Die Ganztagsschule als Herausforderung. Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schule

Wie kann eine Kooperation zwischen zwei strukturell unterschiedlichen sozialpädagogischen Orten gelingen?


Hausarbeit, 2018

28 Seiten, Note: 2,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Kooperation
2.1 Was ist Kooperation?
2.2 Was sind Kriterien einer Kooperation?
2.3 Kooperationsmodelle und Kooperationsstrukturen

3 Schule
3.1 Bildungsauftrag
3.2 Gesetzliche Grundlagen
3.3 Aufgaben und Ziele

4 Offene Kinder- und Jugendarbeit
4.1 Bildungsauftrag
4.2 Gesetzliche Grundlagen
4.3 Aufgaben und Ziele

5 Ganztagsschule
5.1 Was versteht man unter Ganztagsschule?
5.2 Gesetzliche Grundlagen
5.3 Unterschiedliche Formen und Konzepte
5.4 Ziele

6 Kooperation zwischen Schule und Offener Kinder- und Jugendarbeit in Form der Ganztagsschule
6.1 Gegenüberstellung der Strukturen – Unterschiede und Gemeinsamkeiten
6.2 Nutzen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Sozialpädagogen) und die Schule (Lehrer)
6.3 Chancen und Risiken einer Kooperation
6.4 Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation

7 Fazit

Anmerkungen:

Aus Gründen der Vereinfachung wird in dieser Arbeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Personen weiblichen wie männlichen Geschlechts sind darin gleichermaßen eingeschlossen.

Kinder- und Jugendhilfe wird im Folgenden unter Jugendhilfe zusammengefasst.

Kinder- und Jugendarbeit wird im Folgenden unter Jugendarbeit zusammengefasst.

Diese Arbeit berücksichtigt nur die Konzepte, Bestimmungen und Kooperationsbeziehungen der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz.

1 Einleitung

Die Ergebnisse internationaler Schul- und Bildungsstudien (vgl. PISA, OECD) zeigten in der Vergangenheit deutliche Defizite des deutschen Bildungssystems auf. Dies führte zu einer neuen bildungspolitischen Diskussion, die sich auf die Frage nach der Einführung von Ganztagsschulen fokussiert. Der Startschuss der Ganztagsschule war vor gut einem Jahrzehnt, als das „Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB)“ den bundesweiten Ausbau der Ganztagsschule gefördert hat (vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht, 2017, S. 329). Diese Neuausrichtung der Schule als Ganztagsschule ist auch der Punkt, an dem die Frage nach der Kooperation von Schule und Jugendarbeit verstärkt ins Spiel kommt. „Es herrscht die implizierte Annahme vor, dass die Kooperation von Schule und Jugendarbeit sich positiv auf die Bildung der Kinder und Jugendlichen auswirkt“ (vgl. Pauli, 2008, S. 8). Seit der Einführung der Ganztagsschule erhält die Frage nach einer Kooperation von (Ganztags-) Schule und Jugendarbeit eine neue Relevanz. Eine enge Kooperation zwischen Ganztagsschulen und außerschulischen Partnern wurde von Anfang an von der Landesregierung Rheinland-Pfalz angestrebt. Die Ganztagsschule ist seitdem eine Kooperation von zwei sozialpädagogischen Orten, die zuvor kaum Berührungspunkte hatten1. Im Konstrukt Ganztagsschule stecken enorme Chancen und Potenziale, etwa eine verbesserte Chancengerechtigkeit oder die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dennoch birgt die Kooperation auch viele Risiken und Schwierigkeiten, die aufgrund der verschiedenen Strukturen der Schule und der Jugendarbeit, nicht selten zum Scheitern einer Kooperation beitragen. Trotz allem entstehen Schnittmengen gemeinsamer Aufgaben und Ziele im Rahmen der Ganztagsschule. Der Weg, der letztendlich zum Ziel führt, ist sehr individuell zu gestalten. Im Rahmen der folgenden Arbeit soll gezeigt werden, welchen Beitrag die Offene Kinder- und Jugendarbeit in ihrer Zusammenarbeit mit der Schule, insbesondere der Ganztagsschule, zu einem erweiterten, umfassenden und integrierten Bildungsverständnis leisten kann.

„Gleichzeitig bedeutet Kooperation jedoch nicht, dass beide Systeme ineinander übergehen sollten oder gar die Jugendhilfe sich in der Schule auflösen sollte. Schule wird als Institution ihren eigenen Gesetzen verpflichtet und damit auch in ihrer Neuausrichtung begrenzt bleiben“ (vgl. Zeller, 2007, S. 8).

Zunächst werden der Bildungsauftrag, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Aufgaben und Ziele der Schule und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit herausgearbeitet. Anschließend wird die Frage geklärt was Ganztagsschule heute überhaupt bedeutet. Es gibt unterschiedliche Formen und Konzepte die vorgestellt werden, ebenso wie die Ziele der Ganztagsschule. Danach wird konkret auf die Kooperation zwischen Schule und Offener Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Ganztagsschule eingegangen. Zunächst werden die unterschiedlichen Strukturen gegenübergestellt, um Chancen und Risiken einer Kooperation herauszuarbeiten. Die Ganztagsschule ist nicht nur im einseitigen Interesse. Sowohl die Schule (Lehrer) als auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Sozialpädagogen) können von einer Zusammenarbeit profitieren. Der Nutzen für beide Kooperationspartner wird ebenfalls erarbeitet. Schließlich werden, auf Grundlage der vorherigen Erkenntnisse, Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation vorgestellt.

Im Fazit werden alle Ergebnisse gesammelt um abschließend die Frage zu beantworten, wie eine Kooperation zwischen zwei strukturell unterschiedlichen sozialpädagogischen Orten gelingen kann.

2 Kooperation

Das Stichwort „Kooperation“ gewinnt in der schulischen Diskussion zunehmend an Bedeutung. Doch was bedeutet Kooperation? Welche Kriterien muss eine Kooperation erfüllen und welche Kooperationsmodelle und Kooperationsstrukturen gibt es?

2.1 Was ist Kooperation?

Nach der Wortherkunft aus dem Lateinischen bedeutet „cooperator“ soviel wie „Mitarbeiter“. Kooperation steht demnach für die Mitarbeit bzw. im weiteren Sinne für die Zusammenarbeit von Menschen. Jede Art von Kooperation setzt die Beteiligung von mindestens zwei, in der Regel jedoch von mehreren Personen voraus. Bei der Kooperation ist die Summe des Ganzen größer als die Summe der Einzelteile. Für die pädagogische Arbeit bedeutet dies, dass Lehrkräfte durch Kooperation mehr erreichen können (vgl. Köck/Ott, 1979, S. 294).

2.2 Was sind Kriterien einer Kooperation?

„Kooperative Strukturen, d.h. Vertreter der Schule und der Jugendhilfe gehen als gleichwertige und gleichberechtigte Partner gemeinsam Aufgaben und Probleme an. Dies kann auf Ebene der jeweiligen Schule, eines definierten Sozialraumes, einer Kommune und auf Landesebene geschehen“ (vgl. Kreft/Mielenz, 2008, S. 484).

Aus pädagogischer Sicht sind Merkmale einer Kooperation: Zusammenarbeit von mindestens zwei Personen, eigenverantwortliches Arbeiten außerhalb der Kooperation, erfolgreiche zwischenmenschliche Aktionen, miteinander handeln, etwas herstellen und verändern, Kooperationsfelder klar definieren, vielschichtigere Lösung komplexer Aufgabenstellungen durch gemeinsames Handeln (vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, 2006, S. 28).

2.3 Kooperationsmodelle und Kooperationsstrukturen

Im Bezug auf Schule erkennt Maykus drei verschiedene Kooperationsmodelle:

1. Adaptionsmodell: sozialpädagogische Angebote unabhängig von der Kinder- und Jugendhilfe in schulischer Trägerschaft,
2. Assimilationsmodell: Kinder- und Jugendhilfe als Träger für die Schule,
3. Kooperationsmodell: Kinder- und Jugendhilfe und Schule sind eigenständige Systeme und kooperieren miteinander (vgl. Maykus, 2011, S. 23 f.).

Außerdem sind vier verschiedene Strukturen zu unterscheiden:

1. additive Struktur: keine Berührungspunkte zwischen Jugendhilfe und Schule,
2. integrative Struktur: Sozialpädagogen werden als Dienstleister in der Schule eingesetzt,
3. delegative Struktur: die Jugendhilfe verliert ihre Eigenständigkeit durch Zuweisung von schulischen Aufgaben,
4. kooperative Struktur: Schule und Jugendhilfe kooperieren als zwei eigenständige, gleichwertige Partner und arbeiten Hand in Hand (vgl. ebd., S. 25).

In der vorliegenden Arbeit wird das Kooperationsmodell mit der kooperativen Struktur vorgestellt. Diese Form der Kooperation ist die gängigste in Rheinland-Pfalz und erzielt auch den größten Erfolg im Hinblick auf die Ziele, die im Laufe der Arbeit erläutert werden.2

3 Schule

„Schulen […] sind alle auf Dauer angelegten Einrichtungen der Schularten nach §9 Abs. 33 sowie vergleichbare Einrichtungen. Sie verfolgen bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele. In ihnen wird planmäßiger und systematischer Unterricht, der individuelles und soziales Lernen miteinander verbindet, in verschiedenen Fächern, Lernbereichen und Sachzusammenhängen erteilt“ (vgl. SchulG RLP §6, Abs. 1).

Die Schule ist der zweite institutionelle Übergang im Leben von jungen Menschen. Die Erwartungen, die an die Schule gerichtet werden unterscheiden sich aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Eltern erhoffen sich eine gute Ausbildung und Qualifizierung mit Blick in die Zukunft des Kindes. Die Berufswelt erwartet von der Schule eine gute Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Diese Erwartungen beinhalten Allgemeinbildung, spezielle Kenntnisse in konkreten Bereichen, sowie die Entwicklung von verschiedenen Persönlichkeitsmerkmalen (vgl. Pauli, 2008, S. 60). Im Folgenden wird die Schule als Bildungseinrichtung vorgestellt. Welchen Bildungsauftrag hat die Schule? Und welche Gesetze liegen der Schule zugrunde? Anschließend werden die Aufgaben und Ziele der Schule beschrieben.

3.1 Bildungsauftrag

„Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten, unabhängig von seiner Religion, Weltanschauung, Rasse oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, seinem Geschlecht oder seiner sexuellen Identität sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger, zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein“ (vgl. SchulG Rheinland-Pfalz, 2016, §1 Abs. 1).

Im rheinland-pfälzischen Schulgesetz werden folgende zu vermittelnde Fähigkeiten genannt:

- Grundrecht anerkennen und einhalten,
- Gleichberechtigung,
- Umgang mit Konflikten,
- Privates, berufliches und öffentliches Leben auszufüllen,
- Informationsbeschaffung und –verarbeitung,
- Eigeninitiative, Entfaltung von Wahrnehmung,
- Empfindung und Ausdrucksfähigkeiten,
- Nächstenliebe,
- Selbstbestimmung,
- gewaltfreies Zusammenleben,
- Toleranz,
- Sexualerziehung,
- Kreativität,
- Berufliches Können,
- Freude am lebenslangen Lernen (vgl. Pauli, 2008, S. 58).

3.2 Gesetzliche Grundlagen

Im Artikel 7 des Grundgesetzes ist die staatliche Aufsicht über das gesamte Schulwesen geregelt, der Staat verfügt also über eine übergeordnete Aufsicht auf das Schulwesen. Die konkrete Ausgestaltung von Schulformen, Lehrplänen etc. obliegt jedoch den einzelnen Bundesländern. Jedes Bundesland hat also eigene Bestimmungen und Vorstellungen von der Umsetzung von Schule und Unterricht, die im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgehalten werden (vgl. Pauli, 2008, S. 58). Folglich kann man also nicht von einem bundesweit einheitlichen Bildungsauftrag der Schule sprechen (vgl. ebd.).

Das rheinland-pfälzische Schulgesetz gliedert sich in sieben Teile, die neben den Grundlagen unter anderem Themen wie Ordnung des Schulbesuchs, Finanzielle Förderung, Schulunterhaltung und Schulverwaltung sowie die Schulaufsicht beinhalten.

3.3 Aufgaben und Ziele

Die Funktion der Schule wird in vier verschiedene Aufgaben unterteilt: die Qualifikationsfunktion, die Selektionsfunktion, die Integrations- und Legitimationsfunktion und die Kulturüberlieferung (vgl. Pauli, 2008, S. 60 ff.).

(1) Qualifikationsfunktion: Hierbei soll den Kindern und Jugendlichen durch formelle Bildung, im Rahmen der Qualifizierung, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt bekommen. Diese bestehen vordergründig aus Lesen, Rechnen, Schreiben und weiterem Faktenwissen. Diese Fähigkeiten sollen die Schüler dazu befähigen, eine Erwerbsarbeit nach ihrer Schullaufbahn aufzunehmen (vgl. ebd. S. 61).

(2) Selektionsfunktion: Eine weitere Funktion der Schule ist die Selektion. Diese dient der Zuordnung der Schüler zu einem bestimmten Schulsystem. Als Grundlage dieser Zuordnung werden die in der Schule erzielten Leistungen der Kinder und Jugendlichen herangezogen. Dabei werden die Schüler auf verschiedene Schulzweige verteilt. Die schwächeren und mittelstarken Schüler werden der Realschule Plus4 zugeteilt und die starken Schüler besuchen das Gymnasium. Die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht ist jedoch das hauptsächliche Selektionsmerkmal (vgl. ebd. S. 61).

(3) Integrations- und Legitimationsfunktion: Der integrative Begriff zielt in diesem Zusammenhang auf eine Integration des Individuums in das gesellschaftliche und politische System ab. Dabei geht es primär um die Vermittlung von Werten und Normen, die in der Gesellschaft vorherrschen. Dazu gehören unter anderem Toleranz, Freiheit und Demokratie (vgl. ebd. S., 61 f.).

(4) Kulturüberlieferung: Durch die Überlieferung der Kultur soll die Schule ihren Schülern eine Gemeinsamkeit und damit verbundenen Zusammenhalt zwischen den Generationen aufzeigen und vermitteln. Außerdem hat die Schule die Aufgabe bestehende Traditionen transparent zu machen und diese weiter zu entwickeln (vgl. ebd., S. 62).

Die gesellschaftlichen Funktionen der Schule vernachlässigen jedoch augenscheinlich das Soziale Lernen im Sinne der Jugendarbeit (vgl. ebd., S. 62). Es komme vielmehr darauf an, „dass […] jene Wertorientierungen im Schulsystem gelernt werden, die auch im herrschenden politischen und wirtschaftlichen System geschätzt werden“ (vgl. Kron, 1988, S. 286). Diese Form des sozialen Lernens widerspricht sich deutlich mit dem Bildungsverständnis der Jugendarbeit beziehungsweise deren Verständnis von sozialem Lernen, welches nicht die gesellschaftlichen Normen, sondern das Individuum in den Mittelpunkt stellt (vgl. Pauli, 2008, S. 62 f.).

4 Offene Kinder- und Jugendarbeit

Eine eindeutige Definition für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gibt es nicht. Sie ist ein Teilbereich beziehungsweise ein Handlungsfeld der Jugendhilfe. Die Jugendarbeit umfasst „alle außerschulischen und nicht ausschließlich berufsbildenden, vornehmlich pädagogisch gerahmten und organisierten, öffentlichen, nicht kommerziellen bildungs-, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Sozialisationsfelder von freien und öffentlichen Trägern, Initiativen und Arbeitsgemeinschaften“ (vgl. Thole, 2000, S.17). Kinder und Jugendliche kommen zusammen, um sich „selbstständig, mit Unterstützung oder in Begleitung von ehrenamtlichen und/oder beruflichen Mitarbeiter/innen, individuell oder in Gleichaltrigengruppen, zum Zweck der Freizeit, Bildung und Erholung einmalig, sporadisch, über einen turnusmäßigen Zeitraum oder für eine längere, zusammenhängende Dauer zusammen [zu] kommen und sich [zu] engagieren“ (vgl. ebd.).

Strukturelle Momente machen die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu einem Ort der Bildung. Zu solchen strukturellen Momenten gehören „[…] die generelle Freiwilligkeit des Engagements und der Teilnahme; die Möglichkeit, Angebote nach Interesse und Motivation wahrzunehmen; die Möglichkeit, an selbstartikulierte Stärken und Interessen anzuknüpfen und ihnen zur Realisierung zu verhelfen (im Unterschied zur Schule, die weitgehend fremdbestimmtes Lernen fordert)“ (vgl. Hornstein, 2004, S. 19).

Im Folgenden wird die Offene Kinder- und Jugendarbeit als sozialpädagogischer Ort vorgestellt, in dem der Bildungsauftrag und die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit in der Jugendarbeit beschrieben werden. Anschließend werden die Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit im Rahmen des offenen Konzepts erläutert.

4.1 Bildungsauftrag

Die Grundlage für den Bildungsauftrag der Jugendarbeit liefert der §11, Abs. 1 im SGB VIII: „jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Zu ihren Schwerpunkten gehört die außerschulische Jugendbildung, die Jugendarbeit im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeits-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung (vgl. SGB VIII, §11, Abs. 1).

Die Jugendarbeit schafft Angebote und Einrichtungen, die die Entwicklung junger Menschen fördern, die an ihren Interessen anknüpfen, die sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen. Träger der Jugendarbeit können freie Träger, zum Beispiel Vereine, Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, konfessionelle Träger oder Initiativen sein. Zu den öffentlichen Trägern zählen Landesjugendämter, örtliche Jugendämter auf Kreisebene oder von kreisfreien Städten (vgl. Pauli, 2008, S. 40). Die Bildungsarbeit der Jugendarbeit kann man in zwei übergeordnete Bildungskategorien einordnen. Dabei handelt es sich um die informelle Bildung5 und die non-formelle6 Bildung. Diese stellen, unter dem Aspekt der Freiwilligkeit und Mitgestaltung, einen Gegensatz zur formellen Bildung dar, welche die Schule vermittelt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die informelle und non-formelle Bildung keinen Ersatz zur formellen Bildung darstellen. Ganzheitliche Bildung kann nur im Zusammenspiel aller drei Bildungsarten gelingen (vgl. Prößl, 2008, S. 486).

[...]


1 mittlerweile wird das Lehrerpersonal durch Sozialarbeiter unterstützt (Schulsozialarbeit)

2 abgesehen von der Schulsozialarbeit, die hier nicht thematisiert wird.

3 Laut §9 Abs. 3 sind Schularten: Grundschule, Realschule plus, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule, berufsbildenende Schule, Abendgymnasium, Kolleg, Förderschule.

4 früher: Hauptschule – Realschule – Gymnasium; seit 2009/2010 gibt es in Rheinland-Pfalz die Realschule Plus. Schrittweise wurden alle Haupt- und Realschulen zur Realschule Plus zusammengeführt.

5 Informelle Bildung: beinhaltet Prozesse der Selbstbildung, die sich in unmittelbaren Lebenszusammenhängen und außerhalb von Bildungsinstitutionen abspielen (vgl. Coelen et. al, 2004, S. 83).

6 Non-Formelle Bildung: beabsichtigtes, gezieltes und selbstgesteuertes Lernen außerhalb klassischer Bildungsinstitutionen. Sie wird durch Freiwilligkeit gekennzeichnet und beinhaltet mehr oder weniger stark durchorganisierte Lernangebote (vgl. Coelen et. al, 2004, S. 84).

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Ganztagsschule als Herausforderung. Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schule
Untertitel
Wie kann eine Kooperation zwischen zwei strukturell unterschiedlichen sozialpädagogischen Orten gelingen?
Hochschule
Universität Trier
Note
2,3
Jahr
2018
Seiten
28
Katalognummer
V426417
ISBN (eBook)
9783668709102
ISBN (Buch)
9783668709119
Dateigröße
578 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ganztagsschule, herausforderung, kooperation, offener, kinder-, jugendarbeit, schule, orten
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Die Ganztagsschule als Herausforderung. Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schule, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426417

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