Macht nach Hannah Arendt und Max Weber. Vergleich der Machtbegriffe


Hausarbeit, 2017

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Max Webers Theorie von Macht und Herrschaft
2.1 Macht als Durchsetzung des eigenen Willens auch gegen Widerstreben
2.2 Legitimation von Herrschaft und Herrschaftsverbände

3. Hannah Arendts Definition von Macht und Gewalt
3.1 Differenzierung synonym verwendeter Begriffe
3.2 Verortung des Politischen/der Macht
3.3 Macht im politischen System

4. Vergleich

5. Fazit

6. Quellenverzeichnis
6.1 Literaturverzeichnis
6.2 Onlineverzeichnis

1. Einleitung

Der Bruch Machiavellis mit der normativ geleiteten antiken politischen Theorie durch seinen postum erschienenen Fürstenspiegel Der Fürst von 1532 stellt den Beginn der modernen politischen Theorie dar. Hauptsächlich seitdem stellen sich Philosophen und Politikwissenschaftler die Frage nach der Legitimation von Herrschaft und sind auf der Suche nach einer stabilen Ordnung. So beschreibt beispielsweise Thomas Hobbes in seinem Hauptwerk Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und staatlichen Gemeinwesens von 1651 einen Gesellschaftsvertrag „eines jeden mit einem jeden“ (Hobbes 2011: 166) zugunsten eines Dritten, dieser Dritte ist der Souverän. „[D]urch diese ihm [Souverän] von jedem einzelnen im Staate verliehene Autorität steht ihm so viel Macht und Stärke zur Verfügung“ (Hobbes 2011: 167), dass dadurch die Wahrung des Friedens durch den Souverän möglich ist. Der Souverän hat eine absolute Macht inne, zudem sind seine Handlungen durch den Vertrag legitimiert. Hobbes beschreibt demnach ein vertikal bzw. asymmetrisch gedachtes Herrschafts-/Machtmodell. (vgl. Lukes 1983: 108)

Neben Machiavelli und Hobbes beschäftigten sich auch viele andere bedeutende Politikwissenschaftler, wie Foucault, Gramsci, Marx oder eben auch Hannah Arendt und Max Weber im Laufe ihrer Arbeit mit dem Begriff der Macht und erarbeiteten dabei unterschiedliche Machtmodelle und -definitionen. Macht selbst ist ein inhärent wichtiger Begriff in der Politikwissenschaft und wird kontrovers diskutiert. Jedoch wird bei der Verwendung des Ausdruckes in einem Kontext meist nicht weiter benannt, auf welches Machtmodell sich der Autor bezieht, dies kann schnell zu Irritationen führen.

Auch Max Weber formuliert in seinen Arbeiten ein vertikal gedachtes Herrschafts- und Machtmodell ähnlich wie Hobbes. (vgl. Lukes 1983: 108) Hannah Arendt hingegen lehnt Macht als Dominanz verstanden Begriff, wie gleich zu Beginn des zweiten Kapitels von Macht und Gewalt von 1970 nachzulesen ist, ab. Sie distanziert sich von Webers Vorstellungen von Macht und (Staats-)Gewalt.

„Wenigstens in einem Punkt herrscht über die Macht Klarheit: man kann grundverschiedener Ansicht sein, worum es sich bei ihr überhaupt handelt und wie sie festzustellen ist.“ (Lukes 1983: 106) Treffender hätte Lukes es kaum beschreiben können. Aus diesem und den oben genannten Gründen erscheint ein Vergleich der beiden Autoren als sinnvoll und die vorliegende wissenschaftliche Arbeit diskutiert zwei moderne Machttheorien von Hannah Arendt und Max Weber, um die Frage zu klären, welche Perspektiven von Macht erschlossen werden und inwieweit sich die beiden Theorien gegenseitig ausschließen oder sich sogar ergänzen.

Zunächst werde ich die einzelnen Konzepte getrennt voneinander analysieren, beginnend mit Max Webers Vorstellung von Macht und Herrschaft und nachfolgend mit der Auseinandersetzung der Begriffe Macht und Gewalt von Hannah Arendt. Diese Reihenfolge erhält seinen Sinn, durch die chronologische Reihenfolge der Publikationen beider Ideen und den Bezug Arendts auf Weber in ihrem Buch Macht und Gewalt. Schlussendlich werde ich eine Zusammenführung in Form einer Gegenüberstellung versuchen, um deutlich die beiden Positionen und erschlossenen Perspektiven herausstellen zu können, ehe ich zu meinem Fazit komme.

2. Max Webers Theorie von Macht und Herrschaft

2.1 Macht als Durchsetzung des eigenen Willens auch gegen Widerstreben

Max Weber erblickte am 21. April 1864, als Sohn des Juristen Max Weber (sen.) und dessen Frau Helene (geb. Fallenstein), das Licht der Welt. Er studierte von 1882-1886 Jura, Nationalökonomie, Philosophie und Geschichte, ehe er bereits mit 30 Jahren zum Professor für Nationalökonomie an der Universität Freiburg im Breisgau berufen wird. Er ist Mitbegründer der „Deutschen Gesellschaft für Soziologie“ und arbeitete seit 1913 an seinem soziologischen Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft, welches jedoch erst 1922 postum erschienen ist. Max Weber starb am 14. Juni 1920 in München. (Lebendiges Museum Online: 2017a)

Die Einleitung seines bereits erwähnten Werkes Wirtschaft und Gesellschaft bilden die Soziologischen Grundbegriffe, welche ihm zufolge, nicht den Anspruch erheben eine Neuheit zu sein, jedoch sollen sie eine zweckmäßigere und korrektere Ausdrucksweise für die empirische Soziologie liefern. (vgl. Weber 1984: 17) Nichtsdestotrotz wurden viele seiner dort kurz und prägnant verfassten Definitionen unzählige Male zitiert oder auf sie verwiesen. So auch die Begriffsbestimmung des Ausdruckes Macht. Macht bedeutet laut Weber (1984: 89): „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eignen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“.

Für Max Weber steht demnach der Mensch und sein soziales Handeln im Mittelpunkt seines Machtkonzeptes. Denn Weber (1984: 47) beschreibt eine soziale Beziehung, als ein „aufeinander gegenseitig eingestelltes“Handeln mehrerer. So schreibt Weber ergänzend: „´Handeln´ soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden) heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden“ (Weber 1984: 19). Macht ist in „alle[n] denkbaren Qualitäten eines Menschen und alle[n] denkbaren Konstellationen“ (Weber 1984: 89) wiederzufinden, wodurch Macht eine universelle Größe darstellt. Dementsprechend lässt sich Macht nach Weber, nicht nur im privatem Raum beispielsweise zwischen zwei Eheleuten, sondern auch in sozialen Gebilden des öffentlichen Raums, wie Staat, Kirche oder Genossenschaft, finden.

Weber lässt dem Begriff der Macht einen wertneutralen Charakter zukommen, da der Inhalt des sozialen Handelns nicht entscheidend ist, um zu klären, ob es sich um soziales Handeln handelt oder nicht. Es kann sich also sowohl um Solidarität, als auch um das Gegenteil zwischen den Beteiligten handeln. (vgl Weber 1984: 47)

Im zweiten Abschnitt der Definition von Macht schreibt Weber (1984: 89).: „den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“. Weber hat sich hier scheinbar von Nietzsche inspirieren lassen (vgl. Sukale 2002: 487), welcher Macht ebenso als etwas Universelles bezeichnete, aus dem Abhängigkeiten und Konfrontationen hervorgehen. (vgl. Nietzsche 1930)

Webers Machtbegriff ist, auf Grund des Verweises auf die sozialen Beziehungen, als auch durch die Formulierung „den eigenen Willen“, auf handelnde Individuen zurückzuführen.

Lukes beschreibt ein asymmetrisches Machtmodell mit zwei Akteuren A und B, welche über ein Ziel diskutieren, wie folgt:

„B’s Einwilligung gilt als erzwungen, und das bedeutet, daß[sic] die Ziele von B nicht erreicht, nur zum Teil erreicht oder überhaupt nicht angesteuert werden, und wenn B die Ziele von A teilt, so ist das das Ergebnis und nicht die Bedingung der Macht von A.“ (Lukes 1983: 107)

Daraus folgt, dass Webers Machtbegriff asymmetrisch verstanden werden kann. Da A seinen eigenen Willen innerhalb der sozialen Beziehung (B) auch gegen Widerstreben durchsetzt, sprich auch wenn keine Einigkeit über das Ziel besteht und die Einwilligung der Anderen innerhalb der sozialen Beziehung erzwungen ist. Dabei kann es sich bei den Akteuren um einzelne wenige oder unbestimmt viele handeln und es spielt keine Rolle ob es sich um Bekannte oder Unbekannte handelt (vgl. Weber 1984: 41), jedoch handelt es sich im Prinzip immer um Individuen und zwar Herrschender und Beherrschter. (vgl. Lukes 1983: 114) Darüber hinaus wird die Machtmenge immer den einzelnen Individuen zugeordnet.

Kommt es also zu einem Konflikt über das Handlungsziel, wird sich einer der Akteure auf Kosten des Anderen durchsetzen. (vgl. Bayer und Mordt 2008: 95) Dies stellt ein Nullsummen-Spiel dar, das bedeutet, dass der Gewinn des Einen stets der Verlust eines Anderen sein muss. Bei Weber geht „die Steigerung der Durchsetzungsfähigkeit des einen Akteurs mit der Minderung der Durchsetzungsfähigkeit des Partners“ (Bayer und Mordt 2008: 95) einher. Dadurch entsteht ein Hierarchien-System, da die verschiedenen Akteure unterschiedliche Durchsetzungsfähigkeiten innehaben und damit auch bei den selben Gegenspielern mit unterschiedlichem Erfolg ihren eigenen Willen durchsetzen können.

Abschließend ist zu erwähnen, dass die reine Machtdefinition nach Weber gewissermaßen herrschafts- und gewaltlos ist. Diese Elemente fügt Weber erst durch die anhängende Begriffsklärung von Herrschaft hinzu, womit ich mich im nächsten Abschnitt beschäftigen werde.

2.2 Legitimation von Herrschaft und Herrschaftsverbände

Max Weber beschreibt seinen Begriff der Macht, als soziologisch amorph und universell, weshalb die Definition von Herrschaft eine präzisere sein muss, so Weber selbst. (vgl. Weber 1984: 89) Daher soll Herrschaft nach Weber (1984: 89): „die Chance [heißen], für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“. Der Begriff des Befehls, durch welchen der Herrscher seinen eigenen Willen durchsetzen kann, wird durch diese Definition zum Machtmittel deklariert und die Sphäre in dem der Mächtige seinen Willen durchsetzen kann auf einen angebbaren Personenkreis verengt. (vgl. Bayer und Mordt 2008: 96)

Herrschaft kann auf verschiedenen Motiven der Fügsamkeit beruhen. Weber nennt hier das Motiv, der reinen Interessenlage, dass bedeutet ein Abwägen zwischen den Vor- und Nachteilen, die es mit sich bringt, einem Befehl Gehorsam zu leisten oder nicht. Die Fügsamkeit, kann auch auf bloßer Sitte, sprich der stupiden Gewohnheit an eine spezifische Handlung, heraus entstehen oder sie ist affektuell, also die persönliche Neigung des Beherrschten. Dies wäre jedoch als Grundlage für eine Herrschaft zu labil. Eine Ordnung gilt als stabiler, wenn die Beherrschten als auch die Herrschenden an die Legitimation dieser Ordnung glauben und ihre Handlungen bewusst danach richten. (vgl. Weber 1956: 151)

Weber definiert drei Typen der legitimen Herrschaft und ihre Legitimitätsgeltungen:

1. Die Herrschaft rationalen Charakters beruht auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen. Es wird nicht einer Person, sondern einer gesatzten Regel gehorcht, dieser ist auch der Herrschende unterworfen. Der reinste Typus ist die bürokratische Herrschaft.
2. Die Herrschaft traditionalen Charakters beruht auf dem Glauben an die Heiligkeit der von jeher geltenden Ordnung. Als Beispiele können hier, die seit jeher bestehenden Beziehungen zwischen Kind und Vater oder Glaubensmitglied und Prophet herangezogen werden. Der reinste Typus ist die patriarchale Herrschaft.
3. Die Herrschaft charismatischen Charakters beruht auf affektueller Hingabe an eine Person mit außeralltäglichen Fähigkeiten oder Charisma und deren durch sie geschaffene Ordnung. Der reinste Typus ist die Herrschaft des Propheten, des Kriegshelden oder der großen Demagogen. (vgl. Weber 1956: 151-166)

Weber unterscheidet weiterhin zwischen zwei Herrschaftsverbänden, wobei der politische Verband von Interesse sein soll. Als politischen Herrschaftsverband bezeichnet Weber, einen Zusammenschluss, welcher sich dadurch auszeichnet, dass der Verwaltungsstab den Bestand und die Geltung seiner Ordnung durch die Anwendung und Androhung physischen Zwangs innerhalb eines geographisch abgegrenzten Gebietes garantieren kann.

Besitzt der Verwaltungsstab das Monopol über den physischen und psychischen Zwang für die Durchführung der Ordnung (Staatsgewalt) und wird dies seitens der Mitglieder als legitim anerkannt, soll dieser Verband Staat heißen. (vgl. Weber 1984: 91) Weber sieht den Staat auf Gewalt gegründet und behauptet, dass ohne das Mittel der Gewaltsamkeit in sozialen Gebilden Anarchie herrschen würde. (vgl. Weber 1988: 509)

Was Max Weber hier als Macht, und somit als die Verfügung über Mittel zur Einflussnahme auf den Willen eines anderen, bezeichnet, bezeichnet Hannah Arendt als Gewalt. Das nächste Kapitel beschäftigt sich näher mit Hannah Arendts Vorstellungen von Macht und Gewalt.

3. Hannah Arendts Definition von Macht und Gewalt

3.1 Differenzierung synonym verwendeter Begriffe

Hannah Arendt war zeitlebens eine Außenseiterin, ob als Frau in einer Männer dominierten Welt oder als Jüdin im Nazi-Deutschland der 30er Jahre oder später als Immigrantin in Frankreich bzw. den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Umstände wirkten sich auch nachdrücklich auf ihre Arbeiten aus.

Hannah Arendt, geboren am 14. Oktober 1906 bei Hannover, studierte neben Philosophie und Theologie auch Griechisch und promovierte 1928 bei Karl Jaspers in Heidelberg. 1933 begann ihre Flucht über Paris in die USA, in denen sie seit 1941 lebte. Es folgten Professuren in New York und Chicago und beispielsweise die Veröffentlichungen der Werke vita activa oder vom tätigen Leben (1960) oder Macht und Gewalt (1970), ehe sie am 4. Dezember 1975 in New York starb. (Lebendiges Museum Online: 2017b)

Hannah Arendt beschäftigte sich intensiver mit den Begriffen der Macht und der Gewalt, vor dem Hintergrund der weltweiten Studentenunruhen, dem Vietnamkrieg und dem Rassenkonflikt in den USA. Auf Grund dieser Ereignisse und der Tatsache, dass Arendt der Meinung war, dass die Begriffe bis dahin zu wenig im Fokus der Sozialwissenschaften standen, ging 1969 schließlich der Essay Macht und Gewalt im Original On Violence hervor.

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Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Macht nach Hannah Arendt und Max Weber. Vergleich der Machtbegriffe
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
18
Katalognummer
V430951
ISBN (eBook)
9783668751866
ISBN (Buch)
9783668751873
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Macht Vergleich Arendt Hanna Max Weber Machtdefinition Machtvergleich
Arbeit zitieren
Maurice Schmidt (Autor:in), 2017, Macht nach Hannah Arendt und Max Weber. Vergleich der Machtbegriffe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430951

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