Holding. Formen und Vorteile internationaler Verbundsysteme durch Holdinggesellschaften


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriff der Holding
2.1. Ursprünge der Holding
2.2. Definition der Holding

3. Formen der Holding und Abgrenzung gegenüber anderen Formen
der Konzernführung
3.1. Formen der Holding
3.2. Kennzeichen der Holding
3.3. Abgrenzung gegenüber anderen Formen der Konzernführung

4. Vorteile bei internationaler Verbundführung durch Holdinggesellschaften
4.1. Vorteile und Chancen bei internationaler Verbundführung durch
Holdinggesellschaften
4.2. Probleme und Risiken beim Aufbau von Holdinggesellschaften

5. Resümee

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Holding-Arten

Abbildung 2: Funktionen der Holding

Abbildung 3: Internationalisierungsgrad der Unternehmenstätigkeit

Abbildung 4: Zahl der Schnittstellen und Reaktionsfähigkeit in Holdingstrukturen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Wenn Unternehmen größer werden und immer mehr die Form eines Konzerns annehmen, kommt es oft zu einem Abbau von Flexibilität und zu einer Zunahme von Bürokratie. Während kleine Unternehmen noch überschaubare Organisationsstrukturen aufweisen, entsteht mit zunehmender Größe oft ein starres Gebilde, das nicht mehr in der Lage ist, sich auf ändernde Marktbedingungen rechtzeitig einzustellen. Gerade vor dem Hintergrund der globalisierten Märkte und unter dem verschärften Wettbewerb, bleibt es heute nicht mehr nur den Großkonzernen vorbehalten, sich als „global player“ im internationalen Markt zu behaupten. Zunehmend muss sich auch der Mittelstand auf die Erschließung internationaler Märkte einlassen.

Bei der Internationalisierung und der Organisation bereits international tätiger Unternehmen bietet sich die Holdinggesellschaft als Strukturform an. Was eine Holdinggesellschaft ist, was sie auszeichnet, inwiefern sie sich von anderen Formen der Konzernführung unterscheidet und welche Vorteile sie bietet, soll in der folgenden Arbeit beleuchtet werden.

2. Begriff der Holding

2.1. Ursprünge der Holding

Der Ursprung der Holding wird in der Literatur bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gesehen.[1] Dabei wird unterschieden zwischen der Entstehung in den USA und der im europäischen Raum. In den USA kam es als Reaktion auf die nach dem Sezessionskrieg von 1861 bis 1865 durch erhöhtes Wirtschaftswachstum in einigen Wirtschaftssektoren (v.a. im Eisenbahnsektor, aber auch in der Stahl- und Tabakindustrie) entstandenen Überkapazitäten und den damit verbundenen Preisverfällen zu der Bildung von Kartellen.[2] Aufgrund entgegengesetzter Interessen brachen diese Kartelle jedoch immer wieder auseinander, so dass eine Verbundführung auf Kapitalbasis in Form einer Dachgesellschaft angestrebt wurde, um die rechtlich eigenständigen Gesellschaften zu überwachen.[3] Waren die Zusammenschlüsse im Eisenbahnwesen noch als „Krisenkartelle“ (Keller) eingerichtet worden, so kam es in anderen Bereichen (wie der Tabak-, Stahl-, Erdöl- und Zuckerindustrie) zur Gründung ähnlicher Konzentrationen, welche jedoch eher die Zielsetzung einer Beherrschung des Marktes verfolgten. Dabei wurde zur Führung auf sog. „Trusts“[4] zurückgegriffen.[5] Diese Trusts wurden im Jahre 1890 durch den „Sherman Act“ verboten, um den freien Wettbewerb zu schützen. Diese Anti-Trust-Gesetzgebung begünstigte die Entstehung von Holdinggesellschaften, welche nun nicht mehr monopolartige, durch Fusionen entstandene Großbetriebe waren, sondern lediglich Beteiligungen an den ehemals abhängigen Betrieben hielten und sie einheitlich leiteten. Rechtlichen Schutz erfuhr diese Praktik zur Umgehung des Anti-Trust-Gesetzes durch die Entscheidung des Bundesstaats New Jersey, welcher das Halten von Beteiligungen an anderen Firmen als nicht illegal einstufte und den Holdinggesellschaften „Domizilrecht“ gewährte.[6]

Die Entstehung von Holdinggesellschaften in Europa wich von der amerikanischen, welche sich vornehmlich auf die Bildung von Monopolen konzentrierte, ab. Dazu werden in der Literatur zwei wesentliche Gründe aufgeführt: Zum einen war ein Trend zu Firmenkonzentrationen, wie er für die amerikanische Wirtschaft typisch war[7], in Europa nicht zu erkennen, zum anderen bedienten sich europäische Firmen im Unterschied zu amerikanischen zur Finanzierung von Investitionen und Erweiterungen in erster Linie des Mittels der Gewinnthesaurierung, ferner persönlicher Darlehen oder Beteiligungen. In Amerika dagegen war die Aktie gängiges Mittel zur Liquiditätsbeschaffung. Hinzu kam, dass das Bankwesen vorrangig den Kreditbedarf des Staates bediente, weniger den der Privatwirtschaft. Erst ab 1848 wurden Privatbanken gegründet, deren Geschäftstätigkeit sich auch auf die Finanzierung der Privatwirtschaft durch Beteiligungen und Emission von Aktien und Obligationen erstreckte. In Deutschland hatten gerade die großen Gesellschaften im Bereich Eisenbahn und Elektrizität in dieser (ersten) Phase der Industrialisierung Liquiditätsprobleme, da ihre Kunden meist kleine Bahn- und Elektrizitätsbetriebe mit nur lokaler Bedeutung waren, die ihrerseits wegen mangelnder Größe und den mit diesen Innovationen verbundenen Risiken keine eigenen Wertpapiere ausgeben konnten und somit auch Finanzprobleme hatten.[8] Die großen Eisenbahn- und Elektrizitätswerke behalfen sich nun dadurch, dass sie selbst Lokalbahnen und Elektrizitätswerke gründeten, welche durch direkte Beteiligungen finanziert wurden. Diese Direktinvestitionen hatten jedoch zur Folge, dass das zum weiteren Ausbau ihres Stammgeschäfts nötige Kapital fehlte. Also gründeten die Hersteller und Banken gemeinsam sog. „Effektenübernahmegesellschaften“. Diese übernahmen die Anteile der großen Werke an den kleineren gegründeten Bahn- und Elektrizitätsbetrieben und gaben zur Refinanzierung selbst Anteile aus.

Wie in Deutschland entstanden auch in den anderen europäischen Ländern ähnliche Strukturen im Bank- und Finanzwesen. Zuerst wurde das Konzept der Finanzierung von Unternehmen durch Beteiligungen und der Finanzierung der Beteiligungen durch Aktienemission bei der belgisch-niederländischen „Société Générale“ beobachtet, welche auch als „die ‚Mutter’ der Holdinggesellschaften“ bezeichnet wird.[9]

Dieses Konzept der Beteiligungsfinanzierung erwies sich in den Zeiten der Industrialisierung für diese Unternehmen als so erfolgreich, dass sie die in dieser Zeit angesammelten Mittel, als die Konjunktur in den 80er Jahren des 19. Jahrhundert nachließ und das Zinsniveau fiel, nun in anderen Ländern außerhalb Europas investierten, um an den dortigen Entwicklungen teilhaben zu können, so dass Gesellschaften, wie die „Bank für orientalische Eisenbahnen“ u.ä. entstanden.[10] Sie hatten primär die Zielsetzung der Finanzierung und der Anlage von Geldmitteln, so dass Keller feststellt, dass „Ziel und Zweck der Beteiligungen europäischer Holdinggesellschaften dominant die Finanzierung von Gesellschaften war, wohingegen der Führungsaspekt – vor allem bei den monopolartigen Unternehmungsverbindungen – bei den US-amerikanischen Holdinggesellschaften im Vordergrund stand.“[11]

2.2. Definition der Holding

Zur Umschreibung der Holdinggesellschaft seien hier zunächst zwei Definitionen aus verschiedenen Lexika angeführt:

„Holding(gesellschaft): Dachgesellschaft; Obergesellschaft, die selbst keine Güter produziert und vertreibt, sondern nur Beteiligungen an anderen Gesellschaften (Tochtergesellschaften) hält, verwaltet und mit ihnen diese kontrolliert.“[12]

„Holdinggesellschaft: [von engl. to hold >halten<], i.w.S. eine Gesellschaft, die Anteile von anderen Gesellschaften als Vermögensanlage erwirbt und verwaltet, i.e.S. eine Gesellschaft, die darüber hinaus auch die wirtschaftl. Beeinflussung oder Beherrschung der anderen Gesellschaften bezweckt.“[13]

Der Begriff „Holding“ kommt aus dem Englischen und entstammt dem englischen

Substantiv „hold“, was soviel bedeutet wie „Halten“, „Halt“, „Griff“, aber auch

„Gewalt“ und „Einfluss“. Auch das davon abgeleitete Verb „to hold“ lässt mit seiner

Übersetzung „(inne-) haben, besitzen“ darauf schließen, dass sich Holdinggesellschaften durch das „Halten“ von Beteiligungen u.ä. kennzeichnen lassen. Eine ausreichende Definition liefert dies allerdings noch nicht.

Stellvertretend für viele in der Literatur zu findenden Definitionen soll zunächst eine englische aus dem Jahre 1938 zitiert werden:

„The term „holding company,“ as understood in England, means a company whose chief function is to hold the shares or stock of other companies, with the intention of controlling their operations or policy. It is this intention to exercise control which distinguishes the holding company from the investment or trust company.”[14]

Plummer stellt heraus, dass wesentliches Kennzeichen einer Holdinggesellschaft (“holding company”) das Halten von Anteilen anderer Firmen mit der Absicht, deren Tätigkeit und Politik zu beherrschen, ist. In diesem Beherrschen sieht Plummer den wesentlichen Unterschied zur Investmentgesellschaft und zum Trust. Keller kommt, nachdem er verschiedene bis dato in der Literatur vertretene und z.T. widersprüchliche Meinungen gegenübergestellt hat, zu einer Definition, die für die weitere Ausführung übernommen wird:

„Unter Holding bzw. Holdinggesellschaft ist eine Unternehmung zu verstehen, deren betrieblicher Hauptzweck in einer auf Dauer angelegten Beteiligung an einer (oder mehreren) rechtlich selbständigen Unternehmung(en) liegt. Die Holding kann [...] neben der Verwaltungs- und der Finanzierungsfunktion (Holding i.w.S.) auch Führungsfunktionen (Holding i.e.S.) einer konzernleitenden Dachgesellschaft mit abhängigen Konzernunternehmungen wahrnehmen. Die Holding ist nicht nur grundsätzlich frei in der Wahl ihrer Rechtsform, sondern auch frei in der Wahl ihres Geschäftssitzes (Domizils). Ferner beschränken sich grundsätzlich die Beteiligungen weder auf stimmberechtigte Anteile noch auf Kapitalanteile an Unternehmungen mit bestimmten Rechtsformen.“[15]

Hier lässt sich ebenso wie in der o.g. Definition des dtv-Lexikons eine Unterscheidung in „Holding i.w.S.“ und „Holding i. e. S.“ erkennen. Die Holding im weiteren Sinne wird im folgenden als „Finanzholding“, die Holding im engeren Sinne als „Managementholding“ bezeichnet. Ausprägungen, Formen und verschiedene Typen der Holding sollen im folgenden Kapitel (3.1) näher beleuchtet werden.

3. Formen der Holding und Abgrenzung gegenüber anderen Formen der Konzernführung

3.1. Formen der Holding

Zur Unterscheidung von Holdinggesellschaften lassen sich in der Literatur verschiedene Vorgehensweisen finden. So unterscheidet z.B. Keller Holdinggesellschaften anhand

- den Eigentümern
- der Branchenzugehörigkeit
- der hierarchischen Einordnung
- der lokalen Ausrichtung und
- der Funktion der Holding.[16]

Dagegen unterscheidet Anesini die Holdinggesellschaft nach

- der strukturellen Einordnung
- den funktionalen Aufgaben und
- der Zweckbestimmung.[17]

Auch Schulte greift die Typisierung nach Eigentümern, Branchenzugehörigkeit, der hierarchischen Einordnung, der lokalen Ausrichtung und der Funktion der Holding auf, ergänzt diese aber noch um die Art der Entstehung.[18]

Bei Kraehe erfolgt eine Unterscheidung zunächst zwischen Finanzholding, Managementholding und operativer Holding, wobei hier (neben den o.g.) noch als weitere Typisierungsmerkmale das Gliederungsprinzip, die interne Struktur und der Beherrschungsgrad angeführt werden.[19]

Eine Übersicht der Typisierungsmerkmale gibt Abbildung 1.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Unterscheidungen nach Eigentümer und Branchenzugehörigkeit sind m.E. selbsterklärend und brauchen nicht näher betrachtet zu werden. Die Unterscheidung nach der Funktion der Holding bedarf hingegen weiterer Erläuterungen. Eine funktionale Betrachtung der Holdinggesellschaft unterteilt diese in Finanzholding und Managementholding („Führungsholding“).

Die Finanzholding ist dadurch gekennzeichnet, dass sie Beteiligungen an Unternehmen hält, welche dadurch aber in keiner Weise in ihrer unternehmerischen Selbständigkeit und Führung beeinflusst werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Beteiligung um eine Minder- oder Mehrheitsbeteiligung handelt. Die Aufgaben der Finanzholding ergeben sich aus der Finanzierung und Kontrolle der Beteiligungen (Portfoliomanagement ähnlich einer Vermögensverwaltungsgesellschaft) und können sich darüber hinaus auch auf die Betreuung der Beteiligungsgesellschaften erstrecken, um eine nachhaltige Wertsteigerung der Beteiligungen zu erzielen.[20]

Bei der Managementholding ist im Gegensatz dazu eine Beeinflussung der unternehmerischen Tätigkeit der Beteiligungsunternehmen wesentliches Charakteristikum. Die Funktion der Management-Holding besteht darin, als Mutter- oder Dachgesellschaft eine einheitliche Leitung auf die Beteiligungsgesellschaften (Tochtergesellschaften) auszuüben. Dabei trägt sie die Verantwortung für die unternehmerischen Aufgaben und greift in das strategische Geschäft und z.T. auch in das operative Geschäft ein. Schulte (1992) weist jedoch darauf hin, dass die Grenze zwischen Finanz- und Managementholding insofern fließend ist, „als durch die Verteilung der Investitionsmittel auch durch die Obergesellschaft der Finanzholding Entscheidungen über die strategischen Spielräume von Geschäftsfeldern getroffen werden“.[21]

Die Managementholding lässt sich charakterisieren durch eine einheitliche Gesamtzielsetzung, mit einer dahingehenden Organisation und Zuständigkeitsregelung, ferner besitzt sie eine einheitliche Leitungs- und Weisungsmachtausübung und eine Zielrichtungskontrolle. Letztlich wird die Managementholding oft dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Beteiligungsquote von mehr als 50% der stimmberechtigten Anteile an einer oder mehreren Gesellschaft(en) besitzt.[22]

Bei der Koordination zwischen Holding und den Tochtergesellschaften verfügt die Holding über die Finanzhoheit, d.h. sie beschafft Kapital, weist es den einzelnen Tochtergesellschaften zu, übernimmt die Budgetierung, stellt Kennzahlen auf etc. Außerdem sind leitende Mitglieder der Muttergesellschaft auch in den Tochtergesellschaften vertreten (Personalunion). Die Kommunikation erfolgt dabei über Gesprächskreise, Planungsrunden, Strategiegruppen, Ausschüsse. Der Grad der Beherrschung ist ebenso wie die Gewinnabführung durch Verträge geregelt. Letztlich teilen die Managementholding als Dach- bzw. Muttergesellschaft eine gemeinsame Unternehmenskultur mit den Tochtergesellschaften.[23]

[...]


[1] Vgl. Keller (1990), S. 40ff., Kraehe (1994), S. 113ff. und Anesini (1991), S. 46f.

[2] Keller spricht in diesem Zusammenhang mit Verweis auf Guggisberg von „Pools“.

[3] So z.B. die 1870 als Holding gegründete „Pennsylvania Railroad Company“. Vgl. Keller (1990), S. 41.

[4] Trust: [engl., aus trust company >Treuhandgesellschaft<] der, Kapitalgesellschaft, die durch Fusion ehemals rechtlich selbständiger Unternehmen mit dem Ziel ausschließlicher Marktbeherrschung entsteht; sie wird meist von einer Dachgesellschaft (Holdinggesellschaft) geleitet. Der Trust ist eine strengere Form des Konzerns (monopolist. Marktstellung). Im Unterschied zum Kartell, mit dem er die Zielsetzung gemeinsam hat, bildet der T. verwaltungsmäßig, produktionstechnisch sowie finanziell eine straff organisierte und feste Einheit. Quelle: dtv-Lexikon (1999).

[5] Offiziell trat diese Form des Zusammenschlusses erstmalig 1882 bei der Gründung der „Standard Oil Company“ in Erscheinung. Vgl. Keller (1990), S. 42.

[6] Vgl. Anesini (1991), S. 46f.

[7] Vgl. Keller (1990), S. 42.

[8] Vgl. Keller (1990), S.43.

[9] Vgl. Keller (1990), S. 45; wobei umstritten ist, ob der Ursprung nun in den USA oder in Europa zu sehen ist. Der juristische Ursprung wird z.B. auch in England gesehen, anstatt ihn mit der New Jersey Gesetzgebung in den USA zu begründen. Vgl. Anesini (1991), S. 47

[10] Vgl. Keller (1990), S. 46.

[11] Keller (1990), S. 47.

[12] Wirtschaftslexikon (1993), S. 311.

[13] dtv-Lexikon (1999).

[14] Plummer (1938), S.33.

[15] Keller (1990), S. 55f.

[16] Vgl. Keller (1990), S.56 u. S. 59.

[17] Vgl. Anesini (1991), S. 54

[18] Vgl. Schulte (1992), S. 30.

[19] Vgl. Kraehe (1994), S. 115ff.

[20] Vgl. Keller (1990), Kraehe (1994).

[21] Schulte (1992), S. 32.

[22] Vgl. Kraehe (1994), S. 118.

[23] Vgl. Zentes / Swoboda / Morschett (2004), S. 773f.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Holding. Formen und Vorteile internationaler Verbundsysteme durch Holdinggesellschaften
Hochschule
Universität Bremen  (Lehrstuhl für Absatzwirtschaft)
Veranstaltung
Internationales Marketing Management
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
31
Katalognummer
V41283
ISBN (eBook)
9783638395755
ISBN (Buch)
9783640382620
Dateigröße
606 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Holding, Holdinggesellschaften, Marketing, Management, international marketing, internationales Management, Mutterkonzern
Arbeit zitieren
Martin Keßler (Autor:in), 2005, Holding. Formen und Vorteile internationaler Verbundsysteme durch Holdinggesellschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41283

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