Urbane Grüne Infrastruktur als innovativer Planungsansatz für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in deutschen Städten


Thèse de Master, 2017

149 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Anlass und Hintergrund
1.2. Ziele und Untersuchungsfragen
1.3. Aufbau

2. Methodik
2.1. Vorgehensweise und Methoden
2.2. Verwendete Quellen

3. Grundlagen
3.1. Urbane Grüne Infrastruktur
3.2. Planungsinstrumente
3.3. Schlussfolgerungen

4. Potenzial der Bauleitplanung zur Planung, Erhaltung und Entwicklung der Urbanen Grünen Infrastruktur
4.1. Bauleitplanung
4.2. Vergleich der strategischen Ziele der Urbanen Grünen Infrastruktur mit den Planungsleitsätzen der Bauleitplanung
4.3. Geeignete Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan
4.4. Geeignete Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen
4.5. Geeignete Planzeichen für die Bauleitplanung

5. Potenzial der kommunalen Landschaftsplanung zur Planung, Erhaltung und Entwicklung der Urbanen Grünen Infrastruktur
5.1. Gesetzliche Landschaftsplanung
5.2. Vergleich der Ziele der Urbanen Grünen Infrastruktur mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
5.3. Kommunale Landschaftsplanung
5.4. Geeignete Angaben in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen
5.5. Geeignete Planzeichen für die kommunale Landschaftsplanung

6. Urbane Grüne Infrastruktur in der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung deutscher Städte
6.1. Beispiele und deren besondere Qualitäten
6.2. Vergleich der Beispiele

7. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Integriertem Landschaftsplan der Stadt Würzburg
7.1. Aktuelle gesamtstädtische Faktoren und Entwicklungen in Würzburg im Vergleich zu den anderen bayerischen Großstädten
7.2. Lokalklima
7.3. Biotopnetz
7.4. Darstellungen und Angaben des bestehenden Flächennutzungsplans (1985) und Landschaftsplans (1980) der Stadt Würzburg zur Urbanen Grünen Infrastruktur
7.5. Vorgaben des Regionalplans der Region Würzburg mit Integriertem Landschaftsrahmenplan zur Urbanen Grünen Infrastruktur Würzburgs
7.6. Informelle Planungen und Konzepte zur Urbanen Grünen Infrastruktur Würzburgs

8. Planungsempfehlungen zur Implementierung der Urbanen Grünen Infrastruktur in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Integriertem Landschaftsplan Würzburg
8.1. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan im Verbund
8.2. Bündelung der bestehenden Pläne und Konzepte
8.3. Untersuchung der Freiraumversorgung und der Biotopvernetzung
8.4. Freiraumentwicklungs- und Biotopverbundplan
8.5. Umfassende Partizipation im Internet
8.6. Leitbild und Entwicklungsziele für die UGI
8.7. Maßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele
8.8. Geeignete Darstellungen und Planzeichen
8.9. Sicherstellung der Umsetzung

9. Fazit und Ausblick

Zusammenfassung

Urbane Grüne Infrastruktur bezeichnet die strategisch geplante Stärkung und Vernetzung von Stadtgrün und ist unter anderem auf die aktive Nutzung von Ökosystemleistungen, die Entwicklung multifunktionaler grüner Freiräume sowie den Schutz und das Erleben der biologischen Vielfalt in Städten ausgerichtet. Dadurch kann Urbane Grüne Infrastruktur wesentlich zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen.

In der vorliegenden Masterarbeit wird dargelegt, wie dieses Konzept in die kommunale Bauleit- und Landschaftsplanung deutscher Städte implementiert werden kann. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan stehen dabei als formelle Planungs-instrumente für die gesamtstädtische Entwicklung im Fokus der Arbeit. Doch auch die nachgeordnete Ebene der verbindlichen Bauleitplanung mit den Instrumenten Bebauungsplan und Grünordnungsplan wird im Sinne einer anschlussfähigen und somit umsetzungsorientierten Planung eingebunden. Darüber hinaus werden informelle Planungsinstrumente berücksichtigt, die sich als Grundlage oder Ergänzung zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanung für die Umsetzung der Urbanen Grünen Infrastruktur eignen.

Wegen der besonderen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, denen gerade Großstädte häufig gegenüberstehen, und auf Grund landesspezifischer Regelungen der Landschaftsplanung bezieht sich die Arbeit insbesondere auf bayerische Großstädte.

Am aktuellen Beispiel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Integriertem Landschaftsplan der Stadt Würzburg werden konkrete methodische und inhaltliche Planungsempfehlungen für die Implementierung der UGI in die kommunale Planungspraxis gegeben. Dabei zeigt sich, wie sich das Konzept in der Flächennutzungsplanung mit Integrierter Landschaftsplanung bayerischer Großstädte umsetzen lässt. Einige Aspekte lassen sich auch bundesweit auf deutsche Städte übertragen.

In der Arbeit wird deutlich, dass Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung im Verbund ein hohes Potenzial für die strategische Planung, Erhaltung und Entwicklung der Urbanen Grünen Infrastruktur auf gesamtstädtischer Ebene aufweisen.

Die Ergebnisse und Empfehlungen sollen insbesondere den für Bauleitplanung und Stadtentwicklung sowie den für Landschaftsplanung und Naturschutz zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltungen in Deutschland als Arbeitshilfe zur Erhaltung und Entwicklung der Urbanen Grünen Infrastruktur dienen. Zugleich sind sie als fachlicher Beitrag für zukünftige Konzeptionen, Strategien und Programme im Zusammenhang mit Urbaner Grüner Infrastruktur in Deutschland gedacht.

Abstract

Urban Green Infrastructure contributes to a sustainable urban development by enhancing and connecting urban green, using ecosystem services, developing multifunctional urban green space as well as conserving and experiencing biodiversity in cities.

This master thesis analyses how the concept of Urban Green Infrastructure can potentially be implemented within the German communal system of land-use and landscape planning. The research concentrates on the German planning instruments Flächennutzungsplan and Landschaftsplan, which apply to city regions. In order to ensure a planning that is meant to be realized, the planning instruments Bebauungsplan and Grünordnungsplan are also considered as these plans are based on Flächennutzungsplan and Landschaftsplan. Furthermore optional planning instruments that can build a base or an addition to Flächennutzungsplan and Landschaftsplan will be discussed as well regarding the realization of Urban Green Infrastructure.

In view of specific challenges that especially cities are frequently confronted with and because of legal differences between federal states in Germany concerning the landscape planning, this master thesis especially refers to Bavarian cities.

Based on the realignment of Flächennutzungsplan and Landschaftsplan for the City of Würzburg methodical advices and content-related advices are offered to implement Urban Green Infrastructure within the framework of planning processes in German city administrations. This example shows how the concept of Urban Green Infrastructure can be realized related to Flächennutzungsplan and Landschaftsplan in Bavarian cities. Several aspects can also be adapted to German cities in general.

It transpired that the combinaton of Flächennutzungsplan and Landschaftsplan has a high potential of planning, conserving and developing Urban Green Infrastructure in city regions.

The results and given advices may be a tool especially for departments of German city administrations that are responsible for urban planning, landscape planning and nature conservation to preserve and develop the Urban Green Infrastructure in their administrative areas. Besides the master thesis may contribute to coming concepts, strategies or policies related to Urban Green Infrastructure in Germany.

Anhang

Anhang I Beispiele für Typen möglicher Bestandteile der Urbanen Grünen Infrastruktur

Anhang II National bedeutsame Lebensräume im Biotopverbund und Engstellen in der Biotopvernetzung im Stadtgebiet Würzburg

Anhang III Beispiele für Maßnahmen zum Vollzug des Vermeidungsgebots der Eingriffsregelung, die gleichzeitig zur Erhaltung und Entwicklung der UGI beitragen können

Anhang IV Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Planzeichen für die Darstellungen „Landschaftliche Prägung von Wohngebieten“ und „Vorranggebiet für Luftreinhaltung“ im FNP Berlin. Quelle: FNP Berlin, Neubekanntmachung Januar 2015, Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, seit 2017 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem FNP Berlin. Quelle: FNP Berlin, Neubekanntmachung Januar 2015, Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, seit 2017 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Abbildung 3: Planzeichen für Darstellungen im FNP Bremen mit besonderem Bezug zur UGI. Quelle: FNP Bremen, Neukanntmachung Februar 2015, Referat Raumordnung, Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung

Abbildung 4: Planzeichen für Darstellungen im FNP mit Integriertem LP München mit besonderem Bezug zur UGI. Quelle: Legende zum FNP mit Integriertem LP der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2017

Abbildung 5: Ausschnitt aus dem FNP mit Integriertem LP München. Quelle: FNP mit Integriertem LP der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2017

Abbildung 6: Einwohnerzahlen der bayerischen Großstädte im Vergleich. Eigene Datenzusammenstellung und -analyse. Datengrundlage: Bayerisches Landesamt für Statistik 2015

Abbildung 7: Bevölkerungsdichte in den bayerischen Großstädten im Vergleich. Eigene Datenzusammenstellung und -analyse. Datengrundlage: Bayerisches Landesamt für Statistik 2015

Abbildung 8: Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen in den bayerischen Großstädten im Vergleich. Eigene Datenzusammenstellung und -analyse. Datengrundlage: Bayerisches Landesamt für Statistik 2015

Abbildung 9: Prozentuale Zunahme des Anteils der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 2015 gegenüber 2000. Eigene Datenzusammenstellung und -analyse. Rundung um 1 Nachkommastelle der Prozentsätze. Datengrundlage: Bayerisches Landesamt für Statistik 2015

Abbildung 10: Anteil der bepflanzten Flächen (Grünanteil) am Stadtgebiet nach NDVI-Werten in den Monaten Juni und Juli der Jahre 2005 bis 2015 in den bayerischen Großstädten im Vergleich. Eigene Datenzusammenstellung. Datengrundlage: Tröger et al. 2016, Stand 2015

Abbildung 11: Bepflanzte Fläche (Grünfläche) pro Einwohner nach NDVI-Werten in den Monaten Juni und Juli der Jahre 2005 bis 2015 in den bayerischen Großstädten im Vergleich. Eigene Datenzusammenstellung. Datengrundlage: Tröger et al. 2016, Stand

Abbildung 12: Anzahl der „Engstellen“ in den Lebensraumnetzwerken, die ganz oder teilweise im jeweiligen Stadtgebiet liegen, im Vergleich. Datengrundlage: BfN 2017

Abbildung 13: Regionale Grünzüge und Trenngrün in Karte 2 - Siedlung und Versorgung des Regionalplans der Region Würzburg (1985). Mit eigener Zeichnung zur Hervorhebung. Quelle: Regierung von Unterfranken 2017

Abbildung 14: Landschaftliche Vorbehaltsgebiete in Karte 3 - Landschaft und Erholung des Regionalplans der Region Würzburg (1985). Mit eigener Zeichnung zur Hervorhebung. Quelle: Regierung von Unterfranken 2017

Abbildung Anhang I - 1: Ehemalige Straße in Freising, die etwa zur einen Hälfte entsiegelt und mit Rasen begrünt und zur anderen Hälfte in einen Geh- und Radweg umgewandelt worden ist. Photo: Jonas Renk, 27.05.17

Abbildung Anhang I - 2: Ehemaliger Gehsteig, der entsiegelt und mit Gehölzen und Kräutern bepflanzt worden ist am Gelände der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim bei Würzburg. Der Gehsteig auf der anderen Straßenseite wurde nicht entsiegelt und in seiner Funktion belassen. Photo: Jonas Renk, 28.06.1

Abbildung Anhang I - 3: Straßenbegleitgrün in Nürnberg. Photo: Jonas Renk, 22.06.17

Abbildung Anhang I - 4: Verkehrsinsel und Straßenbegleitgrün am Ortsrand von Würzburg-Zellerau. Photo: Jonas Renk, 07.06.17

Abbildung Anhang I - 5: Begrünte Gleisanlagen in Würzburg-Zellerau. Photo: Jonas Renk, 02.06.17

Abbildung Anhang I - 6: Begrünte Gleisanlagen in der Würzburger Innenstadt. Photo: Jonas Renk, 02.06.17

Abbildung Anhang I - 7: Dachbegrünung mit Obstbäumen und Vertikalbegrünung der Tiefgarage auf dem Freisinger Domberg. Photo: Jonas Renk, 25.06.17

Abbildung Anhang I - 8: Extensive Dachbegrünung auf einem Gebäude der LWG in Veitshöchheim. Photo: Jonas Renk, 28.06.17

Abbildung Anhang I - 9: Begrünung vor einem Gebäude der LWG in Veitshöchheim Photo: Jonas Renk, 28.06.17

Abbildung Anhang I - 10: Vertikalbegrünung an den Balkonen eines Gebäudes der LWG in Veitshöchheim. Photo: Jonas Renk, 28.06.17

Abbildung Anhang I - 11: Intensive Vertikalbegrünung mit Erdbeeren und Salat an einer Mauer (Living Wall) auf dem Gelände der LWG in Veitshöchheim. Photo: Jonas Renk, 28.06.17

Abbildung Anhang I - 12: Vertikalbegrünung einer Mauer an einem Gehweg in der Würzburger Innenstadt. Photo: Jonas Renk, 13.06.17

Abbildung Anhang I - 13: Naturdenkmal Schillerlinde auf dem Galgenberg in Nürtingen. Photo: Jonas Renk, 16.10.12

Abbildung Anhang I - 14: Hängeweide im Ortskern von Plochingen. Photo: Jonas Renk, 29.04.12

Abbildung Anhang I - 15: Alte Obstwiese auf dem Galgenberg in Nürtingen. Photo: Jonas Renk, 28.09.12

Abbildung Anhang I - 16: Eichen-Allee in Würzburg-Oberdürrbach. Photo: Jonas Renk, 04.06.10

Abbildung Anhang I - 17: Grünfläche mit Baumreihen unterhalb der Mainaustraße. Der Bereich zwischen Mainaustra-ße und Main wird im Sommer auch für Veranstaltungen wie das Umsonst-und-Draußen-Festival, das Afrika-Festival und die Mainfrankenmesse genutzt. Photo: Jonas Renk, 12.06.17

Abbildung Anhang I - 18: Baumreihe mit einem Wechsel aus Bäumen und Stellplätzen am Kranenkai in der Würzbur-ger Innenstadt. Photo: Jonas Renk, 12.06.17

Abbildung Anhang I - 19: Riemer Park in München-Riem. Photo: Jonas Renk, 03.11.16

Abbildung Anhang I - 20: Extensive Schafweide auf dem Magerrasenkomplex Naturschutzgebiet Panzerwiese im Münchner Norden. Dahinter der Siedlungsbereich von München-Milbertshofen. Photo: Jonas Renk, 28.05.15

Abbildung Anhang I - 21: Öffentlich zugängliche Steganlage an einem Fließgewässer in Zürich. Photo: Jonas Renk, 27.04.12

Abbildung Anhang I - 22: Öffentlich zugängliche Fußgängerbrücke über ein Wasserbecken mit Retentionsfunktion in Zürich. Photo: Jonas Renk, 26.04.12

Abbildung Anhang I - 23: Terrasse über einem Wasserbecken mit Retentionsfunktion an einem Gebäude der LWG in Veitshöchheim bei Würzburg. Photo: Jonas Renk, 28.06.17

Abbildung Anhang I - 24: Blick von einer öffentlich zugänglichen Brücke über die Moosach am Ortsrand von Freising im Winter. Photo: Jonas Renk, 10.01.17

Abbildung Anhang I - 25: Der Neckar in der Tübinger Innenstadt als Ort für eine Studentenfeier. Photo: Jonas Renk, 27.08.16

Abbildung Anhang I - 26: Gemüseanbau in Plastikbehältern auf dem Gelände der LWG in Veitshöchheim. Photo: Jonas Renk, 28.06.17

Abbildung Anhang I - 27: Brach liegender Bereich mit Gehölzsukzession am Alten Gefängnis in Freising. Photo: Jonas Renk, 25.06.17

Abbildung Anhang I - 28: Königskerzen auf einer ungenutzten Kiesfläche auf dem Freisinger Domberg. Photo: Jonas Renk, 25.06.17

Abbildung Anhang I - 29: Innenhofbegrünung durch Kübelpflanzen im Innenhof des Restaurants im Alten Gefängnis in der Freisinger Innenstadt. Photo: Jonas Renk, 25.06.17

Abbildung Anhang I - 30: Bepflanzte Weinkisten und Kübel auf einer Dachterrasse in der Freisinger Innenstadt. Photo: Jonas Renk, 08.06.17

Abbildung Anhang I - 31: Birke mit einem Holz-Vogelnistkasten und einem Holzbeton-Fledermauskasten in einem Haus-garten in Würzburg-Oberdürrbach. Photo: Jonas Renk, 25.06.17

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vergleich zwischen den strategischen Zielen der UGI mit den Planungsleitsätzen des § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 1a BauGB

Tabelle 2: Vergleich zwischen den strategischen Zielen der UGI und den Zielen von Naturschutz und Land-schaftspflege i.S.d. § 1 Abs. 1 BNatSchG

Tabelle 3: Einschätzung des Fallbeispiels FNP (2015) und LaPro Berlin (2016) hinsichtlich der strategischen Ziele von UGI

Tabelle 4: Einschätzung des Fallbeispiels FNP (2015) und LaPro Berlin (2016) hinsichtlich der Planungsprinzipien von UGI

Tabelle 5: Einschätzung des Fallbeispiels FNP und LaPro Bremen (2015) hinsichtlich der strategischen Ziele von UGI

Tabelle 6: Einschätzung des Fallbeispiels FNP und LaPro Bremen (2015) hinsichtlich der Planungsprinzipien von UGI

Tabelle 7: Einschätzung des Fallbeispiels LP Potsdam (2012) hinsichtlich der strategischen Ziele von UGI

Tabelle 8: Einschätzung des Fallbeispiels LP Potsdam (2012) hinsichtlich der Planungsprinzipien von UGI

Tabelle 9: Einschätzung des Fallbeispiels LP Norderstedt (2008) hinsichtlich der strategischen Ziele von UGI

Tabelle 10: Einschätzung des Fallbeispiels LP Norderstedt (2008) hinsichtlich der Planungsprinzipien von UGI

Tabelle 11: Einschätzung des Fallbeispiels FNP mit Integriertem LP München (2017) hinsichtlich der strategischen Ziele von UGI

Tabelle 12: Einschätzung des Fallbeispiels FNP mit Integriertem LP München (2017) hinsichtlich der Planungsprinzipien von UGI

Tabelle 13: Zuordnung der Fallbeispiele zu den strategischen Zielen der UGI UGI

Tabelle 14: Zuordnung der Fallbeispiele zu den Planungsprinzipien der UGI

Tabelle 15: Höhe der mittleren jährlichen Lufttemperatur und der mittleren Anzahl der heißen Tage im Referenzzeitraum 1971-2000 in den bayerischen Großstädten (eigene Datenzusammenstellung und -analyse. Datengrundlage: StmUV 2015, 38, 41)

Tabelle 16: Anzahl der Immissionskenngrößen (Luftschadstoffe) der 39.BImSchV, bei denen 2015 die Immissionsgrenzwerte der 39.BImSchV in den bayerischen Großstädten zu häufig überschritten worden sind im Vergleich (eigene Datenzusammenstellung und -analyse. Datengrundlage: LfU 2016a)

Tabelle 17: National bedeutsame Biotopverbundachsen, -korridore und -flächen in den bayerischen Großstädten im Vergleich (Datengrundlage: BfN 2017)

Tabelle 18: wichtige Korridore für Großsäuger und wichtige Räume für Großsäuger auf Flächen über 50 km2 Größe in den bayerischen Großstädten im Vergleich (Datengrundlage: BfN 2017) (Datengrundlage: BfN 2017)

Tabelle Anhang III: Beispiele für Maßnahmen zum Vollzug des Vermeidungsgebots des §§ 13 15 Abs. 1 BNatSchG (vorrangige Vermeidung bzw. Minderung erheblicher Beeinträchtigungen) in der Eingriffsregelung nach § 13 BNatSchG (allgemeiner Grundsatz, Verursacherprinzip), nach §§ 14 ff. BNatSchG oder nach § 1a BauGB, die gleichzeitig zur Erhaltung und Entwicklung der UGI beitragen können

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Anlass und Hintergrund

Die deutschen Großstädte stehen derzeit folgenschweren gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber, angesichts derer umfassende Lösungsansätze erforderlich sind: Die Bevölkerung wächst in den meisten deutschen Großstädten und die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke nimmt weiter in erheblichem Ausmaß zu, was mit einigen negativen Umweltauswirkungen verbunden ist und eine zunehmende Gefahr für die biologische Vielfalt darstellt. Die Erhöhung der bodennahen Lufttemperatur sowie die Zunahme von Hitzewellen und Starkregen-ereignissen im Zuge des Klimawandels, wird in Großstädten durch den hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrad zusätzlich verschärft. Zudem ist die Luft ist in vielen Großstädten erheblich mit Schadstoffen belastet. (vgl. BBSR 2017, 3; Statistisches Bundesamt 2017a; Hänel et al. 2016, 47; UBA 2013; UBA 2017)

Urbane Grüne Infrastruktur (UGI) hat das Potenzial, zur Bewältigung dieser und vieler weiterer Herausforderungen in Städten effektiv beizutragen. Bäume als wichtige Elemente der UGI beispielsweise erfüllen wichtige Ökosystemleistungen, etwa indem sie Sauerstoff produzieren, neben Kohlenstoffdioxid auch Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide binden und durch Verdunstung und Verschattung einen abkühlenden Effekt auf ihre Umgebung haben. Zugleich bieten sie Lebensraum für einige Tierarten. (vgl. Werner et al. 2009, 34; Kowarik et al. 2016, 50 ff.; Kühnau et al. 2017, 8 ff.)

Die Erkenntnisse über die grundlegende Bedeutung der Ökosystemleistungen von urbanem Grün für die Stadtbevölkerung haben sich in der Wissenschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend durchgesetzt (vgl. Kowarik et al. 2016, 23 ff.). Auch die besondere Verantwortung der Städte für die biologische Vielfalt ist heute bekannt (vgl. Werner et al. 2009, 25 ff.; Kowarik et al. 2016, 18). Insbesondere die Themen Klimawandel und biologische Vielfalt gewinnen in Europa und Deutschland in seit einigen Jahren zunehmend auch an politischem Gewicht. Auf EU-, Bundes- und Landesebene (zum Beispiel in Bayern) sind innerhalb des letzten Jahrzehnts Strategien sowohl zur Klimaanpassung, als auch zur Förderung der biologischen Vielfalt beschlossen worden (Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel von 2013, Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel von 2008 - ergänzt durch den Aktionsplan Anpassung von 2011, Bayerische Klima-Anpassungsstrategie von 2009 - aktualisiert und weiterentwickelt in der Fassung von 2017, Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 von 2011, Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007, Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern von 2008 - ergänzt durch das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 von 2014). Im Zusammenhang mit dem Schutz und der Förderung der biologischen Vielfalt steht auch die Entwicklung des EU-weiten ökologischen Netzes NATURA 2000, das zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen dient (vgl. Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 FFH-Richtlinie) und über die §§ 31 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Einzug in das deutsche Naturschutzrecht gefunden hat (vgl. ebd.).

Von der EU wurde 2013 außerdem die Strategie zur Förderung der Grünen Infrastruktur in Europa (GI-Strategie) verabschiedet. Vor diesem Hintergrund ist vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) im März 2017 das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur (BKGI) veröffentlicht worden. Dessen Aufgabe besteht unter anderem darin, die GI-Strategie der EU auf Bundesebene umzusetzen sowie die raumbezogenen Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu konkretisieren (BKGI 2017, 12). Als bundesweiter Fachbeitrag zeigt das BKGI Schwerpunkträume von Naturschutz und Landschaftspflege in Deutschland auf (ebd., 10). Auch auf kommunaler Ebene soll es Akteure bei einer angemessenen Einordnung und Bewertung einzelner Flächen, Elemente und Funktionen von Grüner Infrastruktur unterstützen (ebd., 11). Im Mai 2017 ist zudem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Weißbuch Stadtgrün vorgestellt worden. Dieses enthält zehn Handlungsfelder, in denen Zielsetzungen dargelegt, Handlungsempfehlungen gegeben sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten und Maßnahmen aufgezeigt werden, wie die Kommunen dabei unterstützt werden sollen, die UGI in den Städten zu stärken (vgl. BMUB 2017a, 5 ff.).

Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Grüne Infrastruktur im urbanen Raum: Grundlagen, Planung und Umsetzung in der integrierten Stadtentwicklung“ (UGI-Forschungsprojekt), das bis Januar 2017 gemeinsam vom Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung der Technischen Universität München (TUM) und dem Institut für Ökologie, Fachgebiet Ökosystemforschung/ Pflanzenökologie der Technischen Universität Berlin (TUB) in Kooperation mit dem Berliner Planungsbüro bgmr Landschaftsarchitekten GmbH bearbeitet und vom BfN betreut worden ist, wurde im Mai 2017 das Konzept- und Argumentationspapier „Urbane Grüne Infrastruktur - Grundlage für attraktive und zukunftsfähige Städte. Hinweise für die kommunale Praxis“ (UGI-Konzept- und Argumentationspapier) veröffentlicht. Darin werden strategische Schritte und Umsetzungsmöglichkeiten zu Sicherung, Planung, Entwicklung, Pflege und Management von UGI aufgezeigt (ebd., 3). Es bildet die zentrale konzeptionelle Basis dieser Arbeit. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts zum UGI-Forschungsprojekt steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Masterarbeit noch aus.

1.2. Ziele und Untersuchungsfragen

Hinsichtlich des Konzepts der UGI besteht noch dahingehend Forschungsbedarf, wie das Konzept im Rahmen des formellen Instrumentariums der Bauleit- und Landschaftsplanung in die kommunale Planungspraxis deutscher Städte implementiert werden kann, um die UGI über dieses Instrumentarium auf gesamtstädtischer Planungsebene zu erhalten und zu entwickeln. Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht, hierfür Potenziale aufzuzeigen. Dabei werden primär Möglichkeiten zur Einbindung des UGI-Konzepts in den Flächennutzungsplan (FNP) und den Landschaftsplan (LP) ermittelt. Im Sinne der Anschlussfähigkeit und somit Umsetzbarkeit von FNP und LP werden zudem die Möglichkeiten der jeweils nachgeordneten teilräumlichen Instrumente Bebauungsplan (BPlan) und Grünordnungsplan (GOP) hinsichtlich ihres Potenzials zur Einbindung des UGI-Konzepts untersucht. Wegen der eingangs aufgezeigten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, denen gerade Großstädte häufig gegenüberstehen, wird dieser Stadttyp besonders berücksichtigt. Da sich die Rechtsgrundlagen der kommunalen Landschaftsplanung und deren Beziehung zur Bauleitplanung in Deutschland auch aus den jeweils sehr unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen ergeben (vgl. Riedel et al. 2016, 2), werden in der Masterarbeit nur die rechtlichen Vorgaben eines Bundeslandes berücksichtigt. Hierzu wurde das Bundesland Bayern ausgewählt, wo an der TUM intensiv zu UGI und Themenbereichen wie Stadtnatur und Klimaanpassung geforscht wird. Nach der bayerischen Gesetzeslage ist die kommunale Landschaftsplanung in die Bauleitplanung integriert (vgl. Kapitel 5.3). Folglich bezieht sich die Arbeit insbesondere auf die Flächennutzungsplanung mit Integrierter Landschaftsplanung bayerischer Großstädte.

Die zentrale Untersuchungsfrage der Masterarbeit lautet somit:

1. Wie kann das Konzept der Urbanen Grünen Infrastruktur in die Bauleitplanung und in die kommunale Landschaftsplanung deutscher Städte, insbesondere in die Flächennutzungsplanung mit Integrierter Landschaftsplanung bayerischer Großstädte, implementiert werden?

Ziel ist es hierbei, sowohl auf inhaltlicher, als auch auf methodischer Ebene Möglichkeiten zur Implementierung der UGI zu ermitteln.

Informelle Instrumente werden in der kommunalen Planung häufig im Vorgriff als Grundlage oder parallel als Ergänzung des formellen Instrumentariums der Bauleit- und Landschaftsplanung eingesetzt (vgl. Böhm et al. 2016, 68, 240). In der Arbeit werden daher auch informelle Planungsinstrumente einbezogen, womit sich die Frage stellt:

2. Welche informellen Planungsinstrumente eignen sich als Grundlage oder Ergänzung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, um das UGI-Konzept auf gesamtstädtischer Planungsebene umzusetzen?

In einer Fallstudie werden auf Grundlage der vorhergehenden Recherchen und Sekundäranalysen die Anwendungsmöglichkeiten des Konzepts der UGI in der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung am konkreten Beispiel der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Integriertem Landschaftsplan der Stadt Würzburg untersucht. Damit wird aufgezeigt, wie das UGI-Konzept im Rahmen eines aktuellen Aufstellungsverfahrens umgesetzt werden kann. Als Ausgangspunkt dient dabei die Frage:

3. Wie lässt sich das UGI-Konzept in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Integriertem Landschaftsplan der Stadt Würzburg einbinden?

Für dieses Fallbeispiel sind Planungsempfehlungen zur strategischen Umsetzung der UGI auf gesamtstädtischer Ebene entwickelt worden. Viele Aspekte lassen sich daraus auf andere bayerische Großstädte und auch allgemein auf deutsche Städte übertragen.

Die Ergebnisse der Arbeit sollen zur Erhaltung und Entwicklung der UGI in deutschen Städten beitragen. Insbesondere sind sie als Arbeits- und Argumentationshilfe in den für Bauleitplanung und Stadtentwicklung sowie den für Landschaftsplanung und Naturschutz zuständigen Abteilungen in Stadtverwaltungen gedacht. Darüber hinaus sollen sie einen fachlichen Beitrag für künftige Strategien und Programme im Zusammenhang mit UGI liefern.

1.3. Aufbau

Die Masterarbeit lässt sich inhaltlich grob in vier Teile untergliedern:

- Methodik
- Grundlagen
- Analysen
- Empfehlungen

Im methodischen Teil (Kapitel 2) werden die Arbeitsschritte bei der Erstellung der Masterarbeit, die angewandten Methoden und die verwendeten Quellen dargelegt.

Der Grundlagenteil (Kapitel 3) dient dazu, UGI zu definieren und das Konzept zu erläutern. Wichtige Begriffe und Sachverhalte im Kontext mit UGI sowie das mit UGI eng zusammenhängende Konzept der Doppelten Innenentwicklung (DOPI) werden ebenfalls kurz erklärt. Zudem werden bestimmte zur Umsetzung und Konkretisierung der UGI auf kommunaler Ebene in Frage kommende Planungsinstrumente aufgezeigt.

Der analytische Teil umfasst Kapitel 4 bis 7. Zunächst wird das planerische Potenzial der Bauleitplanung und der kommunalen Landschaftsplanung zur Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI untersucht (Kapitel 4 und 5). Dabei werden unter anderem die strategischen Ziele der UGI mit den Planungsleitsätzen der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verglichen. Es werden geeignete Darstellungsmöglichkeiten und Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung sowie geeignete Angaben in der kommunalen Landschaftsplanung zur Umsetzung der UGI identifiziert. Zudem werden Hinweise zu entsprechenden Planzeichen gegeben. Im Anschluss werden Fallbeispiele der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung deutscher Städte untersucht (Kapitel 6). Es handelt sich um Flächennutzungspläne (FNP), Landschaftspläne (LP) und Landschaftsprogramme (LaPro) aus der Zeit 2005 bis 2016. Die Planungen werden in der Masterarbeit dahingehend analysiert, welche besonderen Qualitäten sie hinsichtlich der Implementierung des UGI-Konzepts aufweisen. Der analytische Teil der Masterarbeit umfasst die Untersuchung UGI-bezogener Grundlagen für die Neuaufstellung des FNP mit Integriertem LP der Stadt Würzburg (Kapitel 7). In diesem Kapitel werden anfangs gesamtstädtische UGI-relevante Faktoren und Entwicklungen in Würzburg im Vergleich zu denen in anderen bayerischen Großstädten analysiert. Anschließend wird das Stadtgebiet hinsichtlich des Stadtklimas und der Biotopvernetzung untersucht. Im bestehenden FNP mit Integriertem LP der Stadt Würzburg und in dem ihm übergeordneten Regionalplan mit Integriertem Landschaftsrahmenplan werden UGI-relevante Vorgaben ermittelt. Außerdem werden bestehende informelle Planungen und Konzepte mit Bezug zur UGI im Stadtgebiet aufgezeigt.

Auf Basis der beiden vorangegangenen Teile der Masterarbeit werden in Kapitel 8 konkrete Planungsempfehlungen zur strategischen Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI im Rahmen der Neuaufstellung des FNP mit Integriertem LP der Stadt Würzburg gegeben.

Am Ende der Masterarbeit (Kapitel 9) werden wichtige Erkenntnisse der Arbeit festgehalten und über die Bauleit- und Landschaftsplanung hinaus weitere Möglichkeiten zur Implementierung der UGI im Rahmen der kommunalen Planungs-praxis aufgezeigt.

2. Methodik

2.1. Vorgehensweise und Methoden

Den Ausgangspunkt der Arbeit bildet das UGI-Forschungsprojekt.

Der im vorangegangenen Kapitel erläuterte Aufbau der Masterarbeit spiegelt auch weitgehend die Vorgehensweise bei der Erstellung der Masterarbeit wieder.

Durch die Mitarbeit am UGI-Forschungsprojekt bestanden bereits Vorkenntnisse zu UGI und durch das Studium auch zur Bauleit- und Landschaftsplanung. Daher erschien es zielführend, zur Erarbeitung des Grundlagenteils (Kapitel 3) und bei der Analyse des Potenzials der Bauleitplanung und der kommunalen Landschaftsplanung zur Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI (Kapitel 4 und 5) jeweils selektive Literatur- beziehungsweise Internetrecherchen fachspezifischer Veröffentlichungen durchzuführen. Dabei wurden verschiedene Online-Datenbanken genutzt. Bei der Recherche aktueller relevanter Publikationen zur Bauleitplanung und kommunalen Landschaftsplanung wurde vorwiegend der Online-Katalog der Universitätsbibliothek der TUM (http://www.ub.tum.de/tum-opac) und Google Scholar von Google Incorporation (http://scholar.google.de/) verwendet. Zudem wurde in aktuellen Gesetzen mit Hilfe der Datenbank des Bundesjustizministeriums und der juris GmbH (http://www.gesetze-im-internet.de/) recherchiert. In Bezug auf das UGI-Konzept und damit zusammenhängenden Ansätzen wurde neben dem Online-Katalog der TUM und Google Scholar auch die Datenbank DNL-Online des BfN (http://www.dnl-online.de) sowie Online-Datenbanken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (http://www.bmub. bund.de/service/publikationen/, http://www.gruen-in-der-stadt.de/bibliothek) genutzt.

Als geeignete Beispiele der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung deutscher Städte mit Bezug zur UGI wurden im Rahmen von Sekundäranalysen Planungen aufgegriffen, die zuvor bereits im UGI-Forschungsprojekt oder im Forschungsprojekt „Entwicklung von naturschutzfachlichen Zielen und Orientierungswerten für die planerische Umsetzung der doppelten Innenentwicklung sowie als Grundlage für ein entsprechendes Flächenmanagement“ (DOPI-Forschungsprojekt) im Zusammenhang mit Stadtgrün herangezogen wurden. Diese Fallbeispiele zeigen in unterschiedlicher Weise auf, wie Planungen, Erhalt und Entwicklung von UGI in gesamtstädtische Planungen eingebunden werden können (Kapitel 6). Bei der Untersuchung der Beispiele wurde in den Plänen und dazugehörigen veröffentlichten Dokumenten wie Erläuterungsberichten und Themenkarten dahingehend recherchiert, welche besonderen Qualitäten die jeweiligen Pläne und Planungsprozesse hinsichtlich einer gesamtstädtischen Implementierung des UGI-Konzepts aufweisen. Neben der Ermittlung entsprechender planungsspezifischer Elemente wie bestimmten Darstellungsformen oder methodischer Kennzeichen sind die Beispiele auch dahingehend eingeschätzt worden, zu welchen strategischen Zielen oder Planungsprinzipien der UGI sie wesentliche Bezüge aufweisen. Zudem wurde jeweils untersucht, inwieweit im Internet eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planungen bestanden hat und ein Onlinezugang zu den Planwerken besteht.

Die Neuaufstellung des FNP mit Integriertem LP der Stadt Würzburg wurde als Fallstudie ausgewählt, um aufbauend auf den vorangegangenen Untersuchungen (Kapitel 4 bis 6) und einer fallbezogenen Sekundäranalyse von UGI-relevanten Planungsgrundlagen (Kapitel 7) Empfehlungen zur strategischen Implementierung der UGI zu entwickeln (Kapitel 8). Die Auswahl des Fallbeispiels liegt unter anderem darin begründet, dass Würzburg eine bayerische Großstadt ist, in welcher der Prozess der Neuaufstellung des FNP mit Integriertem LP zu Beginn der Masterarbeit sicher bevorstand und sich heute in seiner Anfangsphase befindet (Stand September 2017). Mit der Masterarbeit kann somit unmittelbar an diesen Neuaufstellungsprozess angeknüpft werden. Für den Vergleich Würzburgs mit den anderen bayerischen Großstädten wurden gesamtstädtische Faktoren auf der Grundlage von Sekundärdaten unterschiedlicher Quellen in Relation zueinander gesetzt. In der Fallstudie wurden auch eigene flächenbezogene Analysen mit Geographischen Informationssystemen (GIS) vorgenommen, wobei sowohl aktuelle ArcGIS-Versionen, als auch GIS-basierte Online-Applikationen genutzt wurden.

2.2. Verwendete Quellen

Neben dem UGI-Argumentations- und Konzeptpapier von Hansen et al. (2017) bilden insbesondere die Veröffentlichungen aus dem DOPI-Forschungsprojekt von Böhm et al. (2016/17) die konzeptionelle Basis der Masterarbeit. Zusätzlich dienten das BKGI (2017) und das Weißbuch Stadtgrün (2017) als konzeptbezogene Quellen.

Im Hinblick auf das Instrumentarium der Bauleitplanung und der kommunalen Landschaftsplanung wurden die auf Bundesebene und in Bayern maßgeblichen Gesetze (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung; Bundesnaturschutzgesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz) sowie ausgewählte Fachartikel (Büchner 2010, Grünwald 2016b) genutzt.

Bei der Untersuchung der Beispiele der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung wurde auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Städte beziehungsweise Planwerke recherchiert. Zur Verdeutlichung bestimmter Darstellungsformen und Planzeichen aus den Beispielen wurden Ausschnitte aus den behandelten Plänen genutzt, wozu jeweils das Einverständnis der Stadtverwaltungen eingeholt wurde.

Für die Analyse Würzburgs im Vergleich mit den anderen bayerischen Großstädten wurden Sekundärdaten unterschiedlicher Quellen genutzt. Hinsichtlich der Bevölkerungszahl und -dichte sowie der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke wurden Daten des Statistischen Bundesamts und des Bayerischen Landesamts für Statistik verwendet. Zum Vergleich der quantitativen Grünflächenversorgung wurde auf Ergebnisse aus einer Analyse von Tröger et al. (2016) (Berliner Morgenpost) mit wissenschaftlicher Beratung durch die Technische Universität Berlin und die Universität Freiburg zurückgegriffen, in welcher der Normalized Differenced Vegetation Index (NDVI) in den deutschen Stadtgebieten ausgewertet wurde. Die Ergebnisse wurden genutzt, um den Anteil der bepflanzten Flächen (Grünanteil) in den bayerischen Großstädten zu vergleichen. Zudem wurde auf dieser Basis die durchschnittliche Grünfläche pro Einwohner in den bayerischen Großstädten errechnet und in Relation gesetzt. Der Vergleich der Luftqualität in den Städten basiert auf dem Lufthygienischen Jahresbericht 2015 des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) (2016).

Um Hinweise auf die Betroffenheit der bayerischen Großstädte von der Klimaerwärmung zu erhalten, wurden Angaben des Klima-Reports Bayern 2015 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) genutzt. Speziell das Würzburger Lokalklima wurde an Hand der Klimafunktionskarte von Burghardt et al. (2016) ermittelt.

Im Hinblick auf die Biotopvernetzung in den bayerischen Großstädten wurden Geodaten genutzt, die Teil des BKGI sind und vom BfN für die Masterarbeit bereitgestellt wurden. Für das Stadtgebiet Würzburg wurden zusätzlich zu diesen Geodaten GIS-basierte Online-Applikationen bayerischer Landes-Institutionen genutzt (Geoportal Bayern, FIS-Natur Online).

Im bestehenden FNP mit Integriertem LP der Stadt Würzburg und in dem ihm übergeordneten Regionalplan (RegPlan) mit Integriertem Landschaftsrahmenplan (LRP) wurden UGI-relevante Darstellungen und Vorgaben für das Stadtgebiet ermittelt. Zudem wurden bestehende informelle Pläne und Konzepte mit deutlichem Bezug zur UGI im Stadtgebiet untersucht. In Ausschnitten aus Karten des Regionalplans mit Integriertem Landschaftsrahmenplan der Region Würzburg (1985) sind bestimmte räumliche Vorgaben durch farbliches Nachzeichnen hervorgehoben. Für die entsprechende Verwendung der Ausschnitte besteht das Einverständnis der Regierung von Unterfranken.

Die Photographien in Anhang I sollen beispielhaft Typen möglicher Bestandteile von UGI zeigen und das weite Spektrum von UGI veranschaulichen.

Auf der Karte des Anhang II sind die national bedeutsamen Lebensräume im Biotopverbund und die sogenannten Engstellen in der Biotopvernetzung im Stadtgebiet Würzburg abgebildet. Für die Verwendung der Abbildungen wurde auch hier das Einverständnis der jeweils zuständigen Behörden eingeholt.

In Anhang III sind tabellarisch Beispiele für Vermeidungsmaßnahmen zum Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung aufgeführt, die gleichzeitig zur Erhaltung und Entwicklung der UGI beitragen können. Die Tabelle wurde auf Grundlage eigener Überlegungen mit Microsoft Excel entwickelt.

3. Grundlagen

3.1. Urbane Grüne Infrastruktur

Grüne Infrastruktur

Grüne Infrastruktur (GI) wird in der GI-Strategie der EU als strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen bestimmt, das zur Bereitstellung eines breiten Spektrums an Ökosystemleistungen dient (KOM 2013, 3). Dem Begriff liegt der Gedanke zugrunde, dass die GI ebenso wie die technische und die soziale Infrastruktur eine unverzichtbare Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung bildet (Hansen et al. 2017, 3). GI kann sich sowohl im ländlichen, als auch im urbanen Raum befinden (KOM 2013, 3).

Urbane Grüne Infrastruktur

Urbane Grüne Infrastruktur (UGI) wird von Hansen et al. (2017) als Netzwerk naturnaher und gestalteter Flächen und Elemente in Städten definiert, die strategisch so geplant, erhalten, unterhalten und entwickelt werden, dass sie gemeinsam eine hohe Qualität hinsichtlich Nutzbarkeit, biologischer Vielfalt und Ästhetik aufweisen und ein breites Spektrum an Ökosystemleistungen erbringen (ebd., 3). Die Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI erfordert die Beteiligung verschiedenster staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure (ebd.). UGI fördert die Lebensqualität in Städten und trägt elementar zur Daseinsvorsorge bei (ebd.). Das Grundgerüst der UGI einer Stadt können Elemente wie etwa Parkanlagen, Grünzüge- und ringe, Wälder, naturnahe Landschaftsräume oder Gewässersysteme bilden (ebd., 11). Bestandteile der UGI können aber grundsätzlich alle Formen vegetations- und wassergeprägter Flächen und Elemente sein oder sie können zu solchen entwickelt werden (ebd., 3). Auch Bauwerksbegrünungen können Teil der UGI sein. Stark versiegelte und bebaute Flächen können durch (Teil-)Entsiegelung, Begrünung und Bepflanzung zu einem Teil der UGI entwickelt werden (ebd., 3). Nach dem Verständnis, das dieser Arbeit zugrunde liegt, können die Bestandteile der UGI auch als Stadtgrün oder urbanes Grün bezeichnet werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass UGI auf einem Planungsansatz basiert, bei dem die Vernetzung des Stadtgrüns, dessen Ökosystemleistungen, Multifunktionalität und Biotopfunktion im Vordergrund stehen. Daher ist Stadtgrün im Sinne dieser Arbeit nicht zwangsläufig in gleichem Maße auch Teil der UGI. Stadtgrün kann aber bei Bedarf prinzipiell in seiner Funktion für die UGI gesteigert werden. So kann etwa eine isolierte, intensiv gepflegte und einseitig genutzte Grünfläche durch bessere Anbindung an das Geh- und Radwegnetz, den Rückbau von Barrieren für Tiere, extensivere Pflege und Ermöglichung vielseitiger Nutzungsmöglichkeiten in ihrer Bedeutung für das UGI-Netz erhöht werden. Die Photographien in Anhang I sollen an Hand einiger Beispiele für Typen möglicher Bestandteile das große Spektrum der UGI veranschaulichen. Beispiele für Kombinationen von Grauer Infrastruktur (wie zum Beispiel asphaltierten Straßen, geschotterten Gleistrassen oder Bauwerken) und Grüner Infrastruktur sind Straßenbegleitgrün, begrünte Gleisanlagen oder Bauwerksbegrünungen (vgl. Anhang I). Als Ersatz von Grauer durch Grüne Infrastruktur werden Beispiele für ehemals asphaltierte Flächen aufgezeigt, die entsiegelt und begrünt wurden (vgl. Anhang I). Bäume - ob als Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen oder Baumreihen -, sind auf Grund ihres hohen Potenzials an Ökosystemleistungen und ihres weiten Einsatzfeldes von besonderer Bedeutung für die UGI. Begrünte, offene und zugängliche Gewässer, Becken und Teichanlagen können aquatische Bestandteile von UGI sein. Auch Schutzgebiete und geschützte Biotope sowie Brachflächen mit Ruderalvegetation können wichtige Elemente des UGI-Netzes sein. Zur UGI kann auch im Privaten und im kleinen Umfang beigetragen werden, zum Beispiel durch umweltverträgliches Urban Gardening, Innenhofbegrünung, Hausgärten, begrünten Dachterrassen und Balkonen sowie für Tiere überwindbare Einfriedungen an den Grundstückgrenzen, Vogelnist- und Fledermauskästen oder Bauelementen zum gebäudeintegrierten Artenschutz.

Strategische Ziele und Planungsprinzipien

Wie eingangs bereits erwähnt, kann UGI zur Bewältigung unterschiedlicher gesamt­gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Zur strategischen Zielsetzung von UGI sind im Forschungsprojekt sieben Handlungsschwerpunkte ausgewählt worden, zu deren Stärkung die UGI beitragen soll:

- Förderung von Gesundheit und Lebensqualität,
- Klimaanpassung und Stärkung der Resilienz,
- Schutz und Erleben der biologischen Vielfalt,
- Förderung des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Teilhabe,
- Stärkung der grünen Baukultur,
- Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz sowie
- Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung.

(Hansen et al. 2017, 7-10)

Zur Umsetzung dieser übergeordneten Ziele des UGI-Konzepts sind die vielfältigen Ökosystemleistungen von urbanem Grün von zentraler Bedeutung. Durch sie sollen die Städte besser an den Klimawandel angepasst und die Umweltbelastungen in den Städten gesenkt werden. Multifunktionale grüne Freiräume sollen entstehen, die verschiedenen Nutzergruppen Raum für Begegnung bieten und in unterschiedlicher Weise für Erholung und Bewegung zur Verfügung stehen. Gestaltete Grün- und Freiflächen sollen dabei als grüne Baukultur Identität stiften. Auf gesamtstädtischer Ebene soll Stadtnatur in ihrer Vielfalt erhalten, gestärkt und für die Menschen besser zugänglich und erlebbar werden. Nachhaltige Entwicklungen können durch UGI vorangetrieben, die negativen Auswirkungen von städtischem Wachstum und urbanen Nutzungen auf die Umwelt gemindert und der Ressourcenverbrauch gesenkt werden. Die Städte sollen ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort sowie gleichzeitig ein starker Wirtschafts­standort sein. (Hansen et al. 2017, 7-10)

Zur Erreichung dieser Ziele sind im UGI-Forschungsprojekt fünf Prinzipien konzipiert worden, die es bei der Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI zu berücksichtigen gilt:

- Verbesserung von Qualitäten,
- Schaffung vernetzter Grünsysteme,
- Förderung von Mehrfachnutzung und Funktionsvielfalt,
- Entwicklung der Grünen und Grauen Infrastruktur miteinander sowie
- Anregung von Kooperationen und Allianzen.

(Hansen et al. 2017, 13-14)

Die UGI einer Stadt wird als zusammenhängendes grünes Freiraumsystem entwickelt. Grüne Freiräume sind umso mehr als Elemente dieses Netzwerks qualifiziert, je höher ihre sozialen, ökologischen und gestalterischen Qualitäten sind. Als Bestandteile der UGI sollen sie qualitativ gestärkt und durch geeignete Pflege und Unterhaltung in ihrer Qualität langfristig gesichert werden. UGI ist so zu planen, dass vielfältige Ökosystemleistungen bereitgestellt und verschiedene Nutzungsansprüche befriedigt werden. Soweit möglich sollen die Nutzungsfunktionen von urbanem Grün überlagert und verknüpft werden, sodass sich Synergien ergeben. Ökosystemleistungen von UGI können in Kombination mit Grauer Infrastruktur gezielt eingesetzt werden, um deren Leistungsfähigkeit zu erhöhen beziehungsweise zu erweitern, zum Beispiel in Form von Bauwerksbegrünungen, Retentionsbecken zur Entwässerung von Dächern oder Emissionsschutzpflanzungen an Straßen. Die Umsetzung der UGI erfordert eine umfassende Zusammenarbeit in vielerlei Hinsicht. Insbesondere sind ressort­übergreifende Kooperationen innerhalb der Stadtverwaltung sowie umfassende Partizipationsprozesse zur Einbindung der Stadtbevölkerung erforderlich. (vgl. Hansen et al. 2017, 13-14)

Vernetzung

Vernetzung im Sinne der UGI bezieht sich sowohl auf die räumlichen, als auch auf die funktionalen Zusammenhänge im UGI-Netzwerk (vgl. Hansen et al. 2017, 13). Sie schließt die Vernetzung von Ökosystemleistungen, von Nutzungsfunktionen für die Stadtbevölkerung und von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen mit ein. Wichtige Ökosystemleistungen, die durch die Vernetzung von grünen Freiräumen erreicht werden können, sind beispielsweise die Zuleitung von Frisch- und Kaltluft­strömen in den Siedlungsbereich und die Ableitung belasteter und warmer Luftmassen zugunsten der Klimaanpassung und Luftreinhaltung. Die Vernetzung der Nutzungsfunktionen für die Stadtbevölkerung betrifft auch die Verteilung, Anbindung und Zugänglichkeit der multifunktionalen grünen Freiräume des UGI-Netzes. Die UGI kann in diesem Kontext beispielsweise auch ein begrüntes, dezentral entwässertes und barrierefreies Wegenetz für Fußgänger, Rad- und Pedelec- sowie Rollstuhlfahrer beinhalten, das die Freiräume miteinander verbindet. Auf diese Weise kann die UGI zugleich als System für nachhaltige Mobilität dienen (vgl. Hansen et al. 2017, 13). Die Konnektivität der UGI für Flora und Fauna dient dem Schutz und der Förderung der biologischen Vielfalt und muss in das UGI-Netz integriert sein. Die Vernetzung im Sinne der UGI muss somit insgesamt den Zielen und Planungsprinzipien der UGI Rechnung tragen.

Ökosystemleistungen und Multifunktionalität

Von wesentlicher Bedeutung für die UGI sind auch Ökosystemleistungen. Damit werden von Ökosystemen erbrachte Leistungen und Güter bezeichnet, die den Menschen einen wirtschaftlichen, materiellen, gesundheitlichen oder psychischen Nutzen bringen und so direkt oder indirekt zum menschlichen Wohlergehen beitragen (Kowarik et al. 2016, 293). Sie werden unterteilt in Versorgungs-, Regulierungs- und kulturelle Leistungen von Ökosystemen (ebd., 24). Die Grundlage für Ökosystem­leistungen bilden die biologische Vielfalt und die sogenannten Basisleistungen (ebd.). Letztere umfassen ökologische Prozesse wie zum Beispiel Photosynthese, Bodenbildung und Nährstoffkreisläufe (ebd.). Das Spektrum der möglichen Ökosystemleistungen von urbanem Grün ist sehr weitreichend. Ein Beispiel für Versorgungsleistungen von Stadtgrün ist die Nahrungsmittelversorgung aus urbanen Gärten (Kowarik et al. 2016, 24). Hinsichtlich der Regulierungsleistungen dient urbanes Grün zum Beispiel der Klimaanpassung und der Verbesserung der Luftqualität. Kulturelle Ökosystemleistungen von Stadtgrün sind etwa dessen positive Beiträge zur Erholung sowie zur Natur- und Umweltbildung (Kowarik et al. 2016, 24). Auch die identitäts- und heimatstiftende Wirkung von Stadtgrün, beispielsweise in Form eines alten landschaftsprägenden Solitärbaums auf einem Stadtplatz, kann als kulturelle Ökosystemleistung betrachtet werden.

Die Bereitstellung vielfältiger Ökosystemleistungen durch Stadtgrün kann mit der Überlagerung und Verknüpfung verschiedener einander stärkender oder ergänzender Nutzungsfunktionen und mit umfassenden Synergieeffekten einhergehen. Dieser strategisch-konzeptionelle Ansatz der Kombination verschiedener Nutzungs­funktionen von begrünten Freiräumen wird in der vorliegenden Arbeit in Anlehnung an das UGI-Forschungsprojekt und das Weißbuch Stadtgrün auch als Multifunktionalität des urbanen Grüns bezeichnet. Multifunktionale grüne Freiräume stehen im Gegensatz zu monofunktionalen Freiräumen, in denen entsprechend einzelne Nutzungen stark dominieren (Böhm et al. 2016, 22). Mit der konsequenten Entwicklung multifunktionaler grüner Freiräume können gleichzeitig mehrere strategische Ziele des UGI-Konzepts erreicht werden. Bei der gezielten Kombination unterschiedlicher Nutzungen und Funktionen von Stadtgrün ist darauf zu achten, dass die angestrebten Nutzungs­funktionen möglichst konstruktiv zusammenwirken oder zumindest miteinander verträglich sind. Denn die möglichen Nutzungsfunktionen können auch zueinander im Konflikt stehen, sich gegenseitig einschränken oder sogar ausschließen. Zum Beispiel kann die Kombination der Nutzung einer Grünfläche für Erholungs- und Freizeit­zwecke mit deren Funktion als Biotop für Tiere und Pflanzen ein erhebliches Konfliktpotenzial darstellen, wenn eine intensive Nutzung mit hoher Frequentierung der Grünfläche absehbar ist und gleichzeitig Populationen störungsempfindlicher Tiere und Pflanzen mit geringer Resistenz oder relativ ineffektiver Verbreitungsstrategie auf der Grünfläche vorhanden sind. So ist die Multifunktionalität urbanen Grüns auf Grund unterschiedlicher, miteinander konkurrierender Nutzungsansprüche und Funktionen häufig mit Zielkonflikten verbunden (vgl. Böhm et al. 2016, 23). Zudem können gesetzliche Vorgaben bestehen, die die potenzielle Nutzbarkeit von Grünflächen für bestimmte Funktionen einschränken oder untersagen, beispielsweise aus denkmalschutzrechtlichen Gründen (ebd.).

Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt (Biodiversität) ist von grundlegender Bedeutung für die Erbringung von Ökosystemleistungen (vgl. Kowarik et al. 2016, 24). In der vorliegenden Arbeit wird mit biologischer Vielfalt in Anlehnung an das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro (1992) sowie an den TEEB (The Economics of Ecosystems and Biodiversity)-Prozess in Deutschland (Naturkapital Deutschland) die Variabilität lebender Organismen und der von ihnen gebildeten ökologischen Komplexe bezeichnet (vgl. Kowarik et al. 2016, 27). Sie umfasst demnach drei Ebenen - (1) die Vielfalt an Ökosystemen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, (2) die Artenvielfalt sowie (3) die genetische Vielfalt innerhalb der einzelnen Arten (ebd.). Hinsichtlich der Artenvielfalt scheint heute in der Wissenschaft weitgehend Konsens darüber zu bestehen, dass viele Arten und Artengruppen im urbanen, insbesondere im periurbanen Raum (Stadtrand), häufiger vorkommen und die Artenzahl dort auch insgesamt oft höher ist als im ländlichen Umfeld, besonders wenn letzteres durch intensive Nutzung geprägt ist (vgl. Werner et al. 2009, 32). Dies hängt mit der meist höheren Diversität und Variabilität der Standortbedingungen und Habitatstrukturen im urbanen und speziell im periurbanen Raum zusammen (vgl. ebd., 15 ff.). So finden in Städten viele heimische Pflanzenarten inzwischen geeignetere Standortbedingungen als im ländlichen Raum (Apophytie) und viele Tierarten Sekundärhabitate und Rückzugsmöglichkeiten (vgl. ebd.). Außenwände und Dächer von Gebäuden beispielsweise dienen einigen Tierarten als Lebensraum. Zu solchen gebäudebewohnenden Arten zählen insbesondere einigen Vogel- und Fledermausarten (vgl. Arndt et al. 2016, 8). Nektar sammelnde Insekten wie Bienen, Hummeln und Tagfalter können vom Blühzeitraum und Artenspektrum der blühenden Pflanzen in den Grünanlagen, Hausgärten, Dachterrassen und Balkonen der Stadt profitieren.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Artenrückgangs in Deutschland, der zunehmenden Urbanisierung und der Intensivierung der Landnutzung im ländlichen Raum sind die deutschen Städte besonders gefordert, zur Erhaltung und Besserung der biologischen Vielfalt beizutragen (vgl. Kowarik et al. 2016, 18).

Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme

Die zunehmende Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke (Flächenverbrauch) und deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität, die Umwelt und - durch die Wegnahme und Verhinderung wichtiger Ökosystemleistungen - für die Menschen selbst (vgl. BMUB 2017b; Hänel et al. 2016, 47), stellt wie eingangs erwähnt, eine wesentliche Herausforderung für die deutschen Großstädte dar. Die Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in ihrer Gesamtheit deutschlandweit in den letzten Jahren täglich durchschnittlich um etwa 66 Hektar angestiegen (Statistisches Bundesamt 2017a; Referenzzeitraum 2012-2015). Allein in Bayern lag 2015 die tägliche Zunahme der für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommenen Fläche bei etwa 13 Hektar (Bayerisches Landesamt für Statistik 2016). Zur Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme bestehen heute bundesweit verschiedene gesetzliche Vorgaben, so zum Beispiel im Raumordnungsgesetz (ROG), in dem für die Bauleitplanung maßgeblichen Baugesetzbuch (BauGB) und in dem für die kommunale Landschaftsplanung maßgeblichen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Nach den Grundsätzen der Raumordnung des § 2 ROG ist die Flächeninanspruchnahme im Freiraum zu begrenzen, die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen so weit wie möglich zu vermeiden sowie die Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und zentrale Orte auszurichten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG). Nach den Grundsätzen der Bauleitplanung im BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Auswirkungen auf Fläche, Boden und Landschaft besonders zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB). Zudem ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Vorschrift nach § 1a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB anzuwenden, nach welcher mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbar-machung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind (§ 1a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 BauGB). Diese Vorgaben sind auch in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 2 S. 3 BauGB). Zudem ist im BauGB seit dessen Novellierung 2013 vorgeschrieben, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll (vgl. § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB; StMI 2013). Wenn eine Kommune dennoch beabsichtigt, etwa landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen baulich umzuwandeln, besteht seither eine Begründungsanforderung, wobei Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden sollen, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungs­möglichkeiten zählen können (vgl. § 1a Abs. 2 S. 4 BauGB; StMI 2013). Im Naturschutzrecht ergibt sich die Vermeidung der Flächenneuinanspruchnahme unter anderem daraus, dass großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume vor weiterer Zerschneidung zu bewahren sind und die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich haben muss (§ 1 Abs. 5 S. 1 bis 2 BNatSchG).

Wie die Entwicklungen der letzten Jahre gezeigt haben, ist die Problematik des Flächenverbrauchs jedoch trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Vorgaben keineswegs gelöst (vgl. dazu Kapitel 7.1). Angesichts der negativen Folgen der zunehmenden Flächeninanspruchnahme ergibt sich aber - vom gesetzlichen Auftrag ganz abgesehen - im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die Notwendigkeit, das Ausmaß des Flächenverbrauchs auf kommunaler Ebene effektiv und deutlich zu reduzieren, die Flächeninanspruchnahme besser zu kontrollieren und nachhaltig zu steuern (vgl. Hänel et al. 2016, 47).

Doppelte Innenentwicklung

Verfügbare bisher unversiegelte Flächen stellen für Kommunen nicht nur im Außen-, sondern auch im Innenbereich grundsätzlich eine Möglichkeit für eine Bebauung beziehungsweise Versiegelung dar. In den Städten muss neben dem Schutz des Außenbereichs vor Flächenneuinanspruchnahme auch sichergestellt werden, dass die bauliche Nachverdichtung im Zuge der vorrangigen Innenentwicklung nicht zu einer Verschlechterung der Lebens- und Umweltbedingungen im Innenbereich führt (vgl. Kühnau et al. 2017, 11). Denn insbesondere in wachsenden Städten bestehen zunehmende Konkurrenzen um die Nutzung des begrenzt vorhandenen freien Raumes sowie Zielkonflikte zwischen baulicher und freiraumbezogener Entwicklung (Böhm et al. 2016, 24, 239). Rechtlich ergibt sich der Freiraumschutz unter anderem aus § 1 Abs. 6 BNatSchG, nach welchem Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen sind.

Das Konzept der Doppelten Innenentwicklung (DOPI) verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, Flächenreserven im Siedlungsbestand zwar zum Teil baulich zu nutzen, gleichzeitig aber auch das Stadtgrün umfassend zu entwickeln, zu vernetzen und qualitativ aufzuwerten (Böhm et al. 2016, 220, 239). Bauliche Innenentwicklung und Stadtgrün sollen somit konzeptionell als Einheit zusammengeführt, Synergien gefördert und Nutzungskonflikte gelöst werden (Kühnau et al. 2017, 7).

3.2. Planungsinstrumente

Für die strategische Planung, Erhaltung und Entwicklung von UGI kommt grundsätzlich eine Vielzahl an Instrumenten in Frage (vgl. Hansen et al. 2017, 18). Nachfolgend werden ausgewählte Planungsinstrumente vorgestellt, die in der Masterarbeit von besonderer Bedeutung sind.

Formelle Planungsinstrumente

Formelle Planungsinstrumente weisen Rechtscharakter auf und ihre Regelungs-möglichkeiten und Verfahrensschritte sind gesetzlich klar definiert (vgl. Böhm et al. 2016, 53, 240). Von besonderer Bedeutung sind in der vorliegenden Arbeit die formellen Planungsinstrumente Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) auf gesamtstädtischer Ebene sowie auf der nachgeordneten Ebene Bebauungsplan (BPlan) und Grünordnungsplan (GOP).

Informelle Planungsinstrumente

Neben den formellen Planungsinstrumenten kommen für die planerische Umsetzung der UGI informelle Planungsinstrumente in Frage, die also grundsätzlich nicht rechtlich vorgeschrieben und normiert sind (Böhm et al. 2016, 68, 240). Ihr Vorteil kann darin bestehen, dass sie methodisch, räumlich und inhaltlich flexibel sind und so an den lokalen Planungskontext angepasst werden können (ebd.). Informelle Planungs-instrumente werden insbesondere zur Vorbereitung und zur Erhöhung der Effektivität formeller Verfahren eingesetzt (ebd.). Durch Stadtratsbeschluss können auch informelle Planungen Verbindlichkeit für Politik und Verwaltung einer Stadt entfalten (ebd.). Auf die das informellen Planungsinstrumentarium der Freiraumraum­entwicklungs­planung und der Biotopverbundplanung wird in den nächsten Abschnitten näher eingegangen.

Freiraumentwicklungsplanung

Kommunale Strategien, Konzepte und Pläne zur Freiraumentwicklung eignen sich zur langfristigen Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI im Kontext einer nachhaltigen Stadt- beziehungsweise Innenentwicklung (Hansen et al. 2017a, 18; Böhm et al. 2016, 73). Sie können auf ganze Stadtgebiete, Stadtquartiere oder Einzelflächen ausgerichtet sein (Böhm et al. 2016, 73). Häufig werden in städtischen Freiraumentwicklungsplanungen im Sinne eines integrierten Ansatzes verschiedene Anforderungen und Funktionen von Stadtgrün in einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammengefasst (ebd.). Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung qualifizierter Strategien, Konzepte und Pläne zur Freiraumentwicklung ist nach Böhm et al. (2016) die kleinräumige Erfassung, Analyse und Bewertung des bestehenden Stadtgrüns, um auf dieser Grundlage räumliche und funktionale Schwerpunkte für Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des städtischen Freiraumsystems festlegen zu können (Böhm et al. 2016, 73-74).

Biotopverbundplanung

Kommunale Biotopverbundplanungen dienen zur Verbesserung der Lebensraum­vernetzung für Flora und Fauna sowie zur Umsetzung des in § 21 BNatSchG vorgeschriebenen länderübergreifenden Biotopverbunds in den Städten und Gemeinden. Dieser dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG). In städtischen Biotopverbundplanungen sollten dabei nicht nur einzelne naturschutzfachlich hochwertige Bereiche miteinander verbunden werden, sondern es ist auch eine systematische großräumige Vernetzung anzustreben (vgl. Böhm et al. 2016, 76). Biotopverbundpläne und -konzepte, in denen konkrete Entwicklungsflächen aufgezeigt sind, können zum Vollzug der Eingriffsregelung genutzt werden (ebd., 77). Im Sinne der UGI-Planungsprinzipien der Schaffung vernetzter Grünsysteme und der Förderung von Mehrfachnutzung und Funktionsvielfalt sollten Städtische Biotopverbundpläne und -konzepte jedoch noch weitere Nutzungsfunktionen erfüllen und neben der biologischen Vielfalt auch anderen Zielen der UGI dienen. So kann ein städtischer Biotopverbund neben seiner Funktion für Arten und Biotope gleichzeitig zum Beispiel auch zur Erhaltung und Entwicklung von grünen Freiflächen für die Frisch- und Kaltluftzufuhr und den Luftaustausch sowie zur gezielten Lenkung von Freizeit- und Erholungsnutzungen in einer für Flora und Fauna möglichst verträglichen Weise genutzt werden (vgl. Böhm et al. 2016, 76 f.; Hansen et al. 2017, 19). Wesentlich ist bei städtischen Biotopverbundplanungen in diesem Zusammenhang auch die Anbindung beziehungsweise Verknüpfung mit dem Stadt-Umland, gerade auch im Hinblick auf die Frisch- und Kaltluftzufuhr und den Luftaustausch (Böhm et al. 2016, 76).

3.3. Schlussfolgerungen

Wichtige Aspekte des UGI-Konzepts sind Vernetzung, Multifunktionalität, Ökosystemleistungen und biologische Vielfalt (vgl. Kapitel 3.1). Es steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept der Doppelten Innenentwicklung, welches jedoch noch stärker auf eine Kombination von baulicher Innenentwicklung mit der Förderung von Stadtgrün ausgerichtet ist. Die Verknüpfung von UGI und Doppelter Innenentwicklung hat nach eigener Auffassung ein hohes Potenzial für die nachhaltige Stadtentwicklung gerade in deutschen Großstädten. Zur fortlaufenden Entwicklung der UGI auf gesamtstädtischer Ebene erscheint es auf Grund der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit informeller Planungsinstrumente (vgl. Böhm et al. 2016, 68, 240) sowie im Sinne einer inhaltlichen Verzahnung zielführend, einen Freiraum­entwicklungsplan in Kombination mit einem Biotopverbundplan zu erstellen. Dieser kann als Bestandteil oder als Ergänzung des formellen Instrumentariums der Bauleitplanung und der kommunalen Landschaftsplanung konzipiert werden. Ein solcher städtischer Freiraumentwicklungs- und Biotopverbundplan muss dabei nach eigener Ansicht einem integrierten Ansatz folgen und auf einer umfassenden Grundlagenermittlung und -analyse basieren. Der Plan sollte permanent fortgeschrieben und in seiner grundsätzlichen Ausrichtung vom Stadtrat beschlossen werden.

4. Potenzial der Bauleitplanung zur Planung, Erhaltung und Entwicklung der Urbanen Grünen Infrastruktur

4.1. Bauleitplanung

Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (FNP) (Vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (BPlan) (Verbindlicher Bauleitplan) (§ 1 Abs. 2 BauGB). Die Bauleitplanung ist einheitlich auf Bundesebene geregelt. Maßgebliche Gesetze sind das BauGB und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Flächennutzungsplan

Im FNP wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (§ 5 Abs. 1 BauGB). Es wird somit im Grundsatz flächendeckend festgelegt, welche Flächen zukünftig in welcher Weise genutzt werden können (Böhm et al. 2016, 54). Damit wird auch grundlegend entschieden, welche Flächen erstmals oder erneut baulich genutzt werden können und welche Flächen stattdessen zum Beispiel vorrangig für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege genutzt werden sollen (vgl. ebd.).

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des FNP bilden die §§ 1 bis 7 BauGB und die BauNVO. Der FNP ist entsprechend der Vorgaben des BauGB mit umfangreichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen aufzustellen (vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB). Die öffentlichen und privaten Belange sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Zudem ist bei der Aufstellung eine Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 BauGB), deren Ergebnis in einem Umweltbericht nach Anl. 1 BauGB darzulegen ist (§ 2a Nr. 2 BauGB). Der FNP kann geändert, ergänzt und neu aufgestellt werden (§ 6 Abs. 6 BauGB). Als Planungshorizont für den FNP werden nach Büchner (2010) regelmäßig etwa 15 Jahre zu Grunde gelegt (ebd., 310).

Der FNP ist als Vorbereitender Bauleitplan im Gegensatz zum BPlan keine für die Bürger einer Kommune unmittelbar rechtsverbindliche Rechtsvorschrift, so dass aus ihm keine Nutzungsansprüche abgeleitet werden können (vgl. Büchner 2010, 312). Dennoch hat er eine rechtliche Bindungswirkung (vgl. ebd.). Denn zum einen gilt das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB, nach dem der BPlan aus dem FNP zu entwickeln ist, wobei jedoch abweichende Regelungen gelten können (vgl. § 8 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 und 4 sowie § 13a BauGB; vgl. Büchner 2010, 312). Zum anderen können die Darstellungen des FNP gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB der Zulassung eines Vorhabens im Außenbereich, selbst privilegierten Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB, entgegenstehen (vgl. Büchner 2010, 312). So können im FNP durch entsprechende Darstellungen beispielsweise Windkraftanlagen im Außenbereich (privilegierte Vorhaben, vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) in einem bestimmten Gebiet konzentriert (Vorranggebiet) oder ausgeschlossen (Ausschlussgebiet) werden (vgl. ebd.).

Bebauungspläne

Abweichungen des BPlan vom FNP erfordern in der Regeln dessen Änderung in einem förmlichen Verfahren (Parallelverfahren) (§ 8 Abs. 3 BauGB). Der BPlan hat die Aufgabe, in seinem Geltungsbereich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des BauGB verbindlich zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB) und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 S. 1 BauGB). Durch den BPlan wird somit materielles Recht geschaffen, er ist also rechtsverbindlich für alle Bürger (Büchner 2010, 313; Böhm et al. 2016, 57). Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des BPlan bilden die §§ 1 bis 4c und 8 bis 10a BauGB sowie die BauNVO.

4.2. Vergleich der strategischen Ziele der Urbanen Grünen Infrastruktur mit den Planungsleitsätzen der Bauleitplanung

Die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachtenden Planungsleitsätze des § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 1a BauGB umfassen viele Aspekte, die im Zuge der strategischen Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI Anwendung finden können.

Wie in Tabelle 1 aufgezeigt ist, stehen die Planungsleitsätze des § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 1a BauGB mit folgenden strategischen Zielen der UGI im Zusammenhang:

- Förderung von Gesundheit und Lebensqualität,
- Klimawandelanpassung und Stärkung der Resilienz,
- Schutz und Erleben von biologischer Vielfalt,
- Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz

Vergleich der strategischen Ziele der UGI mit den Planungsleitsätzen der Bauleitplanung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Vergleich zwischen den strategischen Zielen der UGI mit den Planungsleitsätzen des § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 1a BauGB

4.3. Geeignete Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan

In § 5 Abs. 2 BauGB werden mögliche Darstellungsinhalte eines FNP bestimmt. Der Katalog von Darstellungsmöglichkeiten des § 5 Abs. 2 BauGB ist jedoch nicht abschließend (vgl. Büchner 2010, 310), Kommunen können somit auch weitere eigene Darstellungen verwenden.

Folgende Darstellungsmöglichkeiten des § 5 Abs. 2 BauGB sind hinsichtlich der strategischen Planung, Erhaltung und Entwicklung von UGI auf gesamtstädtischer Ebene von besonderer Relevanz:

- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c BauGB),
- Grünflächen, zum Beispiel Parkanlagen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB),
- Flächen mit Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB),
- Wasserflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB),
- Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB) sowie
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a BauGB), einschließlich Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2a i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB).

4.4. Geeignete Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen

Die Festsetzungsmöglichkeiten in einem BPlan sind in § 9 BauGB aufgeführt. Beim Qualifizierten BPlan und beim Einfachen BPlan sind diese Festsetzungsmöglichkeiten abschließend (vgl. Büchner 2010, 314). Eine Kommune darf in diesen Fällen somit nur Festsetzungen treffen, die in § 9 BauGB enthalten sind (vgl. ebd.). Bei einem Vorhabenbezogenen BPlan hingegen ist die Kommune nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB gebunden, sondern hat auch die Möglichkeit, andere, auf das konkrete Vorhaben bezogene Festsetzungen zu treffen (vgl. § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB; vgl. Büchner 2010, 314).

Viele mögliche Festsetzungen des § 9 BauGB sind für die strategische Planung, Erhaltung und Entwicklung von UGI von hoher Relevanz. Dabei handelt es sich zum einen um mögliche Festsetzungen, die für den Bebauungs- und Versiegelungsgrad sowie für die Lage und Dimensionierung von Gebäuden im Geltungsbereich maßgeblich sind. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Festsetzung der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), der Höchstmaße für die Größe, Breite und Tiefe von Wohnbaugrundstücken (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) sowie der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) zu nennen. Zum anderen bestehen Festsetzungsmöglichkeiten, die unmittelbar für die strategische Planung, Erhaltung und Entwicklung der UGI genutzt werden können:

Festsetzung von

- öffentlichen und privaten Grünflächen, z.B. Parkanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB),
- Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. a BauGB),
- Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB)
- landwirtschaftliche Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB),
- Wald (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB),
- Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB),
- Flächen oder Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen (§ 9 Abs. 1a BauGB i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB),
- Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB),
- Wasserflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) sowie
- Flächen für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB).

Festgesetzte Grünflächen stehen grundsätzlich nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung (Böhm et al. 2016, 58). Die Zweckbestimmung der Grünflächen kann dabei weiter konkretisiert werden (ebd.). Die Festsetzung von privaten Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) kann sich auch auf Teile von Privatgrundstücken beziehen (vgl. Büchner 2010, 317). Entsprechende Grundstücksteile können dann nicht mehr auf die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) angerechnet werden (ebd.).

Mit der Festsetzung von Wasserflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) sind zum Beispiel Tümpel, Teiche oder Bachläufe gemeint (Büchner 2010, 317). Bei dieser Festsetzungsmöglichkeit ist zu beachten, dass bei größeren Wasserflächen unter Umständen ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich sein kann (ebd.).

Die Festsetzung von landwirtschaftlichen Flächen und Wald (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB) ist möglich, soweit dies städtebaulich erforderlich ist, zum Beispiel zur räumlichen Trennung von Siedlungskörpern oder zum Erhalt einer Waldkulisse (Büchner 2010, 317).

Festsetzungen von Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB) können sich zum Beispiel auf festgesetzte Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB), nicht überbaute Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) sowie Dach- und Fassadenbegrünungen beziehen, die auf öffentlichen oder privaten Grundstücken beziehungsweise Straßen oder Plätzen liegen können (Böhm et al. 2016, 58). Durch entsprechende Festsetzungen in einem BPlan kann somit selbst bei einer hohen Bebauungsdichte ein hoher Grünanteil rechtsverbindlich vorgeschrieben werden (ebd.). Bei der Festsetzung von Bepflanzungen auf einem privaten Grundstück hängt die Durchführung der Bepflanzungen teilweise davon ab, ob die Grundstücks-eigentümer das ihnen eingeräumte Baurecht auf dem Grundstück nutzen (Böhm et al. 2016, 61). Alternativ besteht die Möglichkeit der Anordnung eines Pflanzgebots nach § 178 BauGB, wonach die Kommune den Eigentümer durch Bescheid verpflichten kann, sein Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist entsprechend den getroffenen Festsetzungen zu bepflanzen (ebd.). Allerdings können aus festgesetzten Bepflanzungen auf einem Privatgrundstück unter bestimmten Umständen Entschädigungsansprüche der Grundstückseigentümer auf Grund des § 41 Abs. 2 BauGB resultieren (ebd., 61).

Die Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen (§ 9 Abs. 1a BauGB, § 1a Abs. 3 BauGB) kann grundsätzlich auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs (§ 1a Abs. 3 BauGB) und auch im Innenbereich erfolgen, soweit die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die durch den Eingriff beeinträchtigten Funktionen wiederherzustellen beziehungsweise zu ersetzen (vgl. Böhm et al. 2016, 60). Zudem können Kompensationsmaßnahmen auch überlagernd auf solchen Flächen festgesetzt werden, für die eine andere städtebauliche Nutzung oder Funktion festgesetzt ist, zum Beispiel auf festgesetzten Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) oder festgesetzten Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) (vgl. Böhm et al. 2016, 58). Die Festsetzung einer KompensationsFläche kann grundsätzlich auch ein städtebauliches Erfordernis zur Aufstellung eines BPlan begründen (vgl. ebd.). Damit kommt dem BPlan ein weitreichender Auftrag zur Bodenordnung zu, der sich nicht nur auf die baulichen Nutzungen und Funktionen bezieht, sondern auch auf die nicht baulichen (vgl. ebd.).

4.5. Geeignete Planzeichen für die Bauleitplanung

Die Planzeichen, die in den Bauleitplänen für die Darstellungen und Festsetzungen verwendet werden sollen, sind in der Anlage der Planzeichenverordnung (PlanZV) festgelegt (§ 2 Abs. 1 PlanZV). Bei der Verwendung der Planzeichen können Darstellungsformen auch miteinander verbunden werden (§ 2 Abs. 1 S. 3 PlanZV). Außerdem können die in der Anlage der PlanZV enthaltenen Planzeichen nach § 2 Abs. 2 PlanZV ergänzt werden, soweit dies zur eindeutigen Darstellung des Planinhalts erforderlich ist beziehungsweise im konkreten Fall in der Anlage der PlanZV kein geeignetes Planzeichen enthalten ist. Bei einem BPlan sind allerdings zusätzliche Planzeichen praktisch nur dann möglich, sofern es sich um einen Vorhabenbezogenen BPlan handelt, da die Kommune nur in diesem Fall nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB gebunden ist (vgl. § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). Soweit für die Darstellungen im FNP oder für die Festsetzungen im Vorhabenbezogenen BPlan zusätzliche Planzeichen verwendet werden, ist zu beachten, dass diese sinngemäß aus den in der Anlage der PlanZV angegebenen Planzeichen zu entwickeln sind (§ 2 Abs. 2 S. 2 PlanZV).

5. Potenzial der kommunalen Landschaftsplanung zur Planung, Erhaltung und Entwicklung der Urbanen Grünen Infrastruktur

5.1. Gesetzliche Landschaftsplanung

Die gesetzliche Landschaftsplanung im Sinne dieser Arbeit umfasst die im BNatSchG verankerten formellen Planungsinstrumente Landschaftsprogramm (LaPro), Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan (LP) und Grünordnungsplan (GOP) (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 BNatSchG). Sie hat die Aufgabe, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele aufzuzeigen (vgl. § 8 und 9 Abs. 1 BNatSchG).

5.2. Vergleich der Ziele der Urbanen Grünen Infrastruktur mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die konkreten Aufgabenfelder der gesetzlichen Landschaftsplanung ergeben sich somit aus den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in § 1 BNatSchG vorgeschrieben sind (vgl. Grünberg 2016b, 254).

Im Vergleich zwischen den strategischen Zielen der UGI mit den Zielen nach § 1 BNatSchG zeigen sich einige Überscheidungen. Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, betrifft dies im Wesentlichen die folgenden strategischen Ziele der UGI:

- Schutz und Erleben von biologischer Vielfalt,
- Förderung von Gesundheit und Lebensqualität,
- Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz sowie
- Klimaanpassung und Stärkung der Resilienz.

Vergleich der strategischen Ziele der UGI mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Vergleich zwischen den strategischen Zielen der UGI und den Zielen von Naturschutz und Land-schaftspflege i.S.d. § 1 BNatSchG

5.3. Kommunale Landschaftsplanung

Mit kommunaler Landschaftsplanung als Teil der gesetzlichen Landschaftsplanung ist in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich die Aufstellung, Fortschreibung und Neuaufstellung von Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen (§ 11 BNatSchG) gemeint. In Stadtstaaten umfasst die kommunale Landschaftsplanung außerdem die jeweiligen Landschaftsprogramme (§ 10 BNatSchG). Die wesentlichen Rechts­grundlagen der kommunalen Landschaftsplanung ergeben sich aus dem BNatSchG und dem Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslands, in Bayern aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Bundesweit bilden die §§ 1, 8, 9, 11 BNatSchG sowie im Falle der Stadtstaaten zusätzlich der § 10 BNatSchG die zentrale rechtliche Basis der kommunalen Landschaftsplanung.

Die in der kommunalen Landschaftsplanung für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) und können in die Bauleitpläne übernommen werden (§ 11 Abs. 3 BNatSchG). Zugleich sind bei der Aufstellung von Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1 S. 2 BNatSchG).

Die Zuständigkeit, das Verfahren zur Aufstellung sowie die Durchführung von Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen richten sich nach Landesrecht (§ 11 Abs. 5 BNatSchG). Die landesspezifischen gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Landschaftsplanung sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich (vgl. Grünberg 2016b, 253). Dass die kommunale Landschaftsplanung im Gegensatz zur Bauleitplanung nicht vollständig einheitlich auf Bundesebene geregelt ist, schwächt nach Grünberg (2016b) die Position der kommunalen Landschaftsplanung hinsichtlich der Durchsetzung fachlicher Ansprüche, zum Beispiel in Bezug auf die Steuerungsfunktion des LP und dessen Rolle als Grundlagenplan (ebd., 258).

In der bayerischen Gesetzgebung bildet Art. 4 Abs. 2 S. 1 BayNatSchG die landesspezifische Rechtsgrundlage der kommunalen Landschaftsplanung. In Bayern sind Landschaftspläne und Grünordnungspläne Bestandteile der entsprechenden Bauleitpläne und somit direkt in die Bauleitplanung integriert (Primärintegration). Der LP ist in Bayern somit Bestandteil des FNP der Gemeinde (Integrierter LP), der GOP Bestandteil des jeweiligen BPlan (Integrierter GOP) (vgl. Art. 4 Abs. 2 S. 1 BayNatSchG). Ein LP oder GOP kann in Bayern jedoch auch dann aufgestellt werden, wenn kein Bauleitplan erforderlich ist (Art. 4 Abs. 3 BayNatSchG).

Landschaftsplan

Im LP einer Kommune werden die für das gesamte Gemeindegebiet konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt (§ 11 Abs. 1 S. 1 BNatSchG). Ein LP ist durch die Kommune aufzustellen beziehungsweise fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BNatSchG) erforderlich ist, insbesondere wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 und § 9 Abs. 4 S. 1 BNatSchG), beispielsweise wenn im Gemeindegebiet umfangreiche Infrastruktur­maßnahmen oder die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen sind (vgl. Grünberg 2016b, 251). Ein LP enthält insbesondere Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft und über die Entwicklungsziele (Böhm et al. 2016, 63). Die Darstellungen des LP sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. g BauGB). Die Aufgaben des LP sind in § 9 BNatSchG vorgeschrieben. Der LP kann jedoch auch weitere wichtige Funktionen erfüllen. So eignet sich der LP darüber hinaus als umfassende Informationsgrundlage, als Beratungs- und Steuerungsinstrument sowie als Gesamtkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für ein Gemeindegebiet (vgl. Hansen et al. 2017a, 18-19; Böhm et al. 2016; BKGI, 41).

Die im entsprechenden Landschaftsrahmenplan dargestellten überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im LP für das Gemeindegebiet konkretisiert (§ 11 Abs. 1 S. 1 BNatSchG). Die Inhalte des LRP werden dabei in den LP übernommen, inhaltlich weiter verdichtet oder um lokal relevante Aspekte ergänzt (Grünberg 2016b, 255). Aus dem LRP können im LP auch konkrete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Gemeindegebiet abgeleitet werden (ebd.).

Der LP ist von grundlegender Bedeutung für die Einbindung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Bauleitplanung und dient der naturschutzfachlichen Qualifizierung des FNP (vgl. Grünberg 2016b, 252, 255; Böhm et al. 2016, 63).

Die Darstellungen des LP beziehungsweise die aus ihm hervorgehenden Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g sowie Abs. 7 BauGB). Sie können als Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 BauGB in die jeweiligen Bauleitpläne aufgenommen werden. Durch die Aufnahme als Festsetzungen in den BPlan gelangen sie dementsprechend zu Rechtsverbindlichkeit.

Der LP enthält Angaben über die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. a BNatSchG). Er dient somit als wichtige fachliche Grundlage für die Anwendung beziehungsweise den Vollzug der Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG und § 1a Abs. 3 BauGB) und für die Umweltprüfungen im Rahmen der Bauleitplanung (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Grünberg 2016b, 256 ff.). Er kann in diesem Kontext sowohl fachliche Grundlagen-informationen und Bewertungsmaßstäbe, als auch Informationen zu Möglichkeiten der Vermeidung von Eingriffen i.S.d. § 14 Abs. 1 BNatSchG liefern (Grünberg 2016b, 255 ff.). Zudem können im LP auch Flächen und Maßnahmen dargestellt werden, die zur Kompensation von voraussichtlich bevorstehenden Eingriffen in Natur und Landschaft genutzt werden sollen (Böhm et al. 2016, 65). Der LP kann dann als umfassendes Kompensationskonzept fungieren, das auch die Basis für einen Maßnahmen- und Flächenpool beziehungsweise für ein Ökokonto bilden kann (ebd.). Kompensations-erfordernisse aus der Eingriffsregelung können dadurch effektiv zur Entwicklung der Biotop- und Freiraumvernetzung sowie des Stadtgrüns im Innenbereich genutzt werden (ebd.).

Nach Böhm et al. (2016) kann der LP in der DOPI wichtige naturschutzfachliche Informationen für die Erfassung und Bewertung der Flächenpotenziale liefern (ebd., 40). Zudem kann er als wesentliche Planungsgrundlage bei städtebaulichen Sanierungs- und Stadtumbaumaßnahmen dienen (ebd., 63). Im Rahmen des Planungsprozesses des LP können bestehende Defizite im Innenbereich ermittelt und analysiert werden, um auf dieser Basis geeignete Entwicklungsziele und Maßnahmen abzuleiten (ebd.). Beispielsweise kann die Ausstattung mit Freiräumen für die wohnungsnahe Versorgung im Innenbereich untersucht werden und entsprechende Defizite durch geeignete Maßnahmen behoben oder gelindert werden, zum Beispiel durch die Nutzung von Baulücken für Grünflächen oder Spielplätze (ebd.).

Neben den aufgezeigten Funktionen kann der LP noch weitere wichtige Funktionen erfüllen. Er kann beispielsweise als naturschutzfachliche Grundlage auch für Fachplanungen wie der Wasserwirtschafts- oder der Verkehrsplanung sowie für Instrumente der Umweltfolgenprüfung wie Umweltverträglichkeitsprüfungen oder FFH-Verträglichkeitsprüfungen verwendet werden. Auch als Entscheidungshilfe bei Einzelvorhaben und für Stellungnahmen der Kommune liefert der LP wesentliche Grundlageninformationen. Darüber hinaus kann er zur Bündelung der lokalen Naturschutz-aktivitäten und des Fördermitteleinsatzes aus entsprechenden Förderprogrammen genutzt werden. (Grünberg 2016b, 256)

Grünordnungspläne

In einem GOP werden auf der Basis des LP die für das betreffende Teilgebiet der Kommune konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt (§ 11 Abs. 1 S. 1 BNatSchG). Analog zum LP ist der GOP somit der Fachbeitrag von Naturschutz und Landschaftspflege für einen Teilbereich des Gemeindegebiets.

Abweichend von § 11 Abs. 2 S. 2 BNatSchG, nach dem ein GOP aufgestellt werden kann (also nicht aufgestellt werden muss), ist in Bayern die Aufstellung eines GOP nach Art. 4 Abs. 2 S. 2 BayNatSchG vorgeschrieben, sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Er kann dabei auf einen Teil des Geltungsbereichs des entsprechenden BPlan beschränkt werden (Art. 4 Abs. 2 S. 2 BayNatSchG).

Die durch die in Bayern vorgeschriebene Primärintegration des GOP in den BPlan bewirkte funktionale Anbindung des GOP an die Aufstellung des BPlan dient nach Böhm et al. (2016) einer möglichst optimalen Einbindung der sich aus dem GOP ergebenden Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ebd., 65 f.). Zudem ist durch die Primärintegration als Festsetzungen in den BPlan gewährleistet, dass der Integrierte GOP unmittelbar rechtsverbindlich ist (vgl. LfU 2011).

Wenn in Bayern ein GOP aufgestellt wird, ohne dass ein BPlan erforderlich ist, hat der GOP die Rechtswirkung eines BPlan und für das Aufstellungs- und Genehmigungs-verfahren gelten die Vorschriften für BPlan-Verfahren entsprechend (vgl. Art. 4 Abs. 3 BNatSchG).

5.4. Geeignete Angaben in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sollen die in § 9 Abs. 3 BNatSchG genannten Angaben enthalten, die für die Darstellung der konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen erforderlich sind (§ 11 Abs. 1 S. 3 BNatSchG). Die Angaben nach § 9 Abs. 3 BNatSchG weisen deutliche Zusammenhänge zur UGI auf. So umfassen die Angaben über die Erfordernisse und Maßnahmen nach § 9 Abs. 3 BNatSchG zum Beispiel:

- Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds und der Biotopvernetzung (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. d BNatSchG),
- Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. g BNatSchG),
- Schutz, Qualitätsverbesserung und Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. e BNatSchG),
- Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. f BNatSchG).

Die in der kommunalen Landschaftsplanung für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können als Darstellungen in den FNP nach § 5 BauGB und als Festsetzungen in den BPlan nach § 9 Abs. 1 BauGB aufgenommen werden (§ 11 Abs. 3 BNatSchG). In diesem Zusammenhang wird im BNatSchG explizit auf die Verwertbarkeit der Darstellungen der kommunalen Landschaftsplanung für die Bauleitplanung hingewiesen (§ 9 Abs. 3 S. 2 BNatSchG). In Bayern erübrigt sich diese Problematik durch die Primärintegration in den FNP

5.5. Geeignete Planzeichen für die kommunale Landschaftsplanung

Im Gegensatz zur Bauleitplanung besteht für die kommunale Landschaftsplanung, wie insgesamt für die gesetzliche Landschaftsplanung, auf Bundesebene derzeit noch keine verbindliche Regelung hinsichtlich der für die Plandarstellung zu verwendenden Planzeichen, obwohl mit der Rechtsverordnungsermächtigung des § 9 Abs. 3 S. 3 BNatSchG die rechtliche Grundlage für eine verbindliche bundesweite Planzeichenregelung für die gesetzliche Landschaftsplanung vorliegt (vgl. § 9 Abs. 3 S. 3 BNatSchG; Hoheisel et al. 2017a, 216). In Bayern ist durch die Primärintegration der kommunalen Landschaftsplanung in die Bauleitplanung ohnehin für den Integrierten LP auf die Darstellungsmöglichkeiten und Planzeichen für den FNP und für einen Integrierten GOP auf die Festsetzungsmöglichkeiten und Planzeichen für Bebauungspläne zurückzugreifen. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bestehen auf Landesebene spezielle Rechtsverordnungen hinsichtlich der für die kommunale Landschaftsplanung zu verwendenden Planzeichen (Hoheisel et al. 2017a, 216). In Ländern ohne entsprechende Rechtsverordnungen und ohne Primärintegration der kommunalen Landschaftsplanung in die Bauleitplanung bietet es sich an, die veröffentlichten Ergebnisse von Hoheisel et al. (2017) heranzuziehen, die im Rahmen des BfN-Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Planzeichen für die Landschaftsplanung“ entwickelt worden sind. In diesem Forschungsprojekt wurden ein allgemeines Kartenkonzept für die Landschaftsplanung, Musterlegenden, Kartenbeispiele sowie ein entsprechender Planzeichenkatalog erstellt. Letzterer umfasst zum Beispiel im Hinblick auf das Schutzgut Luft und Klima Planzeichen zur Darstellung von Klimatopen wie Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten (vgl. Hoheisel et al. 2017b, Kartensatz I Klima und Luft, 9). Auch sind zum Beispiel Planzeichen zur Darstellung von Luftleit- und Kaltabflussbahnen entwickelt worden (vgl. ebd., 10). Die Veröffentlichungen zu dem Forschungsprojekt sowie entsprechende Datensätze für die praktische Anwendung der Planzeichen können über die Internetseite des BfN heruntergeladen werden (vgl. http://www.bfn.de/0312_aktivitaeten.html).

6. Urbane Grüne Infrastruktur in der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung deutscher Städte

6.1. Beispiele und deren besondere Qualitäten

Sowohl im UGI-, als auch im DOPI-Forschungsprojekt sind Fallbeispiele untersucht worden, die in unterschiedlicher Weise aufzeigen, wie Erhalt und Entwicklung von UGI beziehungsweise urbanem Grün in städtische Planungen implementiert werden können. Einige der Planungsbeispiele sind dem Instrumentarium der Flächennutzungs-planung und der kommunalen Landschaftsplanung zuzuordnen. Diese Beispiele werden im Folgenden aufgegriffen und dahingehend untersucht, welche besonderen Qualitäten sie im Hinblick auf eine gesamtstädtische planerische Umsetzung des UGI-Konzepts aufweisen.

Flächennutzungsplan (2015) und Landschaftsprogramm Berlin (2016)

Der FNP der Bundeshauptstadt Berlin wurde 1994 parallel mit dem LaPro aufgestellt und beschlossen (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2015a, 32). Zuletzt wurde der FNP 2015 neu bekannt gemacht (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 2017). Beim LaPro Berlin erfolgte 2016 eine Neuaufstellung (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2016, 19). FNP und LaPro wurden vor dem Hintergrund einer anhaltenden Bevölkerungszunahme und wirtschaftlichen Wachstums gemeinsam überarbeitet und fortentwickelt und sind eng miteinander verzahnt (ebd., 5, 7).

Durch das zeitliche, verfahrensmäßige und inhaltliche Ineinandergreifen von FNP und dazugehörigem landschaftsplanerischem Fachbeitrag kann sichergestellt werden, dass naturschutzfachliche Ziele unmittelbar in den FNP aufgenommen und umgesetzt werden (vgl. Böhm et al. 2016, 56).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Planzeichen für die Darstellungen „Landschaftliche Prägung von Wohngebieten“ und „Vorranggebiet für Luftrein­haltung“ (Quelle: vgl. Abb. 2)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Ausschnitt aus dem FNP Berlin. Die rötliche Fläche mit grüner Schraffur ist mit dem Planzeichen für eine „Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung“ dargestellt (Kombination der Darstellung „Wohnbau-fläche, W4 (GFZ bis 0,4)“ mit der Darstellung „Landschaftliche Prägung von Wohnbau-flächen“) (Quelle: FNP Berlin, Neubekannt-machung Januar 2015, Berliner Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, seit 2017 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen)

Der FNP Berlin beinhaltet die beiden Darstellungen „Landschaftliche Prägung von Wohnbauflächen“ und „Vorranggebiet für Luftreinhaltung“ als „Nutzungs­beschränkungen zum Schutz der Umwelt“ (vgl. ebd.). Das Planzeichen für die Darstellung „Landschaftliche Prägung von Wohnbauflächen“ ist im Plan als Schraffur mit den jeweiligen Planzeichen der Dar-stellungen „Wohnbaufläche, W4“ und „Wohnbaufläche, W3“ kombiniert (Berliner Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung 2005, 3, 5). Mit dieser Darstellungsform soll in solchen Wohn­bauflächen, die eine gebietstypische und das Siedlungsbild prägende Vegetation aufweisen, beziehungsweise die an unbebaute Landschaft oder großflächige innerstädtische Grünräume grenzen, der vorhandene durchgrünte Siedlungs­charakter erhalten und gestärkt werden (ebd.). Zur Gewährleistung einer hierfür geeigneten Bebauung und Verhinderung einer übermäßigen baulichen Ver­dichtung, die den Siedlungscharakter der durchgrünten Gebiete beeinträchtigen würde, hat die Darstellungsform unmittelbare Auswirkungen auf das in der Bebauungsplanung in diesen Gebieten festzusetzende Maß der baulichen Nutzung (ebd.). Bei Wohnbauflächen mit landschaftlicher Prägung ist die Grundflächenzahl auf 0,3 (bei entsprechenden W3-Wohnbauflächen) beziehungsweise auf 0,2 (bei entsprechenden W4-Wohnbauflächen) zu begrenzen und liegt damit deutlich unter den Festsetzungsmöglichkeiten für die entsprechenden Wohnbauflächen ohne die Schraffur zur Sicherung der landschaftlichen Prägung (ebd.). W3-Wohnbauflächen mit landschaftlicher Prägung liegen in der Übergangszone zur offenen und unbebauten Landschaft beziehungsweise zu großflächigen Grünräumen, und weisen trotz relativ dichter Bebauung einen vergleichsweise hohen Vegetationsanteil auf (ebd.). Bei den W4-Wohnbauflächen mit landschaftlicher Prägung handelt es sich um Einfamilien-hausgebiete mit offener Baustruktur, geringem Versiegelungsgrad und größerem Vegetationsbestand (ebd.). In dem als „Vorranggebiet für Luftreinhaltung“ dargestellten Bereich, der im Wesentlichen die Berliner Innenstadt auf Grund der dortigen Schadstoffbelastungen der Luft umfasst, sollen räumliche Prioritäten für den Schutz vor verkehrs-, hausbrand- und industriebedingten Luftemissionen gesetzt werden (ebd., 13). Einige Bereiche werden im FNP mit dem Zusatz „mit hohem Grünanteil“ dargestellt (vgl. ebd.). Dieser Zusatz wird mit den Darstellungen „Ver- und Entsorgungsflächen“, „Sonderbauflächen“ und „Gemeindebedarfsflächen“ kombiniert (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2005, ff.). Auf entsprechend dargestellten Flächen soll über 60 % der Gesamtfläche unversiegelt bleiben (ebd.).

Das Berliner LaPro schließt auf gesamtstädtischer Ebene ein Artenschutzprogramm und eine Ausgleichskonzeption mit ein (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2016, 5 ff.). Die zur Erstellung des LaPro genutzten fachlichen Grundlagen umfassen unter anderem das Zielartenkonzept zur Herleitung des Biotopverbunds und der Biotopvernetzung im Land Berlin (2007-2011), die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt (2012) und die Versorgungsanalyse der Berliner Bevölkerung mit Grün- und Freiflächen (2011- 2012) (ebd., 7). Ziele und Maßnahmen, die im LaPro festgelegt sind, sollen im Rahmen von Bauleitplanung und kommunaler Landschaftsplanung, Planfeststellungsverfahren, Planungswettbewerben, Standort­entwicklungen und bestimmter Einzelvorhaben umgesetzt werden (ebd., 5). Das LaPro umfasst vier Programmpläne zu den Themenbereichen (1) Naturhaushalt und Umweltschutz, (2) Biotop- und Artenschutz, (3) Landschaftsbild sowie (4) Erholung und Freiraumnutzung (ebd., 8). Die Programmpläne beinhalten aufeinander abgestimmte Ziele und Maßnahmen und bilden zusammen die Grundlage für die Ausgleichskonzeption (ebd., 8, 14). Diese dient im Zuge der gesetzlichen Eingriffs­regelung der Bündelung und Umsetzung der in den Programmplänen formulierten Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege als Kompensationsmaßnahmen, die nicht am Eingriffsort umsetzbar sind (ebd.). Hergeleitet aus den Programmplänen des LaPro werden im Ausgleichskonzept Räume im Stadtgebiet lokalisiert, in denen aus naturschutzfachlicher Sicht erhöhter Handlungsbedarf besteht und in denen die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen daher besonders zielführend erscheint (Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2017). Die Aufwertungen dieser Suchräume durch Kompensationsmaßnahmen soll dabei stets auf möglichst viele Schutzgüter von Naturschutz und Landschaftspflege abzielen (ebd.) und insofern multifunktional ausgerichtet sein. Wenn in BPlan-Verfahren Kompen­sationsmaßnahmen festgesetzt werden, sind die Suchräume der Ausgleichskonzeption unter Beachtung des jeweiligen Ausgleichspotenzials vorrangig zu berücksichtigen (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2016, 117). In der Ausgleichskonzeption kann auch die Kompensation für mehrere kleinere Vorhaben zusammengeführt werden, sodass die Maßnahmen naturschutzfachlich effektiver sein können und stärker zur Freiraumvernetzung im Stadtgebiet beitragen können, als bei separaten Maßnahmen (Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2017). Der Schwerpunkt der Ausgleichskonzeption liegt auf der Entwicklung multifunktionaler, nachhaltiger und langfristig wirksamer Kompensations­maßnahmen, die sich zudem möglichst effizient umsetzen lassen sollen (Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2016, 117). Mit den Maßnahmen wird unter anderem die Entlastung klimatisch stark belasteter Siedlungsräume und die Entwicklung des Biotopverbunds angestrebt (ebd.).

Der FNP Berlin ist über den Internetauftritt der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Öffentlichkeit einsehbar (http://www.stadtentwicklung.berlin.de). Auf dieser Internetseite kann eine frei zugängliche GIS-basierte Kartenansicht des FNP geöffnet werden, auf der Nutzer selbstständig navigieren können. Die Kartenansicht umfasst auch eine Applikation, über die Ausschnitte des FNP zu bestimmten Adressen im Kartenfenster angezeigt werden können. Die Erläuterungen zum FNP sind auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einsehbar. Dort sind zudem das LaPro einschließlich Artenschutzprogramm und Ausgleichskonzeption sowie die dazugehörige Begründung und Erläuterung veröffentlicht.

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Fin de l'extrait de 149 pages

Résumé des informations

Titre
Urbane Grüne Infrastruktur als innovativer Planungsansatz für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in deutschen Städten
Université
Technical University of Munich
Note
1,7
Auteur
Année
2017
Pages
149
N° de catalogue
V416962
ISBN (ebook)
9783668678682
ISBN (Livre)
9783668678699
Taille d'un fichier
3029 KB
Langue
allemand
Mots clés
Urbane Grüne Infrastruktur, Grüne Infrastruktur, Stadtgrün, Stadtnatur, Stadtplanung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Ökosystemleistungen, Biodiversität, Stadtentwicklung, Multifunktionalität, Freiraum, Freiräume, Landschaftsarchitektur, Biologische Vielfalt, GI, UGI, Urbanes Grün, nachhaltige Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit, Flächennutzungsplanung, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Stadt, Städte, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Planungspraxis, Würzburg, Großstädte, Großstadt, Planung, Plan, Naturschutz, Umweltschutz, Natur, Umwelt
Citation du texte
Jonas Renk (Auteur), 2017, Urbane Grüne Infrastruktur als innovativer Planungsansatz für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in deutschen Städten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416962

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