Haus- und Landsklaven der villa rustica und villa urbana

Eine vergleichende Analyse der Lebens- und Arbeitsbedingungen


Hausarbeit, 2018

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sklaven
2.1 Bedeutung des Begriffs „Sklaven“
2.2 Rechtliche Stellung von Sklaven
2.3 Sklaven der villa rustica und villa urbana

3. villa rustica
3.1 Entstehung, Entwicklung und Funktion
3.2 Landsklaven der villa rustica
3.3 Lebens- und Arbeitsbedingungen der Sklaven einer villa rustica

4. villa urbana
4.1 Entstehung, Entwicklung und Funktion
4.2 Haussklaven der villa urbana
4.3 Lebens- und Arbeitsbedingungen der Sklaven einer villa urbana

5. Vergleich der Lebens- und Arbeitsbedingungen

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

“For thousands years and more slavery was not a problem in classical
culture, and therein lies a problem. But the problem is ours, not theirs.”1

Dieses Zitat aus dem Aufsatz von Keith Bradley beschreibt ein Kernproblem für jeden, der sich mit der Thematik der antiken Sklaverei beschäftigt. Da die Sklaverei Jahrtausende lang nicht als Problem gesehen wurde, kann sich die Forschung zu diesem Thema nur auf recht wenige antike Schriften, die sich thematisch der Sklaverei widmen, stützen. Ein Rückblick in die Menschheitsgeschichte lässt jedoch feststellen, dass es auf der Erde vermutlich wohl kaum eine Gesellschaftsform gegeben hat, die sich von der Sklaverei freisprechen konnte. In sämtlichen antiken Hochkulturen wie beispielsweise den altorientalischen Gesellschaften Mesopotamiens, Ägypten, Griechenland, und auch im römischen Weltreich war die Sklaverei weit verbreitet. Sklaven gehörten hier zum Alltag und waren ein fester Bestandteil im Leben der Gesellschaften. Ohne diese systematische Entrechtung und Ausbeutung von Menschen wäre die Existenz der meisten antiken Hochkulturen, allen voran dem römischen Weltreich, wohl kaum denkbar gewesen. Sklaven arbeiteten in verschieden Bereichen und Funktionen des Reiches und trugen mit ihren Diensten vor allem dazu bei das Imperium wirtschaftlich stabil zu halten und das Leben der freien und reichen Römer angenehm zu gestalten. Wer sich mit der Sklaverei in der römischen Kaiserzeit beschäftigt, hat es nicht nur mit dem Sklaven zu tun, sondern mit der Sklaverei in den verschiedensten Formen. Sklaven waren für viele verschiedene Zwecke einsetzbar wie beispielsweise in der Landwirtschaft, im Haushalt, im Transportgeschäft, aber auch in der eigenen Arztpraxis oder sogar auch in der Bank und nicht zuletzt im Unterhaltungssektor nur um einige Beispiele zu benennen. Es handelte sich hier allerdings vornehmlich um Tätigkeiten die genauso von anderen, freien Arbeitskräften hätten ausgeführt werden können. Eine reine Tätigkeit die nur Sklaven vorenthalten war, gab es schlichtweg nicht.2 Der rechtliche Status war der wichtigste Aspekt, der alle Sklaven miteinander verbunden hat. Durch diesen machte man sie zu dem Besitz Fremder und grenzte sie dadurch von den freien Bürgern in der römischen Gesellschaft ab. Entsprechend gängiger Forschung existierte ein großes, soziales Gefälle zwischen Sklaven in den Städten und Sklaven auf dem Land, sodass die Lebens-und Arbeitssituation sowie die wirtschaftliche Lage der Sklaven zum Teil erheblich voneinander abgewichen sind. Demzufolge darf der „Sklavenbegriff“ keineswegs pauschalisiert werden. Nur weil man ein Sklave gewesen ist, hieß das nicht zugleich, dass man sich in einer ausweglosen Lage befunden hatte. An diesem Punkt soll die vorliegende Hausarbeit anknüpfen. Im Studienbrief des Moduls G3 wird die villa rustica eingehend beleuchtet. Hier wird der Bezug zu der Schrift Catos‘ de agri cultura aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. hergestellt. Cato, als einstiger Verfasser der Schrift, erläutert unter anderem die Lebens- und Arbeitsweise der Landsklaven, welche ihre Arbeit in einer villa rustica verrichtet haben. Nach tiefergehender Recherche zu der Thematik „ Sklaverei“ und „ villa rustica “ stellt sich die Frage, ob die Sklaven der „ villa urbana “, als „Pendant“ zur „ villa rustica “, unter identischen Umständen gelebt und gearbeitet haben. Diese Frage stellt zugleich die Leitfrage der Hausarbeit dar, die in einer vergleichenden Analyse beantwortet werden soll. Das Leben der Sklaven der villa rustica und villa urbana soll beleuchtet und gegenübergestellt werden. Um die vorgenannten Thematik adäquat analysieren zu können, ist es zunächst unumgänglich wichtige Grundsätze der Sklaverei zu skizzieren. Hierzu soll zunächst die Begrifflichkeit der „Sklaverei“ definiert werden. Darauf aufbauend soll als weiterer wichtiger Punkt die Rechtsstellung der Sklaven im römischen Reich beleuchtet werden. Unter diesem Punkt lässt sich möglicherweise eine erste Orientierung in Bezug auf die Kernfrage dieser Hausarbeit nach den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Haus – und Landsklaven erahnen. Im weiteren Verlauf ist eine grobe Unterteilung der Hausarbeit in zwei getrennte Themenbereiche unabdingbar. Es werden die beiden thematischen Oberbegriffe „ villa rustica “ und „ villa urbana “ getrennt erläutert und analysiert. Hierzu soll jeweils die Entstehung, Entwicklung und die Funktion der jeweiligen „ villa “ skizziert werden. Im Anschluss an die Skizzierung folgt eine thematisch bezogene Analyse der Lebens- und Arbeitsbedingungen der jeweils dort lebenden Sklaven. Für die Kernfrage ist diese Analyse von wichtiger Bedeutung und führt dazu, dass ein eingehender Vergleich hinsichtlich der Lebens- und Arbeitsbedingungen zwischen den Haus- und Landsklaven überhaupt möglich wird. Ebenso werden die in den „ villae “ arbeitenden Menschen umfassend beleuchtet und ihre jeweiligen Lebens- und Arbeitsbedingungen vorgestellt. Darauf aufbauend folgt die Gegenüberstellung der Ergebnisse aus den vorangegangenen Kapiteln mit einer entsprechenden Auswertung. Im abschließenden Fazit werden diese Ergebnisse zusammengefasst vorgestellt und interpretiert sowie die Leitfragen hinsichtlich möglicher Gemeinsamkeiten und Unterschiede beantwortet. Da der Fokus dieser Arbeit auf der Thematik der Sklaverei liegt, soll im nachfolgenden Kapitel zunächst der eigentliche Begriff „Sklave“ näher definiert und erläutert werden.

2. Sklaven

2.1 Bedeutung des Begriffs „Sklaven“

Wann immer die Rede von Sklaverei im Kontext der römischen Kaiserzeit ist, handelt es sich nicht pauschal um den “einfachen” Sklaven, obwohl die römische Terminologie weniger differenziert ist. So wurden mit dem Begriff „ servus “ zunächst alle Sklaven bezeichnet.3 Terminologische Ausnahmen gab es lediglich bei besonderen Formen von Sklaven. An dieser Stelle wären die Bezeichnungen „ servus rusticus “, als Bezeichnung für den Landsklaven, sowie „ servus urbanus “, als Bezeichnung für den Haussklaven, exemplarisch zu benennen, da diese beiden Sklavenformen Gegenstand dieser Hausarbeit sind.4 Sklaven in der antiken römischen Gesellschaft waren einst eine eigene, nahezu heterogene Gruppierung welche sich kaum nur durch Äußerlichkeiten gegenüber den “Freien” (liberti) der Gesellschaft unterschieden hat. Im Gegenteil: Visuell unterschieden sich die Sklaven selten vom „einfachen“ Volk, da sie zumeist die gleiche Kleidung trugen wie sie.5 Die Lebenswelt der Sklaven konnte in nur wenigen Punkten einheitlich betrachtet werden. Der wichtigste Fakt, der alle Sklaven miteinander verbunden hat, bestand darin, dass sie sich rechtlich von dem Status der liberti der antiken römischen Gesellschaft unterschieden haben und folglich aufgrund ihres Rechtsstatus zum Besitz Fremder gemacht worden sind. Sklaven hatten ein vielfältiges Aufgabenspektrum im römischen Reich. Sie wurden beispielsweise für den Haushalt, die Landwirtschaft, als Bankangestellte, in Arztpraxen oder sogar als Geschäftsführer von ihren Herren eingesetzt.6 Demgegenüber standen die einfachen Bergwerkssklaven, die die schwere körperliche Arbeit verrichten mussten.7 Daraus erschließt sich, dass Sklaven in nahezu jedem Tätigkeitsbereich vertreten waren, gemeinsam mit den Freigeborenen (ingenui) und den Freigelassenen (liberti). Die Sklaven arbeiteten folglich auch in den Berufen, die auch von freien Arbeitskräften ausgeführt werden konnten. Es gab keine Arbeit, die ausschließlich Sklaven vorbehalten war.8 Da Nachdem der Begriff der Sklaven hier erläutert worden ist, soll im nachfolgenden Kapitel auf die rechtliche Stellung der Sklaven im römischen Reich eingegangen werden.

2.2 Rechtliche Stellung von Sklaven

In der antiken römischen Gesellschaft gab es nahezu nichts, was nicht in irgendeiner Weise durch Gesetze oder auch Verordnungen geregelt worden ist. Da die Sklaverei ein durchweg gesellschaftsfähiger Faktor in der damaligen Zeit gewesen ist, wurde diesem in der Literatur und demzufolge in antiken Quellen kaum Bedeutung beigemessen.9 Anders sah es in der römischen Judikative aus: Römische Rechtsgelehrte haben sich nicht nur kasuistisch mit der Thematik der Sklaverei auseinandergesetzt, sondern auch eine Theorie entwickelt, um die Praxis der Sklaverei im Alltag bewältigen zu können. In einer Zusammenstellung der Werke römischer Rechtsgelehrter, den Digesten (lat. digesta, „Geordnetes“) welche 50 Bücher umfasst, findet in mehr als 5.000 Paragraphen die Erwähnung der Sklaverei. Anhand dieser Tatsache ist es nicht schwer zu erkennen, wie bedeutsam die Sklaverei, zumindest aus der Sicht der Rechtsgelehrten, im römischen Alltag gewesen sein mag.10 Um sich dem Kernthema dieser Hausarbeit weiter zu nähern ist es nun notwendig, dass das römische Recht, insbesondere das Sklavenrecht, tiefergehend beleuchtet wird. Nur dann wird verständlich, welchen Status Sklaven, speziell im Kontext dieser Arbeit die Haus- und Landsklaven, hatten.

Das römische Recht vereint mehrere Rechtsgebiete. Ein Rechtsgebiet ist das Naturrecht (ius naturale)11 eines jeden Individuums, gefolgt von dem Völkerrecht (ius gentium),12 welches für jeden Menschen verbindlich ist und zuletzt dem Zivilrecht (ius civile),13 welches wiederum nur für römische Bürger Relevanz hatte. Um zu überprüfen, welchem Rechtsgebiet die Sklaven untergeordnet waren, helfen die Definitionen zweier römischer Juristen, Gaius und Ulpian, weiter. Gaius sagte nach einer Übersetzung aus dem lateinischen von Ordinarius U. Manthes über Sklaven, dass sie sich in der Gewalt ihrer Herren befinden und das eben diese Gewalt aus dem Völkergemeinrecht resultiert. Ferner gab es keinen Unterschied zwischen den Völkern in Bezug auf Sklaven da – der Übersetzung entsprechend – haben die Herren überall Gewalt über das Leben und den Tod ihrer Sklaven. Des Weiteren gehört alles, was durch einen Sklaven erworben wird, den Herren.14 Ulpian beschreibt ferner, dass Sklaven nach bürgerlichem Recht nicht als Personen gelten, jedoch beträfe das nicht das Naturrecht, da nach dem Naturrecht alle Menschen gleich sein würden.15 Folglich kann gesagt werden, dass ein Sklave zwar laut seinem Naturrecht (ius naturale) mit allen anderen Menschen auf ein und derselben Stufe steht, sie aber gemäß dem Völkerrecht (ius gentium) als Sachgut ihres Herren gelten und sie laut dem römischen Zivilrecht (ius civile) keinerlei Geltung haben, was dem römischen Alltag am nächsten kommen mag.16 Der römische Jurist Florentius erklärte im 2. Jahrhundert, dass

„[…] die Sklaverei […] eine Einrichtung des Völkergemeinrechts [ist], durch die jemand entgegen dem Naturzustand dem Eigentum eines anderen unterworfen wird.“17

Folglich ist die Sklaverei eine Institution des Völkerrechts, in dem zwar gemäß dem Naturrecht alle Menschen gleich sind, jedoch der (materielle) Besitz von Menschen legitimiert wird und die Menschen in Herren und Sklaven unterteilt werden. Die Magna Charta des römischen Personenstandsrechts präzisiert die Rechte von Sklaven noch genauer. Dort steht geschrieben, dass die oberste Einteilung dahingeht, dass alle Menschen entweder „Freie“ oder „Sklaven“ sind.18 Daraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass ein Sklave nach geltendem Recht keine Person sondern eine Sache gewesen ist, die durchaus wie ein Gegenstand behandelt werden konnte und durfte.19 Anhand der Erkenntnisse dieses Kapitels kann geschlussfolgert werden, dass es in der römischen Antike, insbesondere im römischen Recht vollkommen bedeutungslos gewesen ist, wo und wie jemand als Sklave Arbeit verrichtete. Alle Sklaven sind demzufolge gleich, unabhängig davon, ob es sich um Haussklaven oder Landsklaven handelt.20 Im Laufe der Zeit verbesserten sich die Lebensbedingungen der Sklaven. Diese Tatsache war neu eingeführten Gesetzen und Verordnungen geschuldet. Allerdings galten diese Gesetze und Verordnungen nur dem Schutz der Sklaven gegen drakonische Maßnahmen oder auch als Prävention gegenüber dem brutalen Verhalten des Eigentümers. An der rechtlichen Stellung der Sklaven änderte sich dennoch nichts.21 Nachdem nun die Bedeutung des Sklavenbegriffes und die rechtliche Stellung von römischen Sklaven eingehend beleuchtet worden sind, soll sich der Fokus basierend auf der hier gewonnenen Erkenntnisse im nachfolgenden Kapitel auf die Kernthematik dieser Arbeit gerichtet werden.

2.3 Sklaven der villa rustica und villa urbana

Wann immer der Bezug auf Sklaven den villae rusticae und urbanae genommen wird, ist im gleichen Zuge auch immer der Begriff der familia zu nennen. Die familia war im römischen Reich die kleinste Einheit die es in der Gemeinschaft gegeben hat. Dieser Begriff ist deutlich umfassender als der Familienbegriff unserer Zeit. Gemäß der Forschung hatten die Römer drei verschiedenen Differenzierungsstufen der familia: Die Stufe im engeren, im mittleren und die im weitesten Sinne. Für diese Hausarbeit sollen aus Gründen der Komplexität der römischen Strukturen der familia diese nicht detailliert eingegangen werden. Vielmehr soll hier die Erkenntnis, dass die Sklaven der villae rusticae und urbanae zu dem Kreise der engeren familia gehörten und der pater familias über diese Sklaven seine Gewalt ausüben konnte und durfte, ausreichen.22 Wie beschrieben arbeiteten Sklaven in nahezu fast allen Tätigkeitbereichen und ihre enorm wichtige Bedeutung für die römische Wirtschaft wurde vorangegangen bereits hinreichend belegt. Zieht man die Schriften der zuvor genannten antiken Autoren wie Cato, Varro und Columella zur Rate, ist festzustellen, dass alle drei zwar dieselbe Perspektive, nämlich die eines Grundbesitzers, hatten und dass sich die Behandlung der Sklaven und deren Arbeitseinsatz jedoch gewandelt hat. Insgesamt weisen die Schriften auf soziale Veränderungen in der römischen Gesellschaft hin.23 Es ist nicht möglich anhand der vorliegenden Quellen pauschal zu beurteilen, wie viele Sklaven in welchem Bereich der villa rustica oder auch der villa urbana eingesetzt worden sind, da jeder der drei vorgestellten antiken Autoren auf einen anderen Schwerpunkt legte und jeder die Sklaven aus einer anderen Perspektive betrachtet, andere Erfahrungen mit diesen gemacht und einen anderen Nutzen aus den Sklaven gezogen hat. Da im Kapitel 2.2 festgestellt wurde, dass die Sklaven - zumindest juristisch betrachtet - vom Status alle gleich gewesen sind, stellt sich nun die Frage, ob sie auch von ihren Herren alle gleich behandelt wurden. Hier soll der Fokus wieder auf die Arbeits- und Lebensweise der Haus- und Landsklaven in der römischen Antike gerichtet werden. Einleitend wird zunächst unter diesem Aspekt die villa rustica beleuchtet.

3. villa rustica

3.1 Entstehung, Entwicklung und Funktion

Etymologisch betrachtet ist die Bezeichnung “villa rustica” irreführend. Gemäß einem Wörterbuch der lateinischen Sprache bedeutet “rustica” “grobe Bäuerin” oder auch „ländlich“, was folglich nur begrenzt dem Thema gerecht wird.24 Die Bezeichnung „ rustica “ ist eher ein Neologismus. In der Antike war vermutlich eher die Bezeichnung “praedium25 oder auch “rus26 üblich für eine klassische villa rustica, was einem Landhof bzw. Gutshof gerechter wird. Mit dieser Erkenntnis soll nun die eigentliche Bedeutung einer typischen villa rustica erläutert werden. Hier ist es erforderlich zunächst zu klären, welche Bedeutung und Funktion die villae rusticae hatten.

[...]


1 Bradley 1997, S. 282.

2 Herrmann-Otto 2015, S.17.

3 Herrmann-Otto 2017, S.17.

4 ebd., S.17.

5 Schumacher 2001, S.71.

6 Herrmann-Otto 2015, S.16f.

7 Schumacher 2001, S.108.

8 Finley 1987, S.96.

9 Herrmann-Otto 2017, S.12.

10 Herrmann-Otto 2015, S 50.

11 Hausmaninger/Selb 2001, S.30.

12 ebd.

13 ebd., S.29.

14 Herrmann-Otto 2017, S.30.

15 Herrmann-Otto 2015, S.51.

16 Ebner 2017, S.96.

17 Lehmann u.a. 2012, S.228.

18 Herrmann-Otto 2015, S.54.

19 Buckland 1908, S.10.

20 Herrmann-Otto 2015, S.54.

21 D‘Arms 1990, S.183.

22 Herrmann-Otto 2017, S.188f.

23 ebd., S.171.

24 „rustica“, bereitgestellt durch das PONS Online-Wörterbuch Latein – Deutsch

25 „praedium“, ebd.

26 „rus“,ebd.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Haus- und Landsklaven der villa rustica und villa urbana
Untertitel
Eine vergleichende Analyse der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Kultur- und Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Modul G3 - Geschichte und Anthropologie: Vormoderne Lebenswelten
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
27
Katalognummer
V424271
ISBN (eBook)
9783668700604
ISBN (Buch)
9783668700611
Dateigröße
617 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, villa, villa urbana, villa rustica, Sklaven, Analyse, Haus- und Landsklaven, Rom, Römer, römisches Reich, Kulturwissenschaften, G3, Fernuni Hagen, Lebensbedingungen, Arbeitsbedingungen, Agrargeschichte, römische Agrargeschichte, Ausbeutung, Sklaverei, antike Sklaverei
Arbeit zitieren
Philipp-Alexander Eilhard (Autor:in), 2018, Haus- und Landsklaven der villa rustica und villa urbana, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424271

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