Nationale Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Abschlüssen von Gebietskörperschaften


Seminararbeit, 2014

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Doppik
2.1. Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz und die Standards staatlicher Doppik
2.2 Landesbezogene Doppik-Vorschriften
2.3 Handelsgesetzbuch als Referenzmodel
2.3.1 Statische und dynamische Verweise in das Handelsrecht
2.3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung und Bilanzierung (GoöB)

3 Der Gesamtabschluss
3.1 Handelsrechtliche Grundlagen
3.1.1. Aufstellungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten
3.1.2. Einbeziehung in den Konsolidierungskreis
3.2 Landesrechtliche Grundlagen
3.2.1 Gemeindeverordnungen und Kommunalverfassungen, Haushaltsverordnungen
3.2.2 Deutscher Rechnungslegungsstandard

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb.1 Haushaltsreformen auf Länder- und Kommunalebene 3

Abb.2 Übersicht über wichtige Ordnungen und Systematiken des kommunalen Rechnungswesens

Abb.3 Ansatz und Bewertungsunterschiede nach HGB vor und nach dem BilMoG 6

Abb.4 Rechtsgrundlagen zur Aufstellung von kommunalen Gesamtabschlüssen und die Aufstellungsvorschriften in kommunalen Haushaltsverordnungen 12

Nationale Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Abschlüssen von Gebietskörperschaften S. C. Schneider

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

1.1 Problemstellung

Die Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens schreitet voran. Es gibtderzeit kaum eine Kommune in Deutschland, die sich nicht mit den Auswirkungen derBeschlüsse der Innenministerkonferenz zu dieser Reform auseinander setzt. Mit demHaushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz wurde die Möglichkeit der Einführung derDoppik statt Kameralistik eröffnet. Kritisch zu beurteilen ist allerdings die Tatsache,dass die Gebietskörperschaften die Wahl zwischen Doppik, erweiterter Kameralistikund Kameralistik haben. Die Länderregelungen geben einerseits größere Spielräume zurAusgestaltung des Produkthaushalts und ermöglichen stärkere Ausrichtung an dieörtlichen Bedürfnisse, anderseits verhindern sie die Transparenz und die unmittelbareVergleichbarkeit der öffentlichen Verwaltungen. Als Folge entsteht ein Durcheinanderverschiedener Systeme, die unter anderem zu Unterschieden bei der Erstellung derJahresabschlüsse von Gebietskörperschaften im Allgemeinen und bei der Erstellungvon Gesamtabschlüssen im Besonderen führen.

Diese Arbeit erläutert die nationalen Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Abschlüssen von Gebietskörperschaften und hinterfragt kritisch ihre Auswirkung auf das Gesamtbild, das im öffentlichen Bereich auf der nationalen Ebene entsteht.

1.2 Gang der Untersuchung

Zunächst werden im zweiten Kapitel die rechtlichen Rahmenbedingungen der Doppikskizziert. Es geht um das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz, die Standardsstaatlicher Doppik und die landesbezogenen Doppik-Vorschriften. Nachfolgend wirddas Handelsgesetzbuch als Referenzmodel für das Neue Kommunale Haushalts- undRechnungswesen dargestellt, dabei wird auf die statische versus dynamischeÜbernahme der HGB-Normen eingegangen. Am Ende des zweiten Kapitels werdenErweiterungen, Einschränkungen und Modifikationen der Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung und Bilanzierung beschrieben. Das dritte Kapitel dieser Arbeit beschäftigtsich mit dem Gesamtabschluss. Es werden die handelsrechtlichen und dielandesrechtlichen Grundlagen für die Aufstellung erläutert. Am Ende werden dieErgebnisse der Untersuchung im Fazit zusammengefasst.

Nationale Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Abschlüssen von Gebietskörperschaften S. C. Schneider

2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Doppik

2.1. Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz und die Standards staatlicherDoppik

Mit dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) vom 31 Juli 2009wurde neben der kameralen Haushaltswirtschaft die Einführung der Doppik ermöglicht.Die doppelte Buchführung soll vor allem Haushaltsplanung, Steuerung, Buchführungund Rechnungswesen öffentlicher Gebietskörperschaften (darunter sind Bund, Länder,Gemeinden und Gemeindeverbände zu verstehen1) modernisieren. DasHaushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert die Grundsätze für das Haushaltsrecht aufder Bundes- und Landesebenen, die durch Bundeshaushaltsordnung (BHO) undLandeshaushaltsordnungen (LHO) übernommen, ergänzt und konkretisiert werden.Gemäß § 1a Abs. 1 HGrG besteht auf der Länderebene seit 2010 ein Wahlrechtzwischen Kameralistik und Doppik. Länder, die sich für die Doppik entschieden haben,müssen seit dem 24.10.2012 die Standards staatlicher Doppik (SsD) verpflichtendanwenden, die vom nach § 49a HGrG eingerichteten Gremium zur Standardisierungstaatlichen Rechnungswesens erarbeitet wurden und der Gewährleistung derEinheitlichkeit in den verschiedenen Haushaltssystemen dienen sollen. Diese Standardsbasieren auf den handelsrechtlichen Vorschriften, wobei letztere teilweise mit demVerweis auf die Besonderheiten öffentlicher Haushalte modifiziert übernommenwurden.

Allerdings bestehen auf der Landes- und Gemeindeebenen zusätzlich spezielleHaushaltsverfassungen, die für ein heterogenes Bild sorgen, da die landesspezifischeSichtweisen bezüglich solcher Aspekte wie Terminologie, Fristen oderBefreiungsmöglichkeiten sich unterscheiden.2 Die folgende Tabelle gibt eine Übersichtüber die Unterschiede, die zwischen den gesetzlichen Grundlagen auf Landes- undKommunalebene bestehen und für etliche Uneinigkeiten verantwortlich sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Haushaltsreformen auf Länder- und Kommunalebene;

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Lorson et al. (2014): S. 55.

2.2 Landesbezogene Doppik-Vorschriften

Im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Modernisierung des kommunalenHaushalts- und Rechnungswesens hat die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) Textentwürfe und Empfehlungen zur Umsetzung durch Rechtsvorschriften der Länder erlassen. Auf dieser Grundlage wurden landesbezogene Ordnungen und Verwaltungssystematiken herausgegeben, deren Übersicht in der folgenden Tabelle dargestellt ist:3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Übersicht über wichtige Ordnungen und Systematiken des kommunalen Rechnungswesens; Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an von Känel (2011): S. 6.

2.3 Handelsgesetzbuch als Referenzmodel

2.3.1 Statische und dynamische Verweise in das Handelsrecht

Gemäß § 73 Abs. 1 der BHO auf der Bundesebene und § 35 HGrG auf der Landesebeneist über das Vermögen und die Schulden Buch zu führen oder ein anderer Nachweis zuerbringen. Das nähere regeln einzelne Landeshaushaltsordnungen undGemeindeshaushaltsverordnungen. Als Referenzmodell für das Neue KommunaleHaushalts- und Rechnungswesen dienen an erster Stelle die Regelungen im DrittenBuch des HGB. Bei der Erstellung des Einzel- bzw. des Gesamtabschlusses können sichdie Bundesländer auf die Regelungen des HGB i. d. F. vor oder nach demBilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beziehen und die Gesetze wörtlich odermodifiziert übernehmen. Problematisch ist, dass das HGB mit dem Inkrafttreten desBilMoG im April 2009 wesentliche Änderungen erfahren hat, die unter anderemAnsatz- und Bewertungsvorschriften sowie die Konzernrechnungslegung betreffen.

In einigen Bundesländern verweist der Landesgesetzgeber ausdrücklich auf diehandelsrechtlichen Regelungen vor Inkrafttreten des BilMoG, d. h. die Änderungen imHGB werden nicht berücksichtigt (statischer Verweis). In anderen Bundesländern fehltein solcher Verweis und es muss noch geklärt werden, ob der ein statischer oder ein dynamischer Verweis (Änderungen im HGB ab Inkrafttreten des reformierten Haushaltsrechts sind zu beachten) beabsichtigt wurde.4

In der folgenden Tabelle sind Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach HGB vor und nach dem BilMoG gegenübergestellt. Die EGHGB Übergangsregelungen werden lediglich bei Rückstellungen für Pensionen berücksichtigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Vgl. Nowotny (2009): S. 33.

2 Vgl. Lorson et al. (2014): S. 55; Vgl. Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (abgerufen am 15.05.2014).

3 Vgl. Känel (2011): S. 6.

4 Vgl. Adam et al. (2012): S. 320.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Nationale Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Abschlüssen von Gebietskörperschaften
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
19
Katalognummer
V412561
ISBN (eBook)
9783668636408
ISBN (Buch)
9783668636415
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nationale Rechnungsgrundlagen, öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen, Kameralistik Doppik, Gebietskörperschaften, Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesätz
Arbeit zitieren
Svetlana Charlotte Schneider (Autor:in), 2014, Nationale Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Abschlüssen von Gebietskörperschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412561

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