 aufgetretenen Problembereiche und divergierenden Interessenlagen dargestellt und analysiert werden, die zu diesem Ergebnis geführt haben und vermutlich weiterhin - nicht zuletzt aufgrund der angedeuteten Einschränkungen - Beachtung finden werden.

„IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Financial Instruments: Recognition and Measurement)“ gilt als einer der umstrittensten internationalen Rechnungslegungsstandards2. Neben seinem erheblichen Umfang und der Komplexität erschwert vor allem sein „Kompromisscharakter“3 eine abschließend zufriedenstellende Auseinandersetzung. Während daher eine Wiedergabe oder gar Erörterung des Regelungsinhalts den gesetzten Umfang dieser Arbeit bei Weitem übersteigen würde, sollen neben dem Entscheidungsfindungsprozess an sich die meist beachtetsten fachlichen Aspekte und Argumentationen in der aktuellen Diskussion im Mittelpunkt der folgenden Betrachtung stehen.

1.2 Gang der Untersuchungen

Vor einer kritischen Analyse der diskutierten Inhalte sollte zunächst ein kurzer Einblick in den Prozess der Übernahme der IAS/IFRS in Europa gegeben werden. Dabei wird sowohl grundsätzlich auf das so genannte Komitologieverfahren als auch auf die wesentlichen Grundzüge der bisherigen Entwicklung des IAS 39 und den Verlauf des entsprechenden Endorsements eingegangen.

Nach einer einleitenden Begründung der Auswahl für den Entscheidungsprozess wesentlicher Auseinandersetzungspunkte soll eine intensive Analyse der relevan- ten Problembereiche durchgeführt werden. Im Kern dieser Betrachtungen sollen dabei die bereits angesprochenen, bei der Übernahme ausgegrenzten Inhalte des Standards und die unterschiedlichen Anliegen bezüglich möglicher alternativer Ausgestaltungen stehen. Hierbei soll zum einen auf die Fair Value Option und zum anderen auf das Hedge Accounting eingegangen werden. Wie sich bei dieser Erörterung zeigen wird, gibt es in beiden Fällen gewisse parallele Interessensla- gen, die bei der anschließenden Darstellung einiger weiterer gemeinsamer wie branchenspezifischer Diskussionsaspekte herausgearbeitet werden.

Am Ende der Seminararbeit wird ein Fazit in Form eines zusammenfassenden Ausblicks gezogen, das sowohl die fachlichen als auch politischen Teilaspekte noch einmal aufgreift.

2 Grundlagen der Internationalisierung europäischer Rech- nungslegung

2.1 Das Komitologieverfahren zur Übernahme von IAS/IFRS

In der IAS-Verordnung ist festgehalten, dass nur solche Bilanzierungsstandards anzuwenden sind, die eine Bestätigung (Endorsement) durch den Regelausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäi- schen Union nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung erfahren haben. Das so genannte Komitologieverfahren sieht dabei vor, dass Detailfragen der An- erkennung in Zusammenarbeit mit Vertretern der Mitgliedstaaten und unabhängi- gen Fachleuten erörtert werden. Dafür stehen der EU-Kommission zum einen das mit Vertretern der Mitgliedstaaten auf Beamtenebene besetzte ARC und zum an- deren die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), eine Gruppe von Rechnungslegungsfachleuten, die privatrechtlich organisiert und finanziert ist, zur Seite. Unter bestimmten Umständen muss ebenfalls der Rat der Europäi- schen Union am Abstimmungsprozess beteiligt werden, falls nämlich das ARC den mit Hilfe der EFRAG erarbeiteten und von der Kommission unterbreiteten Vorschlag ablehnt. Die folgende Abbildung (Abb. 1) verdeutlicht das zur Über- nahme von IAS/IFRS in europäisches Recht bestimmte Verfahren noch einmal4. Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass nur ein auf diesem Weg anerkannter Rechnungslegungsstandard des privat organisierten Gremiums IASB (bzw. zuvor des IASC) zu geltendem europäischen Recht wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Das Komitologie-Verfahren.

2.2 Entwicklung von IAS 39

Bereits bei der Konstituierung des International Accounting Standards Board (IASB) im April 2001 beschäftigte man sich mit dem Umgang und der Überarbei- tung des IAS 39. Dabei standen zunächst vor allem eine umfassende Fair Value- Bewertung aller Finanzinstrumente und Ausbuchungsfragen im Mittelpunkt der Arbeit. Bereits ein gutes Jahr später, am 20.06.2002, veröffentlichte man einen erarbeiteten Änderungstext, der im Rahmen der sich anschließenden Diskussion auf geteiltes Echo stieß und erst nach ausdauernden Diskussionen mit unterschied- lichen Interessengruppen am 17.12.2003 veröffentlicht und damit freigegeben wurde.

Die Neuregelungen klammerten jedoch zunächst mögliche Änderungsaspekte zum Portfolio Hedge von Zinsrisiken aus, zu denen ein weiterer Exposure Draft bereits am 21.08.2003 vorgelegt worden war. Dieser wurde schließlich am 31.03.2004 ebenfalls verabschiedet5. Der hieraus resultierte IAS 39 (rev. 2004) würde somit zum 01.01.2005 in Kraft treten, womit jedoch noch keine Aussage zur angesprochenen Anerkennung in der Europäischen Union getroffen ist. Eine weitere Einschränkung in Bezug auf die Anwendbarkeit der bisher veröffent- lichten Regeln ab 2005 besteht in Hinblick auf ein in IAS 39 (rev. 2003) gewähr- tes Wahlrecht, jedes beliebige Finanzinstrument freiwillig zum Fair Value zu be- werten. Diese so genannte Fair Value Option sah sich unter anderem von Seiten bankaufsichtsrechtlicher Gremien starker Bedenken ausgesetzt. Schließlich gab das Board bereits am 21.04.2004 einen Exposure Draft mit einschränkenden Än- derungen bezüglich des diskutierten Wahlrechts heraus. Diese erneuten Änderun- gen sollen bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein und könnten in diesem Fall bereits zum 01.01.2005 ihre Wirkung entfalten6.

Darüber hinaus hat das IASB bereits angekündigt, dass eine zu diesem Zweck gegründete Arbeitsgruppe voraussichtlich binnen der nächsten fünf Jahre eine vollständige Überarbeitung des Standards vorsieht, und inzwischen drei weitere Änderungsvorschläge herausgegeben7.

2.3 Stand des Endorsements zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Bis zum Oktober 2004 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Endorsements den Standard IAS 39 ausgeklammert. Weder EFRAG noch ARC hatten sich mit einer entsprechenden Mehrheit für oder gegen die Anerkennung aussprechen kön- nen. Schließlich hat sich der Regelungsausschuss am 1.10.2004 jedoch dazu durchgerungen, die Regelungen zur Fair Value Option wie auch zum Portfolio Hedging vom Rest des Standards abzugrenzen und diesen ohne die betreffenden Passagen per Verordnung in geltendes europäisches Recht umzusetzen. Während laut ARC eine Klärung der Fair Value Option noch im Laufe diesen Jahres mög- lich scheint, ist mit einem Abschluss bezüglich der erweiterten Hedge Accoun- ting-Möglichkeiten erst bis September nächsten Jahres zu rechnen8.

3 Darstellung und Analyse ausgewählter Problemstellungen

3.1 Übersicht und Auswahl darzustellender Problembereiche

Entsprechend dem Verlauf des Endorsements von IAS 39 muss nun zunächst den zum derzeitigen Stand von der Umsetzung zum 01.01.2005 ausgenommenen Re- gelungen besondere Beachtung geschenkt werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine frühere Anwendung der die Abbildung der Absicherung von Zinsänderungs- risiken auf Portfolioebene betreffenden Passagen des Standards zum einen durch die nationalen Gesetzgebungen und - sollte dies hier zumindest nicht ausgeschlos- sen werden - durch das bilanzierende Unternehmen möglich bleibt9.

Neben der Erörterung der Fair Value Option als weiteren ausgegrenzten Aspekt, verbleiben jedoch auch einige bereits zu den Änderungen im vergangenen Jahr angemerkte Kritikpunkte bestimmter Unternehmen in der Diskussion. Diese sollen schließlich genauso Beachtung finden, wie sich aus der beschlosse- nen Umsetzung ergebende Umstellungsprobleme für alle betreffenden Bilanzie- renden und die bisherige Entwicklung und den weiteren Verlauf beeinflussende politische Dimensionen.

[...]


1 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABIEU Nr. L 243/1 vom 11.09.2002.

2 Vgl. Kropp/ Klotzbach, ED IAS 39, 2002, S. 1010.

3 Löw, Sicherungsgeschäfte, 2004, S. 1114.

4 Vgl. Buchheim/ Gröner/ Kühne, Komitologieverfahren, 2004, S. 1784.

5 Vgl. Barckow/ Glaum, Bilanzierung von Finanzinstrumenten, 2004, S. 185f.

6 Vgl. Barckow, ED Fair Value Option, 2004, S. 793f.

7 Vgl. Eckes/ Sittmann-Haury, ED IFRS 7, 2004, S. 1195.

8 Vgl. Begründungen zu den Änderungen, abrufbar unter http://www.ifrs- portal.com/Dokumente/explanatory-memo-2004-09-ias39-proposal_en.pdf bzw. Stellungnahme des ARC, abrufbar unter http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/accounting/docs/ias/2004-10-arc- opinion_en.pdf, beides Stand 19.11.2004.

9 Vgl. Stellungnahme des ARC, (s.Fn. 8).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
IAS 39 (revised 2004): Probleme des Endorsement im Rahmen des Komitologieverfahrens
Hochschule
Universität Lüneburg  (Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Steuerlehre)
Veranstaltung
Seminars zum Wahlfach Steuern und Wirtschaftsprüfung im SS 2004
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V43259
ISBN (eBook)
9783638411011
Dateigröße
423 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Probleme, Endorsement, Rahmen, Komitologieverfahrens, Seminars, Wahlfach, Steuern, Wirtschaftsprüfung
Arbeit zitieren
Marc Jeschonneck (Autor:in), 2004, IAS 39 (revised 2004): Probleme des Endorsement im Rahmen des Komitologieverfahrens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43259

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