Leseprobe
Inhalt
I. Einleitung
II. Rechtliche Steuerungsinstrumente
1. Teilhabeplanung und Koordination der Leistungen
2. Teilhabekonferenz
3. Gemeinsame Empfehlungen
III. Abstimmung im Einvernehmen mit den Rehabilitationsträgern
1. Der rechtliche Unterbau der Zusammenarbeit (SGB I und X)
a) Ausführung von Sozialleistungen (§ 17 SGB I)
aa) Initiativen
bb) Synchronisation von Sozialleistungen
cc) Wissenschaftliche und verwaltungstechnische Erkenntnisse
b) Zusammenarbeit (§ 86 SGB X)
aa) Keine Nachteile für den Bürger
bb) Zusammenarbeit muss gerichtlich voll überprüfbar sein
cc) Keine vorgegebenen Handlungsinstrumente
dd) Grenzen der Zusammenarbeit
c) Zusammenarbeit bei Planungen (§ 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB X)
aa) Soll-Vorschrift
bb) Justiziabilität des Abstimmungsverfahrens kaum möglich
2. Der rechtliche Oberbau der Zusammenarbeit unter den Rehabilitationsträgern (§ 25 SGB IX)
a) Arbeitsgemeinschaften
b) Informationen über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit
c) Inhaltliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen am Beispiel der Jugend- und Sozialhilfe
aa) Systematische Auslegung
bb) Verfassungsrechtliche Auslegung
IV. Fazit
V. Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Doktor der Philosophie (PhDr.), Dipl.-Sozialpädagoge, Sozialjurist (LL.M.) Andreas Jordan (Autor:in), 2018, Die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung von trägerübergreifenden Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428191
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