Freier Rausch für freie Bürger - Liberale Drogenpolitik als rationale Alternative?


Seminararbeit, 2005

35 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung und Abgrenzung

2. Umfang der Drogenproblematik

3. Zielsetzung einer rationalen Drogenpolitik

4. Die Prohibition als Ausdruck repressiver Drogenpolitik
4.1. Intention
4.2. Konsequenzen und kritische Betrachtung der Drogenprohibition

5. Liberale Konzepte einer alternativen Drogenpolitik
5.1. Freigabe illegaler Drogen
5.2. Kontrollierte Teilliberalisierung

6. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Gesetzesverzeichnis

Thesenpapier

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Polizeilich registrierte Rauschgifttote (1989-2003)

Abbildung 2: Anzahl der nach dem BtMG registrierten Rauschgiftdelikte (1989-2003)

Abbildung 3: Intendierte Prohibitionswirkung auf die Anbieter

Abbildung 4: Intendierte Prohibitionswirkung auf die Nachfrager

Abbildung 5: Prohibitive Markteinschränkung

Abbildung 6: Prohibitive Marktauflösung

Abbildung 7: Gesamtnachfragekurve

Abbildung 8: Nachfragekurven in Abhängigkeit vom Konsummuster

Abbildung 9: Entwicklung der Großhandelspreise für verschiedene Drogen

Abbildung 10: Entwicklung der Straßenhandelspreise für verschiedene Drogen

Abbildung 11: Entwicklung der Erfahrung Jugendlicher (12-25 Jahre) mit illegalen Drogen (1989-2004)

Abbildung 12: Entwicklung der Probierbereitschaft Jugendlicher (12-25 Jahre) in Bezug auf Cannabis

Abbildung 13: Rauschgifttote (2003) - gruppiert nach Todesursache

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung und Abgrenzung

Im Jahre 1991 sorgte das Landgericht Lübeck für besondere Aufmerksamkeit, als es ein verfassungsrechtlich gestütztes "Recht auf Rausch" postulierte. In dem darauf folgenden beim BVerfG anhängigen Verfahren wurde 1994 das Cannabisverbot als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Rechtmäßigkeit des BtMG anerkannt.[1] Nichtsdestotrotz war dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Auseinandersetzung mit der Drogenprohibition und für weitere Liberalisierungsüberlegungen.

Die drogenpolitische Diskussion ist allerdings teilweise gekennzeichnet von Drogenmythen, Emotionen und von Wortmeldungen verschiedenster Autoren mit z.T. ideologisch und moralisch festgefahrenen Positionen und von mit Werturteilen durchsetzten Argumenten (Hill 2002, S. 5; Hartwig/Pies 1995, S. 71). Die Debatte sollte zwar interdisziplinär geführt werden, aber auf Basis realitätsnaher Vorschläge und Argumentationslinien (Pies 1995, S. 13f.; Hartwig/Pies 1995, S. 52ff.).

Die vorliegende Arbeit soll dabei einen sachlichen ökonomischen Beitrag zur Diskussion für eine liberalere Drogenpolitik liefern. Nachdem im zweiten Kapitel ein kurzer Abriss über den Umfang des Drogenproblems erfolgt, wird im Kapital drei der Frage nachgegangen wie eine rationale Drogenpolitik ausgestaltet sein muss. Ausgehend von den erarbeiteten Zielen werden das derzeitige Hauptinstrument der repressiven Drogenpolitik – die Prohibition – einer kritischen Prüfung unterzogen und im Anschluss alternative Konzepte vorgestellt und ökonomisch analysiert. Den Schlussteil bilden ein Fazit und ein kurzer Ausblick.

Die vorliegende Arbeit bezieht sich, soweit nicht anders ausgeführt auf Deutschland und betrachtet ausschließlich die nach dem BtMG als illegal deklarierten Betäubungsmittel (§1 Abs. 1 i.V.m. §29ff. BtMG). Die Bezeichnungen Rauschgift, Betäubungs- und Rauschmittel werden dabei synonym zum Begriff der (illegalen) Droge, wie auch Abhängigkeit synonym zu Sucht verwendet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des begrenzten Umfangs der Arbeit werden die einzelnen Drogen in der weiteren Arbeit nur dann unterschieden, wenn es zweckdienlich erscheint.[2]

2. Umfang der Drogenproblematik

Eine exakte Bestimmung des Ausmaßes des Drogenproblems erweist sich, bedingt durch die Illegalität, als schwierig (Hartwig/Pies 1995, S. 1ff.).[3]

Die DBDD hat in ihrem Bericht zur Drogensituation 2003 eine 12-Monats-Prävalenz für illegale Drogen von 7,3% bei den 18-59 Jährigen ausgewiesen. Nimmt man die Zahlen für die 12-18 Jährigen hinzu, bedeutet dies, dass rund 4 Millionen der Deutschen mindestens einmal in den vorausgegangenen 12 Monaten Drogen konsumiert haben (DBDD 2004, S. 17). Bei Personen die einen problematischen Drogenkonsum aufweisen, gehen die Schätzungen für 2003 von 132.000 bis 214.000 Konsumenten aus (DBDD 2004, S. 45).

Mit 1.477 polizeilich registrierten Rauschgifttoten wurde der niedrigste Stand seit 1989 verzeichnet (BKA 2004, S. 9; siehe Abbildung 1 im Anhang). Eine gegenläufige Tendenz hat sich dagegen bei den nach dem BtMG registrierten Rauschgiftdelikten ergeben. Diese stiegen seit 1989 kontinuierlich an (BKA 2004, S. 7; siehe Abbildung 2 im Anhang).

Bezüglich der der Gesellschaft und der Volkswirtschaft durch die Drogenproblematik entstandenen Kosten haben Hartwig und Pies für 1992 eine pekuniäre Gesamtkostenuntergrenze von 13.748,5 Mio. DM angenommen (1995, S. 34). Unter die volkswirtschaftlichen Kosten sind insbesondere die Kosten durch die Drogenkriminalität, der Bruttosozialproduktausfall durch Morbidität und Mortalität, die Ausgaben für Drogenhilfe, Prävention und Forschung zu subsumieren. Zu den weiteren Kosten zählen ungenutzte Investitionen in die Ausbildung und die Kosten der Beeinflussung des Angebots in den Anbauländern durch Anbausubstitution illegaler Rauschmittel und Subventionierung alternativer Kulturen (crop substitution) (Kaiser 1996, S. 116-127; Hartwig/Pies 1995, Kapitel I:2, IV:2).[4] Mit weltweit geschätzten 800 Milliarden Euro nimmt der Drogenumsatz zudem beträchtliche Ausmaße an (Medicine Worldwide 2004, S. 1).

3. Zielsetzung einer rationalen Drogenpolitik

Die Zahlen demonstrieren demnach Handlungsbedarf. Wie soll nun aber eine rationale Drogenpolitik aussehen? Die in anderen Politikbereichen längst etablierten Rationalitätsanforderungen, sollten auch in der Drogenproblematik gelten. Dies impliziert eine an den legitimen Interessen aller Bürger ausgerichtete konsistente Drogenpolitik. Dabei erscheint es zweckmäßig zwischen den Interessen von Beteiligten und Betroffenen und weiterführend zwischen den Zielvorstellungen von Konsumenten und Nicht-Konsumenten zu unterscheiden (Pies 2001, S. 35; Hartwig/Pies 1995, S. 64, 69). Unter Berücksichtigung der legitimen Interessen haben Hartwig und Pies hierfür einen Katalog drogenpolitisch zu verfolgender Ziele aufgestellt (1995, S. 68f.).

Konsumenten mit kontrolliertem Drogengebrauch haben dabei zunächst ein Interesse an Normalisierung, d.h. an einem, gemäß ihrer Vorstellung eines selbst bestimmten Lebens, integrierten Konsum von Drogen mit verlässlicher Qualität und normalisierten Preisen.[5] Daher sind Eingriffe in das Privatleben zu unterlassen und ihre Konsumentensouveränität und Menschenwürde[6] zu respektieren. Insbesondere ist daher zu klären und gegebenenfalls zu rechtfertigen, ob und wie die Interessen der Nicht-Konsumenten und die der Konsumenten gewichtet werden sollen (Pies 2001, S. 35f.; Hartwig/Pies 1995, S. 68f.).[7] Als Normalisierung wird in diesem Zusammenhang die Tolerierung eines Verhaltens verstanden, dass vom Gesetz als nicht normal angesehen wird und nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht (Cohen 1992, S. 50f.). Dabei muss die Gesellschaft den Umgang mit (illegalen) Drogen erlernen und den Drogengebrauch als ein normales gesellschaftliches Problem begreifen (van Vliet 1992, S. 71f.).

Konsumenten mit unkontrolliertem Drogenmissbrauch soll zum einen die Möglichkeit des Ausstieges (und damit der Abstinenz) geboten werden. Zum anderen soll auch der Umstieg vom missbräuchlichen Konsummuster zum kontrollierten Drogengebrauch als Option zur Verfügung stehen. Das Ziel der Schadensbegrenzung (harm reduction) sollte daher durch eine akzeptierende Drogenhilfe protegiert werden. Die Hilfsangebote umfassen dabei neben der hochschwelligen auch die niedrigschwellige Drogenarbeit und sind den Abhängigen beim Aufbau, der Wiedererlangung und Besserung ihrer Selbstmanagementfähigkeiten behilflich (Pies 2001, S. 35; Hartwig/Pies 1995, S. 68).[8]

Als drittes Ziel sollten den Selbstschutzinteressen der Nicht-Konsumenten Beachtung geschenkt und adäquate Maßnahmen ergriffen werden, um eventuellen Selbstmanagementproblemen potentieller Erstkonsumenten, die sich aufgrund ihrer Willensschwäche und einfacher Verfügbarkeit von Drogen selbst schädigen könnten, entgegenzutreten. Einer leichtfertigen Abhängigkeit, gerade der als besonders schützenswürdig erachteten Jugend soll damit entgegengewirkt werden (Hartwig/Pies 1995, S. 68f.). Die Vermeidung von weiteren Abhängigen und der Jugendschutz können zudem auch als Prävention künftiger Beschaffungskriminalität, also externen Effekten, angesehen werden (Prinz 1994, S. 550).

Die Vermeidung von (negativen) Externalitäten kann mithin als ein weiteres Ziel identifiziert werden. Derartige Fremdschädigungen können in Form von Sicherheitsrisiken (z.B. Beschaffungskriminalität) oder als Gesundheitsrisiken (z.B. Verbreitung von Krankheiten) auftreten. Aber auch höhere finanzielle Belastungen der Allgemeinheit (z.B. höhere Steuern) durch Drogenkonsum sind Fremdschädigungen, vor denen es den Bürger zu schützen gilt (Pies 2001, S. 36; Hartwig/Pies 1995, S. 69).[9]

Eine rationale Politik sollte sich zudem an der praktischen Realisierbarkeit der Ziele orientieren (Hartwig/Pies 1995, S. 69). Insbesondere die Doktrin einer drogenfreien Gesellschaft muss in diesem Zusammenhang als historisch irrelevante Wunschvorstellung aufgegeben werden (Braun et al. 2001, S. 101; Pies 1992, S. 77).

Ausgehend von den als wünschenswert anzustrebenden drogenpolitischen Zielen, muss entschieden werden, welche Mittel zu deren Erreichung geeignet sind und angewendet werden sollten (Kaiser 1996, S. 147).

4. Die Prohibition als Ausdruck repressiver Drogenpolitik

4.1. Intention

In einer individualistisch geprägten Gesellschaft sind staatliche Interventionen in die Ressourcenverwendung der Individuen und ihrer sonstigen Aktivitäten nur legitimierbar, sofern dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt erhöht werden kann (Pommerehne 1994, S. 2f.; Locher 1989, S. 149). Daher stellt sich die Frage, ob dies die Prohibition, die ein Mittel der Repression in der traditionell am Abstinenz-Paradigma[10] orientierten deutschen Drogenpolitik darstellt, vermag (Hill 2002, S. 52).[11]

Ökonomisch gewendet ist das Drogenproblem ein Drogenmarktproblem und die Prohibition ein Versuch der Marktregulierung (Pies 1992, S. 62). Als Grund für den Eingriff wird dabei zum einen die Vermeidung (negativer) externer Effekte angeführt (Gersemann 1996, S. 31f.). Zum anderen greifen (de-)meritorische Argumente, wonach die Wirtschaftssubjekte durch das paternalistische Eingreifen des Staates (Kanitscheider 2000, S. 6) vor ihren eigenen „verzerrten“ oder „falschen“ Präferenzen geschützt werden sollen (Locher 1989, S. 149). Diese können nach Gersemann Folge unvollständiger oder fehlerhafter Information sein, als auch aufgrund von Irrationalität seitens des Konsumenten entstehen (1996, 32f.).[12] Der Drogenkonsum soll so eingeschränkt oder verhindert, dessen Verbreitung entgegengewirkt und insbesondere potentielle jugendliche Konsumenten vor dem Gefährdungspotential illegaler Rauschmittel geschützt werden (Pies 2001, S. 35f.; Hartwig/Pies 1995, S. 75).

Die Logik der Prohibition besteht nun darin, durch strafbewehrte Verbote eine Beeinflussung der Angebots- und Nachfragepläne und damit des Marktgleichgewichts auf dem Drogenmarkt zu erreichen (Braun et al. 2001, S. 18; Hartwig/Pies 1995, S. 74f.). Durch die Verbotsmaßnahmen gegen die Anbieter, erhöhen sich deren Risikokosten[13] und damit deren Kosten pro Mengeneinheit (Braun et al. 2001, S. 18). Die Anbieter müssen diese Kosten, um wirtschaftlich zu arbeiten, an die Nachfrager weitergeben. Als Folge der Prohibition verschiebt sich ihre Angebotskurve von A zu A`, so dass sich bei gegebener Angebotsmenge m1 ein höherer Preis p2 ergibt bzw. bei gegebenem Preis p1 eine geringere Menge m2 (Hartwig/Pies 1995, S. 75; siehe Abbildung 3 im Anhang). Durch die Prohibition erhöhen sich überdies auch die Risiko- und Suchkosten der Nachfrager.[14] Die Folge dieser aus ökonomischer Sicht wie eine Steuer wirkenden Kostenbelastung, ist die Verschiebung der Nachfragekurve von N zu N`, so dass die Zahlungsbereitschaft pro Mengeneinheit abnimmt. Eine gegebene Menge m1 wird daher nur zu einem geringeren Preis p3 nachgefragt bzw. bei gegebenem Preis p1 eine geringere Menge m3 (Hartwig/Pies 1995, S. 75f.; siehe Abbildung 4 im Anhang). Betrachtet man das neu entstehende Marktgleichgewicht, lassen sich zwei mögliche Varianten unterscheiden. Im ersten Fall ergibt sich eine Markteinschränkung mit einem neuem Gleichgewicht G`, in welchem eine kleinere Menge m` umgesetzt wird. Hinsichtlich des Preises wird hier angenommen, dass sich die preistreibende Wirkung des sinkenden Angebotes und der preisdämpfende Effekt einer Reduktion der Nachfrage kompensieren und das Preisniveau unverändert bleibt (Hartwig/Pies 1995, S. 76f.; siehe Abbildung 5 im Anhang). Im zweiten Fall kommt es zur Marktauflösung, da der geforderte Mindestpreis der Anbieter (PA) die maximale Zahlungsbereitschaft der Nachfrager (PN) übersteigt. Es existiert somit kein Schnittpunkt der beiden Kurven bei positiven Mengen, so dass kein Austausch mehr stattfindet (Hartwig/Pies 1995, S. 76f.; siehe Abbildung 6 im Anhang).

Eine effektive Prohibition hängt demnach maßgeblich davon ab, in wie weit man vermag den Marktteilnehmern die (Risiko)Kosten aufbürden zu können (Hartwig/Pies 1995, S. 79). International bemüht sich Deutschland daher um eine globale Drogenbekämpfung und ist in internationale Abkommen und Verträge eingebunden (Kaiser 1996 S. 37). Auf nationaler Ebene zielen die Maßnahmen auf die Angebots- und Nachfrageseite und sollen dabei wie beschrieben zu den intendierten Markteffekten der Prohibition, nämlich zu einer Preiserhöhung und zu einer Konsumreduzierung führen. Auf den ersten Blick erscheint die Prohibition somit als ein probates Mittel, um die drogenpolitischen Ziele der Bundesrepublik erreichen zu können (Braun et al. 2001, S. 18f.; Hartwig/Pies 1995, S. 91-98, 77).

4.2. Konsequenzen und kritische Betrachtung der Drogenprohibition

Das die bisherige Prohibitionspolitik in wirtschaftswissenschaftlichen Beiträgen oft als Misserfolg gewertet wird, lässt sich ökonomisch begründen. So berücksichtigt die Logik der Prohibition nicht, dass die Marktteilnehmer auf die Verbotspolitik mit Anpassungsleistungen und Abwehrmaßnahmen reagieren.[15] Des Weiteren sind einer geforderten Verschärfung der Repression[16] (Pies 1992, S. 61) verfassungsmäßige Schranken gesetzt und auch die Ressourcen des Staates sind begrenzt, was kurzfristig zu Zielkonflikten zwischen der Handels- und Konsumrepression führen kann (Braun 2002, S. 146f.; Gersemann 1996, S. 66-69).

Das angebots- und nachfrageseitige Verbot führt dazu, dass weniger Informationen im Markt vorhanden sind.[17] Niedrige Markttransparenz und Verbraucherinformation äußern sich wiederum in tendenziell steigenden Preisen und schwankender Drogenqualität auf der unteren Verteilungsebene. Die Anreize zu opportunistischem Verhalten insbesondere für Kleinhändler in Form von Betrugsversuchen oder durch Streckungen der Drogen erhöhen sich, was letztlich zu Qualitätsminderungen führen dürfte (Braun et al. 2001, S. 150f.).

Durch die Illegalität fallen ferner höhere Transaktionskosten z.B. für die Verhandlung und Erfüllung der Abmachungen an (Braun 2002, S. 160f.). Die gerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche entfällt ebenfalls, da die in einem legalen Markt durch den Staat garantierten einklagbaren Eigentumsrechte nicht gegeben sind (Pies 2001, S. 39). Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit und der stärkeren Betrugsanreize kommt es mithin zu einer höheren Gewaltbereitschaft insbesondere zwischen Kleinhändlern und Konsumenten. Die Anbieter werden Gewalthandlungen zum Aufbau und zur Erhaltung der Reputation anwenden, die auf eventuelle „Defekteure“ abschreckend wirken soll. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anbietern kommen insbesondere Fragen der Marktanteilssicherung und -erweiterung, sowie der Aufbau eines Gewalt- und Drohpotentials zur Erhöhung der „Markteintrittskosten“ etwaiger Konkurrenten zum Tragen (Braun 2002, S. 162). In Folge der angedeuteten Gewalttendenzen und der steigenden Risikokosten werden nur risikobereite und mit derartigen Risiken „vertraute“ Anbieter im Markt verbleiben bzw. eintreten, während risikoaversere Wirtschaftssubjekte den Markt verlassen bzw. meiden (Kaiser 1996, S. 208). Das begünstigt im Weiteren den Eintritt von kriminellen Großanbietern. In jedem Fall werden rationale Großanbieter Professionalisierungsstrategien zur Risikoreduzierung gebrauchen (Braun et al. 2001, S. 153). Hier werden die sich auf die Illegalität spezialisierenden Akteure insbesondere versuchen langfristige Beziehungen mit einer geringen Anzahl von vertrauenswürdigen Partnern einzugehen (Hartwig/Pies 1995, S. 104ff.). Deren „Eingliederung“ in die Vertriebsorganisation werden sie mittels Drohpotential absichern bzw. kooperatives Verhalten durch deren „soziale“ Einbindung gewährleisten. Letztlich führt dies zur Etablierung von (oft ethnisch) in sich geschlossenen Netzwerken, was die Erfolgsaussichten der Strafverfolgungsbehörden konterkariert (Braun 2002, S. 163; Pies 1995, S. 16).

Die Großanbieter werden versuchen die erhöhten Risikokosten, zu denen auch Geldwäschekosten gehören (Kaiser 1996, S. 173), auf die Preise der Zwischen- und Kleinhändler aufzuschlagen.[18] Auch diese sind an einer Reduzierung der Kosten und des Risikos der Bestrafung[19] interessiert und streben folglich ebenfalls langfristige Beziehungen mit ihren Lieferanten und Stammkunden an (Braun et al. 2001, S. 154).[20]

Die beschriebene verbotsinduzierte Einkaufspreiserhöhung führt auf der Zwischen- und Kleinhändlerebene durch Verschnitt der Drogen zu realen Preissteigerungen, was die Abhängigen zur Erschließung neuer Geldquellen nötigt. Neben legalen Einkommensquellen, der Prostitution, illegalen Aktivitäten (Beschaffungskriminalität) wird bei entsprechenden Netzwerkkontakten auch der Einstieg in den Drogenhandel interessant (Braun 2002, S. 165). Durch die steigende Anzahl drogenabhängiger Dealer aufgrund der preistreibenden Repressionspolitik, kommt es zu vermehrten Transaktionen vor allem kleiner Mengen und es ergibt sich ein Netz nicht vertikal integrierter Kleinhändler am Ende der Absatzkanäle. Zum einen mindert diese Struktur in gewisser Weise das Entdeckungsrisiko der Großhändler (Pies 2001, S. 40; Hartwig/Pies 1995, S. 106). Zum anderen schwindet durch den verschärften Wettbewerb auf der untersten Verteilungsstufe das Preisbeeinflussungspotential der Kleinhändler. Sie werden in der Folge versuchen neues Kundenpotential, insbesondere im Bekanntenkreis (als Folge der Verbotspolitik) zu erschließen, um sich gegenüber diesen relativ zahlungskräftigen und unerfahrenen Kunden höhere Preissetzungsmöglichkeiten zu sichern (Braun 2002, S. 166). Diese „Anwerbungen“ mit anfänglichen Preisermäßigungen, Drogengeschenken und Zeitaufwendungen (Betreuung beim Drogenkonsum) dienen dabei dem Abbau von Informationsasymmetrien über die Güte des Produkts. Zweitens erweisen sie sich als Investitionen in neue Stammkundschaft (Abonnementeffekt), die sich langfristig bei entsprechender Abhängigkeit des Neukunden rentieren können. Wenn die Kunden süchtig geworden sind und die überteuerten Drogen des Kleinhändlers nicht mehr bezahlen können, werden auch sie versuchen neue Geldquellen zu erschließen. Es erfolgt somit eine Art Preisdifferenzierung, die zum Einstieg immer neuer Nachfrager führt (Braun et al. 2001, S. 157f.; Hartwig/Pies 1995, S. 108-111).[21]

[...]


[1] Auf die rechtswissenschaftliche Diskussion des Urteils und des BtMG wird hier nicht eingegangen, wie auch rechts- und kriminalpolitische Betrachtungen zur herrschenden Drogenpolitik nur einbezogen werden, sofern dies notwendig erscheint. Vgl. z.B. Körner (2001); Böllinger (2000a); Kreuzer (2000). Ebenso erfolgt keine explizite Erörterung der toxikologischen Auswirkungen des Konsums von Drogen und deren pharmakologischer Wirkung. Es muss jedoch beachtet werden, dass aus diesen Faktoren gesellschaftliche Kosten entstehen können. Vgl. z.B. Täschner (1997, S. 13-28, 32ff., 36-50); Kaiser (1996, S. 150-181).

[2] Aufgrund ihres vermutet höheren Sucht- und Gefährdungspotentials, wird der Schwerpunkt der Arbeit auf die sog. harten Drogen wie Heroin und Kokain gelegt. Die sog. weiche Droge Cannabis kann als relativ ungefährlich eingestuft werden (Raschke/Kalke 1997, S. 73-92). Zum Begriff der Sucht vgl. Netter (2000, S. 75-91). Zudem wird auf die Diskussion zur Organisationsstruktur des Drogenhandels und –marktes, der Teilmärkte und der anzutreffenden Marktformen nicht näher eingegangen. Vgl. hierzu Paoli (2003, S. 356-383); Kaiser (1996, S. 189-290).

[3] Durch die unübersichtliche, unzuverlässige und unvollständige Datenlage kann eine Bestandsaufnahme daher nur anhand von Indikatoren erfolgen. Zu Unterschieden und Schwierigkeiten bei der Datenerhebung und der Aussagekraft der Zahlen z.B. Kaiser (1996, S. 73-142); Hartwig/Pies (1995; S. 1-34).

[4] Für eine detaillierte Analyse der einzelnen Kostenkomponenten vgl. Kaiser (1996, S. 116-127); Hartwig/Pies (1995, Kapitel I:2, IV:2). Nicht fass- und messbare Kosten (nicht-pekuniär) sind z.B. Einbußen in der Lebensqualität oder Einschränkungen der Zufriedenheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.

[5] Neumeyer und Schaich-Walch sprechen zudem von einer notwendigen Normalisierung der Sprache in der Drogenberichterstattung (1992, S. 12f.).Vgl. auch Böllinger (2000b, S. 26f.).

[6] Zur Diskussion über die Verletzung der Menschenwürde vgl. Neudert (2001, S. 24-49).

[7] Einschränkend muss schon hier angemerkt werden, dass die Prohibition auf der Annahme gründet, dass die Interessen der Nicht-Konsumenten Vorrang vor denen der Konsumenten haben und deren Ziele durch die Prohibition nicht über Gebühr verletzt werden (Pies 2001, S. 36).

[8] Zur akzeptierenden Drogenarbeit vgl. z.B. Stöver (2001, S. 38f.); Happel (2001, S. 71-77).

[9] Als weitere Ziele einer rationalen Drogenpolitik lassen sich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, sowie die Berücksichtigung der Interessen der Drogenpflanzen kultivierenden Agrarproduzenten und deren Entwicklungschancen formulieren (Pies 1995, S. 30ff.). Diese beiden Ziele werden jedoch in dieser Arbeit nicht näher betrachtet.

[10] Rechtliche Verankerung findet der Abstinenzgedanke im BtMG-Gesetz. Allerdings erfolgt zunehmend eine Aufweichung des Abstinenz-Paradigmas, so dass der in der deutschen Drogenpolitik herrschende repressive Ansatz (legal approach) immer mehr mit dem sozialpolitischen/-medizinischen Ansatz (social approach) vermischt wird (Hill 2002, S. 52f.; Gersemann 1996, S. 12f.; Kaiser 1996, S. 30, 48-58).

[11] Andere Säulen der derzeitigen deutschen Drogenpolitik sind Präventions- und Therapiebemühungen. Hier erfolgt nur die Darstellung der Prohibition als Kern der repressiven Drogenpolitik (Braun 2002, S. 144). Vgl. zur deutschen Drogenpolitik z.B. Caspers-Merk (2003); Schmidt/Hurrelmann (2000, S. 16ff.)

[12] Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Individuen die langfristigen (negativen) Konsequenzen ihres gegenwärtigen Drogenkonsums nicht korrekt berücksichtigen (antizipieren) bzw. diese unterschätzen (Koboldt 1995, S. 61; Stähler 1992). Vgl. zur Diskussion über rationales Suchtverhalten, Sucht- bzw. Selbstmanagementprobleme, Selbstschutzfunktion eines Verbotes u.a. Braun/Vanini (2003); Gersemann (1996, S. 34-37); Koboldt (1995); Erlei (1994); Erlei (1992, S. 28-33); Stähler (1992); Becker/Murphy (1988).

[13] Die Risikokosten ergeben sich dabei zum einen aus der WS gefasst und verurteilt zu werden, multipliziert mit der erwarteten Strafhöhe. Zum anderen müssen die Anbieter das Produkt aus der WS beraubt oder betrogen zu werden und der erwarteten Höhe des damit einhergehenden Einkommensverlustes in ihrer Risikokostenkalkulation berücksichtigen (Gersemann 1996, S. 50).

[14] Diese monetären wie auch nicht-monetären Belastungen erstrecken sich vom Risiko entdeckt, bestraft und damit einen Verdienstausfall riskieren zu müssen, über die Nutzeneinbußen durch eine gesellschaftliche Stigmatisierung bis zu Such-, Betrugs- und Gesundheitskosten aufgrund der mangelnden Transparenz und der Illegalität des Marktes (Gersemann 1996, S. 43f.).

[15] Zum ökonomischen Konzept der (rationalen) Kriminalität (Braun 2002, S. 81-100; Pies 1992, S. 62-76).

[16] Bisherige Misserfolge sind demnach nur die Folge eines zu geringen Mitteleinsatzes und es ist deshalb eine Verschärfung der Repression anzustreben (Braun 2002, S. 146ff.; Hartwig/Pies 1995, S. 91-103,77).

[17] Die folgenden Überlegungen zum Drogenverbot und seiner Wirkungen erfolgen im Vergleich zu einem angenommenen freien Drogenmarkt (Braun 2002, S. 160).

[18] Indiz für hohe Kosten auf dieser Ebene ist der erhebliche Preisauftrieb zum Ende der Distributionskette. Natürlich ist auch das Gewinnstreben im Drogenhandel Grund für Preissteigerungen. So geht Pies von einem Gewinnaufschlag in Form einer Kartellprämie aus (2001, S. 39; Pies 1997, S. 199; Pies 1995, S. 19).

[19] Weitere Strategien der Marktteilnehmer zur Minderung des Bestrafungsrisikos sind Korrumpierung von Ermittlungsbehörden oder gewaltsamer Widerstand gegen die Staatsgewalt (Gersemann 1997, S. 182).

[20] Zur Anpassungsstrategie rationaler Anbieter und Nachfrager in Form der Netzwerkbildung und dem damit verknüpften Begriff des Sozialkapitals vgl. Braun (2002, Kapitel 6).

[21] Dieser „Schneeballeffekt“ ist jedoch nicht langfristiger Natur, da nicht unbegrenzt neue Kunden angeworben und lokale Monopolstellungen durch neue Eintritte nicht dauerhaft gehalten werden können. Die erhöhte Wettbewerbsintensität führt zu sinkenden Preisen und Profiten und reduziert damit die Lukrativität zum Eintritt in den Drogenhandel (Braun et al. 2001, S. 158f.).

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Freier Rausch für freie Bürger - Liberale Drogenpolitik als rationale Alternative?
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
35
Katalognummer
V41378
ISBN (eBook)
9783638396509
ISBN (Buch)
9783638706544
Dateigröße
3447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Freier, Rausch, Bürger, Liberale, Drogenpolitik, Alternative
Arbeit zitieren
Thomas Geyer (Autor:in), 2005, Freier Rausch für freie Bürger - Liberale Drogenpolitik als rationale Alternative?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41378

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