Die Entwicklung des städtischen Schulwesens im Spätmittelalter. Braunschweig, Lübeck und Breslau


Examensarbeit, 2015

69 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Quellen- und Forschungsbericht
1.3 Aufbau und Methode der Arbeit

2. Städte als Motor zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Spätmittelalter
2.1 Die „neue“ Stadtbevölkerung - der Wille nach Selbstbestimmung
2.2 Stadt und Bildung – ein Zusammenhang?

3. Städtische Schulen im Spätmittelalter
3.1 Die kirchen- und stadtpolitischen Voraussetzungen der Städte
3.1.1. Die Geschichte Braunschweigs im Hinblick auf die Gründung der ersten städtischen Schule zu Beginn des 15. Jahrhunderts
3.1.2 Lübeck im 12. und 13. Jahrhundert
3.1.3 Die Stadtgeschichte Breslaus
3.2 Ursachen und Auslöser für städtische bildungsinstitutionelle Bestrebungen
3.2.1 Braunschweigs Bestrebungen im 15. Jahrhundert und ihre Ursachen
3.2.2 Gründe für das bildungsinstitutionelle Bestreben der Lübecker Stadtbürger
3.2.3 Breslaus erste Schulgründung und deren Beweggründe
3.3. Vom Antrag zur Gründung – der rechtliche Ablauf einer Schulgründung
3.4. Exkurs: Schultypen in der Schullandschaft des Spätmittelalters
3.5 Städtische Schulen in Abgrenzung zu kirchlichen Bildungseinrichtungen – Pfarrschule und Domschule
3.6. Das Spannungsverhältnis zwischen Kirche und Stadt im Zuge der städtischen Schulentwicklung
3.6.1 Der Streit um die Schulfrage im spätmittelalterlichen Braunschweig
3.6.2 Die Lübecker Schulfrage
3.6.3 Die Situation des Breslauer Stadtrats und der Kirche im Zusammenhang mit der Schulfrage

4. Die Auswirkungen der sich verändernden Schulpolitik im Verlauf des Spätmittelalters – ein Ausblick

5. Braunschweig – Lübeck – Breslau: ein zusammenfassender Vergleich

6. Fazit

7. Anhang
7.1 Gründungsprivileg der städtischen Schulen zu Braunschweig
7.2 Gründungsurkunde der städtischen Schule zu Lübeck
7.3 Gründungsurkunde der städtischen Schule zu Breslau

8. Quellen und Literaturverzeichnis

8.1 Quellen

8.2 Literatur

1. Einleitung

Francis Bacon, ein englischer Philosoph und Staatsmann des 16. und 17. Jahrhunderts prägte die uns noch heute geläufige Formel „Wissen ist Macht“. Damit formulierte er einen sehr fortschrittlichen Gedanken, der im weiteren Verlauf der Geschichte zu einem Leitgedanken der Aufklärung wurde. Im Grunde seiner Aussage meinte er die Möglichkeit des nach Bildung strebenden Menschen, Macht über die Natur und ihre vorgeschriebenen Gesetze zu erhalten und die Fähigkeiten, sich Freiräume zum Wirken und Gestalten der Gesellschaft und des Alltags zu schaffen.[1]

Dass Wissen Macht bedeutet, lässt sich bis in die Anfänge der Menschheit verfolgen. Jeder Zugewinn an Wissen führte zu einer Veränderung im Leben der Menschen. Besonders in der Geschichte des frühen und hohen Mittelalters wird deutlich, dass Wissen, und hier ist nun vor allem auch das gelehrte Wissen gemeint, Macht im herrschaftlichen Sinn bedeutete. Im Gegensatz zur Antike waren nur wenige Menschen in der Lage, sich gelehrtes Wissen anzueignen, da das Monopol der Schriftlichkeit im kirchlichen Sektor lag. Selbst Kaiser und Könige waren nicht imstande, die von ihnen in Auftrag gegebenen Urkunden zu lesen oder handschriftlich zu unterschreiben, sodass vonseiten der Schreiber leicht Veränderungen vorgenommen werden konnten.

Da Schriftlichkeit in den meisten Fällen eine den kirchlichen Würdenträgern und Priestern vorbehaltene Fähigkeit war, lag auch das Monopol der Bildung bei den kirchlichen Institutionen. So erhielten Kinder meist nur eine im übertragenen Sinne schulische Bildung in Klöstern und Domschulen. Dies änderte sich im Verlauf des Spätmittelalters. Die Entwicklung des städtischen Schulwesens im späten Mittelalter soll daher Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit sein.

1.1 Fragestellung

Mit dem Aufblühen der Städte im Verlauf des späten Hochmittelalters kam es zu entscheidenden Veränderungen in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Nicht mehr nur Herzöge und Fürsten bestimmten das Zusammenleben der Gemeinschaft, sondern zunehmend erkämpften sich und erhielten die Bewohner der Städte Rechte und Privilegien, was dazu führte, dass die Funktionsweise der Stadt und das Zusammenleben der Menschen den gemeinsamen Regelungen unterlag. Der Wille zur Selbstbestimmung und Unabhängigkeit wurde immer größer. Somit strebten die Bürger einer Stadt auch die Selbstbestimmung der Jugenderziehung an und versuchten zunehmend, sich von dem Bildungsmonopol der Kirche zu lösen. Es stellt sich hierbei die Frage, welche ausschlaggebenden Aspekte es im 13., 14. und 15. Jahrhundert gab, welche die Bürger einer Stadt dazu veranlasst haben, das Bildungsmonopol der Kirche in Frage zu stellen und anzutasten. Wer erteilte das Recht, eine Schule zu gründen? Wie ging dieser rechtliche Akt vonstatten und welche Auswirkungen brachte diese Veränderung in der Gesellschaft der Stadtbewohner mit sich? Auch ist die Frage zu klären, wie sich im Zuge dieser Veränderungen das Verhältnis von Kirche und Stadtverwaltung kennzeichnete. Diese und weitere Fragen sollen im Verlauf der vorliegenden Arbeit in Bezug auf die Städte Breslau, Lübeck und Braunschweig vergleichend untersucht und geklärt werden. Die zweifelsfrei auch sehr interessante Stellung anderer Länder in Bezug auf die Entwicklung des städtischen Schulwesens, als Beispiele seien hier Norditalien und Großbritannien genannt, kann hier nur genannt werden, obgleich ihre Bedeutung natürlich einen hohen Wert einnimmt. Zur detaillierteren Auseinandersetzung sei an dieser Stelle auf diverse Literatur verwiesen.[2]

1.2 Quellen- und Forschungsbericht

Das Kennzeichen des 15. Jahrhunderts, so schreibt Erich Meuthen in seinem Grundriss über die Geschichte des 15. Jahrhunderts, ist die enorme Bildungsverbreiterung.[3]Schon im 19. Jahrhundert haben sich einige Wissenschaftler mit der Geschichte der Bildung auf deutschem Boden auseinandergesetzt, so beispielsweise Heinrich Julius Kaemmel mit seinerGeschichte des Deutschen Schulwesens.[4]In der jüngeren Zeit kommen immer wieder neue Forschungen und Arbeiten dazu, die sich mit dem Schulwesen im Allgemeinen, jedoch auch mit spezielleren Themen wie dem Spannungsverhältnis zwischen Kirche und Stadt oder einzelnen Städten auseinandersetzen. Als einer der wichtigen Lieferanten neuer Forschungsansätze und Literatur soll hier Martin Kintzinger erwähnt werden, doch auch beispielsweise Ullrich Nonn und Klaus Wriedt haben sich durch zahlreiche Aufsätze und Forschungsbeiträge verdient gemacht.[5]

Im Gegensatz zur Geschichte der klösterlichen Schule oder den Universitäten sieht sich die Forschung in Bezug auf die Entwicklung der städtischen Schulen mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert. Zwar gibt es einige Urkunden und Dokumente, welche die Gründung oder Unterhaltung einer städtischen Schule belegen, doch ist die Quellenlage vergleichsweise schlecht. Über den Unterricht an eben solchen Schulen sind kaum schriftliche Quellen überliefert. Für einzelne Städte gelang es, einen detaillierteren Überblick über den Schulbetrieb zu erlangen, da Überreste der Schulmaterialien oder in seltenen Fällen auch schriftliche Beschreibungen gefunden und überliefert wurden, doch muss sich die Forschung in vielen Fällen auf Vermutungen oder spärliche Belege stützen. „Anders als bei den geistlichen Schulträgern, bei denen Bildung und Bildungsvermittlung Bestandteil des kirchlich-theologischen Selbstverständnisses waren, haben Schule und auf die Berufstätigkeit bezogene Unterrichtsstoffe für das kaufmännisch und handwerklich tätige Bürgertum nur eine funktionale Bedeutung. Gerade diese ganz anders gearteten Voraussetzungen sind es, die sich auf die Quellenlage so nachteilig auswirken.“[6]Erst im Zuge der Reformation und der beginnenden Neuzeit, in welcher der Humanismus immer mehr ins Zentrum rückte, verbessert sich auch wieder die Quellenlage. „Der […] Abschnitt des spätmittelalterlichen, speziell des bürgerlichen Schulwesens ist – schon wegen der schmalen Quellengrundlage – oft nur als ein Fortwirken hochmittelalterlich-kirchlicher und als ein noch nicht erreichter Zustand reformatorischer Schulverhältnisse zu beschreiben.“[7]

Trotz allem ist es möglich, anhand einiger Quellen einen guten Überblick über das städtische Schulwesen des Spätmittelalters zu erlangen. Für die vorliegende Arbeit wird eine Urkunde Verwendung finden, welche die Gründung der ersten städtischen Schule in Breslau im Februar 1267 belegt.[8]Desweiteren wird die Stadt Lübeck eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung mit dem städtischen Schulwesen des Spätmittelalters einnehmen. So wird eine Quelle aus dem Urkundenbuch der Stadt Lübeck zu Rate gezogen, welche belegt, dass im Jahre 1252 dem Rat der Stadt das Recht zugebilligt wurde, eine Schule bei der Marienkirche zu errichten.[9]Für die Stadt Braunschweig sind ebenfalls diverse Quellen überliefert, welche die Entwicklung des städtischen Schulwesens im 14. und 15. Jahrhundert nachzeichnen.[10]Die in dieser Arbeit untersuchten Quellentexte befinden sich als Kopien im Anhang. Dort können Zitate und beschriebene Sachverhalte im Originalwortlaut nachvollzogen werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Verlauf der Arbeit nicht an jeder Stelle auf die jeweilige Quellenkopie im Anhang verwiesen. Lediglich bei der ersten Erwähnung der Urkunde im nachfolgenden Textfluss soll ein Seitenverweis die parallele Betrachtung von wissenschaftlicher Auseinandersetzung und Originaltext erleichtern.

1.3 Aufbau und Methode der Arbeit

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des städtischen Schulwesens im Spätmittelalter. Die Städte Lübeck, Breslau und Braunschweig sollen hierbei mithilfe der zuvor genannten Quellen als Beispiele fungieren, durch die ein Vergleich möglich sein soll.

Nachdem zunächst die Rolle der Städte und ihrer Bewohner im Zuge der Weiterentwicklung des Schulwesens im Spätmittelalter untersucht werden soll, sollen daraufhin eben diese städtischen Schulen detailliert analysiert und mithilfe der Quellen in ihrem Wesen untersucht werden. Es soll die Frage nach den Ursachen und Auslösern für die städtischen bildungsinstitutionellen Bestrebungen geklärt werden wie auch der rechtliche Ablauf einer Schulgründung. Nachdem die gängigen Schultypen charakterisiert worden sind, sollen die städtischen Schulen in Abgrenzung zu kirchlichen Bildungseinrichtungen betrachtet werden. In Folge dessen wird das Spannungsverhältnis zwischen Kirche und Stadt im Zuge der städtischen Schulentwicklung eine Rolle spielen. Nachdem daraufhin die Auswirkungen der sich im Spätmittelalter verändernden Schulpolitik betrachtet wurden, soll ein zusammenfassender Vergleich der drei Städte Breslau, Braunschweig und Lübeck der vorliegenden Arbeit einen übersichtlichen Abschluss geben.

2. Städte als Motor zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Spätmittelalter

Die Entwicklung des Städtewesens im Verlauf des hohen und späten Mittelalters leitete eine neue Epoche im Zusammenleben der Menschen ein. Mit der Vergabe von diversen Privilegien billigten die Landesherren den ihnen untertänigen Städten wirtschaftliche Vorteile zu, die dazu führten, dass eben diese Städte ihre Stellung im Herrschaftsgebiet ausbauen konnten. Dies diente den Landesherren wiederum zur Herrschaftssicherung. Braunschweig beispielsweise, als Stadt im Herrschaftsgebiet der Welfen, gilt im 12. und 13. Jahrhundert als weithin ausstrahlendes Vorbild im Norden des Reichsgebietes im Zusammenhang mit der Stadtrechtsverleihung und -fixierung.[11]Mit dem Entstehen der Städte veränderten sich auch die Bedürfnisse der Stadtbevölkerung in vielerlei Hinsicht. Die entscheidende Veränderung war hierbei wohl der zunehmende Wille der Selbstverwaltung und -bestimmung.

2.1 Die „neue“ Stadtbevölkerung - der Wille nach Selbstbestimmung

Mit der Entstehung und dem weiteren Wachstum der Städte entstand auch ein neuer Typus des Stadtbewohners - der Stadtbürger. Wer als Bürger einer Stadt galt, war von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt, doch lassen sich einzelne Voraussetzungen immer wieder nachweisen, die erfüllt sein mussten, um Teil der Gemeinschaft der Bürger zu werden. „Bürger wurde, wer die Voraussetzungen der Bürgerrechtsaufnahme erfüllte, vom Vertreter des Stadtherrn oder vom Rat zum Bürgerrecht zugelassen wurde, den Einzelbürgereid des Neubürgers ablegte und in die Neubürgerliste aufgenommen wurde.“[12]Eine der häufigsten Aufnahmemodalitäten war der Grundbesitz, der im Stadtgebiet nachgewiesen werden musste. Später wurde diese Voraussetzung häufig durch ein Aufnahmegeld abgelöst.[13]Als Bürger hatte man vor der versammelten Bürgergemeinde den Gesamtschwur zu leisten.[14]

Der Bürger unterschied sich in seinen Rechten und Pflichten gegenüber der Stadt und ihrer Gemeinschaft deutlich von den anderen Bewohnern. Im Gegensatz zu den Beisassen, worunter Handwerksgesellen, Knechte und Mägde und Tagelöhner aller Art zu zählen sind, genossen die Bürger einer Stadt oft auch deren rechtlichen Schutz, erhielten zum Teil finanzielle Vorteile, wie beispielsweise die Befreiung von Zöllen und Marktabgaben, und standen allgemein im Ansehen höher. Im Gegenzug hatten die Bürger einer Stadt jedoch auch Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde, mussten Unterstützung leisten bei der Stadtverteidigung, beim Feuerschutz oder bei der Brücken- und Brunnenpflege.[15]

Mit der Zeit ging man jedoch dazu über, auch die Beisassen zu minderberechtigten Gemeindemitgliedern durch eine Eidesleistung zu machen, da dies dem Interesse der Stadt und ihrer Selbstverwaltung dienlicher war.[16]

Das Repräsentationsorgan der Bürgergemeinde war der Rat. Räte lassen sich seit dem Ende des 12. Jahrhunderts nachweisen. Der erste Nachweis eines Rates der Stadt Lübeck beispielsweise stammt aus dem Jahr 1201.[17]

Die eigentliche Herrschaft über eine Stadt oblag dem Stadtherrn. Im 11. und 12. Jahrhundert kam es in bereits bestehenden Städten oder größeren Ansiedlungen zu Emanzipationskämpfen der (Stadt-) Bewohner gegen den Stadtherrn. „Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen ist die Stadtgemeinde, der Zusammenschluss der Bürger zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation, die zum Stadtherrn in ein Vertragsverhältnis tritt und einen wachsenden Teil von dessen Rechten selbst übernimmt.“[18] In den meisten Städten war es jedoch der Fall, dass im Zusammenhang mit einer Stadtneugründung die Bewohner sich von vornherein als Gemeinde sahen und sich zu einem politischen Organ, dem Rat, zusammenschlossen[19], um ihre städtischen Angelegenheiten weitestgehend selbst zu regeln. Der Rat übte neben dem Stadtherrn die Herrschaft aus und leitete seine eigene Legitimation aus dem „genossenschaftlichen Gemeindegedanken“[20]ab. Ursprünglich als Zusammenschluss der Reichsten und Mächtigsten einer Stadt vertrat der Rat die Bürgergemeinde und handelte in ihrem Auftrag. Der Stadtherr unterstützte den Rat in seinem Wirken, da ihm selbst daran gelegen war, die innerstädtische Ordnung zu gewährleisten.[21]

Zunehmend wurde das Streben nach dieser innerstädtischen Ordnung auch verschriftlicht, sodass an der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert die Anfänge der Ratsverfassung und im weiteren Verlauf des 13. und 14. Jahrhunderts die steigende Zahl von Verwaltungsbüchern jeglicher Art zu finden sind. Diese zunehmende Verschriftlichung förderte wiederum auch die Kontrolle von immer mehr Bereichen durch den Rat. Prinzipiell lässt sich nachverfolgen, dass der Rat immer mehr Bereiche des öffentlichen Zusammenlebens zu verwalten versuchte. Er „[bildete] das Kernstück der spätmittelalterlichen Stadtverfassung. […] Seine […] Herrschaftsgewalt vereinigte die […] Befugnisse der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Leitung der äußeren Politik und die Kriegsführung“.[22]

Es wird deutlich, dass sich die Bürger einer Stadt mithilfe des Rats immer mehr vom Stadtherrn emanzipierten und in immer tiefere Bereiche der städtischen Verwaltung und Organisation des Zusammenlebens durchdrangen. Die Bestrebung, dass Gemeindeleben selbst zu bestimmen, wuchs im Verlauf des 13. Jahrhunderts immens.

2.2 Stadt und Bildung – ein Zusammenhang?

Dass die Stadt als Zentrum und Ballungsraum von Bildung angesehen werden kann, wird aufgrund mehrerer Faktoren deutlich. Seit jeher befanden sich größere Ansiedlungen in der Nähe von Bischofssitzen, Kathedralen und bedeutenden Klöstern. Im Zuge der Städtegründungen billigten die Landesherren häufig diesen, an bedeutenden sakralen Einrichtungen gelegenen Marktflecken und Orten die Privilegien zu, die sie zu einer Stadt werden ließen. Die Stadt zog aufgrund ihrer Möglichkeiten im handwerklichen und kaufmännischen Bereich größere Bevölkerungszahlen an.

Für das Leben auf dem Land war schulische Bildung nicht unbedingt vonnöten. Das nötige praktische Wissen im handwerklichen oder agrarischen Bereich erlernte man durch die traditionsgebundene Weitergabe innerhalb der Familie oder des näheren, räumlichen Umfelds. Da die Stadt jedoch differenziertere Berufszweige bot und auch das Streben nach einer kirchlichen Laufbahn eher schulisches Wissen verlangte, entstanden eben auch zunächst an den kirchlichen Einrichtungen und daraufhin in den Städten Bildungseinrichtungen, die Bildungswissen[23]vermittelten.

Der Ausgangspunkt für schulische Bildung lag also mit den Dom- und Klosterschulen bei den kirchlichen Einrichtungen und da aufgrund der Städtegründungen die Bevölkerungszahlen in der Nähe dieser sakralen Zentren anstiegen und schulische Bildung nicht mehr nur für eine kirchliche Laufbahn erforderlich war, kann ein direkter Zusammenhang zwischen der Stadt als wirtschaftliches, kulturelles und soziales Zentrum und den sich dort entwickelnden Bildungsbestrebungen angesehen werden. „Längst standen Stadt und Bürger für ein dynamisches Potential in der Gesellschaft. Nicht nur als Zentren wirtschaftlicher Produktion, des Handels und Handwerks und als zunehmende politische Kraft, sondern auch als Initiator neuartiger Ideen und Verfahrensformen“[24]– so auch die Idee der Bildung fernab des handwerklichen Nutzens. „Als demografische, wirtschaftliche, kultisch-kulturelle und herrschaftliche Zentren waren die Städte die Kristallisationspunkte der Zivilisation ihrer Zeit. Sie prägten ganz wesentlich das europäische Mittelalter […].“[25]

3. Städtische Schulen im Spätmittelalter

Nachdem nun überblicksartig die Bedeutung des Städtewesens und seiner Bevölkerung betrachtet wurde, soll mithilfe der eingangs erwähnten Quellen der Städte Lübeck, Breslau und Braunschweig die Entwicklung des städtischen Schulwesens analysiert werden.

Zunächst soll untersucht werden, welche Voraussetzungen in den einzelnen Städten bestanden und welche Ursachen und konkreten Veränderungen dazu führten, dass das Bürgertum der jeweiligen Stadt ihren Willen zur Selbstbestimmung auf die schulische Bildung ihrer Jugend ausweitete. Daraufhin wird der rechtliche Ablauf einer Schulgründung näher betrachtet. Im Anschluss an einen kurzen Überblick über gängige Schultypen in spätmittelalterlichen Städten werden das Verhältnis der städtischen Schulen zu traditionellen kirchlichen Schulen sowie die auftretenden Streitigkeiten zwischen Stadt und Kirche im Zuge der Weiterentwicklung des Schulwesens ins Zentrum der Betrachtungen rücken.

3.1 Die kirchen- und stadtpolitischen Voraussetzungen der Städte

Im Zuge der vorangegangen Betrachtungen ist deutlich geworden, dass das Wesen einer Stadt - ihre Demographie, ihre geographische Lage und ihre Verhältnisse zu Stadtherren und sakralen Einrichtungen – ausschlaggebend für ihre politische Macht und ihre Bestrebungen zur Selbstbestimmung war. Die Stadtgeschichte kann als Motor der Schulentwicklung angesehen werden. Aus diesem Grund sollen die drei ausgewählten Städte bzgl. ihrer Verhältnisse zur jeweiligen Zeit der Schulgründungen näher untersucht und beschrieben werden.

3.1.1. Die Geschichte Braunschweigs im Hinblick auf die Gründung der ersten städtischen Schule zu Beginn des 15. Jahrhunderts

Die für die Schulgründung im 15. Jahrhundert relevante Stadtgeschichte Braunschweigs beginnt im 12. Jahrhundert mit der Herrschaft der Welfen über die Stadt. Heinrich der Löwe ließ am Ende des 12. Jahrhunderts die Burg Dankwarderode ausbauen, wodurch eine entscheidende Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt geschaffen wurde. Durch diesen Ausbau wurde Braunschweig zu einem festen Herrschaftssitz der Welfen.

Im Zuge dieser Erweiterungen wurde 1173 zudem die Stiftskirche St. Blasius komplett erneuert und im Zusammenhang mit der gewachsenen Bedeutung der Stadt als Herrschaftssitz gewann auch die Stiftskirche an Einfluss und wurde zu dem einflussreichsten und herausragendem Schulträger der Stadt, was bis zur Reformation auch so bleiben sollte.[26]Auch Friedrich Koldewey betont in der Einleitung seiner Quellensammlung die hervorragende Stellung der Stiftskirche St. Blasius innerhalb der Gebiete der Welfen.[27]Bis ins 16. Jahrhundert hinein versuchten die welfischen Herzöge durch die Förderung des Stifts St. Blasius und allgemein durch das Patronat, welches sie über St. Blasius und auch über das auf einer Anhöhe gelegene Stift Cyriaci (Koldewey spricht in seiner Quellensammlung vom „Stift auf dem Berge“[28]) ausübten, die beiden kirchlichen Institutionen für ihre Ziele einzusetzen.[29]

Eine Besonderheit der Stadt Braunschweig im Zusammenhang mit ihren kirchlichen Institutionen stellt der Verlauf der Diözesangrenze dar. Die sakralen Einrichtungen der Weichbilde[30]Altstadt, Neustadt und Sack unterstanden dem Einfluss des Hildesheimer Bischofs. Die Weichbilde Altewiek und Hagen befanden sich dagegen im Gebiet des Halberstädter Bischofs. Das Schulwesen an eben diesen Kirchen war also durch „seine institutionelle und damit auch topographische Verortung auf rechtlich bestimmte Entfaltungsräume festgelegt“[31].

Die Einteilung der Stadt in Weichbilde und somit auch die unterschiedliche Zugehörigkeit der einzelnen Schulen zu unterschiedlichen Diözesen relativierte den Umstand, dass die Wissensvermittlung tendenziell jedem Stadtbürger zur Verfügung stehen sollte – hiermit ließe sich auch der Streitfall von 1415, auf den im späteren Verlauf noch eingegangen werden soll, und die in diesem Zusammenhang stattfindende Hinwendung zum Papst erklären.[32]

Auch für die restlichen Belange der Stadt Braunschweig war die Tatsache der geteilten Stadtherrschaft von großer Bedeutung. Zwischen den Weichbilden traten im Verlauf der Stadtgeschichte immer deutlicher Differenzen in rechtlicher, wirtschaftlicher, kirchlicher und sozialer Hinsicht zutage.[33]

Die herausragende Bedeutung des St. Blasius-Stifts für die welfischen Herzöge wird auch dadurch deutlich, dass an der dort gelegenen Schule die Ausbildung sämtlicher zukünftiger Ministerialen stattfand. Mit dem Heranwachsen der Stadt und in diesem Zusammenhang auch mit der erstarkenden Schicht der Stadtbürger wuchs jedoch auch das selbstbewusste und traditionskritische Potential eben dieser Stadtbürger.[34]Die Entwicklung des Braunschweiger Schulwesens bis ins 15. Jahrhundert sollte daher auch „in bildungsgeschichtlicher Hinsicht als ein sozial- und verfassungsbedingtes Phänomen“[35]verstanden werden. Die zu immer mehr Selbstbewusstsein erwachenden Bürger sahen sich in ihrem Streben nach Veränderungen und neuartigen Ideen im Konflikt zu den traditionellen Gegebenheiten und den überkommenen Rechtsordnungen. Dies kann als eine mögliche Erklärung für die spätere Gründung bürgerlicher Bildungseinrichtungen angesehen werden.

Die schulische Bildung in Braunschweig stand jedoch noch lange in direktem Zusammenhang mit einer späteren kirchlichen Laufbahn bzw. einem Eintritt in den geistlichen Stand. Erst im 15. und 16. Jahrhundert sahen die Stadtbürger von Braunschweig diesen traditionellen Zusammenhang nicht mehr.[36]Dieses vergleichsweise recht späte Streben nach Selbstbestimmung im Zusammenhang mit Bildungseinrichtungen lässt sich zum Einen durch die starke Stellung und herzogliche Förderung der kirchlichen Einrichtungen erklären, zum Anderen jedoch auch, und dies ist wiederum durch eben diese starke Stellung beeinflusst, durch die späte Manifestation eines Stadtrats im Jahre 1386.

3.1.2 Lübeck im 12. und 13. Jahrhundert

Die Stadt Lübeck wurde 1143 durch Holsteiner Grafen als Handelsplatz „in natürlich geschützter Lage“[37]gegründet. Ähnlich wie im Fall Braunschweigs nahm sich Heinrich der Löwe 1156/59 der Stadt an und förderte ihre Besiedlung. Im Jahre 1160 wurde auch der Bistumssitz aus dem holsteinischen Oldenburg nach Lübeck verlegt, was die wachsende Bedeutung der sich entwickelnden Stadt untermauert und sicherlich auch der Förderung dienen sollte.

Ähnlich wie Braunschweig bestand Lübeck im 12. Jahrhundert auch aus mehreren Siedlungsteilen: darunter zählten die stadtherrliche Burg im Norden der Halbinsel, die Domfreiheit im Süden und eine kaufmännischen Marktsiedlung mit Hafen zwischen den beiden. Diese drei Siedlungsteile wuchsen jedoch sehr schnell zusammen, was an der steigenden funktionellen Bedeutung der Stadt und dem stetigen Bevölkerungswachstum lag.[38]

Im Gegensatz zu den Bürgern von Braunschweig ist es den Lübecker Stadtbürgern schon früh gelungen, sich zu einer bürgerlichen Gemeinschaft zu organisieren. Bereits circa 50 Jahre nach der Herrschaftsübernahme durch Heinrich den Löwen hatte sich ein Rat etabliert, der in den folgenden Jahrzehnten seine Stellung rasch ausbaute. Seit 1201 ist dieser Stadtrat urkundlich nachweisbar.[39]Lübeck entwickelte sich im Verlauf des 13. und 14. Jahrhundert zur bevölkerungsreichsten Stadt der Ostseeküste und kann hinsichtlich ihrer früh recht weit entwickelten kommunalen Ausgestaltung als modern im Sinne der west- und südeuropäischen Vorbilder angesehen werden.[40]

Der Lübecker Rat entwickelte sich zunehmend zur Obrigkeit der Stadt und hatte bis zur Hälfte des 13. Jahrhunderts fast uneingeschränkt die hoheitlichen Rechte erlangt, die in der vorherigen Zeit dem Stadtherrn zugekommen waren.[41]

Es kam auch zu häufigen Auseinandersetzungen mit dem Bischof, die letztendlich darauf abzielten, den bischöflichen Einfluss in den kirchlichen Angelegenheiten der Stadt zu beschränken.[42]

Die personelle Verbindung zwischen Rat und Kirche, die dadurch zustande kam, dass die Vorsteher diverser Klöster und Kirchen selbst Ratsherren waren, erleichterte die Weiterentwicklung der städtischen Selbstverwaltung. „Dem Rat oblag sowohl die Vertretung der Stadt nach außen als auch deren Verwaltung im Inneren. Die Ratsmitglieder reisten nicht nur zu Königen und Fürsten und handelten Verträge aus, sie waren auch innerhalb der Stadt unter anderem für Fragen wie Rechtsprechung, Gewerbeaufsicht und Finanzverwaltung zuständig. Im Rat entwickelten sich schon früh Formen einer Arbeits- und Aufgabenverteilung, die von festen Ämtern bis zu einmalig vergebenen Aufgaben und Funktionen reichten.“[43]

Im Vergleich zu Braunschweig war Lübeck also eine modern anmutende Stadt, und dies bereits 150 Jahre früher als Braunschweig. Durch die frühe Etablierung eines Stadtrats und dem damit verbundenen wachsenden Selbstbewusstsein der Stadtbürger, zusätzlich durch die Beschränkung des kirchlichen Einflusses auf die Angelegenheiten der Stadt, war der politische Weg für die Entwicklung eines städtischen Schulwesens bedeutend früher geebnet als in Braunschweig.

3.1.3 Die Stadtgeschichte Breslaus

Schon vor der ersten urkundlichen Erwähnung der Stadt um das Jahr 1013 in einer von Thietmar von Merseburg verfassten Chronik, hier noch unter dem NamenWrotizla, bestand eine Siedlung an dieser Stelle. Durch ihre geographische Lage am Schnittpunkt zweier uralter Handelsrouten (eine Ost-West-Verbindung zwischen Westeuropa und Schwarzem Meer und eine durch den Fluss Oder geschaffene Verbindung von Norden nach Süden von der Wasserscheide des Donaubeckens bis zur Ostsee) und ihre direkte Position am Fluss, oberhalb eines langen, unpassierbaren Flussabschnitts, an einer natürlichen Übergangsstelle, die durch eine Gruppe von etwa einem Dutzend Flussinseln gebildet wurde, lockten schon früh viele Siedler an.[44]Das naheliegende Gebirge begünstigte die klimatischen Bedingungen in der Ebene und das Vorhandensein einer Vielfalt von wertvollen Mineralien förderte zudem die Wirtschaft der Region. Gelegen in der Provinz Schlesien gehörte Breslau, wie die Stadt trotz ihrer vielen Namen im folgenden Verlauf der Arbeit genannt werden soll, zu Polen.

Die polnischen Herrscher regierten ihr Land in relativer Abgeschiedenheit sowohl von Rom als auch vom kaiserlichen Hof, was dazu führte, dass sie sich in ihren politischen Entscheidungen recht hoher Freiheit erfreuten und sich im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte nach der ersten urkundlichen Erwähnung ein sich stetig änderndes Verhältnis zu Kaiser und Papst darstellte.[45]Die schwankenden Beziehungen Polens zum Reich förderten den Ausbruch zahlreicher Kriege – aufgrund seiner geographischen Lage rückte Schlesien und damit auch die auf den Inseln bestehende Siedlung Breslau unweigerlich in die vorderste Frontlinie.

Das 11. und 12. Jahrhundert ist von diversen politischen Streitigkeiten und Herrscherwechseln geprägt. In das 13. Jahrhundert fallen die „Zeit der Zersplitterung“ Polens und damit auch der Zerfall Schlesiens in immer kleinere Einheiten. Im Jahre 1289 ist Breslau eins von neun Herzogtümern.[46]

Den wohl markantesten Einschnitt in der Geschichte der jungen Stadt stellt der Mongoleneinfall des Jahres 1241 dar. Zwar konnten die Einwohner der Stadt mit ihren wichtigsten Habseligkeiten flüchten, doch die von den Mongolen verursachten Feuersbrünste und Verwüstungen zerstörten die Stadt gänzlich. Zusätzlich verlor Schlesien einen Großteil seiner Adligen, die zur Verteidigung der Stadt hinzu gerufen worden waren und in der Schlacht ihren Tod fanden – so auch Henryk II., der Herzog Breslaus.[47]

Das Gebiet rund um Breslau und auch die Stadt selbst mussten sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten neu entwickeln. Nach den Verwüstungen entstanden im 13. Jahrhundert zahlreiche umliegende Siedlungen durch den stetigen Zustrom deutscher Kolonisten. Die starke Nachfrage der Region vor allem bei Siedlern, die aus dem heutigen Thüringen, Sachsen oder Bayern ihren Weg nach Breslau fanden, belegt die hervorragenden wirtschaftlichen Bedingungen der Umgebung. „Für Schlesien hatte der Mongoleneinfall unmittelbare Auswirkungen. Er bedeutete das Ende der „Henrizischen Monarchie“ und, damit einhergehend, der Herrschaft Schlesiens über Polen. Er signalisierte aber auch das Erstarken eines neuen Faktors der schlesischen Politik – der germanischen Siedlung.“[48]

[...]


[1]Vgl. Kintzinger, Martin: Wissen wird Macht. Bildung im Mittelalter, Ostfildern 2003, S.8.

[2]Bildung in Italien vom Mittelalter bis zurRenaissanceBlack, Robert: Humanism and education in Medieval and Renaissance Italy. Tradition and innovation in latin schools from the twelfth to the fifteenth century. Cambridge 2001.Lehren und Lernen im Italien der RenaissanceGrendler, P.F.: Schooling in Renaissance Italy. Literacy and Learning, 1300-1600, Baltimore/London 1989.Schule im vorreformatorischen EnglandHoeppner Moran, J.A.: The Growth of English Schooling 1340-1548. Learning, Literacy and Laicization in Pre-Reformation York Diocese, Princeton 1985.

[3]Vgl. Meuthen, Erich: Das 15. Jahrhundert (Gall, Lothar/ Hölkeskamp, Karl-Joachim und Jakobs, Hermann (Hrsg.): Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Band 9), 4. überarbeitete Auflage, München 2006, S.177.

[4]Vgl. hierzu Kaemmel, Heinrich Julius: Geschichte des Deutschen Schulwesens im Übergange vom Mittelalter zur Neuzeit, Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1882, Hildesheim/Zürich/New York 1986.

[5]Grundlagen für die städtische Schulpolitik in BraunschweigKintzinger, Martin: Consules contra consuetudinem. Kirchliches Schulwesen und bildungsgeschichtliche Tendenzen als Voraussetzungen und Grundlagen städtischer Schulpolitik im spätmittelalterlichen Braunschweig, in: Garzmann, Manfred R.W. (Hrsg.): Rat und Verfassung im mittelalterlichen Braunschweig (Braunschweiger Werkstücke, Reihe A), Braunschweig 1986, S.187-234.Ein Überblick über die Bildung im MittelalterDers.: Wissen wird Macht. Bildung im Mittelalter, Ostfildern 2003. Ebenfalls einen guten Überblick über Bildung und Wissenschaft liefertNonn, Ullrich: Mönche, Schreiber und Gelehrte. Bildung und Wissenschaft im Mittelalter, Darmstadt 2012.Eine sehr detaillierte und gut zusammengestellte Sammlung von Aufsätzen findet sich beiWriedt, Klaus (Hrsg.): Schule und Universität. Bildungsverhältnisse in norddeutschen Städten des Spätmittelalters, Brill/Leiden/Boston 2005.

[6]Wriedt 2005, S.3.

[7]Ebd., S.1.

[8]Breslauer Urkundenbuch, Erster Theil, herausgegeben von Georg Anton Werner Korn, Breslau 1870, Nr. 32, S.35.

[9]Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Erster Theil, Nachdruck der Ausgabe 1843, Osnabrück 1976, Nr. 189, S. 175.

[10]Koldewey, Friedrich (Hrsg.): Braunschweigische Schulordnungen von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1828, Berlin 1886.

[11]Vgl. Hirschmann, Frank G.: Die Stadt im Mittelalter (Gall, Lothar (Hrsg.): Enzyklopädie deutscher Geschichte, Band 84), München 2009, S.11-12.

[12]Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988, S.93.

[13]Vgl. Schmieder, Felicitas: Die mittelalterliche Stadt, 3. bibl. aktualisierte Auflage, Darmstadt 2012, S.97.

[14]Vgl. Isenmann 1988, S.93.

[15]Vgl. Schmieder 2012, S.99.

[16]Vgl. Isenmann 1988, S.98.

[17]Vgl. Schmieder 2012, S.100.

[18]Boockmann, Hartmut: Einführung in die Geschichte des Mittelalters, 2. Auflage, München 1981, S.47.

[19]Vgl. ebd.

[20]Isenmann, 1988, S.131.

[21]Vgl. ebd., S.132.

[22]Ebd., S.136.

[23]zum BegriffBildungswissenvgl. Kitzinger 2003, S.26.

[24]Kitzinger 2003, S.125.

[25]Hirschmann 2009, S.53.

[26]Vgl. Kintzinger, Martin: Consules contra consuetudinem. Kirchliches Schulwesen und bildungsgeschichtliche Tendenzen als Voraussetzungen und Grundlagen städtischer Schulpolitik im spätmittelalterlichen Braunschweig, in: Garzmann, Manfred R.W. (Hrsg.): Rat und Verfassung im mittelalterlichen Braunschweig. Festschrift zum 600jährigen Bestehen der Ratsverfassung 1386-1986 (Braunschweiger Werkstücke Reihe A, Band 21), Braunschweig 1986, S.190.

[27]Vgl. Koldewey, Friedrich (Hrsg.): Braunschweigische Schulordnungen von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1828, Berlin 1886, S.XIX.

[28]Ebd., S.XVI.

[29]Vgl. Kintzinger 1986, S.191.

[30]Weichbilde sind rechtlich abgegrenzte Stadtbezirke. Das Wort entstammt dem 12. Jahrhundert und geht zurück auf das mittelhochdeutschewichbilde(-bild bedeutet „Recht“). Vgl. Schmieder, Felicitas:; Die mittelalterliche Stadt, 3.Auflage, Darmstadt 2012, S.96.

[31]Kintzinger 1986, S.192.

[32]Vgl. ebd., S.193.

[33]Vgl. Schmieder 2012, S.109.

[34]Vgl. ebd.

[35]Kintzinger 1986, S.193-194.

[36]Vgl. Kintzinger 1986, S.198.

[37]Schmieder 2012, S.30.

[38]Vgl. Selzer, Stephan: Die mittelalterliche Hanse, Darmstadt 2010, S.19.

[39]Vgl. Lutterbeck, Michael: Der Rat der Stadt Lübeck im 13. und 14. Jahrhundert. Politische, personale und wirtschaftliche Zusammenhänge in einer städtischen Führungsgruppe (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck herausgegeben vom Archiv der Hansestadt Lübeck, Reihe B Band 35), Lübeck 2002, S.15.

[40]Vgl. Selzer 2010, S.19.

[41]Vgl. Lutterbeck 2002, S.165.

[42]Vgl. ebd., S.16.

[43]Lutterbeck 2002, S.44.

[44]Davies, Norman/ Moorhouse, Roger: Die Blume Europas. Breslau – Wroclaw – Vratislava. Die Geschichte einer mitteleuropäischen Stadt, München 2002, S.63.

[45]Vgl. Davies/Moorhouse 2002, S.91-92.

[46]Vgl. ebd., S.98.

[47]Vgl. Ebd., S.99.

[48]Davies/Moorhouse 2002, S.101.

Ende der Leseprobe aus 69 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung des städtischen Schulwesens im Spätmittelalter. Braunschweig, Lübeck und Breslau
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
69
Katalognummer
V414470
ISBN (eBook)
9783668652125
ISBN (Buch)
9783668652132
Dateigröße
1947 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Spätmittelalter, Städtisches Schulwesen, Breslau, Lübeck, Braunschweig, Bildung, Bürgerliche Selbstbestimmung, Schule, Unterricht
Arbeit zitieren
Maria Hesse (Autor:in), 2015, Die Entwicklung des städtischen Schulwesens im Spätmittelalter. Braunschweig, Lübeck und Breslau, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414470

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