Schulsozialarbeit wirkt. Wirksamkeit von Schulsozialarbeit im Kontext der Inanspruchnahme von präventiven Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe


Hausarbeit, 2018

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Prävention und Inanspruchnahme
2.1. Prävention: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (KJH)
2.2. Prävention: Einordnung der Schulsozialarbeit
2.3. Inanspruchnahme von Prävention

3. Schulsozialarbeit in Deutschland
3.1. Schulsozialarbeit: Entwicklung und Grundlagen
3.2. Schulsozialarbeit: Zielgruppen und Ziele
3.3. Schulsozialarbeit: Methodenverständnis

4. Wirksamkeit von Schulsozialarbeit
4.1. Wirksamkeit: Herausforderungen und Chancen
4.2. Wirksamkeit: empirische Befunde

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die stetige und rechtzeitige Inanspruchnahme von präventiven Angeboten der Kin-der- und Jugendhilfe würde vermutlich die Chancengleichheit sogenannter benach-teiligter Jugendlicher erhöhen. Doch ob diese angebotenen Hilfen in Anspruch ge-nommen werden, hängt meistens von der Entscheidung der Eltern ab. Vielleichtherrschen gerade in Familien, die sozioökonomisch schlecht aufgestellt sind, Vor-behalte gegenüber Angeboten des Jugendamtes bzw. des Allgemeinen SozialenDienstes. Denn gerade diejenigen, die Hilfe benötigen würden, nehmen sie oft nichtin Anspruch (vgl. Engelbert 2016: 5). Die Kommunen als Kosten- und Leistungsträ-ger, wie auch die freien Träger als Leistungserbringer, machen sich mit Sicherheitviele Gedanken wie präventive Angebote für die Zielgruppen passend gestaltet undbeworben werden können. Möglicherweise machen sich die Verantwortlichen dar-über gar zu viele Gedanken, statt die Hilfen weiter auszubauen, die es bereits gibt.Wie z. B. das vorhandene Potenzial und die Angebote der Sozialen Arbeit in Schu-len. Gerade hier kann die Soziale Arbeit unmittelbar, in einem wichtigen Bereich desAlltags der Schüler, wirken. „Nur dann, wenn präventiv ausgerichtete Angebote dieZielgruppen erreichen (…) besteht die Chance, die Entwicklung (…) positiv zu be-ein-flussen.“ (Franzke/Schultz 2015: 10) Ist die Chance auf Nutzung eines Angebotsnicht höher, wenn sich dieses bereits ‚vor Ort’ befindet? Der Schulsozialarbeiter istdirekt vor Ort und kann sich unmittelbar ein Bild machen, Hilfe anbieten, Lösungenerarbeiten und vermitteln. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche ab einem be-stimmten Alter selbst in der Lage sind ihre Sorgen zu formulieren. Sie können sichdirekt an den Sozialarbeiter an der Schule wenden, ohne darauf angewiesen zusein, dass ein Erwachsener die Probleme sieht und es für nötig hält Hilfe zu holen.Soweit zu der These, die dieser Arbeit zu Grunde liegt.

In dieser Hausarbeit soll demnach der Frage nachgegangen werden, ob und wieSchulsozialarbeit im Sinne der Prävention wirkt. Welche Vorteile sie bietet und wiesie vermitteln und Barrieren abbauen kann, gerade im Hinblick auf das Inanspruch-nahmeverhalten der Eltern. Grundannahme der These ist, dass Kinder - im Gegen-satz zu Ihren Sorgeberechtigten - noch keine oder wenig Vorurteile gegenüber ei-ner Hilfe ‚von außen‘ haben.

Um der hier genannten These nachgehen zu können, wird im folgenden Kapitel der Pr ä ventionsbegriff allgemein erläutert. Anschließend werden die Angebote der Kin-der- und Jugendhilfe (KJH) kurz vorgestellt, bevor die Schulsozialarbeit als Teil derKJH organisatorisch und im Sinne von Pr ä vention eingeordnet werden kann. Nachder erfolgten Einordnung betrachtet diese Arbeit was mit der Inanspruchnahme vonPrävention gemeint ist. Im dritten Kapitel werden die G rundlagen, Ziele und das Me-thodenverst ä ndnis der Schulsozialarbeit vorgestellt, bevor im vierten Teil näher aufdie Wirksamkeit der Sozialarbeit an Schulen eingegangen wird. Neben einem Fazit wird es zum Abschluss einen Ausblick auf die Zukunft der Schulsozialarbeit, im Hin- blick auf die Entwicklung der Beschäftigungszahlen, geben.

2. Prävention und Inanspruchnahme

Was verstehen Sie unter Prävention? Unter diesem Begriff versteht vermutlich jederMensch etwas anderes oder bringt ihn, je nach eigener Lebenssituation, in einenanderen Kontext. Auch wenn man sich nur oberflächlich damit beschäftigt, fällt auf,dass die Prävention geradezu inflationär genutzt wird. Ob nun im gesundheitlichenKontext wie z. B. der ‚Krebsvorsorge‘, in der Sozialen Arbeit mit der ‚Drogenpräven-tion‘, oder in der Weltpolitik mit dem ‚Präventivschlag‘. Aus dem lateinischen Verb praevenire abgeleitet bedeutet Prävention vorbeugen oder einem Ereignis zuvor- kommen. Zur wissenschaftlichen Definition sagt Görtz (2015: 8): „Prävention istkein feststehender Begriff und wird in der Forschungsliteratur unterschiedlich defi-niert und verwendet.“ Andere wiederum begreifen Prävention als fr ü heste Form der Intervention, und um eingreifen zu können benötigt der Staat rechtliche Grundlagen.Die Grundlage von Prävention in Deutschland basiert vor allem auch auf dem ‚So-zialstaatprinzip‘ nach Art. 20 und 28 des Grundgesetzes. Demnach ist die Bundes-republik Deutschland ein sozialer Bundes- und Rechtsstaat. Auf dieser Basis beste-hen viele weitere gesetzlichen Grundladen für Prävention bzw. Hilfen, wie z. B. das 8. Sozialgesetzbuch (SGB) als Basis für die Kinder- und Jugendhilfe. Aber nicht alles darin ist rein präventiv angelegt und das SGB VIII enthält auch kontrollierende und eingreifende Elemente (vgl. Lüders 2016: 514).

Prävention gewinnt immer mehr an Bedeutung und spätestens seit Juli 2015 gibt es,neben den Grundrechten1, eine rechtliche Grundlage für Prävention in Deutschland.Durch das sogenannte Pr ä ventionsgesetz soll die Gesundheitsförderung im direktenLebensumfeld gestärkt, und die Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit derSozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention undGesundheitsförderung geschaffen werden (vgl. Fischbach 2015: 1). Doch warumdieser Bedeutungszuwachs? Gesundheit ist mit Sicherheit die Hauptmotivation fürpräventives Denken und Handeln. So galt Prävention schon 1988 bei den Sozial-versicherungen als vorbeugende Maßnahme, die dabei helfen soll den Eintritt desVersicherungsfalls zu verhindern (vgl. Sellien R./Sellien H. 2013: 965); also amEnde einfach auch ‚nur‘ um Kosten zu sparen. Christian Lüders (2016: 513) be-zeichnet die Präventionsidee gar als Motor großer internationaler Geschäftsfelder,gerade auch im Versicherungswesen.

Der betriebswirtschaftliche Faktor ist, gerade im Gesundheitswesen, aus ethischenGesichtspunkten immer recht prekär und soll an dieser Stelle nur aufzeigen, dassauch der Staat seine Kosten für Gesundheit senken möchte und auch muss. Letzt-lich ist es doch auch gut, wenn durch mehr (und erfolgreiche) Prävention eine Win- Win-Situation für alle Beteiligten entsteht. Und dies sollte möglichst früh geschehen. „Das ‚Vorbeugen besser als Heilen’ sei, wird in dieser Allgemeinheit ebenso wenig bezweifelt, wie die Einsicht, dass man deshalb möglichst früh ansetzen sollte, um das jeweilige Übel soweit als möglich zu verhindern.“ (Lüders 2016: 512) Nun ist Schulsozialarbeit nicht der früheste Zeitpunkt für Prävention im Lebenslauf eines Menschen. Allerdings bietet sie die Möglichkeit einer selbstbestimmten Inanspruchnahme durch die jungen Menschen selbst2.

2.1. Prävention: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (KJH)

Betrachtet man den Wandel des Jugendamtes von einer Kontroll- und Disziplinie-rungsinstanz (1920er Jahre) hin zu einer Erziehungsinstitution (seit den 1970er Jah-ren) und die seit einigen Jahren zunehmende mediale Aufmerksamkeit3 ist anzu-nehmen, dass die Aufgaben und Angebote der KJH auch in Zukunft ständig hinter-fragt werden müssen. Dabei soll hier weniger der Fokus auf die aktuelle Diskussionwachsender Herausforderungen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Ent-wicklung gelegt werden, als auf den derzeitigen Status. Um den Blick auf die aktuel-len Herausforderungen der KJH dennoch nicht ganz zu verschließen sei angemerkt,dass die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) in einer Stellung-nahme von 2013 feststellt, dass sich die Kommunen einem starken Legitimations-druck für die sozialen Aufgabenfelder ausgesetzt sehen und hauptverantwortlichsind diese Aufgabenfelder zu bewältigen (vgl. Vorstand der AGJ 2013: 1). An glei-cher Stelle wird grundsätzlich anerkannt, dass es einer frühzeitigen Erkennung undniedrigschwelliger Zugänge benötigt, um wachsenden und komplexen Hilfebedarfenangemessener begegnen zu können (vgl. ebd.: 1).

Dass es nicht einfach ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe systematisch dar-zustellen liegt zum einen daran, dass ihre Handlungsfelder sehr unterschiedlich sindund zum anderen daran, dass die ‚Leistungen‘ nicht immer nur auf Freiwilligkeit (wie z. B. bei Kindeswohlgefährdung) beruhen. Auch dass es verschiedene Träger gibt,macht eine Darstellung der Praxis nicht einfach (vgl. Jordan/Maykus/Stuckstätte2015: 29). Die Leistungen werden meist von freien Trägern der Jugendhilfe4 umge-setzt und durch die öffentlichen Träger, also z. B. dem Jugendamt, beauftragt. Diefolgende Übersicht (Tabelle 1) bietet einen recht kurzen Einblick in die Aufgabenbzw. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (KJH); dient jedoch an dieser Stelledazu einen Überblick zu verschaffen und soll bei der Einordnung der Schulsozialar-beit als Angebot der KJH helfen.

Tabelle 1: allgemeine Unterstützungsleistungen des SGB VIII mit Bezügen zuden Hilfen zur Erziehung und präventive Ansätze im Rahmen der Hilfe zur Er-ziehung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: vgl. Vorstand der AGJ 2013: 5-11, eigene Darstellung)

Neben den oben genannten Zielen der Jugend- und Schulsozialarbeit, liefert das Diskussionspapier der AGJ eine wirklich bemerkenswerte Aussage für die Zielsetzung der Schulsozialarbeit (Vorstand der AGJ 2013: 7f.):

„Das integrative Potential der Schulsozialarbeit kann dann Wirkung entfalten,wenn die Ziele klar vereinbart sowie kontinuierliche und professionelle Struktu-ren aufgebaut werden und auf eine langfristige Zusammenarbeit angelegt ist. In der Schulsozialarbeit liegt ein großes Entwicklungspotential, da hier der gesetz-liche Auftrag besteht, Systemgrenzen zu überschreiten und zum Wohle des Kin-des und der/des Jugendlichen gemeinsame Perspektiven zu entwickeln.“Scheinbar wurde hier das Potential der Schulsozialarbeit spätestens im Jahr 2013erkannt, was zumindest Begriffe wie integratives Potenzial und gro ß es Entwick- lungspotential vermuten lassen. Dass auch Systemgrenzen überschritten werdensollen, kann durchaus als eine große Herausforderung gesehen werden. Ob diesemgesetzlichen Auftrag auch der finanzielle Rahmen zugedacht wird, den es benötigenwürde, ist ein breites Thema und soll hier nicht weiter behandelt werden. Für dasVerständnis zur Einordnung der Schulsozialarbeit in die Praxis der KJH reicht die Erkenntnis, dass Schulsozialarbeit (mittlerweile) ein fester Bestandteil des präventi- ven Angebots der KJH ist. Auch wenn noch nicht jeder Schule davon profitiert.

2.2. Prävention: Einordnung der Schulsozialarbeit

Um die Schulsozialarbeit etwas genauer im Kontext von Prävention einordnen zukönnen, bedarf es zunächst einer genaueren Betrachtung über die allgemeinen De-finitionen (aus Kap. 2.0) hinaus. Die Literatur, die sich mit dem Thema Präventionbefasst, bietet im Wesentlichen immer wieder die gleichen Kategorisierungen vonPräventionen an. Aus der historischen Entwicklung des Begriffs sei als erstes eineEinordnung des Psychiaters Caplan (1964) genannt. Er differenziert zwischen pri-märer, sekundärer und tertiärer Prävention. „Im Bereich der Gesundheitsvorsorgesoll Primärprävention die Zahl der Neuerkrankungen verringern, Sekundärpräventi-on die Krankheitsdauer verkürzen und Chronifizierungsprozessen vorbeugen, Ter-tiärprävention schließlich soll Folgeschäden verhindern oder begrenzen (Caplan1964).“ (Bröckling 2008: 42)

Der achte Jugendbericht des Deutschen Bundestages bezieht sich vermutlich auf den die Kategorisierung von Caplan. Hier zielt primäre Prävention auf lebenswerte und stabile Verhältnisse und sekundäre auf vorbeugende Hilfen in belastenden Situationen ab (vgl. Deutscher Bundestag 1990: 85). In diesem Jugendbericht wird die tertiäre Prävention nicht genannt. Vermutlich da sie erst einsetzt, wenn es bereits zu spät ist für wirksame Hilfen, im Sinne des Fr ü h-Ansetzens. „Tertiäre Prävention in diesem Sinne wären alle heilenden, rehabilitativen bzw. erzieherischen und resozialisierenden Angebote und Maßnahmen mit dem Ziel eine weitere Verschlechterung bzw. zukünftige Rückfälle zu verhindern.“ (Lüders 2016: 517)

Als Weiterentwicklung bzw. Präzisierung von Caplan schlägt der Mediziner RobertGordon (1983) die Unterscheidung nach universaler, selektiver und indizierter Prä-vention vor (vgl. Görtz 2015: 9). Über diese Begriffe lassen sich die ‚Zielgruppen‘leicht verständlich ableiten: ‚universal‘ sind alle Angebote für eine bestimmte Ziel-gruppe, um Krankheiten oder Störungen zu vermeiden (z. B. Suchtprävention anSchulen); ‚selektiv‘ nimmt dann schon bestimmte Risikogruppen mit erhöhtem Risi-ko in Betracht (z. B. Kinder von Alkoholikern); und ‚indizierte Präventionen‘ sind anPersonen gerichtet, die bereits Anzeichen einer Krankheit haben, die bereits indi-ziert, also erkennbar bzw. diagnostiziert ist.

Interessant im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe ist die auf fiskalische Sicht abgeleitete Eingrenzung des Präventionsbegriffs nach Micosatt und Yilmaz: „Prävention wird hier folglich sehr eng gefasst und beinhaltet nur universal-pr ä ventive Angebote und Maßnahmen, die greifen, bevor ein Defizit eingetreten ist, die sich an alle jun gen Menschen und ihre Familien richten und die freiwillig in Anspruch genommen werden. [Hervorheb. d. Verf.]“ (Görtz 2015: 10)

Wo wäre also die Schulsozialarbeit im Sinne der oben genannten Einteilungen des Begriffs Prävention einzuordnen? Nimmt man die gerade genannte Definiton vonMicosatt und Yilmaz als Grundlage, kann man Schulsozialarbeit als primäre bzw.universelle Prävention sehen. Auch Micosatt und Yilmaz ordnen die Schulsozialar-beit als (tatsächliche) Prävention (Vermeidung und Früherkennung) ein. Wobei siedie weiteren Abgrenzungen als „frühzeitige Hilfen“ (Schadensbegrenzung) und „Re-habilitation“ (soziale Kosten) benennen (vgl. Micosatt/Yilmaz 2015: 45).

2.3. Inanspruchnahme von Prävention

Über die Begriffseinordnungen der letzten beiden Kaptitel konnten schon wesentliche Merkmale für ‚gelingende‘ Prävention herausgearbeitet werden, wie z. B. Freiwilligkeit und Früherkennung. Doch reicht der Hilfebedarf an sich schon aus, um ein Angebot freiwillig und frühzeitig in Anspruch zu nehmen?

„Ob ein Angebot genutzt wird oder nicht, ist oft weniger eine Frage des Bedarfs oder der objektiven Problemsituation, sondern vielmehr Ergebnis eines (in der Regel kaum bewussten) Abwägungsprozesses, in den die subjektive Wahrnehmung der eigenen Situation, die Einschätzung der Erreichbarkeit von Angeboten und schließlich die Annahme über die Sinnhaftigkeit der Hilfenutzung einfließen.“ (Engelbert 2016: 7)

Diese Aussage stammt aus einem ‚Werkstattbericht‘, der sich ausführlich mit derFrage der Inanspruchnahme von präventiven Angeboten beschäftigt. Er setzt sichmit der Frage auseinander welche Faktoren für Eltern entscheidend sind ein Ange-bot (nicht) zu nutzen. Auf Grundlage von qualitativen Interviewdaten erarbeitet Kohl-scheen in diesem Bericht ein Entscheidungsmodell, welches hier im Folgenden kurzzusammengefasst wird (vgl. Kohlscheen 2016: 21-46). Demnach haben folgendeFaktoren/Komponenten Einfluss bei einer Entscheidung der Eltern, ob sie ein Ange-bot nutzen oder nicht: Situationswahrnehmung, soziale Erreichbarkeit und Sinnan-nahmen; sowie auch die Wechselwirkungen zwischen den drei genannten Einfluss-größen.

a) Situationswahrnehmung: die Entscheidung ein Hilfeangebot anzunehmen hängtdavon ab, wie die Eltern ihre Situation wahrnehmen. Dies ist von unterschiedli-chen Bewertungen abhängig. Jedes Individuum interpretiert vergleichbare Situa-tionen unterschiedlich, was auch von den eigenen Ansprüchen abhängt. Dazukommt dass die Wahrnehmung bzw. Bewertung der eigenen Situation auch sehrstark davon abhängt, über welche Ressourcen (Geld, Wohnumfeld, sozialeNetzwerke, Zeit) man verfügt. Aber gerade der Mangel an Ressourcen führt nichtautomatisch eher zu einer Inanspruchnahme. Denn zur Bereitschaft ein Angebotin Anspruch zu nehmen gehört auch zu erkennen, dass es notwendig ist die Si-tuation zu verändern. Und gerade hier lässt sich in den Interviews des ‚Werk-stattberichts‘ erkennen, dass eine gewisse Resignation bzw.

[...]


1 Art. 2, Abs. 2, Satz 1 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

2 Dies wird im weiteren Verlauf der Arbeit auch durch Quellenangaben belegt.

3 Vor allem durch tragische Fälle der Kindeswohlgefährdung bzw. Misshandlung, Tötung.

4 z. B. Wohlfahrtsverbände oder gewerbliche Träger

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Schulsozialarbeit wirkt. Wirksamkeit von Schulsozialarbeit im Kontext der Inanspruchnahme von präventiven Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
Hochschule
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Veranstaltung
Kein Kind zurücklassen - Prävention für Familien mit Kindern vor Ort
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
24
Katalognummer
V418641
ISBN (eBook)
9783668678064
ISBN (Buch)
9783668678071
Dateigröße
712 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale Arbeit, Prävention, Schulsozialarbeit, Wirksamkeit, Inanspruchnahme, Kinder- und Jugendhilfe
Arbeit zitieren
Andreas Lorth (Autor:in), 2018, Schulsozialarbeit wirkt. Wirksamkeit von Schulsozialarbeit im Kontext der Inanspruchnahme von präventiven Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418641

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