Regulierung der Telekommunikationsbranche nach dem TKG 2004


Seminararbeit, 2005

26 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Ziele der Regulierung
2. 1. Statische Effizienz
2. 1. 1. Allokative Effizienz
2. 1. 2. Produktive Effizienz
2. 2. Dynamische Effizienz
2. 3. Distributive Ziele

3. Die Entgeltregulierung nach dem TKG 2004 (§§ 27-39 TKG)
3. 1. Begriffsbestimmungen
3. 2. Allgemeine Vorschriften (§§ 27-29 TKG)
3. 2. 1. Ziele der Endgeltregulierung
3. 2. 2. Missbräuchliches Verhalten
3. 3. Regulierung von Entgelten für Zugangsleistungen (§§ 30-38 TKG)
3. 3. 1. Einzelgenehmigungsverfahren
3. 3. 2. Price-Cap-Verfahren
3. 4. Regulierung von Entgelten für Endnutzerleistungen (§ 39 TKG)
3. 4. 1. Ex-Ante-Entgeltregulierung
3. 4. 2. Ex-Post-Entgeltregulierung

4. Effektivität der Regulierungsinstrumente
4. 1. Anreizwirkungen der Price-Cap-Regulierung
4. 2. Verhinderung von missbräuchlicher Ausbeutung durch Ex-Post-Regulierung
4. 2. 1. Theorie der monopolistischen Engpässe
4. 2. 2. Theorie der Verdrängungspreise

5. Fazit

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Ziele der Regulierung

Abb. 2: Was wird reguliert?

Abb. 3: Wann wird reguliert?

Abb. 4: Wie wird reguliert?

Abb. 5: Struktur des Telekommunikationssektors

Abb. 6: Price-Cap-Formel

Abb. 7: Vor- und Nachteile des Price-Cap-Verfahrens

Tab. 1: Marktanteile der Wettbewerber im Fernnetz nach

Verbindungsminuten in Prozent

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Lange Zeit wurde der Regulierungsbedarf für die Telekommunikation (TK) aus der Theorie der natürlichen Monopole abgeleitet. Natürliche Monopole sind gekennzeichnet durch Subadditivität der Kosten. Ursachen hierfür sind Größenvorteile (economies of scale) und/oder Verbundvorteile (economies of scope) (vgl. Kruse, 1985, S. 19ff). In der Telekommunikation entstehen Größenvorteile z.B. bei der Expansion des Telefonnetzes. Aber erst mit Kombination dieser Subadditivität und geringem Markteintritt z.B. aufgrund von irreversiblen Kosten[1] wird ein Monopol problematisch. Hohe Markteintrittsbarrieren (MEB) führen dann zur Resistenz der Monopole. Dies führt dann zur Aufrechterhaltung von Ineffizienzen und daraus lässt sich die Regulierungsbedürftigkeit ableiten (vgl. Kruse, 2001a, S. 2). Im Gegensatz dazu können bestreitbare Märkte bzw. für potentielle Konkurrenten relativ frei zugängliche Märkte (aufgrund niedriger MEB) nach der Theorie der bestreitbaren Märkte, welche auf Baumol, Panzar, Willig zurückgeht, zu effizienten Monopolen führen. Hierauf soll in dieser Arbeit später noch einmal in Bezug auf monopolistische Engpässe, d.h. auf einzelne nicht bestreitbare (resistente) Bereiche in der Telekommunikationsindustrie eingegangen werden.

Die Notwendigkeit staatlicher Monopole wurde wegen technischem Fortschritt, aber auch Änderungen in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen immer mehr in Frage gestellt (vgl. Reimann, 2003, S. 75). Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 wurde dann zum Anfang 1998 das bestehende Monopol aufgehoben und es wurde Wettbewerb zugelassen.

In der ersten Phase der Regulierung war die Aufgabe Marktzutritte zu schaffen und den Wettbewerb sicherzustellen im Vordergrund. Es wurde eine sektorspezifische Regulierung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingeführt. Ohne dessen Kontrollen und Auflagen wäre es in dieser Phase kaum möglich gewesen Wettbewerb zu schaffen. Europarechtliche Vorgaben vom Jahre 2002 zwangen die Bundesregierung das TKG von 1996 zu reformieren und neu zu gestalten (vgl. Klodt, 2003, S. 196). Das neue TKG sieht im Vergleich zum vorigen deutliche Änderungen des Ordnungsrahmens der TK in Deutschland vor (vgl. Monopolkommission, 2004, S. 5). In erster Linie geht es natürlich um die Regulierung des Ex-Monopolisten der Deutschen Telekom AG (DTAG).

In dieser Arbeit soll die Entgeltregulierung im Teil 2, Abschnitt 3 des TKG 2004 beschrieben und auf die Erreichung der Ziele hin analysiert werden. Dafür sind zu erst im nächsten Kapitel die Ziele der Regulierung auszumachen und zu definieren. Im dritten Kapitel werden die Maßnahmen der Entgeltregulierung nach dem TKG 2004 erläutert. Darauf folgend wird das Price-Cap-Verfahren als Instrument der Entgeltregulierung hinsichtlich der Effektivität analysiert. Weiterhin wird überprüft, ob die Ex-Post-Regulierung für Endkundenentgelt, welche in erster Linie zur Anwendung kommt, ausreichend und geeignet ist. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Fazit.

2. Ziele der Regulierung

Staatliche Regulierung stellt einen massiven Eingriff in den Wirtschaftsablauf bzw. in die Vertragsfreiheit der Marktteilnehmer und bedarf deshalb einer Begründung. Wie schon in der Einleitung erwähnt wurde, können natürliche Monopole zu Marktversagen führen. Dies ist aber nur eine hinreichende Bedingung für Staatseingriffe. Staatliche Regulierungseingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zu gleichen oder besseren Ergebnissen führen (vgl. Knieps, 2003, S. 21). Zur Überprüfung der Angemessenheit der Regulierung müssen erst die Regulierungsziele geklärt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ziele der Regulierung

2. 1. Statische Effizienz

Statische Konzepte erlauben normative Aussagen über den gegenwärtigen Stand der Welt (vgl. Brunekreeft, 2000, S. 5).

2. 1. 1. Allokative Effizienz

Die allokative Effizienz betrifft die Setzung der richtigen Preise und Mengen bei vorgegebenen Produkten und Mengen sowie Kosten- und Nachfragerfunktionen (vgl. Kruse, 1985, S. 73). Für die Regulierung insb. für die Entgeltregulierung ist sie von Bedeutung, da sie sich auf die Preise bezieht (vgl. Vogelsang, 2002, S. 4). Eine Pareto-Optimalität bzw. Wohlfahrtssteigerung kann hierbei erreicht werden, wenn die Preise den Grenzkosten entsprechen. Auf die Problematik der Bestimmung der Grenzkosten soll hier nicht eingegangen werden[2]. Bei vollständigem Wettbewerb liegt der Preis den Grenzkosten nahe. Monopolistische Preissetzung i. S. von Cournot-Preis führen zu allokativen Verzerrungen bzw. zu Wohlfahrtsverlusten. Wohlfahrtssteigerungen bzw. –verluste können an der Erhöhung oder Minderung der Konsumenten- und Produzentenrenten ausgemacht werden.

[...]


[1] als irreversible Kosten (sunk costs) werden spezifische temporär fixe Kosten eines dauerhaften

Kapitalgutes, für das keine alternative Verwendung besteht bezeichnet (vgl. Woll, 2000, S. 443), irreversible Kosten haben den Effekt, für “Etablierte“ Markteintrittsbarrieren und für “Newcomer“ Marktaustrittsbarrieren darzustellen (vgl. Kruse, 2001, S. 6)

[2] Siehe dazu Kruse, 1985

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Regulierung der Telekommunikationsbranche nach dem TKG 2004
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
2,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
26
Katalognummer
V42629
ISBN (eBook)
9783638406253
ISBN (Buch)
9783638724265
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regulierung, Telekommunikationsbranche
Arbeit zitieren
Levent Kuyumcu (Autor:in), 2005, Regulierung der Telekommunikationsbranche nach dem TKG 2004, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42629

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