Probleme und Chancen eines konfessionell kooperativen Religionsunterrichts. Das Beispiel Ekklesiologie


Hausarbeit, 2018

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Ekklesiologische Vorbemerkungen
2.1 Ekklesiologie und Kirchenverständnis des zweiten Vatikanischen Konzils
2.2 Exkurs: Maria ist die Kirche
2.3 Differenzen zwischen Katholischer und Evangelischer Ekklesiologie

3 Religionsunterricht in Deutschland
3.1 Allgemeiner Überblick
3.2 Ziele des Religionsunterrichts
3.3 Ekklesiologie im Religionsunterricht
3.4 Katholisch
3.5 Evangelisch
3.6 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3.7 Konfessionell gemischt, als konfessionell-kooperativ
3.7.1 Allgemeine Vor- und Nachteile konfessioneller Kooperation
3.8 Umgang mit Unterschieden – Ein Blick auf das „Hamburger Modell“
3.9 Probleme und Chancen eines konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
3.9.1 Beispiel: Ekklesiologie

4 Zusammenfassung und Abschluss

5 Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1 Primärquellen und Primärliteratur
5.2 Sekundärliteratur

6 Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

Mit Blick auf den Religionsunterricht der Zukunft hält die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) fest, dass „[i]nfolge des Rückgangs getaufter Schülerinnen und Schüler […] die parallele Einrichtung von katholischen und evangelischen Lerngruppen“[1] nur noch erschwert möglich sein wird. Deswegen kommt vermehrt die Frage nach einem konfessionell gemischten Religionsunterricht auf. Sowohl von katholischer, wie auch von evangelischer Seite steht man einer solchen Unterrichtsform nicht mehr abgeneigt gegenüber.

Allerdings lässt sich nicht von der Hand weisen, dass die beiden großen Konfessionen in Deutschland grundlegende Differenzen in ihren Glaubenslehren vorzuweisen haben. Für einen gelingenden gemeinsamen Religionsunterricht ist es deswegen auch unabdinglich, dass sich damit auseinandergesetzt wird, wie mit solchen Glaubensverschiedenheiten umgegangen werden kann, welche Probleme sie aufwerfen und welche Chancen sie bieten.

Einer dieser von Unterschieden durchzogene Themenbereiche ist die Ekklesiologie, also die Lehre von der Kirche beziehungsweise das jeweilige Kirchenverständnis. Die Unterschiede hierbei gehen soweit, dass zum Beispiel die Katholische Kirche die Evangelische nicht als Kirche, sondern nur als kirchliche beziehungsweise christliche Gemeinschaft anerkennt.[2]

Die Ekklesiologie ist ebenso auch eines der übergeordneten Themenbereiche im Religionsunterricht beider Konfessionen, welches besonders große Unterschiede darstellt, die so tiefgreifend sind, dass die DBK sie als erstes Hindernis eines gemeinsamen Religionsunterrichts aufführt.[3] Daher wird im Folgenden anhand dieses Beispiels versucht darzulegen, wie ein gemeinsamer Religionsunterricht funktionieren kann und welche Vor- und Nachteile er bietet. Dafür wird zuerst ein Überblick über die katholische Ekklesiologie, mit besonderem Blick auf das zweite Vatikanische Konzil, gegeben. Danach wird daran herausgearbeitet werden, in welchen Punkten es Überschneidungen, aber insbesondere auch Unterschiede zum evangelischen Kirchenverständnis gibt. Nach einem kurzen Überblick über den Religionsunterricht in Deutschland wird dann geschaut, wie im jeweiligen konfessionellen Unterricht die Ekklesiologie gelehrt wird. Zum Schluss wird auf die Möglichkeit des konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eingegangen werden, um abschließend die Chancen und Probleme eines solchen Religionsunterricht am Beispiel der im Unterricht vermittelten Ekklesiologie darzulegen.

2 Ekklesiologische Vorbemerkungen

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über das Kirchenverständnis der Katholischen Kirche nach dem zweiten Vatikanischen Konzil gegeben, um anhand dessen einige grobe Unterschiede zwischen dem der Katholischen Kirche und dem der Evangelischen Gemeinschaft darzustellen.

2.1 Ekklesiologie und Kirchenverständnis des zweiten Vatikanischen Konzils

In diesem Kapitel werden in gebotener Kürze Aspekte der Ekklesiologie des zweiten Vatikanischen Konzils dargestellt. Dies geschieht lediglich in Auszügen, anhand derer sich im Besonderen Differenzen zum Evangelischen Kirchenverständnis aufzeigen lassen. Auch legen die genannten Punkte keine Vollständigkeit oder große theologische Ausdifferenzierung dar, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

Das zweite Vatikanische Konzil hat „zum ersten Mal in der Kirchengeschichte […] die Kirche selbst in den Mittelpunkt konziliarer Arbeit gestellt“[4]. Die Kirche – und damit auch die Ekklesiologie – wurde besonders in der dogmatischen Konstitution Lumen Gentium in den Blick genommen. Durch jenes Dokument bestimmt das Konzil insbesondere die Kirche an sich, ihr Wesen, sowie ihre Sendung neu.[5] Genauer unterschieden behandelt Lumen Gentium das Geheimnis und die Struktur der Kirche, die Bestimmung und das eschatologische Ziel der Kirche, sowie die Gemeinschaft der Heiligen und in einem besonderen Kapitel „Über die heilige Jungfrau“ Maria.[6]

Das Konzil versteht die Kirche in erster Linie als „Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (LG 1). Sie wird als „Mysterium“ angesehen, welche das bereits angebrochene Reich Gottes repräsentiert (Vgl. LG 3). Nach der dogmatischen Konstitution des zweiten Vatikanischen Konzils ist die Kirche von Jesus Christus gegründet und Wirkungsstätte des Heiligen Geistes:

Als das Werk vollendet war, das der Vater dem Sohn auf Erden zu tun aufgetragen hatte (vgl. Joh 17,4), wurde am Pfingsttag der Heilige Geist gesandt, auf daß [sic!] er die Kirche immerfort heilige und die Gläubigen so durch Christus in einem Geiste Zugang hätten zum Vater (vgl. Eph 2,18). Er ist der Geist des Lebens, die Quelle des Wassers, das zu ewigem Leben aufsprudelt (vgl. Joh 4,14; 7,38-39); durch ihn macht der Vater die in der Sünde erstorbenen Menschen lebendig, um endlich ihre sterblichen Leiber in Christus aufzuerwecken (vgl. Röm 8,10-11). Der Geist wohnt in der Kirche und in den Herzen der Gläubigen wie in einem Tempel (vgl. 1 Kor 3,16; 6,19), in ihnen betet er und bezeugt ihre Annahme an Sohnes Statt (vgl. Gal 4,6; Röm 8,15-16.26). Er führt die Kirche in alle Wahrheit ein (vgl. Joh 16,13), eint sie in Gemeinschaft und Dienstleistung, bereitet und lenkt sie durch die verschiedenen hierarchischen und charismatischen Gaben und schmückt sie mit seinen Früchten (vgl. Eph 4,11-12; 1 Kor 12,4; Gal 5,22). Durch die Kraft des Evangeliums läßt [sic!] er die Kirche allezeit sich verjüngen, erneut sie immerfort und geleitet sie zur vollkommenen Vereinigung mit ihrem Bräutigam (3). Denn der Geist und die Braut sagen zum Herrn Jesus: "Komm" (vgl. Offb 22,17) (LG 4).

Geäußert ist die Kirche als Volk Gottes, welches Berufen ist von Jesus Christus, welcher das Haupt jenes Volkes ist (Vgl. LG 9 – 11). Gerufen sind Menschen aus allen Völkern der Erde, die so zusammen das Gottesvolk bilden.

Strukturell verfasst, kann die Kirche nur vom Papst her gedacht werden, von welchem sich das Bischofskollegium ableitet. Der Papst wird nach Lumen Gentium als Nachfolger Petri verstanden, welcher von Jesus Christus „an die Spitze der übrigen Apostel gestellt“ (LG 18) wurde und weswegen der Papst auch die Aufgabe als Stellvertreter Christi auf Erden innehat (Vgl. ebd.). Die Bischöfe zusammen mit dem Papst (und zwar nur mit dem Papst[7] ) haben die oberste Lehr- und Leitungsgewalt der Kirche inne. Von ihnen leiten sich auch die Aufgabe der Priester und Diakone ab, welche allein durch die Heilige Weihe weitergegeben werden kann (Vgl. LG 18 – 22). So wie die Bischofsweihe ist die Priester- und Diakonenweihe in der Katholischen Kirche allein den Männern vorbehalten.[8]

Zudem unterscheidet die Katholische Kirche zwischen dem allgemeinen Priestertum, welches allen Gläubigen (Klerikern und Laien) zukommt und dem speziellen beziehungsweise sakramentalen Priestertum, welches durch die Weihe übertragen wird (Vgl. LG 10). Taufe und Firmung „eröffnen den Eingang in das Volk Gottes“[9] und übertragen die apostolische Sendung, die alle Christ*innen haben. Durch das Sakrament der Weihe wird die kanonische Sendung und die Leitungsgewalt der Bischöfe, Priester und Diakone übertragen, durch welche die Kirche – hierarchisch verfasst – verwaltet und geleitet wird.

Bevor das zweite Vatikanische Konzil seinen Anfang fand, „wurde erwartet, daß [sic!] sich die marianische Euphorie fortsetzen […] würde.“[10] Dies geschah allerdings wegen der allgemeinen Zielsetzung des Konzils nicht in der erwarteten Form. „Bezüglich Mariens mußte [sic!] es demnach darum gehen, sie zu Christus und der Kirche in die rechte Beziehung zu setzen“[11], was dann im letzten Kapitel der Konstitution Lumen Gentium stattfand.

Die Beziehung von Maria und der Kirche wird im folgenden Exkurskapitel dargestellt, da sie einen besonderen Platz in der Ekklesiologie darstellt.

2.2 Exkurs: Maria ist die Kirche

Wie oben erwähnt nimmt Maria eine besondere Rolle im Blick auf die Ekklesiologie und die Kirche ein. Durch Maria kommt außerdem eine weitere Größe hinzu, die eine immense Diskrepanz zur Evangelischen Ekklesiologie darstellt. Mit diesem Hintergrund wird im Folgenden versucht in aller Kürze einen Überblick über die Verhältnisbestimmung der Kirche zu Maria zu geben.

Der Titel dieses Unterkapitels ist ebenso die Bezeichnung eines Buches von Gisbert Greshake, in welchem er unter anderem Maria als Kirche identifiziert und damit einhergehend die aussagt, dass die Kirche „in Maria ‚Braut Christi‘ [ist /MP], sowie sie in ihr auch Mutter und Jungfrau ist“[12]. So wird also Maria und der Kirche eine Identität verliehen. In der dogmatischen Konstitution Lumen Gentium wird Maria auch als Urbild der Kirche beschrieben. Urbild meint in diesem Fall auch, dass Maria Vorbild der Kirche ist, welche bestrebt sein soll Maria nachzuahmen, besonders in Bezug auf das Mutter sein, ihren Glauben an Gott und an Jesus Christus und im gläubigen Annehmen des Wortes Gottes (Vgl. LG 63). Es lässt sich also sagen, dass nach diesem mariologischen und ekklesiologischen Verständnis Maria und damit auch „Marienverehrung nie losgelöst werden [könne /MP] vom Glauben an Christus und dem Geheimnis seiner Kirche“[13].

Eine solch enge Verbindung – Greshake bezeichnet sie auch als „corporate personality“[14] – ist nach Evangelischem Verständnis von Heilgenverehrung und Evangelischer Ekklesiologie nicht zu denken. Anhand dieser engen Verbindung von Maria und Kirche und an den oben schlaglichtartig genannten Punkten vom Katholischen Kirchenverständnis des zweiten Vatikanischen Konzils wird nun versucht eine kurze Übersicht über die Differenzen der Ekklesiologie von Katholischer Kirche und Evangelischer kirchlicher Gemeinschaft darzulegen.

2.3 Differenzen zwischen Katholischer und Evangelischer Ekklesiologie

Anhand der oben dargelegten Beispiele wird nun versucht zu erklären, welche Differenzen zwischen Katholischer und Evangelischer Ekklesiologie auftreten. Um dem Problem auszuweichen, dass es nicht die eine Evangelische kirchliche Gemeinschaft gibt, werden im Folgenden möglichst allgemein die Punkte evangelischer Ekklesiologie mit der Katholischen Kirchenlehre verglichen.

Gemeinsamkeiten lassen sich finden in den kirchlichen Grundvollzügen, in denen sich Kirche erst vollzieht, welche in der Katholischen Kirche als Martyria, Leiturgia, Diakonia und Koinonia [15] bezeichnet werden, ausmachen.[16] In diesen Handlungsbereichen lässt sich eine gute Verbindung der beiden Konfessionen ausmachen.

Allerdings wird die durch das zweite Vatikanisches Konzils neugebrachte Auffassung, dass die Kirche selber Sakrament sei, was meint, dass sie selber Zeichen und Werkzeug für die Menschen ist, nicht von der Evangelischen Konfession geteilt. Der Confessio Augustana – eine Bekenntnisschrift der evangelischen Kirche zur Abgrenzung der reformatorischen Lehren Zwinglis – zufolge ist Kirche das, wo das Evangelium gepredigt wird und die Sakramente gereicht werden.[17] In diesen Punkten konnte und kann die Katholische Kirche gemäß ihrem Verständnis von Kirche ebenfalls mitgehen. Allerdings wird im weiteren Textverlauf auch gesagt, dass für die Kirche nicht die Tradition gleiche Zeremonien nicht ausschlaggebend sind für die Einigkeit der Kirche.[18] Im Allgemeinen ist das Evangelische Kirchenverständnis weniger institutionalisiert zu betrachten als das Katholische.[19] Von diesem Institutionalisiertsein leitet sich auch das Problem der unterschiedlichen Strukturellen Verfasstheit beider Konfessionen her, welche im Folgenden behandelt werden.

Wie bereits erläutert lässt sich die Katholische Struktur allein vom Papst ausgehend denken. Das Bischofskollegium leitet dabei mit dem Papst zusammen, aber dennoch hierarchisch unter ihm stehend, die Kirche und die kirchliche Lehre. Nach lutherischem Verständnis kann dies so allerdings nicht gedacht werden, da die nachreformatorischen Glaubensrichtungen den Papst, insbesondere nicht seinen universalen Jurisdiktionsprimat und das Unfehlbarkeitsdogma, anerkennen, kann maximal ein gleichgestelltes Agieren mit dem Bischof von Rom gelingen, was allerdings zu Problemen auf katholischer Seite führen kann.[20]

Auch das Amtsverständnis unterscheidet sich massiv. So wird im evangelisch-christlichen Glauben nicht zwischen dem allgemeinen und dem sakramentalen Priestertum unterschieden. In der katholischen Kirche wird durch die Weihe dem Priester ein Prägemal eingedrückt und so werden die Priester „auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß [sic!] sie in der Person des Hauptes Christus handeln“ (PO 2). Die evangelische Ordination hingegen „wird als öffentliche Wahrnehmung des Auftrags verstanden, der grundsätzlich der ganzen Kirche gilt“[21] und verleiht somit keinen besonderen Charakter, wie es die (u.a.) katholische Priesterweihe gibt. Daher lässt sich aussagen, dass es einen immensen Unterschied zwischen katholischem und evangelischen Amtsverständnis gibt, wobei das eine von göttlichem Recht (katholisch) und das andere von menschlichem Recht (evangelisch) her gedacht wird.[22] [23]

Ein weiterer grober Unterscheidungspunkt sind die Überlegungen zum Urbild der Kirche in Maria der Mutter Jesu Christi. Aus evangelischer Perspektive lässt sich sagen, dass Maria – abgesehen davon, dass sie „Werkzeug“ Gottes für die Geburt Jesu war – keine besondere Heilsgeschichtliche Relevanz hat.[24] Deswegen lassen sich auch die katholischen Mariendogmen, insbesondere die immerwährende Jungfräulichkeit und die unbefleckte Empfängnis Mariens so nicht für den evangelischen Glauben halten. Dies hat auch zur Folge, dass der Vergleich von Maria und der Kirche beziehungsweise die Metapher des Urbildes in Maria für einen ökumenischen Dialog stark hinkt.

Als letztes Problem sei angeführt, dass die katholische Kirche christliche Gemeinschaften, die den gültigen Episkopat (von der apostolischen Sukzession her begründet) und damit verbunden die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben“[25] nach katholischer Auffassung keine echten Kirchen sind, sondern lediglich kirchliche beziehungsweise christliche Gemeinschaften.[26]

3 Religionsunterricht in Deutschland

Um auf die Differenzen zwischen katholischer und evangelischer Ekklesiologie im Religionsunterricht zu erläutern und dann auf Probleme und Chancen eines gemeinsamen Religionsunterrichts zu schauen, wird zuerst ein allgemeiner Überblick über deutschen Religionsunterricht gegeben, um dann die allgemeinen Voraussetzungen und Ziele zu erläutern. Im Anschluss wird darauf geschaut wie Ekklesiologie im Religionsunterricht vermittelt wird und inwiefern sich dies im katholischen und evangelischen Religionsunterricht unterscheidet, aber auch überschneidet. Zuletzt wird auf den konfessionell gemischten Religionsunterricht eingegangen. Dazu wird besonders der konfessionell-kooperative Religionsunterricht in den Blick genommen und danach die Vor- und Nachteile eines solchen Unterrichts aufgezählt.

3.1 Allgemeiner Überblick

Bis ins späte vierte Jahrhundert hinein erfolgte religiöse Bildung innerhalb der Taufkatechese. Danach verschob sich dies, wegen der immer größer werdenden Zahl an Kinder- und Kleinkindertaufen auf die Zeit nach der Taufe und ereignete sich vor allem als eine Art „Mitvollzug“ im christlichen Gemeindeleben.[27]

Im Zuge der Reformation entwickelten sich, verfasst und herausgegeben von Martin Luther, der Kleine und Große Katechismus. „Der Kleine Katechismus will insbesondere die Lehre der Schrift in griffige, von Laien auswendig zu lernende Formeln bringen.“[28] Daraufhin entstand auch der erste katholische Katechismus, welcher vom Jesuitenpater Petrus Canisius verfasst wurde und große Wirkung erzielte.[29] Wenn auch mit Schwierigkeiten durchzogen[30] wurden die Katechismen zum Gegenstand religiöser Lehr-/ Lernprozesse. Somit wurde eine Grundlage geschaffen, mit den Schüler*innen die Möglichkeit (und Pflicht) hatten, die Glaubensinhalte (auswendig) zu lernen.[31]

Im 20. Jahrhundert entwickelte sich eine neue Form von schulisch-religiöser Bildung. So ergibt sich aus dem Grundgesetz, dass der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach an deutschen Schulen, sowie konfessionell ist. Der Staat hat dabei die Aufsicht-, Organisations-, Finanzierungs- und Ausbildungsrolle inne und kooperiert mit der Kirche (vgl. §7 Abs. 1 – 3 GG), welche unter anderem die Lehrpläne approbieren kann, die Lehrer*innen zu beauftragen hat und selber die Möglichkeit hat die Ziele des Religionsunterrichts mitzugestalten und Aufsicht zu führen.[32]

Mit der Würzburger Synode hat die Katholische Kirche neue Ziele des Religionsunterrichts beschlossen und in den Lehrplan mit eingebracht. In erster Linie geht es dabei um eine Trennung von Katechese und schulischem Unterricht.[33] Die Ziele einer so gearteten religiösen Bildung, welche von der DBK herausgearbeitet wurden, werden im folgenden Kapitel erläutert.

3.2 Ziele des Religionsunterrichts

Die DBK hat als Lernziele für den katholischen Unterricht folgende Kompetenzen veranlasst, welche von den Schüler*innen zu erwerben sind. Zuerst wird beschrieben, dass der Religionsunterricht die Frage nach Gott, nach der Weltdeutung etc. wecken und reflektieren soll. Weiter soll er vertraut machen mit der Wirklichkeit des Glaubens und mit der dem Glauben zugrundeliegenden Botschaft. Er soll eine religiöse Urteilskompetenz fördern, damit die Schüler*innen sich mit verschiedenen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen auseinandersetzen und entscheiden können. Zuletzt soll der Religionsunterricht zu einem religiösen Leben und verantwortungsbewussten Handeln in Gesellschaft und Kirche motivieren.[34] Vor allem soll der Religionsunterricht auch christliche Haltungen, wie zum Beispiel Sensibilität für das Leiden anderer, Hoffnung und Weiteres fördern.[35] Die deutschen Bischöfe verstehen den Unterricht dabei „nicht im Sinne einer Output orientierten Systemsteuerung, sondern als kommunikatives Handeln“. Im Gegensatz zu einem religionskundlichen Unterricht, welcher lediglich neutral über diverse Konfessionen und Religionen informiert, wird führt der konfessionelle Religionsunterricht aus Perspektive der Konfession und Religion in die spezifische Glaubensgemeinschaft ein.[36]

3.3 Ekklesiologie im Religionsunterricht

Im Folgenden wird ein Überblick darüber gegeben, wie die katholische und die evangelische Konfession jeweils die Ekklesiologie in den Unterricht einbauen und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sich dabei finden lassen. Um den Themenkomplex zu beschränken wird vorzugsweise mit dem Kernlehrplan für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) gearbeitet, welcher für die Sekundarstufe II konzipiert ist. Um möglichst viele Themenbereiche benennen zu können wird besonders der Teil für den Leistungskurs in den Blick genommen, da dieser die Themenbereiche des Grundkurses einschließt und jene noch weiter ergänzt.

3.4 Katholisch

Die DBK widmet den inhaltlichen Kompetenzen den eigenen Gegenstandsbereich Kirche, welcher sich besonders mit Grund und Struktur der Kirche, mit den Sakramenten und der Liturgie, mit der Sendung der Kirche und dem ökumenischen Auftrag der Kirche befasst.[37] Für die Sekundarstufe II beinhaltet der Kernlehrplan in NRW die oben genannten Themenbereiche und differenziert sie folgendermaßen aus. Im Kompetenzbereich der Sachkompetenz sollen die Schüler*innen die Bedeutung von Kirche, den Ursprung und das historische Gestaltannehmen, den Auftrag und die kirchlichen Vollzüge, theologische und anthropologische Bedeutung der Sakramente, das Verhältnis von Staat und Kirche, besonders auch die Spannungen, sowie die Anliegen der Kirche in interkonfessionellen und -religiösen Dialog beschreiben und erläutern können.[38] Den Kompetenzerwartungen im Bereich der Urteilskompetenz gemäß sollen die Schüler*innen

erörtern, ob und wie sich die katholische Kirche in ihrer konkreten Praxis am Anspruch der Reich-Gottes-Botschaft orientiert, […] die Bedeutung und Spannung von gemeinsamen und besonderem Priestertum in der katholischen Kirche [diskutieren können und /MP] erörtern im Hinblick auf den interkonfessionellen und interreligiösen Dialog und die missionarische Praxis der Kirche die Relevanz der II. Vatikanischen Konzils und seiner Rezeption[39] können. Allgemein zusammengefasst werden die Inhalte als Selbstverständnis der Kirche, die Herausforderungen und Zeichen der Zeit und als Kirche, welche als Volk Gottes unterwegs ist, zusammengefasst.[40] Besonders im ökumenischen Bereich wird auf Einheit der Kirche verwiesen und als Lernziel werden auch Informationen zur Reformation und evangelischen Gemeinden und Gemeindestrukturen genannt.[41]

Eine besondere Möglichkeit des ekklesiologischen Lernens ist auch das liturgische Lernen, wo es darum geht die Schüler*innen „im schulischen Religionsunterricht auf die klassischen Formen der Liturgie“[42] vorzubereiten. Dies ist insofern von besonderer Wichtigkeit, da die in der Liturgie gefeierte Eucharistie Kern des kirchlichen Wesens in der katholischen Kirche ist.[43]

[...]


[1] Deutsche Bischofskonferenz: Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts – Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht. Bonn 2016. S. 8. Künftig: Bischöfe: Zukunft.

[2] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung DOMINUS JESUS über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche. Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche. Rom 2000. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. – Bonn 2008. S. 30 – 32. Künftig: Glaubenskongregation: Dominus Jesus.

[3] Bischöfe: Zukunft. S. 28f.

[4] Hühnermann, Peter: Theologischer Kommentar zur dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium. In: Hühnermann, Peter (u.a.) (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum zweiten Vatikanischen Konzil (Bd. 2). Freiburg i. Br. 2004. S. 269.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. Vorgrimler, Herbert: Reader zum Hauptseminar – Probleme der Mariologie heute. Münster 1986. S. 14. Künftig: Vorgrimler, H.: Mariologie.

[7] Vgl. Schmaus, Michael: Der Glaube der Kirche – Das Christusheil durch die Kirche und in der Kirche - Die Leitung der Kirche. Bd. V | 2. St. Ottilien 1982. S. 169.

[8] Vgl. ebd. S. 259 – 262.

[9] Schmaus, Michael: Der Glaube der Kirche – Das Christusheil durch die Kirche und in der Kirche - Das Heilshandeln der Kirche: Taufe, Firmung, Weihe, Bußsakrament, Krankenölung, Ehe. Bd. V | 4. S. Ottilien 1982. S. 77.

[10] Vorgrimler, H.: Mariologie. S. 7.

[11] Ebd.

[12] Greshake, Gisbert: Maria ist die Kirche – Aktuelle Herausforderungen eines alten Themas. Kevelaer 2016. S. 80. Künftig: Greshake, G.: Maria Kirche.

[13] Vorgrimler, H.: Mariologie. S. 22.

[14] Greshake, G.: Maria Kirche. S. 80.

[15] Meint: Zeugnis geben, Liturgie feiern, diakonische Dienste und Gemeinschaft der Gläubigen.

[16] Vgl. Feiter, Reinhard: Von der pastoraltheologischen Engführung zur pastoraltheologischen Zuspitzung der Praktischen Theologie. In: Göllner, Reinhard: „Es ist so schwer, den falschen Weg zu meiden“, Bilanz und Perspektiven der theologischen Disziplinen. Münster 2004. S. 268f.

[17] Vgl. Confessio Augustana, Art. 7.

[18] Vgl. ebd.

[19] Vgl. Rössler, Dietrich: Grundriss der Praktischen Theologie. Berlin, New York 1994. S. 276.

[20] Vgl. Frieling, Reinhard (u.a.) (Bearb.); Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Kleines Handbuch für evangelisch-katholische Begegnung. Göttingen 1983. S. 14f. Künftig: Frieling, R.: Begegnung.

[21] Ebd. S. 13.

[22] Vgl. ebd.

[23] Vgl. hierzu auch: Kistner, Peter: Tübinger Kirchenrechtliche Studien – Das göttliche Recht und die Kirchenverfassung III – Das amtliche und das gemeinsame Priestertum (Bd. 12). Berlin 2012. S. 71 – 82 (insbes. S. 76).

[24] Frieling, R.: Begegnungen. S. 16.

[25] Glaubenskongregation: Dominus Jesus. S. 32.

[26] Vgl. ebd.

[27] Vgl. Kalloch, Christina (u.a.): Lehrbuch der Religionsdidaktik. Freiburg i. Br. 2009. S. 33f. Künftig: Kalloch, C.: Lehrbuch.

[28] Ebd. S. 36.

[29] Vgl. ebd. S. 42.

[30] Vgl. ebd. S. 44.

[31] Vgl. ebd. S. 45.

[32] Vgl. Sajak, Clauß Peter: Religion unterrichten – Voraussetzungen, Prinzipien, Kompetenzen. Seelze 2013. S. 22f. Künftig: Sajak, C. P.: Religion unterrichten.

[33] Kalloch, C.: Lehrbuch. S. 146f.

[34] Vgl. Deutsche Bischofskonferenz: Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5—10/ Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss) – 4. überarbeitete Auflage. Bonn 2010. S. 9f. Künftig: Bischöfe: Richtlinien Sek. I.

[35] Vgl. ebd. S. 11.

[36] Vgl. Sajak, C. P.: Religion unterrichten. S. 28.

[37] Vgl. Bischöfe: Richtlinien Sek. I. S. 31 – 33.

[38] Vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen: Katholische Religionslehre. Düsseldorf 2014. S. 37. Verfügbar unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplan/33/KLP_GOSt_Religionslehre_ka.pdf. Künftig: Schule NRW: Lehrplan RK.

[39] Ebd. S. 38.

[40] Vgl. ebd. S 37.

[41] Bischöfe: Richtlinien Sek. I. S. 33.

[42] Sajak, C. P.: Religion unterrichten. S. 118.

[43] Vgl. Johannes Paul II.: Enzyklika ECCLESIA DE EUCHARISTIA. Rom 2003. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. – Bonn 2003. S. 21 – 24.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Probleme und Chancen eines konfessionell kooperativen Religionsunterrichts. Das Beispiel Ekklesiologie
Hochschule
Universität Münster
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
26
Katalognummer
V426969
ISBN (eBook)
9783668712355
ISBN (Buch)
9783668712362
Dateigröße
673 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konfessionell Religionsunterricht, religionsdidaktik, koko, ekklesiologie, ru, kirche, Konfessionell kooperativ
Arbeit zitieren
Maximilian Piechowiak (Autor:in), 2018, Probleme und Chancen eines konfessionell kooperativen Religionsunterrichts. Das Beispiel Ekklesiologie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426969

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