Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Neue Möglichkeiten und Grenzen interkontinentaler Freihandelsabkommen


Bachelorarbeit, 2016

79 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit

2 Handel
2.1 Ursprünge des Handels
2.2 Freihandel

3 Freihandelsabkommen
3.1 Abgrenzung zur Zollunion
3.2 Beispiele von Freihandelsabkommen

4 Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
4.1 Verhandlungsrunden
4.2 Inhalte von TTIP
4.3 Debatte um TTIP
4.3.1 Intransparente Verhandlungen
4.3.1.1 Undemokratischer Verhandlungsprozess
4.3.1.2 Geheimer Lobbyismus
4.3.2 Dissense um Investitionsschutz
4.3.2.1 Investor-Staats-Schiedsverfahren
4.3.3 Harmonisierung von Standards
4.3.3.1 Lebensmittelstandards
4.3.3.2 Gesundheitsstandards
4.3.3.3 Umweltstandards
4.3.3.4 Kulturstandards
4.3.3.5 Datenschutzstandards
4.3.4 Wirtschaftliche Auswirkungen
4.3.4.1 Errichtung eines Wirtschaftsblocks
4.3.4.2 Wachstum der Volkswirtschaften
4.3.4.3 Folgen für Verbraucher und Unternehmen
4.3.4.4 Folgen für Drittstaaten

5 Fazit
5.1 Kernthesen
5.2 Lösungsansätze
5.3 Ausblick auf die Zukunft

6 Literaturverzeichnis

7 Internetquellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anzahl an Freihandelsabkommen pro Zeitepoche

Abbildung 2: Übersicht der weltweit größten Freihandelsabkommen

Abbildung 3: Historische Entwicklung weltweit abgeschlossener Investitionsschutzabkommen im Zeitraum von 1980 bis

Abbildung 4: Das deutsch-amerikanische Vertrauen in US- und EU-Lebensmittelstandards

Abbildung 5: Übersicht des Verfahrens zur Gewinnung von Schiefergas

Abbildung 6: Gesamtanteil der Exporte der EU und der USA

Abbildung 7: Gesamtanteil der Importe der EU und der USA

Abbildung 8: Schätzungen zu den möglichen Wohlfahrtseffekten des Abkommens in Deutschland, den USA und der EU

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf das von internationalen Freihandelsabkommen ausgehende Potenzial zur Schaffung wirtschaftlich verknüpfter Märkte, das eine gemeinsame Handelspolitik der Vertragsländer voraussetzt. Die Schwierigkeit ist hierbei, trotz unterschiedlicher kultureller, sozialer- und ökonomischer Grundhaltungen, die wirtschaftliche Integration beider Länder auf Basis bilateraler Verträge sicherzustellen. Im folgenden Fall der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wird deutlich, dass Diskrepanzen zwischen verschiedenen Interessensgruppen die angestrebten Ziele für eine Freihandelszone gefährden können. Vor diesem Hintergrund wird insbesondere der von TTIP ausgehende Nutzen in Frage gestellt und die bei einer tatsächlichen Realisierung zu erwartenden Konsequenzen unter Einbeziehung verschiedenster Meinungsbildner gegeneinander abgewägt. Das vorrangige Ziel der Analyse ist herauszufinden, ob im Interesse einer gemeinsamen europäisch-amerikanischen Handelspolitik eine nachhaltige Wohlfahrtssteigerung beider Länder gewährleistet werden kann.

1.2 Gang der Arbeit

Beginnend mit den frühen Anfängen des Tausch- und Warenhandels über das schrittweise Zurückschrauben protektionistischer Grundhaltungen von Ländern bis hin zum Übergang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr wird mit der historischen Entwicklung des Handels deutlich, wie die ersten Strukturen interkontinentaler Freihandelsabkommen entstehen. Im Hauptteil werden die Vorzüge als auch die möglichen Risiken von interkontinentalen Freihandelsabkommen am Beispiel der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union analysiert. Im Vordergrund stehen die wesentlichen Verhandlungspunkte des transatlantischen Freihandelsabkommens, die nach aktuellem Erkenntnisstand ermittelt und für die Mehrheit der Kritiker nach eingeschätzter Relevanz sortiert sind. Im Schlussteil werden die wichtigsten Erkenntnisse zu den jeweiligen Verhandlungsthemen zusammengefasst und anhand dessen ein Urteil über die Wahrscheinlichkeit potenziell eintreffender Wohlfahrtsgewinne-oder verluste getroffen. Zuzüglich werden im Hinblick auf einen bilateralen Kompromiss alternative Lösungsansätze zur Ermöglichung eines transatlantischen Freihandelsabkommens in Betracht gezogen. Ebenso beinhaltet die umfassende Bewertung eine Empfehlung über den zukünftigen Nutzen interkontinentaler Freihandelsabkommen.

2 Handel

2.1 Ursprünge des Handels

Die ersten Formen des Handels zeichneten sich bereits vor Christus ab, bei dem sich die Menschen durch Arbeitsteilung auf ein bestimmtes Berufsfeld spezialisierten, um somit produktiver zu sein. Der direkte Tauschhandel von Waren und Dienstleistungen war das Ergebnis einer organisierten Arbeitsteilung, die den Menschen Zugriff auf eine größere Produktvielfalt verschaffte.[1] Der direkte Tauschhandel führte jedoch vielerlei Probleme mit sich, da er einerseits die ungleiche Wertigkeit der Waren nicht berücksichtigte und andererseits nicht immer ein für die Ware passender Tauschpartner aufzufinden war. Diese anfänglichen Schwierigkeiten der lokalen Direkttauschgeschäfte wurden durch die Einführung des Naturalgeldes als Zwischenwährung behoben, das als neues Zahlungsmittel insbesondere wertvolle und seltene Naturalien wie etwa Salz, edle Steine oder Perlen vorsah und die Handelsgeschäfte deutlich erleichterte.[2] Im Jahr 650 vor Christus verbreitete sich die Ausgabe von Geldmünzen anfangs in europäischen Ländern und dem Römischen Reich, deren Legitimität durch die Prägung des Wappens des Monarchen sowie durch das einheitliche Gewicht garantiert wurde. Mit der Reform des Münzsystem durch den König der Franken Pippin III. im achten Jahrhundert konnte ganz Europa von einer einheitlichen Währung profitieren, die die Handelsmöglichkeiten von einem anfänglichen innerstaatlichen Binnenhandel auf einen regionalen Außenhandel ausdehnte.[3] Einen Grundstein des internationalen Handelsverkehrs legte schließlich die Einführung des Papiergeldes im 15. Jahrhundert, das den Transport des bei größeren Handelsgeschäften schweren und unhandlichen Münzgeldes vereinfachte.[4] Mit zunehmenden Fortschritt wurden die Handelsbeziehungen wesentlich durch die Kolonialisierung vorangetrieben, die die asiatischen Märkte oder afrikanischen Länder teilweise zwang, sich den europäischen Ländern zu öffnen.[5] Die in dieser Zeit vom Merkantilismus geprägten Handelsbeziehungen konzentrierten sich besonders auf protektionistische Maßnahmen, die zum Ziel hatten, den inländischen Markt vor ausländischen Anbietern zu schützen. Diese Form der Handelspolitik existierte bis zum 18. Jahrhundert und basierte auf der Annahme, dass ein Staat Wirtschaftswachstum nur unter der Bedingung erreicht, wenn er auf Kosten anderer Länder mehr importiert als er exportiert. Dadurch sollten in erster Linie die politische und militärische Macht des Staates gestärkt und die nationalen Interessen gewahrt werden.[6]

2.2 Freihandel

Maßgebend für eine Veränderung der merkantilistisch geprägten Wirtschaftstheorie war die von Adam Smith im Jahr 1776 entwickelte Außenhandelstheorie der absoluten Kostenvorteile, die eine neue Grundrichtung wirtschaftspolitischen Handelns darstellte und die als Teil der klassischen Nationalökonomie die Liberalisierung der Wirtschaft anstrebte. Adam Smiths Theorie der absoluten Kostenvorteile, die der Grundhaltung des bisherigen Protektionismus widersprach, beschreibt die Möglichkeit, dass alle beteiligten Staaten profitieren können, wenn eine Arbeitsteilung gegeben ist, die die Spezialisierung auf bestimmte Güter vorsieht, deren Produktion im Verhältnis zu anderen Staaten kostengünstiger abläuft.[7] Diese neue Form der wirtschaftspolitischen Strömung stellte grundsätzlich eine neue Betrachtungsweise des Handels dar, denn eine optimale Arbeitsteilung setzt einen Abbau von tarifären Handelshemmnissen voraus.[8] Die weitgehende Handelsliberalisierung bedeutete eine Wohlfahrtssteigerung für alle beteiligten Länder, zumal die Länder dazu veranlasst wurden, ihre protektionistischen Maßnahmen herunterzufahren, um der eigenen Wirtschaft nicht zu schaden.[9] Jedoch enthielt Adam Smiths Theorie der absoluten Kostenvorteile keine Erklärung für den Fall, dass zwei Länder die gleichen Waren produzieren und untereinander austauschen. Zuzüglich erfuhren diejenigen Länder einen Nachteil, die in der Produktion keines Guts einen absoluten Kostenvorteil gegenüber einem anderen Land hatten und dementsprechend nicht fähig waren im globalen Handel zu konkurrieren.[10] Diese Konsequenz war unter anderem der Beweggrund des Wirtschaftswissenschaftlers David Ricardo, die vorangegangene Außenhandelstheorie Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Theorie der komparativen Kostenvorteile zu erweitern. Die Erkenntnisse, die David Ricardo durch seine Außenhandelstheorie gewann, schildern die Möglichkeit, dass Freihandel die Wohlfahrt aller beteiligten Handelspartner begünstigt, wenn ein Land bei der Produktion eines bestimmten Guts geringere Opportunitätskosten ausweist als ein anderes. Folglich wird das vollkommene Potenzial zur Ressourcennutzung des Landes ausgeschöpft, um gemäß einer effektiven Arbeitsteilung durch grenzüberschreitende Tauschprozesse zur Wohlfahrt aller beteiligten Handelspartner beizutragen.[11]

David Ricardo und Adam Smith, die heutzutage als Begründer des globalen Freihandels gelten, stellten durch ihre Freihandelstheorien die expliziten Vorteile des Außenhandels heraus und lieferten wesentliche Grundlagen, deren Erkenntnisse im Laufe der Zeit mit zunehmender Gewichtung die Globalisierung der Wirtschaft vorantrieb. Infolgedessen förderte die Mitte des 19. Jahrhunderts eintretende Industrialisierung die Expansion der Märkte sowie den Abbau von Handelsbarrieren wie Zöllen und Kontingenten. Während die rasant steigende Güterproduktion in Europa und Nordamerika veranlasste, dass immer größere Distanzen zwischen Handelspartnern wie beispielsweise bis nach China überwunden werden konnten, blieb die Industrialisierung in afrikanischen, asiatischen oder südamerikanischen Ländern aus.[12] Eine grundsätzliche Verringerung des internationalen Handels verursachte der Erste Weltkrieg, der die Staaten zwang, abermals protektionistische Maßnahmen einzuleiten und den freien Handel im Interesse der eigenen Wirtschaft vorläufig einzuschränken. Fernerhin verschlechterte sich der Zustand des Freihandels als Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929 und im Zuge der Entwicklungen, die letztlich den Zweiten Weltkrieg als Konsequenz hatten. Jegliche Versuche, zwischenzeitlich Handelsbeziehungen wiederherzustellen, scheiterten an politischen Diskrepanzen. Der Rückgang der globalen Wirtschaft löste in der Nachkriegszeit einen allgemeinen Handlungsbedarf aus, um die zwischen den Ländern entstandenen Handelshemmnisse zu reduzieren und den Freihandel im Sinne einer gemeinsamen Welthandelsordnung zu reaktivieren. Dieses Ziel sollte im Jahr 1944 durch die Gründung einer internationalen Handelsorganisation, der „International Trade Organization“ (ITO), im Interesse aller beteiligten Länder erreicht werden.[13] Die Institution sah hauptsächlich eine Regulierung von tarifären Handelshemmnissen wie von Einfuhrzöllen als auch mengenmäßige Beschränkungen vor, mit der nachhaltigen Absicht, einen weltweit uneingeschränkten Freihandel zu garantieren.[14] Diese Vorstellung einer internationalen Handelsorganisation scheiterte jedoch an den Bedenken der Vertragsstaaten, dass womöglich eine umfassende Liberalisierung des inländischen Marktes mit simultaner Befreiung jeglicher Handelsbeschränkungen zu Lasten der eigenen volkswirtschaftlichen Ziele entsteht. Die Schaffung einer internationalen Organisation zur Förderung des globalen Welthandels, wurde letztendlich durch eine äquivalente Instanz geschaffen, dessen Regelwerk jedoch auf Basis eines allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, dem „General Agreement on Tariffs and Trade“ (GATT), festgelegt ist.[15] Die Vereinbarung über ein internationales Handelsabkommen wurde somit im Jahr 1947 in Genf geschlossen, indem sich 23 Teilnehmerstaaten auf einen gemeinsamen völkerrechtlichen Vertrag zur Verbesserung internationaler Handelsbeziehungen und auf die umfassende wirtschaftliche Integration des Warenhandels einigten.[16] Das GATT-Handelsabkommen ist heutzutage ein Bestandteil der Welthandelsorganisation (WTO) und vertritt im Hinblick auf die angestrebte Liberalisierung des Welthandels, eine multilaterale Handelspolitik, die im Wesentlichen auf eine allgemeine Wohlfahrtssteigerung, stetige Arbeits- und Beschäftigungseffekte, eine Konfliktsteuerung bei internationalen Handelsstreitigkeiten und auf die Erteilung sämtlicher Rahmenbedingungen, die den Erhalt des wirtschaftlichen Warenverkehrs sichern, abzielt.[17]

Der Handelsverkehr nahm ab den 1950er Jahren, in Anbetracht der Tatsache, dass der schrittweise Übergang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichte, Finanzmittel über immer größere Distanzen zwischen Handelspartnern zu transferieren, stetig zu.[18] Zudem führte die weitgehende wirtschaftliche Öffnung vieler Entwicklungsländer Mitte der 1980er Jahre zu einer Senkung tarifärer Handelsbeschränkungen und primär zu einer Liberalisierung des Handels, die den Außenhandel der Entwicklungsländer verdreifachte und einen deutlichen Rückgang der Importsubstitution zur Folge hatte.[19] In gleicher Weise ist ein bemerkenswerter Anstieg des globalen Außenhandels zu beobachten, der seit Beginn der 1970er Jahre von 387 Milliarden US-Dollar auf 22.381 Milliarden US-Dollar im Jahr 2011 angestiegen ist. Davon entfällt der größte Teil des Handelsverkehrs auf die Handelsroute von Asien nach Nordamerika und Europa.[20] Betrachtet man die am häufigsten gehandelten Waren, so ist zu beobachten, dass der wichtigste Teil auf industrielle gefertigte oder bearbeitete Waren wie beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Erdöl- und Rohstoffe, Agrarprodukte oder verarbeitete Nahrungsmittel entfällt.[21] Begünstigt von der zunehmenden wirtschaftlichen Liberalisierung sowie der wirtschaftlichen Öffnung des Ostblocks und vieler Entwicklungsländer, hat sich das Welthandelsvolumen seit Mitte der 1950er Jahre verhundertfacht.[22]

3 Freihandelsabkommen

3.1 Abgrenzung zur Zollunion

Ein Freihandelsabkommen stellt einen Zusammenschluss mehrerer Staaten dar, die unter Vereinbarung gemeinsamer Verpflichtungen, wie dem Abbau sämtlicher Handelshemmnisse, einen freien Handel von Gütern und Dienstleistungen gewährleisten. Die Freihandelszone gilt somit als Form internationaler wirtschaftlicher Integration, bei der Staaten die Möglichkeit erhalten, das Wachstum der eigenen Volkswirtschaften durch Handelsliberalisierung zu beschleunigen.[23] Die Zollunion hingegen legt grundlegend gemeinsame Regelungen zum Verhältnis gegenüber Nichtmitgliedstaaten fest, welche im Gegensatz zu einer Freihandelszone von den Mitgliederstaaten autonom verwaltet werden.[24] Dementsprechend kann es sein, dass Mitgliedstaaten einer Freihandelszone gegenüber Drittstaaten unterschiedliche Zölle festlegen und sich somit ein abweichender Warenpreis ergibt, als in einer gemeinsamen Tarifpolitik wie es in einer Zollunion der Fall ist. Dieser wesentliche Unterschied verleitet Nichtmitgliedstaaten zur Handelsumlenkung und dazu ihre Waren- und Dienstleistungen von denjenigen Mitgliedsstaaten der Freihandelszone zu importieren, die die geringsten Zölle aufweisen. Somit kann die gewünschte Ware-oder Dienstleistung zu günstigen Konditionen innerhalb der Freihandelszone zollfrei weiter exportiert werden.[25] Die Schließung von Freihandelsabkommen dient in erster Linie der Bestrebung nach Wachstums- und Wohlfahrtseffekten für alle Vertragsparteien, deren wirtschaftlicher Zusammenschluss, auch unter Berücksichtigung von David Ricardos Außenhandelstheorie der komparativen Kostenvorteile, neue Möglichkeiten bieten soll, auf wirtschaftlicher Basis voneinander zu profitieren.[26]

3.2 Beispiele von Freihandelsabkommen

Derzeit gibt es etwa 600 regionale Freihandelsabkommen, die in der Welthandelsorganisation (WTO) registriert sind, wovon jedoch aktuell nur 350 Freihandelsabkommen rechtskräftig sind.[27] In der untenstehenden Grafik ist ersichtlich, dass die Anzahl solcher bilateraler und multilateraler Verträge in den vergangenen 20 Jahren stetig zugenommen hat. Auffallend ist hierbei, dass in den Jahren vor 1990 jeweils im Durchschnitt weniger als fünf Freihandelsabkommen pro Jahr unterzeichnet wurden, wohingegen zwischen den Jahren von 1990 und 2009 die Anzahl im Schnitt bei 29 Abkommen pro Jahr lag.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anzahl an Freihandelsabkommen pro Zeitepoche.[28]

Zu den momentan größten Freihandelsabkommen gehören das nordamerikanische Freihandelsabkommen, „North American Free Trade Agreement“ (NAFTA), welches eine Freihandelszone zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada bildet, das südostasiatische Freihandelsabkommen, „Association of Southeast Asian Nations“ (ASEAN), bestehend aus Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam, und das südamerikanische Freihandelsabkommen, „Mercado Común del Sur“ (MERCOSUR) mit Mitgliedsstaaten wie Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela.[29] Der Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) wurde insbesondere gegründet, um angesichts der schnell wachsenden Volkswirtschaft China konkurrenzfähig zu bleiben, welche in nur knapp 20 Jahren zu einer der weltweit führenden Wirtschaftsnationen aufgestiegen ist. Das im Jahr 1994 gegründete nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA wurde ebenfalls als Reaktion auf die weltweit zunehmende wirtschaftliche Integration geschlossen und stellt, wie in der grafischen Abbildung zu erkennen ist, ein Pendant zu den restlichen wirtschaftlichen Zusammenschlüssen dar.[30]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Übersicht der weltweit größten Freihandelsabkommen.[31]

Fernerhin sind 250 weitere völkerrechtliche Vereinbarungen über Freihandelszonen wie beispielsweise die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) oder das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) geplant, dessen Implementierung jedoch aufgrund schwieriger Verhandlungen im Zusammenhang mit verschiedenen Interessen von Verhandlungsführern, als auch wegen anhaltender Kritik von Meinungsbildnern, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen oder Verbraucherschutzorganisationen immer wieder aufgeschoben wurde. Im Folgenden werden die für das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) vorgesehenen Verhandlungsthemen genauer untersucht und anhand derer potenzielle Chancen und Risiken argumentativ geschildert.

4 Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft

4.1 Verhandlungsrunden

Der Grundstein für die Verhandlungen um die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten wurde bereits am 30. April 2007 durch die Gründung des „Transatlantic Economic Council“ (TEC) anlässlich des USA-EU-Gipfels in Washington gelegt. Das Gremium wurde von der damaligen Vorsitzenden des europäischen Rates Angela Merkel, dem Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und dem damaligen US-Präsidenten George W. Bush gegründet. Der Rat, der unter anderem aus der US-Handelskammer, dem europäischen Arbeitgeberverband „Businesseurope“ und der Bertelsmann Stiftung besteht, tagt aktuell mindestens einmal im Jahr unter Leitung des US-Handelsbeauftragten Michael Froman sowie der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.[32] Die Leitidee zur Gründung des „Transatlantic Economic Council“ ist vor allem die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Hinblick auf die Annäherung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Standards, um eine gemeinsame Grundlage zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen innerhalb der Wirtschaftszone anzustreben.[33] Die Planung zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft wurde 2009 von den gleichzeitigen Verhandlungen über das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada überschattet, welches TTIP sowohl als Blaupause als auch als Vorbild dient.[34] Erst im Jahr 2011 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe für TTIP zusammengestellt, mit dem vorrangigen Ziel, insbesondere die wirtschaftliche Integration beider Kontinente voranzutreiben und die Wachstumsmöglichkeiten zu untersuchen, welche essenziell für die Bildung eines gemeinsamen Marktes sind. Diese Arbeitsgruppe wird „High Level Working Group (HLWG) on Jobs and Growth” genannt und setzt sich aus einer Expertenkommission von hochrangigen europäischen- und amerikanischen Vertretern zusammen.[35] Der im Februar 2013 veröffentlichte Abschlussbericht, der im Wesentlichen auf der Basis von Vorschlägen der Arbeitsgruppe erstellt wurde, weist darauf hin, dass sich ein Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union grundsätzlich förderlich auf den Arbeitsmarkt und den gesamten Wirtschaftszyklus auswirken würde.[36] Dementsprechend wurde im folgenden Juni das Mandat zu den Verhandlungen über ein umfassendes transatlantisches Freihandelsabkommen durch den EU-Handelsministerrat erteilt. Wenige Tage später verkündeten US-Präsident Barack Obama und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso während des G8-Gipfels im nordirischen Lough Erne den Startschuss für die Verhandlungen zu einer "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP), welche im darauffolgenden Monat mit der ersten Verhandlungsrunde in Washington, D.C. beginnen sollen. Seitdem finden die Verhandlungen, bei der sich EU und US-Arbeitsgruppen ungefähr im Monatstakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit treffen, abwechselnd vor allem in Brüssel und Washington, D.C. statt.[37] In einer Stellungnahme zum Fortschritt der TTIP-Verhandlungen betonte EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero nach der zwölften Verhandlungsrunde in Brüssel "Wir wollen versuchen, die Verhandlungen 2016 abzuschließen, vorausgesetzt, die Substanz stimmt“.[38] Ebenso bekräftigte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede im deutschen Bundestag vom 21. September 2015 ihre Bestrebung das TTIP-Abkommen noch Ende des Jahres 2016 abzuschließen.[39]

4.2 Inhalte von TTIP

Das aktuell verhandelte interkontinentale Freihandels-und Investitionsschutzabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union sieht die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums vor, der durch die Einschließung von mehr als 820 Millionen Menschen das größte Freihandelsabkommen der Welt bilden würde. Die Grundlage hierfür bildet ein völkerrechtlicher Vertrag, der unter Abstimmung beider Parteien die wesentlichen Rechtsgrundsätze der Freihandelszone festlegt. Angesichts der Vertragsbestimmungen sind grundsätzlich tarifäre Handelshemmnisse und nichttarifäre Handelshemmnisse voneinander zu unterscheiden, obgleich die Regulierung beider protektionistischer Maßnahmen zu einer generellen Marktvereinheitlichung beitragen soll. Das primäre Oberziel ist jedoch auf Basis von gemeinsamen Standards und Normen sowie durch die Befreiung von jeglichen Handelsbarrieren, den ungestörten Handel von Unternehmen beider Seiten zu ermöglichen, um künftig Arbeitsplätze und den Wohlstand der Bevölkerung zu sichern. Neben inländisch geprägten Industrie- und Verbrauchervorteilen, soll das transatlantische Freihandelsabkommen auch zur globalen Stärkung beider Partner beitragen, um als wirtschaftliches Gleichgewicht aufstrebenden Märkten außerhalb der Freihandelszone entgegenzuwirken sowie zum Schutz heimischer Produkte und Dienstleistungen gegenüber der internationalen Konkurrenz.

In Bezug auf die tarifären Handelshemmnisse sieht die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft eine weitgehende Abschaffung von Zöllen wie Einfuhrzöllen und Schutzzöllen oder sonstigen Handelsbeschränkungen wie Exportsubventionen vor, die den Warenverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union einschränken.[40] Diese Beseitigung der tarifären Handelshemmnisse stellen jedoch nur einen kleinen Teil der umfangreichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Annäherung beider Vertragspartner dar, denn die zentralen Inhalte des Freihandelsabkommens zielen viel mehr auf die Angleichung von nichttarifären Handelshemmnissen ab. Hinzu kommt, dass die meisten Zölle zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union bereits größtenteils abgebaut sind und sich das durchschnittliche Zollniveau derzeit von 5-7% als eine bereits geringe Handelsbarriere herausstellt. Somit ist der nahezu uneingeschränkte Warenverkehr von Produkten, Dienstleistungen und Kapital überseeisch schon heutzutage gewährleistet.[41] Aus diesem Grund thematisiert die transatlantische Partnerschaft insbesondere nichttarifäre Handelshemmnisse wie eine vertiefte Zusammenarbeit und Kooperation bezüglich der Entwicklung sowie Vereinheitlichung gemeinsamer Standards, Normen und Gesetze, um eine generelle Marktangleichung zu ermöglichen und zu einer entsprechend substantiellen Handelsliberalisierung beizutragen. Das bilaterale Handelsabkommen zielt folglich auf die Schaffung eines uneingeschränkten Marktzugangs ab, der es Unternehmen ermöglichen soll, die Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen problemlos im Ausland voranzutreiben. Dazu gehören auch neue Möglichkeiten für Unternehmen, unter anderem aufgrund von Änderungen der Rechte für geistiges Eigentum und Direktinvestitionen, über einen ausgeprägten Handlungsspielraum zu verfügen, der sich in erster Linie durch einen dynamischeren transatlantischen Handel als auch die Aussicht in ein potentiell vielversprechenderen Markt mit größeren Handelsvolumen zu investieren, kennzeichnet.[42] Unter den neuen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Vereinheitlichung bestehender und neuer Gesetze werden auch generelle Angleichungen in Bezug auf Umweltstandards, Gesundheitsstandards, Lebensmittelgesetze und Ähnlichem verstanden, welche vor dem Hintergrund der eventuellen Auswirkungen auf die Natur und Tiere, als auch für die Konsumenten, vor allem die Befürchtungen von Verbraucherschutzverbänden, Umweltverbänden und Nichtregierungsorganisationen erweckt, dass die Verwirklichung eines transatlantischen Freihandelsabkommens zur Senkung von vorhandenen EU- oder US-Standards führen könnte.[43] Neben dieser Annäherung sämtlicher Regularien bezieht sich das künftige Freihandelsabkommen auch auf den Abbau von Devisenvorschriften, mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen oder Import- und Exportlizenzen.[44]

4.3 Debatte um TTIP

Die seit Juli 2013 verhandelte transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union ist ein scharf in der Kritik stehendes bilaterales Freihandelsabkommen, welches angesichts des demografischen und geografischen Ausmaßes ein erhebliches Interesse von Medien, Nichtregierungsorganisationen und Verbrauchern nach sich zieht. Trotz dieser umfassenden Größenordnung und der Ungewissheit, welche Folgen TTIP für die Wohlfahrt der mehr als 820 Millionen betroffenen Verbraucher hat, sind die bisher verhandelten Inhalte des Abkommens größtenteils geheim. Aufgrund der Intransparenz der Verhandlungen, die größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, wird das Freihandelsabkommen oftmals als undemokratisch bezeichnet. Es ist somit zum Hauptaugenmerk vieler Kritiker geworden, die dem geheimen Verhandlungsprozess sowie der bisher relevanten Inhalte skeptisch gegenüber stehen, dazu gehören unter anderem Institutionen und Organisationen die dem Umweltschutz nahestehen, Tierschutzorganisationen, Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen, Kulturverbände, Verbraucherzentralen, der deutsche Buchhandel, der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft, einige Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen, zahlreiche Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie zivile Bürgerrechtsorganisationen.[45] Angesichts der bisher veröffentlichten Dokumente findet die größte öffentliche Debatte über den Umgang mit Kulturgütern, über die Investitionsschutzklauseln als auch über die Gesetzesangleichung hinsichtlich verschiedener Lebensmittel- und Gesundheitsstandards vor allem in Deutschland statt.[46] Während die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie auch die Mehrheit der regierenden Parteien das Freihandelsabkommen befürworten, zeigt sich in Österreich und Griechenland die größte Ablehnung. Die Nachfolgenden inhaltlichen Schwerpunkte des transatlantischen Abkommens sind argumentativ geschildert, um einen möglichst genauen Überblick verschiedener Standpunkte und Urteile zu bekommen, die sich in diesem Fall insbesondere auf die von den Kritikern relevanten Themengebiete beziehen.[47]

4.3.1 Intransparente Verhandlungen

4.3.1.1 Undemokratischer Verhandlungsprozess

Als wesentlicher Kritikpunkt der TTIP-Verhandlungen gilt die andauernde Intransparenz, welche für solch ein globales Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zu Misstrauen unter weiten Teilen der Bevölkerung führt. Diese Form von Geheimhaltung weckt vielerorts Befürchtungen und Spekulationen, dass sich bestimmte Inhalte auf Bevölkerungskreise nachteilig auswirken könnten. Dementgegen verweist die Generaldirektion Handel der EU-Kommission darauf, dass die Transparenz bei TTIP im Direktvergleich zu anderen Freihandelsabkommen sehr viel offener gestaltet ist. Kritiker bemängeln jedoch, dass die bisherigen Freihandelsabkommen mit bei weitem kleineren Ländern wie Entwicklungsländern geschlossen wurden, dessen internationale Relevanz für die Wirtschaft als auch für die Wohlfahrt der Bevölkerungsgruppen deutlich unbedeutender war.[48]

Die Einsicht der TTIP-Dokumente ist seit neuestem auch für Abgeordnete des Bundestages sowie der nationalen EU-Parlamente unter Vorbehalt der Aufsicht eines Sicherheitsoffiziers und strengen Auflagen wie beispielsweise Handyverbot gewährt worden. Diese Möglichkeit eines Zugangs zu den aktuellen Verhandlungstexten erhielten bislang nur sehr wenige Politiker, welche sich dafür in extra vorgesehene TTIP-Leseräume im Wirtschaftsministerium, der EU-Kommission in Brüssel oder in der Berliner US-Botschaft anmelden mussten.[49] Die Bereitstellung von entsprechenden Leseräumen zur Öffnung der Dokumenteneinsicht als auch die Ausweitung auf die nationalen Parlamente in der Europäischen Union, wurde lange Zeit durch die US-Regierung verweigert und nur durch zunehmende Kritik seitens der Bundesregierung und dem Europaparlament gestattet. Ebenso argumentierte SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel bei einem Pressegespräch am 28. Januar 2016: „Nur durch Transparenz und enge Einbindung der nationalen Parlamente kann die erforderliche bessere Akzeptanz und Legitimität für die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA geschaffen werden".[50] Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gilt als Befürworter des Abkommens, obgleich er das Verhandlungsmandat von seinem Ministerium für die EU veröffentlichen ließ. Dennoch wird nur ein Teil der Verhandlungstexte online gestellt, wohingegen der Großteil der Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Die Abgeordneten, die die Gelegenheit zur Einsicht der Verhandlungspapiere erhalten, müssen sich unter Voraussetzung der Schweigepflicht in einer auf Englisch verfassten, komplexen Fassung zurechtfinden, die eine Überprüfung aufgrund der befristeten Aufenthaltsdauer im Leseraum erschwert.[51] TTIP Befürworter argumentieren dagegen, dass der Verhandlungsprozess streng vertraulich ist und verweisen auf die, unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes stehenden, diskret behandelten Vertragsdokumente in vergleichbaren Freihandelsabkommen. Zuzüglich ist durch die Einbindung des europäischen Parlaments und dessen Mitgliedsstaaten, die um jedes Dokument beraten müssen, ein demokratischer Ablauf der Verhandlungen garantiert, erklären Befürworter.[52]

Der vertrauliche Verhandlungsprozess des Freihandelsabkommens wird vor allem von einem kleinen Personenkreis vorangetrieben, weshalb TTIP unter Kritikern oftmals als undemokratisch bezeichnet wird. Um der Zivilbevölkerung einen Überblick der verhandelten Themengebiete zu geben, werden Auszüge des Verhandlungsdokuments auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Gleichermaßen wie Sigmar Gabriel steht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine transparentere Gestaltung der TTIP-Verhandlungen, sieht jedoch bereits Fortschritte im Vergleich zu Beginn der Verhandlungen wie sie in einer Rede im Deutschen Bundestag am 21. September 2015 betonte: „Die Einbindung der Parlamente verdeutlicht auch die demokratische Legitimation des Verhandlungsprozesses. Sie stärkt die Transparenz der Verhandlungen…“.[53] Während das deutsche Wirtschaftsministerium sowie die EU-Kommission die Verantwortung für die mangelnde Transparenz der amerikanischen Seite zuschiebt, verweist die US-Botschaft auf die Einrichtung von Leseräumen in europäischen Botschaften und kündigte weitere Verbesserungen zum Zugang zu den Verhandlungsdokumenten an. In Anbetracht dieser Entwicklungen ist im Februar 2016 ein Leseraum im Wirtschaftsministerium eröffnet worden, der den Mitgliedern des Bundesrates wie auch den Politikern von Bund und Ländern eine Möglichkeit zur Einsicht der Dokumente bietet.[54] Ungeachtet dessen reichen diese Maßnahmen vielen Kritikern nicht, denn die bisher verhandelten Inhalte werden nur spärlich preisgegeben und sind fortwährend für die Öffentlichkeit verschlossen. Angesichts dieser Tatsache sind viele Nichtregierungsorganisationen davon überzeugt, dass insbesondere über Inhalte debattiert wird, die bewusst unter Verschluss gehalten werden, da sie eine große Rolle für Interessenvertreter der Industrie- und Bankenbranche spielen.

4.3.1.2 Geheimer Lobbyismus

Diese Hypothese wird zusätzlich von der Annahme gestützt, dass es oftmals eine Diskrepanz zwischen den Interessen der großen Konzerne und denen der Bürger und der Regierungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten gibt, da sich die maßgeblich protektionistische Grundhaltung eines Staates destruktiv auf die wirtschaftlichen Ziele der internationalen Lobbyverbände auswirkt und somit zu einem Interessenskonflikt führen kann. Franz Kotteder, der sich als Redakteur der Süddeutschen Zeitung mit seinem gesellschaftspolitischen Buch „Das TTIP-Komplott - Wie die Ideologie des freien Handels unsere Demokratie gefährdet“ immer wieder mit ökonomischen Fragenstellungen auseinandersetzt, ist davon überzeugt, dass die von den Regierungen aufgestellten Gesetze ein Hindernis für die Unternehmen darstellen und somit deren ungestörten Handel einschränken. Nach Kotteder seien somit die eigentlichen Gewinner des Freihandelsabkommens die Industrieverbände, welche durch ihren erheblichen Einfluss primär wirtschaftliche Interessen verfolgen und soziale, ökologische oder kulturelle Aspekte außer Acht lassen.[55] Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie der Nichtregierungsorganisation „Corporate Europe Observatory“ (CEO). Demnach fanden während der Vorbereitungsphase der Verhandlungsrunden von 560 Kontakten insgesamt, 520 Kontakte mit Unternehmen, jedoch nur 26 Kontakte mit Verbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen, statt. Ausgehend von der Summe der Treffen, macht dies eine 92%ige Beteiligung von Wirtschaftsvertretern, die die Möglichkeit besaßen ihre wirtschaftlichen Interessen in den Konsultationen zu wahren. Dies bestätigte der frühere Handelskommissar Karel De Gucht in einem taz-Interview, weist jedoch auf den eigentlichen Grundgedanken des Freihandelsabkommens hin: „Es ist ganz normal, dass wir Gespräche mit Vertretern der Industrie und der Dienstleistungsbranche führen. Es geht um ein Handelsabkommen. Natürlich sind einige Leute gegen Handel, das ist ihr gutes demokratisches Recht.“[56] Zwar werden zu den Verhandlungsrunden auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, wie etwa Verbraucherschutzorganisationen eingeladen, allerdings sind die inhaltlichen Vereinbarungen weitestgehend diskret und es ist bislang unbekannt inwiefern die Interessen der Verbraucher tatsächlich berücksichtigt werden.[57]

Der Verdacht, dass die Verhandlungsrunden größtenteils von Lobbyisten vorangetrieben werden, die einen direkten Einfluss auf die Verhandlungsdokumente haben und diese zweckdienlich für dessen Konzerninteressen nutzen, bereitet vielen Kritikern auch angesichts der bisherigen Intransparenz Sorgen. Zu den namhaften Unternehmen, die auf der Liste der Verhandlungspartner des Freihandelsabkommens stehen, gehören unter anderem Nokia, DHL, Morgan Stanley, British Telecom, die Verbände der chemischen Industrie, der europäischen Automobilzulieferer wie auch der Verband Digital Europe, der Mitglieder aus 30 nationalen Elektronikverbänden, bestehend aus Firmen wie IBM, Intel, Apple, Philips und Microsoft, zählt. Demzufolge ist die Präsenz der Industrieverbände an den Verhandlungen keinesfalls auf eine Seite des Atlantiks begrenzt, sondern überwiegt beidseitig im Vergleich zu den Vertretern der Zivilgesellschaft. Ebenfalls appelliert der US-amerikanische Kongressabgeordnete George Miller, der mit einer Dienstzeit von 40 Jahren als einer der Dienstältesten in Washington gilt, daran, dass die Interessen der Bevölkerung gewahrt werden müssen „Es muss um die Interessen der Bürger gehen, nicht um die der Konzerne. Bei TTIP wäre es wie bei der Lotterie: Wenige Gewinner, viele Verlierer.“[58] Die EU-Kommission argumentierte in einer Stellungnahme hingegen, dass die Ansichten der Zivilgesellschaft durchaus eine wesentliche Rolle in der Vorbereitungsphase spielten und somit von Beginn an berücksichtigt wurden.[59]

Eine konträre Auffassung vertritt Sozialwissenschaftler Tobias Kröll, der auf der Website „Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik“ eine andere Theorie über das eigentliche Vorhaben der Wirtschaftsvertreter von TTIP erläutert. Seiner Meinung nach ist die Werbung für eine Wohlstandssteigerung von 545 Euro, die sich nach Ansicht der führenden TTIP-Verhandler für eine vierköpfige Familie in dem künftigen Wirtschaftsraum ergeben würde, nur ein weiteres Indiz dafür, dass es bei den Verhandlungen hauptsächlich um eine Umverteilung des neu erwirtschafteten Reichtums geht.[60] Worin sich die Kritiker bislang einig sind, ist, dass der Großteil der an den Verhandlungen beteiligten Industrieverbände keinen unbedeutenden Einfluss darauf hat, wie die zukünftige Gestaltung des europäisch-amerikanischen Wirtschaftslebens aussieht. Ferner ist unklar, inwieweit sich die von der EU-Kommission und US-Regierung zusammengestellte „High Level Working Group (HLWG) on Jobs and Growth” auf wirtschaftliche Aspekte konzentriert. Laut Berichten der Nichtregierungsorganisation „Corporate Europe Observatory“ (CEO) wurden demnach mehrere Anfragen zur Veröffentlichung einer Teilnehmerliste der HLWG von der EU-Kommission abgelehnt und auf Diskretion hingewiesen.[61] Zu diesem Zeitpunkt sollen nach Angaben der Heinrich Böll Stiftung insbesondere Wirtschaftsvertreter des Arbeitgeberverbandes Businesseurope und des Transatlantic Business Dialogue, dessen Mitglieder den 70 größten Konzernen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten angehören, an den Verhandlungsrunden zu TTIP teilgenommen haben.[62]

Anderen Einschätzung, wie unter anderem auch Franz Kotteder zufolge, geht es bei den Verhandlungen auch um die Kernfrage, wie das künftige Verhältnis zwischen Konzernen und Regierungen unter Berücksichtigung der zunehmenden Macht von international agierenden Unternehmen, aussieht. Eine Verlagerung des Kräftegleichgewichts zu Lasten der Politik, würde für die Lobbyverbände bedeuten, dass sie sich mit einem Freihandelsabkommen dieser Art eine selbst geschaffene Rechtsprechung schaffen, die es ihnen ermöglicht, die Auslegung neuer Richtlinien für den Handel selber zu gestalten. Demzufolge behauptet Franz Kotteder, dass sich eine Beurteilung, ob der Prozess der Verhandlungen prinzipiell demokratisch abläuft, oder ob die Politik durch den Einfluss der Wirtschaftsvertreter annähernd fremdbestimmt wird, als schwierig erweist.[63]

4.3.2 Dissense um Investitionsschutz

4.3.2.1 Investor-Staats-Schiedsverfahren

Einer der wichtigsten und gleichzeitig auch einer der umstrittensten Verhandlungspunkte im geplanten TTIP-Abkommen ist der Investitionsschutz, der in erster Linie ausländischen Investoren besondere Schutzrechte für dessen Investitionen im Gastland garantiert.[64] Die Entwicklung des Investitionsschutzes ist vorwiegend auf die zunehmende globale, wirtschaftliche Verflechtung der Länder in Anbetracht der raschen Globalisierung zurückzuführen, welche seit der Beendigung des Kalten Krieges und der damit verbunden Möglichkeit für Investoren auch in osteuropäische Märkte zu investieren, eine Begünstigung darstellte. Des Weiteren ist eine zusätzliche Absicherung ausländischer Investoren mit entsprechenden Schutzrechten auf ihre Kapitalanlagen förderlich für das Wirtschaftswachstum des Gastlandes, da es die generelle Investitionsquote erhöht. Heute verfügt Deutschland über mehr als 130 bilaterale Investitionsschutzverträge, die hauptsächlich mit Drittstaaten wie Schwellen- und Entwicklungsländern abgeschlossen wurden.[65]

Der Einsatz von Investitionsschutzklauseln soll als Präventivmaßnahme die Investoren vor staatlicher Enteignung schützen und eine weitestgehend beständige Handelsliberalisierung ermöglichen. Das Regelwerk des Investitionsschutzes sieht vor, dass der Investor die Möglichkeit besitzt das Gastland, in dem er seine Investition getätigt hat, zu verklagen, für den Fall dass er sich in seinen Schutzrechten verletzt sieht. Dies gilt hauptsächlich, wenn der Entscheidungsspielraum von Unternehmen durch vom Staat geschaffene Gesetze wie Umweltstandards oder Steuern eingeschränkt wird. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann das Unternehmen den Staat in einem Streitschlichtungsverfahren, das sogenannte Schiedsgerichte als zentrales Entscheidungsgremium vorsieht, auf Schadensersatz wegen entgangener Gewinne verklagen. Schiedsgerichte gelten juristisch als supranationale Instanz, die als nicht-staatliche Gerichte keinen Umweg über das nationale Rechtssystem gehen müssen. In einem Streitfall können beide Parteien entscheiden, ob die Schlichtung durch ein dreiköpfiges Schiedsgericht, bestehend aus je zwei selbst gewählten Anwälten und einem zusammen bestimmten unabhängigen Wirtschaftsanwalt, oder durch einen einzelnen Schiedsrichter erfolgen soll. Der Schiedsspruch ist für beide Kontrahenten völkerrechtlich bindend und im Vergleich zu den Entscheidungen nationaler Gerichte nicht anfechtbar.[66] Meistens handelt es sich um Entschädigungszahlungen im höheren Millionenbereich, für die der Steuerzahler des Gastlandes aufkommen muss. Zusätzlich können sich beide Streitparteien darauf einigen, dass der Schiedsspruch unveröffentlicht bleibt, sodass der Steuerzahler davon meistens uninformiert bleibt.[67] In aller Regel finden die Schiedsgerichtsverfahren im Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington statt, jedoch können die Schiedsgerichte je nach Vereinbarung im Investitionsschutzvertrag variieren.

Diese Art von internationaler Gerichtsbarkeit trifft im Hinblick auf ein intransparentes Entscheidungsgremium, dessen Schiedsverhandlungen im geheimen tagen und eine nachträgliche Überprüfung in puncto juristisch fundierter Integrität und Legalität aufgrund des fehlenden Revisionsverfahrens nicht möglich machen, auf vielseitige Kritik von Nichtregierungsorganisationen und Politikern. Ebenfalls wird der Verhandlungsprozess als undemokratisch betrachtet, da das in Washington tagende Hauptschiedsgericht „ICSID“ der Weltbankgruppe angehört und demnach die Befürchtung vieler Kritiker weckt, einen engen Bezug zu wirtschaftlichen Lobbyverbänden zu haben. Wie die von Franz Kotteder bereits angenommene These über eine mögliche Verlagerung der Machtverhältnisse von den Regierungen an die Unternehmen während der TTIP-Verhandlungsrunden, gibt es auch im Rahmen der Investor-Staats-Schiedsverfahren Bedenken vieler Kritiker, dass sich das staatliche Rechtssystem einem Gremium unterordnet, dessen Absichten vor allem die Interessen der Großkonzerne widerspiegelt.[68] Diese Annahme wird unter anderem vom ehemaligen Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Winfried Hassemer getragen, der sich in einem „Monitor“-Bericht wie folgt äußert: "Es geht darum, dass der Verdacht nicht abzuweisen ist, dass es nur eine ganz kleine Gruppe von Leuten gibt, die das eigentlich entscheiden und die dann das Ganze auch nicht öffentlich machen. Und es geht halt darum, dass man den Verdacht nicht los wird, dass hier Leute am Werk sind, die befangen sind. Also, die ein bestimmtes Interesse daran haben, dass ein bestimmtes Verfahren so und nicht anders verläuft.“[69] Demnach besteht außerdem die Möglichkeit, dass ein einziger Schiedsrichter einen milliardenschweren Schiedsspruch verabschiedet, welcher nachträglich nicht anfechtbar ist und unter Umständen eine Beeinträchtigung der Regulierungsmöglichkeiten eines Staates hinsichtlich einer freien Gesetzgebung zum Verbraucherschutz, Umweltschutz oder Datenschutz zur Folge hat. In Anbetracht dieses Entscheidungsprozesses, der als undemokratisch angesehen wird und nach Ansicht von Kritikern vorrangig einen Nutzen für Großkonzerne darstellt, lehnen viele europäische Politiker die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten durch private Schiedsgerichte ab.[70] Um diesen privaten Gerichtsverhandlungen entgegenzuwirken, schlug SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel einen alternativen Entwurf zur Änderung der TTIP-Rechtsordnung vor, der die Schaffung eines öffentlichen europäisch-amerikanischen Gerichtshofes beabsichtigt, der als supranationale Instanz mit beidseitig fest ernannten Richtern eine transparentere Gerichtsbarkeit vorsieht. Dies würde zusätzlich verhindern, wie von vielen Kritikern befürchtet, dass allein durch die Androhung von Schadensersatzforderungen wie beispielsweise zur Regulierung von vorherrschenden Umweltstandards bei der Gasförderung durch Fracking, bestimmte Unternehmensziele gezielt durch die Beeinflussung der Regierungen erreicht werden.[71]

[...]


[1] Vgl. Aspers, P.: Märkte, 2015, S. 56-57.

[2] Vgl. Jungmann-Stadler, F.: Geld, 2006, S. 6-7.

[3] Vgl. Westdeutscher Rundfunk Köln, im Internet: http://www.planet-wissen.de/wissen_interaktiv/html-versionen/geschichte_des_geldes/index.jsp, Abfrage vom 29.03.2016.

[4] Vgl. Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG: Lexikon, 2003, S.211.

[5] Vgl. Koch, E.: Wirtschaftsbeziehungen, 2006, S. 5-6.

[6] Vgl. Rübel, G.: Außenwirtschaft, 2013, S. 223.

[7] Vgl. Ströbele, W./ Wacker, H.: Außenwirtschaft, 2000, S. 9.

[8] Vgl. Pollert, A./ Kirchner, B./ Polzin, J.M.: Wirtschaft, 2013, S. 225-226.

[9] Vgl. Happe, V./ Horn, G./Otto, K.: Freihandel, 2012, S. 133-134.

[10] Vgl. Herrmann, U., im Internet: http://gerd-ruediger-hoffmann.de/fileadmin/lcmshoffmann/TTIP/TTIP_Rosalux-Bruessel_Ulrike-Herrmann.pdf, Abfrage vom 04.04.2016, S. 8.

[11] Vgl. Abelshauser, W./ Gilgen, D. / Leutzsch, A.: Weltwirtschaft, 2012, S. 29-30.

[12] Vgl. Hahn, B.: Welthandel, 2009, S. 40-41.

[13] Vgl. Rübel, G.: Außenwirtschaft, 2013, S. 224-225.

[14] Vgl. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Freihandel, 2013, S. 166.

[15] Vgl. Rübel, G.: Außenwirtschaft, 2013, S. 225.

[16] Vgl. Buscher, H./ Dornau, R./ Bauer, M. (Red.).: Wirtschaft, 2013, S. 264.

[17] Vgl. Eibner, W.: Integration, 2008, S. 14.

[18] Vgl. Denzel, M.A., im Internet: http://digisrv-2.biblio.etc.tu-bs.de:8081/docportal/servlets/MCRFileNodeServlet/DocPortal_derivate_00028048/Denzel_Bezahlen_ohne_Bargeld.pdf, Abfrage vom 08.04.2016, S. 54-55.

[19] Vgl. Krugman, P.R./ Obstfeld, M./ Melitz, M.: Wirtschaft, 2015, S. 378-379.

[20] Vgl. Lorz, O./ Siebert, H.: Außenwirtschaft, 2014, S. 5-6.

[21] Vgl. Floren, F.J.: Politikwirtschaft, 2012, S. 9.

[22] Vgl. Haas, H.D./ Neumair, S.M. (Hrsg.): Wirtschaft, 2006, S. 44-45.

[23] Vgl. Busch, R./ Flemming, G./ Lehr, W.: Außenwirtschaftsalphabet, 2006, S. 159.

[24] Vgl. Deutsche Bank AG (Hrsg.): Außenwirtschaftsalphabet, 1998, S. 197.

[25] Vgl. Borchert, M.: Außenwirtschaftslehre, 1999, S. 489-490.

[26] Vgl. Wohlfahrt, N./ Zühlke, W., im Internet: http://www.tup-online.com/fileadmin/DAM/hefte/2015/PDF-Dateien/TUP_Heft_2_2015.Wohlfahrt_Zuehlke.pdf, Abfrage vom 10.04.2016, S. 87.

[27] Vgl. Heinrich Böll Stiftung, im Internet: https://www.boell.de/de/2014/05/12/welche-freihandelsabkommen-gibt-es-derzeit, Abfrage vom 12.04.2016.

[28] Vgl. Dür, A., im Internet: https://90fa5b71-a-62cb3a1a-s-sites.googlegroups.com/site/andduer/Antrittsvorlesung.pdf?attachauth=ANoY7cqpP72m5BDKRiqO-y_Xth36scf5f-4mgD942hjzHXmRkKDQqJygj2dSvzyLn84VYGbjJN1uoX66CM8yUgtAX6Fkkjr4_FhVuC_QoOI8aG8Mb7h2f9LaM53gBJBa-VmqCzXoDX8_smEppOWdp-IN3ZcWgphp7TBm7EK4TGhVGRtiBzuog0dsJJJGNMgXI7xUfs03GYDb8_9Um-FC68qMkOrCUocydA%3D%3D&attredirects=1, Abfrage vom 13.04.2014, S. 7.

[29] Vgl. Happe, V./ Horn, G./Otto, K.: Freihandel, 2012, S. 135.

[30] Vgl. Giese, E./ Mossig, I./ Schröder, H.: Globalisierung, 2011, S. 105-113.

[31] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, im Internet: http://www.bpb.de/cache/images/3/8213-st-galerie.jpg?B572E, Abfrage vom 15.04.2016.

[32] Vgl. Europäische Kommission, im Internet: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2007/may/tradoc_134654.pdf, Abfrage vom 16.04.2016, S. 1-3.

[33] Vgl. Auswärtiges Amt, im Internet: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/USA/EU-USA_node.html, Abfrage vom 17.04.2016.

[34] Vgl. Mitteldeutscher Rundfunk, im Internet: http://www.mdr.de/nachrichten/ttip-chronologie100.html, Abfrage vom 18.04.2016.

[35] Vgl. Schott, J.J./ Cimino, C., im Internet: http://www.iie.com/publications/pb/pb13-8.pdf, Abfrage vom 19.04.2016, S. 1.

[36] Vgl. Europäische Kommission, im Internet: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/february/tradoc_150519.pdf, Abfrage vom 19.04.2016, S. 1.

[37] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Internet: https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/transatlantische-handels-und-investitionspartnerschaft-ttip,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, Abfrage vom 20.04.2016, S. 10.

[38] Heise Online, im Internet: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-und-USA-wollen-TTIP-Verhandlungen-beschleunigen-3119613.html, Abfrage vom 20.04.2016, S. 1.

[39] Vgl. Bundesregierung, im Internet: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-22-merkel-cdu-ttip.html, Abfrage vom 21.04.2016.

[40] Vgl. Hamburgisches WeltWirtschaftsinstitut, im Internet: https://www.berenberg.de/fileadmin/user_upload/berenberg2013/Publikationen/Studie_Strategie_2030/2014-12-23_HWWI_Freihandel_ANSICHT_final.pdf, Abfrage vom 22.04.2016, S. 9.

[41] Vgl. Helble, Y., im Internet: http://www.nzz.ch/wirtschaft/regionale-bloecke-verdraengen-dritte-1.18640794, Abfrage vom 23.04.2016.

[42] Vgl. Akhtar, S.I./ Jones, V.J., im Internet: http://www.fredsakademiet.dk/ordbog/tord/ttip.pdf, Abfrage vom 23.04.2016, S. 4.

[43] Vgl. Bund für Umwelt-und Naturschutz, im Internet: http://digital.zlb.de/viewer/content?action=application&sourcepath=15872282/140807_bund_sonstiges_ttip_position.pdf&format=pdf, Abfrage vom 24.04.2016, S. 4-5.

[44] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Internet: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik.htmln, Abfrage vom 24.04.2016.

[45] Vgl. Weingartner, M., im Internet: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ttip-und-freihandel/ttip-kritiker-schlagen-einladungen-zu-informationsrunden-aus-13894312.html, Abfrage vom 25.04.2016.

[46] Vgl. Bensch, K., im Internet: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/freihandelsabkommen126.html, Abfrage vom 25.04.2016.

[47] Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz, im Internet: http://politische-bildung-rlp.de/nachrichten/im-blickpunkt/aktuell.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1071&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=fb080614f22049503f85ce30abe30249, Abfrage vom 25.04.2016.

[48] Vgl. Bode, T.: TTIP, 2015, S. 34.

[49] Vgl. Kafsack, H., im Internet: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ttip-und-freihandel/freihandelsabkommen-abgeordnete-erhalten-einblick-in-ttip-dokumente-13910843.html, Abfrage vom 26.04.2016.

[50] Bundesregierung, im Internet: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01/2016-01-27-ttip-leseraum-im-bmwi.html?nn=1245230, Abfrage vom 26.04.2016.

[51] Vgl. Kotteder, F.: Ausverkauf, 2015, S. 56-57.

[52] Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, im Internet: https://www.lpb-bw.de/ttip.html, Abfrage vom 27.04.2016.

[53] Bundesregierung, im Internet: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-22-merkel-cdu-ttip.html, Abfrage vom 28.04.2016.

[54] Vgl. Roßmann, R., im Internet: http://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittenes-freihandelsabkommen-ttip-keiner-will-es-gewesen-sein-1.2584104, Abfrage vom 28.04.2016, S. 1-2.

[55] Vgl. Kotteder, F.: Ausverkauf, 2015, S. 63-64.

[56] Hansen, A./ Gala, O., im Internet: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-07/freihandelsabkommen-lobby-eu, Abfrage vom 29.04.2016., S. 1-2.

[57] Vgl. Bund für Umwelt-und Naturschutz, im Internet: http://digital.zlb.de/viewer/content?action=application&sourcepath=15872282/140807_bund_sonstiges_ttip_position.pdf&format=pdf, Abfrage vom 29.04.2016, S. 12.

[58] Bode, T.: TTIP, 2015, S. 18, 44-45.

[59] Vgl. Buchter, H./ Pinzler, P./ Uchatius, W., im Internet: http://www.zeit.de/2014/27/ttip-freihandelsabkommen-us-konzerne/seite-5, Abfrage vom 01.05.2016, S. 5.

[60] Vgl. Kröll, T., im Internet: http://www2.alternative-wirtschaftspolitik.de/uploads/m2114.pdf, Abfrage vom 02.05.2016, S. 6-7.

[61] Vgl. Corporate Europe Observatory, im Internet: http://corporateeurope.org/trade/2013/06/who-scripting-eu-us-trade-deal, Abfrage vom 02.05.2016.

[62] Vgl. Heinrich Böll Stiftung, im Internet: https://www.boell.de/de/2014/05/12/5-wer-verhandelt-wie-sieht-der-zeitplan-aus, Abfrage vom 02.05.2016.

[63] Vgl. Kotteder, F.: Ausverkauf, 2015, S. 54-55.

[64] Vgl. Beck, S./ Scherrer, C., im Internet: https://www.econstor.eu/dspace/bitstream/10419/116760/1/hbs_arbp_303.pdf, Abfrage vom 03.05.2016, S. 52.

[65] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Internet: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/investitionsschutz.html, Abfrage vom 04.05.2016.

[66] Vgl. Hamburgisches WeltWirtschaftsinstitut, im Internet: https://www.berenberg.de/fileadmin/user_upload/berenberg2013/Publikationen/Studie_Strategie_2030/2014-12-23_HWWI_Freihandel_ANSICHT_final.pdf, Abfrage vom 05.05.2016, S. 10-11.

[67] Vgl. Felber, C., im Internet: http://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2015/07/OEGfE_Policy_Brief-2014.08.pdf, Abfrage vom 05.05.2016, S. 4.

[68] Vgl. Kolev, G., im Internet: https://www.econstor.eu/dspace/bitstream/10419/102392/1/797236961.pdf, Abfrage vom 06.05.2016, S.22-25.

[69] Kolbinger, A. (Hrsg.), im Internet: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6665537-ttip-debatte-unerwuenscht-intransparent-undemokratisch-widerstand-investitionsschutzklausel, Abfrage vom 06.05.2016.

[70] Vgl. Bode, T.: TTIP, 2015, S. 106-108.

[71] Vgl. Hesselmann, M. (Red.), im Internet: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ttip-verhandlungen-gabriel-fordert-staendigen-ttip-gerichtshof/11719348.html, Abfrage vom 07.05.2016.

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Neue Möglichkeiten und Grenzen interkontinentaler Freihandelsabkommen
Hochschule
EBC Hochschule Düsseldorf
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
79
Katalognummer
V417284
ISBN (eBook)
9783668667747
ISBN (Buch)
9783668667754
Dateigröße
1243 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
TTIP, Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, EU, Europa, USA, Amerika, Standards, Handel, Handelshemmnis, Schiedsgerichte, Umweltschutz, Fracking, Klimaschutz, Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards, Investitionsschutz, Gesundheitsstandards, Lebensmittelstandards, Lobbyismus, Intransparent, Kulturstandards, Buchpreisbindung, Drittstaaten, Datenschutz, Filmförderung
Arbeit zitieren
Paul Petersen (Autor:in), 2016, Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Neue Möglichkeiten und Grenzen interkontinentaler Freihandelsabkommen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417284

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