Prüfungspraxis für Personaldienstleistungskaufleute

Zehn Vorbereitungsfälle zum fallbezogenen Fachgespräch in der mündlichen IHK-Prüfung


Fachbuch, 2018

30 Seiten


Leseprobe


Inhalt

Zehn Vorbereitungsfälle
Fall 1 – Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Fall 2 – Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Fall 3 – Bezahlung egal
Fall 4 – Der Arbeitsvertrag und das Zeugnis
Fall 5 – Die Kündigung
Fall 6 – Der kleine Händler
Fall 7 – Der widerborstige Maler
Fall 8 – Eine Pflegekraft wird benötigt
Fall 9 – Eine Baustelle braucht eine/n Sekretär/in
Fall 10 – Der zu vermittelnde Sachbearbeiter

Lösungen zu den zehn Vorbereitungsfällen
Lösungen zu Fall 1 – Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Lösungen zu Fall 2 – Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Lösungen zu Fall 3 – Bezahlung egal
Lösungen zu Fall 4 – Der Arbeitsvertrag und das Zeugnis
Lösungen zu Fall 5 – Die Kündigung
Lösungen zu Fall 6 – Der kleine Händler
Lösungen zu Fall 7 – Der widerborstige Maler
Lösungen zu Fall 8 – Eine Pflegekraft wird benötigt
Lösungen zu Fall 9 – Eine Baustelle braucht eine/n Sekretär/in
Lösungen zu Fall 10 – Der zu vermittelnde Sachbearbeiter

Raum für eigene Notizen

Vorwort

Liebe angehende Personaldienstleistungskaufleute,

die Anforderungen an die moderne Berufswelt wachsen stetig an. Herausragende Stichworte wie Globalisierung und Digitalisierung werden zudem die Arbeitswelt weiterhin vor nicht unerheblichen Veränderungen stellen. Für den Beruf als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau (PDK) bedeutet dies, sein eigenes Berufsbild beständig kritisch zu reflektieren und zu persönlichen Veränderungen bereit zu sein.

Aber erst einmal gilt es, die anstehende Abschlussprüfung zum PDK (IHK) erfolgreich zu gestalten. Ich selbst kenne die eigene Unruhe vor einer Prüfung. Was wird wohl auf mich zukommen? Welche Schwerpunkte liegen auf den jeweiligen Prüfungsbereich und welche Hilfsmittel können mir dabei die bestmögliche Vorbereitung gewährleisten?

Dieses Übungsbuch konzentriert sich inhaltlich auf den mündlichen Prüfungsbereich der Personal- und Kundenberatung, den es als eigenständigen Prüfungsteil für jeden angehenden PDK zu bestehen gilt. Die aufgeführten Vorbereitungsfälle zeigen aus meiner langjährigen Erfahrung in zwei Prüfungsausschüssen für den Ausbildungsberuf PDK exemplarisch, wie sie tatsächlich in der Prüfungspraxis vorkommen können. Die Prüfungsdauer für das fallbezogene Fachgespräch (Personal- und Kundenberatung) setzt sich dabei aus einer maximalen Vorbereitungszeit von 15 Minuten und anschließend aus höchstens 20 Minuten eigentlicher Prüfungszeit zusammen.

Ein besonderes Augenmerk habe ich bei der Zusammenstellung der Vorbereitungsfälle auf das Fachgebiet des Arbeitsrechts (z.B. AÜG) gelegt, da eine fachliche Auseinandersetzung mit den notwendigen Inhalten dieses Rechtsgebiets für Personaldienstleistungskauleute bei ihrer späteren Berufsausübung unverzichtbar ist. Fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht und eine ordentliche Prise ethisches Verhalten im Umgang mit den Kunden, Kollegen und Mitarbeitern zeugen letztlich von einer echten professionellen Arbeit als PDK.

Für weitere Anregungen, Ideen und Kritik zum vorliegenden Übungsbuch können Sie mich gerne unter meiner Mailadresse joerg.loeschmann@t-online.de kontaktieren.

Nun wünsche ich viel Spaß bei der Durcharbeit mit einem hoffentlich persönlichen Lernerfolg, der die anstehende mündliche Abschlussprüfung zum Personaldienstleistungs­kaufmann/-kauffrau (IHK) zu einem geglückten Lebensereignis werden lässt.

Mit herzlichen Grüßen

Jörg Löschmann

Eschweiler im Februar 2018

Für Maximilian und Ruslana

Zehn Vorbereitungsfälle

Fall 1 – Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Ausgangssituation:

Die Gleichgült Personaldienstleistungen AG besitzt seit dem 01.01.2013 die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die für sie zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (so genannte Erlaubnisbehörde) hatte diese der Gleichgült Personaldienstleistungen AG nach drei aufeinander-folgenden Jahren mit der Befristung von jeweils einem Jahr endgültig erteilt.

Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Vorstand der Gleichgült Personaldienst-leistungen AG eine tolle Expansionspolitik für den Geschäftsbereich der Arbeitnehmer­überlassung vor und möchte in Peking (China) eine Zweigniederlassung zum 01.08.2018 eröffnen.

Fragen:

1.) Die Gleichgült Personaldienstleistungen AG lässt seit Oktober 2014 den Geschäftsbereich der Arbeitnehmerüberlassung ein wenig schleifen und überlässt seit dem keinen Zeitarbeitnehmer bei einem Kundenunternehmen. Heute am 01.04.2018 erteilt ein alter Kunde aus der Autozulieferbranche der Gleichgült Personaldienstleistungen AG einen größeren Überlassungsauftrag für fünf qualifizierte Industriemechaniker für mindestens sechs Monate. Kann sich die Gleichgült Personaldienstleistungen AG auf ihre unbefristete Erlaubnis unbedenklich stützen, obwohl sie seit Oktober 2014 keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung mehr betrieben hat?

2.) Gilt die von der Regionaldirektion erteilte Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmer­überlassung auch für einen Betriebsstandort in Peking (China)?

Fall 2 – Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Ausgangssituation:

Das Vorstandsmitglied Peter Lax, der Gleichgült Personaldienstleistungen AG, vereinbart mündlich mit dem Kunden Dieter Findig vom Elektroinstallationsbetrieb Flash GmbH die Überlassung von einem erfahrenen Elektroinstallateur zu einem Stundenverrechnungssatz von 32,50 € und drei Elektrohelfern zu jeweils 22,50 €. Am 01.05.2018 soll es bereits losgehen. Dieter Findig, der geschäftsführende Gesellschafter der Flash GmbH, wünscht zudem einen einheitlichen Stundenverrechnungs­satz für alle vier Zeitarbeitnehmer. Findig will damit seinen Kontrollwahn bei der Überprüfung der Debitorenrechnungen in erträglichen Grenzen halten.

Fragen:

1.) Im Sinne der zivilrechtlichen Privatautonomie gilt für einen einvernehmlich geschlossenen Vertrag die Formfreiheit, so dass die rechtliche Wirksamkeit eines Vertrages nicht von seiner Form abhängig ist. Wie sieht es mit der Rechtswirksamkeit des oben mündlich geschlossenen Arbeitnehmer­überlassungs­vertrages zwischen Dieter Findig und Peter Lax aus?

2.) Dieter Findig wünscht einen einheitlichen Stundenverrechnungssatz für alle vier Zeitarbeitnehmer. Ermitteln Sie den einheitlichen Stundenverrechnungssatz in Form einer Mischkalkulation.

Fall 3 – Bezahlung egal

Ausgangssituation:

Seit geraumer Zeit ist Svenja Schulzki als Leiharbeitnehmerin beim Automobilhersteller Stardust AG in der Finanzbuchhaltung beschäftigt. Ihr Arbeitgeber das Zeitarbeitsunternehmen Schlaufuchs GmbH setzt sie dort als Buchhalterin in der Kreditorenabteilung an. Svenja Schulzki wäre sehr erfreut, wenn sie alsbald eine direkte Beschäftigung in gleicher Funktion bei der Stardust AG erhalten könnte. Die Schlaufuchs GmbH unterliegt keinem Tarifvertrag, so dass sie im Glauben ist, die Löhne für ihre Beschäftigten nach eigenem Gutdünken festzulegen. Wovon Svenja Schulzki allerdings nichts weiß, dass die übliche Vergütung der vergleichbaren Beschäftigten der Stardust AG bei 15,00 € pro Stunde liegt. Sie erhält von ihrem Arbeitgeber der Schlaufuchs GmbH während ihrer Überlassungszeit lediglich 12,50 € pro Stunde.

Nach exakt sechs Beschäftigungsmonaten endet die Überlassung von Svenja Schulzki bei der Stardust AG und sie bleibt vorerst bei der Schlaufuchs GmbH arbeitsvertraglich gebunden. Die Schlaufuchs GmbH hat allerdings keinen Folgeauftrag, so dass Svenja Schulzki in den folgenden Wochen zuhause auf einen Anruf der Schlaufuchs GmbH zur weiteren Überlassung bei einem Kunden wartet.

Fragen:

1.) Ist die Schlaufuchs GmbH verpflichtet, Svenja Schulzki dieselbe Vergütung wie den vergleichbaren Stammarbeitnehmern der Stardust AG zu gewähren? Kann Svenja Schulzki von ihrem Arbeitgeber Auskunft über die übliche Vergütungshöhe für vergleichbare Tätigkeiten bei der Stardust AG verlangen?

2.) Svenja Schulzki würde sehr gerne direkt bei der Stardust AG arbeiten. Hat sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch über freie Arbeitsplätze bei der Stardust AG informiert zu werden?

3.) Wie sieht es mit einer möglichen Equal Pay-Bezahlung in überlassungsfreien Zeiten aus?

Fall 4 – Der Arbeitsvertrag und das Zeugnis

Ausgangssituation:

Rainer Leichtglaub ist total happy. Nach seiner unfreiwilligen sechsmonatigen Arbeitslosigkeit hat er als Finanzbuchhalter wieder eine unbefristete Anstellung bei dem Zeitarbeitsunternehmen Prima Office GmbH gefunden.

Seit dem 01.10.2017 ist er mit großem Eifer dort beschäftigt. Bislang hat er aber noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Der Geschäftsführerin Karla Salopp hat er schon mehrfach hinsichtlich des Arbeitsvertrages angesprochen. Dieser hat ihn bisher immer lapidar vertröstet, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag für ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis nicht zwingend nötig wäre.

Da innerhalb der vereinbarten Probezeit, die am 31.03.2018 endet, Rainer Leichtglaub noch immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag von der Prima Office GmbH fehlt, kündigt er seinerseits innerhalb dieser Probezeit ordentlich in der vertraglich vorgegebenen Frist von vierzehn Tagen. Zum Ende seiner Beschäftigung beantragt Rainer Leichtglaub bei der Geschäftsführerin Karla Salopp ein Arbeitszeugnis, welches sich auf sein Sozialverhalten sowie seiner erbrachten Arbeitsleistung bezieht.

Fragen:

1.) Gibt es ein gesetzliches Rechtsmittel, woraus Rainer Leichtglaub einen Rechtsanspruch für einen schriftlichen Arbeitsvertrag gegenüber der Prima Office GmbH geltend machen kann?

2.) Hat Rainer Leichtglaub einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf die oberen Erweiterungen in seinem Arbeitszeugnis? Erläutern Sie kurz die verschiedenen Zeugnistypen.

Fall 5 – Die Kündigung

Die Ausgangssituation:

Jutta Jung feiert am 01.07.2018 ihren 30. Geburtstag. Sie wird seit dem 01.05.2008 ununterbrochen beim Elektronikhersteller Lötfein AG als Produktionsmitarbeiterin in Vollzeit eingesetzt. Ihr Arbeitsvertrag bei der Bambule Zeitarbeit GmbH datiert ebenfalls mit Beginn der Überlassung vom 01.05.2008. Die Lötfein AG sieht sich durch die momentane wirtschaftliche Situation leider gezwungen, den Arbeitnehmer­überlassungsvertrag mit der Bambule Zeitarbeit GmbH zum 31.05.2018 zu beenden. Das Entlassungsschreiben für Jutta Jung sollen Sie als erfahrener Personaldisponent der Bambule Zeitarbeit GmbH am 15.05.2018 aufsetzen.

Fragen:

1.) Berechnen Sie die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist?
2.) Welche Kündigungsfrist müsste Jutta Jung einhalten, wenn sie ihrerseits kündigen würde?
3.) Welche Kündigungsfrist würde gelten, wenn sich Jutta Jung noch in der Probezeit befände?

Fall 6 – Der kleine Händler

Die Ausgangssituation:

Ein kleines Einzelhandelsunternehmen hat noch nie die Möglichkeit der Zeitarbeit zur Personalbeschaffung in Erwägung gezogen. Es ist somit notwendig sich sehr ausführlich auf grundlegende Fragen zur Zeitarbeit vorzubereiten.

Der Inhaber des Einzelhandelsunternehmens bittet Sie vorab, um ausreichende Informationen zum Einsatz der Zeitarbeit in seinem Betrieb.

Fragen:

1.) Wie bereiten Sie sich auf dieses Kundengespräch vor?
2.) Stellen Sie kurz den unternehmerischen Nutzen für den Inhaber des Einzelhandelsunternehmens dar.
3.) Erläutern Sie kurz die Rolle des Einzelhändlers im Beziehungsgefüge zwischen Entleiher, Verleiher und Zeitarbeitnehmer.
4.) Gehen Sie im Gespräch auch auf die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ein.
5.) Der mögliche Neukunde stellt die grundlegende Frage nach der Vergütung des Zeitarbeitnehmers auch hinsichtlich der verschiedenen Lohnfortzahlungsarten. Welche Lohnfortzahlungsarten kennen Sie und wo sind sie geregelt?

[...]

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Prüfungspraxis für Personaldienstleistungskaufleute
Untertitel
Zehn Vorbereitungsfälle zum fallbezogenen Fachgespräch in der mündlichen IHK-Prüfung
Autor
Jahr
2018
Seiten
30
Katalognummer
V413367
ISBN (eBook)
9783668653405
ISBN (Buch)
9783668653412
Dateigröße
1178 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Autor ist seit einigen Jahren in zwei Prüfungsausschüssen der IHK zum Personaldienstleistungskaufmann(-kauffrau) ehrenamtlich tätig.
Schlagworte
Berufsausbildung, Personaldienstleistungskaufleute, IHK, Personalberatung, Kundenberatung, Prüfung, Personaldienstleistungskauffrau, Ausbildung, Prüfungsvorbereitung
Arbeit zitieren
Jörg Löschmann (Autor:in), 2018, Prüfungspraxis für Personaldienstleistungskaufleute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413367

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