Leasingbilanzierung nach deutschen Steuererlassen


Seminararbeit, 2017

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2.1 Finanzierungsleasing mit Vollamortisation
2.2 Finanzierungsleasing mit Teilamortisation
2.3 Operatives Leasing
2.4 Unterschied zwischen wirtschaftlichen und juristischem Eigentum

3 Einordnung der Vertragstypen
3.1 Finanzierungsleasing mit Vollamortisation
3.1.1 Mit Kaufoption des Leasingnehmers
3.1.2 Ohne Kauf- oder Verlängerungsoption des Leasingnehmers
3.1.3 Mit Mietverlängerungsoption
3.2 Teilamortisation
3.2.1 Mit Andienungsrecht des Leasing-Gebers
3.2.2 Mit Aufteilung des Mehrerlöses
3.2.3 Als kündbarer Mietvertrag
3.3 Operatives Leasing

4 Bilanzierung und Zurechnung
4.1 Bilanzierung beim Finanzierungsleasing
4.1.1 Zurechnung beim Leasing-Geber
4.1.2 Zurechnung beim Leasing-Nehmer
4.2 Bilanzierung beim Operativem Leasing

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Vertragskonstellation im Leasing Wöhe, G.; Bilstein, J.; Ernst, D.; Häcker, J. (2013): Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 11. Auflage, München, Franz Vahlen Verlag, S.342

Abbildung 2: Zuordnung Finanzierungsleasing mit Vollamortisationsverträgen Eigene Darstellung in Anlehnung an: Baetke, J.; Kirsch H.-J.; Thiele S. (2012): Bilanzen, 12., überarbeitete Auflage, Düsseldorf, IDW Verlag GmbH, S.661

Abbildung 3: Zuordnung Finanzierungsleasing mit Teilamortisationsverträgen Baetke, J.; Kirsch H.-J.; Thiele S. (2012): Bilanzen, 12., überarbeitete Auflage, Düsseldorf, IDW Verlag GmbH, S.664

1 Einleitung

Das Leasing-Geschäft stellt in Deutschland eine häufig genutzte Form der Finanzierung dar. Dies zeigt die Anzahl von rund 2200 Leasing-Gesellschaften in Deutschland, von denen jedoch nur knapp 200 sich 90% des Marktes teilen.1 Diese Seminararbeit handelt von der Leasingbilanzierung nach deutschen Steuererlassen. Fokussiert wird sich hierbei auf das Mobilien-Leasing, sprich dem Leasing-Geschäft mit beweglichen Wirtschaftsgütern. Ziel ist es, die Bilanzierungsmöglichkeiten von mobilen Leasinggegenständen gemäß dem deutschen Handelsrecht sowie deutschen Steuererlassen darzustellen.

Die Bedeutung des Leasings in Deutschland wird durch die Leasing-Quote, worunter man den Anteil der Leasing-Investitionen eines Jahres an den gesamten Bruttoanlageinvestitionen der Wirtschaft ohne den Wohnungsbau versteht, unterstützt. Während die Leasing-Quote für das Mobilien-Leasing, auf welchem der Fokus dieser Arbeit liegt, im Jahr 1975 noch 5% betrug, konnte sie sich bis 2016 auf knapp 24% nahezu durchgehend steigern.2 Mit einem Neugeschäftsvolumen von 46,5 Milliarden Euro wurden im Jahr 2011 rund 53% aller außenfinanzierten Ausrüstungsinvestitionen durch das Leasing-Geschäft realisiert. Dies zeigt die Präsenz des Leasings in Deutschland für Mobilien. Die größte Objektgruppe des Mobilien-Leasings bilden Pkw und Nutzfahrzeuge. 2012 stellten diese ca. 69% aller Mobilien-Neugeschäfte im Leasing dar.3

In Deutschland gibt es weder einen speziellen Rechtsrahmen, noch eine exakte gesetzliche Definition für das Leasing. Für die Behandlung von Leasing-Geschäften sind jedoch die Leasing-Erlasse von wesentlicher Bedeutung. Durch diese konnten Probleme der Steuerstundungen begrenzt sowie grundlegende Rahmenbedingungen für Leasingverträge und die daraus resultierenden, bilanziellen Zurechnungen geschaffen werden.4

Für die bilanzielle Zurechnung spielen die juristischen und insbesondere die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse des Leasing-Objektes eine tragende Rolle. Die Seminararbeit soll dazu dienen, Klarheit bezüglich der bilanziellen Zurechnungen von Leasing-Geschäften sowie einem Überblick der unterschiedlichen Leasing-Arten zu schaffen.

Die Seminararbeit ist wie folgt strukturiert. Zunächst wird ein Überblick über Begriffe und Bedeutungen des Leasings gegeben. Hierbei wird auch auf Definitionen und den Aufbau des Leasing-Geschäftes eingegangen. Zudem werden die unterschiedlichen Leasingarten und -formen, die für diese Arbeit eine Rolle spielen, kurz erklärt. Darauf folgt im nächsten Gliederungspunkt eine genauere Einordnung der unterschiedlichen Vertragstypen, bei der diese erläutert werden. Es wird hier bereits auf die Zurechnung des Leasing-Objektes beim Bilanzierenden eingegangen. Auf diese wird im vierten Gliederungspunkt dann explizit Bezug genommen. Dabei werden die Bilanzierungsmöglichkeiten erläutert. Zum Schluss folgt das Fazit, welches eine Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse beinhaltet.

2 Begriff und Bedeutung des Leasings

Bei der Beschaffung von Investitionsgüter tritt für den Betrieb/Unternehmer folgende Frage auf: Sollte man die Investitionsgüter mieten, leasen oder sie kaufen? Es ist zu prüfen, ob es nicht situationsbedingt sinnvoller für den Betrieb/Unternehmer wäre, Investitionsgüter zu leasen statt sie zu kaufen. Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen. Er bedeutet übersetzt „Miete“, worunter man die „Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsgutes auf Zeit gegen Entgelt“ versteht.5 Leasing beinhaltet die gewerbemäßige Vermietung von Anlagegegenständen durch Finanzierungsinstitute oder andere Unternehmen. Im Zivilrecht werden Leasingverträge als spezielle Art von Mietverträgen behandelt i. S. d. §535 BGB.6 Der Hauptunterschied zwischen Leasing und Kauf liegt in der Art der Finanzierung. Die Investition beim Leasing erfolgt in der Regel als 100 prozentige Fremdfinanzierung, ohne den Einsatz von Eigenkapital. Hierbei wird kein Kapital des Betriebs/Unternehmers gebunden, im Gegensatz zum Kauf, bei dem zum Zeitpunkt der Investition die Mittel in Höhe des Anschaffungswerts gebunden werden. Diese werden erst nach und nach über die Abschreibung sowie den eventuellen Verkauf des gebrauchten Objektes freigesetzt.7

In Deutschland gibt es für das Leasing weder einen speziellen Rechtsrahmen, noch eine gesetzliche Definition. Die Maßgeblichen Regeln für das Leasing-Geschäft befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Verbraucherkreditgesetz, im Gesetz zur Regelung des Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Haustürwiderrufsgesetz, im Produkthaftungsgesetz, im Handelsgesetz, in der Insolvenzordnung, in der Abgabenordnung, im Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz, im Gewerbesteuergesetz, im Geldwäsche-Gesetz sowie der EU-Kaufrechtslinie, welche allerdings aufgrund der Themenstellung dieser Arbeit zu vernachlässigen ist. Für das Mobilien-Leasing, auf dem der Fokus dieser Arbeit liegt, gibt es zu dem Erlasse von Bund und Ländern, wie den Teilamortisations-Erlass vom 22.12.1975 oder den Vollamortisations-Erlass vom 18.04.1971.8

Beim Leasing-Geschäft kommt es zu einer Vertragskonstellation mit drei beteiligten Parteien: dem Leasing-Nehmer, dem Leasing-Geber und dem Lieferanten bzw. Hersteller oder Händler. Jede dieser Parteien, steht mit den anderen Vertragspartnern in einer vertraglichen Beziehung. Diese vertragliche Beziehung im Leasing lässt sich als Dreiecksgeschäft in folgender Abbildung verdeutlichen, auf welche im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch Bezug genommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Vertragskonstellation im Leasing

Die Abbildung zeigt die drei möglichen Parteien eines Leasing Geschäftes. Durch die entsprechend gerichteten Pfeile werden Beziehungen sowie Handlungen zwischen den jeweiligen Parteien dargestellt.

Leasing Objekte können auf zwei unterschiedlichen Wegen beschafft werden. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass Leasing-Nehmer, in diesem Fall der Kunde, und Lieferant einen Kaufvertrag abschließen. Der Leasing-Geber tritt bei dieser Möglichkeit in die Bedingungen des Kaufvertrages ein. Hierbei besitzt der Leasing-Nehmer den Vorteil, dass er Vertragsdetails selber aushandeln kann. Die genannte Möglichkeit findet häufig Anwendung bei Maschinen, da man so als Leasing-Nehmer auf Aspekte wie z.B. Lieferbedingungen oder Maschinenkonfiguration Einfluss nehmen kann. Die zweite Möglichkeit der Beschaffung von Leasing Objekten ist durch ein Verhältnis von Leasing­Nehmer und Geber gekennzeichnet. Hierbei bestellt der Leasing-Geber das Leasing Objekt im Auftrag des Leasing-Nehmers, welcher das Objekt entsprechend seiner Wünsche gestalten kann, beim Lieferanten. Ein häufiges Beispiel für diese genannte Möglichkeit ist beim Leasing von Autos der Fall, da man als Großkunde bzw. Leasing­Geber deutlich höhere Rabatte beim Autokauf erzielen kann als der alleinige Leasing- Nehmer.9

Bei der Vertragskonstellation im Leasing kann es dazu kommen, dass der Lieferant bzw. Hersteller gleichzeitig auch der Leasing-Geber ist. Diese Konstellation wird als direktes oder auch Hersteller-Leasing bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Zwei-Parteien- Beziehung. Beim Einschalten einer dritten Partei, der Leasing-Gesellschaft als Leasing­Geber, ist vom indirektem Leasing die Rede. Hierbei entsteht das bereits erwähnte Dreiecksverhältnis, bei dem die Leasing-Gesellschaft das Leasing-Objekt erst vom Hersteller käuflich erwirbt und anschließend dem Leasing-Nehmer gegen entsprechende Leasingraten zur Nutzung überlässt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen ein Objekt an die Leasing-Gesellschaft verkauft, um es anschließend von ihr zurück zu mieten bzw. zu leasen. Dieser Sonderfall wird als Sale-and-lease-back (SLB) bezeichnet und dient durch den Verkauf der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung, ohne auf das nötige Objekt verzichten zu müssen.10

In dieser Arbeit werden drei Arten von Leasing unterschieden bzw. wird sich auf die drei folgenden Arten fokussiert. Die beiden ersten Arten sind dem Finanzierungsleasing zu zuordnen, bei welchem es sich um einen mittel- bis langfristigen Leasingvertrag handelt. Diese Form des Leasings zeichnet sich dadurch aus, dass eine bestimmte Grundleasinglaufzeit vertraglich festgelegt wird. Der Vertrag kann beim Finanzierungsleasing aufgrund steuerrechtlicher Gründe während der Grundmietzeit von beiden Parteien nicht gekündigt werden. Unterschieden wird zwischen dem Finanzierungsleasing mit Voll- und dem Finanzierungsleasing mit Teilamortisation.11 Eine weitere Form kann das sogenannte Operative Leasing darstellen, welches der Miete ähnelt und sich eher durch kurze Vertragslaufzeiten kennzeichnen lässt.12 Die drei Leasingarten werden im Laufe dieser Arbeit noch genauer erläutert.

2.1 Finanzierungsleasing mit Vollamortisation

Vollamortisation liegt vor, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasing­Gebers einschließlich seiner Zins-, Verwaltungs- und sonstigen Aufwendungen sowie seines Gewinns durch die Leasingraten des Leasing-Nehmers abgedeckt werden. Die Zahlungen der Leasingraten werden im vornherein vereinbart und vertraglich festgehalten. Durch diese deckt der Leasing Nehmer bei Vollamortisationsverträgen die erwähnten Anschaffungs-, Finanzierungs- und Nebenkosten komplett während der Grundleasinglaufzeit ab. Der Vertrag ist während dieser Laufzeit nicht kündbar. Beim Vollamortisationsvertrag gibt es drei unterschiedliche Varianten: Den Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption des Leasing-Nehmers, die Vollamortisation ohne Kaufoption sowie die Vollamortisation mit der Mietverlängerungsoption. Auf die drei unterschiedlichen Varianten wird in 3.1 näher eingegangen.13

2.2 Finanzierungsleasing mit Teilamortisation

Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing mit Vollamortisation werden beim Finanzierungsleasing mit Teilamortisation die gesamten Anschaffungs-, Finanzierungs,- und sonstigen Nebenkosten nicht komplett, sondern nur zum Teil durch die vom Leasing­Nehmer zu zahlenden Leasingraten während der vertraglichen Grundlaufzeit abgedeckt. Nach der Grundleasinglaufzeit verbleibt ein Restwert, welchen man durch die anschließende Verwertung ausgleichen muss. Zur Sicherstellung der vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung: Der Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasing-Gebers, der Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses sowie der Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht. Die genannten Arten von Teilamortisationsverträgen werden in 3.2 genauer erläutert.14

2.3 Operatives Leasing

Beim Operativem Leasing handelt es sich um einen Leasing-Vertrag, der inhaltlich der Vermietung ähnelt. Diese Verträge sind in der Regel sehr kurzfristig und können innerhalb gewisser Fristen von beiden Parteien gekündigt werden. Nach Ablauf des Vertrages wird das Leasingobjekt wieder zurückgegeben.

[...]


1 Vgl. Wöhe/Bilstein/Emst/Häcker (2013), S.341

2 Vgl. Bund deutscher Leasing Unternehmen, Leasing-Quote (2017)

3 Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst/Häcker (2013), S.341

4 Vgl. Jahrmann (2009), S. 169

5 Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst/Häcker (2013), S. 340.

6 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2012), S. 657.

7 Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst/Häcker (2013), S. 346-350.

8 Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst/Häcker (2013), S. 340-341.

9 Vgl. Wöhe/Bilstein/Emst/Häcker (2013), S. 342

10 Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst/Häcker (2013), S. 342

11 Vgl. Schildbach/Stobbe/Brösel (2013), S. 255-257

12 Vgl. Coenenberg, S. 82

13 Vgl. Wöhe/Bilstein/Ernst/Häcker (2013), S. 344-346

14 Vgl. Tacke (1989), S. 13-15

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Leasingbilanzierung nach deutschen Steuererlassen
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung)
Note
1,7
Autoren
Jahr
2017
Seiten
25
Katalognummer
V428879
ISBN (eBook)
9783668724440
ISBN (Buch)
9783668724457
Dateigröße
808 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Leasingbilanzierung Teilamortisation Leasing Leihe Rechnungslegung
Arbeit zitieren
Chris-Kenneth Syring (Autor:in)Björn Oliver Schmidt (Autor:in), 2017, Leasingbilanzierung nach deutschen Steuererlassen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428879

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