Analyse des bedingungslosen Grundeinkommens anhand ausgewählter Gerechtigkeitstheorien


Projektarbeit, 2016

37 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau

2 Gerechtigkeit als „Kitt der Gemeinschaft“

3 Vorstellung der ausgewählten Gerechtigkeitstheorien
3.1 Utilitarismus nach John Stuart Mill
3.1.1 Gerechtigkeitsbegriff im Utilitarismus nach John Stuart Mill
3.1.2 Ziel des Nützlichkeitsprinzips
3.1.3 Zusammenhang zwischen Nützlichkeit und Gerechtigkeit
3.2 „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls
3.2.1 Grundgedanken der „Theorie der Gerechtigkeit“
3.2.2 Der Urzustand und die Funktion des Schleiers des Nichtwissens .
3.2.3 Die Wirkungsweise des Differenzprinzips
3.3 „Sphären der Gerechtigkeit“ nach Michael Walzer
3.3.1 Distributive Gerechtigkeit
3.3.2 Dominanz und Monopol
3.3.3 Komplexe Gleichheit
3.3.4 Gütersphären und die Verteilungsprinzipien
3.3.5 Gütersphäre „Sicherheit und Wohlfahrt“
3.3.6 Gütersphäre „Geld und Waren“

4 Analyse des bedingungslosen Grundeinkommens anhand der ausgewählten Gerechtigkeitstheorien
4.1 Gerechtigkeitstheoretische Analyse des BGE anhand des Utilitarismus nach John Stuart Mill
4.1.1 Analysemodell für den Utilitarismus nach John Stuart Mill
4.1.2 Bedarfsgerechtigkeit
4.1.3 Verteilungsgerechtigkeit
4.2 Gerechtigkeitstheoretische Analyse des BGE anhand der „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls
4.2.1 Das BGE und der Freiheitsgrundsatz
4.2.2 Verbesserte Chancengerechtigkeit mit dem BGE
4.2.3 Das BGE im Differenzprinzip
4.3 Gerechtigkeitstheoretische Analyse des BGE anhand der „Sphären der Gerechtigkeit“ nach Michael Walzer
4.3.1 Pluralismus und Bedarfsgerechtigkeit
4.3.2 Der schädliche Markt und die Dominanz des Geldes

5 Kritische Würdigung
5.1 Die „Idee der Gerechtigkeit“ von Amartya Sen
5.2 Robert Nozick und die Kritik an Umverteilungsmechanismen
5.3 Internationale Diskussion

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Im Jahr 2016 hat die Friedrich Ebert Stiftung eine Umfrage zur Zukunft des deutschen Sozialstaates veröffentlicht. Diese macht klar, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung die soziale Ungleichheit als zu groß empfindet und ein- deutig die Bekämpfung dieser Ungleichheit befürwortet. Gleichzeitig lehnen die Befragten eine Finanzierung durch eine erhöhte Einkommenssteuer, Kürzungen in anderen Ausgabenbereichen oder eine weitere Verschuldung durch den Staat ab. Aus der Umfrage wird ebenfalls klar, dass die Mehrheit der Befragten der Meinung ist, dass diese soziale Ungleichheit der deutschen Wirtschaft schadet.1

An diesem Punkt setzt die Argumentation der Initiative „Freiheit statt Vollbe- schäftigung“ ein. Gemäß deren Ideen könnte der Wohlstand und die Innovati- onskraft von der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens profitie- ren, weil heutzutage ein großer Teil des Wohlstandes durch Maschinen produ- ziert wird und damit nicht mehr direkt von menschlicher Arbeitsleistung abhän- gig ist. Somit ist es heutzutage auch nicht mehr gerecht, die Teilhabe am Wohl- stand von einer Arbeitsleistung, also einer Erwerbstätigkeit, abhängig zu ma- chen. Das bedingungslose Grundeinkommen würde zu einer Entkopplung die- ser Abhängigkeit führen.2

Allerdings entgegnet Ottfried Höffe, Professor Emeritus für Philosophie an der Universität Tübingen, dass Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Anerkennung ist. Die Bürger können sich zum Beispiel noch so stark ehrenamtlich engagieren, sie werden niemals die volle Anerkennung er- langen, wenn sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen.3 Dann stellt sich aber intuitiv die Frage, ob das deutsche Grundgesetz, welches die Würde der Menschen unabhängig von Leistung vorschreibt, überhaupt zu den Vorstellungen unserer Gesellschaft passt.4

In der Schweiz fand im Juni 2016 eine Volksabstimmung über die Einführung eines BGE statt. Die Bürger haben zu 78 Prozent gegen die Einführung ge- stimmt.5 Die Gründe dafür mögen vielfältig gewesen sein, aber die Frage nach der Finanzierbarkeit spielte dabei sicher eine Rolle. Dies ist wohl auch das größte Hindernis für das BGE, weil es eine Umverteilung in einer bestimmten Weise erfordern würde, sodass es Personen geben wird, die stärker belastet würden als heutzutage.6

Florian Habermacher und Gebhard Kirchgässner kritisieren, dass die Annah- men der Verfechter des BGE nicht richtig sind. Beispielsweise soll der Einkom- mensteil, den Bürger momentan unter einem angestrebten BGE von 2500 CHF verdienen, durch das Grundeinkommen ersetzt werden. Folgerichtig stellt sich aber besonders eine Frage: „Weshalb sollte z.B. jemand, der 2200 CHF im Mo- nat verdient, die entsprechende Tätigkeit noch ausüben, wenn er ohne zu arbei- ten bereits 2500 CHF erhält?“7 Ein BGE könnte deshalb ein Kollektivgutproblem erzeugen.

Nichtsdestotrotz hat das BGE auch seine Befürworter. Sascha Liebermann ist einer der Vertreter der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ und betont, dass der Mensch gemäß unserer politischen Ordnung schon wegen seiner selbst Willen frei ist. Gemäß Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes ist „die Würde des Menschen unantastbar“. Somit darf diese nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig sein. Durch das bedingungslose Grundeinkommen soll kein Bürger arbeiten müssen. Dadurch soll jeder die aus unserer politischen Ordnung verlangte Würde in Form von Freiheit erhalten.8

Das BGE könnte beispielsweise die Freiheit schaffen, einen sozialen Beruf ehrenamtlich auszuüben. Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass vor allem die sozialen Berufe hoch qualifizierte Fachkräfte benötigen und für diese Positionen das Ehrenamt deshalb völlig ungeeignet wäre.9

Liebermann stellt ebenfalls fest, dass die aktuelle Situation eine Arbeitsgesell- schaft und keine Tätigkeitsgesellschaft widerspiegelt.10 Aus Sicht des Autors ist dies eine ungerechte Situation, da die Freiheit und damit die Würde des Menschen in der Argumentationsstruktur Liebermanns nicht von einer Tätigkeit entkoppelt ist. Dadurch profitieren einige Menschen stärker vom gesellschaftlichen Wohlstand als andere. Dies ist eine ungerechte Situation.

1.2 Zielsetzung und Aufbau

Ziel dieser Arbeit ist es das bedingungslose Grundeinkommen daraufhin zu analysieren, ob es die Kriterien ausgewählter Gerechtigkeitstheorien erfüllt. Da- zu sollen der Utilitarismus nach John Stuart Mill, die „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls und die „Sphären der Gerechtigkeit“ von Michael Walzer die- nen. Diese Theorien bilden zusammen einen langen Zeitraum in der Geschichte der Gerechtigkeitsdebatte ab und haben einen großen Einfluss auf das heutige Gerechtigkeitsverständnis.

In Kapitel zwei werden die ausgewählten Theorien und ihre wesentlichen Merkmale vorgestellt. Dabei konzentriert sich der Autor vorwiegend auf die Primärliteratur der jeweiligen Autoren der Theorien und greift punktuell auf Sekundärliteratur zurück. In Kapitel drei wird anhand dieser Merkmale das BGE daraufhin überprüft, ob es im Sinne dieser Gerechtigkeitstheorien als gerecht anerkannt werden kann, beziehungsweise an welchen Kriterien eine Rechtfertigung scheitern könnte. Zum Schluss der Arbeit soll eine Implikation aus gerechtigkeitstheoretischer Sicht gegeben werden können, ob das bedingungslose Grundeinkommen für mehr Gerechtigkeit sorgen würde.

2 Gerechtigkeit als „Kitt der Gemeinschaft“

Gerechtigkeit soll nach Martin Kaluza in einer Gesellschaft als der „Kitt der Ge- meinschaft“ fungieren. Dazu ist es nötig, dass jeder Mensch sich angemessen anerkannt fühlt, sich also jeder sicher sein kann, gehört zu werden und eine Rechtfertigung für Entscheidungen verlangen kann.11 Denn nur dann fühlen sich die Bürger entsprechend wertgeschätzt und sind bestrebt, die vorhandenen Gesellschaftsstrukturen zu wahren, weil sie sich auch in Zukunft sicher sein können, dass ihre Interessen in Betracht gezogen werden. Dies wird deutlich, wenn ein Gerichtsurteil, welches ohne Begründung mit einem Urteil, welches nach reiflicher Überlegung und Abwägung der Interessen gefällt wurde, vergli- chen wird. Intuitiv wird Letzteres als gerecht erachtet, weil hier die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden und nicht willkürlich entschieden wurde.12

Soziale Ungleichheit sorgt für eine Schwächung des Kitts, weil nicht mehr alle die dafür erforderliche Anerkennung verspüren.13 Die Studie der Friedrich Ebert Stiftung zeigt, dass genau dies von der Bevölkerung problematisch gesehen wird.14 Deshalb sollte dieser Zustand, um den „Kitt der Gemeinschaft“ wieder vollständig herzustellen, verändert werden, um im Extremfall ein Auseinander- fallen der Gesellschaft zu verhindern. Ob die Einführung des BGE aus gerech- tigkeitstheoretischer Sicht dazu beitragen könnte, soll in den Kapiteln drei und vier erörtert werden.

3 Vorstellung der ausgewählten Gerechtigkeitstheorien

3.1 Utilitarismus nach John Stuart Mill

3.1.1 Gerechtigkeitsbegriff im Utilitarismus nach John Stuart Mill

Im Utilitarismus nach John Stuart Mill ist es maßgeblich, ob eine Handlung nützlich ist, um entscheiden zu können, ob diese gerecht ist. Dazu beschreibt Mill den Nützlichkeitsbegriff damit, dass dieser Lust entspricht und dem Fehlen von Unlust. Deshalb sind Handlungen als moralisch richtig zu bezeichnen, die Lust und damit Glück befördern beziehungsweise für eine Minderung oder Vermeidung von Unlust sorgen.15 Dabei macht Mill unmissverständlich klar, dass der Utilitarismus damit nicht auf die Mehrung des reinen Vergnügens abstellt, da diese „Lehre nur für Schweine gelten könne“16.

Die Menschen haben ganz im Gegenteil die Fähigkeit, eine höherwertige, intel- lektuelle Lust zu verspüren, die sich laut Mill vor allem durch Permanenz und Sicherheit von der Lust durch reine Sinnlichkeit unterscheidet. Menschen, die sich für die Lust durch bloße Sinnlichkeit entscheiden, kennen die höherwertige Form des Glücks nicht. Dabei soll die Summe der Glücksempfindungen aller Menschen einer Gesellschaft vergrößert werden, indem zunächst jedes einzelne Mitglied sein persönliches Glück mehrt.17

3.1.2 Ziel des Nützlichkeitsprinzips

Das Ziel des Nützlichkeitsprinzips ist es, den Zustand zu erreichen, der wün- schenswert ist. Um einen Zustand als wünschenswert bezeichnen zu können, muss dieser von den Menschen gewünscht sein. Im Utilitarismus wird davon ausgegangen, dass Glück als moralischer Maßstab dient, da angenommen werden kann, dass Glück von allen Menschen gewünscht ist.18 „Alle anderen Dinge sind nur als Mittel zu diesem Zweck wünschenswert“, so Mill.19 Dabei wird kritisiert, dass Glück nicht alleinig für die Menschen wünschenswert ist, sondern, dass es auch andere Dinge gibt, die gewünscht sind, wie zum Beispiel Tugend. Mill entgegnet diesen Kritikern, dass Tugend Mittel und sogar Teil des Glücks sein kann, weil es für manche Menschen glücksbefördernd ist, sich tu- gendhaft zu verhalten.20

Die Funktion eines Mittels zur Glücksmehrung wird bei Betrachtung der Geld- funktion in unserer Gesellschaft deutlich. Geld dient im ursprünglichen Sinne als Tauschmittel, um sich andere Dinge, die Glück fördern, kaufen zu können. Geldbesitz ist daher eigentlich kein Bestandteil des Glücks, außer ein Individu- um macht sein Glück von der Größe seines Geldbesitzes abhängig. Ab diesem Zeitpunkt wird Geld von einem Mittel zum Glück zu einem Bestandteil des Glücks.21 Im Utilitarismus wird Glück also zum alleinigen moralischen Maßstab, dem alle anderen Dinge entweder als Mittel dienen oder sogar als eigener Be- standteil angehören.22

3.1.3 Zusammenhang zwischen Nützlichkeit und Gerechtigkeit

Mill verbindet im fünften Kapitel seines Werkes zum Utilitarismus die Begriffe Gerechtigkeit und Nützlichkeit. Sein Ziel ist es, die Nützlichkeit als Kriterium für gerechte und ungerechte Handlungen verwenden zu können. Grundsätzlich erachtet es Mill als gerecht, die bestehenden Gesetze zu befolgen, doch diese können im Einzelfall auch schlecht sein und sind damit moralisch nicht gerecht.

Deshalb ist es wichtig bei der Beurteilung einer Handlung nach Gerechtigkeit nicht nur die Gesetze zu beachten, die aktuell bestehen, sondern auch jene, die aus moralischer Sicht bestehen sollten. Mill betont gleichzeitig, dass es nicht wünschenswert sein kann, dass jede Sache durch ein Gesetz geregelt ist, da ansonsten der Gesetzgeber die Freiheit, eines der wichtigsten Güter, derart stark einschränken würde, dass dies nicht mehr wünschenswert sein kann.23

Es wird zwischen vollkommenen Pflichten und unvollkommenen Pflichten un- terschieden. Bei vollkommenen Pflichten gibt es zwei Personen oder Gruppen, wobei die eine Partei Pflichtenträger ist und die andere Anspruchsträger. Bei unvollkommenen Pflichten gibt es Letztere nicht, da es nur aus moralischer Sicht eine Pflicht, wie zum Beispiel freiwillige Wohltätigkeiten, gibt. Hier besteht zwar eine moralische Verpflichtung aber kein moralisches Recht, das den An- spruch darauf begründet. Ungerechtigkeit ist ein Gefühl, das entsteht, wenn Pflichten nicht erfüllt werden und damit intuitiv eine Bestrafung des Verursa- chers verlangt wird, wenn er einer anderen Person durch seine Handlung einen Schaden zugefügt hat. Mill nimmt an, dass die Menschen nicht ohne die Si- cherheit, sich darauf verlassen zu können, dass Rechte geschützt werden, aus- kommen können. Die Rechte der Gesellschaftsmitglieder werden also durch alle verteidigt, weil die dadurch entstehende Sicherheit für alle vorteilhaft ist.24

Nun existieren allerdings verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit, wie zum Beispiel das Verdienst- oder Bedarfsprinzip. Die Gemeinsamkeit ist, dass Gerechtigkeit immer auf dem Nützlichkeitsprinzip beruht und die Befolgung von Rechten bei den Menschen ein sicheres Gefühl hervorruft, da jeder Bürger an- sonsten immer in Sorge um seine Rechte sein müsste. Dies kann auf keinen Fall das Glück der Gesellschaft fördern. Deshalb ist es von zentraler Bedeu- tung, dass ungerechte Handlungen mit entsprechenden Handlungen bestraft werden und dadurch wieder Gerechtigkeit hergestellt wird. Auf der anderen Sei- te sollten gute Taten auch in gleichem Maße belohnt werden, es sei denn, es würde zu einer Unzweckmäßigkeit führen, was die Belohnung automatisch auch ungerecht werden ließe. Gerechtigkeit nimmt bei Mill deshalb eine beson- dere Stellung ein, weil diese mit einem stärkeren Gefühl, als der bloßen Glücks- förderung verbunden ist und durch strengere Sanktionen charakterisiert wird.25 Es muss also jeder Mensch vernünftig überlegen, ob Gesetze moralisch richtig sind und ob gegebenenfalls auf andere Gesellschaftsmitglieder Rücksicht ge- nommen werden muss. Mill behauptet aber, dass die Menschheit hierfür nicht geschaffen sei. In seiner Gerechtigkeitstheorie vertritt Mill nämlich sowohl As- pekte der individuellen und wirtschaftlichen Freiheit, als auch den sozialen Aus- gleich.26 Das Konkurrenzprinzip soll aber gleichzeitig aus Gründen der effizien- ten Ressourcennutzung bestehen bleiben. Mill versucht also den optimalen Mit- telweg zwischen den Extremen Sozialismus und Kapitalismus zu finden.27 Hie- ran lässt sich schon erkennen, dass die Frage nach der einen richtigen Gerech- tigkeitstheorie wahrscheinlich nur schwer oder überhaupt nicht zu beantworten sein wird.

3.2 „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls

Rawls gilt als einer der wichtigsten Philosophen des 20. Jahrhunderts. Er ver- wendet eine aus der Religion stammende Idee des Gesellschaftsvertrages und entwickelt diese zu einer Gerechtigkeitstheorie, die sogar auf das heutige Ge- rechtigkeitsverständnis Auswirkungen hat.28 Die „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls wurde nach dem Utilitarismus von John Stuart Mill im Jahr 1979 veröffentlicht und soll eine Alternative zu den bisherigen Gerechtigkeitstheorien darstellen.29 Im Gegensatz zum Utilitarismus können Vor- und Nachteile der Gesellschaftsmitglieder nicht gegeneinander aufgerechnet werden, da es grundlegende Bestimmungen gibt, die nicht missachtet werden dürfen.30 Au- ßerdem erachtet es Rawls als äußerst wichtig, wie die Güter der Gesellschaft verteilt sind.31 Im Utilitarismus ist es, wie bereits klar wurde, vorwiegend das Ziel, den Gesamtnutzen zu steigern. Die Güterverteilung spielt dabei „höchs- tens mittelbar eine Rolle“, wie Rawls konstatiert.32

3.2.1 Grundgedanken der „Theorie der Gerechtigkeit“

John Rawls beabsichtigte mit seiner „Theorie der Gerechtigkeit“ ein realistische- res Bild einer gerechten Gesellschaft aufzeigen, als das Theorien vor ihm ver- suchten. Deshalb wählte er als Ausgangspunkt seiner Theorie die Güterknapp- heit. Es kann also nicht jeder Mensch alles das, was er sich wünscht, erlangen, weil die Erde nicht über genügend Ressourcen verfügt, um diesen Zustand zu erreichen. Es ist also notwendig die vorhandenen Güter gerecht zu verteilen. Dazu sollen Grundsätze festgelegt werden, die jeder akzeptiert und nach denen die gesellschaftlichen Institutionen handeln. Dadurch entsteht eine Sicherheit für die Menschen, weil sie sich darauf verlassen können, dass diese Grundsät- ze eingehalten werden.33

Dazu stellt Rawls in seiner Theorie ein Gedankenexperiment an, in dem die Menschen sich im sogenannten Urzustand eine eigene Verfassung geben sol- len, die als wichtigste gesellschaftliche Institution gilt, weil sie die Verteilung von Rechten und Pflichten regelt und diese die Lebenschancen der Menschen maßgeblich beeinflussen. Diese Verfassung soll unter fairen Bedingungen fest- gelegt werden, in dem keiner etwas über seine Stellung in der zukünftigen Ge- sellschaft weiß, was durch den Urzustand gewährleistet werden soll. Durch die- se Bedingung werden sich alle Menschen für bestimmte Grundsätze gemein- sam entscheiden.34

Rawls behauptet, dass die Menschen in diesem Urzustand zwei wesentliche Grundsätze beschließen werden. Zum einen werden sie die Gleichheit der Grundrechte und der Grundpflichten wünschen. Zum anderen werden sie Un- gleichheiten nur dann akzeptieren, wenn sie allen einen Vorteil bieten, vor allem aber den am schlechtesten gestellten Mitgliedern einer Gesellschaft. Der zweite Grundsatz ist damit begründet, dass alle Menschen dazu beitragen das Wohl- ergehen aller zu fördern und deshalb auch alle an der Verteilung der Güter par- tizipieren sollten.35

3.2.2 Der Urzustand und die Funktion des Schleiers des Nichtwissens

Der Urzustand soll eine faire Situation schaffen, in der alle Menschen die Möglichkeit haben, Vorschläge zu den Grundsätzen zu machen. Damit niemand aufgrund persönlicher oder gesellschaftlicher Begebenheiten Vor- oder Nachteile hat, kennen die Menschen diese Eigenschaften im Urzustand nicht. Diese Tatsache bezeichnet Rawls als den „Schleier des Nichtwissens“.36

Dieser sorgt für die Verfahrensgerechtigkeit, die nötig ist, um Gerechtigkeitsvor- stellungen zu entwickeln, die von allen akzeptiert werden. Dadurch, dass den Menschen unter dem „Schleier des Nichtwissens“ bestimmte Einzeltatsachen, wie zum Beispiel Intelligenz oder ihre Stellung in der Gesellschaft nicht bekannt sind, werden sie sich alle von den selben Argumenten überzeugen lassen, so- dass sie am Ende einstimmig zu den gleichen Grundsätzen gelangen werden.37 Dies soll am Beispiel eines Fußballspiels illustriert werden. Zu Beginn des Spiels werden sich beide Mannschaften darauf einigen, dass die Zeit der Un- terbrechungen, zum Beispiel durch Verletzungspausen, vollständig nachge- spielt wird, weil keine der beiden Mannschaften vor dem Spiel weiß, ob sie in Führung liegen wird oder nicht. Zusätzlich soll den Spielern, die eventuell in Führung liegen sollten nicht die Möglichkeit gegeben werden, die Spielzeit künstlich zu verbrauchen, indem sie beispielsweise Verletzungen vortäuschen. Aus diesen Gründen werden sich die Mannschaften vor dem Spiel darauf eini- gen, Zeitverluste jeglicher Art nachzuholen, um die komplette Spielzeit von 90 Minuten zu erreichen.

Dazu wird eine weitere Bedingung - die Rationalität der Menschen - unter dem „Schleier des Nichtwissens“ vorausgesetzt. Die Menschen versuchen, unter der Bedingung des Nichtwissens die besten Voraussetzungen für sich persönlich zu schaffen, um in der späteren Gesellschaft ein möglichst gutes Leben zu führen. Deshalb streben sie danach, obwohl sie nicht wissen, welche Präferenzen sie haben werden, besser mehr als weniger Grundgüter zu haben, da sich so die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese ihren Wünschen entsprechen. Die Men- schen wünschen also eine Gütermaximierung.

[...]


1 Vgl. Heinrich R. (2016), S. 3

2 Vgl. Fischer U./u.a. (2003)

3 Vgl. Liebermann S. (2015), S. 55

4 Vgl. Liebermann S. (2015), S. 57

5 Vgl. Zeit Online (2016)

6 Vgl. Osterkamp R. (2015), S. 234 f.

7 Habermacher F./Kirchgässner G. (2013), S. 593

8 Vgl. Liebermann S. (2015), S. 18 f.

9 Vgl. Eicker-Wolk, K. (2013), S.176

10 Vgl. Liebermann S. (2015), S. 20 f.

11 Vgl. Kaluza M. (2008), S. 25 ff.

12 Vgl. Kaluza M. (2008), S. 39 ff.

13 Vgl. Kaluza M. (2008), S.169

14 Vgl. Heinrich R. (2016), S. 17

15 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 12

16 Mill J. S. (2006), S. 12

17 Vgl. Mill J. S. (2006), S.12 ff.

18 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 53

19 Mill J. S. (2006), S. 53

20 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 53 ff.

21 Vgl. Mill J. S. (2006), S.53 ff.

22 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 59 ff.

23 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 63 ff.

24 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 75 ff.

25 Vgl. Mill J. S. (2006), S. 84 ff.

26 Vgl. Derpman S. (2014), S. 178

27 Vgl. Birnbacher D. (2014), S. 48 f.

28 Vgl. Hobaugh R. M. (2013), S. 9

29 Vgl. Kahn L. (2012), S. 1

30 Vgl. Rawls J. (1971), S. 46

31 Vgl. Rawls J. (1971), S. 21

32 Rawls J. (1971), S. 44

33 Vgl. Rawls J. (1971), S. 19 ff.

34 Vgl. Rawls J. (1971), S. 23 ff.

35 Vgl. Rawls J. (1971), S. 31 ff.

36 Vgl. Rawls J. (1971), S. 35 ff.

37 Vgl. Rawls J. (1971), S. 159 ff.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Analyse des bedingungslosen Grundeinkommens anhand ausgewählter Gerechtigkeitstheorien
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg
Note
1,5
Autor
Jahr
2016
Seiten
37
Katalognummer
V426833
ISBN (eBook)
9783668717770
ISBN (Buch)
9783668717787
Dateigröße
451 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedingungsloses Grundeinkommen, Gerechtigkeitstheorien, John Rawls, John Stuart Mill, Michael Walzer, Götz Werner
Arbeit zitieren
Felix Lewinsky (Autor:in), 2016, Analyse des bedingungslosen Grundeinkommens anhand ausgewählter Gerechtigkeitstheorien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426833

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