Zum Umgang mit dem NS-geprägten Lexem Rasse im öffentlichen Sprachgebrauch


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

35 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Hinführung:

2. Sprache und Sprachlenkung im ’Dritten Reich’

3. Zum Umgang mit dem NS-geprägten Lexem Rasse
3.1. Der Rasse begriff im Nationalsozialismus
3.2. Zum Umgang mit dem Rasse begriff nach
3.3. Zum Umgang mit dem Rassebegriff nach der Jahrtausendwende

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang:
1. Struktur des ‚Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda‘ nach Christian Jochem (2006)
2. Abbildung: Kategorisierung der deutschen Rassen anhand von körperlichen Merkmalen.
3. Nürnberger Gesetze aus dem Jahr 1935
4. Beispiel für ein Propagandablatt der nationalsozialistischen Rassenideologie um 1935IX

Siglenverzeichnis

LITERATURVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Struktur des ‚Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda‘ nach Christian Jochem (Jochem 2006, S. 9).

KATEGORISIERUNG DER DEUTSCHEN RASSEN ANHAND VON KÖRPERLICHEN MERKMALEN

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

HTTP://WWW.ZEICHEN-DER-ERINNERUNG.ORG/SYSPICT/BILD%2010NEU1.JPG (28.08.2011).

DIE NÜRNBERGER GESETZE AUS DEM JAHR 1935

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http://www.edjewnet.de/deportation/bilder/2_das_deutsche_blut.gif (28.08.2011).

BEISPIEL: PROPAGANDABLATT FÜR DIE NATIONALSOZIALISTISCHE RASSENIDEOLOGIE UM 1935

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

http://www.ghwk.de/2006-neu/raum4-2.htm (28.08.2011).

Siglenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Hinführung:

„Die Macht […], die die großen historischen Lawinen religiöser und politischer Art ins Rollen brachte, war seit urewig nur die Zauberkraft des gesprochenen Wortes“ (Hitler 1940, S. 116).

Kommunikation ist im Allgemeinen die lebensnotwendige Befähigung des Menschen, die es ihm ermöglicht, mit anderen Personen in Kontakt zu treten, mit ihnen zu interagieren und Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Wesentlichster Bestandteil dessen ist die Sprache, da Kommunikation in erster Linie über sie geschieht. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht kann der Sprache eine ästhetische, aber auch eine affektive Funktion zugeordnet werden. Darüber hinaus erfüllt sie, als Medium des Denkens und Erkennens, sowohl eine kognitive als auch epistemologische Funktion (vgl. Jochem 2006, S. 11). Gleichzeitig kommt ihr neben der kommunikativen Aufgabe, der den Informationsund Gedankenaustausch zwischen Kommunikationspartnern meint, auch eine soziale Funktion zu. Sprache regelt soziale Strukturen, trägt zur Entstehung, Verbreitung und Verfestigung von Werten und Normen bei und ermöglicht dadurch ein geordnetes Zusammenleben innerhalb einer sozialen Gemeinschaft. Da die Sprache einerseits von der Wirklichkeit beeinflusst und verändert wird, sie andererseits jedoch auch selbst die Wirklichkeit mitgestaltet, kann ihr eine instrumentelle Funktion zugesprochen werden. Sprache kann somit von dem Kommunikator genutzt werden um seine Ziele, Wünsche oder Bedürfnisse durchzusetzen oder um den Kommunikationspartner von einer Ansicht, einem Weltbild oder einer Gesinnung zu überzeugen. Unter Berücksichtigung eines bestimmten Sprachgebrauchs kann die Sprache demnach Gesinnungen transportieren und in dessen Dienste seine/n Kommunikationspartner/in beeinflussen. In diesem Fall können „Worte […] sein wie winzige Arsendosen: sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da“ (Klemperer 2006, S. 27).

Gerade wenn es um die Tradierung von Gesellschaftsnormen geht, werden diese Ansichten von dem Kommunikationspartner oft unbewusst übernommen und in seine eigene Weltsicht integriert. Die Beeinflussung eines anderen Menschen durch Sprache kann infolgedessen seinen Willen, seine Auffassung und/oder sein Handeln zu Gunsten des Sprechers manipulieren. (vgl. Bork 1970, S. 8 ff.). In politischer Hinsicht kann dieser Umstand eine verheerende Dimension einnehmen, wie es sich am Beispiel des ’Dritten Reichs‘ offenbart. Diesbezüglich herrscht eine verbreitete Ansicht darüber, dass der „Nationalsozialismus […] seine Gewalt über die Menschen vor allem dem geschickten Einsatz der Sprache zu Propagandaund Lenkungszwecken zu verdanken“ (Bohleber/ Drews 1991, S. 12) habe. Die politische Beherrschung des Volkes mithilfe der Sprache ist jedoch kein nationalsozialistisches Phänomen, sondern schon seit jeher in jeder Herrschaftsform „eng mit dem Versuch verbunden der Masse der Untergebenen die Verwendung der Sprache vorzuschreiben, alten Begriffen neue Bedeutungen zu geben [und] neue Begriffe zur symbolischen Rechtfertigung der Herrschaft einzuführen“ (Jochem 2006, S. 8). Doch nicht nur die Rechtfertigung des Herrschaftsanspruchs prägte den Sprachgebrauch im ’Dritten Reich’,[1] die Sprache wurde gleichfalls zur Verbreitung und Verfestigung der nazistischen Ideologie in der Gesellschaft benutzt. Denn Ziel der Nationalsozialisten war „die Kontrolle und vollständige Durchdringung der Gesellschaft zur Festigung ihrer totalitären Herrschaft“ (Schmitz-Berning 2010, www.bpb.de, 03.08.2011). Das Groteske daran ist, dass sie damit zeitweilig Erfolg hatten.

Demnach stellt sich die Frage, was die NS-Sprache ausmachte. Mit dieser Problematik beschäftigten sich bereits NS-Kritiker im ’Dritten Reichs‘, wie Ernst Bloch (1938) oder Victor Klemperer (1947/2001). Bis heute sind eine Vielzahl sprachwissenschaftlicher Abhandlungen erschienen, die sich mit dem Sprachstil und dem Vokabular im Nationalsozialismus beschäftigten. Zu nennen wären etwa Christian Braun (2007) oder Cornelia Schmitz-Berning (1998). Vereinzelt sind auch Analysen zum Sprachgebrauch im ‘Dritten Reich’ und nach 1945 veröffentlicht worden. Hier ist insbesondere auf die umfangreichen Arbeiten wie die zweibändige Ausgabe des ‚Wörterbuchs der Vergangenheitsbewältigung‘ von Thorsten Eitz und Georg Stötzel (2007/2009) zu verweisen.

Dennoch scheint das Thema NS-Sprache nicht ausreichend behandelt worden zu sein. Denn in der Öffentlichkeit passieren immer wieder sogenannte ‚verbale Entgleisungen‘, in denen nationalsozialistische Parolen oder Ausdrücke ohne historische Bezugnahme unreflektiert und unangemessen gebraucht werden. Im Jahre 2008 motivierte eine Pro-Sieben-Moderatorin der Ratesendung ‚Night-Loft‘ beispielsweise einen Anrufer mit der nationalsozialistischen Parole ‚Arbeit macht frei‘. Obschon sich die Moderatorin noch in derselben Sendung ausdrücklich entschuldigte und sich von der nationalsozialistischen Ideologie distanzierte, wurde sie infolgedessen entlassen (vgl. http://www.focus.de, 30.01.2008).[2] Obwohl davon ausgegangen werden könnte, dass gerade Politiker über eine gewisse Sprachsensibilität in Bezug auf die Deutschlands Vergangenheit verfügen, tauchen auch im politischen Sprachgebrauch fortwährend verbale Fehltritte auf. Das betrifft jedoch noch nur den teils ungehemmten Sprachgebrauch rechtsextremer Parteien. Derartige verbale Missgriffe sind nach Thorsten Eitz in der Politik gängige Praxis und werden vor allem dazu verwendet Aufmerksamkeit zu erregen (vgl. Eitz 2010, unter www.bpb.de, 01.08). So fragte der CDU-Politiker und Stuttgart-21-Schlichter, Heiner Geißler, Ende Juli die Teilnehmer an den seit Monaten andauernden Schlichtungsgesprächen: ‚Wollt ihr den totalen Krieg?‘. Mit diesem Goebbels-Zitat habe er, nach eigenen Angaben, lediglich versucht „klarzumachen, dass es jetzt höchste Zeit sei, eine friedliche Lösung zu finden. ‚Das ist ein verbaler Krieg, den wir dort haben‘“ (zitiert nach DIE WELT, unter www.welt.de, 02.08.2011).

Die infolge dieser verbalen Entgleisung entstandenen öffentlichen Debatten um den angemessenen Umgang mit NS-geprägten Sprachbausteinen verdeutlichen, dass „‚erinnerte Vergangenheit‘ heterogen ist, dass sie angesichts der Pluralität von Sichtweisen, die durch die Sprache zum Ausdruck gebrauch werden“ (Eitz/Stötzel 2009, S. 1), sowie dem unterschiedlichen Bildungsgrad und der jeweiligen Sprachsensibilität des Kommunikators, immer verschiedenartig ist. Aus diesem Grund hat die vorliegende Arbeit diese Problematik aufgegriffen und versucht den Gebrauch sogenannter belasteter Ausdrücke in der deutschen Öffentlichkeit, ausgehend vom Nationalsozialismus bis in die Gegenwart, chronologischen zu beschreiben. Da der zeitliche Abschnitt sehr groß ist, wird nur eine Begrifflichkeit im öffentlichen Sprachgebrauch untersucht. Im Hinblick auf die neuesten rassistisch motivierten Ereignisse, wie dem Attentat in Norwegen am 22. Juli bei dem 76 Menschen starben, hat sich die vorliegende Arbeit das nationalsozialistische Hochwertwort[3] Rasse[4] entschieden. Da das Lexem im Folgenden als NS- geprägt verstanden wird, wird Rasse nur in Bezug auf die Auslegungsart der nationalsozialistischen Ideologie, also als menschliches Unterscheidungsund darauf aufbauendes Rangordnungskriterium, untersucht. Andere Bedeutungsbereiche, wie z.B. der Tierzucht, werden daher nicht berücksichtigt.

Ohne die Kontinuität der Sprache, die aufgrund der sich ständig verändernden Wirklichkeit einem fortwährenden Wandlungsprozess unterliegt, außer Acht zu lassen, wird der Schwerpunkt auf den Bedeutungswandel des Lexems gelegt. Daher werden indirekte Einflusse auf den Sprachwandel, „also innersystematische Vorgänge, die sprachlichen Eigengesetzmäßigkeiten folgen“ (Jochem 2006, S. 12), ausgeblendet. Da sich Wortbedeutungen aufgrund von gesellschaftlichen, sozialen und politischen Gegebenheiten ergeben, konzentrierten sich die folgenden Ausführungen auf die direkten Spracheinflüsse. Dementsprechend wird besonders auf die Bedeutungserweiterung bzw. -verengung und die Bedeutungsverbesserung bzw. - verschlechterung des Lexems geachtet. Da Wortbedeutungen darüber hinaus durch den Kontext determiniert werden und diese belegbar sein müssen (vgl. von Polenz 2009, S. 158), hat die vorliegende Arbeit versucht, möglichst sprechende schriftliche Beispielbelege anzugeben und diese auf die speziellen Verwendungsweisen und den Kontext des NS-geprägten Lexems zu untersuchen.

Für das Gesamtverständnis ist es zuerst notwendig, die spezifische NS-Belastung des Wortes Rasse zu beleuchten. Aus diesem Grund werden zunächst die NS-Sprache und die Sprachlenkung im ’Dritten Reich’ umrissen, wobei besonders auf die semantischen Merkmale von ausgewählten Lexemen geschaut wird. Daran schließt die Analyse über den semantischen Gebrauch des Rasse begriffs an. Zunächst die Etymologie des Begriffs umrissen und die NS-spezifische Wortbedeutung dargestellt. Anschließend wird beschrieben, wie das Lexem nach 1945 im öffentlichen Sprachgebrauch gebraucht und bewertet wird. Dabei wird darauf geachtet, von wem, wie und bei welchen Gelegenheiten der Begriff bislang verwendet wurde. Da die NS-Herrschaft und die von ihnen verbreitete Ideologie weltweites Aufsehen erregt hat, werden nationale und internationale Gegebenheiten, die in Deutschland diskutiert wurden, betrachtet. Um Vergleichsmöglichkeiten zu haben, wird ferner auch auf die neuere Begriffsbestimmung des Lexems im DUDEN geschaut, da sich hier die allgemeine Auslegung und Verwendung des Begriffs wiederspiegelt.

In Anlehnung an Eitz und Sötzel wird auch innerhalb dieser Arbeit versucht zu verdeutlichen, „wie sich in der Sprache - der Wahl der Wörter und ihrer Kontextualisierung - das Verhältnis zu dieser Vergangenheit spiegelt“. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden in einem abschließenden Fazit erläutert. Hier wird rückblickend auf die speziellen semantischen Verwendungsweisen des Lexems Rasse geschaut und versucht daran zu erklären, wie sich die Bedeutung des Wortes im Laufe der Zeit geändert hat.

2. Sprache und Sprachlenkung im ’Dritten Reich’

Die Nationalsozialisten entwickelten keine eigene Sprache. In der Zeit des ’Dritten Reichs‘ manifestierte sich jedoch ein nationalsozialistisch geprägter Sprachstil, mit deren Hilfe versucht wurde, das Volk zu beherrschen. Peter von Polenz bemerkt in diesem Zusammenhang:

„Die spezifische ‚Nazisprache‘ war nicht neu; die Nazis warben mit einer zynischvirtuosen Mischung aus Schlagund Fangwörtern - zur Betäubung des eigenen Denkens bei einfachen Gemütern - und aus allem, was den konservativkonformistischen Deutschen in den 20er und 30er Jahren vertraut und angenehm im Ohr klang und seine Wurzeln in vielfältigen ‚Bewegungen‘ und Ideologien hatte: im Geist der Freiheitskriege und der bonapartistisch korrumpierten Reichsidee, in Obrigkeitsdenken und Staatskirchentum, in preußischem Militarismus und wirtschaftlichem Expansions-Chauvinismus, in Historismus und Antisemitismus, in Romantik und Biedermeier, in Jugendbewegungen und Georgekreis“ (von Polenz 2009, S. 157 f.).

Insgesamt stützten sich die Nationalsozialisten also auf bereits vorhandene Ideen und Begriffe und knüpften an geläufige weltanschauliche Vorstellungen an. Diese Vorgehensweise spiegelt sich auch im Sprachgebrauch wieder. Denn die Kontinuität der Sprache, die aufgrund der sich ständig verändernden (politischen und gesellschaftlichen) Wirklichkeit einem fortwährenden Wandlungsprozess unterliegt, wurde dadurch auch im ’Dritten Reich’ bewahrt. Neue Wörter wurden häufig nur dann gebildet, wenn funktionale Notwendigkeiten bestanden, etwa bei der Benennung neuer Einrichtungen, Organisationen, Institutionen oder Gegenständen, wie HJ (für ‚Hitlerjugend‘, die eigentlich nichts anderes bedeutete als die nationalsozialistische Staatsjugend) oder ‚NS-Frauenschaft‘ (nationalsozialistische Frauenschaft) (vgl. Jochem 2006, S. 19). Andere Wörter wurden im Dienste der Ideologieverbreitung und des Herrschaftsrechts gebildet. Jochem verweist darauf, dass dafür „vor allem Elemente der Rassenlehre und der Idee von Blut und Boden genutzt“ (ebd., S. 20) wurden. Dementsprechend wurden Neologismen häufig mit den Basismorphemen Rasse, ‚Volk‘ oder ‚Blut‘ gebildet, wie beispielsweise die Reinrassigkeit, womit die Überlegenheit der deutschen, nordischen Rasse propagiert wurde, um das Rassebewusstsein der Bevölkerung steigern und den Herrschaftsanspruch über andere Rassen rechtfertige sollte. Um eine größere Akzeptanz von der Bevölkerung zu bekommen, wurden einige Geschehnisse durch neue Hüllwörter verschleiert oder beschönigt. So wurde für die Ermordung von Juden, Sinti und Roma, politischen Gegnern usw. in ‚Konzentrationslagern‘ die euphemistische Bezeichnung ‚Sonderbehandlung‘ eingeführt (vgl. ebd.).

Insgesamt griffen die Nationalsozialisten aber auf alte ideologisch besetzte Wörter zurück, veränderten jedoch ihre semantischen Merkmale (vgl. Strassner 1987, S. 175). Jochem benennt drei wesentliche semantische Veränderungen bereits bestehender Begriffe, die charakteristisch für die Sprache im ’Dritten Reich’ sind (vgl. Jochem 2006, S. 20 f.). Darunter fallen: Erstens, die Bedeutungserweiterung, worunter der „Verlust der semantischen Merkmale eines Semems und/oder die Zunahme der Teilbedeutungen eines Lexems“ (ebd., S.20) verstanden wird. Im ‘Dritten Reich’ handelt es sich um Lexeme, die eine prägnante Zusatzbedeutung erhielten, um an die Emotionen der Bevölkerung zu appellieren. Dafür wurden gerne Metaphern aus verschiedenen Bereichen gebraucht, z.B. aus dem christlichreligiösen Bereich, der Biologie, der Medizin, der Technik oder des Militärs. Die Erbsünde zum Beispiel, die in der christlichen Theologie als weitergegebene Sündenfolge der Ursünde Adams und Evas verstanden wird, wurde „zur Sünde wider Blut und Rasse [Hervorheb. F.J.]“ (Strassner 1987, S. 173), verursacht durch die Vermischung der deutschen mit einer artfremden Rasse.

Zweitens, die Bedeutungsverengung, also „eine Verminderung der Sememe eines Lexems“ (vgl. Jochem 2006, S. 20 f.). Im ‚Dritten Reich‘ handelte es sich dabei um Wörter, die für die nationalsozialistischen Zwecke gebraucht und im Sinne der NS-Ideologie umgedeutet wurden. Dabei handelt es sich überwiegend um Hochwertwörter, wie Rasse oder ‚Volk‘, „die sich auf das ideologische System und die Bewegung bezogen“ (Jochem 2006, S. 22) und im Nationalsozialismus eine Einschränkung ihrer Bedeutung erfuhren. Bestimmte Bezeichnungen durften beispielsweise nicht entweiht werden, z.B. Rasse. Andere hingegen wurden nur für die Partei und die Nationalsozialisten reserviert und durften nur in diesem Bezug verwendet werden: Der Begriff ‚tapfer‘ durfte etwa nur im Zusammenhang mit deutschen Soldaten, ‚Parteigenosse‘ hingegen nur für die ‚NSDAP‘ gebraucht werden (vgl. Schmitz-Berning 2010, www.bpb.de, 03.08.2011).

Drittens, die Veränderung der begrifflichwertenden Bedeutungskomponente bereits bestehender Lexeme. Hierunter werden Begriffe verstanden, die eine Umwertung zum Guten oder zum Schlechten erfahren haben. Eine Bedeutungsaufwertung erhielten im ‘Dritten Reich’ beispielsweise Wörter wie ‚rücksichtslos‘ oder ‚kämpferisch‘, die „mit ‚mutig‘ und ‚entschlossen‘ gleichgesetzt“ (Jochem 2006, S. 23) wurden. Andere Lexeme, die zuvor positiv besetzt waren, erhielten im Nationalsozialismus hingegen eine Bedeutungsverschlechterung. Strassner verweist etwa darauf, dass „das gesamte Bankwesen […] als international und jüdisch gebranntmarkt“ (Strassner 1987, S. 171) wurde. ‚Börsenfürsten‘ wurden infolgedessen zu ‚Börsenjuden‘. ‚Kapitalismus‘ und ‚Liberalismus‘ erinnerten im ‘Dritten Reich’ nur noch an die schlechten Zeiten der Weimarer Republik, woran ohnehin die ‚Juden‘ schuld seien (vgl. ebd. S. 171 f.).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Nationalsozialisten größtenteils emotional und ideologisch besetzte (Schlag-)Wörter und Redewendungen gebrauchten, die durch ständige Wiederholung „in Fleisch und Blut der Menge“ übergehen sollten (Klemperer 2009, S. 26). Gleichzeitig musste die Sprache so konzipiert werden, dass sie konkurrierenden Meinungen und Interpretationen keinen Entfaltungsraum bot. Somit hatte die Sprache einerseits im Dienste ideologischer Beeinflussung zu stehen, andererseits musste sie weniger an den Verstand des Rezipienten, als vielmehr an sein Gefühl appellierten. Denn „[d]as Volk ist in seiner überwiegenden Mehrheit so feminin veranlagt und eingestellt, dass weniger nüchterne Überlegung, vielmehr gefühlsmäßige Empfindung sein Denken und Handeln bestimmt“ [Anpassung F.J.][5], (Hitler 1940,, S. 201). Hitler war der Ansicht, dass der Staat das Volk nur auf diese Weise für sich gewinnen und gefügig machen könne. Denn Emotionen seien nach Hitler „nicht kompliziert, sondern sehr einfach und geschlossen“ (ebd.) und daher auch manipulierbar.[6] Die Beeinflussung der Sprache im Dienste der Ideologieverbreitung und der damit einhergehenden Beherrschung des deutschen Volkes wurde teils durch emotionalinszenierte Einzelreden der Politelite gefördert, aber vor allem durch den geschickten Einsatz von Massenkommunikationsmitteln, die zugleich alte (z.B. Zeitungen) und neue Medien (z.B. Rundfunk) nutzte und ihre Entwicklung gleichzeitig vorantrieb (vgl. Ehlich 1989, S. 20). Die Sprache musste somit ganz bewusst durch verschiedene politische Apparate im nationalsozialistischen Sinne gesteuert werden. Erreicht wurde die Sprachsteuerung kurz nach der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten (30.01.1933), durch die Errichtung des ‚Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda‘ am 15.03.1933. Infolgedessen standen sämtliche Bildungseinrichtungen und Informationsmedien unter der Kontrolle des nationalsozialistischen Regimes, genauer, des ‚Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda‘ , Joseph Goebbels.[7] Dies erlaubte den Nationalsozialisten zumindest den öffentlichen Sprachgebrauch in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die direkte Kontrolle über die Presse gelang vorwiegend durch zwei Maßnahmen. Einerseits ermöglichte die Verabschiedung des Schriftleitergesetzes (04.10.1933) eine gewisse Vorzensur der Journalisten. Denn diese mussten in erster Linie ihre ‚arische‘ Abstammung und ihre, nationalsozialistisch gesinnte, politische Zuverlässigkeit vorweisen. Erst bei Eignung, wurden die Bewerber in die Berufsliste der Reichspressekammer eingetragen (vgl. Braun 2007, S. 158 f.).[8] Andererseits wurden täglich Sprachregelungen aufgesetzt, die für alle Redaktionen im Reich und später auch in den besetzten Gebieten verbindlich waren, auch bekannt als ‚Tagesparolen des Reichspressechefs‘ (vgl. Jochem 2006, S. 9 f.).[9] Bei diesen Erlassen

„sollten parteiorganische Bezeichnungen bekannt gemacht, und - als ideologisches Ziel - festgelegte Interpretationen, Definitionen und Wertungen in der öffentlichen Sprache und schließlich in der Allgemeinsprache überhaupt durchgesetzt werden“ (Schmitz-Berning 2010, www.bpb.de, 03.08.2011).

Diese Sprachregelungen standen demnach einerseits im Dienste der inhaltlichen Kontrolle und der genormten Nachrichtenkundgebung. Andererseits wurden dadurch Gebrauchsweisen von Wörtern, Slogans und/oder Redewendungen festgelegt, die durch die ‚Parteiamtlichen Prüfungskommission (PPK)‘ kontrolliert und bei Verstößen zensiert wurden (vgl. ebd., 03.08.2011).[10] Die Beherrschung aller Kommunikationskanäle hatte zufolge, dass sich die vorgeschriebenen Sprachregelungen der Bevölkerung insofern aufzwangen, sodass gewisse Wörter, deren Gebrauch und Definition, unbewusst übernommen und weitergetragen wurden. Diese gezielte Manipulation der Sprache, lässt somit darauf schließen, dass der Sprachgebrauch nach 1945 nationalsozialistisch geprägt war. Als Beispiel solcher sprachlichen Erbstücke, wird im Folgenden der semantische Gebrauch des nationalsozialistischen Schlüsselworts Rasse im ‘Dritten Reich’ und nach 1945 betrachtet.

3. Zum Umgang mit dem NS-geprägten Lexem Rasse

3.1. Der Rasse begriff im Nationalsozialismus

Rasse ist eines der zentralen Schlüsselwörter des Nationalsozialismus und steht für den Grundpfeiler des nationalsozialistischen Weltbildes, „die Ideologie der Höchstwertigkeit der Arier, des Untermenschentums der Juden und für ‚die Rassehygiene mit ihrem nordischen Zuchtziel‘“ (Schmitz-Berning 2000, S. 481).

Die etymologische Herkunft des Begriffes Rasse ist nicht vollständig geklärt. Es ist jedoch zu vermuten, dass es aus dem Französischen race entlehnt wurde, da der Ausdruck im Französischen ab dem 13. Jahrhundert belegt ist. Im 16. und 17. Jahrhundert bezeichnete Rasse zunächst überwiegend die Zugehörigkeit zum Adel, „ohne Bezug auf äußerliche Merkmale“ (Eitz/Stötzel 2009, S. 369). In dieser Auslegung hing die begrifflichwertende Komponente von der jeweiligen Standeszugehörigkeit ab. Positiv bewertet wurde er jedoch überwiegend nur vom Adel.

Im 18. und 19. Jahrhundert erfuhr das Lexem eine Bedeutungserweiterung und wurde neutral zur Kategorisierung der Tierund Pflanzenwelt, nach Aufzeigen gleicher Merkmale, verwendet. So übernahm einer der bekanntesten Naturforscher, Charles Robert Darwin (1809 - 1882), den Begriff und begründete, darauf aufbauend, seine Theorie über die Entstehung und Erhaltung der Arten im Tierund Pflanzenreich. Darwin ging davon aus, dass sich die gesamte Tierund Pflanzenwelt aufgrund der Evolution, also durch Anpassung und Überlebenskampf, entwickelt habe. Dementsprechend setzten sich nur die Lebewesen durch, die sich am besten an die herrschenden natürlichen Bedingungen angepasst und ihre überlebenswichtigen Eigenschaften an die nächste Generation weitergegeben hätten (vgl. ebd., S. 371).

Parallel zu dem Aufkommen der Rasse theorien, erfuhr der Rasse begriff abermals eine Bedeutungserweiterung. So wurde das Wort auch auf den Menschen angewendet, als die im Zuge der Kolonialisierung entdeckten Völker „mit naturwissenschaftlichen Methoden zu klassifizieren“ (Zehnpfennig 2011, S. 123) und die Herrschaft über diese zu rechtfertigen versucht wurden. Denn hierbei „unterwarf das kulturell überlegene Volk das kulturell und sittlich tieferstehende“ (ebd.). Das Lexem wurde damit zu einem wertvollen Begriff, der es nun erlaubte eine Rasse über eine andere zu stellen. Die Einteilung der Menschen in Rassen erfolgte infolgedessen nach äußerlichen Merkmalen, z.B. der Hautfarbe.

Neben dem berühmten deutschen Philosophen Immanuel Kant (1724 - 1804), der den Ausdruck im Deutschen erstmals im anthropologischen Sinne verwendete, erkannte auch der französische Diplomat und Schriftsteller Arthur de Gobineau (1816 - 1882) die Überbzw. Unterlegenheit der verschiedenen Rassen. Gobineau war jedoch derjenige, der die darwinistische Evolutionstheorie auf die menschliche Geschichte und Gesellschaft übertrug und drei naturgegebene Rassen benannte: die weiße, die gelbe und die schwarze Rasse (Bedeutungserweiterung). Den Kern der als überlegen gedeuteten weißen Rasse „bezeichnete er mit dem aus der Sprachwissenschaft übernommenen Ausdruck ‚Arier‘“ (Eitz/Stötzel 2009, S. 370). Im Hinblick auf den Überlegenheitsgedanken der Arier, entwickelte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts das positiv besetzte Kompositum Herrenrasse.[11]

Der vermutlich einflussreichste Propagandist dieses sogenannten Sozialdarwinismus[12] in Deutschland war Richard Wagners Schwiegersohn, Houston Stewart Chamberlain (1855 - 1927). In seinem 1899 erstmals erschienen Hauptwerk ‚Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts‘ schilderte er die geschichtliche Entwicklung aller Kulturen, die er auf einen Kampf der Rassen um die Vorherrschaft in der Welt zurückführte. Rasse, so Chamberlain, sei eine biologische Gegebenheit, die sich im ‚Blut‘ begründe und sich daher in den physischen und psychischen Merkmalen des Menschen wiederspiegele. Aufgrund ihrer körperlichen und intellektuellen Überlegenheit heben sich die ‚Arier‘, die auf die Germanen zurückzuführen sein, infolgedessen von anderen Menschen rassen ab, was ihnen naturgemäß einen Herrschaftsanspruch über die Unterlegenen legitimiere. Bedroht wird die reine Rasse der Arier überwiegend durch die jüdische Rasse. Hier zeigt sich deutlich, dass die semantischen Merkmale des Lexems verändert haben. Im Vordergrund stehen nun die Arier und die Juden, wodurch das Lexem eine Bedeutungsverengung erhält. Gleichzeitig führt diese Unterscheidung zu verschiedenen Wertungen der einzelnen Rassen. Während die Arier als höchste und wertvollste Rasse angesehen wurden, wurde die jüdische Rasse stark abgewertet. Seine Kritik an den Juden basierte dabei insbesondere auf emotional bedingte und oft christlichreligiöse Unduldsamkeiten, wie zum Beispiel die Schuld am Tod des Erlösers Jesus Christus. Doch auch andere gängige, oft christlich motivierte Vorurteile fanden Einzug in seine Rasse lehre. So wäre die jüdische Rasse insbesondere durch ihre Gier nach Geld und Herrschaft gekennzeichnet, so Chamberlain. Unrein und minderwertig macht die jüdische Rasse darüber hinaus ihre jahrtausendlange Vermischung mit anderen Rassen (z.B. asiatische Völker). Um die Reinrassigkeit der Arier zu gewährleisten, müssten die Juden daher aus allen gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Lebensbereichen ausgeschlossen werden, um infolgedessen eine Vermischung der beiden Blutlinien weitestgehend ausschließen zu können. Mit dieser Forderung entwickelte Chamberlain Ansätze einer planmäßigen, auf den Menschen übertragenen, Rassezucht und bildete damit die Grundlage für die nationalsozialistische Rassenhygiene (vgl. ebd., S. 371f.).

Chamberlains Werk gehörte zu den meistgelesenen Büchern im Kaiserreich und der Weimarer Republik und wurde somit in sämtlichen gesellschaftlichen Kreisen, unter anderem auch von den Nationalsozialisten, rezitiert.

[...]


[1] Strassner verweist darauf, dass Rechtfertigungsideologien, neben Verschleierungsideologien, Eliteglauben und kollektivem Machtwillen, die Grundlage für den Nationalsozialismus boten. Unter den Rechtfertigungsideologien fallen nach Strassner „Sozialismus, Nationalismus und Konservatismus, Instrumente des Klassenkampfes und imperialer Tendenzen“ (Strassner 1987, S. 127).

[2] Wenn im Folgenden aus Internetberichten zitiert wird, beziehen sich die in Klammern gesetzten Zahlen auf das Veröffentlichungsdatum der zitierten Artikel. Die Berichte können auf der jeweiligen Internetseite nachgelesen werden. Das letzte Einsehungsdatum für alle Onlineartikel erfolgte am 08.09.2011.

[3] Ein Begriff von Schmitz-Berning, mit denen sie höchst wertvolle und ideologietragende Wörter der Nationalsozialisten bezeichnet (vgl. Schmitz-Berning 2010, www.bpb.de, 03.08.2011).

[4] Im Folgenden wird der Begriff Rasse, seine Derivate und damit gebildete Komposita immer kursiv hervorgehoben.

[5] Die folgenden in eckigen Klammern gesetzten Anpassungen sind von Florina Jurca gemacht worden.

[6] Hitler verweist auf die englische Propaganda während des ersten Weltkrieges, die zum Sieg über die Deutschen geführt habe. Nur durch ihre „rücksichtslose wie geniale[…] Art“, hätten die Soldaten an der Front durchgehalten und das Feindbild des deutschen Volkes, das es zu besiegen galt, verstärkt (vgl. Hitler 1940, S. 201 f.).

[7] Struktur des ‚Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda‘ nach Christian Jochem (Jochem 2006, S. 9) siehe Anhang VI.

[8] Schmitz-Berning verweist darauf, dass infolgedessen mehr als 3000 von ursprünglich ca. 4000 Zeitungen innerhalb nur eines Jahres verschwanden, zensiert oder sich freiwillig auflösten (vgl. Schmitz-Berning 2010, www.bpb.de,

03.08.2011 )

[9] Verkündet wurden die Presseanweisungen auf täglich stattfindenden Pressekonferenzen in Berlin. Die Heimatredaktion erhielten sie entweder durch eigens entsendete Korrespondenten oder die Gaupropagandaämter (vgl. Schmitz-Berning 2010, www.bpb.de, 03.08.2011).

[10] Die normierenden Anordnungen zur ideologischen Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs betrafen nicht nur einzelne Ausdrücke. Ganze Textsorten konnten etwa auf Anweisung verändert oder sogar gänzlich verboten werden. Dementsprechend galten die Sprachregelungen nicht nur für Zeitungen, betroffen waren auch die Fachliteratur, wissenschaftliche Publikationen, Enzyklopädien, Wörterbücher, Unterrichtsmaterialien und sogar Adolf Hitlers politisches Grundlagenwerk, Mein Kampf. Daneben muss erwähnt werden, dass sich die Sprachlenkung der Nationalsozialisten nicht auf das Schrifttum, sondern auch auf öffentliche Reden bzw. Vortragstile bezogen.

[11] In einem Fragment von Friedrich Nietzsche aus dem Jahre 1888 heißt es beispielsweise: „Es ist vollkommen in Ordnung, dass wir keine Religion unterdrückter arischer Rassen haben: denn das ist ein Widerspruch: eine Herrenrasse ist obenauf oder geht zu Grunde“ (zitiert nach Eitz/Stötzel ebd., S. 374). Eitz und Stötzel verweisen darauf, dass Nietzsche unter dem Begriff Herrenrasse eine „zukünftige, international gemischte Rasse von Philosophen und Künstlern“ verstand (vgl. Eitz/Stötzel 2009, S. 374).

[12] Der Sozialdarwinismus bezeichnet eine „soziologische Theorie, die darwinistische Prinzipien auf die menschliche Gesellschaft überträgt und so bestimmte (von anderen als ungerecht empfundene) soziale Ungleichheiten o. Ä. als naturgegeben gerechtfertigt erscheinen lässt“ (Dudenonline, www.duden.de/rechtschreibung/Sozialdarwinismus, 17.08.2011).

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Zum Umgang mit dem NS-geprägten Lexem Rasse im öffentlichen Sprachgebrauch
Hochschule
Universität Rostock
Veranstaltung
Zur Sprachsituation im ‘Dritten Reich’
Note
2,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
35
Katalognummer
V423955
ISBN (eBook)
9783668694736
ISBN (Buch)
9783668694743
Dateigröße
4041 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
umgang, ns-geprägten, lexem, rasse, sprachgebrauch
Arbeit zitieren
M.A. Florina Jurca (Autor:in), 2011, Zum Umgang mit dem NS-geprägten Lexem Rasse im öffentlichen Sprachgebrauch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/423955

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