Eine vergleichende Studie zur Rolle von Zoos im Spannungsfeld von Arten- und Tierschutz


Examensarbeit, 2017

147 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Teil I: Theoretischer Abschnitt
1. Problemstellung / Einleitung
2. Sachanalyse
2.1. Der Wert der biologischen Vielfalt
2.1.1. Die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie
2.2. Naturschutz
2.3. Tierschutz
2.4. Artenschutz und Erhaltungszuchtprogramme
2.4.1. Artgerechte Haltung in zoologischen Gärten
2.4.2. Der Unterschied zwischen Tierschutz und Artenschutz
2.5. Die Ursachen für die Bedrohung und das Aussterben vieler Tierarten
2.5.1. Die Einteilung der Gefährdungsstufen durch die IUCN
2.6. Die Geschichte der zoologischen Gärten in Deutschland
2.6.1. Die vier Hauptaufgaben der zoologischen Gärten
2.7. Zootierhaltung
2.7.1. Das Problem der Wildtierhahung im Dienste der Arterhaltung
2.7.2. Kriterien für eine erfolgreiche Zucht in zoologischen Gärten
2.7.3. Die Bedeutung der fehlenden natürlichen Selektion in zoologischen Gärten
2.8. Die Evolution und Kultur des Tierschutzes
2.8.1. Die frühgeschichtliche Entwicklung des Tierschutzes
2.8.2. Die Vielfalt des Tierschutzes
2.8.3. Die wichtigsten Tierschutzgesetze mit Tierschutzbegründungen
2.9. Das Erkennen tierischer Schmerzen, Leiden oder Schäden
2.9.1 Die Stellungnahme der deutschen zoologischen Gesellschaft zum Tierschutzgesetz
2.10. Die Ursprünge der Tierethik und das Problem des moralischen Wertes

2.11. Der anthropozentrische Standpunkt der Tierethik
2.11.1. Der pathozentrische Standpunkt
2.11.2. Der biozentrische Standpunkt
2.11.3. Der holistische Standpunkt
2.12. Utilitarismus nach Peter Singer
2.13. Zusammenfassung der unterschiedlichen Standpunkte
2.14. Zookritik
2.15. Tierversuche in der Forschung
2.16. Zusammenfassung/ Ausblick

Teil II: Empirischer Abschnitt / quantitative Umfrage
3. Evaluation
3.1. Entwicklung des Fragebogens
3.2. Durchführung des Fragebogens
3.3. Ergebnisse der Umfrage
3.3.1. Demographische und persönliche Daten
3.3.2. Die allgemeinen Ergebnisse der 39 Fragen
3.3.3. Kategorisierung der Ergebnisse
3.4. Ziele der Ergebnisinterpretation
3.4.1. Ergebnisinterpretation der kategorisierten Ergebnisse

Teil III: Resümee
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anhang

Tabelle der verwendeten Abkürzungen im theoretischen Teil:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Danksagung

Ich möchte mich recht herzlich bei Herm Prof. Paul Dierkes bedanken, der mir die Möglichkeit anbot, meine Staatsexamensarbeit im Rahmen des Arbeitskreises ״Didaktik der Biologie“ zu schreiben. Ich schätzte besonders die höfliche und wertschätzende Art von Herm Dierkes. Er konnte mir stets alle Fragen beantworten und nahm sich zudem sehr viel Zeit flir meine Angelegenheiten bezüglich der Staatsexamensarbeit. Auch die Arbeitsatmosphäre in der Didaktik der Biologie war sehr angenehm, denn nicht nur Herr Dierkes, sondern auch Herr Nolof hatte mir seine Hilfe angeboten und mir zahlreiche Tipps für die Durchfühmng der Umfragen gegeben, die für mich sehr hilfreich waren. Herr Nolof hatte einen Teil der Umfragen bei sich im Kurs durchgeführt und mich somit unterstützt. Des Weiteren möchte ich mich auch bei Herrn Thalau bedanken, der mich ebenfalls bei den Umfragen unterstützte Möglichkeit gab, in den Struktur-und-Funktionen-Praktika die Umfragen durchzuflihren. Zuletzt möchte ich Frau Friebersthäuser danken, die mir in der BW-A- Vorlesung die Möglichkeit gab, zahlreiche Studenten der Bildungswissenschaften zu befragen.

Teil I: Theoretischer Abschnitt

1. Problemstellung / Einleitung

Der starke Rückgang der biologischen Vielfalt, das Aussterben vieler bedrohter Tierarten und die Zerstörung der Natur sind mittlerweile globale Probleme und in ihrem Ausmaß kaum zu bremsen. (Wilson, E.O., 1992: S.22). Eine Möglichkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten die zoologischen Gärten, in denen bedrohte Tierarten durch die Unterbringung in menschlicher Obhut, die Fürsorge des Pflegepersonals genießen dürfen. Die Pfleger kümmern sich um das Nahrungsangebot, die Unterhaltung der Tiere und um deren Wohl, was zur Folge hat, dass Tiere in Gefangenschaft eine höhere Lebenserwartung aufweisen, als Tiere in freier Wildbahn. (Rahmann, FL, Kohlen, A., 1991: S.124) Zoologische Gärten leisten darüber hinaus Aufklärungsarbeit und sorgen mit der Durchführung von Erhaltungszuchtprogrammen flir das Entgegenwirken des Aussterbens bedrohter Tierarten. Die potentielle Gefährdung der Artenvielfalt ist fortschreitend und hat anthropogene Ursprünge. Den zoologischen Einrichtungen kommen damit bestimmte Aufgaben wie Tier- und Artenschutz, Freizeit, Erholung, Forschungsarbeit und Bildung flir nachhaltige Entwicklung zu. (Backhaus, T., Tesch, FL, 2008: S.3-7) Das Thema ״Zoo“ erfahrt trotz der positiven Seiten dennoch große Kritik von Zoogegnem und Tierschützem. Zoogegner argumentieren grundlegend, dass der Zoo keine natürliche Umgebung der Tiere wiedergebe, er nicht die natürlichen Lebensgrundlagen imitieren könne und darüber hinaus die Zucht der Tiere nur kommerzielle Absichten verfolge und dem Zoo das Thema Arten- und Naturschutz nicht wichtig sei. Somit wird die Frage der Sinnhaftigkeit der zoologischen Gärten von den Tierschützem komplett in Frage gestellt. Auch die Zoogegner verfolgen ähnliche Argumente und betonen, dass Tiere in freier Wildbahn besser aufgehoben seien, weil sie dort mehr Platz zur Verfügung hätten und in Freiheit leben könnten und nicht dem Stress der Zurschaustellung ausgesetzt seien. Dem Wohlergehen einzelner Tiere würde nicht gerecht werden, da sie unter den Bedingungen der Gefangenschaftshaltung verkümmerten, leiden würden und sich quälen würden. Somit stünden bei Tierschützem das Wohl und die Würde jedes einzelnen Individuums im Fokus. (Schneider et ah, 1988, S.87) Laut dem Tierschutzgesetz im §1 ist das unnötige Töten von Tieren, das Zufügen von Leid oder Qual ohne vernünftigen Gmnd verboten. Dieser Rechtsanspmch ist das gmndlegende Argument der Tierschützer mit dem sie das Verbot der Euthanasie von Zootieren, die Jagd auf Tiere bei Verdacht einer überpopulation, die kommerzielle Tierhaltung für die Versorgung der Menschen mit Fleisch und Tierversuche, als Forschungsinstrument und Grundlage des medizinischen Fortschritts, begründen. (Gerold, H. 1972: S.5-13) Artenschützer hingegen plädieren für den Erhalt der biologischen Vielfalt und das Fortbestehen ganzer Populationen die gefährdet sein könnten. Die natürliche Selektion, die in zoologischen Gärten durch die künstlichen Haltungsbedingungen nicht gewährleistet werden kann, wird im schlimmsten Fall durch die Euthanasie geregelt. Auch das überleben einer Population kann nur dann gelingen, wenn sie nicht durch eine andere Art gefährdet wird. Trifft dies allerdings nicht zu, wird der Artenschützer eine Überpopulation beispielsweise durch die Freigabe des Überbestandes zur Jagd freigeben. Diese Tiere müssen dann getötet werden, damit eine Art nicht gefährdet oder sogar ausgerottet wird. Der Tierschützer und der Artenschützer verfolgen kontroverse Ziele, woraus sich die Zielkonflikte in dem Spannungsfeld von Arten- und Tierschutz ergeben. (Dierkes, p., Infobox, 2017) Der zoologische Garten steht dabei im Mittelpunkt dieses Spannungsfeldes und erfährt durch die unterschiedlichen Extrema der Ansichten, Kritik und Lob zugleich. Dieses breite Feld wird durch Zooexistenzbefürworter und Zooexistenzgegner weit aufgespannt und ist dadurch sehr komplex und diskursiv. Um einen sachlichen Überblick zu erhalten, widmet sich diese Examensarbeit mit dem Thema ״Eine vergleichende Studie zur Rolle von zoologischen Gärten im Spannungsfeld von Arten- und Tierschutz“ den Gebieten der biologischen Vielfalt und dem Natur-, Arten, und Tierschutz, um ein grundlegendes Wissen über die Sachgebiete zu erhalten. Die Geschichte der Zoos und die Aufgaben der Zoos beleuchten die positiven und die Zookritik die negativen Seiten der zoologischen Gärten. Tierschutzbestimmungen und Gesetze sollen Einblicke in die Rechtswelt der Tierrechte ermöglichen, damit die Kritik der Zoogegner nachvollziehbar wird. Die Tierethik und die verschiedenen philosophischen Ansatzmöglichkeiten, die das Recht der Tiere begründen, runden das Thema ab. Das Ziel der theoretischen Sachanalyse ist eine komplexe Zusammenfassung zu schaffen, mit dessen Hilfe man die Ergebnisse der empirischen Umfrage sachlich argumentiert begründen kann. Die vorliegende Studie widmet sich aus diesen Belangen der Frage, wie Stadenten der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu den acht Themen:

1) Nutztiere / Haustiere, 2) Zoologische Gärten, 3) Artenschutz, 4) Tierschutz / Tierschutzgesetze, 5) Tierversuche, 6) Naturschutz, der Erhalt der biologischen Vielfalt, 7) Umwelthandeln und 8) Umwelteinstellungen stehen.

Es soll geprüft werden:

1) welche Unterschiede es zwischen den Probandengruppen (L2, L3, L5, Bachelorstudent, Biologiestudent, Student anderer Fächer) hinsichtlich der Thematik der acht Themengebiete gibt.
2) welche Unterschiede es zwischen weiblichen und männlichen Befragten gibt.
3) ob es zu bestimmten Thesen eine überwiegende Zustinmiung oder Ablehnung gibt.

Die Studie soll Aufschluss darüber geben, ob der zoologische Garten auch bei den befragten Probanden in einem Konfliktfeld von kontroversen Meinungen eingebettet ist. Es soll darüber hinaus gezeigt werden, dass unter den Probandengruppen Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind. Die Einstellung einer befragten Personengruppe kann durch das Ankreuzen des Fragebogens mit anschließender Auswertung, identifiziert werden.

Im Anschluss an den theoretischen Teil wird auf die Evaluation eingegangen. Das beinhaltet den exakten Aufbau und die genaue Entwicklung des Fragebogens, sowie die verschiedenen chronologisch geordneten Schritte der Durchführung. Die daraus resultierenden Erkenntnisse dieser Arbeit werden durch die vergleichende Studie hervorgebracht. Die differenten Ergebnisse werden anschließend im Schlussteil interpretiert und sachlich mit Hilfe der Theorie begründet.

2. Sachanalyse:

2.1. Der Wert der biologischen Vielfalt

Lebewesen und Pflanzen bilden die Grundlage der menschlichen Existenz. Sie existieren seit Milliarden Jahren auf unserem Planeten und haben sich stets weiterentwickelt oder sind ausgestorben. Die ernsthafte Bedrohung der Vielfalt, der rapide Rückgang ganzer Tierarten, sowie der vom modernen Menschen verursachte Massentod vieler Tiere, nehmen ein emstzunehmendes Ausmaß der Zerstömng an. Dies kann zu einer globalen Katastrophe und einer unmittelbaren Zerstömng der Lebensräume führen, weil die Populationen der Tiere und Pflanzen keine evolutive Erholung, geschweige denn Regeneration genießen können. So sind bis heute mehr als 50 Prozent des Regenwaldes abgeholzt, da unter anderem der Mensch auch nicht nachhaltig aufforstet. Das Ergebnis dieses Prozesses sind eine stetige Abnahme der Biodiversität und die Vernichtung, sowie der Verlust vieler Tier- und Pflanzenarten. Die Existenz der biologischen Vielfalt ist akut bedroht, besonders in Gebieten, in denen sich der kommerzielle Abbau der biologischen Ressourcen enomi rentiert. Auf diese Weise werden in kurzer Zeit Lebensgemeinschaften und Regionen völlig zerstört, sodass nicht nur ihr ökologischer und ästhetischer Wert, sondern auch der Respekt und der Wert gegenüber diesen Lebensräumen verloren gehen. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Menschheit dieses globale Problem zu lösen, das allerdings durch die kapitalistische Denkweise der Industrieländer und den nicht nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, erschwert wird. Der Mensch ist Bestandteil der Biosphäre und sollte mit ihr im Einklang stehen. Daher ist es notwendig zu der Erkenntnis zu kommen, dass der Mensch von der Natur abhängig ist und sie zum überleben braucht, weil er sich sonst selbst vernichtet. (Wilson E.O., 1992, S.l-8)

Die Biodiversität ist ein wertvolles Gut und besitzt eine zahlreiche Vielfalt von welcher der Großteil noch nicht erforscht ist. Gegenwärtig sind etwa 1,4 Millionen Arten lebender Organismen beschrieben, darunter 750000 Insekten, 41000 Wirbeltiere, zahlreiche Wirbellose, Moose, Pilze, Algen und Mikroorganismen. Eine Art ist nach Wilson ״eine Population oder eine Reihe von Populationen in denen unter natürlichen Bedingungen ein freier Genaustausch erfolgt. Dies bedeutet, dass alle physiologisch nomial funktionsfähigen Individuen zu gegebener Zeit im Prinzip mit jedem andersgeschlechtlichen Vertreter derselben Art Nachkommen erzeugen oder zumindest in eine genetische Verbindung treten können.“ (Wilson, E.O., 1992: s .22). Es gibt darüber hinaus noch Populationen, die Hybride, erzeugen oder sich selbst befruchten. Die Artenvielfalt entsteht durch verschiedene Mechanismen. Der erste Artbildungsmechanismus ist der Prozess der Polyploidisierung, bei der sich die Anzahl der gentragenden Chromosomen vervielfacht. Der zweite Artbildungsmechanismus ist die geographische Isolation, die durch unterschiedliche räumliche Entwicklung der Arten zu einer Divergenz der Lebensstile der Arten führt. Falls diese Populationen sich wieder kreuzen, werden hybride Artenfomien erzeugt, weil sich die Unterschiede im genetischen Erbgut im Laufe der Zeit zu stark verändert haben. Eine Gefahr der Inzucht wird dadurch ausgeschlossen. (Wilson, E.O., 1992: s. 22) Die Art selbst dient als Speicher genetischer Information, die geschützt werden muss und mit deren ungeheurer Menge sie unter anderem wesentlich zur biologischen Vielfalt beiträgt. Die Bewahrung der genetischen Vielfalt ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Entwicklung des Lebens und der Anpassung der Pflanzen und Tiere an die sich ständig ändernden Umweltbedingungen. (Engelhardt, w., 1997: S.22)

Die Hauptursachen des Niedergangs der biologischen Vielfalt sind die Zerstörung von Lebensräumen, Bevölkerungswachstum und die Ausweitung menschlicher Aktivitäten. Der Mensch selbst sehe sich als oberste Priorität der Evolution, dessen Existenz am wichtigsten sei. Der menschliche Lebensstil benötige tierische Produkte wie Leder, Fell, Nutzpflanzen und pflanzliche Medikamente, sowie Ressourcen wie Holz und fossile Brennstoffe, die ihn im Laufe der Zeit zur Zivilisation gebracht haben. Auch das menschliche Bedürfnis sich zu entfalten und der Drang nach persönlicher Freiheit führten zu einer egoistischen, rücksichtslosen und nicht behutsamen Lebensweise der Menschen, die den Wert der biologischen Vielfalt nicht mehr erkenne. Das Wachstum der Erdbevölkerung steige täglich und die Beanspruchung der Nettoprimärproduktion wachse rapide auf ein Level das immer größere zerstörerische Ausmaße annehme. Eine Umorientierung der menschlichen Lebensweise wird nötig sein, damit die menschliche Existenz sich nicht selbst vernichte. (Wilson, E.O., 1992: s.22). Das Leben bleibe ein Stoffkreislauf, der auf der Grundlage eines Stoffaustausches basiert und ohne den ein Leben nicht möglich wird. Der Mensch ist nicht in der Lage Fotosynthese zu betreiben. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig das Ökosystem mit allen seinen Biotopen zu bewahren. (Engelhardt, w., 1997: S.23)

2.1.1. Die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie

Der Rückgang der biologischen Vielfalt wurde gegen Ende des 20. Jahrhunderts zum Signal für die zoologischen Gärten, für Naturschutzorganisationen und für Politiker und Regierungsoberhäupter der ganzen Welt, sodass es notwendig wurde eine neue Strategie zum Erhalt der Arten zu entwickeln. Aus diesem Grund wurden Resolutionen und das Übereinkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt auf die Tagesordnung der Agenda 21 geschrieben. Auf dieser Agenda wurde festgehalten, dass zoologische Gärten die Zucht bedrohter Tierarten beschleunigen und weiter ausbauen. Zudem sollten auch die Wiederansiedlungen erfolgreicher durchgeführt werden und die Öffentlichkeit zur Aufklärung mobilisiert werden, indem man sie mit den Umweltschutzproblemen vor Ort im Zoo konfrontiert. Darüber hinaus sollten als Letztes die Methoden zur erfolgreichen Umsetzung und des Managements kleiner Populationen verbessert und optimiert werden. (Nogge, G., 2010: s. 66-67)

2.2. Naturschutz

Der Schutz der Natur kann durch vielseitige Argumente begründet werden. Die Subsistenz- oder Grundbedürfnisargumente auf Natur sind allgemein bekannt und beinhalten das menschliche Grundbedürfnis nach Nahrung, Obdach und Gesundheit. Dabei bleibt allerdings zu bedenken, dass das Eigeninteresse des Subjekts gegenüber der Berücksichtigung der anderen Subjekte oft im Vordergrund steht und der Natur schaden. Die Natur zu seinem eigenen Vorteil zu benutzen, führt zur Bevorzugung des eigenen Lebensstandards und zu Lasten nachfolgender Generationen oder der dritten Welt, die mit den Auswirkungen auf problematische Weise umgehen müssen. Dieses Argument kann als Interessenvorbild für zukünftige und nachfolgende Generationen gesehen werden. Der Erhalt der Natur dient nicht dem Selbstzweck, sondern dafür, dass zukünftige Generationen durch die Ausrottung der Nato nicht eingeschränkt werden müssen. Des Weiteren kann der Naturschutz durch das Lebensqualitätsargument begründet werden. Die Ästhetik der Natur und deren Erhaltung gehören zum menschlichen Leben und dessen Heimat, und sollen unter diesem Gesichtspunkt geschützt werden. Naturschutz trägt auch zum Erhalt des Vertrautheits- und Geborgenheitsgefühl bei, und lässt den Mensch sich in seiner Heimat wohl fühlen. Heimat ist ein Bestandteil der menschlichen Identität. Ihr Verlust kann zur Entfremdung des Menschen mit seinem Lebensraum führen. Eine Harmonie zwischen Mensch und Natur ist aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung. Auch die ästhetische Natur er fahrung und das Erleben der Natur in ihrer absoluten Schönheit sind Qualitäten, die zum guten Leben gehören. (Körner, s. et ah, 2003: s. 74-82)

2,3, Tierschutz

Tiere stehen wie Menschen unter einem besonderen Schutz vor dem Gesetz. Schon 1933 wurde im Reichstierschutzgesetz das unnötige Quälen und Misshandeln von Wirbeltieren untersagt. 1972 hat der Bundestag ein überholtes neuzeitliches Tierschutzgesetz beschlossen, das im gleichen Jahr noch in Kraft trat und das alte Reichtierschutzgesetz ablösen sollte. Der Tierschutz hat seit 1933 erheblich an Bedeutung und Aktualität gewonnen, da seine Folgen tief in zahlreiche Sektoren einfließen, sodass sich wirtschaftliche, wissenschaftliche und ethische Forderungen gegenüber standen, die man versucht hatte, in Einklang miteinander zu bringen. Das Tierschutzgesetz beinhaltet Nomien und Erfordernisse sowie zu berücksichtigende Aspekte über Haltung, Pflege, Unterbringung und Beförderung von Tieren. Tierschutz geht davon aus, dass keine Art ausgeschlossen ist. Das impliziert nicht nur Haustiere, sondem auch niedere Tiere oder schädliche Tiere wie Parasiten. Das Gesetz beschränkt sich allerdings auf Tiere, die in erster Linie Schmerz und Leiden empfinden können. Tiere müssen frei von Schmerz und Leiden sein und auch ihre Lebensumstände müssen dem Wohlbefinden der Tiere entsprechend gewährleistet sein. (Gerold, H., 1972: s.44-46) Obwohl immer mehr Tierarten aussterben und bedroht sind, und die Hoffnungen auf eine Besserung sinken, wird sich für eine Verbesserung des Tierschutzes bemüht. Auch die zoologischen Gärten müssen sich an Gesetze und Vorschriften des Tierschutzes halten und ihren Tieren in Obhut ein normales Leben mit notwendigen artgerechten Lebensbedingungen bieten. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Pflege eines Tieres ist auf die Haltungsbedingungen zu achten. Tiere müssen nach §2 des Tierschutzgesetzes verhaltensgerecht untergebracht sein. Das impliziert dem Tier individuell angepasste Haltungsbedingungen zu erfüllen, seine Käfig- und Gehegegröße ausreichend zu beachten und es artgerecht zu pflegen, zu ernähren und seine Lebensbedürfnisse zu stillen. (Rahmann, H., Kohler, A., 1991: s.121-122) Das Wohlbefinden und die dafür notwendigen Bedingungen müssen gegeben sein, damit die normalen Verhaltensabläufe sichergestellt sein können. Zudem sollte das Gehege auch so strukturiert sein, dass Bewegungsabläufe, Nahmngserwerb, Komfortverhalten, Sozialverhalten, Sexualverhalten sowie das Aufzuchtverhalten und Ruheverhalten artgerecht stattfinden können. Zur Gehegegestaltung gehören selbstverständlich die Beschäftigung mit den Tieren, um eine Reizarmut vorzubeugen, sowie eine tierärztliche Prophylaxe und eine Überwachung der hygienischen Bedingungen. Zuletzt ist eine ausgewogene und spezifische Nahrung für die Tiere ein wichtiger Faktor, die zur Gesundhaltung von großer Bedeutung ist. (Rahmann, FL, Kohlen, A. 1991: S.124).

2,4, Artenschutz und Erhaltungszuchtprogramme

Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und bestimmt dessen Regelungen. Das Übereinkommen zur biologischen Vielfalt bildet dabei die Rahmenbedingung für den Artenschutz und fördert die zu unternehmenden Anstrengungen für den Erhalt der Artenvielfalt. Dabei wird versucht die Schutzgebiete möglichst gut zu managen. Auch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die Bundesartenschutzverordnung tragen zum Erhalt der Artenvielfalt durch viele Richtlinien und Bestimmungen bei. Diese regeln den Handel und die Vermarktung der Tiere. (Dierkes, p., Infobox: 2017) Durch den fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt und der drastischen Reduzierung der Artenfülle, bekonmit der Artenschutz eine hohe Relevanz zur Vemieidung des Aussterbens bedrohter Tierarten. Zoologische Gärten haben eine wichtige Funktion bei der Durchführung von Erhaltungszuchtprogrammen. Inzwischen werden mehr als 1000 Tierarten weltweit gezüchtet (Dierkes, p., Homes, V., 2017: S.3) Beispiele bedrohter Tierarten sind beispielsweise der europäische Nerz oder der Orang-Utan. Die Grundlage für die Erhaltungszucht bildet die größtmögliche Erhaltung der genetischen Information. Damit kann auch die Erhaltung der höchstmöglichen genetischen Variabilität erfüllt werden. Um Inzucht zu vermeiden, versucht man eine breite Masse an Gründertieren für eine erfolgreiche Zucht zu generieren, die im besten Fall eine hohe genetische Variabilitätsrate haben. Auch der Verlust der genetischen Vielfalt bleibt umso geringer, desto schneller sich die Population fortpflanzt. Demnach sollte man ein Zuchtprogramm mit möglichst vielen Tieren und einer schnellen Fortpflanzungsrate starten. Bei Zuchtprogrammen kommt es durchaus vor, dass durch Zufallsprozesse bestimmte genetische Informationen verloren gehen, die zu einem genetischen Drift führen. Der Verlust wichtiger Gene kann nur durch völlig blutsfremde Wildtiere zurückgewonnen werden. Bei der Durchführung von Erhaltungszuchtprogrammen kann keine natürliche Selektion stattfinden, sodass es Vorkommen kann, dass Merkmale, die in der Natur Vorkommen, wegselektiert werden können. Dieser Prozess ist irreversibel und kann zur Verarmung oder zur Veränderung der Genetik der Zuchttiere führen. Eine gezüchtete Art kann im ungünstigsten Fall der Auswilderung daher nicht überlebensfähig sein. (Poley, D., 1993: s.82-85). Die zehn wichtigsten Faktoren die es bei einem Zuchtprogranmi zu beachten gibt werden im folgenden Verlauf aufgezählt:

1) Die Gründerpopulation sollte viele Einzelindividuen enthalten.
2) Die Population sollte schnell wachsen.
3) Die endgültige Populationsgröße sollte über einhundert Tiere groß sein.
4) Die Population sollte auf einem stabilen endgültigen Niveau bleiben und nicht stagnieren.
5) Das Geschlechterverhältnis sollte ausgewogen sein.
6) Im besten Fall sollten alle Nachkommen der Generationen in gleicher Anzahl geboren werden.
7) Arten mit einer hohen Reproduktionsrate verlieren schneller an genetischer Variabilität. Die Zuchtgeschwindigkeit der Tiere hängt von der Art ab.
8) Der Variabilitätsverlust kann durch das Einfuhren blutsfremder Tiere verlangsamt werden.
9) Durch Auswechslung der Tiere kann die Inzuchtrate niedrig gehalten werden.
10) Durch bestimmte Haltungsbedingungen kann eine ungewollte Selektion angestrebt werden. (Poley, D., 1993: S.86)

Nichtsdestotrotz kann eine erfolgreiche Zucht nur durch die Kooperation mit anderen zoologischen Einrichtungen und mit sehr viel Bemühung erreicht werden.

2,4,1. Artgerechte Haltung in zoologischen Gärten

In einer Gehegehaltung verlieren die Tiere ihre natürlichen Wesenszüge und passen sich auf die neue Umgebung an. Das Bewegungsverhalten und das Suchverhalten nach Nahrung werden eingeschränkt, weil das Tier für seine Beute erstens keine weiten Distanzen mehr zurücklegen muss und es zweitens die Nahrung zu gewohnten Uhrzeiten vorgelegt bekommt. Zudem wird das Bewegungsbedürfnis durch das wegfallende Territorialverhalten und die nicht mehr vorhandenen Feinde überflüssig.

Die Fluchtdistanz wird ebenfalls auf eine geringe Distanz reduziert, und die Nähe zum Menschen wird ausgebaut. Nicht ohne Grund sollen Tiere im Zoo der Zurschaustellung dienen. Unter Berücksichtigung der aufgezählten Faktoren kann eine artgerechte Haltung ermöglicht werden. (Rahmann, H., Kohlen, A. 1991: S.124) Eine artgerechte Haltung wird nach Dittrich gewährleistet, wenn folgende fünf Faktoren erfüllt sind.

1) Die Tiere sollten frei von sozialem Stress sein und eine dem Zustand entsprechende Kondition aufweisen.
2) Die Zootiere müssen ein höheres Alter haben als ihre Artgenossen in freier Wildbahn. Sie unterliegen keinen natürlichen bestandregulierenden Faktoren wie beispielsweise Ressourcenmangel.
3) Die natürliche Aufzucht der Jungtiere muss ohne menschliche Mitwirkung erfolgen.
4) Die Tiere sollten frei von Krankheiten sein und einen guten Immunstatus besitzen. Das sei ein Zeichen für gut gehaltene Wildtiere.
5) Zuletzt dürfen die Tiere keine Anzeichen einer psychischen Krankheit aufweisen und keine Neurosen haben. Sei dieser Aspekt erfüllt, kann davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Stressoren auf die Tiere einwirken. (Rahmann, H., Kohlen, A. 1991: s. 125)

2,4,2, Der Unterschied zwischen Tierschutz und Artenschutz

Der Tier- und Artenschutz implizieren in ihren wesentlichen Grundzügen die gleichen Inhalte. Sie unterscheiden sich allerdings in ihrer Zielrichtung voneinander, wodurch es zwischen Tier- und Artenschützem oft zu Konflikten kommen kann. Der Artenschützer möchte eine Tierart mit seiner genetischen Vielfalt erhalten und seine Populationen schützen und vemiehren. Der Tierschützer möchte das einzelne Individuum vor seiner Unversehrtheit schützen. So kommt es zu einem Konflikt der beiden Interessengemeinschaften, denn eine Population zu schützen, kann bedeuten, dass überzählige Tiere wie Fressfeinde oder einzelne Individuen von Überpopulationen getötet werden müssen, weil sonst bestimmt Tierarten gefährdet werden oder aussterben. Der Tierschützer kann das Töten überzähliger Tiere nicht akzeptieren, da ihm das Wohlergehen des Individuums im Vordergrund steht und er nach dem Tierschutzgesetzt argumentiert, in dem das Quälen und Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund nicht erlaubt ist. (Dierkes, p., Infobox, 2017)

2,5. Die Ursachen für die Bedrohung und das Aussterben vieler Tierarten

Im Laufe der anthropogenen Entwicklung der menschlichen Spezies auf dem Planet Erde veränderten sich die Habitate der Tiere enorm. In der Steinzeit und bis in das späte Mittelalter lebten Tiere und Menschen überwiegend friedlich miteinander. Der rasante Anstieg der Weltbevölkerung, die Ausbreitung der Menschen auf Siedlungsgebiete und die neuen technischen Errungenschaften in der Waffenindustrie, ließen eine Dishamionie zwischen Tier und Mensch entstehen. Tiere ohne ein wildes Rückzugsgebiet hatten kaum die Chance zu überleben, da erstens die Jagdmethoden effektiver wurden und zweitens sie für die Fleischproduktion gejagt wurden. Auf diese Weise verschwand beispielsweise der Auerochse Anfang des 17. Jahrhunderts aus Europa. Der Mensch hat außerdem großen Einfluss auf die Waldrodung, die Versieglung der Böden, auf die Trockenlegung von Feuchtsavannen sowie auf die Umwelt-, und Wasserverschmutzung, die durch den Ausstoß von Schadstoffen entstehen. Hinzu kommt die globale Erderwärmung die ein zunehmendes Problem darstellt, weil sie nicht nur die Habitate der Tiere verändert, sondern auch Naturkatastrophen, Trinkwasser-, und Nahrungsknappheit hervorruft. Das sind die Hauptfaktoren mit denen man den starken Rückgang der Artenvielfalt begründen kann, sodass gegenwärtig immer mehr Tierarten vor dem Aussterben bedroht sind. Ein weiterer wichtiger Faktor der zur drastischen Reduzierung der Artbestände beiträgt, ist die illegale und kommerzielle Bejagung bestimmter Tiergruppen. Besonders das Elfenbein ist eine Trophäe flir Wilderer, sowie das wertvolle Leder und Fell der Tiere. Auch Buschfleisch, Geweihe, Hörner oder Elefantenfüße aus denen Sitzhocker entstehen, stehen bei den Jägern hoch im Kurs. Der Mensch zerstört ungebremst die Bestände und hat bis heute viele Tierarten ausgerottet. Zurzeit existieren etwa zwei Millionen Tierarten von denen etwa 40000 bedroht sind. Da nicht alle Tierarten wissenschaftlich untersucht sind, kann man davon ausgehen, dass diese 40000 Tierarten, die auf der roten Liste der Weltnaturschutzorganisation ״IUCN“ stehen, nur einen geringen Anteil aller bedrohten Tierarten darstellt. (Dolder, w., 2007: S.8- 19) ״Eine Tierart gilt dann als gefährdet oder bedroht, wenn sich ihr Bestand nicht auf einer für das überleben der Art notwendigen Größe halten kann oder weniger Tiere geboren werden als sterben.“ (Dolder, w., 2007: s.12) Besonders gefährdet sind Kleinbestände, Inselpopulationen und Tiere, die auf ihr kleines Verbreitungsgebiet höchstspezialisiert angepasst sind. Der Verlust der Artenvielfalt ist jedoch nicht genau messbar, weil zum einen nicht alle Gebiete der Erde erforscht sind und man deshalb nicht genau wissen kann, wenn eine Art ausstirbt, ob nicht noch eine Restpopulation auftaucht. Zum anderen sind nicht alle Individuen registriert, sodass man keine genauen Zahlen hat, die den Hinweis geben, ob der Bestand dieser Art tatsächlich bei dem angenonmien Wert liegt. (Wilson E.O., 1992, S.24)

2,5,1, Die Einteilung der Gefährdungsstufen durch die IUCN

Um einen Überblick zu garantieren, wird jährlich durch das Erscheinen der roten Liste der IUCN die Stufe der Gefährdung publik gemacht. Sie verwendet eine Terminologie für den Grad der Einstufung der potentiellen Gefährdung. (Dolder, w., 2007: S.12).

1) Potentiell gefährdete Arten sind nicht unmittelbar, sondem durch ein geringes Risiko gefährdet.
2) Gefährdete Arten leiden unter starkem Rückgang und sind nicht mehr gesichert.
3) Stark gefährdete Bestände müssen dringend geschützt werden, weil sie unter einem hohen globalen und lokalen Druck stehen.
4) Vom Aussterben bedroht, gelten Bestände die weniger als 1000 Tiere aufweisen. Ihnen sollte ein besonderer Schutz durch den Menschen zukommen, da ihr Überleben in freier Wildbahn nicht mehr garantiert werden kann.
5) In freier Wildbahn ausgerottete Arten existieren nur noch in Gefangenschaft, bei der eine erfolgreiche Auswildemng jedoch nicht sichergestellt werden kann.
6) Ausgestorbene Tierarten sind unwiederbringlich ausgerottet worden und existieren auch nicht mehr in Gefangenschaft (Dolder, w., 2007: s.12)

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die potentielle Gefährdung der Artenvielfalt fortschreitet und anthropogene Ursprünge hat. Nur die Menschheit selbst kann diesen gravierenden Einschnitt in die Natur begrenzt wieder gut machen, indem sie sich selbst und gegenseitig für dieses Thema sensibilisiert und dagegen vorgeht. Zoologische Einrichtungen sind eine Errungenschaft, die versucht gefährdete Tierarten zu schützen, ihnen Asyl zu gewährleisten und darüber hinaus diese Tiere bestenfalls auswildert. Die zoologischen Gärten leisten einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.

2,6. Die Geschichte der zoologischen Gärten in Deutschland

Wildtiere wurden im geschichtlichen Zeitverlauf schon vor einigen tausend Jahren gehalten und domestiziert. Die Domestikation funktioniert ausschließlich nur mit längerer Pflege von Einzeltieren, sowie mit ununterbrochener Zucht gezähmter Wildtiere und einer menagerieartigen Haltung von Wildtieren in abgeschlossenen Arealen. Ihre Funktionen erfüllten weltliche, zeremonielle, religiöse und kultische Vorstellungen der Halter und befriedigten darüber hinaus ihre Interessen bei Jagd- und Kampfspielen. (Dittrich, L. 2004: s.ll)

Ab Mitte des 15. Jahrhunderts wurden Wildtiere unter dem Vorwand des Sammlungsbestrebens von reichen Kaufleuten, Fürsten und Königen gesammelt und ausschließlich dem Adel zur Schau gestellt. Diese Sammlungen repräsentierten die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen des Besitzers und gaben ihm einen Machtstatus innerhalb der Gesellschaft. Der Ausdruck von Macht war für König Louis XIV überdurchschnittlich relevant, woraufhin er in Versailles eine für damalige Verhältnisse überdimensionale, radiärsymmetrische Menagerie bauen ließ, die zum Vorbild für den Bau fast aller folgenden Menagerien wurde. Nach ihrer Fertigstellung wurde sie der Öffentlichkeit zugänglich und verfolgte das geistige Konzept im Sinne des Weltverständnisses der Aufklärung. (Dittrich, L., 2004: s.11-13) Auch in Paris, im Jardin des Plantes sollte der Zugang allen Bürgern ohne Einschränkungen gewährt sein. Erstmals sollten die darin gehaltenen Tiere eine Bildungsfunktion im Sinne der Übermittlung zoologischer Informationen für Gemüt und Herz der Besucher haben. Der Aufenthalt in dieser Tiergartenumwelt hatte nicht nur eine ästhetische Funktion, sondern sollte die Besucher auch für die Vielfalt der Natur und ihre Schönheit empfänglich machen und zudem ihren Bürgersinn stärken. Der zoologische Garten hatte eine Bildungs- und Erholungsfünktion, die bis in die Gegenwart erhalten geblieben sind.

Im späten 19. Jahrhundert eröffnete in Deutschland eine Welle von Zoos ihre Tore für die breite Masse der Bevölkerung, die dort vor allem vielseitig gebildet werden sollten. Man erkannte, dass Fortschritte in der Produktion und Gesellschaft nur mit einem vielseitig gebildeten Bürgertum zu erreichen waren. (Dittrich, L., 2004: S.13- 16) Die auf Bürgerinitiativen gegründeten zoologischen Gärten verstanden auch immer mehr, dass diese Attraktion für Touristen interessant wurde und eine zusätzliche Einnahmequelle von Geldern darstellte. Die Tierbestände waren zu dieser Zeit recht bescheiden, weil man auf die Mitbringsel von Seeleuten und Reisenden angewiesen war und der professionelle Tierhandel ohnehin erst in seinen Anfängen stand. Zur Attraktivitätssteigerung dekorierte man die Inneneinrichtung der Gehege sehr exotisch, die auch bei den Besuchern positive Resonanz erzeugte. Doch trotz der hohen Besucherzahlen konnten die Unterhaltungs- und Betriebskosten nicht ausreichend gedeckt werden, was zu finanziellen Engpässen führte. Um nicht von laufend gezahlten Zuschüssen der öffentlichen Hand abhängig zu sein, versuchte man sogenannte Völkerschauen in den zoologischen Gärten zu etablieren, die kurz darauf in allen deutschen zoologischen Gärten wie in Berlin, Köln, Dresden und Hamburg zum Scheitern verurteilt waren. Aus diesem Grund schlossen nach kurzer Zeit einige zoologische Gärten in Deutschland wieder ihre Tore für die Besucher.

Erst ab 1871 erfuhr Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung, der auch beim Ausbau des Tierhandels mitwirkte, sodass die Bandbreite an seltenen Tierbeständen in den deutschen Zoos immer größer wurde. Es wurden große Tiergebäude, aufwändige Gehege, Vogelhäuser, Volieren sowie Freilandterrarien für Reptilien gebaut, die aber ebenfalls keine positive Resonanz erführen. Erst mit der Ära von ״Carl Hagenbecks neuer Zooidee“ wurde die zeitgenössische Tierhaitang von den Bürgern wieder enthusiastischer empfunden. Die Prinzipien der neuen Gehegegestaltung orientierten sich an seinen Erfahrungen der Feldtierhaltung. So wurden die Tiere nicht mehr wie zuvor durch Gitter und Stäbe voneinander getrennt, sondern durch einen breiten, für die Besucher unsichtbaren Graben, der für die Tiere allerdings unüberwindbar war. (Dittrich, L., 2004: s.17-18) Dieses Konzept wurde von vielen neu eröffneten zoologischen Gärten vor dem ersten Weltkrieg übernommen.

Während des ersten Weltkrieges mussten viele Tiere im Zoo aufgrund mangelnder Futterreserven verhungern oder sogar zwangsgetötet werden, wohingegen andere Tiere durch fehlendes Beheizen ihrer Gehege starben. In der Zeit vom ersten bis zum zweiten Weltkrieg wurde die Existenz der zoologischen Gärten massiv kritisiert und in Frage gestellt. Auch durch das neu in Kraft getretene Tierschutzgesetz von 1933, fand die Wildtierhaltung eine grundsätzliche Ablehnung in der Bevölkerung.

Nachdem im zweiten Weltkrieg bis auf den Düsseldorfer Zoo fast alle anderen zoologischen Gärten in Deutschland zerstört worden waren, widmete man sich in der Nachkriegszeit bis 1970 der Erforschung der artgemäßen Haltungsfaktoren. So wurde das Fundament durch den schweizer Zoodirektor Heini Hedinger gelegt, der die Wildtierhaitang unter Zoobedingungen als ״Tiergartenbiologie“ beschrieb. Dieser Begriff ist bis heute erhalten geblieben und ist Forschungsdisziplin. Die fortschreitenden Entwicklungen in der Tiermedizin und der Tieremährungslehre kamen den zerstörten Zoos gelegen. So verschwanden Infektionskrankheiten und parasitäre Erkrankungen aus den Zoos, da sich auch die hygienischen Bedingungen weiterentwickelten. Doch auch dem Besucherpublikum wurde klar, dass sich die zoologischen Gärten noch viel weiter entwickeln müssen, denn es wurde deutlich, dass nicht nur die artgerechte Haltung oberste Priorität hatte, sondem auch die artgerechten Haltungsbedingungen im Vordergmnd stehen müssen. Daraufhin wurden die meisten Gehege ausgebaut und vergrößert. Dem Zoobesucher sollte ein den Tieren entsprechender natumaher Lebensraum geboten werden, den er akzeptieren kann. (Dittrich, L., 2004: s. 19-20)

Ab den 1970er Jahren widmete sich die moderne Tiergartenbiologie einer internationalen und institutionalisierten Zusammenarbeit der Zoos. Im Fokus standen die Erhaltung gefährdeter Tierarten in der Wildbahn, die Vemieidung von Inzucht, sowie die Verhindemng genetischer Veramiung. 1974 entstand ISIS (International Species Information System), das die Anzahl der in freier Wildbahn vorkonmienden Individuen dokumentiert. Mit Hilfe von ISIS lassen sich die Zuchtprogranmie und Kapazitäten der Zuchtexemplare in den Zoos besser regulieren und planen. Hinzu kam das europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP), das vor dem Aussterben bedrohte Tierarten schützen soll. Diese Errungenschaften leisteten einen erheblichen Beitrag zum Naturschutz. Zu den großen Leistungen der Zoos gehört die erfolgreiche Auswildemng von gezüchteten Tieren in ihre geschützten Habitate. In den 1970er Jahren entstanden auf diese Weise etwa 100 Wiederansiedlungsprojekte.

Gegenwärtig entwickelt sich der Zoo immer weiter und ist nach mehr als 150 Jahren Geschichte immer noch eine Attraktion für die Besucher geblieben. Die allgemeine Wildtierhaitang hat bis heute den größten Schauwert, gefolgt von Ausstellungen ausgestopfter Tiere oder unbewegten und starren Tieren bei Ausstellungen in Museen, und erfreut sich deshalb besonders bei der Schaustellung von exotischen Tieren großer Beliebtheit. (Hediger, H., 1977: s. 19-22) Hediger selbst bezeichnet den viel geringeren Schauwert eines einheimischen Tieres im Gegensatz zu einem exotischen Tier als ״Gesetzmäßigkeit“. Er begründet seine Aussage damit, dass zoologische Gärten, die ihrem Publikum eine einheimische Tierwelt präsentierten, kurz darauf auch exotische Tiere in ihren Artbestand aufnahmen, um die generelle Schaulust der Besucher zu reizen und zu stärken. (Hediger, H., 1977: s. 23) Der Mensch habe nach Hediger ״ein primitives Interesse an Kuriositäten“. (Hediger, H., 1977: S.23)

Zukünftig gilt für die zoologischen Gärten den breiten Kreisen der Bevölkerung einen verständnisvollen Zugang zur Welt der Tiere zu gewährleisten und die Schaulust der Besucher zu stillen. Auch die Sensibilisierung der Bürger für den Arten- und Tierschutz dürfte eines der zukünftigen Hauptziele neben Bildung, Forschung und Erholung bleiben. (Dittrich, L., 2004: S.20). Aus der Geschichte der zoologischen Gärten kann man eine generelle Definition festhalten:

״Unter einem Zoo wird ein wissenschaftlich geleitetes Unternehmen verstanden, eine gemeinnützige kulturelle Institution, in welcher Wildtiere nach den Grundsätzen der Tiergartenbiologie der Nachwelt erhalten bleiben.“ (Hediger, H., 1977: s.ll)

2,6.1. Die vier Hauptaufgaben der zoologischen Gärten

Die Tiergartenbiologie in den zoologischen Gärten beschäftigt sich mit allem was im Zoo von biologischer Bedeutung ist und liefert die wissenschaftlichen Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten für die Wildtierhaltung. Zoologische Gärten unterliegen europäischen Zoorichtlinien und sind an das seit 1999 wirkende Zoogesetz gebunden. So ist ein Zoo laut dem Bundesnaturschutzgesetz §42 ״eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Keine Zoos im Sinne dieser Vorschrift sind Zirkusse, Tierhandlungen, Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten heimischen Schalenwildes und Einrichtungen, in denen nicht mehr als fünf Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.“ (Backhaus, T., Tesch, H., 2008: s.4) Alle Zoos müssen eine konkrete Zoogenehmigung beantragen, die im Anschluss durch die Überprüfung von folgenden Voraussetzungen erteilt wird (Backhaus, T., Tesch, H., 2008: s.4):

1) Zoologische Gärten müssen bestimmte Gesichtspunkte des Arten-, Tier- und Naturschutzes erfüllen.
2) Zur Erfüllung des Forschungs- und Bildungsauftrages beitragen und
3) das Tierfutter ordnungsgemäß lagern und aufbereiten sowie
4) vorgeschriebene Standards bei tierärztlicher Betreuung einhalten.

Ein zoologischer Garten ist eine kulturelle Einrichtung die ein breites Spektrum an Besuchern generieren kann und dadurch wichtige Aufgaben für die Bildung der Menschen übernimmt, indem sie das Verständnis und das Interesse für die Natur weckt und den Zugang zu den darin enthaltenen Tieren frei macht. Die vier wesentlichen Hauptaufgaben der zoologischen Gärten sind Tier- und Artenschutz, Freizeit und Erholung, Forschung sowie Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. (Backhaus, T., Tesch., H., 2008: S.4).

Forschungsarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Optimierung der Haltungsbedingungen und fördert den Wissenszuwachs über eine artgerechte Haltung. Auf diese Weise können unter Einsatz von viel Arbeitszeit und Mühe ein facettenreiches Wissen und wertvolle Daten gewonnen werden. Auch durch die Zusammenarbeit mit anderen zoologischen Einrichtungen, Instituten und Universitäten kann weiteres Wissen vermittelt werden. Weiterhin bietet die Forschungsarbeit an Zootieren eine Alternative zur Freilandforschung und kann als wertvolle Ergänzung genutzt werden, um Untersuchungen oder Beobachtungen durchzuführen. Tiere im Zoo sind außerdem leichter zugänglich als freilebende Tiere und bringen den Forschem schnellere Ergebnisse (Backhaus, T., Tesch., H., 2008: S.7) In zoologischen Gärten wird nicht nur Forschungsarbeit durch wissenschaftliche Mitarbeiter betrieben, sondem der Besucher wird auch selbst zum Nachdenken angeregt. Die Besucher nehmen viel Wissenswertes über die Zusammenhänge zwischen den ökologischen Beziehungen der Tiere und Pflanzen mit und erfahren darüber hinaus Wissenswertes über die ökonomischen Zwänge und die soziokulturellen Einflüsse von Mensch und Natur. Dem Besucher und besonders den Kindern werden die Tiere durch thematische Tastpfade, Lemparcours, Rallys, Duftorgeln und zahlreichen weiteren Bildungsangeboten zugänglicher gemacht und tragen damit zum besseren Verständnis und zu einem Wissenszuwachs bei. Außerdem werden die Mensch-Tier-Beziehung und der emotionale Zugang zu den Tieren gestärkt. (Backhaus, T., Tesch., H., 2008: S.8)

In einer medienbestimmenden und computergeprägten Zeit, in der Tierdokus und virtuelle Zoomndgänge in Videos durch das Internet kursieren, schafft es der zoologische Garten trotzdem weiterhin hohe Besucherzahlen zu generieren. Das liegt unter anderem daran, dass er sich von der Menagerie zu einem modernen Freizeitangebot gewandelt und weiterentwickelt hat. Zoos sind gegenwärtig beliebte Ausflugsziele flir Menschen aller Altersklassen. Das sorgt zudem für eine Zusammenführung aller Generationen und schafft Vielfalt und Integration. Innerhalb der zoologischen Gärten kann man sich vergnügen und vom Alltagsstress erholen. Das wird unter anderem auch durch die vielen Veranstaltungen innerhalb des Zoos sichergestellt. Der zoologische Garten gleicht einem Park und bietet mit vielen Sitzgelegenheiten und einer ruhigen Lage eine Erholungsatmosphäre für alle Besucher. (Backhaus, T., Tesch., H., 2008: S.6)

Die letzte wichtige Aufgabe der zoologischen Gärten ist es erstens einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten und zweitens zur Erhaltung der genetischen Vielfalt beizutragen. Konkret bedeutet das die Mitarbeit an internationalen und nationalen Zuchtprogrammen sowie die Gestaltung und Umsetzung von Auswilderungsprogrammen bestimmter Wildtierarten. Diese Mitarbeit und aktive Mitgestaltung an Zuchtprogranmien bedeutet die Führung eines Zuchtbuches, in dem alle wichtigen Daten des einzelnen Individuums verfasst werden. Dazu kommt die Vermittlung von geeigneten Haustieren und die Betreuung und Fürsorge von verletzten und pflegebedürftigen Tieren. Eine weitere wichtige Aufgabe im Rahmen der Arterhaltung ist das erfolgreiche Auswildem der Tiere in ihre natürlichen Lebensräume, die allerdings gesichert sein müssen. Eine weitere attraktive Möglichkeit der Auswildemng ist die Beteiligung an europaweiten Kampagnen der EAZA (European Association of Zoos and Aquaria). (Backhaus, T., Tesch., H., 2008: S.5)

Zusammenfassend sind zoologische Gärten eine Brücke zur Natur und bieten im urbanen Raum als sekundäre Naturstätte einem breiten Publikum vor allem eine Möglichkeit sich dort zu erholen. Die Besucher möchten dort glückliche Tiere in ihrer natürlichen Umgebung sehen und optimale Informationen vermittelt bekommen, die zur Aufklärung beitragen und das spezifische Wissen steigern. Eine weitere Leistung des Zoos besteht in dem Vertraut-, und Bekanntmachen der Tiere gegenüber den Menschen. Das lebende Tier selbst dient als beste Werbung für die Besucher es zu schützen und sorgt damit bei den Betrachtern für die Entwicklung eines Naturschutzempfindens. Weiterhin gewähren zoologische Gärten bedrohten Tierarten Asyl und Schutz und bieten ihnen einen gesicherten Lebensraum in einer Zuchtstätte.

Diese kann unter anderem auch als Reservoire und Wiedereinbürgerungsstätte zur Verfügung stehen. Ein weiterer charakterlicher Wesenszug der Zoos sind Wiederansiedlungsprogramme der Tiere in ihre natürlichen Lebensräume. Für diese Umsetzung braucht das Fachpersonal spezifisches Fachwissen auf den Gebieten der Zoologie, Ökologie, Physiologie, Psychologie und der Tiergartenbiologie. Jedes Gehege und die darin lebenden Tiere bieten unerschöpfliche Möglichkeiten der Forschung, welche eine der vier wichtigen Hauptaufgaben darstellt. (Hediger, H., 1977: s.24-36)

2,7. Zootierhaltung

Die Domestikation und die Züchtung von Zootieren sind ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Leistungen und gehören zum kulturellen Gut unserer Gesellschaft. (Puschmann, w., 2004: s.l 1-12) Ähnlich wie historische Gegenstände und Zeugnisse der Vergangenheit können sie durch Erhaltungszuchtprogramme und eine entsprechende Zootierhaltung in tiergärtnerischen Einrichtungen der Menschheit erhalten bleiben. Gerade in Zeiten der industriellen Fleischproduktion, die eine Züchtung von Hochleistungsrassen voraussetzt, kommt der Arterhaltung in zoologischen Gärten eine besondere Rolle zu, welche die traditionellen Genreserven und die ursprünglichen Lebensformen erhalten lassen. Es ist wichtig bedeutungsvolle Belege der Domestikationsgeschichte zu bewahren, die man den Menschen mit einem wissenschaftlichen Hintergrund präsentiert. (Berger. G. et al, 1986: s.375-376) Die Vielfalt der Lebewesen kann der Nachwelt durch museumstechnisches Konservieren erhalten bleiben. Die Bewegung, Freiheit, und Gestalt der Tiere können durch Einzelexemplare in Gehegen präsentiert werden, an denen ausführliche Steckbriefe, Fotos, Tonbänder oder sogar Filme angebracht sind, die das Tier näher erläutern und dem Besucher Hintergrundwissen vermitteln. (Bock, w., 1979: S.24)

Wildlebende Tiere in Gefangenschaftshaltung dienten dem Menschen schon lange als Nahrungsreserve, Arbeitstier, Spiel- oder Jagdgefährte und schließlich als fleischbringendes Tier, aus dem unter anderem unsere Haustiere hervorgegangen sind. Wildlebende Tierarten werden aktuell durch die krisenhaft veränderten Umweltbedingungen an den Rand der Ausrottung und Gefährdung getrieben. Damit ein dauerhaftes Funktionieren der Lebensgemeinschaften stattfinden kann, bleibt es weiterhin eine moralisch-ethische Verpflichtung der Menschheit, die Leben der bedrohten Tiere zu schützen und unter besonderen Bedingungen in zoologischen Einrichtungen zu halten. Die in freier Wildhahn existierenden Bestände werden mühevoll eingefangen und mit besonderen Bemühungen nachgezüchtet. Damit diese Nachzucht gelingt müssen sich diese Tiere an die zoologischen Lebensbedingungen und die Vielfalt der unterschiedlichen Umweltfaktoren anpassen, die in den Gehegen herrscht. Die menschengemachten Bedingungen üben auf die Tiere einen Selektionsdruck aus, denn das Nahrungsangebot, die fehlende Konkurrenz und das lokale Klima, geben diesen Arten auf lange Sicht ihre charakterlichen Merkmale. Auf diese Weise verändern sich Verhalten, Stimme, Größe, Gewicht sowie das Aussehen der Zootiere bezüglich der Fellfarbe und Musterung durch die ökologische Einnischung stark, denn die breite Variabilität der Einzelmerkmale wird durch den Verlauf der individuellen Entwicklung modifiziert. Typische Merkmale, die im Erbgut wildlebender Tierarten fixiert sind, können durch eine zoologische Zucht vielfältig verändert werden. Eine Art ist die Summe der Individuen einer Fortpflanzungsgemeinschaft, deren Nachfolgegenerationen komplett andere Merkmale aufweisen können, als die wildlebende Forni, die sich im Laufe der Evolution parallel entwickelt. Aus diesen Gründen ist es schwierig ״die eine wildlebende Art“ hinsichtlich ihrer Merkmale in zoologischen Einrichtungen erhalten zu lassen, da sie im ständigen Dialog mit ihrer Umwelt steht, sich ihr anpasst und dauernd verändert. (Bock, w., 1979: S.25)

2,7.1. Das Problem der Wildtierhaltung im Dienste der Arterhaltung

Eine wildlebende Art in Gefangenschaft unter lebensechten und natumahen Bedingungen zu züchten ist fast unmöglich, denn natürliche Feinde gibt es in den zoologischen Gärten für die Tiere nicht. Ebenfalls können die originalen Biotopstrukturen in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Größe nicht nachempfunden werden, sodass eine verzehrte Lebensbedingung die Tiere unausweichlich verändert. Außerdem kommen die in der Natur auftretenden Krankheiten, Hungersnöte und Stresssituationen kaum in der Gefangenschaftszucht in einer zoologischen Einrichtung vor, denn die Tiere erhalten unabhängig der Jahreszeit ein gleichbleibendes Nahrungsangebot und sind ständig den gleichen Stresssituationen ausgesetzt. Zudem können in einem Gehege keine territorialen Verteilungsgebiete entstehen, in denen unterschiedliche Sozialgruppierungen leben. Die Siedlungsdichte ist nicht natumah und die breite Variabilität der Tiergruppe ist bescheiden, weil nur eine bestimmte Anzahl an Individuen in den vorgesehenen Gehegen leben kann. Die Kapazität för mehr Tiere kann nicht gewährleistet werden. Die Zucht in Gehegen manipuliert die Bedingungen der dort lebenden Tiere und schränkt die Erhaltung einer hohen genetischen Variabilität ein. Auf diese Art und Weise verschwindet nicht nur die genetische Vielfalt, sondern auch die Potenz för rasche Anpassungen und zudem die Lebenstauglichkeit der Tiere im Freien. Das bedeutet, dass mit jeder neuen Generation, die aus einer Gefangenschaftszucht resultiert, die erfolgreiche Wiederansiedlungswahrscheinlichkeit inmier kleiner wird und die Schäden im Erbgut immer größer werden. Bis die Zuchtpopulation eine bestimmte Größe erreicht hat, um sie erfolgreich in ihren natürlichen Lebensräumen anzusiedeln, ist das Genmaterial nicht mehr kompatibel mit der wildlebenden Art, sodass die Wiederansiedlungsprogramme durch eine lange Angewöhnungsphase erstens sehr kostenintensiv und zweitens sehr lange und anstrengend sind. Auch die Gefahren einer Inzucht sind in zoologischer Tierhaltung größer als in freier Wildbahn. Daraus resultiert, dass keine dauerhafte Wildtierhaltung gewährleisten werden kann, denn der Fortbestand, die Charakteristik und die natürliche Form werden in einer Gehegehaltung verändert. Die arttypischen Merkmale der Wildtiere gehen verloren, sodass ein vermehrter Wildbestand in Gefangenschaft genetische Abweichungen aufweisen kann, welche die Ausgangsfomi nicht hat. (Bock, w., 1979: s.26-28) Es bleibt festzuhalten, dass die Haltungsbedingungen und Haltungskriterien ausschlaggebend für das Fortbestehen einer wildlebenden Art sind.

2,7.2 Kriterien für eine erfolgreiche Zucht in zoologischen Gärten

Um das Fortbestehen der wildlebenden Tierarten in einer Gefangenschaftszucht optimal umzusetzen, darf die Gefangenschaftshaltung kein Dauerzustand sein. Die Bestände sollten nur wenige Generationen erzeugen, um eine adäquate Wiederansiedlung zu ermöglichen. Darüber hinaus darf die genetische Variabilität nicht eingeschränkt werden, denn der Fokus hegt auf der Qualität und nicht auf der Quantität der Tiere. Somit sollte ihr Erbgut unter optimalen Bedingungen kaum verändert werden. Dazu kann auch eine große Anzahl an Individuen beitragen, welche die Inzuchtwahrscheinlichkeiten und Geschwisterpaarungen reduziert. Weiterhin sollten auch Versorgung, Fütterung und die soziale Organisation der Tiere untereinander natumahen Verhältnissen entsprechen. Es bildet sich heraus, dass die Zootierhaltung nur als eine Transitstation der Arterhaltung dienen kann. (Bock, w., 1979: S.28) Und nur unter optimalen Zuchtbedingungen kann sich eine Art wieder an ein spezifisches Reservat anpassen und sich in den evolutiven Prozess eingliedem. Um dem Auftrag der Arterhaltung im Sinne des Naturschutzes gerecht zu werden, bedarf es einer natumahen Zucht. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, droht den Tieren eine Lebensweise, die nicht konfomi mit ihrer natürlichen Umwelt ist, sodass eine Wiederansiedlung unmöglich wird. Eine anthropogene Selektion der Zuchttiere führt dauerhaft dazu, dass sie ihren Wildtiercharakter verlieren und die Domestikation nicht zur Erhaltung der Art Rechnung trägt. (Bock, w., 1979: S.29)

2,7.3. Die Bedeutung der fehlenden natürlichen Selektion in zoologischen Gärten

In einer Gefangenschaftszucht bleiben die Mechanismen einer Selektion aus, sodass es nicht nur zu einer Veränderung der Bestände hinsichtlich ihrer Lebensbedingungen kommen kann, sondern auch zu einer erhöhten Anzahl an erzeugten Tieren einer Population. Damit die Bestände angemessen kontrolliert werden können und der Platz in dem Gehege für die überzähligen Zootiere nicht zu gering wird, beugen Bestandsregulationen das Risiko einer Überpopulation vor. Die Kriterien der Bestandsregulation hängen von individuellen Faktoren der Aufzucht ab. Sobald die Haltungskapazitäten überschritten werden oder das Tier nicht integrierbar ist müssen Maßnahmen getroffen werden, das Tier unter anderen Bedingungen zu züchten. Tiere mit unerwünschten Merkmale, die durch beschädigtes Erbgut und Überzucht entstehen, sowie überalterte Tiere, die nicht mehr der Erhaltungszucht dienen können, werden ungem in zoologischen Einrichtungen in menschlicher Obhut gepflegt. Außerdem kann es Vorkommen, dass Jungtiere von der Population verstoßen werden und es somit nicht sichergestellt ist, dass dieses Jungtier aufwachsen kann. In diesen Fällen müssen die Tiere an andere Institutionen abgegeben werden, mit der Hoffnung, dass sie den Tieren die gleichen Haltungsbedingungen ermöglichen können. Da es aber in fast allen zoologischen Einrichtungen zu finanziellen Engpässen kommt und sie beschränkten Platzkapazitäten unterliegen, kann eine Abgabe der Tiere nicht immer sichergestellt sein. Eine andere Möglichkeit, die Mitarbeiter der zoologischen Einrichtungen ergreifen können, ist das Tier wieder in seinen natürlichen Lebensraum anzusiedeln. Weitere Maßnahmen können Kastration oder Sterilisation sein, damit keine weiteren Nachkommen produziert werden und das unerwünschte genetische Material nicht weitergegeben wird. Eine weitere Möglichkeit eine Nachkommenschaft zu unterbinden, ist die getrennte Haltung von Sexualpartnem, die aber aufgrund der ohnehin schon mangelnden Platzgegebenheiten nicht immer realisiert werden kann. Wenn für dieses Tier absolut keine humane Haltung mehr geboten werden kann, bleibt nur noch die Möglichkeit der Zwangstötung (Euthanasie). Diese Möglichkeit der Bestandsregulierung sollte allerdings vemiieden werden und nur in sehr seltenen Fällen angewendet werden. Da diese Methode ohnehin den Richtlinien des Tierschutzgesetztes widerspricht, bleibt ihre Durchführung sehr umstritten. (Hildebrandt, w., 2008: s.38-39)

2,8. Die Evolution und Kultur des Tierschutzes

Der Mensch ist aus dem Tierreich hervorgegangen und steht mit den Tieren in einem unmittelbaren Zusammenhang. Im Laufe seiner Stammesgeschichte hat er sich zum höchstentwickelten Säugetier etabliert. Gründe dafür sind sein vierkammriges Herz, sein Intellekt und seine Intelligenz, sowie sein hochentwickeltes Gehirn, das ihm eine besondere Vorrangstellung vor allen anderen Tieren gibt. Für das weitere Fortbestehen musste der Mensch um sein Dasein kämpfen und hat seit der Eiszeit eine Machtstellung über die Tiere errungen. Der Mensch trat mit dem Wildhund in ein unbesiegbares profitables Duo zusammen, das dem Menschen eine primäre Vorrangstellung ermöglichte. Der Hund unterstützte den Menschen durch seinen scharfen Sinn bei der Jagd und ermöglichte ihm zudem als Wachhund einen erholsamen Schlaf. Diese Hilfestellungen unterstützten ihn bei seinem Werdegang zum mächtigsten Säugetier. Der Mensch zähmte Tiere und baute ein vertrautes Verhältnis zwischen sich und dem Tier auf. Dieser evolutionäre Prozess der Wildtierzähmung und Wildtierhaltung verlangte die Rolle des geistig reifen und verständnisvollen Betreuers der Tiere, der eine emotionale Verbundenheit aufbaute. Erst im Laufe der Zeit mit der Erfindung der modernen Feuerwaffen missbrauchte der Mensch die Rechte und die Existenz der Tiere, sodass es durch den Egoismus der Menschheit zu einem großen Artensterben kam. Dieser Vemichtungskampf wurde durch die kurzsichtige Profitgier der Pelzhändler unterstützend verstärkt, die statt dem Artenschutz und der moralischen Verpflichtung des Schutzes der Tiere, lieber den Gewinnen ihrer Geschäfte nachgingen. Die Massenvemichtung der Tiere wird zudem durch den Raubbau, die Überfischung und durch die illegale Jagd beschleunigt. Das fährt zu einem globalen Leiden der Tierwelt, das unter anderem durch die anthropogene erzeugte Klimaerwärmung verstärkt wird. Fakt ist, dass der Mensch unaufhaltbar die Lebensräume der Tierwelt zerstört und ihre Existenzrechte missachtet und in einem dramatischen Ausmaß an der Ausrottung der Tierwelt beteiligt ist. Er handelt verantwortungslos für zukünftige Generationen und beteiligt sich ebenfalls nicht an der Nachhaltigkeit und dem Bestehenbleiben der Tierwelt. Besondere Ausmaße der Verantwortungslosigkeit gegenüber Tieren kann man in den Industrieländern feststellen, die den unterworfenen Tieren ihre Herrschaftsausübung in vollen Zügen demonstrieren. Gentechnisch veränderte Tiere und geklonte Lebewesen sind der Anfang einer egoistischen, selbstzentrierten Lebensweise der Menschheit, die jegliches Ausmaß an Verantwortungslosigkeit sprengt. Die Gier nach Profit, die steigende Anzahl der Menschen und die ökonomischen Interessen der Nahrungsmittelindustrie sind zudem Gründe für eine verantwortungslose Haltung gegenüber den Tieren. Am Beispiel der engen Legebatterien von Hennen oder der Schweinezucht, kann man sehen, dass die Tiere den menschlichen Interessen und Bestimmungen untergeordnet sind und sich der Mensch unberechtigt das Recht über die Bestimmung der Tiere herausnimmt. Die Schmerzen, das Leid und die Schäden, die den Tieren zugefügt werden, sind zahlreiche Gründe um ein gültiges und flächendeckendes Tierschutzgesetz zu etablieren. Der Mensch ist sich der Zusammengehörigkeit mit dem Tier noch nicht bewusst geworden, was sich an seiner Sonderstellung innerhalb des Tierreiches äußert. Die Sonderstellung ist außerordentlich problematisch, weil jedes Tier einzigartig ist. Der Mensch hat sich selbst diese Sonderstellung zugeteilt, die durch das Tierreich nicht legitimiert worden ist. Der Mensch muss sich zukünftig über die Verantwortung gegenüber dem Tier und dem Mitgefühl für Tiere bewusst werden. Er muss die Bedürfnisse der Tiere achten und die Rechte der Tiere unterstützen. Aus diesen Bestrebungen heraus entwickelte sich das Tierschutzgesetz, das in das Grundgesetz integriert ist und einen wesentlichen Bestandteil der Tierrechte bildet. (Kluge H. G., 2002: s.30-32). Kluge selbst bezeichnet diese Erkenntnis als ״Meilenstein“ der Menschheit (Kluge H. G., 2002: S.32)

2,8.1. Die frühgeschichtliche Entwicklung des Tierschutzrechts

Als ältestes Gesetzeswerk gilt der Codex Hunmiurabi, der sich schon 1728 V. Chr. etablierte und das Tier vor dem Menschen schützte, indem er übermäßiges Arbeiten von Nutztieren verbieten ließ und Tiere nicht als Sachgegenstände, sondern als Tiere identifizierte. (Kluge, H. G., 2002: s.35-36). Weiterhin wurden Nichteigentümer, die dem Tier Schäden oder Beeinträchtigungen zufügten durch Geldstrafen zur Rechenschaft gezogen. (Hirt et ah, 2003: s.l). Im römischen Reich wurden durch die Einführung der ädilischen Edikte, Tiere als Sachgegenstände im Rechtsverkehr eingeordnet und mit Sklaven, Frauen und Kindern auf einem Status gleichgestellt. Tierfreundliche Tendenzen zeichneten sich allerdings erst in der nachchristlichen römischen Zeit ab, in denen Tiere als Subjekte des Naturrechts verstanden wurden. Erst ab dem 6. Jahrhundert n. Chr. fand man in einem arabischen Gesetzbuch das erste Tierschutzgesetz, um des Tieres willen. Parallel entwickelten sich in germanischen Volksrechten Tierschutzrechte, die den Mörder, Dieb oder den Vergewaltiger von Tieren mit Mord, Verstümmelung oder Knechtsbuße bestraften. Vom 13- bis zum 18. Jahrhundert wurden Tiere in den mittelalterlichen Prozessen selbst als strafmündig vor dem Gericht verurteilt und mit dem Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt. Die Vorgedanken zum modernen Tierschutzgesetz entwickelten der französische Philosoph Jean-Jacques-Rousseau und der englisch Rechtspositivist Jeremy Bentham bereits im 19. Jahrhundert, die allerdings erst 1933 im Reichstiergesetz vollständig übernommen wurden. Bis dahin entwickelten sich die Tierrechte sehr bescheiden und verhältnismäßig langsam zu den Leitgedanken damaliger Denker. Das lag daran, dass die Menschen erst ihre eigenen Menschenrechte erkämpfen mussten, bevor sie sich den Rechten der Tiere widmen konnten. Die Entwicklung der Menschengesetze und Tiergesetze gingen Hand in Hand und waren miteinander verknüpft. Der ethisch ausgerichtete Tierschutz wurde 1933 grundlegend im Reichstierschutzgesetz niedergeschrieben. Der Verbotskatalog wies deutliche Grenzen auf und beschränkte das Nutzungsinteresse am Tier. (Kluge, H. G., 2002: S.38). Außerdem wurden die sittlichen Ordnungen als soziales Anliegen in den Mensch-Tier-Beziehungen gestärkt. Das Gesetz ist Teil der europäischen Kulturbewegung und hat bis heute seine allgemeine Gültigkeit behalten. (Hirt et ah, 2003: S.2) Es wurde vom Entwurf im Jahre 1927, über das Inkrafttreten im Jahre 1933, bis heute durch weitere Richtlinien, Änderungen und Gesetzesänderungen ergänzt und verändert, sodass es gegenwärtig in einer ausdifferenzierten Form vorliegt. Diese Änderungen mussten aufgrund der Entwicklung der Massentierhaltung, des verstärkten illegalen Tierhandels und aufgrund der miserablen Transportbedingungen ergänzt werden. (Kluge, H. G., 2002: s.40-41)

2.8.2. Die Vielfalt des Tierschutzes

Der Begriff ״Tierschutz“ ist breit gefächert und beinhaltet Maßnahmen und Bestrebungen, das Tier vor Unversehrtheit zu schützen. Er garantiert dem Tier Wohlbefinden und ein angenehmes Leben. Die Würde des Tieres ist ebenfalls wie die Würde des Menschen unantastbar. Das sorgt dafür, dass eine Aufrechterhaltung der Wertevorstellungen in der Gesellschaft existent bleibt und zugleich einem Werteverfall entgegenwirkt wird. Tierschutz und Menschenschutz sind miteinander verbunden und ein unverzichtbarer Bestandteil des rechtsstaatlichen Gemeinwesens. Werden folglich die Tierrechte geachtet und respektiert, kann das positive Rückwirkung auf die Achtung der Menschenrechte haben. (Kluge, H.G., 2002: S.41). Der Tierschutz ist allgemeingültig, jedoch wird er von unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen und Interessengemeinschaften missbraucht und kontrovers verstanden. Im Folgenden wird Aufschluss darüber gegeben, auf welche Art und Weise der Tierschutz genutzt und gesehen werden kann.

1) Der Anthropozentrische Tierschutz sieht die menschlichen Interessen im Vordergrund. Der Mensch ist das Maß aller Dinge, dem die Welt untergeordnet ist. Er steht im Zentrum der Schöpfung und ist dem Tier überlegen, weil er es durch seine mächtige Position ausbeutet und erniedrigt.
2) Der ökonomische Tierschutz versteht das Tier als Produkt für wirtschaftliche Zwecke, das die Zwecke der Menschheit befriedigt.
3) Der kulturelle Tierschutz dient der Bildung und Aufklärung der Menschheit, ist Bildungs- und Kulturgut und erzieht den Menschen zur Menschlichkeit.
4) Der ethische Tierschutz schützt das Tier aufgrund des sittlichen Empfindens der Menschheit gegenüber dem Tier, das sich von alleine nicht gegen den Menschen wehren kann und deshalb auf die Hilfe und Vernunft der Menschen angewiesen ist. Das Tier ist nach dem ethischen Tierschutz ein Lebewesen das Schmerzen, Leiden und Gefühle entwickeln kann und auf die gleiche Art und Weise geachtet und wertgeschätzt werden muss, wie der Mensch auch seine Mitmenschen achtet.
5) Tierschutz aus Überzeugung beruht auf dem emotionalen Mitgefühl, das man dem Tier gegenüber aufbringt. Die Vertreter dieser Überzeugung wenden sich dem Tier in besonderem Maße hin, pflegen es und fühlen sich verpflichtet es zu beschützen. Vegetarismus und Veganismus können Ausdrucksformen der Überzeugung sein.
6) Der biozentrische Tierschutz möchte nicht nur das Tier als Einzellebewesen schützen, sondem sich darüber hinaus auch für die Erhaltung der Pflanzen einsetzen und alles Lebendige auf der Welt schützen.
7) Der verbale Tierschutz macht Versprechungen Tiere zu schützen, greift aber nicht aktiv im Tierschutz ein. Der effektive Tierschutz hingegen greift praktisch in das Geschehen ein und hilft dem Tier direkt.
8) Der politische Tierschutz nimmt Einfluss auf eine Schaffung des Tierschutzes, der in der Praxis umsetzbar und praktizierbar ist. Er klärt zudem über die Medien auf und kämpft flir ein öffentliches Bewusstsein.
9) Der gesetzliche Tierschutz beschäftigt sich mit gesetzlichen Belangen der Beziehungen von Mensch und Tier hinsichtlich der Schlachtung, Haltung und Beförderung.
10) Der nationale Tierschutz möchte im Interesse der Staatengemeinschaft einen einheitlichen Tierschutz mit Richtlinien schaffen, der das Außerkrafttreten der Tierschutzgesetze verhindert. (Kluge, H.G., 2002: S.44-46)

2,8.3. Die wichtigsten Tierschutzgesetze mit Tierschutzbegründungen

§1 regelt den allgemeinen Schutz des Tieres. Einem Tier darf kein Schmerz, Leid oder Schaden ohne vernünftigen Gmnd zugefügt werden.

Begründung: Der Ethische Tierschutz sieht das Tier als schützenswert. Vor dem Gesetz sollte keine Tierart ausgeschlossen sein.

§2 regelt die Tierhaltung und die artgerechte Haltung der Tiere. Tiere müssen in menschlicher Obhut gepflegt, gefüttert und verhaltensgerecht untergebracht werden. Begründung: Das Wohlbefinden und das Leben der Tiere beruhen auf einen verhaltensgerechten Ablauf der Lebensvorgänge. Tiere dürfen nicht gequält, ausgesetzt, missbraucht, zwangsgefüttert oder gehetzt werden.

§3 regelt das Töten von Tieren. Tiere dürfen nur unter Betäubung und mit Ausschließung unnötiger Schmerzen artgerecht getötet werden, wenn ein anderer Ausweg unmöglich realisierbar ist.

Begründung: Der Tötungsvorgang bei Wirbeltieren verläuft im Hinblick auf Schmerzempfinden und Schmerzerregung sehr komplex ab. Deshalb gibt es besondere Vorschriften, dass dieser Vorgang nur von Personen mit bestimmten Kenntnissen und Fähigkeiten durchgeflihrt werden darf.

§4 regelt die Eingriffe an Tieren. Nur ein ausgebildeter Tierarzt hat die Befugnis zu bestimmen, ob das Tier eine Betäubung braucht oder nicht. Welche Maßnahmen zu treffen sind, um das Tier bei einem Eingriff bestmöglich von Leid und Schmerzen zu befreien, bestimmt der Tierarzt.

Begründung: Die Betäubung meint die Ausschaltung von Schmerzen. Wirbeltiere mit warmem Blut empfinden einen differenzierteren Schmerz als niedere Tiere. Aus diesem Grund sind besondere Kenntnisse der Tierärzte gefragt.

§5 regelt die Durchführung von Tierversuchen. Bei Tierversuchen kann das Empfinden von Schmerz und Leid nicht ausgeschlossen werden. Deshalb muss ein Tierversuch, der nur an Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden darf, bei den Behörden angemeldet werden. Nur Veterinämiediziner mit abgeschlossener Berufsausbildung und Biologen mit besonderen Kenntnissen dürfen Tierversuche durchführen.

Begründung: In der Wissenschaft und Wirtschaft sind Tierversuche unvemieidbar geworden, sodass strenge Regelungen und Vorschriften vorgenommen werden müssen. Die Überprüfbarkeit und Sinnhaftigkeit der Versuche müssen nachvollziehbar sein. (Gerold, H. 1972: s. 5-13 und s.46-50)

2,9, Das Erkennen tierischer Schmerzen, Leiden oder Schäden

Beeinträchtigte Tiere weisen oft folgende physische und psychische Störungen auf:

1) Getrübte Augen oder Fellveränderungen aufgrund vernachlässigter Pflege.
2) Ein Untergewicht oder Bewegungsanomalien. Das können unkoordinierte Bewegungen, Krämpfe, Zittern oder Lähmungen sein.
3) Auch Verhaltensanomalien wie Aggressivität, Ängstlichkeit oder Inaktivität und Trägheit sind Zeichen einer Störung.
4) Seltsame Schreie und Rufe deuten auf eine Verhaltensstörung hin.
5) Die Verdauungsorgane funktionieren nicht einwandfrei und der Kot ist mit Blut verunreinigt.
6) Auch Kreislaufprobleme, Hautveränderungen oder veränderte Bewegungsmuster und Bewegungsabläufe sind Anzeichen, dass Schmerz und Leid nicht ausgeschlossen bleiben können. (Hau, J., 2002: s. 142-143)

2.9.1. Die Stellungnahme der deutschen zoologischen Gesellschaft zum Tierschutzgesetz

Die deutsche zoologische Gesellschaft bejaht das Gesetz und schließt sich dem Beschluss an. Sie bevorzugt einen sittlichen Tierschutz, der in allen zoologischen Gärten uneingeschränkt umgesetzt werden soll. Tiere sind dem Menschen in besonderem Maße biologisch verwandt und Vorläufer seiner Stammesgeschichte (Gerold, H. 1972: S.294-295)

2.10. Die Ursprünge der Tierethik und das Problem des moralischen Wertes

Die Grundsteine der Tierethik wurden durch die Philosophen Kant, Rousseau und Bentham im 18. Jahrhundert gelegt. Dieses Gedankengut wird bis heute stark diskutiert und steht im Fokus vieler Tierethiker. Vor wenigen Jahren galten radikale Tierschutzaktivisten als Spinner und stellten eine Randgruppe dar, aus der jetzt allerdings eine Bewegung entsprungen ist, die überzeugt ist, dass nichtmenschliche Lebewesen unveräußerliche Rechte besitzen sollten und Schutz verdienen.

״Kinder weinen, wenn sie die Tiertransporter sehen, aus denen die Rüssel und Ringelschwänze der Tiere ragen, Jugendliche verweigern plötzlich das Essen von Fleisch am Tisch, Vegetarismus wird Trend, die Produktpalette der Supemiärkte wird biologischer, Kosmetikhersteller werben für ihre Produkte, die frei von tierischen Bestandteilen sind und Studenten boykottieren Tierversuche in der Universität“ (Sezgin, FL, Die Zeit, 2017). Anhand dieses Zitats lässt sich feststellen, dass die Frage nach der Begründung des höheren moralischen Werts des Menschen hinterfragt werden muss und dass es jeden Menschen betrifft, der in unserer Gesellschaft konsumiert. Die wenigsten Menschen denken über die Präferenzhaltung ihres eigenen Handels nach, die ihre eigene Existenz jeder anderen Existenz vorzieht. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob sich diese Haltung rational begründen lässt und ob der Mensch einen höheren Wert hat, als alles andere lebendig Existierende. Zudem bleibt an diesem Punkt ungeklärt, ob sich aus diesem anthropozentrischen Verhalten, Konsequenzen ergeben, die berücksichtigt werden müssen. Es steht fest, dass der Mensch die nichtmenschliche Existenz nicht komplett abwertet, sondern nur eine Wertehierarchie festlegt, in der die einzelnen lebendigen Vertreter durch ihren spezifisch zugeordneten Wert eine Position finden. Der Mensch steht an oberster Stelle und ist in Entscheidungssituationen dem tierischen Leben vorzuziehen, doch auch Tiere müssen geschützt werden. Daraus entstehen komplexe Strukturverhältnisse, die es nicht eindeutig machen, welche Existenz nun wertvoller ist. Der Wert einer lebendigen Existenz wird durch unterschiedliche Zuschreibungen und Eigenschaften festgelegt. Die nervige Fliege ist weniger Wert als das Haustier, das dem Besitzer jahrelange Treue und Vergnügen bereitet hat. Daraus lässt sich ableiten, dass die Funktion der Tiere für den Menschen, die allgemeine Nützlichkeit für die Gesellschaft und die persönliche Verbindung zu diesem Lebewesen darüber entscheiden, welchen Wert dieses Tier zugeschrieben bekonmit. In diesem Kontext unerwähnt geblieben sind die Pflanzen, die dritte Lebensform neben Mensch und Tier. Auch diese Lebewesen sind schützenswert und bringen das Beziehungsgefüge durcheinander, denn Pflanzen werden von den meisten Menschen als nichtlebendig bezeichnet. Ist ein unter Naturschutz stehender Baum mehr wert, als eine parasitäre Zecke, die dem Menschen nur schadet? Die Frage bleibt weiterhin bestehen, wo man die Grenzen zieht, wie sinnvoll eine Wertehierarchie ist und ob denn nun Menschen einen höheren Wert als Tiere haben; Tiere einen höheren Wert als Pflanzen; oder ob alle den gleichen Wert haben und deshalb alle gleich schützenswert sind? Die Rollenverteilung und die Legitimität der Nutzung von Tieren und Pflanzen bleiben ungeklärt im Mittelpunkt der menschlichen Interessen. Für diese Fragen der Tierethik gibt es verschiedene ethische Positionen, die im Folgenden dargestellt werden und die sich im Laufe der Zeit verändert haben. (Danz, p., 2007: S.7-9)

2.11. Der anthropozentrische Standpunkt der Tierethik

Der Anthropozentrismus ist die älteste Forni der menschlichen Tierethikposition und besteht aus den Wörtern ״anthropos“ und ״centrum“, was so viel bedeutet wie ״Mensch“ und ״Zentrum“. Demnach steht der Mensch im Mittelpunkt der weltlichen Existenz, den Gott als höchste existentielle Form geschaffen habe. Der Mensch verfüge über Vernunft, die ihn über alle anderen Existenzformen stelle. Diese Gabe verhelfe dem Menschen auch dazu, sich dem Prinzip der Reziprozität zu bedienen, das die menschliche Existenz in einem unmittelbaren Austausch ihrer moralischen Verpflichtungen stelle, an dem sich Tiere aufgrund ihrer fehlenden Vernunft und ihres fehlenden Intellekts nicht beteiligen könnten. Laut Gott solle sich der Mensch die Erde untertan machen und über die Tiere herrschen. Diese biblische Auslegung beinhaltet, welchen Formen der Existenz der größte Wert und die exklusivste Stellung innerhalb der Hierarchie zugesprochen wird. Der Mensch sei nach der Schöpfungsgeschichte die Krönung und genieße die absolute Vorrangstellung. Zu dieser Zeit blieb ungeklärt, ob der Mensch alle anderen lebendigen Erscheinungsformen aufgrund seines Alleinstellungsmerkmals abqualifizieren darf oder ob er dem Gebot der Gleichheit aller Lebewesen nachgehen sollte. Mit dieser Frage beschäftigt sich die nächste tierethische Position. (Danz, p., 2007: s. 25-29)

2.11.1. Der pathozentrische Standpunkt

Der Pathozentrismus besteht aus den Wörter ״pathos“ und ״centrum“, was bedeutet, dass das Leid im Mittelpunkt der Argumentation steht. Alle empfindungsfahigen Lebewesen können Schmerzen, Qualen und Leid empfinden und stehen deshalb unter der besonderen Pflicht geschützt zu werden. Die Benachteiligung der Tiere wie sie im Anthropozentrismus ausgelegt ist, kann unter Pathozentristen nicht geduldet werden, denn sie implizieren die Berücksichtigung der Interessen aller Lebewesen. Eine Diskriminierung der Tiere, die aufgrund fehlender Empathie und Rücksichtnahme entsteht, findet in dieser ethischen Tierschutzposition keinen Platz. Ein höherer Wert eines Individuums wird durch das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften erzeugt und nicht durch die alleinige Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies. Tiere weisen zum Menschen hinsichtlich der Schmerzvemieidung Parallelen auf. Beide Vertreter der lebendigen Spezies versuchen generell entstehende Schmerzen durch größtmögliche Bemühungen zu minimieren. Menschen versuchen Tiere nachzuempfinden und als wesensverwandt zu identifizieren. Daraus ergibt sich die moralische Verpflichtung Tiere zu schützen. (Danz, p., 2007: s.92-95)

2.11.2. Der biozentrische Standpunkt

Im Pathozentrismus sind die Pflanzen unbeachtet geblieben die im Biozentrismus aufgrund der Tatsache, dass sie lebendig sind einen Wert zugeordnet bekommen, der dem von Mensch und Tier gleicht. Taylor Paul begründete den höheren Wert der lebendigen Spezies gegenüber der unbelebten Materie mit dem Zitat ״Das Wohlergehen lebender Dinge ist ebenso wie das menschliche Wohlergehen etwas, das als Zweck an sich verwirklicht werden soll“. (Taylor, p. 1997: in die Ethik der Achtung für die Natur, in Danz, p., 2007: S.102). Das Leben wird allgemein als das höchste Gut priorisiert und ist wertvoller als das Nichtleben. Leben an sich ist im gegenwärtigen Kontext schützenswert und wird deshalb durch alle möglich geltenden Erhaltungsmaßnahmen sichergestellt. Ist das Leben eines Lebewesens in Gefahr, sehe sich der Mensch in seiner moralischen Pflicht emiutigt, das Fortbestehen dieser Existenz sicherzustellen. Gehe es beispielsweise dem Haustier schlecht, kümmere man sich um dessen Wohl und fahre zum Tierarzt, um die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens für dieses Lebewesen zu erhöhen. Oder liegt der Nachbar im Sterben, fühle man sich gezwungen zumindest den Notruf als erste Hilfe zu organisieren. Diese Empathie entsteht durch Mitleid, die wir für dieses Gegenüber empfinden, weil der Mensch weiß, wie es ist, wenn es ihm selbst so geht. Durch diese Selbstreflektion entstehen intuitive Handlungsmuster, die in bestimmten Situationen angewendet werden und stets für das Wohl des Lebendigen sorgen. (Danz, p., 2007: s. 102-103)

2,11.3. Der holistische Standpunkt

Der Holismus befürwortet die Achtung gegenüber dem Existierenden aus der Tatsache heraus, dass es existiert. Das Existierende erfüllt nur in seiner unversehrten Gesamtheit seinen eigenen Sinn. Damit sind nicht nur lebendige Dinge wie im Biozentrismus, sondern auch unbelebte Sachgegenstände wie beispielswiese Steine, Wasser oder Böden impliziert. Der Holismus argumentiert auf der Grundlage der Erhaltung der Natur, da sie der Lebensraum des Menschen ist, ohne dessen Existenz das Leben von Mensch und Tier nicht möglich wäre. Alles was existiere , habe den gleichen Wert, weil es zur Nato dazugehöre. (Danz, p., 2007: S.115-117) Meyer- Albich beschrieb, dass alles Existierende kleine Teile sind, die zur Summe der Gesamtheit beitragen, nämlich der Natur in ihrer lebendigen Ordnung. Alles sei Natur und gleich wertvoll. (Meyer-Albich in Danz, p., 2007: s. 117)

2.12. Utilitarismus nach Peter Singer

Der Biozentrismus und der Holismus sorgten dafür, dass einige Tierschutzgesetze geltend gemacht worden sind, um Tiere ausreichend zu schützen. Doch Schutz bedeutet nicht, dass die Tiere nicht genutzt werden dürfen. Der Mensch, der gegenwärtig eine Sonderstellung im Sinne des Anthropozentrismus genießt, hat gewisse Nutzungsrechte für Tiere. Er darf sie nach §1 des Tierschutzgesetzes nicht ohne vernünftigen Grund töten, leiden lassen oder ihnen Schmerzen zu fügen. Doch ein vernünftiger Grund ist nicht immer ein moralisch relevanter Grund, wodurch Spannungen in den derzeitigen Vorstellungen entstehen. (Wolf, u. Tuider, J., in tierethische Positionen, Bundeszentrale für politische Bildung: 2014) Den heutigen Anstoß zur Debatte um tierethische Positionen wurde durch Peter Singer ins Rollen gebracht.

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Ende der Leseprobe aus 147 Seiten

Details

Titel
Eine vergleichende Studie zur Rolle von Zoos im Spannungsfeld von Arten- und Tierschutz
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Autor
Jahr
2017
Seiten
147
Katalognummer
V414357
ISBN (eBook)
9783668650824
ISBN (Buch)
9783668650831
Dateigröße
1255 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eine, studie, rolle, zoos, spannungsfeld, arten-
Arbeit zitieren
Daniel Stahl (Autor:in), 2017, Eine vergleichende Studie zur Rolle von Zoos im Spannungsfeld von Arten- und Tierschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414357

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