Schulisches Mogeln. Stand der Forschung


Masterarbeit, 2017

62 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung

2. Vorbedingungen und Grundbedingungen im Wissensbestand um das Thema 'Mogeln'
2.1 Was ist 'Schummeln' oder 'Mogeln'?
2.2 Forschungsstand
2.3 'Schummeln' nur ein Kavaliersdelikt? Gesetzliche Grundlagen zu Täu-, schung, Fälschung, Urkundenfälschung und Plagiate

3. Methodische Vorgehensweise
3.1 Meta-Analyse
3.2. Grafische Umsetzung der Ergebnisse
3.2.1 Tabellen

4. Forschungsstand und Entwicklung der wissenschaftlichen Erarbeitung zum Thema 'Schummeln'
4.1 Historie der Bestandsaufnahme zur wissenschaftlichen Literatur
4.2 Aktuelle Theorien zum Thema
4.3 Welche Arten werden angesprochen?
4.4 Grafische Darstellung der Ergebnisse
4.5. Untersuchte Parameter im Katalog
4.5.1 Zeit
4.5.2 Entstehungsort
4.5.3 Zielsetzungen der Studien
4.5.4 Eingrenzungen der Forschungen
4.5.5 Probanden
4.5.6 Forschungsmethodik
4.6 Tabellen
4.7 Grafische Auswertung der wichtigsten Parameter
4.8 Welche Lücken bestehen noch in der Erforschung?

5. Ergebnisse
5.1 Zusammenfassung
5.2 Selbsteinschätzung der Ergebnisse
5.3 Limitation
5.4 Implikationen für die Forschung und Praxis
5.5 Ausblick

6. Literatur

7. Quellenverzeichnis der verwendeten Studien

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Studien 1 - 5.

Tabelle 2: Studien 6 - 10.

Tabelle 3: Studien 11 - 15.

Tabelle 4: Studien 16 - 21.

Tabelle 5: Studien 22 - 27.

Tabelle 6: Studien 28 - 32.

Tabelle 7: Studie33.

Diagramm 1: Verteilung der Studien nach Nationen bzw. Regionen

Diagramm 2: Unterscheidung der Methodenansätze der Studien

Diagramm 3: Unterscheidung von einzeln angewandten Methoden in den Studien

Diagramm 4: Anzahl der Forschungsfelder der Studien nach Schule und Universität

Diagramm 5: Anhäufung der Studien nach Dekaden aufgegliedert von 1980 - 2016

1. Einleitung

Das Schummeln, Mogeln, Tricksen und Täuschen ist ein Prozess durch Schüler und Studenten, der immer mehr durch die Lehrkräfte als Verhaltensweise beobachtet wird. Dass dies schon seit Anbeginn einer jeglichen Prüfungssituation zu jeder Zeit stattfindet1, erscheint aufgrund des Verhaltens von Menschen logisch.2 Dabei werden die unterschiedlichsten Techniken und Tricks verwendet, die dem Lernenden erlauben, Leistungen in Form von besseren Noten ohne eine selbst erbrachte Eigenleistung zu erlangen, die als unrechtmäßig wahrgenommen werden muss. Dass diese Art der unrechtmäßigen Leistungserlangung sich vermehrt hat, ist auch dem digitalen Zeitalter geschuldet, in dem fast jede Information in irgendeiner Form aufbereitet im Netz abgreifbar ist.3 Und die Generationen Y und Z sind dankbare Abnehmer dieser Informationen, wobei die Reflexion der Inhalte oftmals auf der Strecke bleibt. Verifizierungen oder die eigene Auseinandersetzung mit den eingeholten Informationen wird in den seltensten Fällen vorgenommen. Es geht nach dem Motto 'Kopieren und Einfügen', was das Wissen anderer zu einer beliebig einsetzbaren Ware macht. Die Frage nach einer Urheberschaft oder der moralische Aspekt, dass ein Mensch, mit allen damit verbundenen Mühsalen, dieses Wissen rechtmäßig erarbeitet hat, wird außer Acht gelassen. Vielmehr ist die Schülerin oder der Schüler bzw. die Studentin, der Student froh, so leicht Lehr- und Prüfungssituationen zu bewältigen und hinter sich zu lassen. Rechtliche Konsequenzen werden dabei vollständig außer Acht gelassen, obwohl sie vielleicht vielen der Schummler klar sind. Doch die Gelegenheiten und Möglichkeiten schaffen das Potential zum Mogeln und das Internet hat diese Möglichkeiten noch ein Mal potenziert.4

Aber gerade in der Schule und der Universität sind sich die Lernenden anscheinend nur seltenüber diese Konsequenzen im Klaren, da sich die Quote der Schummeleien, Täuschungen und Plagiate immer mehr erhöht. Schulen und Universitäten sind daher gefordert mehrere Schritte konsequenter zu verfolgen.

1. Inhalte so vermitteln, dass Schummeln unnötig wird
2. Stärkere Überprüfungen der Hausaufgaben, Referate undähnliche Heimarbeiten
3. Aufrüstung in der digitalen Kontrolle von Arbeiten, damitübernommene Netzinhalte erkannt werden können
4. Aufklärungüber die Folgen solcher Handlungen, egal ob kleines oder großes Vergehen
5. Rechtliche Aufklärung in den Unterricht einbinden
6. Aufklärung der Elternüber den Missstand und die Aufforderung und Ermöglichung der Mithilfe der Eltern

Die Aufgaben sind vielfältig und die Forschung hat einiges an Erkenntnissen zu diesem Tatbestand erarbeitet. Dies auch nicht erst seit der Zeit der digitalen Medien, sondern schon weit davor. Aber welche Erkenntnisse wurden bisher gesammelt und welche Themenbereiche wurden angesprochen? Ist das Thema immer wieder aktualisiert oder hat es einen Forschungseinbruch gegeben, der wieder aufgeholt werden muss? Dieser Frage nach einem literarischen Forschungsstand in Puncto 'Schummeln' soll in der Arbeit nachgegangen werden, wobei eingeschränkt werden muss, dass eine Vollständigkeit nicht geboten werden kann.

1.1 Problemstellung

Schulen, Universitäten und die ihnenübergeordneten Gremien und Organisationen der jeweiligen Landesregierungen sind immer darum bemüht, neue und neuste Erkenntnisse zu nutzen, die helfen in bestimmten Problemfeldern eine Hilfestellung oder Lösung zu erlangen. Dies gilt auch in der Prävention und dem Umgang mit Täuschungen durch SchülerInnen und StudentInnen.

Ebenso sind die Universitäten und Hochschulen immer an dem bestehenden Forschungsbestand zu einer Thematik interessiert, wie die vorliegende Arbeit es in einem vorbereitenden Schritt ansetzt. Wichtig ist es hier einen Wissensbestand aufzubauen, der auch in Handlungseffizienz für neue Forschungen umgewandelt werden kann. Gerade ein solches Thema, wie das 'Schummeln, Täuschen und Plagieren', ist dabei ein Forschungsfeld, dass von mehreren Forschungsrichtungen aufgegriffen und bearbeitet wird. Diese Interdisziplinarität macht es erforderlichüber den so genannten 'Tellerrand' hinaus zu schauen und Ergebnisseübergreifend verfügbar zu machen. Die hier relevanten Forschungsdisziplinen wären die Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Politik- und Rechtswissenschaften. Aus all diesen Bereichen muss ein Wissenspool bestehen, der ein umfassende und verifizierte Wissensbasis besitzt, der Forschung mit handlungsfähigen Inhalten möglich macht.

Der bestehende Forschungsstand ist dabei immer wieder ein Teil von wissenschaftlichen Arbeiten, gibt aber immer nur Ausschnitte des Materials wieder, die der/dem BerabertIn zur Verfügung stand bzw. steht. Aufbereitete Listen zum Forschungsbestand mit Monographien, Herausgeberschriften, Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln und elektronischen Veröffentlichungen werden in den seltensten Fällen angeboten. Besonders in der Erforschung der Thematik des 'Mogelns' werden oftmals gleiche Ansätze geboten, die sich nur in der Methodik und der Anzahl oder Qualität der Probanden geringfügig unterscheiden. Gerade hier ist der Bestand der bestehenden Forschungen zumindest in einem größeren Rahmen wichtig, da so Meta-Analysen erstellt werden können, die sich dann in neuen Forschungen und Forschungsansätzen widerspiegelen. Dies soll sich zu dieser hier vorgestellten speziellen Thematikändern, indem ein solch redigierter Bestand zu einem Teil aufbereitet wird.

Jedoch hat sich bei der Recherche auch herausgestellt, dass die Anzahl der Studien und verfügbaren Literaturen sich als eher gering herausstellt. Der Rückgriff auf Internetdateien ist daher ein wichtiger Schritt in der Erlangung von Studien geworden. Bei deutschen Studien beispielsweise ist die Internetrecherche insofern erschwert, dass bei einer Suche mit den Parametern 'Mogeln', 'Schummeln' oderähnliches, immer eine große Anzahl an anderen Bereichen mit aufruft. So werden zu einem Großteil bei diesen Parametern der Suche hauptsächlich Ergebnisse zu Gewalt an Schulen angezeigt, was sich bei der Lektüre in keinster Weise mit dem Thema vereinbaren ließ.

1.2 Zielsetzung

Das Ziel dieser Arbeit konzentriert sich darauf, den bestehenden Forschungsstand zu reflektieren und als bibliographisches System für weitere Forschung durch Studenten und Wissenschaftlern zu dienen. Dabei wird das Thema 'Mogeln' mit seinen Synonymen in Form von Studien zusammenzutragen und dann in einerübersichtlichen Datei aufzubereiten. Wichtig ist aber dabei, selbst gestellte Parameter in die Recherche einzubinden, die sicherstellen, dass auch nur Studien und Literaturen aus dem Bereich der Pädagogik bzw. sich mit diesem Bereich befassenden Studien und Literturen einfließen, wobei als weitere Einschränkung die Bereiche Schule und Universität dienen. Daher werden andere Bereiche, in denen das gleiche Phänomen inähnlicher Art und Weise auftauchen kann, wie bspw. Erwachsenenbildung oder Fortbildung bzw. zweite Bildungswege, ausgeklammert.

Neben den formalen primären Variablen, werden aber weitere Parameter genutzt, um die Studien einzuordnen. So sollen die Arten der Methodik, Probanden und die Thesen der Studien unterschieden werden, da sie für weitere Forschung einen wegweisenden Charakter aufweisen.

Zusammenfassend sollen alle ermittelten Studien in einer ausführlichen Tabelle aufgeführt werden, die einen schnellen und einfachen Überblicküber die Studien erlaubt. Dabei werden die wichtigsten Parameter der Studien aufgeführt, die innerhalb einer Suche in der Tabelle, um relevante Studien für bestimmte Forschungsinhalte zu ermitteln, als Basisdaten und Grundwerte für neue Studien genutzt werden können. Um den Forschungsstand für den gesamten Themenschwerpunkt und auch für erforschte Teilbereiche des Themas 'Mogeln' besser zuüberschauen, werden zusätzlich die Parameter in Diagrammen zusammengefasst und zeigen in Anteilen auf, welche Arten von Forschungen in welchen Ländern und mit welchen Probanden durchgeführt wurden. Durch die Anteile lassen sich dem Betrachter schnell Einblicke gewähren, welche Arten und Themen bisher erforscht wurden und welche Datenbasis sich durch die bestehenden, recherchierten Studien ergibt. Je weniger Studien, desto mehr erscheint ein Bedarf an zusätzlicher oder aktualisierender Forschung notwendig.

Um aber auch einen kritischen Ansatz zu bieten, der sich aus den ermittelten Ergebnissen ergibt, soll hier die Gelegenheit genutzt werden, die eigenen Meinungen und Stellungsnahmen darzulegen. Durch eine solche Reflexion der ermittelten Daten können Ansätze ermittelt werden, wo nach Autorenmeinung noch Bedarf an Forschung besteht und welche Bereiche ausreichend erforscht zu sein scheinen. Dabei wird auch kritisch auf die Methodennutzungen einzelner Studien eingegangen bzw. dargelegt, was bestehende Nachteile sind. Weiterführend soll dann auch dargelegt werden, warum eventuell andere Methoden oder erweiterte Forschung in einem Feld notwendig erscheint.

2. Vorbedingungen und Grundbedingungen im Wissensbestand um das Thema 'Mogeln'

Moglen, Schummeln oderähnlich synonyme Begriffe sind schwer unter einem Oberbegriff zu fassen und sorgen in einigen Zusammenhängen für Verständnisprobleme oder sogar Verwechslungen. Daher werden in den Grundlagen und Vorbedingungen die Begriffe voneinander getrennt, insofern dies erforderlich erscheint, und definitorisch bestimmt. Besonders der Begriff des 'Mogelns' bedarf einer umfassenden Bestimmung, da die zahlreichen Synonyme nicht immer zu 100% deckungsgleich mit dem Grundbegriff sind. Um den hier zu erstellenden Katalog umfassend verständlich zu machen, wird ebenso in diesem Kapitel der bis hierhin bestehende Forschungsstand dargelegt, soweit dies möglich ist.

Zusätzlich wird die juristische Seite der Thematik betrachtet, um darzulegen, dass Mogeln nicht einfach nur eine unartige Handlung ist, die einen 'Klaps auf die Finger' verdient, sondern in einigen Ausprägungen als straftrechtlicher Tatbestand vom Gesetzgeber aufgefasst wird.

Für den schulischen Bereich soll hier auch aufgezeigt werden, dass der Gesetzgeber hier nicht grundlegend agiert hat, sondern für die Schule Sonderformen bestehen.

2.1 Was ist 'Schummeln' oder 'Mogeln'?

Wichtig erscheint für diesen definitorischen Bereich, dass die Verhaltensforschung mittlerweile eindeutig festhalten kann, dass das Schummeln, Täuschen und Betrügen ein Verhalten ist, das sich nicht nur auf den Menschen allein bezieht. Daher erscheint es ein evulotionsbedingtes Phänomen zu sein, dass in vielen Spezies vorhanden ist. Und immer geht es um die Erlangung eines entscheidenden Vorteil, der den Fortbestand sichert.5 Der Begriff 'Schummeln' findet zahlreiche Synonyme, die aber in ihrer Gewichtung unterschieden werden müssen. So gibt es im Deutschen die Begriffe 'mogeln', 'täuschen', 'betrügen', 'plagieren' uvm., die alle einem Sinn folgen, wenn man seine Handlungen danach ausrichtet. Pegels sagt allgemein: „ Mogeln lässt sich allgemein definieren als 'kleiner Betrug', bei dem es darum geht, sich selbst oder anderen heimlich, mit unerlaubten Mitteln einen Vorteil zu verschaffen. “ 6 Mit einer solchen Definition werden aber nur die Synonyme beschrieben, die rechtlich kaum oder keine juristischen Folgen nach sich ziehen. Es wären somit nach individueller Einschätzung eher Euphemismen für eine Handlung, die einen direkten oder indirekten Schaden nach sich ziehen können. Jensen, Arnett, Feldmann et. al. werden in ihrer Definition schon konkreter, wenn sie ohne Wertung sagen, dass für das Mogeln es entscheidend ist, dass man sich mit den Leistungen und Ergebnissen anderer 'schmückt', die als Eigenleistung vorgegeben wird.7 Cizek grenzt tiefer gehend drei Arten des Mogelns ab, indem er unterscheidet, dass man entweder Informationen unerlaubt erhält oder weitergibt, Informationen verwendet, die nicht zugelassen sind und die Prüfungsordnung massiv verletzt, indem man sich unlauterer Mittel bedient.8

Andere Forscher sind hingegen der Meinung, dass eine allgemeingültige Definition für diesen Tatbestand und Begriff nicht vorzunehmen ist, sondern sich intuitiv aus dem kollektiven Gedächtnis als Wissen ergeben.9

Dadurch ergibt sich, dass eine klare und eindeutige Definition immer noch nicht existiert und damit die Eingrenzung und Erforschung des Themas massiv erschwert.10 Wie unterschiedlich 'Mogeln' von SchülernInnen und StudentenInnen im Gegensatz zu bspw. Lehrern oder Eltern wahrgenommen wird, zeigt sich in verschiedenen Studien und Untersuchungen. So unterscheiden sich die Wahrnehmungen in der Form, dass entweder gar keine Wahrnehmung als Fehlverhalten besteht oder aber verschiedene 'Reuestadien' bestehen, wenn gemogelt wurde.11

Hinzu kommen aber auchäußere Einflüsse, die zum Mogeln führen. Diese können sozial,ökonomisch oder rein psychologisch sein. Entscheidend ist der eigene Benefiz, der aus der Täuschung entsteht.12 Zusätzlich beeinflussen aber auch die 'Kosten' das individuelle Mogelverhalten, die nötig sind, um das Mogeln effizient und nicht nachweisbar durchzuführen.13

Carpenter, Harding und Finelli gehen dabei in ihren Forschungsergebnissen davon aus, dass sich ein unehrenhaftes Verhalten in Schulen und Universitäten durch bestimmte Studenten auch auf das Verhalten in der späteren Arbeitswelt auswirken kann und oftmals auch wird. Das Verhalten weitet sich somit auf essentielle Bereiche aus, die schwerwiegende Folgen für die Praxis und Forschung haben können, wenn ermogelte Abschlüsse auch weiterhin in der Arbeitswelt genutzt werden.14 Forschungsergebnisse oder praktische Anwendungen zu verfälschen, gehen dabei schon in den Bereich des Kriminellen, wie es an den Beispielen von Börsenschwindel, Steuerbetrug und Manipulationen im Bau oft in den Medien ablesen kann.15

In der juristischen Terminologie wird für den Begriff 'Schummeln' die 'vorgetäuschte Leistung' verwendet, was dem handlungsimmanenten Zusammenhang eher entspricht und damit auch rechtsfähig macht. Ein im juristischen Sinn weiterhin verwendeter Begriff ist die 'Täuschungshandlung', der ebenso die unlautere Methode der Vorteilsverschaffung verdeutlicht.16

Das Englische und Amerikanische verwenden für das Mogeln oder Täuschen bzw. Betrügen hauptsächlich der Begriff 'cheaten' oder als Substantiv 'cheat'. Die Unterscheidungen sind hier nicht so stark möglich, wie im Deutschen, wenn man eine Gewichtung des Betrugs oder der Täuschung vornehmen will. Hier sind mehr Hintergrundinformationen aus den Studien oder Literaturen vonnöten. Dies gilt vor allem für die Recherche und Auswertung von Menschen, die nicht aus den englischen Sprachräumen stammen.

2.2 Forschungsstand

Um einen Forschungsstand für solch ein komplexes Thema vornehmen zu können, bedarf es einer Einschränkung auf Themenschwerpunkte oder einer zeitlichen Eingrenzung auf Zeiträume, die als Grundlage des Stands genommen werden. Hinzu kommt, dass sich Schüler und Studenten in allen Ländern oder Kulturkreisen zu einer Mogelei bereit zeigen oder diese auch tatsächlich durchführen. Dadurch erweitert sich das Feld um ein Vielfaches und bedarf auch hier einer gezielten Einschränkung in Bezug auf die geographische Dimension der Darstellung.

Daher wird sich innerhalb dieser Arbeit auf Studien konzentriert, die in den letzten 30 Jahren erstellt wurden, da bei einem solchen Zeitraum auch hier schon Vergleiche aufgestellt werden können und sich gleichzeitig auch Trends aufzeigen lassen. Besonders wichtig ist dieser Zeitraum, da er sich als eine Wende in der Technik und besonders der Kommunikations- und Informationstechnik darstellt. Mit Personalcomputer und dem Internet als freie Informationsplattform von globaler Größenordnung, haben sich diese Innovationen besonders in Bezug auf das Thema 'Mogeln' ausgewirkt. Da jeder Schüler und Student eine Unzahl an Informationen abgreifen kann, ist auch das Potential zur unrechtmäßigen Nutzung exponentiell gestiegen.17 Daher ist dieser Zeitraum besonders wichtig.

Allgemein kann zur Situation des Mogelns in Lehrinstituten in globaler geographischer Hinsicht gesagt werden, dass sich das Verhalten von SchülerInnen und StudentInnen anscheinend sehr starkähnelt.18 Diese Aussage von Christmann aus dem Jahre 1978 ist auch auf unsere heutige Situationübertragbar und zeigt, dass es sich immer noch um ein aktuelles Thema handelt. So bestätigen Versuche und Untersuchungen von psychologischen Forschungskreisen, dass sich Mogeln immer dann exponentiell vermehrt, wenn sich die Gelegenheiten als günstig erweisen. Ist die Gefahr des Ertappens gering oder gar nicht direkt vorhanden, so zeigt sich, dass Menschen sehr schnell zum Mogeln tendieren und oftmals auch durchführen.19

Dabei ist dieses Verhalten als Ganzes betrachtet geschlechterunspezifisch, jedoch hat sich gezeigt, dass die männliche Bevölkerung eher zu einer Mogel-Affinnität neigt, als dies bei den weiblichen der Fall ist.20

Jedoch ist allen Menschen in ihrem Verhalten eine Ähnlichkeit gegeben: Wenn man ein Mal mit einer Mogelei durch zu kommen scheint, dann wird die Folgeaktion mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zeitnah kommen. Das bedeutet, dass ein Nicht-Erwischt- Werden die Neigung zu Wiederholungen erhöht, was das Problem als Ganzes folgerichtig potenziert.21

Daher sind in vielen Einrichtungen und Organisationen Versuche zu erkennen, wie man mit mehr Kontrolle das Mogelverhalten reduziert. Kontrollen in strengster Form sind hier immer ein Effekt, stärker noch, wenn die Sanktionen und Folgen als drastisch einzuschätzen sind.22

Schulen und andere Lehrinstitute setzen aber mehr auf eine moralische Basis, indem Kodices eingesetzt werden, die als Verhaltensvertrag die Lernenden an ein ehrliches Verhalten binden.23 Die Effekte werden als positiv bewertet, jedoch gilt es hier, nach der Analyse der Literatur und Studien dieser Arbeit, mehr empirische Beweise zu liefern.

2.3 'Schummeln' nur ein Kavaliersdelikt? Gesetzliche Grundlagen zu Täuschung, Fälschung, Urkundenfälschung und Plagiate

Wenn man der Forscherin Brigitte Latzko folgt, dann ergibt sich aus ihrer Studie an der psychologischen und pädagogischen Fakultät in Leipzig, dass die Täter, in ihrem Fall SchülerInnen, das Mogeln, Spicken etc. als Kavaliersdelikt sehen. Ihrer Meinung nach, wird ein solches Verhalten sogar von vielen Lehrern stillschweigend geduldet.24 Doch so einfach, wie dies klingt, ist es natürlich nicht. Das Problem liegt für Schulen und Universitäten darin, dass es keine einheitliche Handhabung mit dem Thema 'Mogeln' gibt. Zwar ist eine ethische Sichtweise vorhanden, dass ein solches Verhalten zu verurteilen ist, aber eine einheitliche Richtlinie, wie man unterbindet oder auch sanktioniert, existiert in Deutschland und auch anderen Nationen nicht.25

Die Schwierigkeit ist sicherlich dabei in dem Definitionsgrad zu suchen, der sich hinter Moglen, Spicken, Täuschen und Plagieren befindet. Ist das Abgucken in der Arbeit vom Nachbarn gleich zu bewerten, wie einübernommenes Zitat ohne Kennung der Quelle? Hier wird es dann schon schwierig, ob man mit gleichem Maßmessen kann. Wichtig erscheint vor allem, dass es feste Regeln gibt, die für alle gelten. Aber wer ist hierfür wieder zuständig? Das Kultusministerium, der Gesetzgeber oder aber eine neue Behörde? Um hier einen Überblick zu verschaffen, wird sich auf die deutsche Gesetzgebung als exemplarisches Beispiel konzentriert.

Betrachtet man die rein juristische Perspektive dann ergibt sich, dass bestimmte Formen des Mogelns, Täuschens oderähnliches ein strafrechtlicher Tatbestand sind. Es werden aber vom Gesetz her Abstufungen vorgenommen sowie Unterscheidungen in den Zuständigkeiten. So wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich der Tatbestand unterschieden.

Im Strafgesetzbuch §263 wird geregelt, wie sich ein Tatbestand in Bezug auf Betrugäußert. Dabei wird aber ein Vermögensschaden in den Mittelpunkt geschoben. Ein Tatbestand ergibt sich nach dem Strafgesetzbuch nur dann, wenn für den vorliegenden Fall eine Kausalkette vorliegt, die darin mündet, dass ein Vermögensschaden vorliegt: Täuschung → Irrtum → Vermögensverfügung → Vermögensschaden. Nur durch die Erfüllung der Kausalkette liegt ein vollkommener Betrug vor. Der Vorsatz ist nachzuweisen und die Erfüllung muss als gesichert angesehen werden. Ansonsten entfällt nach StGB §15 die Strafbarkeit.26

Der Strafbestand der arglistigen Täuschung ist in §123 BGB fixiert und besagt, dass jede „ […] Hervorrufung falscher Vorstellungüber Tatsachen [als solche zu definieren ist; Anm. d. Verf.].“27 Jedoch bezieht sich der Gesetzgeber hier vor allem auf wirtschaftliche Zusammenhänge im Vertrags- und Kaufrecht, was dem Thema 'Mogeln' nicht gerecht wird.

Beim Thema 'Fälschungen', was ebenfalls in den erweiterten Kreis des 'Mogelns' oder 'Schummelns' gehört, verfährt das Gesetz folgendermaßen. Nach StGB §§267 - 269 ist die Täuschung beweisrechtlicher Daten durch Veränderungen strafrechtlich gesichert und wird sanktioniert, entweder mit Haft oder Geldstrafe. Einschränkend muss aber angeführt werden, dass dies nur für Daten gilt, die im Rechtsverkehr, also bei Verhandlungen oder gesetzlichen Überprüfungen, benötigt und genutzt werden.28 Der Strafbestand würde aber auch bei gefälschten Papieren, Zeugnissen und sonstigen offiziellen Papieren greifen, aber als minderer Strafbestand gewertet, wenn er nicht als organisierte Kriminalität besteht.

Nicht der Kategorie der Fälschungen direkt zuordnungsbar, ist das Plagiat, dass nur in bestimmten Fällen, also einer vollständigen Übernahme eines Inhalts und der Weitergabe als eigene Leistung, als Fälschung auch benannt werden darf und nach dem StGB geahndet wird.29 Im deutschen Recht werden verschiedene Formen von Plagiaten unterschieden, die aber alle unter das Urherberrechtsgesetz fallen:

- Verbalplagiat: Übernahme von gesprochenen Worten
- Totalplagiat: Komplette Übernahme ganzer Arbeiten
- Teilplagiat: Teilübernahme von Bereichen aus Arbeiten
- Ideenplagiat: Übernahme einer gesicherten Idee als eigene
- Autoplagiat: Die mehrmalige Verwendung einer eigenen Arbeit als Neues30

Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht als Strafmaßim Falle eines bestätigten Plagiatsvorwurfs keine Strafe in Form von Inhaftierung oder Geldstrafen vor, sondern es erfolgt eine Aberkennung des durch das Plagiat erworbenen Titels oder der Entziehung der Zulassung zu einer ordentlichen Universität.

Bei der Institution 'Schule' sieht der Umgang mit Täuschungen und Mogeln etwas anders aus. Hier hat der Gesetzgeber sich nicht mit einem oder mehreren verbindlichen Gesetzen für das gesamte Bundesgebiet geltenden Gesetzen festgelegt. Vielmehr erfolgt die Regelungüber die Kultusministerien, die länderspezifisch eigene Rahmenregelungen aufgestellt haben, die sich mit diesem Thema befassen. So werden durch die Schulgesetze, Verordnungen und Prüfungsordnungen Handlungsrahmen und -möglichkeiten genannt, wie ein LehrerIn mit einer Täuschung vorzugehen hat oder vorgehen kann.31 Dabei wird der Lehrkraft eine große Eigenständigkeit in der Be- und Verurteilung zugesprochen. „Auf Täuschungen kann der Lehrer unterschiedlich reagieren, abhängig davon, ob es sich um schwere, mittlere oder leichtere Täuschungshandlungen oder Täuschungsversuche handelt. Entsprechend der Unterscheidung entscheidet dann der Lehrer oder die Prüfungskommissionüber die Sanktion, die verhängt wird.“32

Allgemein werden drei Sanktionen empfohlen und auch durchgesetzt:

1. Ein Notenabzug, der sich auf den nachweisbar ermogelten Teil der Arbeit erstreckt, während der selbst erstellte Teil normal bewertet wird.
2. Bewertung der vollständigen Arbeit mit der Note 'ungenügend': Diese Maßnahme greift bei einem massiven Täuschungsversuch, bei dem davon ausgegangen werden kann, dass kein Teil der Arbeit durch die Schülerin oder den Schüler in eigener Leistung entstanden ist.
3. Die Arbeit nachschreiben lassen: Bei unbestimmten Verdachtsmomenten, also erwischt beim Abschreiben oder Informationsbezug aus unerlaubten Hilfsmitteln, aber nicht eindeutig nachweisbar in der Arbeit, kann ein Nachschreibetermin erlassen werden, der die Schülerin oder den Schüler in isolierter Form mit Aufsicht, die gleiche Arbeit noch mal bewältigen muss.33

3. Methodische Vorgehensweise

Die Grundlage der Auswertung von Studien und Untersuchungen wird an die wissenschaftliche Vorgehensweise des Diplom-Psychologen Dr. Jörn Sparfeldt angelehnt, der für den Bereich der Thematik 'Mogeln' ein Analyseschema der Arten von wissenschaftlichen Methoden der Erforschung dieses Feldes erstellt hat.34 Er unterschied das bestehende wissenschaftliche Vorgehen bei der Untersuchung von Täuschungsverhalten in verschiedene Kategorien, denen hier grundlegend gefolgt werden soll. Die unterschiedlichen Arten werden im folgenden kurz erläutert.

Test zum Thema 'Mogeln und Schummeln' sind häufiger schon in den letzten 50 Jahren vorgenommen worden. Der Bereich der Untersuchungen und die wissenschaftliche Vorgehensweise haben dabei immer wieder variiert. So wurden Simulationen vorgenommen, die das Verhalten der vermeintlichen Prüflinge beobachtbar macht und in den Ergebnissen ein potentielles Täuschen widerspiegeln.35 In anderen Beobachtungsuntersuchungen wurden reale Testsituationen als Beobachtungsszenario gewählt, um die Thematik zu untersuchen.

In rein theoretischen Untersuchungen wurden durch Auswertungen von Prüfungen die Mogelabsicht und das tatsächliche Täuschen aus den erfassten Ergebnissen auf ein allgemein annehmbares Verhalten auf Gesamtgruppen hochgerechnet. Anders geht man bei direkten Befragungen vor, die Probanden mit der Thematik konfrontieren und auf wahrheitsgetreue Antworten setzen, um daraus Gesamtergebnisse zu schließen, die für demographische Gruppen oder ganze Gesellschaften Rückschlüsse zulassen.36

Erweiternd sollen in dieser Arbeit aber umfassende Recherchen für einen möglichst großen Bestand an Studien sorgen, die dann nach den von Sparfeldt vorgegebenen Parametern unterschieden werden sollen, aber erweiternd auch anderen Parametern zugeordnet werden sollen, damit ein umfassender Katalog entsteht, der die Suche nach Literatur und fertigen Studien für das Themenfeld ermöglicht.

Diese erweiterten Parameter umfassen neben den rein formalen Angaben, wie Autor(en), Entstehungszeit und Ort, auch Aussagenüber die Probanden, gesellschaftliche und geschlechtsbestimmende Unterschiede von Studien treffen.

Um nicht nur eine reine IST-Analyse vorzunehmen, wird aber bei der Analyse der Studien, Literatur und Untersuchungen, ebenso die Frage nach eventuellen Lücken gestellt, die sich bei trotz aller intensiven Forschung immer noch ergeben. Diese kritische Hinterfragung soll es möglich machen, entdeckte Lücken sichtbar und für zukünftige Forschungen und Forschungsfelder zu eröffnen. Dazu ist ein umfassender Überblicküber bestehende Forschung ein hilfreicher Wissensbestand, der die Basis für neue Untersuchungen und Studien bereitstellt.

Im Folgenden sollen die methodischen Ansätze vorgestellt werden, die in dieser Arbeit Anwendung finden. Dabei werden auch die Stärken und Schwächen herausgestellt, um zu betonen, dass eine absolute Vollständigkeit in diesem Rahmen von Seiten des Verfassers nicht als gesichert angesehen werden kann. Grundlage für diese Vorstellung der Methoden ist das Werk von Bortz und Döring, dass in einer Handbuchform alle Methoden der statistischen, qualitativen und quantitativen Methoden vorstellt.

3.1 Meta-Analyse

Die 'Meta-Analyse' basiert auf der Zielsetzung verschiedene Untersuchungen und Forschungsergebnisse zusammenzufassen, um so einen größtmöglichen Stand der bisherigen Forschung zu erzielen. Der Vorteil dieser Analyse von Ergebnissen der Forschung liegt in der stärkeren Objektivität der Analyse der zusammengetragenen Studien etc. Die am Ende entstehende Aussage der Erforschung verschiedenster Ergebnisse, ist, ob ein erforschter Effekt, auch wirklich in dieser Form besteht, da er von einem Großteil der Forscher als validiert angesehen wird.37

Ein berechtigter, aber nicht der Methode anzulastender Nachteil dieser Zusammenfassung eines Forschungsstandes, liegt darin, dass er nur in den seltensten Fällen auf Vollständigkeit basieren kann, da die Menge an vorliegender Literatur, Studien und sonstigen Veröffentlichungsarten sich meistens als zu umfassend darstellt.38 Daher ist die Meta-Analyse für sich genommen ein Ansatz der Darstellung zahlreicher Ergebnisse, aber er kann sich durch weitere Ergebnisse, die eingepflegt oder aus anderen Meta-Analysen vergleichend hinzugenommen werden, im Ergebnis verschieben.39

Hinzu kommt, dass sich durch die persönliche Auswahl des Erforschenden, immer wieder Probleme ergeben, wenn die Qualität der zusammengetragenen Forschungen variiert. So werden Forschungen gesammelt, die innerhalb der Forschergemeinde als absolut valide bewertet werden, aber es können auch Inhalte hinzukommen, die diesem 'Gütekriterium' nicht entsprechen. Man spricht bei den Kritikern der Meta-Analyse vom 'Garbage-in- Garbage-out-Argument', bei dem auch 'schlechte' Inhalte innerhalb der Meta-Analyse aufgenommen werden.

Das Argument ist plausibel, aber es obliegt dem ausführenden Forscher, welche Kriterien und Kennziffern er ansetzt, um Forschungen in seine Kategorie aufzunehmen, was aber nicht bedeuten darf, dass wirklich als unseriös anzusehende Ergebnisse aufzunehmen sind.40

Als Leitregel setzen Bortz und Döring an:

„ In eine Meta-Analyse sollten nur Primärstudien eingehen, die methodischen Mindeststandards genügen (also insbesondere eine hinreichend hohe interne Validität und ausreichende Teststärke aufweisen).41

Ein weiteres Kriterium innerhalb der Meta-Analyse muss dadurch gesichert werden, dass keine von der Kernthematik zu stark abweichende Forschung aufgenommen wird, da sonst eine Aufweichung des wirklich bestehenden Forschungsstandes in Bezug auf das darzustellende Thema entsteht. Hier ist besonders darauf zu achten, dass sich die zu betrachtenden Variablen, nach denen die Auswahl der Studien getroffen wird, nicht zu stark von dem eigenen Anspruch an die Kernthematik abweichen.42

In dem hier vorliegendem Fall kann dies nur heißen, dass keine Studien aufgenommen werden, die sich nicht mit dem Verhalten von SchülerInnen und StudentInnen befassen, da sie ansonsten zu weit von der pädagogischen Prämisse der Untersuchung abgehen und die Ergebnisse erschweren oder sogar verfälschen.

Daher folgt auch diese Arbeit dem zweiten Leitsatz von Bortz und Döring:

„ In eine Metaanalyse sollten nur Primärstudien eingehen, die gut vergleichbare Variablen untersuchen. Dabei ist eine gute Vergleichbarkeit der Operationalisierungsvarianten bei den abhängigen Variablen besonders wichtig. “ 43

Wenn aber eine Studie nur einen Teilaspekt der komplexen Thematik aufgreift und dabei gleichzeitig das pädagogische Kriterium 'Schule/Universität' erfüllt, wird es selbstverständlich auch in die Listung aufgenommen.

Dringend erforderlich ist in Bezug auf den Komplex der Meta-Analyse, dass sich für diese Arbeit die Übernahme der Methodik nur auf die Auswahlkriterien beruft, die für Studien und Forschungsergebnisse genutzt werden. Hier wird in keinster Weise eine Vergleichsstudie von quantitativen Ergebnissen vorgenommen, die dann als validierter oder widerlegender Wert herangezogen werden können.

Vielmehr sollen, neben der reinen Auflistung, die einzelnen Parameter nach ihrer Häufigkeit unterschieden werden. Das bedeutet, dass bspw. die Häufigkeit der nationalen Studien unterschieden wird oder auch die Unterscheidung der Methodiken nach Sparfeldt.

3.2. Grafische Umsetzung der Ergebnisse

Die hier gesammelten und eingesehenen Studien und Literaturen zum Thema 'Mogeln', Schummeln' oder einem anderen Synonym, die als Issues (Suchparameter) für die Recherche ausgewählt wurden, werden innerhalb einer Tabelle zusammengefasst und den einzeln vorbestimmten Parametern zugeordnet.

Die Tabelle orientiert sich dabei in einer stringenten Inhaltsform nur an den Zeitpunkten der Erstellung bzw. Veröffentlichung. Daraus ergibt sich eine chronologische Reihenfolge der Untersuchungen, Studien und Literaturen, die zum einen Entwicklungen der Erforschung deutlich machen, aber gleichzeitig auch den aktuellen Stand der Forschung aufzeigen. Neue Studien dienen dabei als Referenzwerte für weitere Untersuchungen und Erforschungen, die dann als Vergleiche für die bestehenden und eventuellen zukünftigen Forschungen herangezogen werden können.

Zu betonen ist dabei, dass sich die neueren Studien als narrative Reviews nutzen lassen, aber hier in diesem Rahmen nicht intensiv inhaltlich besprochen werden, wie es bei der Methode des narrativen Review notwendig wäre.44 Vielmehr ist durch die Studienauswahl eine Vorarbeit dafür geleistet.

Besonders in der Erforschung von Verhaltensentwicklung in Bezug auf 'Mogeln' können hier validierte Ergebnisse mit neuen Forschungen verglichen werden und dann als MetaAnalyse verwendet werden.

[...]


1 Vgl. Sparfeldt, 2006, S. 495

2 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 32

3 Vgl. Wang/Tong/Ling et. al., 2015, S. 1009

4 Vgl. Wang/Tong/Ling et. al., 2015, S. 1010

5 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 32

6 Pegels, 1997, S. 51

7 Vgl. Jensen, Arnett, Feldmann et. al., 2002, S. 209

8 Vgl. Cicek, 1999

9 Vgl. Hanisch, 2004, S. 78

10 Vgl. Comas-Forgas/Sureda-Negre/Salva-Mut, 2010, S. 301

11 Vgl. Underwood/Szabo, 2003, S. 470

12 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 33

13 Vgl. Burrus/McGoldrick/Schuhmann, 2007, S. 4

14 Vgl. Carpenter/Harding/Finelli, 2010, S. 1156 - 1157

15 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 32

16 Vgl. Hanisch, 2004, S. 79

17 Vgl. Mörig, 2011, S. 1

18 Vgl. Christmann, 1978, S. 20

19 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 34

20 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 34 - 35

21 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 36

22 Vgl. Fang/Casadevall, 2013, S. 37

23 Vgl. McCabe/Trevino/Butterfield, 2001, S. 224

24 Interview Latzko mit der Zeitung 'Die Welt'; Quelle: http://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/wissenschaft/article/119835579/Warum-das-Schulsystem- zumSchummeln-animiert.html. Letzter Zugriff: 18.11.2017

25 Vgl. McCabe/Trevino/Butterfield, 2001, S. 225

26 Vgl. Strafgesetzbuch, 2017

27 Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, 2017

28 Vgl. Strafgesetzbuch, 2017

29 Vgl. Strafgesetzbuch, 2017

30 Vgl. Urheberrechtsgesetz, 2017

31 Vgl. O.V., 2016, Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten- zeugnis/taeuschungsversuch-klausur.aspx

32 O.V., 2016, Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten- zeugnis/taeuschungsversuch-klausur.aspx

33 Vgl. O.V., 2016, Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten- zeugnis/taeuschungsversuch-klausur.aspx

34 Vgl. hierzu ausführlich Sparfeldt, 2006, S. 495 - 502

35 Vgl. Sparfeldt, 2006, S. 496

36 Ebd.

37 Vgl. Bortz/Döring, 2006, S. 672

38 Vgl. Bortz/Döring, 2006, S. 674

39 Vgl. Bortz/Döring, 2006, S. 673

40 Vgl. Bortz/Döring, 2006, S. 674

41 Bortz/Döring, 2006, S. 675

42 Vgl. Bortz/Döring, 2006, S. 675

43 Bortz/Döring, 2006, S. 675

44 Vgl. Bortz/Döring, 2006, S. 672

Ende der Leseprobe aus 62 Seiten

Details

Titel
Schulisches Mogeln. Stand der Forschung
Hochschule
Universität Siegen
Note
3,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
62
Katalognummer
V428543
ISBN (eBook)
9783668732292
ISBN (Buch)
9783668732308
Dateigröße
6561 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mogeln, Schule, Schummeln, Spicken
Arbeit zitieren
Talha Mutluel (Autor:in), 2017, Schulisches Mogeln. Stand der Forschung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428543

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