Das Verhältnis von Freiheit und Zwang in Kants Erziehungskonzept

Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?


Hausarbeit, 2017

14 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Biografie: Immanuel Kant.

3. Kants Erziehungskonzept.

4. Definition von Freiheit und Zwang...

5. „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?“
5.1 Was versteht Kant unter „Freiheit“?
5.2 Was versteht Kant unter „Zwang“?
5.3 Weshalb bedarf die Freiheit die Kultivierung?

6. Kritische Würdigung.

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Arbeit behandelt die Frage, wie Kant das „Verhältnis von Freiheit und Zwang in seinem Erziehungskonzept“ darlegt. Eine leitende Fragestellung wird sein: „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?“. Dabei befasst sich die Autorin mit dem Erziehungskonzept Kants, den Definitionen von Freiheit und Zwang und der Kultivierung von Freiheit beim Zwang. Am Ende der Arbeit gibt sie kurz die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Definition vom Freiheits- und Zwangsbegriffs, unter Kants Verständnis der Begriffe wieder.

Zum Einstieg in das Thema stellt die Autorin eine kurze Biografie von Kant vor. In der Biografie geht sie auf den Lebenslauf von Kant ein, und erwähnt dazu den kategorischen Imperativ. Anschließend konzentriert sich die Autorin auf das Erziehungskonzept Kants. Das vorgestellte Erziehungskonzept bezieht sich auf die Notwendigkeit der Erziehung für den Menschen. Außerdem werden sowohl die drei Aufgabengebiete der Erziehung, als auch die vier aufeinanderfolgenden Stufen nach Kants Entwicklungsprozess erläutert. Zu den vier Stufen gehört die Disziplinierung, Kultivierung, Zivilisierung und die Moralisierung.

Im Anschluss auf das Erziehungskonzept definiert die Autorin Freiheit und Zwang. Hierzu nutzt sie verschiedene Lexiken. Diese Definitionen sollen dann unabhängig von Kants Verständnis der beiden Begriffe als Vorwissen dienen.

Als nächstes geht die Autorin auf die Leitfrage „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange“ ein. Von besonderer Interesse ist dieses Thema, da es den Hauptteil der Hausarbeit darstellt. Dieser Teil konzentriert sich nämlich sowohl auf die Leitfrage, als auch über Kants Verständnis über den Freiheits- und Zwangsbegriff. Außerdem wird noch der Grund am Bedarf der Kultivierung von Freiheit beschrieben. Zu der Fragestellung hat Kant drei Grundsätze aufgestellt, die zu beachten sind. Mit der Frage „Weshalb bedarf die Freiheit die Kultivierung?“ endet der Hauptteil.

Abgeschlossen wird die Hausarbeit mit einer kritischen Würdigung.

Die Kultivierung der Freiheit beim Zwang ist weiterhin ein häufig angesprochenes Thema. Diese Thematik hat sich vor allem in der Pädagogik ein Platz verschaffen. Im Jahre 2011 hat ein gewisser Johannes Giesinger1 einen Beitrag/ein Bericht über dieses Thema geschrieben.

Als Arbeitsmethode für die Hausarbeit wurden Sekundärquellen benutzt.

2. Biografie: Immanuel Kant

Der bedeutende Philosoph Immanuel Kant wurde am 22. April 1724 als viertes von elf Kindern in Königsberg geboren. Dort studierte er Philosophie, Mathematik und Naturwissenschaften an der Universität Königsberg. Nach dem Tod seines Vaters 1946 arbeitete er neun Jahre lang als Hauslehrer. 1755 erschien seine Schrift "Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels" und er promovierte an der Universität Königsberg als Privatdozent um Vorlesungen halten zu können. Anschließend war er1 1765 als Privatdozent und Unterbibliothekar der Schlossbibliothek tätig. Im Jahre 1770 wurde er ordentlicher Professor für Metaphysik und Logik an der Universität Königsberg, Zwei Jahre danach hörte er mit dem Beruf als Bibliothekar auf (vgl. Wunderlich, Dieter http://www.dieterwunderlich.de/Immanuel_Kant.htm, 25.02.2017). Danach, also 1781 veröffentlichte Kant die "Kritik der reinen Vernunft". In der konnte man eine grundlegende Wandlung seiner Philosophie erkennen. Zwei Jahre danach, veröffentlichte er die "Prolegomena", die allgemeinverständlich in die kritische Philosophie einführen sollte. Seine Ethik, die in den Schlusskapiteln der Kritik der reinen Vernunft nur angedeutet war, führte er 1785 in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" aus (vgl. Unbekannt, http://www.immanuel-kant-philosoph.de/, 25.02.2017). Im Jahre 1786 wurde er der Rektor der Universität Königsberg. Kant befasste sich mit der Ethik in der "Kritik der praktischen Vernunft" (1788). Er war überzeugt, dass der Mensch durch die Vernunft weiß, was er soll, aber die Freiheit hat, seine Handlung auszuführen oder nicht (vgl. Unbekannt https://www.oppisworld.de/zeit/biograf/kant.html, 03.05.2009). Das Prinzip der Sittlichkeit fasste er im kategorischen Imperativ zusammen, welchen Kant folgendermaßen formulierte: "Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ (Kant 1788/1983, S. 140). Nach Konflikten mit den preußischen Zensurbehörden (1794) begann er, seine Vorlesungstätigkeit einzuschränken. Aus gesundheitlichen Gründen gab er ab 1796 die Vorlesungen ganz auf. 1801 zog er sich gänzlich aus den akademischen Ämtern zurück. Immanuel Kant starb am 12. Februar 1804.

3. Kants Erziehungskonzept

Kant sieht die Pädagogik als einen Teil des Aufklärungsprozesses. Als Ausgangspunkt seiner Argumentation sagt er, dass der Mensch das einzige Geschöpf sei, welches erzogen werden müsse (vgl. Kant 1803/1983, S. 697)2. Dies begründet er, in dem er die besondere Ausstattung des Menschen im Unterschied zum Tier betrachtet.

Der Mensch habe ihm zu Folge im Unterschied zum Tier kein von der Natur aus vorgegebenes Verhaltensprogramm. Er muss sich den Plan seines Verhaltens mit Hilfe der Vernunft selbst verschaffen. Tiere hingegen sind Instinkt geleitet. Sie handeln von Anfang an bereits selbstbestimmt. Um diese von der Natur aus gegebene Instinktarmut des Menschen auszugleichen, ist es auf die erzieherische Hilfe der anderen angewiesen. Dies bezeichnet Kant als Erziehung (vgl. Koller 2014, S. 30).

Für Kant gehört zum Menschsein die Erziehung dazu, da diese den Menschen zum eigenen Vernunftgebrauch zur Selbstbestimmung befähigt: „Der Mensch kann nur Mensch werden durch Erziehung. Er ist nichts, als was die Erziehung aus ihm macht.“ (Kant 1803/1983, S. 699). Um das was den Menschen als Menschen auszeichnet begreifen zu können, muss man diesen als eine noch zu entfaltende Anlage sehen, die für diesen Prozess die Erziehung benötigt (vgl. Koller 2014, S. 31). Nach Kant bleibt das Ziel der Erziehung unbestimmt. Auch die Entwicklung der menschlichen Anlagen geschehen nach Kant nicht von ganz alleine, außer sie sind durch Instinkte naturgegeben. An dieser Stelle tritt wieder die Erziehung ein, als diejenige Tätigkeit, die diese Entwicklung fördern soll. Diese Tätigkeit soll „judiziös“3 (Kant 1803/1983, S. 702) ausgeübt werden. Kant benutzt den Begriff der „Idee der Menschheit“, und meint damit, dass die Menschen nicht ihre gesellschaftlichen Lebensbedingungen einfach so hinnehmen sollen, wie sie gegeben sind. Sie sollen eher darauf vorbereitet werden, was sie alles in der Welt verändern und aktiv gestalten können, als auf das Leben in der Welt.

Jede Erziehung habe nach Kant drei Aufgaben zu erfüllen, welche die „Wartung4 “, die Disziplin5 und die „Unterweisung nebst der Bildung“6 sind (vgl. Leitzen 2016).

Neben den drei Aufgaben der Erziehung, unterteilt Kant Erziehung auch in vier aufeinander aufbauende Stufen des Entwicklungsprozesses, zu der die Disziplinierung, die Kultivierung, die Zivilisierung und die Moralisierung gehören (vgl. Koller 2014, S. 34).

Die erste Stufe des Erziehungsprozesses nennt Kant Disziplinierung und versteht darunter die Zähmung der Triebe. Die Disziplinierung soll dafür Sorge tragen, dass die tierische Natur des Menschen nicht der Entfaltung der spezifisch menschlichen Anlagen im Wege steht. Der Mensch kommt also mit seinen Trieben auf die Welt, und wird erst gut durch Erziehung, also durch die Beherrschung seiner Triebe (vgl. Koller 2014, S. 35).

Kultivierung als die zweite dieser Stufen bedeutet für Kant die Ausbildung von Geschicklichkeit und Fähigkeiten. Auf dieser Stufe soll der Erzieher dem Kind also all die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verschaffen, die es benötigt um beliebige Zwecke zu erreichen. Dies erfolgt zum Beispiel durch Techniken bzw. Kulturtechniken, mit denen die Ausbildung der Mündigkeit erleichtert wird (Sprache) (vgl. Koller 2014, S. 35).

Die dritte Stufe des Erziehungsprozesses nennt Kant Zivilisierung, die für ihn darin besteht, dass Umgangsformen und Manieren die von der Gesellschaft erwartet sind ausgebildet werden. Im Gegensatz zur Kultivierung, die sich eher auf sachbezogene Fähigkeiten bezieht, geht es bei der Zivilisierung darum, die sozialen Kompetenzen7 und Haltungen zu erweitern. Diese sozialen Kompetenzen und Haltungen sind für das gesellschaftliche Zusammenleben erforderlich (vgl. Koller 2014, S. 36).

Im Argumentationsgang von Kants Erziehungstheorie bedarf es noch einer vierten Stufe, der Moralisierung. Sie stellt die Ausbildung der Befähigung, mit der Vernunft einzusehen, welche Entscheidungen nach den Prinzipien der Soziabilität richtig und welche falsch sind dar. Die Moralisierung ist die höchste Stufe der Erziehung des Menschen zur Mündigkeit. Anders als bei den Stufen zuvor, geht es nun um das Innere des Menschen, also seine Gesinnung. Die Zwecke dieser Stufe müssen von allen als gut8 empfunden werden (vgl. Koller 2014, S. 36). Dieses Kriterium entspricht im Kern dem Kategorischen Imperativ, den Kant auf diese Weise formuliert: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ (Kant 1788/1983, S. 140).

Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, dass Kinder anfangen selbstständig zu denken und sich nicht nur an Verboten und Strafen, sondern an Prinzipien zu richten. Kinder sollen von Grund auf gelehrt werden, nicht unmoralisch zu handeln. Die Instanz die hierbei eine Rolle spielt, ist die Einsicht des Kindes, mit welchem es selbstständigen Gebrauch des eigenen Verstandes macht. Erziehung ist nicht nur ein individueller Vorgang, sondern auch ein geschichtlicher9 Prozess, in der die Menschheit ihre Naturanlagen weiter entfaltet.

Da es bei jeder Erziehung ein Problem ist, die Freiheit und den Zwang austarieren zu können, kann man an dieser Stelle die Frage „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?“ stellen (vgl. Leitzen 2016, 3. Stichpunkt).

4. Definition von Freiheit und Zwang

Freiheit beschreibt die Fähigkeit, mit eigenem Willen Entscheidungen treffen zu können. Sie stellt eine Beschreibung eines Zustandes dar, in dem man keinen persönlichen oder gesellschaftlichen Bindungen oder Verpflichtungen die als Zwang oder Last empfunden werden können unterliegt. Man fühlt sich frei und stößt auf keinerlei Einschränkungen bei seinen Entscheidungen. Freiheit gibt sowohl das Gefühl der Unabhängigkeit, als auch der Ungebundenheit. Eine weitere Definitionsmöglichkeit ist das Nichtgefangensein. Man kann sich frei bewegen und ungehindert sein. Kurz: Man fühlt sich nicht unterdrückt durch etwas. Dies kann man auch als Handlungsfreiheit bezeichnen. Freiheit stellt ein Recht dar, etwas tun zu können, was dem Anliegen entspricht. Synonyme für Freiheit sind Begriffe wie Selbstbestimmung, Autonomie, Rechtanspruch und Independenz (vgl. Duden, http://www.duden.de/rechtschreibung/Freiheit, 11.02.2017).

Zwang beschreibt die Ausübung von Druck, die mittels Anwendung oder Androhung von Gewalt geschehen kann. Ebenso kann es ein meist unkontrolliertes Verlangen bzw. Drang darstellen, um z.B. Verbrechen zu begehen. Der Zwang kann aber auch ein starker Einfluss sein, dessen man sich schlecht entziehen kann. Der Zwang stellt eine Beschränkung der eigenen Freiheit gegenüber jemand anderem dar. In den häufigsten Fällen geht es auch um gesellschaftliche Zwänge, die einen Druck auf menschliches Verhalten ausüben. Der Mensch muss nämlich den Erwartungen der Gesellschaft entsprechen, um sich ein friedliches Zusammenleben erhoffen zu können. In der Psychologie geht es bei dem Begriff Zwang um Handlungsimpulse gegen den bewussten Willen. Synonyme für Zwang sind Begriffe wie Druck, Bedingung, Notwendigkeit und Verlangen (vgl. Duden, http://www.duden.de/rechtschreibung/Zwang#Bedeutungf, 11.02.2017).

[...]


1 Giesinger, Johannes: Beiträge und Berichte. „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?“ Zu Kants Pädagogik. Pädagogische Rundschau 2011.

2 „Der Mensch ist das einzige Geschöpf, das erzogen werden muß.“ (Kant 1803/1983, S. 697)

3 Lateinisch: judicare = urteilen, hier: planvoll, auf Urteilen beruhend (Koller 2014, S. 34)

4 Wartung: Vorsorge der Eltern, damit die Kinder keinen schädlichen Gebrauch von ihren Kräften machen

5 Disziplin: Bezähmung der Wildheit, damit der Zögling nicht jeder Laune folgt

6 Bildung: umfasst die Kultivierung (Geschicklichkeit), Zivilisierung (Ausbildung von Klugheit), Moralisierung (Fähigkeit gute Zwecke zu wählen)

7 Soziale Kompetenzen: Manieren, Artigkeit und eine gewisse Klugheit

8 „gut“ = von jedermann gebilligt, von jedermann gleichzeitig verfolgt (Koller 2014, S. 36)

9 „Eine Generation erzieht die andere.“ (I. Kant, Über Pädagogik 1803, Z. 30)

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Das Verhältnis von Freiheit und Zwang in Kants Erziehungskonzept
Untertitel
Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,0
Jahr
2017
Seiten
14
Katalognummer
V417840
ISBN (eBook)
9783668670600
ISBN (Buch)
9783668670617
Dateigröße
1061 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kant, Zwang, Freiheit, Erziehungskonzept, Kultivierung, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Immanuel Kant, Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwang
Arbeit zitieren
Anonym, 2017, Das Verhältnis von Freiheit und Zwang in Kants Erziehungskonzept, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417840

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