Minderheitenrechte und Sezession - Eine theoretische Abhandlung mit Bezugnahme auf Quebec


Seminararbeit, 2005

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Kanada und Quebec
2.2 Minderheitenrechte aus liberaler Sicht nach Will Kymlicka
2.3 Sezessionstheorien nach Allen Buchanan
2.3.1 Primary Rights Theories:
2.3.2 Remedial Right Only Theories

3. Fazit
3.1 Minderheitenrechte und Sezession

4. Literaturverzeichnis
4.1 Internetquellen

1. Einleitung

Seit der Besiedelung Kanadas durch die Engländer und die Franzosen im 16. Jahrhundert waren die Bemühungen groß, das Zusammenleben der verschiedenen dort lebenden Völker zu

regeln. Durch immer wiederkehrende Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und Großbritannien veränderten sich die Machtverhältnisse in den ehemaligen Kolonien in der Vergangenheit immer wieder, letztendlich konnte Großbritannien die Herrschaft in Kanada für sich gewinnen. In den letzten Jahrzehnten wurden die Bestrebungen der größten nationalen Minderheit in Kanada – den Nachkommen der französischen Siedler - nach mehr Autonomie im föderalen System Kanadas größer, um ihre Kultur und ihre Sprache besser gegen eine Überfremdung aus dem umliegenden, vorwiegend englisch geprägten Land besser schützen zu können. Trotz der Einführung vieler spezieller Rechte in Quebec sehen einige Gruppen in dort diese Rechte nicht als wirksame Instrumente zur effektiven Erhaltung der Kultur und der Sprache, sie fordern stattdessen einen Austritt Quebecs aus dem kanadischen Föderalismus und die Gründung eines eigenen Staates. Es stellt sich die Frage, ob verwehrte Minderheitenrechte eine Sezession legitimieren.

2. Hauptteil

Im Folgenden werde ich darstellen, wie Minderheitenrechte aus liberaler Sicht legitimiert werden können. Hierbei werde ich mich im Speziellen auf die von Will Kymlicka entwickelte Theorie über Minderheitenrechte beziehen. Auch wenn andere Autoren wie Charles Tayler oder Jeremy Waldron in ihren Schriften zu diesem Thema eine andere Perspektive einnehmen und zu anderen Schlüssen gelangen, ist die Theorie Kymlickas meiner Meinung nach zur Bearbeitung der Fragestellung am besten geeignet.

Ich werde zeigen, was unter einem kulturellen Kontext zu verstehen ist und welche verschiedenen Formen kultureller Minderheiten es gibt. Ferner werde ich veranschaulichen, aus welchem Grund und unter welchen Vorraussetzungen kulturellen Minderheiten aus liberaler Sicht spezielle Minderheitenrechte eingeräumt werden müssen. In einem weiteren Schritt werde ich versuchen, diese Theorie an einem empirischen Beispiel zu illustrieren.

Im zweiten Teil werde ich verschiedene Theorien zu Sezessionsrechten vorstellen und diese kritisch beurteilen. Hier werde ich mich vor allem auf die Zusammenfassung liberaler Theorien zur Sezession von Allen Buchanan und die kritische Auseinandersetzung mit diesen von Christopher Wellman beziehen. Auch hier werde ich versuchen, zur Veranschaulichung ein empirisches Beispiel heranzuziehen.

Daraufhin werde ich untersuchen, ob ein Sezessionsrecht aus liberaler Sicht als Minderheitenrecht betrachtet werden kann.

Abschließend werde ich mich den Sezessionsbemühungen Quebecs zuwenden, um den Zusammenhang von Minderheitenrechten und Sezessionsrechten an einem empirischen Beispiel aufzeigen. Da ich sowohl bei der Behandlung der Minderheitenrechte als auch bei der Behandlung der Sezessionsrechte Quebec als empirisches Fallbeispiel heranziehen werde, soll ein kurzer historischer Abriss gleich zu Beginn Aufschluss über die Hintergründe der heutigen gesellschaftlichen und politischen Situation geben.

2.1 Kanada und Quebec

1497 landete der italienische Seefahrer John Cabot im Auftrag Englands als erster Europäer in Kanada. Eine Besiedelung durch die Engländer erfolgte jedoch nicht. 1534 nahm Jacques Cartier das Gebiet um den Sankt- Lorenz- Strom für Frankreich in Besitzt, Samuel de Champlain gründete 1608 die Stadt Quebec. Das gesamte Gebiet wurde unter dem Namen „la France Nouvelle“ zur französischen Kolonie. Sie unterstand bis 1674 einer französischen Handelsgesellschaft, deren Interesse hauptsächlich darin lag, mit den Ureinwohnern Pelzhandel zu betreiben, die Anzahl der Siedler blieb jedoch gering.

Mit der Übernahme der Kolonie durch die französische Krone begann die Erschließung des Hinterlandes bis zum Mississippi. Es entstanden Befestigungen und Siedlungen bis nach Louisiana. Dies führte erstmals zu Spannungen mit den britischen Kolonien Neuenglands, da diese um den lukrativen Pelzhandel fürchteten und die Expansion ins Landesinnere abgeschnitten war. Verstärkt wurden diese Spannungen durch die Konflikte zwischen Frankreich und Großbritannien in Europa, zu blutigen Auseinandersetzungen kam es erstmals in den Stellvertreterkriegen zwischen den Wyandot- Indianern auf der französischen und den Irokesen auf der britischen Seite.[1]

Nach einer erfolglosen Belagerung Quebecs im Jahre 1690 gelang es den Franzosen im Gegenzug in der Hudson Bay, in Neufundland und in Neuschottland die Herrschaft zu erlangen. Darauf folgten offene Feindseligkeiten zwischen Franzosen und Briten noch vor Ausbruch des siebenjährigen Kriegs. Quebec und Montreal wurden von den Briten erobert und in Folge des verlorenen Krieges trat Frankreich Kanada und Cape Breton 1763 an Großbritannien ab.

Großbritannien erkannte jedoch bald, dass das Verhältnis zwischen französischen Siedlern und britischen Siedlern so ungünstig war, dass es eines sehr kostenintensiven Einsatzes von Truppen bedurft hätte, um Kanada gegen den Willen der französischen Siedler zu regieren. Es folgte 1774 der „Quebec Act“, dessen Ziel es war, den französischen Siedlern durch Gestattung der Sprache und der Religion sowie die Einführung des französischen Zivilrechts („Code Civil“) soweit entgegenzukommen, dass sie sich nicht gegen die britische Herrschaft auflehnen würden.

Nach dem erfolgreichen Unabhängigkeitskrieg und der Annerkennung der USA durch Großbritannien siedelten sich zehntausende der britischen Krone treu gebliebene Amerikaner („Loyalisten“) in Kanada an und veränderten das Verhältnis zwischen französischen und britischen Siedlern. Dies verhinderte eine Rückgabe Kanadas an Frankreich. Die erste Verfassung von 1791 manifestierte die zwei Provinzen Ontario und Quebec. Die erfolgreiche Abwehr des erneuten Versuchs der USA im Jahre 1812, Kanada zu erobern, stärkte das gemeinsame Nationalgefühl.

Großbritannien sah angesichts der wachsenden Spannungen mit den USA die Notwendigkeit, einen starken Bundesstaat zur Abwehr amerikanischer Angriffe zu errichten. So wurde 1867 im britischen Parlament der „British North American Act“ beschlossen. Dieser schuf das „Dominion of Canada“, einen föderalen Staat mit starker Zentralregierung vor allem im wirtschaftlichen Bereich, zu dem bis 1871 die Provinzen Manitoba, Alberta, Saskatchewan, und British Columbia stießen. Als Amtssprachen wurden Englisch und Französisch festgelegt, und in der Provinz Quebec wurde das französische Zivilrecht neben dem britischen Strafrecht geltend gemacht. Schon damals wurden im Bereich des Bildungswesens Ausnahmeregelungen für Quebec geschaffen. 1974 und 1977 wurden schließlich die „Bill 22“ und die „Bill 101“ verabschiedet. Durch sie wurde Französisch zur einzigen Amtssprache und zur einzigen Sprache in Quebecs Öffentlichkeit. In einem 1980 abgehaltenen Referendum über eine Abspaltung Quebecs stimmt jedoch die Mehrheit für den Verbleib Quebecs in der kanadischen Föderation.

Erst 1982 erhielt Kanada im „Confederation Act“ seine vollständige Souveränität durch das britische Parlament sowie eine eigene Verfassung. In diese Verfassung wurde die „Charta of Rights and Freedoms“ aufgenommen, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die Bilingualität Kanadas sichert.[2] Das Vetorecht der Provinzen bei einer Verfassungsänderung wurde durch einen Mehrheitsentscheid ersetzt, bei dem die Stimmen von 7 Provinzen, die mindestens 50% der Bevölkerung Kanadas repräsentieren, für eine Verfassungsänderung ausreichen. Quebec stimmte dem „Constitutional Act“ nicht zu.

Es folgten Versuche, die Differenzen zu beseitigen und Quebec zu einer Zustimmung zu bewegen. Im „Lake Meech Accord“ von 1987 forderte Quebec die verfassungsmäßige Anerkennung Quebecs als „distinct society“ und eine damit einhergehende Garantie für Quebecs Sicherheit in kulturellen Angelegenheiten, insbesondere bezüglich der Sprache. Daneben wurde ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen, die Quebec im Speziellen betreffen und ein Entscheidungsrecht bei der Ernennung von Richtern des „Supreme Court“ gefordert. Auch die Einwanderungspolitik sollte nach den Forderungen Quebecs nicht mehr durch die Bundesregierung, sondern durch besondere Abkommen zwischen der Bundesregierung und den Provinzen geregelt werden[3]. Diese Forderungen wurden jedoch nicht durchgesetzt, da die Ratifizierungsfrist von drei Jahren verstrich.

Bei der Zusammenkunft der Premierminister aller Provinzen in Charlottetown 1992 wurden diese Forderungen in ähnlicher Form gestellt. Das „Charlottetown Agreement“ scheiterte am Ausgang des durchgeführten Referendums.

In einem weiteren Referendum, das 1995 abgehalten wurde, sprach sich die Mehrheit für den Verbleib Quebecs in der Föderation aus.

Wie oben erwähnt, besitzt Quebec in einigen Punkten spezielle Rechte, die anderen Provinzen in Kanada nicht gewährt werden, und fordert zudem noch weitere. Will Kymlicka unternimmt den Versuch, diese Rechte und Forderungen aus liberaler Sicht zu legitimieren.

2.2 Minderheitenrechte aus liberaler Sicht nach Will Kymlicka

Existieren wie in Kanada in einem Staat mehrere unterschiedliche Kulturen, so stellt sich die Frage, mit welcher Rechtfertigung einer Gruppe von Individuen, die einen anderen sozietalen Kontext als den der Mehrheit der Gesellschaft leben will, spezielle Rechte gewährt werden sollen. Hierzu hat Will Kymlicka eine theoretische Begründung aus liberaler Sicht entwickelt.

Als Kultur[4] bezeichnet Kymlicka eine intergenerationale Gemeinschaft, die in einem bestimmbaren Gebiet zusammenlebt und eine gemeinsame Sprache und Geschichte teilt (vgl. Kymlicka 1995: 18ff.). Das Phänomen unterschiedlicher Kulturen in einem Staat kann auf verschiedene Weise entstehen:

(1) Durch unfreiwillige Inkorporation im Falle einer Invasion, Eroberung oder Kolonisierung
(2) Durch freiwillige Eingliederung mehrerer Kulturen in eine Föderation
(3) Durch Immigration aus anderen Kulturkreisen

Letztere werden von Kymlicka absichtlich vernachlässigt, da diese Gruppe selten in einem bestimmbaren Territorium lebt, nur sehr lose organisiert und institutionalisiert ist und auch stärker bereit ist, sich außerhalb des persönlichen Lebens in die Mehrheitsgesellschaft zu integrieren.

[...]


[1] Diese Auseinandersetzungen wurden als „Biberkriege“ bekannt.

[2] Quebec besitzt bezüglich des Zeitpunktes an dem diese Sprachregelungen in Kraft treten, besondere Mitbestimmungsrechte.

[3] Gerade die Einwanderungspolitik wird von Quebec als wichtig angesehen, da der Großteil der Einwanderer entweder Englischsprachig ist oder Englisch anstatt Französisch erlernt.

[4] Kymlicka verwendet den Begriff „Nation“ synonym zu „Kultur“, um „Kultur“ als sozietale Kultur von allen anderen gängigen Bedeutungsmöglichkeiten wie „Subkultur“ oder „urbane Kultur“ abzugrenzen. Kultur zeichnet sich nach Kymlicka durch ihren Kontext aus, nicht durch ihren Charakter. (Kymlicka 1995: 76)

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Minderheitenrechte und Sezession - Eine theoretische Abhandlung mit Bezugnahme auf Quebec
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (IPW)
Veranstaltung
Proseminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V41909
ISBN (eBook)
9783638400695
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Minderheitenrechte, Sezession, Eine, Abhandlung, Bezugnahme, Quebec, Proseminar
Arbeit zitieren
Wolfgang Dietz (Autor:in), 2005, Minderheitenrechte und Sezession - Eine theoretische Abhandlung mit Bezugnahme auf Quebec, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41909

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