Sozialdienst und Krankenpflege

Konkurrenten unter einem Dach?


Seminararbeit, 2002

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Tätigkeiten des Sozialdienstes und der Krankenpflege
2.1. Der Sozialdienst im Krankenhaus
2.1.1. Die Geschichte des Sozialdienstes
2.1.2. Die Definition des Sozialdienstes im Krankenhaus
2.2. Die Krankenpflege im Krankenhaus
2.2.1. Die Geschichte der Krankenpflege
2.2.2. Die Definition der Krankenpflege

3. Vorstellung des Fragebogens

4. Vorstellung der untersuchten Institutionen
4.1. Das Universitätsklinikum
4.2. Das Schwerpunktkrankenhaus
4.3. Das Altenpflegeheim
4.4. Das geronto – psychiatrische Pflegeheim

5. Auswertungen des Fragebogens (Sozialarbeit)
5.1. Der Sozialdienst im Pflegeheim
5.2. Der Sozialdienst im Krankenhaus

6. Auswertung des Fragebogens (Krankenpflege)
6.1. Das Krankenpflegepersonal im Pflegeheim
6.2. Das Krankenpflegepersonal im Krankenhaus

7. Schlussfolgerungen und Vorstellungen für die Zukunft

8. Zusammenfassung

9. Literatur

1. Einleitung

Bei der Betreuung von Personen, bei denen aufgrund einer Erkrankung ein Krankenhausaufenthalt notwendig geworden ist, sind zahlreiche Berufgruppen beteiligt. Das liegt zum Teil daran, dass auch das Gesundheitswesen dem technischen Fortschritt unterliegt, und somit den Platz für zusätzliche Berufsfelder bietet. Nennenswert sind z.B. der Medizintechniker oder der Bioingenieur.

Aber es hat sich auf dem Gebiet der Patientenbetreuung nicht nur das technische Know How verbessert, sondern auch die soziale und psychosoziale Betreuung entwickelte sich stetig weiter. Zu nennen sind hier z.B. die Betreuung der Patienten nach einem Klinikaufenthalt durch die mit der Nachsorge beauftragten Institutionen, wie Pflegestationen (ambulant oder teilstationär), Rehabilitationszentren oder die Integration in Selbsthilfegruppen. Es gibt aber auch die Möglichkeiten, Patienten oder an deren Weiterbetreuung beauftragte Personen materiell zu unterstützen. Die Höhe dieser Unterstützung ist abhängig von der Pflegebedürftigkeit.

Es ist deutlich zu erkennen, dass sich der Patient nicht allein um seine Erkrankung und deren Heilung Gedanken machen muss, sondern auch um die Möglichkeiten der Wiedereingliederung in die „gesunde“ Gesellschaft. Dabei können ihm vor allem zwei Berufsgruppen behilflich sein: Der Sozialdienst und die Krankenpflege, welche mit Fachkompetenz die Patienten unterstützen, Erkrankungen zu besiegen, sie anleiten, mit Erkrankungen leben zu lernen, ihnen aber auch Möglichkeiten aufzeigen, wo Hilfe zu erhalten ist, wenn der Krankenhausaufenthalt beendet ist.

Patienten befinden sich in einem Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung oft in einer Ausnahmesituation, die als Krise erlebt wird. Unsicherheiten über die eigene Zukunft, über die Versorgung von Familienmitgliedern, Ängste und Befürchtungen über die Folgen der Krankheit sind nur einige Beispiele, die mit einer Erkrankung einher gehen. Der Genesungsprozess kann dadurch belastet und der Klinikaufenthalt verlängert werden. Mit Informationen, Beratung und Hilfen aber auch der Klärung der Situation nach der Entlassung sind Betreuungsfelder, die dem Sozial- und Pflegedienst zuzusprechen sind, denn es hat sich gezeigt, dass neben der hochentwickelten medizinischen Betreuung durch die Ärzte, den hochtechnisierten Apparaturen, durch die Medikamente und die qualifizierte pflegerische Versorgung auch die soziale Hilfe und Beratung zur Genesung der Patienten beiträgt.

Wie umfangreich die Betreuung von Patienten ist, sollen folgende Zahlen von den an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen zeigen. Zu nennen sind „insgesamt 29 spezielle Berufe der Arztassistenz neben 44 verschiedenen Pflegeberufen und 56 technischen Dienste! Gesundheitsdienste im öffentlichen Gesundheitswesen (28 an der Zahl), das medizinische Management insbesondere im Krankenhaus und seinen Untergliederungen (25), Seelsorge (9) und Pharmadienste (8) runden den Katalog ab.“[1] Als wichtigste Gruppe der nichtärztlichen und pflegerischen Berufe ist der Sozialdienst zu nennen, welcher sich in 81 differenzierte Sparten unterteilt. Der ärztliche Sektor im Vergleich bietet 83 verschiedene Berufe an. Demnach unterteilt sich das Gesundheitswesen in 363 verschiedene Dienstleistungen, die alle der Gesundheit, der Betreuung der Patienten oder der Hilfe in Not durch Krankheit dienen.

In dieser Arbeit wird speziell auf die Tätigkeiten des Krankenpflegepersonals und die des Sozialdienstes im Krankenhaus eingegangen werden. Es werden Schnittstellen aufgezeigt, bei denen deutlich werden soll, in wieweit die beiden Berufsgruppen des Sozialdienstes und des Krankenpflegepersonals zusammenarbeiten und in welcher Form sie in Interaktion treten und somit für eine Optimierung der Betreuung der ihnen anvertrauten Personen sorgen. Dabei soll die Frage diskutiert werden, ob zwischen Krankenpflegepersonal und Sozialdienst eine Konkurrenz besteht oder ob sie sich in ihren Tätigkeiten ergänzen. Gleichzeitig werden Vorschläge bzw. Lösungsansätze herausgearbeitet, die die Optimierung der interdisziplinären Betreuung fördern.

Für die Bearbeitung dieses Themas wurde eine Methode der qualitativen Sozialforschung gewählt und ein Fragebogen entwickelt, der helfen wird, diese Schnittstellen zu finden, und die momentane Situation der Zusammenarbeit des Krankenpflegepersonals und des Sozialdienstes darstellen soll.

Für diese Betrachtung wurden vier verschiedene Gesundheitszentren gewählt. In die Betrachtung fließen Informationen aus zwei Pflegeheimen, aus einem Krankenhaus der Schwerpunktversorgung und Informationen aus einem Universitätsklinikum ein.

2. Die Tätigkeit des Sozialdienstes und der Krankenpflege

Um das Hauptthema bearbeiten zu können, d.h. um eine mögliche Konkurrenz der beiden Berufsfelder festzustellen, bedarf es der Klärung der Aufgabenbereiche des Sozialdienstes und des Krankenpflegepersonals im Krankenhaus, wie sie heute erlebt wird. Dabei wird ein historischer Rückblick geliefert und anschließend der aktuelle Stand der Entwicklung dargestellt.

2.1. Der Sozialdienst im Krankenhaus

Der Sozialdienst im Krankenhaus ist seit Jahren bei der effektiven und effizienten Betreuung von Patienten nicht mehr wegzudenken. Die Entwicklung des Sozialdienstes wird in den nächsten Abschnitten beleuchtet.

2.1.1. Die Geschichte des Sozialdienstes

Die Anfänge des Sozialdienstes im Krankenhaus liegen in Amerika. Der Chirurg Richard T. Carbot richtete 1895 in Bosten erstmalig einen Sozialdienst im Krankenhaus ein.[2]

Zur selben Zeit bot Lina Basch und neun weitere Mitarbeiterinnen mit der ersten Krankenhausbesuchsgruppe in der 1. Medizinischen Klinik der Charité Unterhaltungs- und Vorlesungsabende für Kranke an. 1902 waren es bereits 25 aktive Mitglieder, welche „Fürsorge“ an den Kranken und deren Familien betrieben.

Weitere Organisationen, sind z.B. die „Mädchen- und Frauengruppen der sozialen Hilfsarbeit“, die als erste ehrenamtlich Krankenhausfürsorge betrieben. Sie setzten sich zusammen aus Mitgliedern der „Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur“, welche 1893 von J. Schwerin und A. Levy gegründet wurde.[3]

1913 wurde Alice Salomon in Berlin Vorsitzende des „Komitees der sozialen Krankenhausfürsorge“ und formulierte deren ersten Ziele. Schon damals sah sie die Fürsorgerin als Ergänzung zur Arbeit des Arztes und der Pflegerin. Seit 1920 widmeten sich H. Landsberg und A. Tüllmann, nachdem sie von A. Salomon ausgebildet wurden, der Idee, Sozialdienste im Krankenhaus einzurichten. Sie erarbeiteten Richtlinien, deren Kernpunkte bis heute ihre Gültigkeit nicht verloren haben. Zu nennen sind vor allem: „Sie (die soziale Krankenhausfürsorge) gibt Rat und Hilfe, Sie beschleunigt ihre Entlassung, Sie verhütet den Zusammenbruch des Familienlebens, Sie ermöglicht die rechtzeitige Behandlung des Leidens,...“[4]

Durch die Zunahme der sozialen Problematik, wie z.B. der Anstieg der Arbeitslosenzahlen und auch dadurch verursachte Erkrankungen, wie z.B. Mangelernährung, Alkoholismus oder Hauterkrankungen, entwickelte sich der Fürsorgedienst zum heutigen Sozialdienst, welcher aber nur in einigen großen Kliniken etabliert wurde. Seit 1971 gewinnt der Sozialdienst aber an sozialpolitischer Bedeutung und Anerkennung. Grund dafür war ein Votum des Bundesgesundheitsrates und die Verankerung in Landeskrankenhaus-Gesetzen von Rheinland – Pfalz, Berlin, Baden – Württemberg, Nordrhein – Westfalen und Hessen.

Das SGB V weist im § 112 Abs. 1 und 2 Ziff 4 und 5 wie folgt darauf hin: „ ... Die Verträge regeln insbesondere: ... die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus, den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege, ...“[5] Das SGB V gibt so rechtliche Vorgaben für entsprechende Aufgaben und Rahmenempfehlungen.

2.1.2. Die Definition des Sozialdienstes im Krankenhaus

Der Sozialdienst im Krankenhaus ist ein spezieller Bereich der Sozialarbeit im Gesundheitswesen. Er betreut Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung, ihres Unfalls oder ihrer Behinderung „und deren Auswirkung auf ihr Leben und das ihrer Bezugsperson“[6] persönliche, seelische, soziale, familiäre aber auch finanzielle Probleme haben.

Diese Probleme werden aufgegriffen und vom Sozialdienst mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mittel gelöst bzw. gemindert. Dabei bedient sich der Sozialdienst der Methoden der Sozialarbeit, welche ein planmäßiges Vorgehen beschreiben. Zu diesem Vorgehen gehören unter anderem eine Bestandsaufnahme, die Zielklärung, das Aufstellen eines Hilfeplanes, Veränderungsmaßnahmen, der Beratungsabschluss und die Auswertung des Erreichten. Wie diese Schritte allerdings aussehen ist von jedem einzelnen zu Betreuenden abhängig.

Bei der Betreuung des Patienten nimmt der Sozialdienst diese vielfältigen Aufgaben wahr. Er erhebt psychosoziale Anamnesen bzw. Sozialanamnesen. Die dabei sichtbar werdenden Fragen und Probleme werden durch ihn bearbeitet und im besten Fall gelöst. Der Sozialdienst zeigt neue Lebensgestaltungsperspektiven und Chancen auf, vermittelt ambulante und stationäre Maßnahmen der Rehabilitation, Nachsorge und Pflege. Der Sozialdienst im Krankenhaus kann in sozialen, psychosozialen und oder sozialrechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt stehen, dem Klienten bzw. Patienten beratend zur Seite stehen.

Die Versorgungsschwerpunkte der zu betreuenden Personen liegen vor allem bei Patienten, mit karzinogenen Erkrankungen. Weiterhin werden Patienten betreut, die an einer

HIV – Infektion leiden, die dialysepflichtig sind, Patienten nach schweren Traumata, psychisch Kranke, Schwerbehinderte, Patienten mit Suchterkrankungen und Alterspatienten.

Im Unterschied zu den „be – handelnden“ Berufen im Krankenhaus hat der Sozialdienst dem Patienten gegenüber eine eher „ver – handelnde“ Rolle, indem er sich mit ihm bezüglich seiner Lebensplanung auseinandersetzt und ihn in seiner individuellen Krankheitsbewältigung zu unterstützen versucht. Die Inhalte der Beratung orientieren sich dabei weniger an Krankheitsbildern als an der individuellen Lebenssituation und den vorhandenen Ressourcen.

Allgemein lässt sich sagen, dass der Sozialdienst im Krankenhaus während des Krankenhausaufenthaltes eine begleitende Rolle spielt und bei persönlichen Problemen des Patienten interveniert, Regelungen bei häuslichen und familiären Problemen schafft, unterstützend bei der Verarbeitung der Erkrankung in Bezug auf die persönlichen und sozialen Folgen wirkt oder Hilfestellung bei Kostenregelungen bietet. Weiterhin kann der Sozialdienst den Patienten auf seine Entlassung vorbereiten, indem er Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante oder stationäre Hilfen, Beratungen von Suchtkranken vermittelt oder ein soziales Netz entsprechend dem Hilfebedarfs aufbaut und den Patienten so subjektiv auf die neue Lebenssituation vorbereitet.

Die Rahmenbedingungen des Sozialdienstes im Krankenhaus sind wie folgt zu benennen.

In der Regel wird der Sozialdienst im Krankenhaus von staatlich anerkannten Sozialarbeiten bzw. -pädagogen besetzt. Sie sind verpflichtet, der Aufgabenstellung des Krankenhauses gerecht zu werden, und unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht und den Datenschutzbestimmungen. Der Sozialdienst im Krankenhaus arbeitet fachlich unabhängig und muss den Regelungen seines Anstellungsvertrages Folge leisten. Gleichzeitig sollte er personell und organisatorisch in das Krankenhaus eingegliedert sein. Die Kosten, die der Sozialdienst verursacht (gemeint sind Personal- und Sachkosten), sind pflegesatzrelevant. Wie diese Kosten nach Einführung der DRGs (Diagnosis Related Groups oder auch Diagnosenbezogene Fallgruppen), welches 2003 in freiwillig teilnehmenden Institutionen sein wird und 2004 für alle Gesundheitsunternehmen bindend ist, gedeckt werden, ist derzeit noch nicht absehbar, aber die zuständigen Gremien, wie z.B. die Deutsche Vereinigung des Sozialdienstes im Krankenhaus e.V. (DVSK) und Krankenhausträger diskutieren dieses Problem derzeit.

„Die »Richtlinien« der DVSK empfehlen als Personalanhaltszahl im Akutkrankenhaus des somatischen Versorgungsbereichs einen Bettenschlüssel von 1 : 200; in Krankenhäusern der Maximalversorgung bzw. mit besonderen medizinischen Versorgungsschwerpunkten kann auch für den Sozialdienst im Krankenhaus ein höherer Personalbedarf erforderlich sein.“[7]

2.2. Die Krankenpflege im Krankenhaus

Wie auch der Sozialdienst hat die Krankenpflege eine lange Tradition und ist bei der Betreuung von Patienten unverzichtbar. In wieweit sich die Krankenpflege bewähren musste, wird in den nächsten Abschnitten erläutert.

2.2.1. Die Geschichte der Krankenpflege

In der Zeit von 5000 – 1000 v. Chr. wurden in Mesopotamien, dem heutigen Irak, Krankheiten als Strafe der Götter angesehen. Die Ärzte, welche gleichzeitig Priester waren, versuchten durch die Anrufung der Götter, die Krankheit zu heilen. Zusätzlich waren Tieropfer oder die Traumdeutung aber auch die Beobachtung von Lebensgewohnheiten Möglichkeiten, diese Phänomene zu verstehen.

In Ägypten tat sich zur selben Zeit der Arzt, Architekt und Staatsmann Imhotep (3000 v. Chr.) hervor. Er gab Vorschriften heraus, in denen er seinen Landsleuten vorschrieb, reinliche Kleidung zu tragen und gleichzeitig ihre Wohnungen sauber zu halten. Die gesundheitliche Betreuung war nur der damaligen Oberschicht zugänglich.

[...]


[1] H.Schaefer und M. Blohmke, Sozialmedizin. Einführung in die Ergebnisse und Probleme der Medizin – Soziologie und Sozialmedizin, 2. überarbeitete Auflage, Thieme Verlag, 1978, S. 325

[2] Klinikmagazin Universität Jena Nr. 3 1998, www.med.uni-jena.de/klinikmagazin/archiv/km398/km398/km-thema.htm

[3] P. Reinicke, Krankenhaus. Sozialarbeiter als Partner in der Gesundheitsversorgung. Eine Einführung, Beltz Verlag, Weinheim und Basel, 1994, S. 11

[4] P. Reinicke, Krankenhaus. Sozialarbeiter als Partner in der Gesundheitsversorgung. Eine Einführung, Beltz Verlag, Weinheim und Basel, 1994, S. 15

[5] Sozialgesetzbuch, 26. Auflage 2000, Beck – Texte im dtv, § 112 SGB V, S. 400

[6] Fachlexikon der sozialen Arbeit, Hrsg. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Eigenverlag, 3. Auflage 1993, S. 845

[7] Fachlexikon der sozialen Arbeit, Hrsg. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Eigenverlag, 3. Auflage, 1993, S. 845

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Sozialdienst und Krankenpflege
Untertitel
Konkurrenten unter einem Dach?
Hochschule
Evangelische Hochschule Berlin  (Fachbereich Sozialarbeit)
Veranstaltung
Soziale Dienste
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
28
Katalognummer
V4225
ISBN (eBook)
9783638126182
ISBN (Buch)
9783638638524
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Krankenpflege, Sozialdienst, Sozialdienst im Krankenhaus, Geschichte Krankenpflege, Geschichte Sozialdienst, Sozialarbeit
Arbeit zitieren
Ricco Freyberg (Autor:in), 2002, Sozialdienst und Krankenpflege , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4225

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