Filmzensur und Propaganda. Wie gestaltete sich die politische Nutzung des Mediums Film im Dritten Reich?


Hausarbeit, 2017

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Film als neues Medium

3. Zensurbegriff und Filmzensur

4. Politische Nutzung
4.1 Akteure, Institutionen und Gesetze
4.2 Propaganda und Wochenschau

5. Diskussion

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Zum erstenmal [sic!] höre und sehe ich den Duce reden. Der Film ist eine große Kunstleistung. Mussolini spricht vom Balkon des Schlosses in Neapel herunter auf die Menge ein; Aufnahmen der Masse und Großaufnahmen des Redners, Worte Mussolinis und Antworttöne der Angesprochenen wechseln miteinander. Man sieht, wie sich der Duce zu jedem Satz buchstäblich aufpumpt, wie er immer wieder, dazwischen absinkend, den Gesichtsund Körperausdruck höchster Energie und Anspannung herstellt, man hört den leidenschaftlich predigenden, ritualen, kirchlichen Tonfall, in dem er immer nur kurze Sätze herausschleudert, wie Bruchstücke einer Liturgie, auf die jeder ohne gedankliche Anstrengung gefühlsmäßig reagiert, auch wenn er nicht, ja gerade wenn er nicht den Sinn versteht. […] [Es] handelt sich darum, den führenden Mann in unmittelbaren Kontakt mit dem Volk selber, dem ganzen Volk und nicht nur seinen Vertretern, zu bringen.“ (Viktor Klemperer, 1947, S. 55-56).

Das neu aufkommende Medium Film verkörpert in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine vergleichbare Rolle zum heutigen Fernsehen. Seine Wirkungsweise ist eine zu diesem Zeitpunkt einzigartige: Emotional stark ansprechende und schnell ablaufende Bilder, welche dem unerfahrenen Zuschauer kaum die Möglichkeit lassen, das Gesehene rational zu verarbeiten; Aufnahmen und Erzählungen, denen ungeachtet ihres fiktiven Charakters eine sofortige Glaubwürdigkeit zuteilwird. Bereits im ersten Weltkrieg wird man sich dieser mächtigen Waffe bewusst und ebnet anhand erster filmischer Propagandaversuche den Weg für eine effiziente Massenbeeinflussung aller Schichten. Auch das nationalsozialistische Regime zeigt sich begeistert wie ehrfürchtig vor den Möglichkeiten des Films. Ab der Machtergreifung arbeitet der Staat aktiv am Ausbau des Filmsektors und der Errichtung vielerlei filmspezifischer Organe, die umfassende Kontrolle ebenso wie politischen Mehrwert garantieren sollen. Doch wie gestaltete sich die politische Nutzung des Mediums Film im Dritten Reich? Diese Fragestellung soll den Leitfaden der vorliegenden Arbeit bilden.

Dazu sollen im ersten Schritt die Entwicklung und Bedeutung des neuen Mediums Film bis hin zur Machtergreifung erläutert werden. Weiterhin werden eine allgemeine Begriffsklärung sowie Funktionsweisen der Zensur und Filmzensur folgen. Der Filmgebrauch im Dritten Reich soll anhand seiner Akteure, Institutionen und aktiven Rechtslage umrissen werden, zuletzt wird auf die Bedeutung von Filmpropaganda, insbesondere auf die Wochenschau eingegangen. Die politische Nutzung und Instrumentalisierung des Films wird anschließend kritisch diskutiert. In einem abschließenden Fazit sollen die wichtigsten Ergebnisse festgehalten und die Frage hinsichtlich dieser reflektiert werden.

2. Film als neues Medium

Der Begriff Film, aus der englischen Sprache übernommen und synonym für sein deutsches Pendant „Lichtspiel“, bezeichnet all das, was in Verbindung mit der Kinematographie steht. Spezifischer ist das Medium Film ein mechanisches Erzeugnis sowie ein ökonomisches Produkt mit ausgeprägten sozialen, geistigen und künstlerischen Wirkungsweisen
(Zimmereimer, 1934).

Während das Medium in seinen Anfängen noch der rein oberflächlichen Unterhaltung dient und, ungeachtet seines Sensationscharakters, mehr oder minder eine unbedeutende Erscheinung bleibt, erfährt es innerhalb des ersten Weltkrieges erstmals große Aufmerksamkeit in Militärund Wirtschaftskreisen. Die fortgeschrittene Mechanisierung und zunehmend beanspruchenden Arbeitsverhältnisse schaffen den ersten Kinos ein Publikum, das sich nach Unterhaltung und Realitätsflucht sehnt. Durch seine leicht zugängliche emotionale Ebene, die Möglichkeit zur Entdeckung ganz anderer Verhältnisse und Lebensläufe, niedrige Preise und abendfüllendes Amüsement besticht das neue Phänomen die untere Bevölkerungsschicht, sodass andere Freizeitformen wie das Theater kaum mithalten können. Die Filmindustrie expandiert von diesem Zeitpunkt an schnell und durchläuft die üblichen wirtschaftlichen Phasen deutlich zügiger als andere Sektoren - in nur 20 Jahren nimmt ihre Entwicklung eine signifikante Form an (Geissler, 1986; Zimmereimer, 1934). Innerhalb kurzer Zeit entstehen bereits die ersten filmwirtschaftlichen Institutionen, so beispielsweise die „Deutsche Licht Bildgesellschaft e.V.“, das „Bildund Filmamt“ sowie die „Universum Film AG“. Besonders letztere setzt mit einem hohen Anfangskapital den Grundstein der weiteren industriellen Entwicklung (Ebd). Zwischen den Weltkriegen erreicht eine Filmproduktion bereits zwischen fünf und zehn Millionen Zuschauer, die Anzahl der stationären Kinos in Deutschland steigt von zwei im Jahr 1900 auf über 3700 im Jahr 1920 (Maiwald, 1983; Geissler, 1986).

Zur Zeit der Machtergreifung ist der Film in seiner grundlegenden Form etwa 38 Jahre alt, auch ältere Mitbürger sowie mittelständische und gebildete Gesellschaftsschichten besuchen inzwischen mit wachsendem Interesse die Kinos. Dabei nimmt die Begeisterung für naive Filme ab und es zeichnet sich ein deutliches Verlangen nach komplexeren Filmen mit Aufklärungscharakter ab (Zimmereimer, 1934). Die besondere Beschaffenheit des Mediums entfaltet schnell ihr propagandistisches Potenzial: Die mit Leichtigkeit vermittelte Glaubwürdigkeit und Authentizität, die in der Natur der Bilder liegt, sowie deren Manipulationsmöglichkeiten ergeben eine wirksame Waffe der Herrschaftsstabilisierung (Maiwald, 1983). So schreibt General und Politiker Erich Ludendorff 1917 in einem Brief an das Kriegsministerium in Berlin: „Der Krieg hat die überragende Macht des Bildes und Films als Aufklärungsund Beeinflussungsmittel gezeigt. […] Auch für die fernere Kriegsdauer wird der Film seine gewaltige Bedeutung als politisches und militärisches Beeinflussungsmittel nicht verlieren.“.

3. Zensurbegriff und Filmzensur

„Zensur ist die Abhängigmachung der Abfassung und der Herstellung, der Verbreitung oder einzelner Arten von Verbreitung eines Geisteswerkes von behördlicher Vorprüfung oder Genehmigung seines Inhalts“ (Kurt Häntzschel, 1928, S. 665). Ferner ist Zensur Ausdruck eines vorherrschenden Machtverhältnisses: Der Staat als übergeordnete Instanz nimmt anhand rechtlicher Maßnahmen Einfluss auf die untergeordneten Staatsbürger. Gleichzeitig signalisiert eine organisierte Zensur die Präsenz einer staatlich klar definierten Meinungsfreiheit. Zensurmaßnahmen sollen im Idealfall systemstabilisierend wirken, den Staatsapparat also sichern sowie dessen weitere Entwicklung ermöglichen, nicht aber systemkritische Inhalte opportunistisch und gezielt ausschalten. Staatliche Zensur heute gewährleistet im Bereich der modernen Medien vor allem die Trennung von Kunst und Politik – eine Grenze, die zu Zeiten des faschistischen Regimes planmäßig überschritten wurde (Maiwald, 1983).

Die Zensurgewalt liegt zumeist zentralisiert binnen weniger Staatsorgane vor. Unterschieden wird allgemein zwischen Präventivoder Vorzensur, also jene Maßnahmen, die vor der Veröffentlichung oder gar Konzeption eines Inhalts unternommen werden, und Repressivoder Nachzensur, die entsprechend erst nach der Publikation des Zensurobjekts greift (Zimmereimer, 1934). Weiterhin gliedert sich Zensur in Absichts-, Inhaltsund Wirkungszensur, sowie weiter ausdifferenzierte Unterkategorien. Insbesondere die Wirkungszensur soll an dieser Stelle kurz hervorgehoben werden. Dabei handelt es sich um eine Form von Zensur, welche dem mutmaßlichen Publikumseffekt eines Inhalts zufolge urteilt und deren subjektive Komponente entsprechend hoch ist (Ebd.). Im weiteren Verlauf der Arbeit wird darauf eingegangen, inwieweit dieses Verfahren gerade bei der Filmzensur ideologisch und politisch instrumentalisiert wurde.

Ungeachtet ihrer Tätigkeit auf vielerlei Gebieten bleibt die Wirkungsweise der Zensur überwiegend einheitlich, demnach unterscheidet sich die Filmzensur grundlegend nicht von anderen Zensuren. Staat und Filmwirtschaft stehen hierbei im Mittelpunkt des Zensurapparats. Gegenstand der Zensur sind vor allem gesellschaftliche, innenund außenpolitische Gefahren des Films (Ebd.); so beispielsweise die Gefährdung der Beziehung zu einem ausländischen Staat durch die polarisierende Darstellung einer fremden Kultur, ebenso die Diffamierung staatsinterner Institutionen und Wertesysteme. Geprüft werden grundsätzlich alle Filmproduktionen, die öffentlich oder teilöffentlich vorgeführtund hierzu wirtschaftlich vertrieben werden sollen. Zensurobjekt ist nicht nur das kinematographische Produkt an sich, betroffen sind integrierte Titel, gesprochene und gesungene Worte sowie sämtliche Reklamegegenstände (Ebd.). Entspricht ein Film nicht den auferlegten Zulassungskriterien, kann dessen Aufführung gänzlich verboten-, einzelne Szenen können beanstandet und entfernt oder neu verfilmt werden, oder es werden spezielle Zulassungsbeschränkungen erteilt, beispielsweise altersbedingte (Loiperdinger, 2004). Grundsätzlich kann eine Filmproduktion bzw. -vorführung immer auch als eine Meinungsäußerung verstanden werden – daher ist eine objektive Zensur zwar erstrebenswert, soziale, ideologische und politische Tendenzen können jedoch nur so gering wie möglich gehalten-, nicht aber vermieden werden (Zimmereimer, 1934).

4. Politische Nutzung

Als der politische Wert des Films in Deutschland erstmals erkannt wurde, gestaltete sich das Schaffen eines rechtlichen Fundaments zunächst als komplex; grobe Richtlinien boten vorerst die Presseund Theaterzensur. Der Filmzensurbegriff durchlebte in seinen Anfängen eine Vielzahl an Konflikten, die immer wieder um die Einschränkung der freien Meinungsäußerung kreisten (Zimmereimer, 1934). Im Art. 118 der Weimarer Reichsverfassung von 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten schließlich: „Eine Zensur findet nicht statt.“ - polizeiliche Maßnahmen konnten jedoch auf lokaler Ebene willkürlich vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung öffentlicher Ruhe, Sicherheit und Ordnung ergriffen werden. Produktion und Publikation „unzüchtiger Werke“ (§ 184 Strafgesetzbuch nach Maiwald, 1983, S. 16) standen unter Strafe. Die unvorhersehbaren Zensurmaßnahmen erzeugten bei der Filmindustrie bald den Wunsch nach Einheitlichkeit, um Verluste durch Nachzensur abwenden zu können (Loiperdinger, 2004; Maiwald, 1983; Zimmereimer, 1934). Auch der Staat sehnte sich nach klar definierten Möglichkeiten, medienbedingte Gefahren eindämmen zu können. Weitere Arbeiten an der Reichsverfassung ergaben folglich das Reichslichtspielgesetz vom 12. Mai 1920; dieses stellte grundsätzlich jeden neuen Film unter ein anfängliches Verbot, bis eine staatliche Prüfung bzw. nötige Vorzensur erfolgt war. Das wirtschaftliche Glied der Filmindustrie blieb somit unberührt, das Gesetz barg jedoch von Erlass an einen großen politischen Wert (Eckes, 2014; Geissler, 1986; Loiperdinger 2004). Die Dritte Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 bot schließlich die Grundlage der zunehmenden Politisierung des Mediums: Der Schutz staatlicher Organe und ihrer Interessen standen künftig an erster Stelle, dabei war die „bloße Gefährdung […] ausreichend; die Feststellung des tatsächlichen Eintretens oder Bestehens einer Gefahr [wurde] im Gegensatz nicht erfordert.“ (Dritte Novelle des Lichtspielgesetzes nach Geissler, 1986, S. 17). Dies ebnete den Weg für eine vollkommene Wirkungszensur, demnach für subjektive und unbegründete politische Entscheidungen basierend auf dem anzunehmenden Effekt eines Films, der kaum vorausgesehen werden kann (Ecker, 2014; Geissler, 1986; Loiperdinger, 2004). Nach dem ersten Weltkrieg sollten Filme jedoch nicht nur repressiv gebraucht werden, vor allem ihr propagandistischer Nutzen spielte in den folgenden Jahren eine tragende Rolle. Die entartete Weimarer Kultur, welcher eine Teilschuld an der Niederlage Deutschlands zugeschrieben wurde, sollte durch eine zunehmende Arisierung des Filmsektors beseitigt werden; jüdische wie politisch linke Filmkünstler wurden ab der Machtergreifung verfolgt. Im Zentrum standen die Machtfestigung Deutschland und der Aufbau einer massenprägenden Ideologie (Geissler, 1986; Loiperdinger, 2004).

4.1 Akteure, Institutionen und Gesetze

Erste Maßnahmen im Dritten Reich zur Behebung der Filmproduktionskrise und Entwicklung einer ausgereiften staatlichen Kontrollsystematik waren zunächst die Erneuerung des Lichtspielgesetzes und die finanzielle Förderung ausgewählter Filmproduktionen (Becker, 1973). Hauptakteur in sämtlichen Filmfragen war der Propagandaminister Joseph Goebbels; über ihm stand lediglich der Führer, welcher die höchste Instanz und letzte Entscheidungsgewalt bildete. Während Goebbels für andere Formen von Kunst und Kultur kein persönliches Interesse hegte, war seine Begeisterung für das Medium Film umso größer. Film sollte in seinen Augen nicht nur propagandistisch nützlich sein, sondern auch in Ästhetik und Qualität überzeugen. Dabei äußerte er eine offene Abneigung gegen den Warencharakter des Films – künstlerisches aber gleichzeitig wertvolles Filmschaffen sei nach seiner Auffassung nur dann möglich, wenn die Zuständigkeit in Obhut des Staates läge (Moeller, 1998). Die Filmzensur war zu Beginn der Machtergreifung allerdings nur dürftig organisiert. Goebbels wurden Filmproduktionen meist erst kurze Zeit vor oder sogar nach der Premiere vorgelegt. Die Zensurmaßnahmen waren demnach auf eine reine Nachzensur beschränkt, wobei Filme gänzlich verbotenund nur unter Umständen nachträglich in neu geschnittener Fassung veröffentlicht werden konnten. Es bedurfte einiger Jahre bis der Zensurapparat so straff geregelt war, dass Goebbels keine Filme nach ihrer Uraufführung sah (Ebd.).

Das rechtliche Fundament aller Filmkontrollorganisationen, die nach der Machtergreifung entstanden, bildete das neue Lichtspielgesetz vom 1. März 1934; dieses löste das vorherige Reichslichtspielgesetz ab und kennzeichnete eine klare Trennung von der Weimarer Verfassung. Gleichzeitig bildete es einen vorläufigen Abschluss der filmbezogenen politischen Maßnahmen (Geissler, 1986; Maiwald, 1983). Zentrum aller Regelungen bildete die Filmabteilung des Ministeriums für Aufklärung und Propaganda, welches nur wenige Wochen nach der Machtergreifung errichtet wurde (Hoffmann, 1991). Goebbels wurde zum Abteilungsleiter ernannt; andere Führungspositionen waren durch aktive und loyale Parteimitglieder der NSDAP besetzt, nur selten fanden sich unter diesen Filmschaffende oder Experten der Kinematographie, meist waren es juristisch oder wirtschaftlich ausgebildete Kräfte (Becker, 1973). Der Aufgabenbereich der Filmabteilung war vage gehalten, ihre Tätigkeit drehte sich vor allem um Zensurmaßnahmen und die Überwachung und Produktion von Wochenschauen und Spielfilmen. Insgesamt wirkte sie aktiv an Politik und Ideologiefestigung mit, zeigte jedoch keine Beteiligung an Wirtschaftsfragen (Ebd.).

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Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Filmzensur und Propaganda. Wie gestaltete sich die politische Nutzung des Mediums Film im Dritten Reich?
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Publizistik)
Veranstaltung
Ausgewählte Fragen von Mediengeschichte, -struktur und -recht
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
15
Katalognummer
V419455
ISBN (eBook)
9783668683013
ISBN (Buch)
9783668683020
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nationalsozialismus, NS, Propaganda, Zensur, Filmzensur, Medienzensur, Film, Wochenschau, Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, NS-Regime, Totalitäres Staatssystem, Drittes Reich
Arbeit zitieren
Olivia Frey (Autor:in), 2017, Filmzensur und Propaganda. Wie gestaltete sich die politische Nutzung des Mediums Film im Dritten Reich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419455

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