E-Government: Begriffserklärung, Anwendungsbereiche und deutsche Initiativen


Hausarbeit, 2005

16 Seiten, Note: gut +


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Was ist E-Government
2.1. Der Begriff E-Government
2.2. Anwendungsbereiche
2.2.1. E-Assistance
2.2.2. E-Administration
2.2.3. E-Democracy
2.2.4. E-Procurement
2.2.5. E-Organization

3. E-Government in Deutschland
3.1. Die Initiative BundOnline
3.2. Die nationale E-Government Strategie Deutschland-Online
3.3. Stand der Entwicklung

4. Deutschland im international Vergleich

5. Fazit

Literaturliste

1. Einleitung

Die Entwicklung des Internets und der Informationstechnik hat in nahezu allen Lebensbereichen zu Veränderungen geführt. Für viele Menschen sind Mobiltelefone, Computer und das WWW fester Bestandteil des Alltags geworden. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der Deutschen online.[1] Online einkaufen, Informationen suchen oder Kontakte knüpfen ist für viele völlig normal geworden. Und jeder zweite deutsche Internetnutzer hat auch schon mal E-Government-Angebote in Anspruch genommen.[2]

E-Government ist in den letzten Jahren ein häufig und kontrovers diskutiertes Thema. Bereits im September 2000 wurde die Initiative BundOnline 2005 gestartet, die sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, „alle onlinefähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis 2005 elektronisch verfügbar zu machen“.[3] Dadurch soll mehr Bürgernähe geschaffen, Kosten gespart und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gesteigert werden.

Diese Dienstleistungen sollen z.B. Bürgern die behördlichen Angelegenheiten bei einem Umzug erleichtern. Einer Studie des Fraunhofer Institut Angewandte Informationstechnik zu Folge befindet sich Hamburg in punkto Bürgerorientierung kommunaler Internetdienstleistungen im unteren Drittel von 16 getesteten Städten. Hamburg stellt seinen neuen Bürgern zwar alle Informationen zur Abwicklung des Umzugs zur Verfügung, jedoch sind diese schlecht strukturiert und teilweise schwer auffindbar.[4] Nach meinem Umzug in die Hansestadt Hamburg konnte ich persönliche Erfahrungen in diesem Bereich sammeln. So habe ich die benötigten Informationen, wie z.B. Adresse und Öffnungszeiten des zuständigen Amtes und das Anmeldeformular schnell gefunden, war aber etwas enttäuscht, da ich trotz gründlicher Vorarbeit eine Stunde auf dem Amt warten musste.

Meine Erwartungen an E-Government waren offensichtlich etwas hoch gesteckt. Eine Studie, die sich u. a. mit dem Thema Erwartungen der Bürger an E-Government beschäftigt, hat ergeben, dass ein Großteil der Bürger sich vor allem einen Nutzen im Service z.B. Zeitgewinn erhofft.[5]

Doch auch die Erwartungen vieler Experten und Politiker scheinen sich nicht zu erfüllen. So errechnete der IT-Direktor im Bundesministerium des Innern Martin Schallbruch auf dem Kongress der Initiative D21 2002 ein Einsparpotential bei der Online-Stellenvermittlung durch das Arbeitsamt von 7,1 Millionen Euro pro Jahr ab 2006.[6] Mittlerweile heißt das Arbeitsamt Bundesagentur für Arbeit und die Online-Stellenvermittlung nennt sich „Virtueller Arbeitsmarkt“. Der Aufbau dieser elektronischen Jobbörse wird bis Februar 2008 ca. 233 Millionen Euro gekostet haben. Eine finanzielle Entlastung der Bundesagentur durch Stellenvermittlung über das Internet kann laut aktuellem Bericht des Bundesrechnungshofes jedoch nicht nachgewiesen werden.[7] Anspruch und Wirklichkeit scheinen zur Zeit noch weit auseinander zu liegen.

Was bedeutet eigentlich E-Government und was werden in Deutschland für Anstrengungen unternommen, um E-Government erfolgreich zu etablieren? Diesen Fragen möchte ich unter anderem im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit nachgehen. Ich werde mich zunächst mit dem Begriff E-Government befassen und auf mögliche Anwendungsbereiche eingehen. Dabei werde ich auf erfolgreiche deutsche Projekte eingehen und somit den aktuellen Stand der Entwicklung skizzieren. Anschließend werde ich einige Initiativen vorstellen, die in Deutschland eine schnelle Entwicklung im Bereich E-Government fördern sollen.

2. Was ist E-Government?

2.1. Der Begriff E-Government

Electronic Government (E-Government) kann sinngemäß mit „elektronische öffentliche Verwaltung und Regierung“ übersetzt werden.[8] Da es sich dabei um einen umfangreichen Themenkomplex handelt, gibt es auch verschiedene Definitionsansätze. Im „Memorandum Electronic Government“ vom September 2000, das die veränderten Anforderungen an Staat und Verwaltungen im Zeitalter moderner Kommunikation formuliert, wird der Begriff wie folgt definiert:

„Unter Electronic Government wird im Folgenden verstanden die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik.“[9]

Für die Nutzung der Informationstechnik werden verschiedene Beispiele aufgezeigt. Sie reicht von der Bereitstellung von Informationen über die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung bis hin zur eigentlichen Erbringung von Dienstleistungen, die als Transaktion bezeichnet werden. Das Memorandum sieht E-Government als „Projekt und Leitbild zugleich“.[10] Der Projektcharakter ist begründet in der Tatsache, dass viele Grundlagen für eine breite Anwendung von E-Government noch nicht zur Verfügung standen bzw. auch jetzt noch entwickelt werden müssen. Das gilt z.B. für die Infrastruktur in den öffentlichen Verwaltungen oder für die Sicherheit von Transaktion. Das Leitbild E-Government wird im Memorandum als „Visionen einer erneuerten demokratischen Politik und öffentlichen Verwaltungen“[11] umschrieben.

Eine weitere oft zitierte Definition ist die Speyerer Definition von Electronic Government:

„Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Auf Grund der technischen Entwicklung nehmen wir an, dass diese Prozesse künftig sogar vollständig elektronisch durchgeführt werden können.“[12]

In der Definition werden die durch E-Government betroffenen Akteure und deren Beziehungen untereinander beschrieben. Dabei unterscheiden die Autoren zwischen internen Prozessen innerhalb des öffentlichen Sektors (Government to Government – G2G) und externen Prozessen zwischen dem öffentlichen Sektor und der Bevölkerung (Government to Citizen – G2C), der Wirtschaft (Government to Business – G2B) bzw. Non-Profit- und Non-Government-Organisationen (Government to NGO – G2N). Diese Konstellation von Akteuren und Beziehungen findet sich so oder ähnlich auch in anderen Definitionen.

In „eGovernment – Eine Standortbestimmung“ unterscheiden Gisler und Spahni zwischen regulierendem und partizipierendem E-Government:

„eGovernment umfasst als regulierendes eGovernment die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft und als partizipierendes eGovernment die Anwendung der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien durch die öffentliche Hand.“[13]

Als regulierendes E-Government oder E-Governance wird dabei die Schaffung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft durch Beeinflussung der Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwicklung, Akzeptanz durch Vertrauen in die Informations- und Kommunikationstechnologie und die Förderung der Nutzung verstanden. Dies kann sowohl durch staatliche als auch private Stellen geschehen.[14] Relevant für die vorliegende Arbeit ist der im letzten Teil der Definition angeführte Bereich des partizipierenden E-Government.

Da die technischen Entwicklungen auch vor den öffentlichen Verwaltungen nicht halt machen, werden die meisten internen Prozesse mit Hilfe moderner Technik abgewickelt. Trotzdem findet die Kommunikation innerhalb der Behörden und zwischen Verwaltung und Bürgern oft auch noch mündlich oder auf Papier statt. Durch diese Medienbrüche entstehen Informationsverluste und Kosten. Die Implementierung von partizipierenden E-Government kann helfen, diese Verluste zu vermindern und Kosten zu senken. Gisler und Spahni erklären dieses Teilgebiet des E-Government wie folgt:

„Partizipierendes eGovernment umfasst die Unterstützung der Beziehungen, Prozesse und der politischen Partizipation innerhalb der staatlichen Stellen aller Ebenen sowie zwischen den staatlichen Stellen und all ihren Anspruchsgruppen durch Bereitstellung entsprechender Interaktionsmöglichkeiten mittels elektronischer Medien.“[15]

2.2. Anwendungsbereiche

Setzt man E-Government konsequent für sämtliche Prozesse innerhalb des öffentlichen Sektors bzw. zwischen den Verwaltungen und externen Akteuren ein, ergeben sich viele Anwendungsbereiche. Mit zunehmendem technischen Fortschritt können sich diese noch erweitern. Ähnliche wie bei der Definition von E-Government werden auch bei der Klassifikation der verschiedenen Anwendungsbereiche verschiedene Ansätze gewählt. Die folgende Aufzählung unterscheidet nach Gisler / Spahni zunächst drei Einsatzgebiete: die elektronische Kommunikation mit dem Kunden (Bürger, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen), die Beziehungen zu Lieferanten, das so genannte E-Procurement und der als E-Organisation bezeichnete Einsatz von E-Government innerhalb des öffentlichen Sektors. Ersteres kann in drei Anwendungsbereiche aufgeteilt werden: E-Assistance, E-Admnistration und E-Democracy. Diese werden dann je nach Intensität des Interaktionsgrades weiter spezifiziert.

Der Interaktionsgrad reicht von der Bereitstellung von Informationen, über Kommunikation bis hin zur tatsächlichen Auslösung von Prozessen, den Transaktionen.

2.2.1. E-Assistance

Der Begriff E-Assistance umschreibt alle bereitgestellten Informationen und Dienstleistungen, die den Nutzer bei der alltäglichen Lebensgestaltung unterstützen.[16] Dazu zählen allgemeine Informationen zu den Institutionen wie z.B. Adressen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten aber auch Werbung in eigener Sache, um z.B. den Tourismus zu fördern oder den Wirtschaftsstandort anzupreisen. Wie verschiedene Studien ergaben, wird dieser Service sehr häufig von Bürgern und Unternehmen genutzt.[17] Der Bereich E-Assistance umfasst neben der Bereitstellung von Informationen auch Kommunikationsmöglichkeiten, um z.B. konkrete Fragen zum Angebot zu stellen oder Feedback zu den Informationen zu geben.

Auch die staatlichen E-Commerce-Angebote werden ständig weiter ausgebaut. So lassen sich vielfach Stadtrundfahrten buchen oder Tickets für Veranstaltungen kaufen. Letzteres wird oft mit Unterstützung privater Anbieter realisiert. Seit März 2002 können über ein Online-Auktionsportal der Zollverwaltung, gepfändete, beschlagnahmte und ausgesonderte Artikel wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer, Kraftfahrzeuge oder Möbel ersteigert werden. Auch die nicht mehr benötigten Liegenschaften der Bahn werden bereits über die Website des Bundeseisenbahnvermögens vertrieben.

2.2.2. E-Administration

Als E-Administration werden alle Dienstleistungen bezeichnet, die der Unterstützung des amtlichen Geschäftsverkehrs dienen.[18] Dazu gehören z.B. Informationen über den Ablauf oder den Bearbeitungsstand von bestimmten Verfahren und Möglichkeiten den entsprechenden Sachbearbeiter per E-Mail oder Online-Sprechstunde zu kontaktieren. Der Schwerpunkt von E-Government-Projekten liegt derzeit in der Entwicklung von Anwendungen, mit denen komplette Prozesse über das Internet rechtsverbindlich abgewickelt werden können.

[...]


[1] TNS Emnid, Initiative D2 (Hrsg.): (N)ONLINER Atlas 2004: Eine Typographie des digitalen Grabens durch Deutschland

URL: http://www.nonliner-atlas.de/pdf/NONLINER-Atlas2004_TNS_Emnid_InitiativeD21.pdf

(Stand: 23.03.2005)

[2] Oberhuber, Nadine: E-Mail ans Amt in DIE ZEIT 23/2004, Seite 29

URL: http://www.zeit.de/2004/23/eGoverment (Stand: 23.03.2005)

[3] Bundesministerium des Innern, Referat O 1: BundOnline2005,

URL: http://www.staat-modern.de/E-Government/-,10066/BundOnline-2005.htm (Stand: 23.03.2005)

[4] Usability Kompetenzzentrum, Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik: eGovernment-Studie 2004: Bürgerorientierung kommunaler Internetdienstleistungen in Deutschland (Seite 89)

URL: http://www.fit.fraunhofer.de/gebiete/usability/index.xml?aspect=studien (Stand. 23.03.2005)

[5] Müller, Horst; ADMAC Consult / Rechtsanwalt, eGovernment 2004: Zeit zum Paradigmenwechsel http://www.idt.unisg.ch/org/idt/ceegov.nsf/0/c12eec881016b43cc1256ede002bcfa2/$FILE/eGovernment2004.pdf (Stand. 23.03.2005)

[6] Initiative D21: Mit Internet Staat machen: E-Government und die Zukunft der Demokratie

[7] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit: Finanzielle Entlastungen durch virtuelle Jobbörse nicht nachgewiesen, in heute im Bundestag Meldung 081/2005 vom 16.03.2005
URL http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_081/01.html (Stand 23.03.2005)

[8] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch / Glossar

URL: http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/6_EGloss.pdf (Stand 23.03.2005)

[9] Memorandum des Fachausschusses Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. und des Fachbereichs 1 der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE: Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Statt und Verwaltung

URL: http://www.mediakomm.net/documents/memorandum.pdf (Stand 23.03.2005)

[10] Memorandum des Fachausschusses Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. und des Fachbereichs 1 der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE: Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Statt und Verwaltung

URL: http://www.mediakomm.net/documents/memorandum.pdf (Stand 23.03.2005)

[11] Memorandum des Fachausschusses Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. und des Fachbereichs 1 der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE: Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Statt und Verwaltung

URL: http://www.mediakomm.net/documents/memorandum.pdf (Stand 23.03.2005)

[12] von Lucke, Jörn; Reinermann, Heinrich; Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer: Speyerer Definition von Electronic Government

URL: http://foev.dhv-speyer.de/ruvii/Sp-EGov.pdf (Stand: 23.03.2005)

[13] Gisler, Michael; Spahni, Dieter; „eGovernment Eine Standortbestimmung“, Seite 16

[14] Gisler, Michael; Spahni, Dieter; „eGovernment Eine Standortbestimmung“, Seite 17 ff.

[15] Vgl. Michael Gisler / Dieter Spahni, S. 18 ff.

[16] Vgl. Michael Gisler / Dieter Spahni, S. 22 ff.

[17] accenture: Was-will-der-Bürger.de: Online-Angebot und -Nachfrage im öffentlichen Sektor

URL: http://accenture.de/static_pdf/pps_egov_umfragebayern.pdf (Stand: 23.03.2005)

[18] Vgl. Michael Gisler / Dieter Spahni, S. 23

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
E-Government: Begriffserklärung, Anwendungsbereiche und deutsche Initiativen
Hochschule
Universität Hamburg  (Fachbereich Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften)
Note
gut +
Autor
Jahr
2005
Seiten
16
Katalognummer
V42173
ISBN (eBook)
9783638402705
Dateigröße
511 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Hausarbeit im Einführungskurs des Studienganges Medienkultur an der Universität Hamburg. Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand
Schlagworte
E-Government, Begriffserklärung, Anwendungsbereiche, Initiativen
Arbeit zitieren
Sirko Stenz (Autor:in), 2005, E-Government: Begriffserklärung, Anwendungsbereiche und deutsche Initiativen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42173

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