Was leisten Sozialarbeiter*innen für die Kinder- und Jugendpsychotherapie?


Bachelorarbeit, 2015

104 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kinder- und Jugendpsychotherapie
2.1 Definition
2.2 Rechtsgrundlagen
2.3 Ausbildungseinrichtungen
2.3.1 Zulassungsvoraussetzungen
2.3.2 Ausbildungsablauf
2.3.3 Kosten

3 Forschungsgrundlage
3.1 Theorierecherche und theoretischer Bezugsrahmen
3.2 Erkenntnisinteresse und Forschungsfrage
3.3 Hypothesen und theoretische Begründung
3.4 Überprüfung der Richtigkeit
3.5 Auswahl von Indikatoren
3.6 Methodik und Forschungsdesign
3.7 Einsatz von Instrumenten

4 Fragebogenkonstruktion
4.1 Layout und Gestaltung des Fragebogens
4.2 Fragenkonstruktion
4.3 Forschungspraxis
4.4 Pretest und Auswertung

5 Ergebnisdokumentation
5.1 Erkenntnisse im Hinblick auf den Forschungsgegenstand
5.2 Eigene Lernerfahrungen für die Forschungspraxis

6 Die Profession der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie
6.1 Was leistet Soziale Arbeit im Feld der KJP?
6.2 Erfahrungen von Bachelor Student*innen der Sozialen Arbeit im sechsten Semester an der KatHO Aachen in Praxisstellen der Kinder- und Jugendpsychotherapie
6.3 Antworten der Fragebögen an Therapeut*innen der Kinder- und Jugendpsychotherapie in der StädteRegion Aachen

7 Fazit und Ausblick

Anlagen

Anlage 1 - Übersicht der Ausbildungseinrichtungen

Anlage 2 - Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten

Anlage 3 - Modellrechnung Ausbildungskosten

Anlage 4 - Analyse von Fehlern in der Fragenkonstruktion

Anlage 5 - Pretest Fragebogen

Anlage 6 - Ausführliche Ergebnisdokumentation

Anlage 7 - Übersicht der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, der StädteRegion Aachen (aus urheberrechtlichen Gründen nicht enthalten)

Anlage 8 - Kostenrechnung

Anlage 9 - Fragebogen an Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in der StädteRegion Aachen

Anlage 10 - Fragen an Bachelor Student*innen der Sozialen Arbeit im sechsten Semester an der KatHO Aachen in Praxisstellen der Kinder- und Jugendpsychotherapie

Anlage 11 - Auszüge des Psychotherapeutengesetzes

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die nun folgende Thesis im Bachelor-Studiengang Sozialer Arbeit wurde mit den an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen erlernten Methoden und dem im Bachelorstudiengang erworbenen Methodenwissen erstellt und weist im Fazit abschließend sehr stark auf die Forderung an die Politik hin, die aus der Thesis ganz klar hervorgeht, denn die Diskussion der Sozialen Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie ist ein aktuelles Thema, innerhalb wie außerhalb der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen. Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit ist: Was leisten Sozialarbeiter*innen f ü r die Kinder- und Jugendpsychotherapie? In diesem Zusammenhang soll ermittelt werden, ob im Studium der Sozialen Arbeit Reformbedarf besteht, um die Qualität zu verbessern. Die vorliegende Bachelor Thesis stellt die Ergebnisse einer quantitativen Befragung der Studierenden im sechsten Semester des Sommersemesters 2015 der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen zu ihrem Interesse eine Kinder- und Jugendpsychotherapie Ausbildung anzustreben zusammen. Der Fragebogen verfolgt das Ziel, durch die kritische Betrachtung des Umgangs mit Studierenden der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie auf einen möglichen Reformbedarf hinzuweisen. Das Erkenntnisinteresse der Befragung liegt in erster Linie darin, ein breites Bild zum studentischen Interesse und zur Qualitätseinschätzung im Bereich der Eignung für ein Studienprojekt in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu erstellen.

Dieser soll für die Darstellung des Sachverhalts im Fachbereichsrat, der grundlegende Themen mit dem Dekanat der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen bespricht und mögliche Lösungen finden kann, anschaulich zusammengefasst werden. Der Fachbereichsrat ist das wichtigste Gremium der Hochschule, insbesondere in konkreten Studienfragen (Studienordnung, Fachinhalte der Vorlesungen u.a.). Er beschließt die Ausgaben der örtlichen Qualitätsverbesserungsmittel, das Modulhandbuch, sowie das Vorlesungsverzeichnis. Die Erstellung einer Studie ist notwendig, weil die Diskussion auf Grundlage der Einschätzung der Studienqualität in Form von empirischen Ergebnissen der studentischen Beurteilungen im sechsten Semester für eine Reformierung zukünftiger Angebote für kommende Studierende genutzt werden kann.

Insofern soll die Befragung die möglichen Wiedersprüche zwischen den studentischen Vorstellungen von der Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie und den Möglichkeiten eine Ausbildung in diesem Bereich absolvieren zu können aufzeigen. So soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die grundlegende Debatte zu versachlichen und ein Kompromiss, einerseits von Erwartungen der Studierenden an ihrer Hochschule und andererseits den Erwartungen der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu ermöglichen.

Es ist nicht das Ziel, die Einschätzung der einen oder anderen Seite zu verdeutlichen. Ziel ist es, eine Diskussionsgrundlage zu ermöglichen, die in hohem Maß zielführend ist, da sie sich auf Informationen stützen kann, die durch die Befragung der Studierenden Auskunft über den diskutierten Sachverhalt, namentlich die studentischen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie im Studienprojekt 2 und speziell das Interesse eine Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu absolvieren.

Um die Objektivität sicherzustellen und dem wissenschaftlichen Anspruch zu genügen, wird im Rahmen der Forschungsfrage die Studie mit dem Statistikprogramm Grafstat, sowie dem Statistikprogramm SPSS begleitend durchgeführt. Diese Programme sind im Bereich der quantitativen, empirischen Forschung eine wertvolle Hilfe.

Der entwickelte Fragebogen ist an andere, vergleichbare Befragungen in anderen Semestern angelehnt. Dieser beschränkt sich jedoch lediglich dabei auf die Studierenden der Sozialen Arbeit im sechsten Semester an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen.

In der Phase der Datenauswertung ist Grafstat neben der manuellen Auswertung ein Schwerpunkt, sodass die vorliegenden Ergebnisse sowohl manuell, als auch statistisch durch Grafstat validiert werden können.

Darüber hinaus dient die Auswertung dem Zweck in dieser und möglichen Folgethesen, Vergleiche zwischen den Anforderungen an die Studierenden der Sozialen Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie und dem Interesse eine Ausbildung in diesem Bereich anzuschließen, mit anderen relevanten Vergleichshochschulen, die Soziale Arbeit als Studiengang anbieten, darzustellen. Somit können Vergleiche zwischen den Abteilungen der Katholischen Hochschule NRW, genannt Münster, Köln, Paderborn und Aachen ermöglicht werden.

Ergebnisse dieser empirischen Studie, können dann als referenzielle Ansatzpunkte für weitere Arbeiten in der Entwicklung des Feldes von Lehre und Studium dienen. Die Ergebnisse des Fragebogens werden mit den Anforderungen an die Profession der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie abgeglichen.

Neben den Fragebögen und deren statistischer Auswertung werden anhand von Interviews zusätzlich Erfahrungen von Bachelorstudent*innen der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen in Praxisstellen der Kinder- und Jugendpsychotherapie dargestellt. Zusätzlich werden Fragebögen, die an Therapeut*innen der Kinder- und Jugendpsychotherapie in der StädteRegion Aachen verschickt wurden, ausgewertet.

Um so einen Vergleich zwischen Praxiserfahrung und Studium der Sozialen Arbeit zu zeigen.

Da im sechsten Semester eine einzige Vorlesung stattfindet, in der auch die Befragung durchgeführt wird, ist eine hohe Rücklaufquote nur möglich, wenn viele Student*innen anwesend sind. Von den in dieser Vorlesung ausgeteilten 184 Fragebögen sind 115 Fragebögen beantwortet worden. 115 Fragebögen entsprechen 62,5% der Student*innen im sechsten Semester.

Das Forschungsziel der vorliegenden Thesis ist es, der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, eine Rückmeldung des sechsten Semesters über die Befragungsergebnisse zu geben und so eine vernetzte Diskussion über Lehre und Studium auf Basis quantitativer, empirischer Forschung zu ermöglichen.

Im ersten Schritt, wird die Darstellung der quantitativen und qualitativen Forschungsergebnisse, sowie die grundlegende statistische Auswertung und Beschreibung mit Hilfe der Statistikprogramme durchgeführt. So soll, ein wichtiger Teil des Bedarfs damit überprüft werden und die Auswertung, die mit Anregungen und Hinweisen aus dem Seminar zu Statistik zu Auswertungsmethoden und quantitativen, empirischen Analyseperspektiven im zweiten Schritt für eine Erweiterung des Forschungsprojekts im Master Studiengang Soziale Arbeit, Schwerpunkt „Bildung und Teilhabe“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen berücksichtigt und genutzt werden können.

Vor dem Fazit und der Auswertung der gesamten Thesis, wird es eine grundsätzliche, inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Soziale Arbeit - Therapie - Kinder- und Jugendpsychotherapie als Spannungsfeld geben.

2 Kinder- und Jugendpsychotherapie

Die folgenden Unterkapitel beschäftigen sich mit rechtlichen Grundlagen und Zulassungsvoraussetzungen für eine Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Bei Betrachtung der Kinder- und Jugendpsychotherapie, stellen sich bei Literaturrecherche folgende Herausforderungen und Problemstellungen, die im Fazit vielleicht beantwortet werden können:

- Da es noch keine Aktualisierung im Psychotherapeutengesetz (PsychTh) zu den Zulassungsvoraussetzungen mit einem Bachelor oder Masterabschluss in Sozialer Arbeit gibt, ist nicht ersichtlich, wie die Möglichkeiten sind, zur Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zugelassen zu werden. Lediglich einige der Ausbildungseinrichtungen, die in den folgenden Unterkapiteln noch genannt werden, haben auf Ihren Webseiten und Unterlagen die Zulassungskriterien für andere Studienrichtungen explizit genannt. x Wie ist die Situation der Sozialarbeiter*innen aktuell, die eine Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie absolviert haben? x Trägt die Bolognareform dazu bei, dass sich die Ausbildungssituation, die Vergütung und die rechtliche Stellung verbessert?

- Wie viele Ausbildungseinrichtungen gibt es?
- Wie können einheitliche Standards für alle Studienabsolvent*innen geschaffen werden?
- Warum ist Kinder- und Jugendpsychotherapie durch Sozialarbeiter*innen notwendig?

Exemplarisch sei hier die Arbeitsgemeinschaft Anna Freud e.V. genannt, diese ist auf eine gute und gelingende Beziehung zu Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Diese bietet eine Veranstaltung in Kooperation mit der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen an, zum Thema „Kinder und Jugendliche in Krisensituationen in der Praxis der ambulanten therapeutischen Arbeit mit Kindern“, in denen angehende Sozialarbeiter*innen die Tätigkeit von Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen kennenlernen können.

Die unterschiedlichen psychotherapeutischen Praxisgemeinschaften beschäftigen sich dabei beispielsweise mit der Kinderanalyse von Anna Freud, Elternarbeit, diagnostischen Verfahren wie dem Scenotest, Baumzeichnung und Familie in Tieren, sowie Störungen nach dem ICD-10 wie Depression, Essstörungen, Selbstverletzendes Verhalten, frühe Störungen, Zwang und Hysterie.

Die Kinder- und Jugendpsychotherapie wird in Kapitel 2.1 folgendermaßen

definiert:

2.1 Definition

„Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen,

psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.“1

Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen arbeiten in der Regel in Praxen, stationären Einrichtungen wie Kliniken oder in Beratungsstellen und diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen bei Kindern und Jugendlichen durch die Verwendung von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, die auf Anna Freud und Melanie Klein zurück zu führen sind, die auf das Kindesalter zugeschnittene Therapieformen entwickelten und bis heute von Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen genutzt und weiterentwickelt werden. Unterschieden wird in der Ausbildung zwischen den Schwerpunkten, psychoanalytischer Verfahren, Verhaltenstherapie und systemischer Therapie.

2.2 Rechtsgrundlagen

Die Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie erfolgt im Sinne des § 1 Abs.

1 und 3 Psychotherapeutengesetz (PsychTh). Aufgrund der Ausführlichkeit, ist dieser Anlage 11 zu entnehmen.

2.3 Ausbildungseinrichtungen

Die Ausbildungseinrichtungen bzw. Ausbildungsstätten in der Kinder- und Jugendpsychotherapie unterliegen §6 Psychotherapeutengesetz (PsychTh). Aufgrund der Ausführlichkeit, ist dieser Anlage 11 zu entnehmen.

Eine Übersicht von Ausbildungseinrichtungen sind Anlage 1 und Anlage 2 zu entnehmen.

Ärztekammer Berlin: 18. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Berlin 2015. http://www.aekb.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/10_wbo/40_WBO_1994/10_Absatz01/a1w bo18/index.html (abgerufen am 11.02.2015).

2.3.1 Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §5 Psychotherapeutengesetz (PsychTh). Aufgrund der Ausführlichkeit, ist dieser Anlage 11 zu entnehmen.

2.3.2 Ausbildungsablauf

Die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie kann entweder in Teilzeit-Form über einen Zeitraum von fünf Jahren oder in Vollzeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erfolgen. Nach staatlicher Vorgabe sind dies mindestens 4.200 Stunden Ausbildungszeit, die sich inhaltlich in vier Abschnitte gliedern: Praxistätigkeit, Erlernen der Theorie, Selbsterfahrung, Praxistätigkeit unter Supervision. Die Abschnitte überschneiden sich zeitlich und die Ausbildung endet mit der Anmeldung zur staatlichen Abschlussprüfung2.

Die anschließende Approbation ergibt sich aus §2 Psychotherapeutengesetz (PsychTh). Aufgrund der Ausführlichkeit, ist dieser Anlage 11 zu entnehmen.

2.3.3 Kosten

Die Ausbildungskosten variieren je nach Ausbildungsdauer und können durch die Einnahmen von psychotherapeutischen Behandlungen gedeckt werden. Es gibt dabei große Unterschiede bezüglich der Kosten zwischen den einzelnen Institutionen, welche die Ausbildung zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in anbieten. Es besteht außerdem die Möglichkeit Bafög, Studienkredite oder Stipendien zu beantragen.

Exemplarisch kann hier die Handreichung der Modellrechnung der Ausbildungskosten für Analytische Kinder- und Jugendpsychotherapie des Alfred- Adler-Instituts Aachen-Köln e.V. aus dem Jahr 2014 genannt werden. Die Ausbildungskosten werden zusätzlich in Anlage 3 veranschaulicht. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Mindeststundenzahl der Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie:

Wie bei den Unterlagen zu den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten unter Anlage 2 sind keine genau aufgeschlüsselten Kosten vorhanden und die Berechnungsgrundlagen sind nicht angegeben. So wird beispielsweise nicht deutlich, warum es zwischen den Gebühren sehr starke Unterschiede gibt.

Auch der weiteren Literatur ist außerdem nicht zu entnehmen, inwiefern die Ausbildungsqualität durch die höheren Kosten verbessert wird.

Es gibt keine Garantie, dass eine staatliche Anerkennung auch automatisch zu einer Approbation im Ausbildungsbereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie führt.

Es besteht Klärungsbedarf, ob nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 6 PsychThG auch wirklich die Approbation für Sozialarbeiter*innen mit einem Bachelor oder Masterabschluss erfolgen kann. Des Weiteren können die Ausgaben der Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie am Alfred- Adler-Institut Aachen-Köln e.V. mit den Einnahmen aus Behandlungsstunden verrechnet werden.

Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben sind von Institut zu Institut unterschiedlich, sodass keine klare Aussage getroffen werden kann, ob sich die Ausgaben und Einnahmen in der Realität so decken, wie in der Modellrechnung beschrieben.

Für die Zukunft, ist es daher außerdem wichtig zu erfragen, was in der Ausbildung Einnahmen und Ausgaben sind und wie sich diese miteinander verrechnen lassen.

Wenn es doch einen Überschuss von 15665,00 Euro bis 21128,00 Euro gibt, wie in der folgenden Modellrechnung zu sehen, aus welchem Grund besteht dann die Notwendigkeit einen Studienkredit oder Bafög zu beantragen?

Außerdem ist der Modellrechnung nicht zu entnehmen, auf welchen Zeitraum sich die Einnahmen beziehen, da die Honorare nicht in den ersten Ausbildungssemestern erzielt werden können, weil die fachliche Theorie einer Behandlung erst vermittelt werden muss.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Forschungsgrundlage

Im Vordergrund des wissenschaftlichen Diskurses, steht der Konflikt um die Zulassung von Sozialarbeiterinnen zur Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung und die Frage, warum Sozialarbeiterinnen, die einen Bachelorabschluss vorweisen können, nicht zu eben jener KJP Ausbildung zugelassen werden sollen3. Eine entscheidende Rolle spielt dabei auch die gänzliche Abschaffung der Zulassung von Absolvent*innen des Studiengangs Sozialer Arbeit zur Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung.

Die damit verbundene Beschränkung würde zum einen bedeuten, dass ausschließlich Absolvent*innen der Studiengänge Psychologie oder Medizin diese Ausbildung vorbehalten ist, zum anderen hätten Sozialarbeiter*innen keinen Handlungsspielraum mehr, diese Ausbildung trotz ihrer Qualifikationen in den Bereichen Psychologie und Medizin im Studium der Sozialen Arbeit für die Zulassung zur Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung anerkennen zu lassen.

3.1 Theorierecherche und theoretischer Bezugsrahmen

Die fortschreitenden Beschränkungen, die durch die PsychotherapeutenkammerNRW und dem NRW-Landesprüfungsamt für die Zulassung zur KJP-Ausbildung geschaffen werden4 und die vor einem halben Jahr gestartete Petition unter dem Titel „Direktausbildung stoppen - Kinderpsychotherapie retten5 “, zeigen, wie präsent und relevant das Thema der KJP Ausbildung für Sozialarbeiter*innen ist, die sich für eben jene Ausbildung bewerben möchten6.

Diese Thematik im Spannungsfeld Sozialer Arbeit zwischen Therapie und Kinderund Jugendpsychotherapie wird in Kapitel 6 näher betrachtet und anschließend im Fazit unter Kapitel 7 kritisch reflektiert.

Die Theorierecherche hat ergeben, dass sich eine systematische Befragung in Form eines Fragebogens im sechsten Semester des Bachelorstudiengangs Sozialer Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen und Fragebögen an Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, für die Zielsetzung der Klärung was Sozialarbeiter*innen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie leisten im Rahmen der Bachelorthesis am besten eignen.

Der Fokus der empirischen Studie liegt auf der Erstellung von Fragebögen, um die Theorie der Sozialen Arbeit im Diskurs bestärken zu können und auch dem Dekanat und der Verwaltung der Hochschule eine Auswertung aufzuzeigen, die dazu führen soll, ein Forschungsprojekt im Master Studiengang Soziale Arbeit, Schwerpunkt „Bildung und Teilhabe“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen durchführen zu dürfen.

Die Forschungsfrage basiert dabei sowohl auf Eigeninteresse, herauszufinden, wie viele Studierende des sechsten Semesters ein Interesse an der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung haben, als auch in dem Bestreben, durch Einbeziehung von Fragebögen an Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in der StädteRegion Aachen, ihre Wahrnehmung zum aktuellen Diskurs um das Spannungsfeld Soziale Arbeit zwischen Therapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie aufzeigen zu können. Die Entstehung eines schlüssigen, theoretisch fundierten und auswertbaren Forschungsmodells, welches in den nächsten Jahren weitergeführt werden soll, wird angestrebt.

Das eigene Interesse der Studierenden wird dabei durch die eigene Umwelt und Fülle von unterschiedlichen Interessen beeinflusst und durch die Frage, ob er oder sie schon an einer anderen Hochschule studiert, oder vielleicht sogar schon eine Kinder- und Jugendpsychotherapie Ausbildung absolviert hat, in der empirischen Studie abgefragt.

Darauf schließt sich die Explorationsphase an, in der die wissenschaftliche Formulierung der Forschungsfrage nochmals genauer betrachtet und im Hinblick auf Problemstellungen analysiert wird. Dabei liegt der Fokus sowohl auf den bereits gelernten Theorien im Studium der Sozialen Arbeit, als auch auf der Auseinandersetzungen mit diesen Theorien im Spannungsfeld der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und speziell Kinder- und Jugendpsychotherapie.

Einige Aspekte, die hier im Folgenden aufgeführt werden, umfassen das Vorwissen durch das Studium der Sozialen Arbeit, das Alltagswissen und die Erfahrungen von Student*innen der Sozialen Arbeit, als auch das Wissen von Expert*innen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie und explorativer Forschung im Spannungsfeld zwischen Sozialer Arbeit, Therapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie.

Das theoretische Modell mit Variablen und Annahmen über deren Zusammenhang kann unter Kapitel 3.2 genauer betrachtet werden. Die Entscheidung über die für die Fragestellung relevanten Variablen und die Festlegung des Forschungsdesigns erfolgt dabei über eine Aussortierung von zuvor erstellten Kriterien, die in einem ersten Schritt auf ein Minimum an wichtigen Fragestellungen zusammengefasst und gekürzt werden.

Bei der Themenfestlegung und dem Untersuchungsplan wird der jeweilige, hier untersuchte Forschungsbereich berücksichtigt, ebenso wie, was als Bezugsrahmen zum Thema schon bekannt ist und was mit der Forschungsfrage genau gemessen werden soll.

Die Kriterien der Festlegung, dass sowohl ein Fragebogen in Papierform herausgegeben wird, da in der gewählten Vorlesung möglichst viele Studierende teilnehmen können, als auch die Erstellung eines Fragebogens für Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, basieren auf den Erfahrungen, dass so eine möglichst große Zielgruppe erreicht werden kann. Zusätzlich wird im Fragebogen auch die Frage gestellt, ob die Studierenden lieber einen Fragebogen per Mail ausfüllen würden, um feststellen zu können, ob man die Studierenden des sechsten Semesters eher per Mail, als in einer Vorlesung erreicht.

3.2 Erkenntnisinteresse und Forschungsfrage

Das Erkenntnisinteresse der vorliegenden Studie soll vor dem Hintergrund des Studiums der Sozialen Arbeit die Fragestellung beantworten, was Sozialarbeiter*innen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie leisten.

Um die Forschungsfrage zu konkretisieren, werden in dem Fragebogen an die Studierenden folgende Variablen berücksichtigt:

- Eine Interessensabfrage am Thema Kinder- und Jugendpsychotherapie
- Das eigene Interesse, sich vorstellen zu können, selbst eine Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung zu absolvieren
- Die Frage, ob man sich schon einmal für eine Kinder- und Jugendpsychotherapie beworben hat.
- Die Frage nach einer bereits erhaltenen Zusage für eine Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung
- Die Absolvierung des Studienprojekts bei einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin / einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und in diesem Zusammenhang: Was wurde dort von Sozialarbeiter*innen geleistet?
- Die Zufriedenheitsabfrage mit dem Studienprojekt bei Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen Der erstellte Fragebogen ist Anlage 5 zu entnehmen.

In der qualitativen Auseinandersetzung mit den Erfahrungen von Bachelorstudent*innen der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen in Praxisstellen der Kinder- und Jugendpsychotherapie und mit Therapeut*innen der Kinder- und Jugendpsychotherapie in der StädteRegion Aachen, sollen in Form von Fragebögen die Fragen geklärt werden:

- Unterscheiden sich Therapeut*innen mit sozialarbeiterischen Studienhintergrund von denen ohne diesen Hintergrund?
- Wie sehen sie sich selbst in ihrer Profession in der Rolle der Doppelqualifikation?
- Dürfen Praktikant*innen mehr als nur sozialarbeiterische Tätigkeiten ausüben?
- Was leisten Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie?
- Wie schätzen die Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, die Soziale Arbeit studiert haben, in der Praxis die Diskussion im Spannungsfeld von Sozialer Arbeit - Therapie - Kinder und Jugendpsychotherapie durch andere Professionen ein. Stichwort: Studium Sozialer Arbeit als Therapieausbildungszulassungsmedium 2. Klasse?
- Wie kann der Stellenwert von Sozialer Arbeit im Therapiebereich erhöht werden?
- Wie sind die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Professionen wie Therapeut*innen, die ein Psychologiestudium abgeschlossen haben?
- Ist die eigene Profession im Therapiefeld relevant?
- Was zeichnet den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen aus, die die Zulassung zur Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ermöglichen?
- Sind mehr Masterplätze für Studierende Sozialer Arbeit notwendig, da das Interesse an der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung sehr hoch ist?
- Aus welchem Grund gibt es nur 18 Plätze im Masterstudiengang „klinisch therapeutische Soziale Arbeit“?
- Wie kann der Masterstudiengang für Bachelor Absolvent*innen zugänglicher gemacht werden? Der erstellte Fragebogen kann Anlage 9 entnommen werden.

3.3 Hypothesen und theoretische Begründung

Die erste aufgestellte Hypothese ist, dass es Studierende im sechsten Semester an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen gibt, die sich für eine Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessieren.

Die zweite Hypothese ist, dass sich mehr als 18 Studierende für eine Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie interessieren, diese aber (noch) nicht absolvieren können, da alle Ausbildungseinrichtungen nur abgeschlossene Masterstudierende annehmen (dritte Hypothese).

Die vermuteten Zusammenhänge zu den Hypothesen sind folgende:

- es gibt ein hohes Interesse an der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung
- Reformbedarf ist notwendig, da viele Studierende sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessieren, aber in ihren Möglichkeiten beschränkt sind, da ein Masterplatz nur schwer zu erreichen ist.
- Wer in seinem Studienprojekt bei Therapeut*innen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie nicht zufrieden war, möchte keine Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung machen.
- Wer weniger Interesse am Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat, macht in seinem Studienprojekt weniger befriedigende Aufgaben x Wer die Ausbildung zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in nicht machen kann, ist unzufriedener mit dem Studium Sozialer Arbeit.

Im Rahmen des Fragebogens an die Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen sind die Hypothesen folgende:

- Therapeut*innen, die als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen arbeiten und vorher ein Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen haben, schauen systemischer auf die Therapie.
- Sie unterscheiden sich nicht grundlegend von Therapeut*innen, die beispielsweise Psychologie studiert haben.
- Sie bemerken den Diskurs im Spannungsfeld um die Profession Sozialer Arbeit - Therapie - Kinder- und Jugendpsychotherapie
- Sie haben Ideen, wie der Stellenwert des Studiums Sozialer Arbeit im Therapiebereich erhöht werden kann Die theoretische Begründung basiert auf dem aktuellen Diskurs im Spannungsfeld der Sozialen Arbeit und Kinder- und Jugendpsychotherapie, welcher auch vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. unterstützt wird7.

Die Vermutung liegt nahe, dass Studierende des sechsten Semesters den Diskurs im Spannungsfeld der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie mitbekommen und ein repräsentativer Querschnitt durch die Befragung einbezogen werden kann.

Es soll festgestellt werden, ob sich die Hypothesen wirklich bestätigen und ob es Veränderungsbedarf in der Sozialen Arbeit notwendig ist. Hierbei ist es wichtig, vor allem danach zu fragen, ob vorher schon eine Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie absolviert wurde und ob es eine aktuelle Bewerbung für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie gibt.

Die theoretische Begründung soll anhand der Fragestellungen hervorgehoben werden und letztlich, egal wie das Ergebnis ausfallen mag, für die Zusammenarbeit im AStA StuPa mit dem Dekanat und der Verwaltung genutzt werden, um bei Problemen oder Verbesserungsvorschlägen den Fachbereichsrat miteinbeziehen zu können und einen Überblick darüber zu geben, was Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie leisten, was sie können müssen und welche Theorien und Kenntnisse unter Umständen im Studium der Sozialen Arbeit fehlen.

Es soll eine vernetzende Grundbasis zwischen dem Spannungsfeld Sozialer Arbeit, Therapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie geschaffen werden. Die vernetzende Grundbasis beinhaltet zudem auch den Dialog zwischen der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, dem Interesse und den Erfahrungen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie und Therapeut*innen, die in der Kinder- und Jugendpsychotherapie tätig sind. Wichtig ist dabei auch vor allem die Stellung des AStA und StuPa durch die Weiterleitung der Ergebnisse miteinbeziehen zu können und somit Transparenz zu schaffen, wie die Studierenden des sechsten Semesters an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen in Bereichen der Kinder- und Jugendpsychotherapie arbeiten und wie in der Praxis der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen gearbeitet wird, um sich mit dem Spannungsfeld zwischen Sozialer Arbeit, Therapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie auseinandersetzen zu können.

Der Diskurs in der Praxis soll später im Rahmen eines Forschungsprojektes im Master Studiengang Soziale Arbeit, Schwerpunkt „Bildung und Teilhabe“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, durch eine Veröffentlichung unterstützt werden.

3.4 Überprüfung der Richtigkeit

Die Richtigkeit der unter 3.3 definierten Hypothesen soll durch einen Fragebogen, der sich thematisch mit der Arbeit von Sozialarbeiter*innen im sechsten Semester an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen umfasst, empirisch überprüft werden. Der unter Anlage 6 aufgeführte Fragebogen wird in einer Vorlesung, in der möglichst viele Studierende anwesend sind, ausgeteilt. Der Großteil des sechsten Semesters wird in der Vorlesung M11 - Aktuelle Herausforderungen für die Wissenschaft und Profession Sozialer Arbeit, bei Frau Professorin Doktorin Marianne Genenger-Stricker anwesend sein, sodass möglichst viele Student*innen des sechsten Semesters in der Vorlesung erreicht werden können.

Anschließend wird der Fragebogen via Grafstat ausgewertet und für eine Präsentation in der AStA StuPa Dekanatssitzung vorgestellt, die die Richtigkeit der vorher definierten Hypothese bekräftigt oder entkräftet.

Eine Befragung ist das am häufigsten verwendete Instrument der quantitativen, empirischen Forschung. Je nach Forschungsdesign unterscheidet man verschiedene Formen der Befragung. Als Form der Befragung wird hauptsächlich eine geschlossene Befragung gewählt, die sich auf die Freiheitsgrade der Befragten bezieht. Nur einzelne Fragen, wie jene, was Sozialarbeiter*innen in der Praxis bei Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen machen, werden mit einem freien Feld für eigene Vorschläge deklariert.

Der Grad der Strukturierung liegt dem Fragebogen zugrunde. Als Art des Mediums wird dabei eine schriftliche Befragung gewählt, die in einer Vorlesung, in der möglichst alle Studierenden des sechsten Semesters der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen anwesend sind, durchgeführt und somit eine Gruppensituation bzw. eine zeitgleiche Gesamtbefragung aller Studierenden des sechsten Semesters ermöglicht wird, um die Daten zeitnah für die Thesis auswerten und parallel die Fragebögen an Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen verschickt. Die Richtigkeit der Hypothesen soll durch Kenntnisse und Einschätzungen der Studierenden und in der Praxis tätige Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen belegt werden.

Hierbei werden die unter Punkt 3.2 genannten Dimensionen und Fragebereiche berücksichtigt, unter denen es auch Antwortvorgaben gibt, welche zuvor komplett in deutscher Sprache und demnach für alle Studierenden des sechsten Semesters gleich festgelegt werden, da unsere Hochschule auch fast ausschließlich nur in deutscher Sprache lehrt.

3.5 Auswahl von Indikatoren

Als Indikator im Bachelor of Arts der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, werden Informationen einzelner Hauptpunkte, die für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung relevant sind, strukturiert und diese für jeden einzelnen Studierenden des sechsten Semesters in einem Fragebogen bewertbar gemacht, um letztlich den empirisch prüfbaren Sachverhalt darstellen zu können. Hierbei soll ein Meinungsbild der Studierenden eingeholt werden, sowie Antworten von Praxisvertreter*innen als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen.

Weitere Indikatoren umfassen die sich aufwerfende Frage nach Bedingungen, die für die Methode der Befragung wichtig sind. Da die erste Bedingung eine systematische Befragung ist, orientiert sich natürlich grundlegend die Auswahl der Fragen an der Forschungsfrage bzw. der Hypothese, damit das Kriterium der Gültigkeit erfüllt werden kann.

Die zweite Bedingung ist mit einer kontrollierten Befragung verknüpft, hierbei spielt die Beachtung der in der Erhebungssituation wirkenden Faktoren, wie die gesamte, zeitgleiche Befragung aller Studierenden des sechsten Semesters und der verständliche und nachvollziehbare Aufbau des Fragebogens eine entscheidende Rolle, um das Kriterium der Zuverlässigkeit zu erfüllen. Als dritte Bedingung steht die Nachprüfbarkeit, diese wird durch den unter Anlage 6 genannten Fragebogen gewährleistet, womit das Kriterium der Nachvollziehbarkeit erfüllt wäre.

Um eine Nachprüfbarkeit zu gewährleisten, werden die Indikatoren strukturiert und in eine leserliche Form für die Studentinnen und Studenten durch das Programm GrafStat gebracht. Hierbei wird den einzelnen Fragestellungen ein hoher Stellenwert zugewiesen und der Fragebogen auf Fehler und Schachtelformulierungen analysiert, um so sicherzustellen, dass der Fragebogen für alle verständlich und einfach zu beantworten ist, ohne Fragen stellen zu müssen.

3.6 Methodik und Forschungsdesign

Das Forschungsdesign bzw. „Untersuchungsdesign“ umfasst die Festlegungen im Hinblick auf das Ziel der Untersuchung, hierbei soll festgestellt werden, was Sozialarbeiter*innen im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie leisten und wie Praxisvertreter*innen, die Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie im Spannungsfeld zwischen Sozialer Arbeit, Therapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie wahrnehmen. Der Ablauf der Untersuchung wird durch die Erstellung eines Fragebogens, der die bereits unter Kapitel 3 genannten Themen umfasst, sichergestellt. Die Rahmenbedingungen werden dabei, wie unter Kapitel

3.2 beschrieben, festgelegt, da im Wintersemester 2014/2015 das Studienprojekt

2 und mit diesem verbunden ein Semester in der Praxis bei Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen absolviert worden ist.

Als Indikatoren bzw. zu untersuchende Variablen wird folgende Frage gewählt: Was haben die Studierenden bei Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen gemacht? Zusätzlich werden Alter, Geschlecht und wie sie den Einsatz in der Praxisstelle fanden erfragt.

Die Daten werden per PC in das Programm Grafstat eingetragen und ausgewertet, sodass die abgefragten Bereiche des Fragebogens mit den anfallenden Daten in eine maschinenlesbare Form gebracht; auf Datenträgern gespeichert, sowie im Plenum vorgestellt werden können.

Das Auswertungsverfahren gestaltet sich, wie die Grundlage des Fragebogens angemessen strukturiert, wobei jeweils die Dauer der Eintragung und Auswertung in Grafstat berücksichtigt werden muss. Außerdem soll ein zeitlicher Rahmen für die strukturierte Eintragung der Ergebnisse in ein Protokoll, bzw. in die vorliegende Thesis geschaffen werden. So kann der Zeitrahmen bis zur Abgabe der Thesis genauestens berücksichtigt werden.

3.7 Einsatz von Instrumenten

Für die Datenerhebung wird eine Vollerhebung ausgewählt, in der möglichst alle Einzelheiten der zu untersuchenden Grundgesamtheit erfasst werden. Hierbei wird die systematische Beschaffung untersuchungsrelevanter Informationen durch einen Fragebogen in Papierform durchgeführt. Durch die Wahl der Durchführung eines Fragebogens können möglichst viele relevante Student*innen des sechsten Semesters erreicht werden. Hierbei ist jedoch zu bedenken, die Frage zu stellen, ob der Fragebogen auch online ausgefüllt worden wäre, um abschätzen zu können, wie gut man die Studierenden des sechsten Semesters mit einem Fragebogen in Papierform erreichen kann. Der Großteil des sechsten Semesters wird in der Vorlesung M11 - Aktuelle Herausforderungen für die Wissenschaft und Profession Sozialer Arbeit, bei Frau Professorin Doktorin Marianne GenengerStricker anwesend sein, sodass möglichst viele Student*innen des sechsten Semesters in der Vorlesung erreicht werden können.

Die Grundstruktur des Fragebogens wird durch die Unterteilung in Hauptthemen angemessen strukturiert und anschließend werden mögliche Fragen zu den Hauptthemen entworfen. Von ca. 60 im Vorhinein entworfen Fragen werden letztendlich 23 ausgewählt, die den Hauptthemen am ehesten entsprechen, die gut auswertbar und nachvollziehbar sind. Vermieden werden Fragen, die unübersichtlich sind, verschachtelte Sätze und rein offene Fragen, die im Programm Grafstat so nicht gut ausgewertet werden können.

4 Fragebogenkonstruktion

Die Fragebogenkonstruktion der empirischen Studie basiert auf der in Kapitel 3.1 aufgezeigten Debatte zwischen Sozialer Arbeit und den Anforderungen zur Zulassung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung.

Durch die Diskussion um die Zulassung zur KJP-Ausbildung soll anhand des Fragebogens für die wissenschaftliche Profession Sozialer Arbeit empirische Daten ausgewertet werden, die speziell das Interesse von Studierenden am Bereich der KJP in den Blick nehmen und aufzeigen sollen, was Sozialarbeiter*innen in Ausbildung in der KJP leisten.

Hierbei werden folgende Themenbereiche abgefragt:

- das Interesse eine KJP Ausbildung zu beginnen x Zulassung zu einer KJP Ausbildung
- Beurteilung des relevanten Vorwissens für die KJP Ausbildung im Studium Sozialer Arbeit
- Beurteilung des relevanten Vorwissens für die Soziale Arbeit zum Ende des Studiums
- Vorbildung vor dem Studium
- Interesse am Master Studiengang Soziale Arbeit, Schwerpunkt 2 „Klinisch- therapeutische Soziale Arbeit“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen

4.1 Layout und Gestaltung des Fragebogens

Der Fragebogen wird mit Grafstat erstellt und so gestaltet, dass die Schrift für alle Studierenden gleichermaßen gut lesbar ist und für offene Fragen ausreichend Platz vorhanden ist. Außerdem soll der Fragebogen nur die relevantesten Fragen enthalten, um so kurz wie möglich zu sein. Hierfür werden Themenbereiche zusammengefasst. Der Fragebogen soll schlicht und einfach gestaltet sein, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Um Interesse und Konzentration bei den Studierenden zu erhöhen, soll sich die Gestaltung dabei auf Selbsterklärung und Übersichtlichkeit stützen ohne durch Bilder abzulenken. Hierbei wird eine wiederkehrende Gestaltungsstruktur vorbereitet, in der gleiche Themenbereiche auch ein immer wiederkehrendes, gleiches Design aufweisen, um den Studierenden bei der Wahrnehmung des

Fragebogens eine Unterstützung zu bieten und sie nicht durch verschiedene Designs zu verwirren. Hierbei spielt die eigene Wahrnehmung der Studierenden eine große Rolle, die nach dem gestalterischen AIDA Prinzip angesprochen werden sollen. A steht dabei für Attention, d.h. die Aufmerksamkeit soll auf den Fragebogen gezogen werden, indem ganz klar ersichtlich ist, um was es in der Befragung geht und wie viel Zeit dafür notwendig ist. I steht dabei für Interest, d.h. das Interesse den Fragebogen zu lösen, soll dabei im Vordergrund stehen, da die Befragungsergebnisse für weitere empirische Forschungen genutzt werden können. D steht dabei für Desire, also für den Wunsch, in eine Handlung überzugehen und den Fragebogen letztlich in A, d.h. Aktion der Handlung des Fragebogenausfüllens zu führen.

Bei der Fragebogengestaltung ist außerdem der Zeitfaktor zu berücksichtigen, da der Fragebogen in der Vorlesung ausgeteilt wird, stehen dort nur ca. 5 - 10 Minuten zur Beantwortung zur Verfügung, um den Ablauf der Vorlesung nicht gravierend zu beeinflussen.

Neben der Einfachheit und Verständlichkeit des Fragebogens für die Studierenden, wird es eine kurze Einleitung zum Fragebogen im oberen Bereich geben. Sollten Fachausdrücke notwendig sein, werden diese kurz mit einer Fußnote versehen und erläutert. Außerdem gibt es einen Hinweis darauf, dass die Anonymität, sowohl bei Angabe von persönlichen Daten, als auch in der Aufbewahrung der Daten, nach Datenschutzgesetz vorgesehen ist.

Ein schriftlicher Hinweis erfolgt, dass die Daten zum Zweck der empirischen Forschung erhoben und ggf. für weitere Forschungsprojekte genutzt werden.

4.2 Fragenkonstruktion

Die Fragenkonstruktion basiert auf der Nutzung des Fragebogens als empirisches Instrument8, welche vor spezifische methodologische Herausforderungen gestellt ist9 und durch einen Pretest in der didaktischen Fragestellung verbessert werden kann.

Allem voran soll die Fragenkonstruktion folgende Kriterien erfüllen:

- Redundanz
- Übersichtlichkeit
- leichte Verständlichkeit
- von allen Beteiligten gleiche Verständlichkeit x Sinnhaftigkeit
- einfache Beantwortung x nicht überfordernd x Differenz
- Aussagekräftigkeit x Schlüssigkeit
- mit Durchgängigkeit eines roten Fadens x gute Lesbarkeit
- Spannung

Die Analyse von Fehlern in der Fragenkonstruktion basiert dabei auf der FBS- Checkliste, die Anlage 4 zu entnehmen ist10. Diese Checkliste wird unter Kapitel

4.4 verwendet.

Der Fragebogen für den Pretest ist dabei Anlage 5 zu entnehmen.

4.3 Forschungspraxis

Im Vorhinein wird durch das Sekretariat der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, die Information bezogen, dass aktuell 157 Student*innen im Bachelorstudiengang der Sozialen Arbeit des sechsten Semesters und 27 Student*innen im Frauenstudiengang des Bachelorstudiengangs der Sozialen Arbeit im sechsten Semester eingeschrieben sind, sodass genau alle 184 Studierenden erfasst werden können.

In der Forschungspraxis hat sich die Frage ergeben, wie alle Seiten hinterher ausgewertet werden sollen. Die Auswertung aller Seiten ließ sich gut durchführen.

Von den ausgeteilten 184 Fragebögen sind 115 Fragebögen beantwortet worden, dies entspricht 62,5% der Studierenden im sechsten Semester. Dies ist kein vollständiges Bild, jedoch ausreichend relevant, da über die Hälfte der Studierenden des sechsten Semesters geantwortet haben, und eine 100%ige Rücklaufquote in der Praxis selten ist.

4.4 Pretest und Auswertung

Bevor der Fragebogen in der Vorlesung ausgeteilt wird, soll er empirisch unter Zuhilfenahme eines Pretests überprüft werden. Hierzu wird der Fragebogen an Testpersonen des Allgemeinen Studierendenausschusses und Studierendenparlaments ausgeteilt, welche der Zielgruppe ähnlich sind, aber vorab die Möglichkeit haben, diesen Fragebogen unter denselben Bedingungen, im selben zeitlichen Rahmen und Ort zu beantworten, um die in Kapitel 4.2 genannten Kriterien überprüfen zu können. Im Pretest werden insgesamt 7 Studierende im 6. Semester der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen in einer Sitzung des AStA und StuPa befragt.

Der Pretest-Fragebogen ist dabei Anlage 5 zu entnehmen

Folgende Feststellungen erfolgen:

- Ergänzend zu der Frage: Haben Sie Ihre Stelle im Studienprojekt 2

gewechselt? Wenn Sie Nein ankreuzen, dann bitte weiter bei Frage 14. Werden die Fragen gestellt:

- Haben Sie Ihre Stelle im Studienprojekt 2 zur Kinder- und Jugendpsychotherapie gewechselt?
- Haben Sie Ihre Stelle im Studienprojekt 2 von der Kinder- und Jugendpsychotherapie weg gewechselt?
- Haben Sie Ihre Stelle innerhalb der Kinder- und Jugendpsychotherapie gewechselt?
- Der Fragebogen ist klar, sauber strukturiert und für die Vorlesung im 6. Semester geeignet.
- In der Auswertung durch die Studierenden, die den Pretest absolvieren wird rückgemeldet, dass die Übersichtlichkeit, leichte Verständlichkeit, Redundanz, gleiche Verständlichkeit, Sinnhaftigkeit, einfache Beantwortung, ohne über fordernd zu wirken, differenzierte Aussagen und Aussagekräftigkeit, Schlüssigkeit, Durchgängigkeit des roten Fadens, gute Lesbarkeit und Spannung gegeben ist.
- In der Pretest-Auswertung zeigt sich das Seminar „Keine Angst vor Statistik“ im Umgang mit SPSS als hilfreich. Da das Seminar jedoch nur dreitägig absolviert wird und die Kenntnisse im Programm SPSS erst im Master Studiengang Soziale Arbeit, Schwerpunkt 2 „Klinisch- therapeutische Soziale Arbeit“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen vertieft werden können, wird auf die Anwendung von SPSS im weiteren Verlauf der empirischen Studie verzichtet, da eine umfassendere Einarbeitung und detailliertere Kenntnisse des Programms erforderlich sind, die nicht im Zeitrahmen bis zum Abgabewunsch der Bachelor-Thesis Ende Mai realisierbar sind und hohe fachliche Anleitung benötigen.
- Zusätzlich zur Benutzung von Grafstat als Statistikprogramm der Wahl, wird Literatur zur Datenauswertung11 benutzt.

5 Ergebnisdokumentation

Die Ergebnisdokumentation dient zur Gewährleistung der Qualität und zur Betrachtung und Analyse der Aussagekraft des Fragebogens.

Die ausführliche Ergebnisdokumentation mit finalem Fragebogen ist dabei Anlage 6 zu entnehmen.

5.1 Erkenntnisse im Hinblick auf den Forschungsgegenstand

Die Erkenntnisse im Hinblick auf den Forschungsgegenstand sind sehr unterschiedlich und die vermuteten Zusammenhänge zu den Hypothesen unter Kapitel 3.2 sind folgende:

Es gibt ein hohes Interesse an der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung

Das Interesse an der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ist nicht hoch. Von 115 abgegebenen Antworten liegt der Mittelwert bei 3,16 und der Median bei 3.

Reformbedarf ist notwendig, da viele Studierende sich f ü r die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessieren, aber in ihren M ö glichkeiten beschr ä nkt sind, da ein Masterplatz nur schwer zu erreichen ist.

Das Interesse am Masterstudiengang klinisch therapeutische Soziale Arbeit liegt bei einem Mittelwert von 3,57 und einem Median von 4, dementsprechend kann man nicht davon sprechen, dass ein Reformbedarf notwendig ist, da sich im Schnitt nicht viele Studierende für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessieren. Lediglich 14 Studierende möchten sich für den Masterstudiengang klinisch therapeutische Soziale Arbeit nach ihrem Bachelorstudium bewerben. Dies entspricht 12,17% von 115 befragten Personen.

Wer in seinem Studienprojekt bei Therapeut*innen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie nicht zufrieden war, m ö chte keine Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung machen.

Die Zufriedenheit mit dem Studienprojekt bei Therapeut*innen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie liegt bei einem Mittelwert von 3,5 und einem Median von 3. Bestätigen kann man deshalb nicht, dass diejenigen, die nicht zufrieden waren, trotzdem die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung machen möchten.

Wer weniger Interesse am Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat, macht in seinem Studienprojekt weniger befriedigende Aufgaben.

Hierbei kommt es nicht auf hohes oder weniges Interesse am Bereich der Kinderund Jugendpsychotherapie an, sondern auf die Aufgaben, die den Studierenden durch die Therapeut*innen anvertraut werden. Bei den 2 Studierenden, die bei Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen gearbeitet haben, wurden folgende Angaben zu ihren Aufgaben gemacht:

Person 1: Sehr viel lesen, Hawik Intelligenztest, Akten sortieren

Person 2: Keine eigenen Aufgaben, passiver Zuhörer in den Therapiestunden, Projekt mit 2 Klienten wurde (systemisch) selbstständig durchgeführt.

Hierbei liegt die Tendenz eher nahe, dass die Studierenden zwar einen Einblick in die Kinder- und Jugendpsychotherapie erhalten, diese aber kaum bzw. keine eigenen Aufgaben von Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen bekommen und somit viel eigene Aneignung von Fähigkeiten zum Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie gehört.

Wer die Ausbildung zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in nicht machen kann, ist unzufriedener mit dem Studium Sozialer Arbeit

Diese Hypothese lässt sich nicht beantworten, da der Mittelwert beim Interesse an der Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie bei 3,16 und der Median bei 3 liegt. Die Zufriedenheit mit dem Studium hingegen liegt dabei deutlich höher bei einem Mittelwert von 2,43 und einem Median von 2.

Aufgrund des Mittelwert von 3,38 und des Median von 4 zur Frage, wie wahrscheinlich das Studium Sozialer Arbeit nach dem sechsten Semester abgeschlossen wird, liegt die Vermutung nahe, dass die Studierenden des sechsten Semesters aktuell 40,87 % der befragten Student*innen ihr Studium sehr unwahrscheinlich nach dem 6. Semester in Regelstudienzeit abschließen. Im angestrebten Forschungsprojekt des Master Studiengangs Soziale Arbeit, Schwerpunkt „Bildung und Teilhabe“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen könnte man nach den Gründen für die hohe Angabe der Unwahrscheinlichkeit des Bachelorabschlusses in Regelstudienzeit forschen, um die wechselseitigen Anforderungen der Hochschule an die Student*innen, als auch die Anforderungen der Student*innen an die Hochschule überprüfen und aktualisieren zu können.

5.2 Eigene Lernerfahrungen für die Forschungspraxis

Ich habe für mich sehr viel durch die empirische Forschung unter Einbeziehung von Student*innen und Sozialarbeiter*innen lernen können, die als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen tätig sind. Durch die in Kapitel 6 folgenden von Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen beantworteten Fragebögen, fühle ich mich jetzt auf jeden Fall auch im Hinblick auf die Theorie sehr gut ausgerüstet und informiert. In Kombination von den dargebotenen, zahlreichen Möglichkeiten durch die Verwendung von Grafstat und SPSS bietet sich eine sehr gute Vorbereitung auch für spätere Fragebögen an.

Im Hinblick auf die Forschungspraxis habe ich gelernt, dass es immer darauf ankommt wie das eigene Bemühen ist, das bestmögliche Ergebnis im vorgegebenen Zeitrahmen vorlegen zu können und wie kooperativ sich die Studierenden des sechsten Semesters, sowie die Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen zeigen.

Ich bin sehr zufrieden mit mir, da ich sehr konsequent am Forschungsprojekt gearbeitet und alle Entscheidungen sehr gut durchdacht habe. Das Forschungsprojekt wurde von mir nach jedem einzelnen Projektschritt erweitert, damit auch kein Ergebnis und kein Zwischenstand verloren gehen konnte. So wird in der empirischen Forschung immer konsequent und sehr gut strukturiert gearbeitet und die Ergebnisse für spätere Projekte genutzt werden können.

Ich habe dabei sehr viel über mich gelernt. Reflektierend kann ich sagen, dass ich ein Mensch bin, der sehr zügig arbeitet und sehr darauf bedacht ist, nicht einfach nur irgendwas irgendwie abzugeben, sondern auch sehr viel Zeit und Mühe in die Forschungstheorie und Praxis steckt, um das bestmögliche Ergebnis vorweisen zu können. Gerade auch im Hinblick auf das Ende meines Studiums und den Wunsch nach Erstellung eines Forschungsprojekts im Master Studiengang Soziale Arbeit, Schwerpunkt „Bildung und Teilhabe“ an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, ist eine sehr gute Planung und Durchführung unabdingbar und die Arbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis notwendig, da der Masterstudiengang maximal mit der Note 2,0 des Bachelorabschlusses absolviert werden kann.

Ich glaube nicht, dass alles mit Zeitdruck abgearbeitet werden muss, da die gewissenhafte Struktur, Rücksprache mit Student*innen, Berücksichtigung von Theorie und Praxis, meine Aufgeschlossenheit und Direktheit, und dass ich gerne Fragen stelle, dazu beiträgt auch in Kommunikation mit den Studierenden und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen zu bleiben.

Im besten Fall bilden die Fragebögen und die Interviews einen Grundstein für die Zulassung zur Absolvierung des Masterstudiengangs und die Fortführung eines Forschungsprojekts bis hin zu meinem Wunsch eine Doktorarbeit erstellen zu können. Innerhalb der Thesis wird daher eine Kostenrechnung erstellt, welche Anlage 8 zu entnehmen ist.

6 Die Profession der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie

In Bezug auf Kapitel 3, wird die Profession der Sozialen Arbeit nun im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie betrachtet. Hierbei ist es wichtig festzustellen, was Soziale Arbeit im Feld der Therapie und Psychotherapie leistet. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. unterstreicht dabei die Haltung der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie und zeigt dabei folgende Forderungen, die in der Debatte um die Neustrukturierung des Kinder- und Jugendpsychotherapiegesetzes aufgezeigt werden:

„Beachtung des Deutschen Kompetenzrahmens bei der Neuordnung von KJP und PP.

KJP (Kinder- und Jugendpsychotherapie) und PP (Psychotherapie) sollten weiterhin getrennte Ausbildungen bzw. Berufe sein. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Zusatzqualifikation für KJP zwecks Erwerb von PP geprüft werden.

Aufrechterhaltung u. a. der Zugangsvoraussetzung des Bachelor Soziale Arbeit.

Sollten weitere Kompetenzen benötigt werden muss geprüft werden, ob diese nur über einen Master oder auch über andere Formen erworben werden können. Die Ausbildung zum KJP sollte weiterhin auch durch Institute und An-Institute erfolgen können. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit über den Erwerb durch einen Master geprüft werden.

Die Möglichkeit des Erwerbes über Fortbildungen muss erhalten bleiben. Die entsprechen- den Fortbildungsinstitute müssen jedoch eine entsprechende Kompetenzen der Ausbildung ausweisen.

Die Praxisphasen sollten honoriert werden.

Die Definition von Heilberufen muss erfolgen.“12

Da sich aktuell zwei Spannungsfelder ergeben, nämlich zum einen das Spannungsfeld zwischen Sozialer Arbeit - Therapie und Psychotherapie in der Leinenbach, Michael: Stellungnahme des DBSH zum Diskurs in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Berlin 2009.

Form der Abschaffung der Zulassung zur Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung für Sozialpädagog*innen und zum anderen das Spannungsfeld in der Therapie und Psychotherapie selbst, in Form der Abschaffung der Kinder- und Jugendpsychotherapie.

„Die Abschaffung des Berufs des approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein Anachronismus, der fachlich nicht zu rechtfertigen ist.

Unsere Verpflichtung künftiger Generationen von behandlungsbedürftigen Kindern gegenüber gebietet es, eine derartige Reform des Psychotherpeutengesetzes zu verhindern.

Stattdessen kann eine kleine Reform die bestehenden Mängel mit wenig Aufwand beheben:

í 0DVWHUDEVFKOXVV VWDWW 'LSORPDEVFKOXVV í =XODVVXQJ approbierter KJ-Psychotherapeuten zur Ausbildung in Erwachsenen- Psychotherapie (Psychologischer 3V\FKRWKHUDSHXW í 'HILQLWLRQ GHU (LJQXQJ YRQ kooperierenden Einrichtungen für die Praktische Tätigkeit u. a. durch die Befähigung ausreichender PiA-Vergütung

Diese Gedanken wurden vermutlich zu spät niedergeschrieben. Die Reformer haben inzwischen so große Mehrheiten hinter sich gebracht, dass die große Reform mit der Direktausbildung samt all ihren schädlichen Folgen, vor allem der Abschaffung dieses segensreichen Berufs nur noch eine Frage der Zeit ist.“13

6.1 Was leistet Soziale Arbeit im Feld der KJP?

Einerseits leistet Soziale Arbeit psycho-soziale Behandlung14. Case Management fungiert dabei als ein Handlungsansatz im Methodenkonzept der Klinischen Sozialen Arbeit15. Diagnostische Kenntnisse werden sowohl durch die Theorie der Sozialen Arbeit, als auch in der Praxis mit Klient*innen erweitert und spezielle Methodenkompetenzen dabei erlernt und gefestigt, um eine hohe therapeutische Qualität zu erreichen.

Aus diesem Grund ist Soziale Arbeit der einzige Studiengang, der Recht, Medizin, Psychologie, Diagnostik, Kommunikation, Theorien Sozialer Arbeit miteinander verbindet und in der Praxis nutzt und dabei gleichzeitig zu einer Approbation führt, sowie die Möglichkeit einräumt eine Habilitation in einem wissenschaftlichen Feld der eigenen Wahl erstellen zu können, sodass Sozialarbeiter*innen nicht nur Spezialisten auf einem wissenschaftlichen Gebiet sind, sondern gleich auf unzählig vielen. Sozialarbeiter*innen sind Fachkräfte für klinisch-therapeutische Arbeitsfelder und verfolgen darüber hinaus das Ziel, mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten methodische Ansätze in der Beratung, Behandlung, Gesundheits- und Entwicklungs-förderung weiterzuentwickeln.

In den Einrichtungen der Psychiatrie, des Gesundheitswesens und der Sucht-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tätig, die umfangreiche diagnostische Kenntnisse haben, über spezialisierte Methodenkompetenz und therapeutische Qualitäten verfügen und sich für konzeptionelle und innovative Arbeit begeistern können und diese auch professionell einzusetzen wissen.

Die Arbeit in der KJP erfordert einen professionellen Umgang mit unter Umständen stark traumatisierten Teilnehmer*innen, beispielsweise durch sexuellen Missbrauch o.Ä. auf die Sozialarbeiter*innen in ihrer Ausbildung vorbereitet werden.

Die Arbeit, die Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie leisten kann, ist individuell zu betrachten, denn sie leistet die Untersuchung von sozialen Problemen und den Versuch zusammen mit Klient*innen Lösungen zu erarbeiten, indem Unterstützung geboten und aus der Soziologie, Psychologie, Pädagogik sowohl für das Kinder- als auch Jugendalter über das Erwachsenenalter profitiert werden kann. Rechtliche Rahmenbedingungen und Kulturen werden gleichermaßen miteinbezogen wie die Erforschung der Ursachen für das Verhalten von Klient*innen und deren Empfindungen. Tiefgreifend befasst sich die Soziale Arbeit auch mit allen Bereichen der Psychologie, wie z.B. Entwicklungspsychologie, klinische Psychologie, Diagnostik nach ICD-10, DSM 5, Störungen, Übungen zur Behandlung, Multisystemische Sichtweise, Kognitive Verhaltensmuster sodass kein grundlegender Unterschied zum Psychologiestudium sichtbar wird.

6.2 Erfahrungen von Bachelor Student*innen der Sozialen Arbeit im

sechsten Semester an der KatHO Aachen in Praxisstellen der Kinder- und Jugendpsychotherapie

Aus Gründen der Anonymisierung, werden die Teilnehmer*innen nicht namentlich genannt.

Wie oft haben Sie sich f ü r ein Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychotherapie beworben?

2 Mal.

Wie waren Ihre Erfahrungen dort mit der Kinder- und Jugendpsychotherapeutin / dem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten?

Sie war interessiert an meinem Aufgabenbereich (S.A) und offen für Projektideen.

Das Zeitmanagement in der Einrichtung ließ es nicht zu sich „tiefgehend“ mit ihr auszutauschen, dennoch konnte ich mich mit wichtigen Fragen an sie wenden und sie hat mir dann offene Fragen beantworten.

Sie stand mit dem gesamten Team ( 1 Ergotherapeutin, 1 Bewegungs-und Sporttherapeutin, 1 Erzieherin, 2 Psychologinnen, 1 Lehrer und 1 Sozialarbeiterin) immer im Austausch. Vorwiegend in der Teamversammlung einmal wöchentlich.

In Notfallsituationen und bei ihrer Abwesenheit war sie telefonisch erreichbar.

Sie hat in der Einrichtung die Führungsposition, ist dennoch immer auf Augenhöhe mit den anderen Personalmitgliedern und pflegt einen demokratischen „Führungsstil“.

Was waren Ihre Aufgaben in der Kinder- und Jugendpsychotherapie?

Ich absolvierte mein Studienprojekt II in einer belgischen Tagesklinik für Jugendliche (JTK). Die JTK ist ein Angebot der Klinik St. Josef in St. Vith (Belgien).

- Verwaltung der Kasse und dementsprechende Buchführung + einmal wöchentlich Geld bei der Bank abnehmen
- Schulische Rückführung: Gespräche zur beruflichen/schulischen Orientierung mit den Jugendlichen, Kontakt und Austausch mit den Schulen (Leitung, ErzieherInnen, PsychologInnen)
- Aufnahmegespräche mit den Jugendlichen und Eltern -> zum Ausfüllen der Aufnahmedokumente
- Planung vereinzelter Aktivitäten/Projekte und die Teilnahme/Durchführung daran (wenig)
- Einzelarbeit mit den KlientInnen bezüglich Freizeitmöglichkeiten & Freizeitgestaltung
- Austausch bezüglich administrativer Aufgaben & Tätigkeiten (Aufnahmedokumente, Kasse,…) mit der Klinik St. Vith.
- Akteneinträge
- Netzwerkarbeit - Kontakt mit dem Jugendhilfedienst und Jugendgerichtsdienst, dem Sozial-Psychologischen.Zentrum (PMS), und anderen Kooperationspartnern.
- Kontakt mit den Eltern

Haben Sie Ihre Stelle w ä hrend des Praktikums gewechselt? Wenn ja, warum?

Nein.

Wie zufrieden waren Sie mit Ihrer Praktikumsstelle?

(0=gar nicht zufrieden, 5= ausreichend, 10= sehr zufrieden) 7

Haben Sie f ü r Ihr Praktikum eine Bezahlung erhalten?

Nein.

Wie kam es, dass sie sich f ü r den Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie interessiert haben?

Im Studienprojekt I habe ich bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe gemacht und das hat mein Interesse geweckt.

Es ist wohl eine Kombination privater und beruflicher Vorerfahrungen und Interessen in diesem Bereich, weshalb mich dieser Bereich interessiert.

Wie empfanden Sie das Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychotherapie vor dem Hintergrund, dass Sie Soziale Arbeit studiert haben?

Im Studium der Sozialen Arbeit habe ich einen guten „Background“ (Grundwissen) erhalten um mich in diesem Bereich zurecht zu finden, Zusammenhänge zu verstehen, Problemsituationen zu analysieren und angemessen handeln.

Dennoch habe ich durch das Praktikum auch gesehen, dass ich gerne eine systemische oder ähnliche therapeutische Weiterbildung machen würde, weil derartige Kenntnisse in diesem Bereich der Sozialen Arbeit eine große Hilfe sind.

Die verschiedenen Blickwinkel und Herangehensweisen der Sozialen Arbeit ermöglichten mir ein ´´breites`` Verständnis für Problemsituationen, KlientInnen, KollegInnen,… . Hier sehe ich ein großes Potenzial der Sozialen Arbeit und die Relevanz für andere Berufsgruppen (Ärzte, Psychologen, …) mit uns zusammen zu arbeiten.

Wie wahrscheinlich w ü rden Sie sich wieder f ü r ein Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychotherapie entscheiden?

Sehr wahrscheinlich. Es gibt meiner Meinung nach viele innovative bzw. neue Konzepte und Ideen im psychiatrischen Bereich, welche sehr erfolgsversprechend sind und die ich gerne kennenlernen würde. Außerdem würde es mich freuen, wenn diese keine Ausnahme mehr sind, sondern mehr darin investiert würde. Ich würde gerne solche Konzepte (Angebote) mit verwirklichen und benachteiligten Menschen zugänglich machen.

In welchen Punkten sehen Sie f ü r Praktikant*innen der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie verbesserungsbedarf?

Gute Frage !!

Ich fände es besser, wenn die Einrichtungen und die Mitarbeiterschaft mehr über den Inhalt und die Ziele des Studiums beziehungsweise des Berufsfeldes der Sozialen Arbeit wüssten.

Dann wären die „Voraussetzungen“ beziehungsweise „Fachkenntnisse“ klar und Aufgaben könnten daraufhin besser verteilt werden.

Was leistet Soziale Arbeit Ihrer Meinung nach im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie?

Sehr viel. Sie besitzt aufgrund ihrer Leitlinien bzw. Theorien und durch ihr Menschenbild die Möglichkeit den Klienten auf Augenhöhe zu begegnen. Das ist in jedem Bereich der Sozialen Arbeit wichtig.

An meiner Praktikumsstelle wurden die Jugendlichen als „Patienten“ bezeichnet, nicht als Klienten, Adressaten, o.ä. Das habe ich in der Arbeit mit den Menschen dort als destruktiv erfahren, daher habe ich die Jugendlichen in Gesprächen mit dem Personal als „Klienten“ genannt.

Es ist wichtig, dass die Soziale Arbeit ihr Fachwissen durchsetzt und ihren Platz auch in diesem Bereich beibehält.

Die Soziale Arbeit betrachtet den Menschen und die „Problemsituation“ aus verschiedenen Blickwinkel, wodurch die Soziale Arbeit flexibel und anpassungsfähig ist, wenn man sie mit anderen Berufsgruppen vergleicht.

Sie baut Brücken und die notwendigen Träger dafür: Sie vermittelt mit anderen Einrichtungen/Institutionen, sie fängt auf bzw. kompensiert je nach Problematik, sie organisiert und führt sinnvolle Projekte mit den Jugendlichen durch, welche sie auf ihrem Weg unterstützen oder/und persönliche Lernerfahrungen fördern,…..

Sie vertritt die Interessen der Einrichtung, der KlientInnen und ihre eigenen (Tripelmandat).

Daher hat die Soziale Arbeit nicht nur eine „ausführende“ Funktion, sondern stellt auch (unangenehme) Fragen und sucht die Konfrontation in manchen Angelegenheiten um Veränderungen bzw. Verbesserungen herbeizuführen. Daher finde ich die SA enorm wichtig. Auch im psychiatrischen Bereich.

Wie erleben Sie als Praxisvertreter*in in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die zurzeit das Studium der Sozialen Arbeit absolviert), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studieng ä nge wie Psychologie, Medizin usw.? Stichwort: Studium Sozialer Arbeit als Therapieausbildungszulassungsmedium 2. Klasse?

Die Soziale Arbeit fungiert an der Schnittstelle. In allen Gebieten der Sozialen Arbeit sind Kenntnisse aus den Bezugswissenschaften der Psychologie, Therapie,… von Nöten. In einigen Gebieten mehr, in anderen weniger.

Gerade im psychiatrischen Bereich benötigt die Soziale Arbeit ein (weitreichendes) Verständnis bzw. Kenntnisse aus diesen Bereichen. Wenn die Soziale Arbeit im psychiatrischen Bereich argumentieren und eventuell Veränderungen herbeiführen möchte, benötigt sie Fachwissen um professionell und wissenschaftlich agieren zu können. (politisches Mandat).

Die Soziale Arbeit möchte Handlungsschritte und Entscheidungen nachvollziehen können, das kann sie nur, wenn sie über diesbezügliches Fachwissen mitbringt.

Ich sehe die Soziale Arbeit nicht als Therapieausbildungszulassungsmedium 2. Klasse, weil sie nicht dieselbe Funktionen/Aufgaben wie die Therapeutischen Berufsgruppen hat.

Das Studium der Sozialen Arbeit ist breit und allgemein angelegt mit dem Ziel, für alle Bereiche der Sozialen Arbeit eine Vorbereitung und Basis mit zu geben. So gesehen ist da Studium der Sozialen Arbeit in meinen Augen ein Grundstudium. Und um ein tieferes Verständnis bezüglicher bestimmter Einsatzgebiete zu bekommen, sollte eine Weiterbildung/Zusatzausbildung/Studium erlangt werden.

Es liegt dann einerseits an dem/der Sozialarbeiter*in selber und andererseits an den Ansprüchen/Erwartungen/Leitlinien der Institution inwieweit ein „Vertiefungsbedarf“ bezüglich therapeutischen Fachwissens erwartet bzw. angestrebt wird.

Wie erleben Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie und wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen?

Der Kontakt und der Austausch war in den meisten Fällen professionell und zielorientiert.

Allgemein ist mir in der intensiven Praktikumszeit des Studienprojekts II aufgefallen, wie oft private Bedürfnisse und Vorstellungen mit dem Arbeitsbereich verschwimmen. Das ist etwas, das ich allgemein bemängele und auf alle Berufsgruppen beziehe. Die Grenze zwischen den Bereichen „beruflich und privat“ sind oft sehr fein und nicht klar voneinander zu trennen.

Darüber hinaus fand ich die Zusammenarbeit sehr aufschlussreich und interessant. Ich habe erlebt, dass sich die verschiedenen Professionen ergänzt haben in Bezug auf die gemeinsame Fallarbeit.

Jede Profession hat somit Einfluss auf den „Therapieplan“ der Klienten.

Die Zusammenarbeit war nur sehr selten hierarisch aufgebaut und durch die Psychiaterin bestimmt. Sie war stets darum bemüht gemeinsam Entscheidungen zu treffen.

Wie erleben Sie Ihren Kontakt mit Klient*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie?

Mein Kontakt mit den Klient*innen und die diesbezügliche Beziehungsgestaltung habe ich als angenehm und unkompliziert empfunden. Auch wenn hier und da Missverständnisse auftauchten, konnten wir diese auflösen.

Jeder Jugendliche hat seine eigene Geschichte.

Flexibilität, Empathie und Sensibilität sind enorm wichtig. Auch das „sich zurück nehmen“. Gesprächstechniken kamen tagtäglich zum Einsatz.

Womit mir der Umgang mit den Jugendlichen ab und an schwer viel, waren die sogenannten „Übertragungen“, welche stattfanden. Eine Weiterbildung im therapeutischen Bereich könnte diesen Mangel kompensieren.

Ist es notwendig, den Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach zu erh ö hen? Wie kann der Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach erh ö ht werden?

Das hängt von den persönlichen Zielen der Studierenden ab, denke ich. Grundsätzlich dürfte das Studium der Sozialen Arbeit auch länger sein.

Es gibt Student*innen die bereits wissen in welchem Bereich der Sozialen Arbeit sie später tätig sein möchten und andere nicht.

Daher wäre es

1. Interessant, um ein Modul einzuführen, welche zu Beginn des Studiums die verschiedenen Einsatzfelder der SA zum Gegenstand/Thema hat
2. Grundsätzlich (wie gegenwärtig bereits üblich) die Vermittlung von Psychologischen/Therapeutischen Grundkenntnissen an alle
3. Wahlmodule, zur Vertiefung der bisherigen Psychologischen/Therapeutischen Grundkenntnisse nach Bedarf der Studierenden in Bezug auf ihr Berufsfeld.

Bemerken Sie etwas vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie? Wie sehen Sie die Profession der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie? Welche L ö sungsm ö glichkeiten sehen Sie f ü r das Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie?

Ja !!!

Während die Psycholog*innen eher über die kranken Anteile der Person sprachen, habe ich mich bemüht, die gesunden zu benennen und damit zu arbeiten. Außerdem unterschätzen die Psycholog*innen und die Psychiater*innen meiner Meinung nach die Folgen von dieser Art Arbeit mit Klassifikationssystemen.

Ein Ziel der Arbeit in der Tagesklinik ist es, die Jugendlichen wieder „gesellschaftsfähig“ zu machen.

Aber ich habe zu selten in der Einrichtung erlebt, dass diese „Gesellschaftsfähigkeit“ in Frage gestellt wird, oder zum Thema gemacht wird.

Hier sehe ich auch einen enormen Unterschied zwischen Therapie und Sozialer Arbeit: die Therapie zielen auf das Individuum und vernachlässigen dadurch (oft) gesamt-gesellschaftliche Zusammenhänge bzw. Problematiken.

Die Soziale Arbeit nimmt nicht nur das Individuum in den Blick, sondern zum Beispiel auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitsweisen der Mitarbeiter*innen. Welche Ziele der Einrichtung sind gesellschaftlich oder staatlich induziert? Welche entstammen den persönlichen Auffassungen der Mitarbeiterschaft? Was ist grenzwertig? Was ist konstruktiv/destruktiv? Wie kritisch wird mit dem Einsatz von Psychopharmaka/Neuroleptika umgegangen?

Therapeutische Methoden/Werkzeuge werden auch von der SA benötigt und gebraucht, gehören aber zum gesamten Werkzeugkoffer der Sozialarbeiter*innen. That´s the difference.

Welche beruflichen Ziele haben Sie?

Eine Arbeitsstelle im Bereich der Sozialen Arbeit finden, welche mit meinem persönlichen Menschenbild und Zielen der SA und den persönlichen Bedürfnissen des Klientels vereinbar ist.

Platz f ü r eigene Ideen f ü r Interviewfragen:

Meine Anleiter*in hat irgendwie noch nie etwas von „Empowerment“ oder „Lebensweltorientierung“ (Thiersch) gehört… seltsam. Außerdem habe ich mich gefragt ob sie so etwas wie „Gesprächstechniken“ und „Kommunikationstheorie“ in ihrem Studium kennengelernt hat…?

Das hat mir die Zusammenarbeit etwas erschwert!

In Bezug auf meine Fragen über den Inhalt ihres Studiums in Belgien (Neu-Löwen) gab es viele Übereinstimmungen im Vergleich mit meinem Studium in Aachen (D.) an der KatHO. Aber eben neben den Gemeinsamkeiten auch einige NICHTGEMEINSAMKEITEN.

Nach dem ganzen Bachelor-Salat könnten „DIE“ auch mal nach inhaltlichen Angleichungen grenzüberschreitend schauen. (international)

Aber das scheint ja auf nationaler Ebene noch immer nicht zu klappen.

6.3 Antworten der Fragebögen an Therapeut*innen der Kinder- und Jugendpsychotherapie in der StädteRegion Aachen

Aus Gründen der Anonymisierung, werden die Teilnehmer*innen nicht namentlich genannt.

Die erste Dame, die den Fragebogen beantwortet hat, ist 63 Jahre alt und hat Diplompädagogik an der PH Aachen und der Uni Köln studiert. Sie hat dort den Abschluss der Diplompädagogin erreicht im Jahr 1982. Vor ihrem Studium der Sozialen Arbeit hat Sie bereits an einer anderen Hochschule Chemie studiert und dieses Studium nicht abgeschlossen. An der dgvt - Krefeld hat sie nach ihrem Studium ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung im Zeitrahmen von 5 Jahren absolviert und ist mit Ihrer ersten Bewerbung bereits dort angenommen worden. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden von ihr als gut bewertet. Im Jahr 2006 hat sie ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung erhalten und arbeitet nun schon seit 9 Jahren in diesem Bereich.

Im Mittelfeld liegt ihre Zufriedenheit mit der Ausbildung. Gewechselt hat sie ihre Institution nicht.

Die Beurteilung des Vorwissens, durch das Studium der Sozialen Arbeit (Pädagogik) für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung sieht Sie besonders in den entwicklungspsychologischen Fragen und Erziehungsthemen die sehr, sehr wichtig sind.

Sie hat durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ihre Approbation erlangt. Vor- oder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat Sie kein Kind bekommen. Finanziert hat Sie Ihre Ausbildung selbst, zum Teil durch Erspartes und zum Teil durch Ausbildungsfälle. Sie würde sich sehr wahrscheinlich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden.

Stellung beziehen zum Diskurs um die Abschaffung der Kinder- und Jugendpsychotherapie kann Sie nicht, da Sie vom Diskurs nichts mitbekommen hat.

Ihrer Meinung nach, ist Kinder- und Jugendpsychotherapie von Sozialarbeiter*innen notwendig, wegen der vielen, schwierigen familiären Hintergründe und der Kenntnisse über Kooperation mit dem Jugendamt etc.

Sie gibt an, dass sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit unterscheiden. Auf die Frage hin, an welchen Stellen sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit unterscheiden, gibt Sie an, dass die Psycholog*innen besonders in der Verhaltenstherapie direktiver sind.

Auf die Frage hin, wie Sie als Praxisvertreterin in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die vorher das Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen hat), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw. erlebt, gibt Sie an, dass der Diskurs undifferenziert, vorurteilsbehaftet von den Mediziner*innen und Psycholog*innen

sei, leider ebenso von Seiten der Pädagog*innen, die häufig gekränkt und beleidigt reagieren. „Wenig, zu wenig interdisziplinäres Denken über die Tellerränder.“

Auf die Frage hin, wie Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt sie, dass diese so unterschiedlich, wie die Menschen allgemein sind. Lehrer sind oft schwierig, fühlen sich überfordert, manchmal aber auch sehr engagiert und professionell.

Sie gibt an, dass Ihrer Meinung nach den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen nichts auszeichnet, die die Zulassung zur Kinder- und Jugendpsychotherapie ermöglichen. Außerdem sei es nicht notwendig, den Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich zu erhöhen, weil er nicht erhöht werden muss. Außerdem bemerkt Sie nichts vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie.

Sie selbst gibt an, dass Sie nichts besonders auszeichnet in Ihrer Profession in der der Rolle der Doppelqualifikation.

Praktikant*innen der Sozialen Arbeit, hat Sie schon mal in Ihrer Praxis genommen. Diese erlernen dort Tests und den Umgang mit Patient*innen. Ihre Erfahrungen mit Praktikant*innen der Sozialen Arbeit sind dabei unterschiedlich gut.

Die zweite Dame, die den Fragebogen beantwortet hat, ist 58 Jahre alt und hat Sozialpädagogik an der FH Fulda studiert. Sie hat dort den Abschluss der Diplomsozialpädagogin erreicht im Jahr 1978. Durch eine Übergangsregelung hat Sie innerhalb von 10 Jahren die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung absolviert im Sinne tiefenpsychologisch fundiert, NLP, Gestalttherapie, Fallbeurteilungen und vieles mehr. Durch die Übergangsregelung ist Sie direkt mit ihrer ersten Bewerbung für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung genommen worden.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie kann Sie nach eigenen Angaben nicht beurteilen.

Ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung hat Sie im Jahr 1989 erhalten und arbeitet seitdem auch als Kinder- und Jugendpsychotherapeutin.

Es kam dazu, dass Sie sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessiert hat, weil sie nach 10 Jahren als Sozialpädagogin in leitender Funktion intensiver therapeutisch tätig werden wollte. Spezialisierung Trauma, ADHD usw.

Im oberen Drittel liegt ihre Zufriedenheit mit der Ausbildung. Gewechselt hat sie ihre Institution nicht.

Die Beurteilung des Vorwissens, durch das Studium der Sozialen Arbeit für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung sieht Sie sehr gut (Psychologie, Testverfahren, Medien, Statistik usw.). Sie empfand die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung vor dem Hintergrund, dass Sie Soziale Arbeit studiert hat, als sehr hilfreich und bereichernd.

Sie hat durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ihre Approbation erlangt.

Vor- oder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat Sie ein Kind bekommen und gibt an, dass sich die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung mit Kind sehr gut vereinbaren lässt.

Finanziert hat Sie Ihre Ausbildung durch selbstständige Arbeit.

Sie würde sich sehr wahrscheinlich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden.

Auf die Frage hin, in welchen Punkten Sie in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbesserungsbedarf sieht, antwortet sie damit, dass die heutigen Ausbildungen wenig intensive Methodik, Übungen und Feedback beinhalten und diese zu verschult sind. Außerdem gibt Sie die Ausbeutung der Probanden durch Ausbildungsinstitute und klinischen Bereich an.

Ihrer Meinung nach leistet Soziale Arbeitet im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie den Blick auf Rahmenbedingungen, soziale Themen, Vernetzung mit sozialen Einrichtungen, Methodenvielfalt, Kinder- und Jugendliche abzuholen, zu begeistern, motivieren, unterstützen und Elternarbeit.

Stellung beziehen zum Diskurs um die Abschaffung der Kinder- und Jugendpsychotherapie kann Sie im Sinne, dass Sie dies als negativ angibt, da massiver Bedarf besteht. Aktuell gibt es 270 Kinder und Jugendliche momentan auf Wartelisten bei weitem ist der Bedarf nicht gedeckt. Die Bestrebung geht außerdem hin ausschließlich zu medikamentöser „Versorgung“.

Sie gibt an, überfragt zu sein, wie Ihrer Meinung nach einheitliche Standards für alle Studienabsolvent*innen geschaffen werden können. Sie gibt an, dass sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit unterscheiden. Auf die Frage hin, an welchen Stellen sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit unterscheiden, gibt Sie an, dass sie praxisorientierter sind und einen größeren Hintergrund haben.

Auf die Frage hin, wie Sie als Praxisvertreterin in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die vorher das Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen hat), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw. erlebt, gibt Sie an, dass man selten direkt anerkannt wird, auch unter Kollegen gibt es große Anfeindungen aber „die größere Anerkennung erleben wir bei den Klienten“.

Auf die Frage hin, wie Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt Sie, dass anfänglich große Konkurrenz-Gedanken und Abgrenzungen vorhanden waren. „Man muss sich durchboxen mit Leistung, Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen, persönlichen Gesprächen“ usw.

Sie gibt an, dass Ihrer Meinung nach den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen die Vielfalt an Methoden in Beratung, Medien, praktischer Arbeit auszeichnet, im Vergleich zu Pädagogik zum Beispiel.

Ob die Bologna-Reform ihrer Erfahrung nach dazu beiträgt, dass sich die Ausbildungssituation, Vergütung und rechtliche Stellung in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbessert weiß Sie nicht.

Es ist aber notwendig, den Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich zu erhöhen. Auf die Frage hin, wie der Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach erhöht werden kann, gibt Sie als Antwort an, dass allein der Name „Arbeit“ schon mangelnde Wissenschaftlichkeit und Fachkenntnis impliziert.

Sie selbst bemerkt etwas vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie. Sie sieht die Profession der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld nur im Kontext mit Psycholog*innen und Mediziner*innen. Als Lösungsmöglichkeiten sieht Sie für das Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie „die Aufwertung des Studiums, anderer Studienabschließung, nicht „Arbeit“!“

Sie selbst gibt an, dass sich Ihre Profession in der Rolle der Doppelqualifikation hervorragend ergänzt.

Praktikant*innen der Sozialen Arbeit, hat Sie schon mal in Ihrer Praxis genommen. Auf die Frage hin, was Praktikant*innen bei Ihr machen, bzw. was diese erlernen, gibt Sie an, dass Sie mindestens 20 Jahre Jahrespraktikant*innen genommen hat und jetzt Praktikant*innen in Ausbildung nimmt. Die Praktikant*innen lernen kleine Elemente zu Therapie, Büroarbeit usw., aktuell eigenständig Therapie durchführen.

Ihre Erfahrungen mit Praktikant*innen der Sozialen Arbeit sind dabei immer sehr gut und bereichernd für alle gewesen.

Als berufliche Ziele gibt sie an, da alle schon erreicht sind: Fachbücher schreiben, Interviews geben, sowie medienpräsenter zu werden.

Die dritte Dame, die den Fragebogen beantwortet hat, ist 52 Jahre alt und hat an der KatHO Aachen studiert. Sie hat dort den Abschluss der Diplomsozialarbeiterin erreicht im Jahr 2004. Vor ihrem Studium der Sozialen Arbeit hat Sie bereits an einer anderen Hochschule Germanistik und Geschichte studiert und dieses Studium nicht abgeschlossen. An der dgvt hat sie nach ihrem Studium ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung im Zeitrahmen von 3 Jahren absolviert und ist mit Ihrer ersten Bewerbung bereits dort angenommen worden. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden von ihr als angemessen bewertet. Im Jahr 2009 hat sie ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung erhalten und arbeitet nun schon seit 5 Jahren in diesem Bereich.

Es kam dazu, dass Sie sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung, durch Ihre Lebenserfahrung interessiert hat.

Im oberen Drittel liegt ihre Zufriedenheit mit der Ausbildung. Gewechselt hat sie ihre Institution nicht.

Die Beurteilung des Vorwissens, durch das Studium der Sozialen Arbeit für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung beschreibt sie dahingehend, dass es im Studium an psychologischem Wissen fehlte. Sie empfand vor dem Hintergrund, dass Sie Soziale Arbeit studiert hat, den Vorteil darin, dass Sie gegenüber anderen mehr praktisches Können und Wissen hatte, was für die Therapie sehr nützlich ist.

Sie hat durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ihre Approbation erlangt.

Vor- oder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat Sie ein Kind bekommen und gibt an, dass sich die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung mit Kind sehr schlecht vereinbaren lässt.

Finanziert hat Sie Ihre Ausbildung durch Kredite. Sie würde sich sehr wahrscheinlich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden. Auf die Frage hin, in welchen Punkten Sie in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbesserungsbedarf sieht, antwortet sie damit, dass es im Großen und Ganzen in Ordnung ist.

Ihrer Meinung nach leistet Soziale Arbeitet im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie eine Menge, da viele Notlagen in Familien aufgefangen werden, die durch Therapie nicht ausreichend abgedeckt wurden.

Ihrer Meinung nach können einheitliche Standards für alle Studienabsolvent*innen durch Module geschaffen werden, die verpflichtend sind als Voraussetzung für die Ausbildung.

Auf die Frage hin, wie Sie als Praxisvertreterin in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die vorher das Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen hat), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw. erlebt, gibt Sie an, dass kein Zugang zur Erwachsenenbildung ein großer Nachteil und nicht nachvollziehbar ist. Da Kinder und deren Familien in der Regel sehr komplex sind und es sicher nicht per se passend ist, dass Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen nur Kinder behandeln sollten.

Auf die Frage hin, wie Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt Sie, dass Sie diesen sehr gut erlebt. Letztlich wird kaum noch danach gefragt. Die KJP-Ausbildung qualifiziert alle auf einem ähnlichen Niveau, sodass die Unterschiede deutlich aufgehoben werden.

Sie gibt an, dass Ihrer Meinung nach den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen die Praxisnähe auszeichnet.

Ob die Bologna-Reform ihrer Erfahrung nach dazu beiträgt, dass sich die Ausbildungssituation, Vergütung und rechtliche Stellung in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbessert weiß Sie nicht.

Sie selbst gibt an, dass Sie sich Ihre Profession in der Rolle der Doppelqualifikation nicht wahrnimmt. Deshalb auch die Frage, wieso Doppelqualifikation. Für Sie ist Soziale Arbeit / Sozialpädagogik und die KJP-Ausbildung ein Zusatz, wie bei Mediziner*innen der Facharzt.

Praktikant*innen der Sozialen Arbeit, hat Sie schon mal in Ihrer Praxis genommen. Auf die Frage hin, was Praktikant*innen bei Ihr machen, bzw. was diese erlernen, gibt Sie an, dass Sie bei Therapien zuschauen und ein Projekt durchführen.

Ihre Erfahrungen mit Praktikant*innen der Sozialen Arbeit sind dabei sehr unterschiedlich, je nach Person. Ihr Resultat ist, dass Sie nur persönlich gefestigte Praktikant*innen nimmt, denn das Risiko ist sonst zu hoch, dass sie psychische Probleme bekommen.

Als berufliche Ziele gibt sie an, dass diese schon erfüllt sind. Beruflich macht Sie: KJP, Seminare, Supervision, Hochschule.

Der erste Herr, der den Fragebogen beantwortet hat, ist 60 Jahre alt und hat an der RWTH Philosophischen Fakultät / Pädagogischen Fakultät studiert. Er hat dort den Abschluss des Diplomsozialarbeiters erreicht im Jahr 1982. Vor seinem Studium der Sozialpädagogik hat Er bereits an einer anderen Hochschule BWL studiert und dieses Studium abgeschlossen. An der dgvt hat er nach seinem Studium seine Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung im Zeitrahmen von 8 Jahren zwischen 1986 und 1994 absolviert und ist nicht mit seiner ersten

Bewerbung dort angenommen worden, sondern mit seiner zweiten Bewerbung.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden von ihm als hohe Hürde bewertet, aber besser als vor 1989. Durch die Übergangsregelung hat er seinen Abschluss durch die Kinderund Jugendpsychotherapieausbildung erhalten und arbeitet nun schon seit 5 Jahren in diesem Bereich.

Es kam dazu, dass er sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung, durch sein Interesse an der Arbeit mit Menschen entschieden hat.

Im oberen Drittel liegt seine Zufriedenheit mit der Ausbildung. Gewechselt hat sie ihre Institution nicht.

Er empfindet die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung vor dem Hintergrund, dass er Sozialpädagogik studiert hat, als wichtig und nötig.

Er hat durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung seine Approbation erlangt.

Vor- oder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat er kein Kind bekommen und gibt an, dass sich die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung eher mittelmäßig vereinbaren lässt.

Finanziert hat er seine Ausbildung durch Teilzeit arbeiten. Er würde sich wahrscheinlich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden. Auf die Frage hin, in welchen Punkten er in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbesserungsbedarf sieht, antwortet er damit, dass die Unterscheidung PP - KJP nicht praktisch ist.

Er ist im Diskurs um die Abschaffung der Kinder- und Jugendpsychotherapie dagegen. Seiner Meinung nach, ist Kinder- und Jugendpsychotherapie aufgrund der praktischen Elemente von Sozialarbeiter*innen notwendig. Seiner Meinung nach können einheitliche Standards für alle Studienabsolvent*innen durch das Baukastensystem geschaffen werden. Er gibt an, dass sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit nicht von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit unterscheiden. Auf die Frage hin, wie er als Praxisvertreter in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (der vorher das Studium der Sozialpädagogik abgeschlossen hat), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw. erlebt, gibt er an, dass er diesen als negativ empfindet.

Auf die Frage hin, wie er seinen Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie er die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt er, dass dieser professionell und kollegial sei.

Er gibt an, dass er nicht weiß, was den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen auszeichnet.

Die Bologna-Reform trägt seiner Erfahrung nach nicht dazu bei, dass sich die Ausbildungssituation, Vergütung und rechtliche Stellung in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbessert.

Er gibt an, dass es nicht notwendig sei, den Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich zu erhöhen und er nichts vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie bemerkt.

Er gibt an, dass er sich selbst in seiner Profession in der Rolle der Doppelqualifikation als eben doppeltqualifiziert wahrnimmt. Dies zeichnet ihn seiner Meinung nach besonders aus.

Praktikant*innen der Sozialen Arbeit, hat er schon mal in seiner Praxis genommen. Auf die Frage hin, was Praktikant*innen bei Ihm machen, bzw. was diese erlernen, gibt er an, dass diese alles machen, außer Gesprächsführung in Therapie.

Seine Erfahrungen mit Praktikant*innen der Sozialen Arbeit bewertet er als gut. Als berufliche Ziele gibt er an, dass er keine mehr hat.

Die weiteren Antworten sind aufgrund ihrer Ausführlichkeit Anlage 6 unter dem Punkt „Fortsetzung Grundauswertung Teil 2 der Antworten der Fragebögen an Therapeut*innen der Kinder- und Jugendpsychotherapie in der Städteregion Aachen“ zu entnehmen.

7 Fazit und Ausblick

Wenn die Kinder- und Jugendpsychotherapie weiterhin Bestand haben soll, dann ist es an der Zeit, nach dem Leitfaden zur Reform bzw. Entwicklung eines Studiengangs16, die Ausbildung der Kinder- und Jugendpsychotherapie im Feld der Sozialen Arbeit zu etablieren und den Studiengang „Kinder- und Jugendpsychotherapie“ an der Katholischen Hochschule zusammen mit approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, die bereits ein Studium Sozialer Arbeit abgeschlossen haben, zu entwickeln, wenn es die politische Entscheidungsebene nicht geben würde, wäre dies vielleicht sogar denkbar.

Auf der politischen Ebene ist es nicht hinnehmbar, dass ausschließlich 18 privilegierte Studierende den Master „Klinisch therapeutische Soziale Arbeit“ absolvieren können, wenn derzeit 14 Studierende bereits Interesse am Masterstudiengang bekunden und aus rund 300 Bewerbungen nach NC und Vorkenntnissen aussortiert wird. So werden vielen anderen Studierenden die Chance genommen, nach ihrem Bachelorstudium der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW einen Master anschließen zu können, um eine Ausbildungsstelle in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu erhalten. Außerdem sollten die Auswahlkriterien überdacht werden auch wenn der selbe Masterstudiengang an den anderen drei Standorten Köln, Münster und Paderborn nicht angeboten wird, ist es Studierenden trotzdem nicht möglich, sich an einem anderen Masterstandort für einen anderen Masterstudiengang zu bewerben, wenn die aktuelle Bewerbung erfolgt, da man sonst gänzlich aus dem Auswahlverfahren entfernt wird. Welchen Sinn hat dies beispielsweise, wenn man sich sowohl für den Master in „klinisch therapeutischer Sozialer Arbeit“ in Aachen, als auch für den Master in „Sozialmanagement“ in Paderborn bewerben möchte?

Hierbei muss ganz klar deutlich werden, dass dies nicht ein Fehler auf Hochschulebene ist, sondern es für eine Rot/Grüne Regierung geradezu skandalös ist, maximal 20% der Bachelorstudierenden in den Masterstudiengang zuzulassen.

Die Forderung muss daher lauten: Öffnung der Masterstudiengänge für alle Studierenden!

Hierbei liegt der Fokus außerdem auf der Qualitätssicherung und Kontrolle. D.h. es darf nicht nur einem Bildungsanspruch gerecht werden müssen, sondern die Lehre sollte anderen Studiengängen gleichgesetzt sein, sodass gar kein Spannungsfeld mehr zwischen Sozialer Arbeit - Therapie - Psychotherapie entstehen kann, weil im Großen und Ganzen die Soziale Arbeit ein weitaus höheres Verständnisniveau abverlangt, als dieser im reinen Studium der Psychologie machbar wäre.

Erst durch die Lösung im eigenen Spannungsfeld der Sozialen Arbeit, können wir von anderen Praktiker*innen im Bereich der Therapie und Psychotherapie ernstgenommen werden. Unser Anspruch sollte es sein, neue Wege und Möglichkeiten erforschen zu wollen und diese durch eigenes Ausprobieren und Erstellen von wissenschaftlicher Literatur der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auch die Zugänge zum Studium, oder zur Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie müssen gewährleistet sein und auch auf politischer Ebene verbessert werden17.

Mein Anspruch an die Kinder- und Jugendpsychotherapie ist es außerdem, angewandte Methoden kritisch zu reflektieren, zu überdenken und zu reformieren. Außerdem neue Wege in der Behandlung zu schaffen und durch eine Doktorarbeit wissenschaftlich zu festigen. Hierbei ist es mir wichtig auch in Zusammenarbeit mit anderen Studierenden ein wissenschaftlich hohes Niveau zu erreichen, dass in der Forschung Anklang findet.

Durch die Arbeit für die ALI e.V. habe ich einen Einblick in den Umgang mit psychischen Erkrankungen erhalten. Gerade auch die Praxisschulung zur Prävention von sexuellem Missbrauch erfordert einen professionellen Umgang mit unter Umständen stark traumatisierten Teilnehmer*innen, die über eine Kinderund Jugendpsychotherapie behandelt werden können.

Meine persönliche Zielperspektive ist, mit der Möglichkeit des Master Studiums meine Kompetenzen im Bereich Sozialer Arbeit zu erweitern und dadurch noch tiefergreifender als im Bachelor Studium meinen Handlungsspielraum für die Praxis zu erweitern. Inhaltliche Interessen liegen bei mir in der Nutzung von Statistiken und qualitativen Forschungsmethoden, die ich kennenlernen, erweitern und für meine Arbeit nutzen möchte. Allem voran die Forschungsplanung, Statistik und wissenschaftstheoretischen Grundlagen dazu.

Verhaltenstherapie kennenlernen, sowie mich über Anthropologische und ethische Fragen in der klinischen Sozialarbeit auseinandersetzen.

Anlage 1 - Übersicht der Ausbildungseinrichtungen

- Sächsisches Institut für methodenübergreifende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (SIMKI e.V.) an der Hochschule Mittweida/Rosswein, Döbelner Str. 58, 04741 Rosswein, Telefon: 034322- 48645, Mail: zurhorst(at)htwm.de

- Berliner Akademie für Psychotherapie, BDP-Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin, Am Köllnischen Park 2 , 10179 Berlin, Telefon: 030/ 2091660, Mail: bap(at)bdp-verband.org

- Psychologische Hochschule Berlin (PHB), Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin, Telefon 030/ 209166315, Mail: k.schmatolla(at)psychologische- hochschule.de

- Institut für Tiefenpsychologie, Gruppendynamik und Gruppentherapie, Eichenallee 6 in 14050 Berlin/Erich-Weinert-Str. 145 in 10409 Berlin. Telefon: 030/30102588. E-Mail: institut(at)itgg-berlin.de

- DGVT-Ausbildungszentrum Berlin, Sybelstr. 9, 10629 Berlin, Tel. 030- 34902768, Mail: ausbildungszentrum(at)dgvt-berlin.de

- Psychoanalytisches Institut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Berlin e.V. - Edith-Jacobson-Institut im Institut für Psychotherapie, Goerzallee 5, 12207 Berlin, Telefon: 030/841867-11

- Regionalinstitut Berlin am Institut für Verhaltenstherapie, Beuthstr. 49/50, 13156 Berlin, Telefon: 03546/181508

- Institut für Verhaltenstherapie GmbH Berlin, Hohenzollerndamm 125/126, 14199 Berlin, Telefon: 030/897379943

- Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung an der Universität Potsdam, Friedrich - Ebert - Str. 112, 14467 Potsdam, Telefon: 0331/647212-0, Mail: api(at)rz.uni-potsdam.de

- Institut für Verhaltenstherapie, Kastanienallee 80, 15907 Lübben, Telefon: 03546-181508, Mail: info(at)ivt-brandenburg.de

- Regionalinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Institutsambulanz für Psychologische Psychotherapeuten am Institut für Verhaltenstherapie, Dorfstr. 1d, 18059 Papendorf, Telefon: (0381) 44 61 66

- Sektion Michael Balinth-Institut im Landesverband Hamburg e.V. der Vereinigung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VaKJP), Falkenried 7/3 Stock, 20251 Hamburg, Telefon: 040/429242-20

- Akademie für Psychotherapie, Psychosomatik und Psychoanalyse Hamburg APH gemeinnützige GmbH, Lerchenfeld 14, 22081 Hamburg, Telefon: 040/2728814, Mail: aph(at)aekhh.de

- Lehrinstitut Lübeck - ZAP Nord GmbH, Am Bahnhof 13-15, 23558 Lübeck, Tel: 0451 / 4866070, Mail: Sekretariat@ZAP-Nord.de

- John-Rittmeister Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik Schleswig-Holstein e. V., Düsternbrooker Weg 17 24105 Kiel, Telefon: 0431-8886295, Mail: john-rittmeister-institut(at)t-online.de

- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Ausbildungsstätten und Hochschulambulanzen für Psychotherapie, Uhlhornsweg 99c, 26129 Oldenburg, Anja Kruse, Telefon: 0441/798-2887, Mail: ptg(at)uni- oldenburg.de

- Psychoanalytisches Institut e.V., Metzer Str. 30, 28211 Bremen, Telefon: 0421/324729

- Institut für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an der Ev. Fachhochschule Hannover, Geibelstraße 104, 30173 Hannover, Telefon: 0511/80049713

- Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Große Seite 13, 31174 Schellerten, Telefon: 05123/2466, Mail: kuhr.ibt(at)t-online.de

- Psychotherapeutisches Lehrinstitut Bad Salzuflen (DFT), Forsthausweg 1, 32105 Bad Salzuflen, Telefon: 05222/398860

- Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel (DPG/VAKJP) e.V., Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel, Telefon 0561/25679, E- Mail: instpa(at)t-online.de

- IVV Marburg Institut für Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philipps-Universität Marburg, c/o Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, 35033 Marburg, Telefon: 06421-5863062 und 06421-9830090 , Mail: office(at)ivv-marburg.de

- WKV Weiterbildungseinrichtung für klinische Verhaltenstherapie, Deutschhausstr. 36, 35037 Marburg

- Lou Andreas - Salomé Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (DPG) Göttingen e.V., Wilhelm-Weber-Str. 24, 37073 Göttingen, Telefon: 0551/42696

- Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.V., Prinz- Georg-Str. 126, 40479 Düsseldorf, Telefon: 0211/17 19 917

- ALH - Akademie für ganzheitliche Lebens- und Heilweisen, Memeler Straße 25, 42781 Haan, Telefon: 02129/9002-0, Mail: info(at)alh- akademie.de

- Das Institut für Systemisch-Integrative Therapie u. Beratung, Gudulastr. 5, 45131 Essen, Tel. 0201/8777374, Mail: info(at)das-institut.com

- ifs - Institut für Familientherapie, systemische Supervision und Organisationsentwicklung, Bochumer Str. 50, 45276 Essen, Telefon: 0201/8486560, Fax: 0201/8486570, Mail: info(at)ifs-essen.de

- Ausbildungsinstitut für Klinische Verhaltenstherapie, Breddestr. 54, 45894 Gelsenkirchen, Telefon: 0209/76 49 0

- Ausbildungszentrum für Psychotherapie Krefeld, Oberdießemer Str. 136, 47805 Krefeld, Telefon: 02821/895 9900

- Universität Osnabrück, Prof. Dr. K.-H. Wiedel, Knollstr. 15, 49069 Osnabrück, Telefon: 0541/ 969-4752

- AKJP Akademie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Bohmter Str. 1, 49082 Osnabrück, Telefon: 0541/20227-91

- AKiP, Ausbildungsgang für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an der Universität zu Köln, Robert-Koch-Straße 10, 50931 Köln, Telefon: 0221/478-6346, Mail: manfred.doepfner(at)medizin.uni-koeln.de

- IPR Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie im Rheinland e.V., Römerberg 4,50968 Köln, Telefon: 0221/4009 717, Mail: IPRKoeln(at)aol.com

- Alfred-Adler-Institut Aachen-Köln, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln, Telefon: 0221/4301044, Mail: aai.aachen-koeln@t-online.de

- KBAP Köln-Bonner Akademie für Psychotherapie, Wenzelgasse 35, 53111 Bonn, Telefon: 0228/9638 134

- Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel, Bachovenstr. 4, 53489 Sinzig, Telefon: 02642/980665, Mail: Institut.Rhein-Eifel(at)t- online.de

- Alfred-Adler-Institut (AAIM) Gesellschaft für freie Psychoanalyse e.V. Weiterbildungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP), Rheinstr. 4L, 55116 Mainz

- Ausbildungsprogramm Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Postfach 11 19 32 Fach 120, 60054 Frankfurt am Main, Telefon: 069/798-23978, Mail: kjpt(at)psych.uni- frankfurt.de

- Wiesbadener Akademie für Psychotherapie, Luisenstraße 28, 65185 Wiesbaden, Telefon: 0611-373707, Mail: info(at)wiap.de

- Saarländisches Institut für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (SITP), Feldmannstraße 43, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/5846-650, Mail: sekretariat(at)sitp

- Saarland Heilstätten GmbH, Scheidter Str. 35, 66130 Saarbrücken, Telefon: 0681/870090, Mail: Lehrinstitut(at)shg-Kliniken.de

- Institut für analytische Psychotherapie und Kinder- u. Jugendpsychotherapie, Posseltstr. 2, 69120 Heidelberg, Telefon: 06221 - 439198, Mail: info(at)akjp-hd.de

- Heidelberger Akademie für Psychotherapie (HAP), Maaßstraße 32/1, 69123 Heidelberg, Telefon: 06221/8841-40, Mail: hap-kjp(at)fh- heidelberg.de

- Institut für Fort- und Weiterbildung in klinischer Verhaltenstherapie (IFKV) e.V., Kurbrunnenstraße 21a, 67098 Bad Dürkheim, Telefon: 06322/94828- 0, Fax: 06322/94828-29, E-Mail: info(at)ifkv.de

- Psychologisches Institut, "Stuttgarter Gruppe" e.V., Hohenzollernstr. 26, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711/6485221

- Stuttgarter Zentrum für Verhaltenstherapie, Christophstr. 8, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711/9669663

- C.G. Jung Institut Stuttgart e.V., Alexanderstr. 92, 70182 Stuttgart, Telefon: 0711/242829, Mail: CGJung.stuttgart(at)t-online.de

- Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Freiburg e.V., Kaiser- Joseph-Str. 239, 79098 Freiburg, Telefon: 0761/369 33

- Münchner Lehr- und Forschungsinstitut (LFI) der Deutschen Akademie für Psychoanalyse (DAP) e.V., Goethestr. 54, 80336 München, Telefon: 089/539675, Mail: lfi-muenchen(at)dynpsych.de

- Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V. München, Schwanthalerstr. 106, 80339 München, Telefon: 089/5023498

- Alfred-Adler-Institut für Individualpsychologie e.V., Dall´Armistr. 24, 80638 München, Telefon: 089/176091

- Aerztliche Akademie für Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen e.V., c/o Dr. med. Manfred Endres, 81241 München, Telefon: 089 - 8205303, Mail: institut(at)aerztliche-akademie.de

- Süddeutsche Akademie für Psychotherapie, Herbisried 10a, 87730 Bad Grönenbach, Telefon: 08334/986373, Mail: info(at)sueddeutsche- akademie.de

- Regionalinstitut Thüringen (Erfurt) am Institut für Verhaltenstherapie, Michaelisstr. 31, 99084 Erfurt, Telefon: 0361-2 12 49 45

- Akademie für Psychotherapie - AfP, Fischmarkt 5, 99084 Erfurt, Telefon.: 0361/6422274, Mail: afp-erfurt(at)t-online.de

Anlage 2 - Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 3 - Modellrechnung Ausbildungskosten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 4 - Analyse von Fehlern in der Fragenkonstruktion

Ist die Frage nötig? Wozu dient sie? Verlangt der betreffende Punkt überhaupt eine gesonderte Frage oder kann man diese nicht in eine andere einschließen?

Sind mehrere Fragen zum jeweiligen Gegenstand notwendig?

Deckt die Frage das beabsichtigte Gebiet ausreichend ab?

Ist zusätzliches Material nötig, um die Frage zu erklären?

Ist bei Meinungsfragen zusätzlich Information über die Intensität des Gefühls beim Befragten notwendig?

Sind die Versuchspersonen überhaupt hinreichend informiert, um die Fragen beantworten zu können?

Sind Alternativfragen zu dem betreffenden Gegenstand erforderlich, damit man den verschiedenen Klassen von Befragten gerecht wird?

Ist der Frageinhalt allgemein genug und nicht zu spezifisch?

Ist der Inhalt der Frage einseitig oder in einer Richtung verzerrt?

Kann eine Frage besser in direkter oder indirekter Form gestellt werden?

Wird der Befragte die Information geben, nach der er gefragt ist?

Kann die Frage missverstanden werden? Ist sie schwierig oder unklar ausgedrückt?

Ist die Frage irreführend, weil nichts Festes behauptet wird?

Ist die Formulierung verzerrend? Ist sie mit Emotionen befrachtet oder neigt sie dazu, eine besondere Art von Antwort zu erzeugen?

Anlage 5 - Pretest Fragebogen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 6 - Ausführliche Ergebnisdokumentation

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fortsetzung Grundauswertung Teil 2 der Antworten der Fragebögen an Therapeut*innen der Kinder- und Jugendpsychotherapie in der Städteregion Aachen:

Die vierte Dame, die den Fragebogen beantwortet hat, ist 56 Jahre alt und hat an der RWTH Aachen studiert. Sie hat dort den Abschluss der Diplompädagogin erreicht im Jahr 1984. Vor ihrem Studium der Sozialen Arbeit hat Sie nicht an einer anderen Hochschule studiert. An der IPR Köln hat sie nach ihrem Studium ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung im Zeitrahmen von 6 Jahren absolviert und ist nicht mit Ihrer ersten Bewerbung dort angenommen worden, sondern erst mit Ihrer zweiten Bewerbung. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden von ihr als heute deutlich einfacher bewertet, da die Institute Teilnehmer*innen suchen. Im Jahr 1998 hat sie ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung erhalten und arbeitet nun schon seit 17 Jahren in diesem Bereich.

Es kam dazu, dass Sie sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessiert hat, weil Sie vorher als Kunsttherapeutin gearbeitet hat und einen „Kassensitz“ anstrebte.

Im oberen Drittel liegt ihre Zufriedenheit mit der Ausbildung. Gewechselt hat sie ihre Institution nicht.

Sie hat durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ihre Approbation erlangt.

Voroder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat Sie ein Kind bekommen und gibt an, dass sich die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung mit Kind sehr gut vereinbaren lässt.

Finanziert hat Sie Ihre Ausbildung durch Ihre Berufstätigkeit. Sie würde sich sehr wahrscheinlich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden. Auf die Frage hin, in welchen Punkten Sie in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbesserungsbedarf sieht, antwortet sie damit, dass dies von Institut zu Institut verschieden ist Ihrer Meinung nach, ist Kinder- und Jugendpsychotherapie von Sozialarbeiter*innen notwendig, weil Psychologen und Mediziner eher Erwachsenenpsychotherapie machen.

Auf die Frage hin, wie Sie als Praxisvertreterin in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die vorher das Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen hat), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw. erlebt, gibt Sie an, „da das ja eine eigene Ausbildung ist, ist der Erstberuf nicht bedeutend, doch sollte der Master Voraussetzung sein.“

Auf die Frage hin, wie Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt Sie, dass Sie diesen als völlig in Ordnung bewertet.

Sie gibt an, dass Ihrer Meinung nach den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen die Praxisnähe auszeichnet.

Ob die Bologna-Reform ihrer Erfahrung nach dazu beiträgt, dass sich die Ausbildungssituation, Vergütung und rechtliche Stellung in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbessert, beantwortet Sie damit, dass Kinder- und Jugendpsychotherapie genauso entlohnt wird, wie Erwachsenenpsychotherapie, alle möchten einen verbesserten Stundenlohn.

Sie gibt an, dass Sie Praktikant*innen der Sozialen Arbeit in Ihrer Praxis nicht nehmen darf, weil Sie Diplompädagogin ist.

Die fünfte Dame, die den Fragebogen beantwortet hat, ist 56 Jahre alt und hat an der Universität Köln und der RWTH Aachen studiert. Sie hat dort den Abschluss der Diplompädagogin erreicht im Jahr 1985. Vor ihrem Studium der Sozialen Arbeit hat Sie nicht an einer anderen Hochschule studiert. An der FPI und KBAB in Bonn hat sie nach ihrem Studium ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung im Zeitrahmen von 6 Jahren absolviert und ist nicht mit Ihrer ersten Bewerbung dort angenommen worden, sondern erst mit Ihrer zweiten Bewerbung. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden von ihr als sehr umstritten bewertet, da sich die Ausbildungsrichtlinien ändern. Im Jahr 1999 hat sie ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung erhalten und arbeitet nun schon seit ca. 15 Jahren in diesem Bereich.

Es kam dazu, dass Sie sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessiert hat, durch das Studium.

Im mittleren Drittel liegt ihre Zufriedenheit mit der Ausbildung. Gewechselt hat sie ihre Institution nicht.

Das Vorwissen durch das Studium für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung bewertet Sie als gut.

Sie hat durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ihre Approbation erlangt.

Vor- oder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat Sie kein Kind bekommen.

Finanziert hat Sie Ihre Ausbildung als Selbstzahler. Sie würde sich wahrscheinlich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden. Auf die Frage hin, in welchen Punkten Sie in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbesserungsbedarf sieht, antwortet sie damit, dass klare Voraussetzungen und ein Grundstudium notwendig sind. Ihrer Meinung nach können einheitliche Standards für alle Studienabsolvent*innen durch neue Ausbildungsdiskussionen und Richtlinien geschaffen werden. Sie gibt an, dass sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit unterscheiden. Dies hängt vom Studium, Ort und Schwerpunkt ab.

Auf die Frage hin, wie Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt Sie, dass Sie einen guten Austausch und Ergänzung erlebt.

Sie gibt an, dass Ihrer Meinung nach den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen die Praxisnähe auszeichnet.

Ob die Bologna-Reform ihrer Erfahrung nach dazu beiträgt, dass sich die Ausbildungssituation, Vergütung und rechtliche Stellung in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbessert, beantwortet Sie mit nein.

Die sechste Dame, die den Fragebogen beantwortet hat, ist 58 Jahre alt und hat an der PH studiert. Sie hat dort den Abschluss der Diplompädagogin erreicht im Jahr 1981. Vor ihrem Studium der Sozialen Arbeit hat Sie nicht an einer anderen Hochschule studiert. Ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung hat Sie im Zeitrahmen von 7 Jahren absolviert. Im Jahr 1999 hat sie ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung erhalten und arbeitet nun schon seit 16 Jahren in diesem Bereich.

Sie hat die Institution während ihrer Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung gewechselt um die Approbation zu erlangen.

Vor- oder während Ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie hat Sie kein Kind bekommen. Sie bewertet die Frage, wie sich die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung mit Kind vereinbaren lässt, als mittelmäßig.

Sie würde sich im Mittelfeld wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden.

Auf die Frage hin, wie Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie erlebt und wie Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen bewertet, sagt Sie, dass es in der Praxis kaum Unterschiede gibt und der Kontakt gut ist.

Sie gibt an, dass Sie etwas vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie mitbekommt. Sie kann dies aber nicht weiter ausführen.

Sie hat keine Praktikant*innen der Sozialen Arbeit in Ihrer Praxis genommen, da Sie angibt als Familientherapeutin keine Einzeltherapie mit Kindern zu machen und die Schweigepflicht ein Praktikum nicht möglich macht.

Anlage 7 - Übersicht der Kinder- und

Jugendpsychotherapeut*innen, der StädteRegion Aachen (aus urheberrechtlichen Gründen entfernt)

Anlage 8 - Kostenrechnung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 9 - Fragebogen an Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in der StädteRegion Aachen

1. Wie alt sind Sie?
2. An welcher Hochschule haben Sie Soziale Arbeit studiert?
3. Welchen Abschluss haben Sie dort erreicht?
4. In welchem Jahr haben Sie Ihren Abschluss durch das Studium der Sozialen Arbeit erreicht?
5. Haben Sie vor Ihrem Studium der Sozialen Arbeit bereits an einer anderen Hochschule studiert?
6. Haben Sie das vorherige Studium abgeschlossen?
7. Was haben Sie vor Ihrem Studium der Sozialen Arbeit studiert?
8. An welcher Institution haben Sie Ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung absolviert?
9. In welchem Zeitrahmen haben Sie Ihre Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung absolviert?
10. Sind Sie direkt mit ihrer ersten Bewerbung für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung genommen worden?
11. Wie oft haben Sie sich für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie beworben?
12. Wie bewerten Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie?
13. In welchem Jahr haben Sie Ihren Abschluss durch die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung erhalten?
14. Wie lange arbeiten Sie schon als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in?
15. Wie kam es, dass sie sich für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung interessiert haben?
16. Wie zufrieden waren Sie mit ihrer Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung?
17. Haben Sie die Institution während ihrer Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung gewechselt?
18. Warum haben Sie die Institution während ihrer Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung gewechselt?
19. Wie beurteilen Sie das Vorwissen, durch das Studium der Sozialen Arbeit für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung?
20. Wie empfanden Sie die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung vor dem Hintergrund, dass Sie Soziale Arbeit studiert haben?
21. Haben Sie durch die Absolvierung der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ihre Approbation erlangt?
22. Mussten Sie zur Approbation zusätzliche Leistungen erbringen, oder war dies durch die Ausbildung in Ihrer Institution möglich?
23. Haben Sie vor- oder während ihrer Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie ein Kind bekommen?
24. Wie lässt sich die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung mit Kind vereinbaren?
25. Wie haben Sie Ihre Ausbildung finanziert?
26. Wie wahrscheinlich würden Sie sich wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden?
27. Warum würden Sie sich nicht wieder für die Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung entscheiden?
28. In welchen Punkten sehen Sie in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbesserungsbedarf?
29. Was leistet Soziale Arbeit Ihrer Meinung nach im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie?
30. Beziehen Sie bitte Stellung zum Diskurs um die Abschaffung der Kinder- und Jugendpsychotherapie.
31. Warum ist Ihrer Meinung nach, Kinder- und Jugendpsychotherapie von Sozialarbeiter*innen notwendig?
32. Wie können Ihrer Meinung nach einheitliche Standards für alle Studienabsolvent*innen geschaffen werden?
33. Unterscheiden sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit?
34. An welchen Stellen unterscheiden sich Therapeut*innen mit Studienhintergrund der Sozialen Arbeit von denen ohne Studienhintergrund der Sozialen Arbeit und warum?
35. Wie erleben Sie als Praxisvertreter*in in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die vorher das Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen haben), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw.? Stichwort: Studium Sozialer Arbeit als Therapieausbildungszulassungsmedium 2. Klasse?
36. Wie erleben Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie und wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen?
37. Was zeichnet Ihrer Meinung nach den Studiengang Sozialer Arbeit gegenüber anderen Studiengängen aus, die die Zulassung zur Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung ermöglichen?
38. Trägt die Bologna-Reform ihrer Erfahrung nach, dazu bei, dass sich die Ausbildungssituation / die Vergütung / die rechtliche Stellung in der Kinder- und Jugendpsychotherapieausbildung verbessert?
39. Ist es notwendig, den Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach zu erhöhen?
40. Wie kann der Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach erhöht werden?
41. Bemerken Sie etwas vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie?
42. Wie sehen Sie die Profession der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie?
43. Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie für das Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie?
44. Wie sehen Sie sich selbst in Ihrer Profession in der Rolle der Doppelqualifikation und was zeichnet Sie besonders aus?
45. Haben Sie schon einmal Praktikant*innen der Sozialen Arbeit in Ihrer Praxis genommen?
46. Wenn nein, warum nicht?
47. Was machen Praktikant*innen bei Ihnen bzw. was erlernen diese?
48. Wie sind Ihre Erfahrungen mit Praktikant*innen der Sozialen Arbeit?
49. Welche beruflichen Ziele haben Sie?

Anlage 10 - Fragen an Bachelor Student*innen der Sozialen Arbeit im sechsten Semester an der KatHO Aachen in Praxisstellen der Kinder- und Jugendpsychotherapies

1. Wie oft haben Sie sich für ein Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychotherapie beworben?
2. Wie waren Ihre Erfahrungen dort mit der Kinder- und Jugendpsychotherapeutin / dem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten?
3. Was waren Ihre Aufgaben in der Kinder- und Jugendpsychotherapie?
4. Haben Sie Ihre Stelle während des Praktikums gewechselt?
5. Wenn ja, warum?
6. Wie zufrieden waren Sie mit Ihrer Praktikumsstelle?
7. Haben Sie für Ihr Praktikum eine Bezahlung erhalten?
8. Wie kam es, dass sie sich für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie interessiert haben?
9. Wie empfanden Sie das Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychotherapie vor dem Hintergrund, dass Sie Soziale Arbeit studiert haben?
10. Wie wahrscheinlich würden Sie sich wieder für ein Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychotherapie entscheiden?
11. In welchen Punkten sehen Sie für Praktikant*innen der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie verbesserungsbedarf?
12. Was leistet Soziale Arbeit Ihrer Meinung nach im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie?
13. Beziehen Sie bitte Stellung zum Diskurs um die Abschaffung der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Warum ist Ihrer Meinung nach, Kinder- und Jugendpsychotherapie von Sozialarbeiter*innen notwendig?
14. Wie erleben Sie als Praxisvertreter*in in der Kinder- und Jugendpsychotherapie (die zurzeit das Studium der Sozialen Arbeit absolviert), den Diskurs von Sozialer Arbeit im Therapiebereich durch Studiengänge wie Psychologie, Medizin usw.? Stichwort: Studium Sozialer Arbeit als Therapieausbildungszulassungsmedium 2. Klasse?
15. Wie erleben Sie Ihren Kontakt mit Mediziner*innen, Psycholog*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie und wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit anderen Professionen?
16. Wie erleben Sie Ihren Kontakt mit Klient*innen im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie?
17. Ist es notwendig, den Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach zu erhöhen? Wie kann der Stellenwert des Studiums der Sozialen Arbeit im Therapiebereich Ihrer Meinung nach erhöht werden?
18. Bemerken Sie etwas vom Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie? Wie sehen Sie die Profession der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen Therapie und Psychotherapie? Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie für das Spannungsfeld der Profession der Sozialen Arbeit zwischen Therapie und Psychotherapie?
19. Welche beruflichen Ziele haben Sie?
20. Platz für eigene Ideen für Interviewfragen:

Anlage 11 - Auszüge aus dem Psychotherapeutengesetz

§ 1 Berufsausübung

(1) Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.

(1a) Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, dürfen den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Approbation oder ohne Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung ausüben, wenn sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes erbringen. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.

(2) Die Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstreckt sich auf Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen von Satz 1 sind zulässig, wenn zur Sicherung des Therapieerfolgs eine gemeinsame psychotherapeutische Behandlung von Kindern oder Jugendlichen mit Erwachsenen erforderlich ist oder bei Jugendlichen eine vorher mit Mitteln der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie begonnene psychotherapeutische Behandlung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres abgeschlossen werden kann.

(3) Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.

Zusätzlich zum Psychotherapeutengesetz tritt § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ein

(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Absatz 4 gilt entsprechend.

(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme

1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.

(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

1. in ambulanter Form,
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
3. durch geeignete Pflegepersonen und
4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Absatz 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.

(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.

§ 6 Ausbildungsstätten

(1) Die Ausbildungen nach § 5 Abs. 1 werden an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind.

(2) Einrichtungen sind als Ausbildungsstätten nach Absatz

1 anzuerkennen, wenn in ihnen

1. Patienten, die an psychischen Störungen mit Krankheitswert leiden, nach wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren stationär oder ambulant behandelt werden, wobei es sich bei einer Ausbildung zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten um Personen handeln muß, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. für die Ausbildung geeignete Patienten nach Zahl und Art in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen,
3. eine angemessene technische Ausstattung für Ausbildungszwecke und eine fachwissenschaftliche Bibliothek vorhanden ist,
4. in ausreichender Zahl geeignete Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und qualifizierte Ärzte für die Vermittlung der medizinischen Ausbildungsinhalte für das jeweilige Fach zur Verfügung stehen,
5. die Ausbildung nach Ausbildungsplänen durchgeführt wird, die auf Grund der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstellt worden sind, und
6. die Ausbildungsteilnehmer während der praktischen Tätigkeit angeleitet und beaufsichtigt werden sowie die begleitende theoretische und praktische Ausbildung durchgeführt wird.

(3) Kann die Einrichtung die praktische Tätigkeit oder die begleitende theoretische und praktische Ausbildung nicht vollständig durchführen, hat sie sicherzustellen, daß eine andere geeignete Einrichtung diese Aufgabe in dem erforderlichen Umfang übernimmt. Absatz 2 Nr. 4 gilt entsprechend.

§ 5 Ausbildung und staatliche Prüfung

(1) Die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dauern in Vollzeitform jeweils mindestens drei Jahre, in Teilzeitform jeweils mindestens fünf Jahre. Sie bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer und praktischer Ausbildung begleitet wird, und schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.

(2) Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist

1. für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,

b) ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder

c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie,

2. für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

a) eine der Voraussetzungen nach Nummer 1,

b) die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlußprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,

c) ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder

d) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.

§ 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere

abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Absatz 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.

§ 2 Approbation

(1) Eine Approbation nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller

1. (weggefallen)
2. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat,
3. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
4. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
5. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

(2) Die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 2 gilt als erfüllt, wenn aus einem in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenen Diplom hervorgeht, dass der Inhaber eine Ausbildung erworben hat, die in diesem Staat für den unmittelbaren Zugang zu einem dem Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder dem Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechenden Beruf erforderlich ist. Diplome im Sinne dieses Gesetzes sind Ausbildungsnachweise gemäß Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18) in der jeweils geltenden Fassung, die dem in Artikel 11 Buchstabe d oder Buchstabe e der Richtlinie genannten Niveau entsprechen. Satz 2 gilt auch für einen Ausbildungsnachweis oder eine Gesamtheit von Ausbildungsnachweisen, die von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, sofern sie eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene Ausbildung bescheinigen, von diesem Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannt wurden und in Bezug auf die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dieselben Rechte verleihen oder auf die Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorbereiten. Satz 2 gilt ferner für Berufsqualifikationen, die zwar nicht den Erfordernissen der Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats für die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechen, ihrem Inhaber jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen Vorschriften verleihen. Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben eine Anpassungsmaßnahme nach Satz 9 abzuleisten, wenn

1. ihre nachgewiesene Ausbildungsdauer mindestens ein Jahr unter der in diesem Gesetz geregelten Ausbildungsdauer liegt,

2. ihre Ausbildung sich auf Fächer bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die durch die Ausbildung nach diesem Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorgeschrieben sind,

3. der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine oder mehrere reglementierte Tätigkeiten umfasst, die im Herkunftsmitgliedstaat des Antragstellers nicht Bestandteil des dem Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechenden Berufs sind, und wenn diese Unterschiede in einer besonderen Ausbildung bestehen, die nach diesem Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gefordert wird, und sich auf Fächer beziehen, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die von dem Ausbildungsnachweis abgedeckt werden, den der Antragsteller vorlegt, oder

4. ihr Ausbildungsnachweis lediglich eine Ausbildung auf dem in Artikel 11 Buchstabe c der Richtlinie genannten Niveau bescheinigt.

Fächer unterscheiden sich wesentlich, wenn deren Kenntnis eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist und die Ausbildung der Antragsteller gegenüber der deutschen Ausbildung bedeutende Abweichungen hinsichtlich Dauer oder Inhalt aufweist. Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise durch Kenntnisse ausgeglichen werden, die die Antragsteller im Rahmen ihrer psychotherapeutischen Berufspraxis erworben haben; dabei ist es nicht entscheidend, in welchem Staat die Antragsteller berufstätig waren. Liegen wesentliche Unterschiede nach den Sätzen 5 bis 7 vor, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Berufs des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlich sind. Dieser Nachweis wird durch einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erbracht, die sich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede beziehen. Die Antragsteller haben das Recht, zwischen dem Anpassungslehrgang und der Eignungsprüfung zu wählen. Die Sätze 5 bis 10 gelten auch für Antragsteller, die über einen Ausbildungsnachweis als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verfügen, der in einem anderen als den in Satz 1 genannten Staaten (Drittstaat) ausgestellt ist und den ein anderer der in Satz 1 genannten Staaten anerkannt hat.

(3) Ist die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 2 nicht erfüllt, so ist Antragstellern, die über einen Ausbildungsnachweis als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verfügen, der in einem anderen als den in Absatz 2 Satz 1 genannten Staaten (Drittstaat) ausgestellt ist, die Approbation zu erteilen, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit gilt Absatz 2 Satz 5 bis 7 entsprechend. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind nach Satz 3 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person der Antragsteller liegen, von diesen nicht vorgelegt werden können.

(3a) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für Drittstaatsdiplome, für deren Anerkennung sich nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.

(4) Soll die Erteilung der Approbation wegen Fehlens einer der Voraussetzungen nach Absatz 1 abgelehnt werden, so ist der Antragsteller oder sein gesetzlicher Vertreter vorher zu hören.

(5) Ist gegen den Antragsteller wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet, so kann die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Approbation bis zur Beendigung des Verfahrens ausgesetzt werden.

(6) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.

(7) Die Länder können vereinbaren, dass die Aufgaben nach den Absätzen 2 bis 3a von einem anderen Land oder einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen werden.

(8) Die Bundesregierung überprüft die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren nach diesem Gesetz und berichtet nach Ablauf von drei Jahren dem Deutschen Bundestag.

Literaturverzeichnis

Ärztekammer Berlin: 18. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Berlin 2015. http://www.aekb.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/10_wbo/40_WBO_1994/ 10_Absatz01/a1wbo18/index.html (abgerufen am 11.02.2015).

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[...]


1 vgl. Leinenbach, Michael: Stellungnahme des DBSH zum Diskurs in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Berlin 2009.

2 vgl. Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V.: Struktur und Inhalte der Ausbildung. Münster 2015. http://www.verhaltenstherapie.de/de/ausbildung/kinder-und- jugendlichenpsychotherapie/struktur-und-inhalte.html (abgerufen am 11.02.2015).

3 vgl. Blume, Sabrina; Nauerth, Matthias (Hrsg.): Zur Bedeutung der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. In: Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (Hrsg.): KLINISCHE SOZIALARBEIT ZEITSCHRIFT FÜR PSYCHOSOZIALE PRAXIS UND FORSCHUNG. 8. Jg. Heft 4, Oktober 2012.

4 vgl. Zurhorst , Günter; Helle, Mark (Hrsg.): Fragwürdige Kriterien der Psychotherapeutenkammer- NRW und des NRW-Landesprüfungsamtes für die Zulassung zur KJP-Ausbildung Kritik der PTK- NRW-„Analyse qualifizierender Studiengänge zur Ausbildung nach § 5 Abs. 2 PsychThG“ (2011). Roßwein/Stendal 2012.

5 Sedlacek, Florian: Direktausbildung stoppen - Kinderpsychotherapie retten . Köln 2014. https://www.change.org/p/bundesgesundheitsministerium-und-bundestag-direktausbildung- stoppen-kinderpsychotherapie-retten (abgerufen am 15.02.2015).

6 vgl. Sedlacek, Florian: Beibehaltung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Approbation. Köln 2014. https://fachschaft01.wordpress.com/2014/07/17/beibehaltung-der-kinder-und- jugendlichenpsychotherapie-approbation/ (abgerufen am 15.02.2015).

7 vgl. Leinenbach, Michael: Stellungnahme des DBSH zum Diskurs in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Berlin 2009.

8 vgl. Schneider, Armin: Fragebogen in der Sozialen Arbeit: Praxishandbuch für ein diagnostisches, empirisches und interventives Instrument. Stuttgart 2013.

9 vgl. Heimgartner, Arno; Loch, Ulrike; Sting, Stephan (Hrsg.): Empirische Forschung in der Sozialen Arbeit: Methoden und methodologische Herausforderungen. Münster 2012.

10 vgl. Faulbaum, Frank; Prüfer, Peter; Rexroth, Margit (Hrsg.): Was ist eine gute Frage? Die systematische Evaluation der Fragenqualität. Heidelberg 2012.

11 vgl. Raab-Steiner, Elisabeth; Benesch, Michael (Hrsg.): Der Fragebogen. Von der Forschungsidee zur SPSS-Auswertung. Stuttgart 2012.

12 Leinenbach, Michael: Stellungnahme des DBSH zum Diskurs in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Berlin 2009.

13 Sulz, Serge: Weshalb Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als Beruf nicht abgeschafft werden darf. Eichstätt 2014.

14 vgl. Pauls, Helmut: Klinische Sozialarbeit Grundlagen und Methoden psycho-sozialer Behandlung. Weinheim / München 2013.

15 vgl. Ningel, Rainer: Methoden der Klinischen Sozialarbeit. Stuttgart 2011.

16 vgl. Hochschule für Musik Würzburg: Elf Schritte nach Bologna. Würzburg 2008. http://www.hfm- wuerzburg.de/service/download-bereich.html?eID=dam_frontend_push&docID=1703. (abgerufen am 24.02.2015).

17 vgl. Beschlussarchiv des Bundesverbands Liberaler Hochschulgruppen: 10 Schritte für Bologna - Studienqualität jetzt! Würzburg 2012. http://beschlussarchiv.liberale-hochschulgruppen.de/10- schritte-fuer-bologna-studienqualitaet-jetzt/ (abgerufen am 24.02.2015).

Ende der Leseprobe aus 104 Seiten

Details

Titel
Was leisten Sozialarbeiter*innen für die Kinder- und Jugendpsychotherapie?
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Veranstaltung
Bachelor-Thesis im Studiengang Soziale Arbeit
Note
2,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
104
Katalognummer
V413480
ISBN (eBook)
9783668644298
ISBN (Buch)
9783668644304
Dateigröße
2909 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sozialarbeiter*innen, kinder-, jugendpsychotherapie
Arbeit zitieren
Nadine-Dominique van der Meulen (Autor:in), 2015, Was leisten Sozialarbeiter*innen für die Kinder- und Jugendpsychotherapie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413480

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