Die Entwicklung der Tötungstechnologien zu Beginn und während der Shoah. Technisch ein Fortschritt, ethisch ein Rückschritt

Eine nüchterne Betrachtungsweise der angewandten Tötungstechnologien und deren Entwicklungen


Examensarbeit, 2014

129 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ambivalenz des technischen Fortschritts

3. Forschungsüberblick

4. Der Weg in die Shoah. Eugenik und Euthanasie als Wegbereiter
4.1. Die Euthanasie und die Entstehung des T 4 Programms
4.2. Der organisatorische Aufbau der Zentralbehörde T
4.3. T 4 in Grafeneck
4.3.1. Die angewandten Tötungstechnologien zu Beginn der Euthanasie
4.3.2. Die Tötungstechnologie in Grafeneck
4.3.3. Organisation und Ablauf der Aktion T 4 in Grafeneck
4.3.4. Verschleierung der Aktion T 4 in Grafeneck
4.3.4.1. Täuschung der Opfer
4.3.4.2. Verwischung der Spuren

5. Die Shoah im Osten und die „Notwendigkeit“ technischer Tötungsinnovationen
5.1. Die Gaswagen hinter der Ostfront
5.2. Der neue Gaswagen und dessen Weiterentwicklung
5.3. Chelmno
5.3.1. Angewandte Tötungstechnologie in Chelmno
5.3.2. Organisation und Ablauf der Massentötungen in Chelmno
5.3.3. Verschleierung in Chelmno

6. Die Wannseekonferenz. Grundsteinlegung der industriellen Massenvernichtung von Menschen

7. Die Vernichtungslager der Aktion Reinhard
7.1. Belzec
7.1.1. Immer dieselben. Das Personal von Belzec
7.1.2. Tötungstechniken in Belzec
7.1.2.1. Tötungstechniken in Phase I
7.1.2.2. Tötungstechniken in Phase II
7.1.3. Organisation und Ablauf in Belzec
7.1.4. Verschleierung der Aktion Reinhard in Belzec
7.2. Sobibor
7.2.1. Das Personal von Sobibor
7.2.2. Tötungstechniken
7.2.3. Organisation und Ablauf in Sobibor
7.2.4. Verschleierung in Sobibor
7.3. Treblinka. Steigerung der Tötungsleistung durch „technischen Fortschritt“?
7.3.1. Personal
7.3.2. Tötungstechniken
7.3.3. Organisation und Ablauf
7.3.4. Verschleierung der Shoah in Treblinka
7.4. „Sonderfall Majdanek“
7.4.1. Personal
7.4.2. Tötungstechniken
7.4.3. Organisation und Ablauf
7.4.4. Verschleierung

8. Auschwitz. Das „perfekte Lager“
8.1. Personal
8.2. Tötungstechniken
8.2.1. Erprobungsphase
8.2.2. Die alten“ Gaskammern von Auschwitz
8.2.3. Die neuen Gaskammern von Auschwitz 100 „Perfektion in Vollendung“
8.3. Organisation und Ablauf. Von der Rampe in den Tod
8.4. Verschleierung in der „Fabrik“ Auschwitz
8.4.1. Die Täuschung der Opfer. Eine Adaption aus T4 und Treblinka
8.4.2. Die Öfen von Auschwitz

9. Fazit

10. Literaturverzeichnis
10.1. Literatur
10.2. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Shoah gilt als das von Menschen schlimmste begangene Verbrechen gegen den Menschen in der jüngeren Geschichte. Mehr als 6 Millionen Opfer fielen dem NS- Regime im Zuge des Genozides zum Opfer.[1]Die Shoah entwickelte sich zwischen Hitlers Machtergreifung 1933 bis zu dem Zerfall des dritten Reiches 1945. Die Tatsache einer stetigen Entwicklung des Genozides impliziert gleichzeitig die Vermutung, dass dieses Verbrechen weder vorhersehbar noch geplant gewesen sei. Die Phasen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik entwickelten sich im Laufe der Jahre mit zunehmender Brutalität. Der öffentlichen Häme folgten Berufsverbote, öffentliche Ausgrenzung bis hin zur vollständigen Entrechtung gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Im weiteren Verlauf entwickelten die Nazis verschiedene Pläne für den Verbleib der Juden im deutschen Einflussgebiet. Die Deportation in das Generalgouvernement und die damit verbundene Ghettoisierung waren die Vorboten des bevorstehenden Verbrechens an den Juden, Sinti und Roma bzw. politisch Verfolgten. Kriegswirren, der sich ändernde Frontverlauf, sowie die drohende militärische Niederlage der Wehrmacht besiegelten das Schicksal der europäischen Juden, Sinti und Roma usw. Auf der Wannseekonferenz 1942 wurde über deren Schicksal entschieden; das einheitliche Vorgehen gegen die jüdische Bevölkerung, die „Vernichtung“ der europäischen Juden.

Die Shoah war jedoch nicht das einzige Verbrechen, welches die Nationalsozialisten und ihre Kollaborateure zu verantworten haben. Bereits vor dem Beginn der Shoah wurden schätzungsweise 70 000 Menschen im Zuge der Euthanasie ermordet. Dies betraf vor allem Geisteskranke und körperlich Behinderte, welche als „Ballastexistenzen“ galten.[2]Diese Tötungsaktionen fanden in den Jahren 1940-1941 statt und endeten inoffiziell mit der wilden Euthanasie. Die Euthanasie wird in der Forschung häufig von der Shoah losgelöst und als ein eigenes Verbrechen betrachtet. Diesen Sachverhalt bewertete der deutsche Historiker, Journalist und Buchautor Ernst Klee anders. In seinem 1983 erschienenen Buch „Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“, arbeitet er die Euthanasie mit Hilfe von Quellen auf und verweist darauf, dass zwischen beiden Verbrechen unverkennbare Parallelen bestehen und man auf Grund dieser auf ein gemeinsames sich entwickeltes Verbrechen schließen kann.[3][4]

Dieser Fakt soll jedoch nur ein kleiner Bestandteil dieser Arbeit sein. Vergleicht man die Opferzahlen zu Beginn der Tötungen, unabhängig davon ob Shoah oder Euthanasie als ein gemeinsames angesehen werden, so stellt sich die Frage wie die Nationalsozialisten innerhalb einer so kurzen Zeit diese Anzahl an Menschen umbringen konnte; im Hinblick auf die enorme Anzahl und der zu vollziehenden Verschleierung der Taten.

In der heutigen Zeit lernt jeder in der Schule, dass während des zweiten Weltkrieges Menschen in Gaskammern zu Millionen ermordet wurden. Jedoch erfährt man relativ wenig darüber, wieso es zu „dieser Art“ des Tötens kam. Während zu Anfängen der Shoah mit Giftinjektionen experimentiert wurde, welche sich im Verlauf des Verbrechens als ineffizient erwiesen, wurde gegen Ende der Massentötungen das Gas Zyklon B eingesetzt. Vergleicht man den Beginn der Tötungen im Jahr 1939 und die eingesetzten Mittel mit denen im Jahr 1944 / 1945 so kann man eine stetige Verbesserung der angewandten Tötungstechnologien feststellen. Diese Arbeit soll die technischen Neuerungen, Innovationen, Fortschritte im Bezug auf die Massentötungen zu Beginn und während der Shoah aufzeigen. Dies soll mit Hilfe von Vergleichen zwischen den einzelnen Vernichtungsstätten aufgezeigt werden. Hierbei sollen in erster Linie die Tötungsarten, sowie die eingesetzte Technik, Personal und die Verschleierung in den Fokus rücken. Die Frage ob es sich hierbei um einen technischen Fortschritt handelt, soll im Bezug auf die Ökonomie, Effizienz und Wirtschaftlichkeit erörtert werden.

Da die Lager durch die Nationalsozialisten zum größten Teil völlig zerstört wurden, sollen im Verlauf der Bearbeitung Gerichtsaussagen aus den Nürnberger Prozessen, Zeugenaussagen, Berichte Überlebender bzw. Erinnerungen, Akten, Baupläne, Erlasse und Befehle aus der NS-Zeit einen Einfluss auf die Arbeit haben.[5]Es besteht kein Zweifel an der ethischen Verwerflichkeit dieser Verbrechen. Die Arbeit soll in jeglicher Hinsicht eine nüchterne Untersuchung bzw. Betrachtung nach sich ziehen und keinerlei Verherrlichung an dem Geschehenen darbieten, sondern die Eingangsthese untermauern.

Die Entwicklung der Tötungstechnologien zu Beginn und während der Shoah. Technisch ein Fortschritt, ethisch ein Rückschritt.

2. Die Ambivalenz des technischen Fortschritts

„Fortschritt ist ambivalent. Er entwickelt zugleich das Potential der Freiheit und die Wirklichkeit der Unterdrückung.“[6]

Seit dem 20.Jahrhundert wird der technische Fortschritt dialektisch und ambivalent betrachtet. Dies sind in erster Linie die Ergebnisse aus zwei Weltkriegen und vor allem dem Genozid an der jüdischen Bevölkerung während der NS- Zeit.[7]Die Frankfurter Schule, welcher Theodor W. Adorno und Max Horkheimer angehörten, befasste sich vor allem nach den Kriegsjahren mit den destruktiven und antihumanen Tendenzen, Ergebnissen des technischen Fortschritts. „Die negative Dialektik der Aufklärung“ gilt als das Hauptwerk der Frankfurter Schule, wobei sich die Autoren philosophisch sozialkritisch mit den Problemen der Gesellschaft auseinandersetzen.

Das Eingangszitat von Adorno macht hierbei deutlich, wie der deutsche Philosoph im Hinblick der Vergangenheit technischen Fortschritt definiert. Die Aussage dass dieser ambivalent ist, ist abhängig von der Sichtweise des Betrachters. Wie bereits erwähnt betrachtet die Frankfurter Schule und somit ebenso Adorno nicht nur die technisch- ökonomische Komponente des Fortschritts, sondern bezieht ebenso die destruktiv- antihumanen Tendenzen dessen mit ein.[8]Diese Betrachtung führt unweigerlich zu einer ethischen Frage und Verantwortung. Technischer Fortschritt entwickelt sicherlich das Potenzial der Freiheit. Freiheit wird hierbei als eine soziale und ökonomische Freiheit verstanden. Dies bedeutet, dass technischer bzw. wissenschaftlicher Fortschritt zu Wohlstand führen kann und somit die sozialen Komponenten der Menschen verbessert. Die Lebensqualität wird gesteigert und somit die soziale Unabhängigkeit. Das Potenzial des Freiheitsgedankens und der Unabhängigkeit kann durch den technischen Fortschritt realisiert werden. Jedoch gilt technischer Fortschritt vor allem unter Ökonomen als Synonym der Freiheit. Technischer Fortschritt hat vor allem in diesem Segment die Aufgabe, die Produktivität bzw. die Effizienz zu steigern. Dies führt folglich zu einer Gütervermehrung und diese wiederum zu dem angestrebten Wohlstand der Gesellschaft. Doch in diesem Punkt ergibt sich die von Adorno angesprochene Crux. Natürlich entwickelt sich durch technischen Fortschritt das Potenzial bzw. ein Teil von Freiheit, jedoch ergeben sich durch Fortschritt auch einkalkulierte bzw. nichteinkalkulierte Nachteile bzw. Risiken. Die Frage ist, was wird als Fortschritt bezeichnet und was erwartet die Gesellschaft von diesem. Unbestritten ist sicherlich, dass man von Fortschritt eine Weiterentwicklung bzw. eine Erreichung einer höheren Stufe erwartet und sich somit die Lebensverhältnisse verbessern oder diese zumindest erleichtert werden. Dies erfordert neben einer gewissen Kontinuität in Bereichen des Personals, Forschung auch die Weiterentwicklung vorhandener Technologien. Fortschritt erhält somit Einfluss auf alle Lebensbereiche. Die Ambivalenz dessen zeigt sich, dass Fortschritt sich auf einen Lebensbereich durchaus positiv auswirken kann und zeitgleich dieser das Potenzial entwickelt, andere Lebensbereiche zu unterdrücken.[9]Kein Ökonom wird bezweifeln, dass die eingeführte Fließbandarbeit von Henry Ford die Produktivität enorm steigerte und somit auch den Wohlstand in der Gesellschaft. Dies ist ohne Zweifel eine günstige Folge des technischen Fortschritts. Dennoch ergaben sich durch diese Neuerung auch negative bzw. ungünstige Konsequenzen für den Menschen. Durch Fließbandarbeit war nun auch eine enorme Produktionssteigerung möglich und somit auch die „Ausbeutung vom Menschen durch den Menschen“.[10]Der Gedanke des Fortschritts liegt sicherlich in der Natur des Menschen. Produktivität steigern, Lebensbereiche verbessern etc. jedoch ist dieser stets ambivalent. Dieser bringt stets günstige, aber auch ungünstige Konsequenzen für die Gesellschaft mit sich. Dieser Fakt wird im 21. Jahrhundert vor allem von medizinethischen Fragen beherrscht. Stammzellenforschung, Gentechnologien bringen sicherlich eine Verbesserung der Lebensqualität der Gesellschaft mit sich, im Hinblick auf die Möglichkeit der Heilung von schweren Krankheiten oder Gendefekten und dennoch besitzt dieser medizinische Fortschritt eine Ambivalenz zum Missbrauch dieser Technologie.[11]

Im Bezug auf die Entwicklung von Tötungstechnologien während der NS Zeit wird die Ambivalenz des technischen Fortschritts sehr deutlich. Sicherlich überwogen bei diesem die ethische Verwerflichkeit und die Verrohung des Menschen, dennoch sind eine Ambivalenz und der damit einhergehende technische Fortschritt ersichtlich, wenn man die Begrifflichkeiten „technisch“ und „Fortschritt“ ohne jegliche Wertung betrachtet. Im Bezug auf den Genozid während der NS- Zeit wird die technische Weiterentwicklung und somit der technische Fortschritt der angewandten Tötungstechnologien in ihrer Betrachtung sehr deutlich. Die Ambivalenz des Fortschritts ergibt sich dadurch, dass für die Täter sicherlich eine „Arbeitserleichterung“, welche vor allem in der Verbesserung der Anonymität des Tötens und in der Effizienz (Steigerung) lagen. Nüchtern betrachtet kann man sich hierbei durchaus auf einen „ökonomischen Nutzen“ bzw. „Vorteil“ und eine psychologische Erleichterung für die Täter beziehen. Die „ungünstigen“ Folgen und somit die „Wirklichkeit der Unterdrückung“ ist der resultierende Genozid und die entstandenen Konsequenzen für die 6 Millionen Opfer der Shoah und der Euthanasie.

Die nüchterne Betrachtung und die Aufdeckung des Vorhandenseins eines technischen Fortschritts und dessen Ambivalenz, sollen die Legitimation dieser Arbeit sein. Eine Verherrlichung nachstehender Schilderungen liegt mir fern und ich distanziere mich deutlich von den begangenen Taten und ihren Tätern.

3. Forschungsüberblick

Die NS- Zeit wurde in den letzten 50 Jahren sehr gut analysiert und aufgearbeitet. Quellen, Augenzeugenberichte, Erlasse, Befehle und auch mobile bzw. immobile Sachquellen wurden hierzu erforscht, befragt bzw. ausgewertet. Unbestritten ist jedoch, dass von jeder Art Quelle und hierbei vor allem zur Shoah zu wenige vorhanden sind. Dies ist zum größten Teil den Tätern des Genozides zu verdanken. Mit der Verlagerung der Front von Osten nach Westen und der verbundenen Angst gegenüber der „Roten Armee“, vernichtete die SS die Vernichtungslager der Aktion Reinhard vollständig. Erlasse, Befehle, Lagepläne und ähnliches wurden ebenfalls vernichtet. Den Historikern blieben somit nur die Möglichkeiten der Rekonstruktion der Ruinen oder die Aussagen der wenigen überlebenden Opfer.[12]

Die Euthanasieaktion T4 ist durch den Historiker und Buchautor Ernst Klee in den 1980er Jahren sehr detailliert aufgearbeitet worden. In seinem Standardwerk „Euthanasie im NS Staat“ (1983) arbeitete er neben dem Ablauf der Tötungen von Kranken auch die Tötungsarten und Verschleierungsmethoden des NS- Regimes auf. In der 2010 erschienenen überarbeiteten Ausgabe „Euthanasie im dritten Reich“ arbeitete er neue Erkenntnisse sowie bis dato noch nicht aufgearbeitete Quellen ein. Ebenso fügte er ein weiteres noch weitgehend unerforschtes Kapitel, welches sich mit der Ermordung und Ausschlachtung behinderter Kinder zu „wissenschaftlichen“ Zwecken befasst, in die neuerschiene Auflage ein. Klee berichtet sehr detailliert über die eingesetzten Tötungstechnologien und ihre Erprobung. Hauptaugenmerk gilt hierbei der Euthanasieaktion T4, aber auch die Aktion Reinhard und die Vergasung in den Vernichtungslagern wird gut dokumentiert. Die Schilderungen der Tötungstechnologien sind hierbei chronologisch geordnet und mit zahlreichen Zeugenaussagen untermauert, die Verbindung zu einem technischen Fortschritt der Tötungstechnologien wird nur angedeutet, jedoch nicht explizit angeführt.[13]

Auch Thomas Stöckle befasst sich mit den Tötungen während des T4 Programms. Stöckle ist Mitglied der Gedenkstätte Grafeneck und arbeitet/e die Verbrechen in Grafeneck 1940 auf. In seinem 2002 / 2012 erschienenen Buch „Grafeneck 1940. Die Euthanasie- Verbrechen in Südwestdeutschland“ analysiert er die Tötungen in der Heilanstalt Grafeneck. Hierbei werden vor allem die Planung und der Aufbau der Organisation T4, sowie die Tötungen und Verschleierungen der Taten in den Fokus gerückt. Auch hierbei ist eine technische Steigerung der Technologien ersichtlich, jedoch setzt Stöckle diese nicht in einen Bezug zum technischen „Fortschritt“, deutet diesen aber wie Klee an. Beide Historiker setzen die Krankenmorde in das gleiche Verhältnis zur Shoah und verweisen hierbei vor allem auf die Gemeinsamkeiten und Kontinuitäten der begangenen Verbrechen.[14]

Die Shoah bzw. den Holocaust arbeiteten verschiedene Forscher bzw. Historiker auf. Die Ergebnisse sind neben zahlreichen Monographien, Aufsätzen, wissenschaftlichen Diskursen[15], Zeitschriftenartikel, Augenzeugenberichte, Biographien auch Dokumentarfilme. Zu den renommiertesten Historikern gehören unter anderem Hans Ulrich Wehler, Wolfgang Benz, Barbara Distel, Theodor und Wolfgang Mommsen, sowie Bertrand Perz und Günter Morsch. Diese erforsch(t)en und schildern in verschiedenen Reihen, Schriften, Monographien etc. den Holocaust bzw. die Shoah. Abläufe, Tatsachen, Geschehnisse, Täter und Opfer werden analysiert, dokumentiert und aufgearbeitet. Auch hierbei werden Ideologie, Planungen, Abläufe, Tötungstechnologien und Verschleierungstechniken seitens der SS und KTI[16]dargelegt. Die Autoren gehen hierbei meist chronologisch vor und zeigen ebenso den Ansatz eines technischen „Fortschritts“ im Bezug der Tötungstechnologien. Vor allem das 1983 im Fischer Verlag erschienene Buch „Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas“ zeigt eine detaillierte Übersicht über die begangenen Verbrechen während der Euthanasie und der Shoah.[17]Hierbei werden vor allem Täteraussagen und Erlasse als Quellen herangezogen und ausgewertet. Auch Morsch und Perz geben in ihrer Schriftenreihe eine detaillierte Einsicht in die Verbrechen und den verwendeten Technologien während der Aktion Reinhard.[18]

Die Euthanasie und Shoah gelten als weitgehend erforscht und analysiert, bieten jedoch immer wieder neue Möglichkeiten wissenschaftlicher Diskurse. Hierbei geht es nicht um grundlegend neue Erkenntnisse, eher um eine Verschiedenheit der Begriffsverständnisse. Diese Diskurse sind jedoch Triebfeder der historischen Wissenschaften, um vor allem die NS- Geschichte zu verarbeiten, aufzuklären und nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

4. Der Weg in die Shoah. Eugenik und Euthanasie, Wegbereiter der Shoah.

Der Gedanke der Eugenik ist sicherlich keine Erfindung der Nationalsozialisten im dritten Reich. Diese Idee war zum Ende des 19. Jahrhunderts in zahlreichen Ländern der Welt vertreten. Zu ihr gehörten unter anderem die amerikanische Einwanderungspolitik Ende des 19. Jahrhunderts bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts. Jedoch beschränkten sich die amerikanischen Gesetzgeber zunächst darauf, geisteskranke Männer und Frauen und solche von denen keine selbstständige Lebensführung zu erwarten sei, mit einem Einwanderungsverbot zu belegen. Später folgten in verschiedenen US- Bundestaaten Zwangssterilisationen.[19]Auch in Europa nahmen die Extrempositionen zur staatlichen Steuerung der menschlichen Evolution vor allem in den 20er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts zu. Mit der 1920 veröffentlichten Publikation von Binding und Hoche wurden diese deutlich.[20]In dieser wurden unter anderen drei Gruppen von Menschen unterschieden, welche nach Meinung der beiden Autoren im Sinne der staatlichen Eugenik getötet werden können. Diese möglichen Tötungen betreffen in der erstgenannten Gruppe schwer Verwundete oder Kranke, welche selbst um ihre Tötung baten. Die zweite Gruppe umfasst geistig Behinderte, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um ein angeborenes oder erworbenes Leiden handelt. Die letzte Gruppe beinhaltet Personen, die durch schwere Verletzungen in ein Koma gefallen sind und die im Falle ihres Erwachens mit schweren Behinderungen rechnen müssten.[21]Diese Auffassungen von Binding und Hoche gelten als Vorstufe der später stattfindenden Euthanasie im dritten Reich und warfen zu jener Zeit einen wissenschaftlichen Diskurs auf. Weiterhin mussten sie sich mit heftiger Kritik in ethischer und religiöser Hinsicht auseinandersetzen. Hitler, ebenfalls ein Verfechter der Eugenik, positionierte sich in seinem Buch „Mein Kampf“ ebenfalls für einen staatlichen Eingriff zur Steuerung der menschlichen Evolution.

„Was auf diesem Gebiete heute völlig versäumt wird, hat der völkische Staat nachzuholen. […] Er muß dafür Sorge tragen, daß, nur wer gesund ist, Kinder zeugt; daß es nur eine Schande gibt: bei eigener Krankheit und eigenen Mängeln dennoch Kinder in die Welt zu setzen, doch eine höchste Ehre: darauf zu verzichten. Umgekehrt aber muß es als verwerflich gelten: gesunde Kinder der Nation vorzuenthalten. Der Staat muß dabei als Wahrer einer tausendjährigen Zukunft auftreten, der gegenüber der Wunsch und die Eigensucht des einzelnen als nichts erscheinen und sich zu beugen haben. Er hat die modernsten ärztlichen Hilfsmittel in den Dienst dieser Erkenntnis zu stellen. Er hat, was irgendwie ersichtlich krank und erblich belastet und damit weiter belastend ist, zeugungsunfähig zu erklären und dies auch praktisch durchzusetzen.“[22]

Bereits 1924 nahm Hitler Stellung zur Aufgabe des Staates im Bezug auf die Eugenik. Auch er besaß zu diesem Zeitpunkt Kenntnis über Hoches und Bindings Publikation „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ und greift in seiner Schrift die Gedanken erneut auf. Hitler verweist hierbei auf die Wichtigkeit des gesunden Nachwuchses und dessen Bedeutung für die Gesellschaft. Es sei somit eine staatliche Pflicht diese Forderungen, wenn notwendig, auch per Gesetz durchzusetzen.[23]Seine ethische Wertung beschränkt sich hierbei jedoch nicht auf ein Tabu staatlicher Reglementierungen, sondern auf die Tatsache, die Gesellschaft durch Fortpflanzung behinderter Eltern zusätzlich zu belasten. Diese Behauptungen geschehen jedoch ohne jegliche Heranziehung wissenschaftlicher Grundlagen und Erkenntnisse und dienen lediglich als Hetze gegenüber den Behinderten.[24]

In den nachfolgenden Jahren radikalisierte Hitler seine Sichtweise zunehmend und machte dies auch in der breiten Öffentlichkeit zunehmend publik. Auf dem 1929 stattfindenden Parteitag der NSDAP propagierte er, dass die Geburt von jährlich 1.000.000 Kindern und die zeitgleiche Beseitigung von 700.00 – 800.000 der Schwächsten, im Endergebnis eine Kräftesteigerung zur Folge hat.[25]

Vergleicht man diese zwei Passagen zur „Rassehygiene“ mit den Ergebnissen 1941/42, so kommt man vorzeitig zu dem Schluss, dass zumindest die Eugenik eine Vorstufe der ihr folgenden Euthanasie im dritten Reich darstellt.

Die Euthanasie nahm somit ihre Anfänge im ausgehenden 19. und den Anfängen des 20. Jahrhunderts. Den Forderungen der Eugeniker kam das NS-Regime am 14. Juli 1933, mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, nach.[26]Dieses regelte in den einzelnen Paragraphen und Abschnitten, wer im Sinne des Gesetzes als erbkrank gilt und wer sich einer Zwangssterilisation unterziehen muss. Am 1. Januar 1934 tritt das Gesetz in Kraft, wobei jeder als erbkrank gilt der:

„[…] an folgenden Krankheiten leidet: 1. angeborener Schwachsinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulärem (manisch- depressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz, 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit, 8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung. Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schweren Alkoholismus leidet.“[27]

Das Gesetz entspricht den Forderungen Hitlers, die er bereits 1924 in seinem Buch „Mein Kampf“ postulierte. Man kann somit eine gewisse Kontinuität verzeichnen, welche sich im Zuge der Euthanasie noch deutlicher nachweisen lässt. Im Zuge der „Erbgesundheitsgesetzgebung“, welches vom Innenministerium gefordert und durchgesetzt wurde, radikalisierten sich die Ansichten gegenüber Kranken und Behinderten zunehmend.[28]In zahlreichen Schriften, Plakaten und Reden ist zunehmend von „Volksschädlingen“ die Rede. Behinderte, Kranke, Landstreicher etc. werden öffentlich diffamiert und an den Pranger gestellt. Das wohl bekannteste Plakat zeigt einen „starken blonden Deutschen“ [dieser verinnerlicht in seiner Darstellung die Stereotype eines Ariers], welcher auf seinen Schultern einen Behinderten und einen Landstreicher trägt.[29]Hierbei ist der Behinderte als ein Mensch mit Affengesicht dargestellt. Der Landstreicher verkörpert ebenfalls die Stereotype dieser Gesellschaftsschicht. Diese Karikatur soll symbolisch und somit stellvertretend für das Kräftezehren der gesunden deutschen Gesellschaft stehen. Es soll ausdrücken, dass jeder gesunde Deutsche einen „unnützen Ballast“ mit sich trägt und dieser die Gesellschaft martert und von innen zerstört. Dies macht auch der ökonomische Zusatz deutlich:„Ein erbkranker kostet bis zur Erreichung des 60. Lebensjahres im Durchschnitt 60.000 Reichsmark.“Eine zu dieser Zeit unvorstellbar hohe Summe. Mit dieser Propaganda gelingt es den Nazis Behinderte und Kranke zunehmend aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen und die Bereitwilligkeit der späteren Täter „lebensunwertes Leben“ im Rahmen der Euthanasie T-4 zu vernichten.

4.1. Die Euthanasie und die Entstehung des T-4 Programms

Das T4 Programm sollte das Reich von den Kranken und Behinderten „befreien“. Die nationale Gesundheits-, Sozial- und Rassepolitik bezeichnete diesen Vorgang auch als „Reinigung des Volkskörpers“. Wie bereits angesprochen, erreichten die Nationalsozialisten mit ihrer zunehmenden Propaganda gegenüber den „Andersartigen“ eine zunehmende Radikalisierung, welche ihren Höhepunkt Anfang der 1940er Jahre erreichte. Etabliert hatte sich die Ausgrenzung der Kranken und Behinderten bereits während der Weimarer Republik. Die eingeführte Fürsorge- und Sozialgesetzgebung blockierte nach Auffassung der Eugeniker die natürliche Selektion.[30]Die radikalsten Vorwürfe gegenüber den kranken bzw. behinderten Bevölkerungsteilen gipfelten mit der Schuldzuweisung, dass die Gesunden und Starken während des ersten Weltkrieges [1914-1918] ihr Leben für das Vaterland gaben, währenddessen die Kranken das Land von innen auszehrten. Im Gegensatz zu der gesunden deutschen Bevölkerung bekamen diese in ihren Pflegeeinrichtungen ausreichend zu essen und blockierten im Gegenzug die potenziell benötigten Lazarettbetten.[31]Diese Propaganda nutzten die Nazis und rechtfertigten unter anderem mit dieser die erlassenen Gesetze zur „staatlichen Rassenhygiene“. Im weiteren Verlauf der Radikalisierung wurden die Forderungen nach der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ immer lauter. Ziel des Euthanasiegedankens war die „Reinigung des Volkskörpers“ durch „Heilen und Vernichten“.[32]Durch die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ versprachen sich die Befürworter zum Einen eine Entlastung der öffentlichen Gelder, welches unter anderem durch das Einsparen von Lebensmitteln erreicht werden sollte und zum Anderen sollte dadurch medizinisches Personal freigesetzt und die bisherigen Pflegeanstalten in Lazarette oder Kasernen umgewandelt werden. Nach Auffassung der Nationalsozialisten fand durch die Vernichtung der „nutzlosen Esser“ eine „Heilung der deutschen Gesellschaft“ statt. Diese Absichten des NS- Regimes wurden unter anderem bei den nach Kriegsende stattfindenden Nürnberger Prozessen offengelegt. Viktor Brack, Mitorganisator der Aktion T-4 und Oberdienstleiter des Amts II in der Kanzlei des Führers, sagte im Ärzteprozess folgendes aus:

„Letzten Grundes bezweckte Hitler […] jene Leute auszumerzen, die in Irrenhäusern und ähnlichen Anstalten verwahrt und für das Reich von keinen irgendwelchen Nutzen mehr waren. Diese Leute wurden als nutzlose Esser angesehen, und Hitler war der Ansicht, daß durch die Vernichtung dieser sogenannten nutzlosen Esser die Möglichkeit gegeben wäre, weitere Ärzte, Pfleger, Pflegerinnen und anderes Personal, Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch freizumachen.“[33]

Bereits 1935 zeichnete sich das Schicksal der Behinderten hinter vorgehaltener Hand ab. Reichsärzteführer Wagner trat auf dem NSDAP- Parteitag an Hitler heran und bat ihn um die Ermächtigung zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Hitler lehnte dessen Gesuch mit folgender Begründung ab:

„[…] daß, wenn ein Krieg sein soll, er diese Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde, weil die Befreiung des Volkes von der Last der Geisteskranken im Krieg möglich ist und, wenn alle Welt auf den Gang der Kampfhandlungen schaut […] der Wert des Menschlebens ohnehin minder schwer wiegt.“[34]

Nachdem die Zwangssterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche 1939 ausgesetzt wurden, kam es im Herbst desselben Jahres zu einem Präzedenzfall im Bezug der Euthanasie. Hierbei bat eine Familie um den „Gnadentod“ ihres unheilbaren Kindes. Dem Wunsch der Familie wurde Folge geleistet und im Zuge dessen, dass letzte Tabu gebrochen.[35]Im Oktober 1939 folgte nach zahlreichen Zusammenkünften das Ermächtigungsschreiben zur Tötung „lebensunwerten Lebens“, welches auf den 1. September 1939 zurückdatiert wurde.

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt

sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. gez. Adolf Hitler“[36]

Im Zuge des Schreibens entstand die Behörde und somit die Aktion T4, welche nach ihrem Hauptsitz der Tiergartenstraße 4 in Berlin benannt wurde. Die Aufgabe der Behörde bestand darin, Behinderte und Geisteskranke in den Pflege- und Heilanstalten im Reichsgebiet zu erfassen und zu dokumentieren. Hierzu wurden Melde- bzw. Erfassungsbögen an die einzelnen Einrichtungen verschickt.[37]Diese waren dazu verpflichtet, genaue Angaben über ihre dort stationierten Patienten gegenüber der Behörde T4 zu machen. Zum größten Teil geschah dies mit einer gewissenhaften Sorgfalt. Die zurückgesandten Bögen wurden nun von den „Gutachtern“ am Schreibtisch ausgewertet. Eine kritische Überprüfung der Opfer, geschweige eine Untersuchung, wie es das Ermächtigungsschreiben scheinbar fordert, fand nicht statt. Im eigens angemieteten Bürokomplex wurde von den „Gutachtern“ über Leben und Tod entschieden. Nachdem über die Schicksale der Insassen, mittels Auswertung der Erfassungsbögen entschieden wurde, wurden diese mit Bussen in eine der sechs Euthanasieanstalten gebracht und dort unter Täuschung umgebracht.[38]Die angewandten Massentötungen waren der Beginn der Entwicklung der später in der Shoah eingesetzten Tötungstechnologien. Auch die nachfolgenden beschriebenen Unterorganisationen und ihr eingesetztes Personal sollten sich im späteren Genozid an der jüdischen Bevölkerung gleichen.

4.2. Der organisatorische Aufbau der Zentralbehörde T4

Im Verlauf des Jahres 1939 erhielt Reichsgesundheitsminister Leonardo Conti[39]den Auftrag für die Planung der Aktion T4, durch Hitler selbst. Im Zuge des polykratischen Herrschaftssystems gelang es der KdF[40]das Projekt T4 an sich zu reißen, wodurch Phillip Bouhler mit Planung und Durchführung der Euthanasie verantwortlich war.[41]Neben Bouhler waren ebenso Viktor Brack[42]und Karl Brandt[43]Hauptverantwortliche für die Euthanasieaktionen im Reichsgebiet.

Neben dem Hauptamt II, welches mit der Planung und Durchführung der Euthanasie beauftragt wurde, entstanden vier Unterorganisationen.

1. Die Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG), welche zuständig für die Erfassung und Selektion mittels Fragebögen verantwortlich war. Dieser gehörten neben dem Juristen Dr. Gerhard Bohne und dem Leiter der medizinischen Abteilung Dr. Werner Heyde auch 40[44]„Gutachter“ an, die wie bereits erwähnt am Schreibtisch über Leben und Tod entschieden.[45]
2. Die Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege, welche für die Finanzierung des „Projekts“ verantwortlich war. Diese Organisation schloss als Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern und beschaffte bzw. finanzierte die Tötungsmittel (CO)[46]
3. GEKRAT, die Gemeinnützige Krankentransport GmbH, hatte die Aufgabe die Opfer von den Pflegeheimen in die Tötungsanstalten zu verlegen. Die Transporte wurden von dieser Organisation mit Hilfe von Listen geplant und zusammengestellt. Hierzu wurden graue Omnibusse mit blickdichten Fenstern verwendet. Die GEKRAT unterhielt in jeder Tötungsanstalt eine Transportstaffel.[47]
4. Die ZVST, Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten, welche ab April 1941 ihre Tätigkeit aufnahm, rechnete die „Pflege“- und Transportkosten mit den zuständigen Stellen bzw. den Angehörigen ab. Hierbei wurden Millionengewinne durch Kostenstellung für Pflegetage längst ermordeter Patienten erwirtschaftet.[48]

Da das Vorhaben der Vernichtung lebensunwerten Lebens nicht ohne die Beteiligung staatlicher Stellen durchführbar war, bat man das RMdI um diese. Das Innenministerium sicherte T4 die gewünschte Hilfe zu. Im Zuge dessen, wurde vor allem Herbert Linden wichtigste Schnittstelle zur staatlichen Gesundheitsverwaltung, welche man vor allem zur Erfassung der Kranken benötigte.[49]Somit bestand die Zentraldienststelle T4 aus einem „Expertenteam“, welches durch Hitler mit einer schriftlichen Legitimation zum Töten ausgestattet war. T4 und die mit ihr verbundenen Euthanasiemorde bestanden bis zum 24. August 1941. Der Stopp der Tötungsaktionen war durch verschiedene Faktoren begründet. Die wichtigsten waren die Durchbrechung der Geheimhaltung und die damit verbundene öffentliche Kritik der Kirche und Zivilbevölkerung.[50]

4.3. T4 in Grafeneck

Zu Beginn lässt sich feststellen, dass während der gesamten Euthanasieaktion (1940-1941) sechs Anstalten in Betrieb waren. Hierbei waren stets vier gleichzeitig im Einsatz. In Grafeneck, Brandenburg, Bernburg, Hartheim, Sonnenstein und Hadamar wurden somit 70 273 Menschen umgebracht.[51]

Grafeneck soll in dieser Arbeit stellvertretend für alle Mordanstalten stehen, da sich Ablauf, Tötungstechnologien und Art der Verschleierung in allen Euthanasieanstalten gleichen. Grafeneck war eine der ersten und gilt als eine der am besten erforschten und dokumentierten Euthanasieanstalten im ehemaligen Reichsgebiet.

Die Euthanasieanstalt Grafeneck befand sich wie alle Euthanasieanstalten im ehemaligen Reichsgebiet und liegt im südwestlichen Teil der heutigen Bundesrepublik zirka 70 km südlich von Stuttgart.[52]Das ehemalige Barockschloss wurde im Oktober 1939 zur Tötungsanstalt umgebaut und im Januar 1940 in Betrieb genommen. Zur Tarnung bekam die Euthanasieanstalt den Beinamen Anstalt A.[53]Mit Schranken und Schildern, welche die Aufschrift „Achtung Seuchengefahr“ trugen, versuchte man das abseits vom Verkehr liegende Schloss gegenüber den Blicken der Zivilbevölkerung zu sichern.[54]Im Zuge der Umbauarbeiten errichtete man unter anderem Untersuchungs- und Vergasungsräume, sowie ein Krematorium mit mehreren Öfen. Bereits während der Planungs- und Umbauphase im Herbst 1939 waren die anzuwendende Tötungstechnologie und die sich anschließende Verschleierung der Morde, seitens der T4 Organisation festgelegt worden. Diesen Fakt belegt unter anderem die Aussage des Heizers Anton Fabian. Er bezieht sich auf die Umbauarbeiten im Herbst 1939.

„Ich stellte auch fest, daß in einem Kellerraum des Schlosses Druckgasflaschen gelagert wurden […]. Die Gaskammer war erst im Bau.“[55]

In der Anstalt A kamen während ihres einjährigen Betriebes 9839 Menschen ums Leben.[56]

4.3.1. Die angewandten Tötungstechnologien zu Beginn der Euthanasie

Bereits nach dem Erlass des „Euthanasiebefehls“ suchte man nach einem geeigneten Tötungsmittel für die späteren Opfer. Während der durchgeführten „Kindereuthanasie“ kamen bereits verschiedene Tötungsarten in Betracht. So experimentierte man in verschiedenen Pflegeanstalten mit verschiedenen Technologien, welche zur Verfügung standen. In der bayerischen Pflegeanstalt Eglfing - Haar, ließ man die Kinder zum Beispiel systematisch verhungern, jedoch impliziert die Aussage des Lehrers Ludwig Lehner, der im Herbst 1939 eine Führung durch besagte Anstalt erhielt, dass auch bereits mit anderen Technologien experimentiert worden sei, diese jedoch augenscheinlich zu einem Interesse seitens der Auslandspresse führen würden.

„Nach dem Besuch einiger anderer Krankenstationen führte uns der Anstaltsleiter mit Namen Pfannmüller in eine Kinderstation. […] Diese Geschöpfe stellen für mich als Nationalsozialisten nur eine Belastung unseres gesunden Volkskörpers dar. Wir töten nicht durch Gift, Injektionen usw., da würde die Auslandspresse und gewisse Herren in der Schweiz nur neues Hetzmaterial haben. Nein, unsere Methode ist viel einfacher und natürlicher, wie Sie sehen. Bei diesen Worten zog er unter Beihilfe einer mit der Arbeit in dieser Station betrauten Pflegerin ein Kind aus dem Bettchen. Während er das Kind wie einen toten Hasen herumzeigte, konstatierte er mit Kennermine und zynischem Grinsen: Bei diesem z.B. wird`s noch 2-3 Tage dauern […]. Weiterhin erklärte der Mörder dann, daß nicht plötzlicher Nahrungsentzug angewandt werde, sondern allmähliche Verringerung der Rationen“[57]

Dieser Akt des Mordens erscheint grausam und qualvoll, zudem dauert diese Tötungsart im Hinblick auf die bevorstehenden systematischen Massentötungen zu lange. [Zeile 9-11] Dadurch, dass es bei der 1939 beginnenden Kindereuthanasie an Systematik fehlte und dadurch einzelne Opfer auch ohne Einverständnis der Eltern getötet wurden, befürchtete man durch eine systematische Verabreichung von Giftinjektionen ein Aufsehenerregen. [Zeile 4-5] Einzelne „wenige“ Tötungen ließen sich durch die Tötungsart des Verhungerns leichter vertuschen bzw. erklären. Man benötigte in dieser frühen Phase der Euthanasie noch kein Gift, welches massenmordtauglich war.

Im weiteren Voranschreiten der Euthanasie bemühte man sich eine geeignete Tötungstechnologie zu finden, welche in erster Linie das gewünschte Ergebnis liefert, den schnellen Tod „lebensunwerten Lebens“ herbeizuführen. Aus diesem Grund experimentierte man mit verschiedenen „Lösungen“. So wurde neben Giftinjektionen auch eine Vergasung der Opfer durch CO in Erwägung gezogen.[58]Die erste Probevergasung auf deutschem Boden wurde wahrscheinlich Anfang Januar 1940 in Brandenburg/Havel durchgeführt. Es bleibt festzuhalten, dass diese Aktion nicht dazu gedacht war das Tötungsmittel festzulegen, da wie bereits auf Seite 21 erwähnt, die Gaskammer in Grafeneck bereits im Bau war.[59]Diese Probevergasung sollte wahrscheinlich die Effizienz des gewählten Mittels gegenüber anderen zur Schau stellen und die ersten Vergasungsärzte in ihre bevorstehende Aufgabe einweisen. In den nachfolgenden Aussagen wird der Verlauf der Probetötung durch die Täter beschrieben und die Effizienz der angewandten Tötungstechnologien besonders herausgestellt.

„Es wurden zwei Versuche an Geisteskranken ausgeführt: Zunächst wurde an einer Gruppe von höchstens 6 Patienten ein Injektionsversuch mit zwei pharmakologischen Mitteln durchgeführt. Bei dem einem handelte es sich bestimmt um eine sehr hohe Dosis von Morphium-Skopolamin – das andere Mittel weiß ich nicht mehr, es war mir auch fremd. Die Injektionen wurden durch Dr. Brandt und Conti gegeben, die Patienten starben nur langsam und es ist möglich, wie mir ganz schwach vorschwebt, daß die Injektionen wiederholt werden mußten. An einer Gruppe von zehn, allerhöchstens aber fünfzehn - die Zahl liegt mehr bei zehn – Geisteskranken wurde dann ein Vergasungsversuch mit CO durchgeführt. Die technische Einleitungsanlage war für mich nicht sichtbar. Ich weiß wirklich nicht, wer das Gas eingeleitet hat.“[60]

Diese Aussage macht sichtbar, dass es sich hierbei nicht um eine [Probe-] Vergasung sondern vielmehr um eine Demonstrationsvergasung handelte. Durch das Verabreichen der Injektionen, welche scheinbar ergebnislos verliefen, sollte die im Anschluss stattfindende Vergasung ihre Vorteile, bezogen auf Ökonomie und Effizienz, demonstrieren. Diese lagen vor allem in der Zeitersparnis, dem Kostenfaktor und dem anonymisierten Tötungsvorgang. Die Vorteile dieser gewählten Tötungstechnologie werden im direkten Vergleich mit der zuvor angewandten Methode des „Verhungernlassens“ und der direkten Injektion von Giften sichtbar. Durch die bevorstehende bzw. geplante systematische Vernichtung der körperlich- und geistig Kranken, war diese Form der Effizienzsteigerung und somit der „Fortschritt“ auch notwendig. Jedoch bedurfte der Einsatz dieser Tötungstechnologie auch einer völlig neuen Art der Verschleierung, um die bereits erwähnte negative Auslandsberichterstattung zu umgehen. Dies wird im Punkt 4.3.4. genauer dargelegt. Im Zuge der 1949 vorgenommenen Vernehmungen der Euthanasietäter vor Gericht, beschreiben diese einen scheinbar weiteren Vorteil des CO-Gases, welches ihre Wahl der angewandten Technologie bekräftigte. So schilderte der Angeklagte Richard von Hegener die Gaskammer und die Vergasung, welche in allen Euthanasieanstalten identisch waren folgendermaßen:

„Es befand sich ein völlig neu errichteter Zementraum, in den zur Beobachtung der Aktion ein schmales Schaufenster eingelassen war. Es wurden in meiner Gegenwart etwa 30 Kranke nur in Anstaltskleidung hereingeführt, die auf den Bänken in dem Raum ohne irgendwelchen Widerstand ruhig Platz nahmen. Der Raum wurde geschlossen und der zuständige Chemiker, Dr. Becker, ließ CO-Gas in den Raum. […] Nach 2-3 Minuten sah ich, wie einzelne Kranke langsam in sich zusammensanken, d.h. ganz offensichtlich ohne jede Krampfäußerungen die Besinnung verloren. Bereits nach etwa 5 Minuten schienen sämtliche Kranke in diese Art Schlaf versunken. […] Nach einer halben Stunde wurde die Zulassung von Gas eingestellt […] und deren sicherer Tod durch einen Arzt festgestellt.“[61]

Hegener beschreibt während seiner Vernehmung den Tod der Opfer als völlig schmerzlos und vergleicht diesen mit einem sanften Einschlafen. Tatsächlich berufen sich die T4 Funktionäre auf eine humanere Art des Tötens durch CO-Gas.[62]Diese Annahme ist sicherlich perfide, denn häufig kam es zu Widerstand seitens der Opfer, welche gewusst hatten, was ihnen bevorsteht. Hegener beschreibt in seiner Aussage ebenso den Vorteil dieser Technologie gegenüber den vorher erprobten. So erwähnt er unter anderem, dass dieses Gas geruch- und geschmacklos ist und somit die Patienten nicht wüssten, was ihnen geschieht. So blieben diese bis zu ihrem Tod völlig ruhig. Ebenso macht er darauf aufmerksam, dass der Akt der Bewusstlosigkeit und somit der völligen Schmerzfreiheit im Gegensatz zu den zuvor stattgefundenen Injektionen nach 2-3 Minuten eintritt, was ebenso als „humaner Fortschritt“ angesehen werden könnte. Diese Auffassung vertrat ebenso Brandt.[63]

4.3.2. Die Tötungstechnologie in Grafeneck

Wie bereits erwähnt, waren die Vergasungsräume in allen Euthanasieanstalten identisch. So verfügte auch Grafeneck über einen solchen, der im Folgenden näher beschrieben wird:

„Der Raum der Gaskammer war schätzungsweise 4x5m groß. An den Wänden und in der Mitte des „Baderaumes“ standen einfache Holzbänke. Der Boden war mit einem Lattenrost bedeckt, wie es in Brausebaderäumen üblich ist.“[64]

Der 20m² große Vergasungsraum verfügte über keine Fenster und hatte eine Tür, welche luftdicht verschlossen werden konnte. Alle Vergasungsräume wurden während der Euthanasie als Baderäume getarnt, um die Opfer heimtückisch in die Irre zu führen. Grafeneck verfügte über einen Vergasungsraum, der zu Beginn des Betriebs zirka 30-40 Personen auf einmal fassen konnte. Da die Euthanasie in ihrem Verlauf immer mehr an Systematik und Routine gewann, wurde der Vergasungsraum durch das Versetzen einer Wand vergrößert, um eine höhere Auslastung zu erreichen. Somit konnten nun 75 Patienten auf einmal getötet werden und in Grafeneck wurden fortan drei graue Omnibusse der GEKRAT dauerhaft stationiert, welche zusammen ebenfalls 75 Personen fassen konnten.

„Zu Anfang konnten in den Vergasungsraum etwa 30-40 Personen auf einmal verbracht werden, später wurde der Vergasungsraum noch vergrößert, das heißt ein Stück der sogenannten Kleiderablage wurde noch hinzugenommen, indem man die Mauer versetzt wurde. Der neue Vergasungsraum konnte einen ganzen Transport in Höhe von 75 Personen etwa aufnehmen.“[65]

Nach den Schilderungen eines Pflegers wurde mit dem neuen Vergasungsraum die Tötungseffizienz gesteigert. Nun konnten in kürzerer Zeit noch mehr Menschen getötet werden, was nüchtern betrachtet einen ökonomischen Fortschritt bedeutete.

Der Vergasungsraum in Grafeneck befand sich in einer ehemaligen Remise, welche 1939 zu diesem umgebaut wurde. Das Gebäude war in drei Räume unterteilt. In der Mitte befand sich der nun auf 48m² vergrößerte Vergasungsraum, welcher eine Höhe von 2,75m aufwies. An der linken Wand besaß dieser Raum ein Sichtfenster, durch das der Vergasungsarzt die Tötungen beobachten konnte. An der hinteren Wand befanden sich Ventilatoren, welche nach der Vergasung das CO schneller hinausbefördern sollten. Der Grund hierbei lag in der Zeitersparnis, da man den Vergasungsraum nach der Tötung nicht sofort ohne Schutzmaske betreten konnte. In dem Vergasungsraum verlief unter den wandseitigen Holzbänken ein Stahlrohr, welches zahlreiche Löcher hatte. Dieses war durch ein Rohrnetz mit dem linken Nebenraum verbunden, in dem sich die mit Kohlenmonoxid gefüllten Flaschen befanden. Durch ein Handrad konnte der zuständige Vergasungsarzt die Ventile der Flaschen öffnen, so dass das Gas durch erwähntes Rohrleitungssystem in den Nebenraum gelangte. Nach zirka 15 Minuten waren alle Insassen tot und die Ventilatoren wurden nun zur Entlüftung eingesetzt.[66]Der rechts gelegene Raum diente als Entkleidungsraum. In diesem befanden sich Holzbänke und Kleiderhaken, wobei die Opfer im Vorfeld darauf hingewiesen wurden, sich ihre Hakennummer zu merken.[67]

Stöckle und auch Klee beziehen sich bei ihren Beschreibungen der Vergasungsräume auf die Aussagen der Täter. Diese zeigen ebenfalls dass die eingesetzte Technik in allen Euthanasieanstalten gleich waren.

Horst Schuhmann, Vergasungsarzt in Grafeneck und Sonnenstein[68]:

„Die Bedienung erfolgte durch ein Handrad, das mit einem Druckmesser verbunden war. Anhand des Druckmessers konnte man nun die Gaszufuhr regulieren“[69]

Georg Renno, Vergasungsarzt in Hartheim[70]:

„Den Hahn aufzudrehen war ja auch keine große Sache. Umschweifiger Unterweisungen bedurfte es nicht.“[71]

Bodo Gorgaß, Vergasungsarzt in Hartheim, Sonnenstein und Hadamar[72]:

„Die Gaszuführung war in den scheinbaren Wasserrohrleitungen; es waren mehrere Zuführungen, die waren angebohrt.“[73]

Aquilin Ullrich, Vergasungsarzt in Brandenburg[74]beschreibt den Vorgang nüchtern:

„Die gesamte Dauer des Tötungsvorgangs nach Schließung der Türen des Vergasungsraumes und Öffnung des CO-Ventils betrug etwa 20 Minuten, wie ich mich heute zu erinnern glaube. Dann wurde zunächst der Ventilator angelassen und das Gas abgesaugt unter gleichzeitiger Zufuhr von Außenluft. […] Der Zufluß des Gases wurde abgestellt, sobald der beobachtende Arzt keine Bewegung mehr in dem Vergasungsraum feststellte.“[75]

Diese Täteraussagen bezeugen, dass in jeder der Mordanstalten dieselbe Technik zum Einsatz kam und nahezu die gleiche Bauweise der Vergasungsräume vorhanden war. Der Tötungsvorgang an sich war durch das Bedienen eines Handrades nicht nur relativ einfach, sondern auch durch die räumliche Trennung gegenüber vorangegangener Tötungstechniken zunehmend anonymisiert worden. Die psychologische Belastung der Täter wurde dadurch erheblich gesenkt. Dies bedeutete in einer nüchternen Betrachtung eine „Arbeitserleichterung“ und somit einen Fortschritt für die Täter.

4.3.3. Organisation und Ablauf der Aktion T 4 in Grafeneck

Nachdem die Patienten der überwiegend süddeutschen Heil- und Pflegeanstalten[76]mittels der Fragebögen erfasst und über ihr Schicksal in der Berliner Zentrale entschieden wurde, stellte die GEKRAT die erforderlichen Transportlisten zusammen. Diese wurden an die betreffenden Pflegeanstalten verschickt, damit diese die Patienten für die Verlegung vorbereiten konnten. Neben diesen wurde ebenfalls ein Schreiben mit Anweisungen beigegeben. In diesem war enthalten, wie mit den Patienten, ihren Krankenakten und ihrer persönlichen Habe verfahren werden sollte. So sollten neben der Personal- und Krankenakte, auch die noch vorhandenen Geldbeträge, Wertgegenstände und das persönliche Eigentum an die Transportgesellschaft übergeben werden, was im Zuge der Euthanasie an den Staat überging. Durch diesen Vorgang bereicherte man sich nach der Tötung an den Opfern und deren Angehörigen. Weitere Anweisungen gaben Aufschluss, wie mit den Patienten verfahren werden sollte. So sollten die Geisteskranken mit einem Klebestreifen zwischen den Schulterblättern gekennzeichnet werden und unruhige verhaltensauffällige Patienten im Vorfeld mit den entsprechenden Medikamenten ruhiggestellt werden, um einen reibungslosen Transport zu gewährleisten. Zu diesem gehörte ebenfalls, dass die Anstaltsleitung dafür verantwortlich war, dass kein Patient über Messer oder ähnliche gefährliche Gegenstände verfügte. Auch diese Maßnahme sollte dazu dienen, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.[77]

Bei der stattfindenden Verlegung von den verschiedenen Heilanstalten nach Grafeneck wurde die eigene Transportstaffel Grafenecks mit ihren drei Bussen eingesetzt, wobei diese eine Kapazität von zirka 75 Patientenplätzen hatten. Während des Transports wurden diese durch zwei Pfleger begleitet, welche meist weiße Anstaltskittel trugen. Dies sollte den Anschein einer medizinischen Untersuchung wecken. „Gekratfahrer“ Tobie Schramm beschreibt die Transporte im Nachfolgenden:

„Jedem Omnibus wurden zwei Pflegekräfte beigegeben. Bei männlichen Patienten waren das Krankenpfleger, bei weiblichen Krankenschwestern. Gewalttätige Kranke konnten durch eine an den Sitzen angebrachte Vorrichtung angeschnallt werden. […]“[78]

Die Beigabe von den erwähnten Pflegern und auch die Möglichkeiten der Fixierung innerhalb der Busse waren für einen reibungslosen Transport unumgänglich. Ehemalige „Gekratfahrer“ schilderten gewaltbereite Patienten, die sich dem Transport wiedersetzten. „Die Leute haben im Bus auch geschrien. Eine Frau hat mir einen Schlag auf das Auge versetzt.“[79]Es wird auch berichtet, dass Kranke die Scheiben im Bus zertrümmerten. Durch das Widersetzen der Anstaltspatienten kam es vermehrt zum Einsatz körperlicher Gewalt seitens des „Pflegepersonals“.[80]

Nachdem die Busse die Anstalt Grafeneck erreichten, hielten diese in einem von der Außenwelt abgeschotteten Bereich. Das „Pflegepersonal“ von Grafeneck nahm die Patienten in Empfang und führte diese sofort zur Entkleidungskammer. Direkt im Anschluss der Entkleidung wurden die Patienten gemessen, fotografiert und gewogen.

„Die ankommenden Kranken wurden von dem Schwesterpersonal in Empfang genommen, ausgezogen, gemessen, fotografiert, gewogen und dann zur Untersuchung gebracht.[…]“[81]

Nach dieser Prozedur wurden die Opfer einzeln zur ärztlichen Untersuchung gebracht, hierbei wurden die Patienten jedoch nicht richtig untersucht, sondern lediglich die Akten durch die Ärzte gesichtet, um im Anschluss der Vergasung eine natürliche und plausible Todesursache zu fingieren.[82]Auch wurden bereits hier die Patienten markiert, welche Goldzähne oder Brücken besaßen, um diese nach der „Desinfektion“ leichter und schneller zu finden. Nach der „Untersuchung“ wurden die Opfer wieder in den Aufnahmeraum geführt und von dort zusammen in die Gaskammer.[83]Im Anschluss der Vergasung wurden die Leichen der Opfer „gefleddert“. Hierbei brach man, wie bereits angedeutet, das vorhandene Zahngold heraus. Dieses wurde von der KdF vereinnahmt und vom KTI Berlin vorgeschmolzen, bevor es an die DEGUSSA verkauft wurde.[84]Desweiteren wurden einige Leichen oder Leichenteile an verschiedene Universitäten zu „Studienzwecken“ überführt. Mehrheitlich wurden die Opfer im angrenzenden Krematorium verbrannt. An einem Tag wurde in etwa ein Transport „behandelt“. Dieser entspricht der Menge von zirka 75 Personen.

4.3.4. Verschleierung der Aktion T4 in Grafeneck

4.3.4.1. Täuschung der Opfer

Die Täuschung der Opfer begann bereits mit der Verlegung in die Mordanstalten. Bereits im Vorfeld belog man diese um sie zu beruhigen. So wurde ihnen unter anderem erzählt, dass diese Ausflüge machten oder zu einer Untersuchung fahren würden. In den Euthanasieanstalten angekommen mussten sich die Opfer, wie bereits angesprochen, entkleiden[85]und im Anschluss eine „ärztliche Untersuchung“ über sich ergehen lassen.[86]Auch hierbei wurde den Opfern der wahre Zweck verschwiegen. Nach der fadenscheinigen Untersuchung sammelte man die Patienten in einem separaten Raum und führte sie gemeinsam zu der Vergasungskammer. Diese war ebenfalls baulich so errichtet worden, dass die Opfer gezielt über die wirkliche Absicht der Täter getäuscht wurden. Dies begann mit der Aufschrift: „Brausebad“. Das Schild war so angebracht, dass es die Opfer sofort sahen und die eingeteilten Schwestern ihnen mitteilten, dass sie „jetzt gebadet werden“.[87]Desweiteren bekamen die Patienten Seife und Handtücher vom „Pflegepersonal“.[88]Die Gaskammer selbst war so eingerichtet, wie es für ein Brausebad dieser Zeit typisch war. So befanden sich in ihrem Inneren verschiedene Holzbänke, der Boden war mit hölzernen Lattenrosten ausgekleidet und von der Decke hingen Brausetüllen herab. Dass es sich hierbei um tote Leitungen handelte, blieb den Opfern bis zum letzten Augenblick verborgen. Auch die eigentliche Gaszufuhr wurde geschickt getarnt. Diese verliefen [vgl. 4.3.2] unter den Holzbänken und waren schlecht zu erkennen.[89]Durch die baulichen Maßnahmen der gesamten Tötungsanlage in Verbindung mit dem Pflegepersonal, welches die Opfer verbal beruhigte und täuschte, erzielte man einen meist geordneten und ruhigen Ablauf der Tötungsaktionen. Sicherlich gab es vereinzelt Patienten, die aktiv Widerstand leisteten, diese wurden im Vorfeld ihrer Vergasung „besonders behandelt“. Man spritzte besonders erregten Patienten entweder ein Beruhigungsmittel oder führte diese mit Gewalt in den Vergasungsraum.[90]Bei letzteren bestand jedoch die Gefahr, dass diese bei den anderen Patienten ebenfalls Unruhe, Unsicherheit und Widerstand schüren würden.

4.3.4.2. Verwischung der Spuren

Nach dem Vergasungsakt wurden die Leichen auf Bahren durch das eingeteilte Pflegepersonal aus dem Vergasungsraum gebracht. Den gekennzeichneten „Goldzahnträgern“ wurden diese entfernt und im Anschluss gemeinsam mit den anderen Leichen in einem Schuppen aufgetürmt. Eine Ausnahme boten hierbei die zur Sektion bestimmten Toten. Diese wurden in einen extra Raum gebracht, in dem man ihnen anschließend die Gehirne für universitäre Studien entnahm. Im Verbrennungsschuppen befanden sich drei fahrbare Öfen, welche mit Rohöl beheizt wurden. „Die Öfen hatten eine Öffnung von 60 mal 40 Zentimeter und besaßen eine spezielle Einschiebevorrichtung und Kamine.“[91]Die Abdeckungen der Öffnungen hatte man kurz nach ihrer Inbetriebnahme entfernt, da diese durch die Hitze sonst zu heiß geworden wäre. Wegen der vielen Toten reichte die Kapazität der drei Öfen kaum aus, so dass man in der Regel drei bis vier Leichen gemeinsam in einem Ofen verbrannte.[92]Diese Verfahrensweise führte man auch in Hartheim durch. So schilderte der Leichenverbrenner Vinzenz Nohel:

„[…] Die Heizanlage war mit einer sog. Pfanne, die aus dem Ofen herausgenommen werden konnte, ausgestattet. Auf dieser Pfanne wurden die Toten gelegt, und so, wie bei einem Backofen, in die Heizanlage eingeschoben und abgelegt. Je nach der Anzahl der Toten haben wir zwei bis zu acht Tote verbrannt. Der Ofen wurde mit Koks beheizt. […]“[93]

Der einzige Unterschied, der sich zwischen den beiden Anstalten ergab, war die Befeuerungsmethode der Öfen. In Grafeneck wurden diese mit Öl befeuert und in Hartheim mit Koks. Der nennenswerte Unterschied, der sich hieraus ergibt, ist die höhere Verbrennungstemperatur von Koks. Diese begünstigt im Umkehrschluss eine schnellere Verbrennung der Leichen. Die Umbaumaßnahmen in Schloss Hartheim begannen im März 1940.[94]Zu dieser Zeit war Grafeneck schon drei Monate in Betrieb, so dass zu Recht die Annahme besteht, dass man hier bereits die Erfahrungen der Grafenecker Tötungsanstalt einfließen ließ und im Zuge dessen bauliche Veränderungen der Öfen vornahm. Dies bedeutet einen technischen bzw. auch einen ökonomischen Fortschritt innerhalb der Euthanasiephase. Die Verfahrensweise der Vergasung und der anschließenden Beseitigung der Spuren waren jedoch identisch.[95]

Nach der Verbrennung wurde die Asche gesammelt und nicht verbrannte Knochenstücke in die Knochenmühle gegeben. Das Knochenmehl wurde mit der Asche versetzt, welche in Urnen abgefüllt wurde. In jede Urne wurden in etwa drei Kilo gegeben. Diese wurden in einem (eigens) speziell eingerichteten Raum gelagert. Sicherlich wurde und konnte im Zuge der Abfüllung nicht darauf geachtet werden, welche Asche in welche Urne kam. Den Hinterbliebenen wurde der Totenschein durch das Sonderstandesamt Grafeneck per Post ausgehändigt. Auf diesem wurde die Todesursache fingiert, welche sich meist an das „Untersuchungsergebnis“ der „Aufnahmeuntersuchung“ anglich. Die Asche der Hinterbliebenen wurde an die zuständigen Friedhofsämter verschickt.[96]Natürlich zog diese Verschleierung einen gewaltigen Verwaltungsapparat nach sich, was den Nachteil von vielen Mitwissern mit sich brachte. Doch nicht diese brachten das dunkle Geheimnis der Mordanstalten ans Tageslicht, sondern vermehrte Fehler bei der Ausstellung der Sterbeurkunden und die Häufungen der Todesnachrichten nach der Verlegung der Patienten. Nachdem die Kirche öffentliche Kritik[97]gegen das Euthanasieprogramm äußerte, stellte man dieses offiziell im Sommer 1941 ein.[98]

[...]


[1]Dörner, Bernward: Der Holocaust. Die „Endlösung der Judenfrage“. Seite 87ff. In: Vorurteil und Genozid. Ideologische Prämissen des Völkermords. Hrsg.: Wolfgang Benz. Böhlau Verlag Wien 2010.

[2]vgl. Benz, Wolfgang: Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Band 3 Begriffe, Theorien, Ideologien. De Gruyter Verlag Berlin 2010, Seite 78.

[3]vgl. Klee, Ernst: „Euthanasie“ im dritten Reich. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Fischer Verlag Frankfurt am Main 2010.

[4]vgl. Grimm, Christian: Netzwerke der Forschung. Die historische Eugenikbewegung und die moderne Humangenomik im Vergleich. Logos Verlag Berlin 2011, Seite 143.

[5]vgl. Hilberg, Raul: Die Quellen des Holocaust. Entschlüsseln und Interpretieren. Fischer Verlag Frankfurt am Main 2002.

[6]Theodor W. Adorno, deutscher Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker und Komponist, 1903–1969.

[7]Lotter, Konrad: Fortschritt. Seite 9 ff. In: Widerspruch. Fortschritt. Münchener Zeitschrift für Philosophie. Heft 54. München 2011. http://www.widerspruch.com/artikel/54-all/54-all.pdf aufgerufen am 01. Mai 2014.

[8]ebd.

[9]van der Pot, Johann Hendrik Jacob: Die Bewertung des technischen Fortschritts. Eine systematische Übersicht der Theorien. Band 1. Van Gorcum und Comp Assen Niederlande 1985, Seite 148.

[10]vgl. Meiners, Reinhard: Entwicklung der Technik und Fortschritt der Gesellschaft. Seite 35f. In: Widerspruch. Fortschritt. Münchener Zeitschrift für Philosophie. Heft 54. München2011.http://www.widerspruch.com/artikel/54-all/54-all.pdf aufgerufen am 01. Mai 2014.

[11]vgl. Beck, Frederik: Nietzsches Fortschrittskritik- Implikationen für politische Theologie. Seite 216. In: Nietzsche, Darwin und die Kritik der politischen Theologie. Nietzscheforschung Band 17. Akademieverlag Berlin 2010.

[12]vgl. Hilberg, Seite 13-56.

[13]vgl. Klee, Seite 1-17.

[14]Stöckle, Thomas: Grafeneck 1940. Die Euthanasie- Verbrechen in Südwestdeutschland. Silberburg Verlag Tübingen 2012.

[15]vgl. Goldhagendebatte. Goldhagen, Daniel: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust. Goldmann Verlag 2000. Daniel Goldhagen wurde vor allem für seine drei Thesen von führenden Historikern kritisiert. Diese waren unter anderen, das bei den Deutschen ein eliminatorischer Antisemitismus vorhanden sei und somit ein gesamtgesellschaftlicher Antisemitismus in Deutschland herrscht, sowie das im deutschen Reich die radikalsten Antisemiten herrschten und auch die technischen Möglichkeiten für eine Vernichtung der Juden vorhanden waren. Folglich konnte ein solches Verbrechen nur von den Deutschen begangen werden.

[16]KTI ist die Abkürzung für Kriminaltechnisches Institut Berlin. Diese Behörde wurde unter anderen mit der technischen Entwicklung der „Vergasungswagen“ beauftragt.

[17]Kogon, Eugen; Langenbein, Hermann; Rückert, Adalbert u.a.: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Eine Dokumentation. Fischer Verlag Frankfurt am Main 1986.

[18]vgl. Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011.

[19]Hirschinger, Frank: „Zur Ausmerzung freigegeben“ Halle und die Landesheilanstalt Altscherbitz 1933-1945. Böhlau Verlag Köln 2001,Seite 33ff.

[20]Binding, Karl; Hoche, Alfred: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Felix Meiner Verlag Leipzig 1920.

[21]Benzenhöfer, Udo: Der gute Tod? Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe. Vandenhoeck & Ruprecht Verlag Göttingen 2009, Seite 89-93.

[22]Hitler, Adolf: Mein Kampf. In: Hirschinger, Frank: „Zur Ausmerzung freigegeben“ Halle und die Landesheilanstalt Altscherbitz 1933-1945. Böhlau Verlag Köln 2001, Seite 40.

[23]Zeile 8-11.

[24]Zeile 1-5.

[25]Hirschinger, Seite 40.

[26]Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. 14. Juli 1933. In: Österreichische Nationalbibliothek. ALEX historische Rechts- und Gesetzestexte online. http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19330004&seite=00000529&zoom=2. Aufgerufen am 08. Mai 2014.

[27]Klee, Seite 39f.

[28]Innenminister Joseph Goebbels litt selbst an einem Klumpfuß, wobei dieser im Kommentar des Sterilisationsgesetzes ausführlich genannt wird. vgl. Klee, Seite 45.

[29]Plakat "Hier trägst du mit" Ausstellungsplakat des Reichsnährstandes, abgebildet in: Stöckle, Thomas: Grafeneck 1940. Die Euthanasie – Verbrechen in Südwestdeutschland. Seite 25.

[30]Hierbei bezog man sich auf den darwinistischen Gedanken.

[31]Stöckle, Seite 23ff.

[32]ebd., Seite 26.

[33]Stöckle, Seite 27.

[34]Müller, Roland: Krankenmord im Nationalsozialismus: Grafeneck und die "Euthanasie" in Südwestdeutschland : eine Tagung der Bibliothek für Zeitgeschichte, der Gedenkstätte Grafeneck und des Stadtarchivs Stuttgart am 26. Januar 2000, Seite 31. vgl. dazu auch: Kogon, Eugen; Langenbein, Hermann; Rückert, Adalbert u.a.: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Fischer Verlag Frankfurt am Main 1986, Seite 28f.

[35]Klee, Seite 81.

[36]Till, Bastian: Furchtbare Ärzte. Medizinische Verbrechen im dritten Reich. Beck`sche Reihe 1113, Beck Verlag München 2001, Seite 50.

[37]Klee, Seite 90-93

[38]vgl. Till, Seite 50f.

[39]Leonardo Conti war Reichsgesundheitsführer, Staatssekretär und Leiter der Abteilung Gesundheitswesen im Reichsministerium des Inneren

[40]KdF ist die Abkürzung für Kanzlei des Führers. Phillip Bouhler (1899-1945) war Chef der Kanzlei des Führers und Hauptverantwortlicher für T-4.

[41]Kepplinger, Brigitte: „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ im Nationalsozialismus: „Die Aktion T 4.“ In: Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011, Seite 80-81.

[42]Viktor Brack war Oberdienstleiter des Hauptamts II, welche als zentrale Dienststelle mit der Planung der Krankenmorde beauftragt war.

[43]Dr. med. Karl Brandt wurde im Ermächtigungsschreiben Hitlers neben Bouhler als Verantwortliche für das Euthanasieprogramm ernannt wurden. Brandt war unter anderen der Begleitarzt des Reichskanzlers.

[44]Kepplinger, Seite 83.

[45]Stöckle, Seite 33.

[46]Klee, Seite 122.

[47]Stöckle, Seite 33f.

[48]Friedländer, Henry: The origins of Nazi. Genocide from Euthanasia to the final solution. USA 1995, Seite 73f.

[49]Kepplinger, Seite 81f.

[50]vgl.: Bischof Clemens August Graf von Galen: Eine Predigt gegen das Morden. In: Informationen zur politischen Bildung Nr. 316 / 2012. Bundesministerium für politische Bildung / izpb. Seite 35.

[51]Kepplinger, Seite 84.

[52]Die Euthanasieanstalt Hartheim lag hierbei in der Ostmark, dem annektiertem Österreich.

[53]Kogon, Eugen; Langenbein, Hermann; Rückert, Adalbert u.a., Seite 34.

[54]Klee, Seite 134ff.

[55]Stöckle, Thomas: Grafeneck. Der Aufbau der Vernichtungsanstalt. Versuch einer Chronologie. In: Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011, Seite 103.

[56]Kepplinger, Seite 84.

[57]Erklärung Lehner vom 30.03.1947, Nbg. Dok. NO- 863. In: Klee, Seite 89f.

[58]Kogon, Eugen; Langenbein, Hermann; Rückert, Adalbert u.a., Seite 46f.

[59]Das Tötungsmittel CO wurde bereits bei einer Sitzung 1939 festgelegt. Hierbei spielten die Empfehlungen und Gutachten der KTI Berlin eine entscheidende Rolle. Die KTI bekräftigte in der Sitzung mehrmals die Effizienz des Giftes und das sie in der Lage wären, dieses in großen Mengen zur Verfügung zu stellen. In: Ley, Astrid: Massentötung durch Kohlenmonoxid. Die „Erfindung“ einer Mordmethode, die „Probevergasung“ und der Krankenmord in Brandenburg/Havel. In: In: Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011, Seite 91f.

[60]Vernehmung des Angeschuldigten Prof. Dr. Werner Heyde vom 12.10. bis 22.12.1961, GStA Frankfurt/Main 4 VU 3/61-Js 17/59, HHStA Wiesbaden, 631a/86, Bl. 71ff., hier Bl. 175. In: Ley, Astrid: Seite 96.

[61]Abschrift eines Auszugs aus einer undatierten Vernehmungen des Angeschuldigten Richard von Hegener durch den OStA Schwerin 1949, St. KS. 190/49, BArch Ludwigsburg, B 162/1602, Bl. 72-74, hier Bl. 73. In: Ley, Astrid: Massentötung durch Kohlenmonoxid. Die „Erfindung“ einer Mordmethode, die „Probevergasung“ und der Krankenmord in Brandenburg/Havel. In: In: Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011, Seite 96.

[62]Lifton, Robert Jay: Ärzte im Dritten Reich. Klett-Cotta Verlag Stuttgart 1996, Seite 82.

[63]ebd.

[64]Stöckle, Thomas: Grafeneck. Der Aufbau der Vernichtungsanstalt. Versuch einer Chronologie. In: Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011, Seite 105.

[65]BA- Außenstelle Ludwigsburg, Ordner Euthanasie. In: Stöckle, Thomas: Grafeneck 1940. Die Euthanasie – Verbrechen in Südwestdeutschland. Seite 114f.

[66]Stöckle, Thomas: Grafeneck. Der Aufbau der Vernichtungsanstalt. Versuch einer Chronologie. Seite 105.

[67]Stöckle, Thomas: Grafeneck 1940. Die Euthanasie – Verbrechen in Südwestdeutschland. Seite 68-71.

[68]Klee, Seite 592.

[69]Aussage Schuhmann vom 17.05.1968, Js 18/67 GStA Ffm. In: Klee, Seite 145.

[70]Klee, Seite 585.

[71]Aussage Renno vom 03.02.1965, Js 18/67 GStA Ffm. In: Klee, Seite 145.

[72]Klee, Seite 559.

[73]Aussage Gorgaß vom 24.02.1947 im Hadamar-Prozess. In: Klee, Seite 145.

[74]Klee, Seite 599.

[75]Aussage Ullrich vom 07.09.1961, Js 15/61 GStA Ffm. In: Klee, Seite 145.

[76]In Grafeneck wurden vornehmlich Patienten aus dem südwestlichen Raum „behandelt“.

[77]Klee, Seite 131f.

[78]Aussage Tobie Schramm Untersuchungsgefangener Nr. 583 am 11.01.1948 an den UR in Berlin-Moabit Grafeneck Verfahren In: ebd. Seite 139.

[79]Maierhuber am 25.09.1969 im Prozess gegen Renno, Ks 1/69. In: Klee, Seite 140.

[80]Klee, Seite 140.

[81]Margot Räder- Großmann am 07.06.1948 vor dem AG Meiningen, 4 AR 34/48. In: Klee, Seite 142.

[82]Stöckle, Seite 113.

[83]Kogon, Eugen; Langenbein, Hermann; Rückert, Adalbert u.a., Seite 47.

[84]Klee, Seite 147.

[85]Die Patienten sollten sich ihre Kleidernummer merken, damit sie nach dem Duschen diese schneller finden.

[86]Das Untersuchungszimmer war bis in das kleinste Detail wie eine Arztpraxis eingerichtet.

[87]Klee, Seite 144.

[88]Kogon, Eugen; Langenbein, Hermann; Rückert, Adalbert u.a., Seite 48.

[89]Stöckle, Thomas: Grafeneck. Der Aufbau der Vernichtungsanstalt. Versuch einer Chronologie. Seite 105.

[90]Klee, Seite 144.

[91]Stöckle, Seite 72.

[92]Stöckle, Thomas: Grafeneck. Der Aufbau der Vernichtungsanstalt. Versuch einer Chronologie. Seite 106.

[93]Aussage Vinzenz Nohel vom 04.09.1945, Vg 10 Vr 2407/46 LG Linz. In: Klee, Seite 146f.

[94]Schwanninger, Florian: Hartheim 1940-1944. In: Neue Studien zu Nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung. Hrsg.: Günter Morsch und Bertrand Perz unter Mitarbeit von Astrid Ley. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Band 29. Metropol Verlag Berlin 2011, Seite 119.

[95]vgl. Klee, Seite 144ff. und Schwanninger, Seite 121-124. Und Stöckle, Seite 112-115.

[96]Stöckle, Seite 115-128.

[97]vgl. Bischof Clemens August Graf von Galen: Eine Predigt gegen das Morden. In: Informationen zur politischen Bildung Nr. 316 / 2012. Bundesministerium für politische Bildung / izpb, Seite 35.

[98]ebd. Seite 36.

Ende der Leseprobe aus 129 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung der Tötungstechnologien zu Beginn und während der Shoah. Technisch ein Fortschritt, ethisch ein Rückschritt
Untertitel
Eine nüchterne Betrachtungsweise der angewandten Tötungstechnologien und deren Entwicklungen
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Wirtschafts- und Innovationsgeschichte)
Veranstaltung
Oberseminar
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
129
Katalognummer
V412610
ISBN (eBook)
9783668636859
ISBN (Buch)
9783668636866
Dateigröße
1052 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Holocaust, Shoah, Genozid, Euthanasie
Arbeit zitieren
Stefan Sebastian Bahn (Autor:in), 2014, Die Entwicklung der Tötungstechnologien zu Beginn und während der Shoah. Technisch ein Fortschritt, ethisch ein Rückschritt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412610

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