Fair Value Accounting und die Finanzkrise. Inwiefern besteht ein Zusammenhang?


Seminararbeit, 2017

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. BESONDERHEITEN DER BILANZIERUNG VON BANKEN
2.1 HGB-Bilanzierung der Banken
2.2 IFRS-Bilanzierung der Banken
2.3 Umstellung der Bankbilanzierung auf das Fair Value Accounting ..

3. GRUNDLAGEN ZUM FAIR VALUE ACCOUNTING
3.1 IFRS 13
3.2 IAS 39

4. ZUSAMMENHÄNGE ZWISCHEN FAIR VALUE ACCOUNTING UND DER FINANZKRISE
4.1 Mögliche Wechselwirkungen zwischen Fair Value Accounting und der Finanzkrise
4.2 Argumente gegen eine mögliche Wechselwirkung
4.3 Diskussion

5. MAßNAHMEN ZUR BESEITIGUNG DER DEFIZITE BEIM FAIR VALUE ACCOUNTING

6. SCHLUSS

LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNG 1: FAIR VALUE HIERARCHIE

ABBILDUNG 2: DAS BEWERTUNGSKONZEPT FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

1. EINLEITUNG

Das Hauptziel der internationalen Rechnungslegung ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für Interessenten mittels Aufstellung der Abschlüsse. Die Globalisierung der Wirtschaft führte nicht nur dazu, dass Unternehmen plötzlich einem weltweiten Konkurrenzkampf ausgesetzt waren, sondern löste auch eine Neuorientierung auf Ebene der Rechnungslegung aus. Insbesondere die HGB-Bilanzierung, die bemerkenswert mit seiner Bestrebung nach dem Gläubigerschutz ist, wurde mit der Neuorientierung in eine andere Richtung gelenkt. Um eine Vereinheitlichung auf internationaler Ebene zu schaffen, erließen die IASB neue Regelungen und Standards, welche übernational übernommen und in nationale Rechnungslegungsvorschriften miteingebaut wurden.

Mit der Neuorientierung tauchte auch eine neue Bewertungsvorschrift namens Fair Value Accounting auf. Das Fair Value Accounting sammelte insbesondere zu Krisenzeiten und auch nach der Krise große Aufmerksamkeit und ist heutzutage in mancher Auffassung als „der Krisenverstärker“ bekannt. Insbesondere in der Bankenbranche ist das Fair Value Accounting eine sehr vorsichtige und mit schlechten Erfahrungen basierende Thematik. Doch wie kann eine Bewertungsvorschrift, die mit der Intention eingeführt wurde die Rechnungslegung zu internationalisieren, zu einer weltweiten Finanzkrise führen? Oder ist dies nur eine leere Behauptung?

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Grunde genommen genau mit diesem Thema. Inwiefern ein Zusammenhang zwischen dem Fair Value Accounting und der Finanzkrise besteht, ist dabei der rote Faden derArbeit.

Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es erstmal einer klaren Einführung in die Thematik der Rechnungslegung bzw. Bilanzierung. Da diese die Basis für das Verständnis des Fair Value Accounting bilden. Deswegen werden im zweiten Kapitel zuerst die Besonderheiten der Bilanzierung bei Banken vorgestellt. Dabei ist es notwendig die Merkmale und Unterschiede der beiden Rechnungslegungssysteme HGB und IFRS klar darzustellen. Anschließend wird die Umstellung der Rechnungslegungssysteme auf das Fair Value Accounting näher betrachtet.

Das dritte Kapitel dient zum Grundverständnis über das Fair Value Accounting und dessen Ziel und Zweck für die Rechnungslegung. Dazu werden Grundlagen und die Regelungen zum Fair Value Accounting wiedergegeben und näher erläutert.

Nachdem die Grundlagen behandelt wurden und ein Überblick über die Thematik geschaffen werden kann, wird im vierten Kapitel die Fragestellung „Inwiefern ein Zusammenhang zwischen dem Fair Value Accounting und der Finanzkrise besteht?“ aufgegriffen und ausführlich diskutiert. Ob ein Zusammenhang besteht und wenn ja, welche Auswirkungen sie hatte, sind die Grundlagen des vierten Kapitels. Dazu werden auch beide Positionen zum Fair Value Accounting aus der Debatte dargelegt. Ob das Fair Value Accounting als „Krisenverstärker“, „Ursache“ oder „Stopper“ angesehen werden kann wird vorgestellt.

Im Anschluss folgt im fünften Kapitel die getroffenen Maßnahmen der Standardsetter in Krisenzeiten, um gegen die Krise zu lenken. Wie die Standardsetter auf die Krise reagiert haben und wie der spätere Verlauf zur Beseitigung von Defiziten beim Fair Value Accounting durchlief, werden dargelegt. Zum Schluss werden wesentliche Erkenntnisse im sechsten Kapitel zusammengefasst. Die Fragestellung „Inwiefern ein Zusammenhang zwischen dem Fair Value Accounting und der Finanzkrise besteht“ wird noch einmal aufgegriffen und beantwortet.

2. BESONDERHEITEN DER BILANZIERUNG VON BANKEN

Die Rechnungslegung zeichnete sich in den letzten 40 Jahren mit einer bemerkenswerten Umstellung aus. Aufgrund der Harmonisierungsbestrebungen der Rechnungslegung wurden bestimmte Anpassungen der HGB-Bilanzierung an die internationale Rechnungslegung vorgenommen. Um im angemessenen Umfang die Vergleichbarkeit zu schaffen, und die Unterschiede der beiden Rechnungslegungssysteme möglichst zu reduzieren.[1]

Das Bestreben nach dem Ziel entscheidungsrelevante Informationen für Interesssenten möglichst zeitnah und treffgenau bereitstellen zu können,[2]führte zur häufiger Veränderung und Anpassung der Rechnungslegungsstandards. So ist eine Abwendung vom traditionellen Konzept der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten hin zur Fair Value Bewertung zu erkennen.[3]Der International Accounting Standards Board (IASB) begründet den Wandel vom traditionellen Konzept der historischen Anschaffungskosten zur Fair Value Bilanzierung mit der Zielsetzung der IFRS, entscheidungsnützliche Informationen für Investoren zur Verfügung zu stellen und der übergeordneten Generalklausel der Fair Presentation.[4]Ein weiteres Argument für die Notwendigkeit der Einführung des Fair Values war, dass die historischen Anschaffungskosten keine ausreichende Informationsvermittlung über den aktuellen Wert und den Risiken der Finanzinstrumente wiedergeben.[5]

Die Einführung des Fair Values führte auf Ebene der Bankbilanzierung zu auffallenden Umstellungen bzw. Neuregelungen. Dabei unterscheidet sich die HGB-Bankbilanzierung ohnehin schon von der Bilanzierung der Nicht-Banken, infolgedessen bestehen auch in diesem Bereich erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Anwendung des Fair Values.[6]Die Intention des Gesetzgebers die Rechnungslegung den IFRS-Anforderungen anzupassen, ist eine Modernisierung des Bilanzrechts hervorzurufen und das Informationsniveau der Handelsbilanz anzuheben.[7]

Bei Kreditinstituten sind die Aufgaben und Funktionen der externen Rechnungslegung im Grunde genommen identisch mit dem der Unternehmen. Sie dienen dazu den „externen“ Adressaten bzw. Unternehmensexternen Informationen zu übermitteln. Dabei ist die Informationsvermittlung bei Kreditinstituten für die Kapitalgeber am nützlichsten. Die Verfügung Stellung der Informationen soll die Unsicherheit der Kapitalgeber in Bezug auf die künftigen Erträge der Kapitalanlage und hinsichtlich des Verhalten der Bankleitung kompensieren. Aus diesem Grund soll die Rechnungslegung mit der Informationsvermittlung den Kapitalgebern bei Ihren Entscheidungen behilflich sein. Informationen werden in verschiedenen Phasen „pre-decision“ und auch „post decision“ benötigt, die die Entscheidungsbildung der Kapitalgeber künftig erheblich beeinflussen. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen stehen den Investoren zur Informationsbeschaffung nur der Jahresabschluss zur Verfügung, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens darstellt. Auch die Kapitalgeber, die an Einlagengeschäften bei Kreditinstituten interessiert sind haben den Jahresabschluss der Kreditinstitute zur Verfügung. Denn gemäß der Vorschrift in § 340a HGB sind alle Kreditinstitute, die das Einlagengeschäft betreiben und mehrere Kapitalgeber haben, dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, gleichgültig ihrer Größe und Rechtsform.

Beide Rechnungslegungssysteme HGB und IFRS zeichnen die Informationsvermittlung als eine ihrer wesentlichen Zielsetzungen aus. Jedoch stellt die Gewichtung und Bedeutung der Informationsvermittlung für beide Systeme einen großen Unterschied dar. Während im Handelsbilanzrecht die Ausschüttungsbemessungsfunktion die erste Priorität darstellt, weist die Informationsvermittlung in der internationalen Rechnungslegung eindeutig den Vorrang.[8]

Deutlich zu erkennen ist, dass die beiden Rechnungslegungssysteme zwar dieselbe Zwecksetzung haben, jedoch bedingt die unterschiedliche Priorisierung eine voneinander abweichende Bewertungsvorschrift.[9]Im Folgenden werden die Zwecke und Ziele der beiden Rechnungslegungssysteme separat dargestellt und miteinander verglichen. Anschließend erfolgt in Kapitel 2.3 die Umstellung der Bankbilanzierung bei der Einführung des Fair Value Accounting.

2.1 HGB-Bilanzierung fürBanken

Im vierten Abschnitt des dritten Buches des HGB (§§ 340-340o HGB) sind die besonderen Bilanzierungsgesetze für Kreditinstitute niedergelegt. Jedoch gelten für Kreditinstitute primär die Bilanzierungsvorschriften, welche für alle Unternehmen verbindlich sind, sofern die Spezialgesetze keine abweichenden Regelungen aufweisen.[10]

Die HGB-Bilanzierung verfolgt das primäre Ziel des Gläubigerschutzes. Die Gläubiger sollen vor eventuellen Vermögensverlusten geschützt werden. Die Realisierung dieses Hauptziels lehnt sich an die Ausschüttungsbemessungsfunktion der Jahresüberschussermittlung an. Um das Ausfallrisiko der Gläubiger möglichst gering zu halten ist ein geringer Jahresüberschuss bedingt. Durch die Restriktion des Ausschüttungspotenzials kann das Unternehmen seine Eigenkapitalanteile steigern und somit einen geringeren Jahresüberschuss ausweisen. Infolgedessen zeichnet das Unternehmen einen sicheren Jahresabschluss auf, der das Risiko für die Kapitalgeber reduziert.

Zwecks dieser Zielsetzung müssen alle Aktiva zum niedrigen und alle Passiva zum höheren Wert angesetzt werden. In diesem Fall spielt das Vorsichtsprinzip eine besondere Rolle, denn auf ihr basieren die Bewertungsvorschriften der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die besondere Bedeutsamkeit des Vorsichtsprinzips lässt sich dadurch begründen, dass Banken jeglichen Risiken ausgesetzt und ihre Tätigkeiten aus diesem Grund vertrauensempfindlich sind. Die Regelung für den Ausweis der Aktiva sind so festgelegt, dass Vermögenswerte bei der Erstbewertung stets zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Dabei zeichnen die Anschaffungskosten die Obergrenze für die Folgebewertung dar, d.h. der weitere Wertansatz darf die Anschaffungskosten nicht übersteigen. So dürfen nicht realisierte Gewinne aufgrund des Realisationsprinzips nicht angesetzt werden. Wohingegen noch nicht realisierte Verluste erfolgswirksam berücksichtigt werden müssen. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden wegen des Imparitätsprinzips unterschiedlich behandelt.[11]Angesichts der vorliegenden Bewertungsprinzipien ist zu erkennen, dass die Rechnungslegung kein tatsächliches Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermittelt. Der Grund dafür ist, dass Banken stille Reserven bilden dürfen und sie zudem erhebliche Bewertungsspielräume besitzen.

Dies ist ein besonderer Kritikpunkt der HGB-Bilanzierung, welches mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) verändert und an die IFRS-Vorschriften angepasst wurde. Somit wurde in die HGB-Bilanzierung für Banken die Fair-Value-Bewertung eingefügt.[12]

2.2 IFRS-Bilanziernng für Banken

Im Gegensatz zur HGB-Bilanzierung verfolgen die IFRS Abschlüsse das Hauptziel der Informationsvermittlung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, aber auch über die Entwicklung bzw. Veränderungen im Zeitablauf. Gläubiger bzw. Kapitalgeber sollen ausreichend mit Informationen versorgt werden, um ihnen die Entscheidungsbildung zu erleichtern. Zu erkennen ist, dass der IFRS sich eher investorenorientiert bewegt als das HGB mit seinen Schutzgedanken der Gläubiger.

Infolgedessen nimmt die Entscheidungsnützlichkeit bei IFRS-Abschlüssen eine ausschlaggebende Rolle ein, während das Vorsichtsprinzip eine sekundäre Bedeutsamkeit aufweist. Das Vorsichtsprinzip ist bei der IFRS als ein Unterpunkt der qualitativen Anforderungen der Verlässlichkeit vorzufinden. Ergo ist das Ausüben von Ermessensspielräumen unter besonderer Sorgfalt und Vorsicht durchzuführen. Unter Beachtung des Vorsichtsprinzips sind bei der Ausübung von Ermessensspielräumen, der Wert anzulegen, der sich an dem aktuellen Tag ergibt, sodass keine stillen Reserven gebildet werden.[13]

Da gemäß den IFRS-Regelungen die Informationsversorgung der Investoren als Primat im Vordergrund der Zielsetzung des externen Rechnungswesens steht, ist eine Differenzierung der Bewertungsgrundsätze von Banken und Unternehmen bzw. Nicht-Banken nicht notwendig. Zumal beide dieselben Zielsetzungen im externen Rechnungswesen verfolgen. Für die Erstellung eines IFRS-Jahresabschlusses sind eine Menge von IAS-Standards zu erwägen, dabei ist die Gesamtheit der Standards branchenübergreifend. Aus diesem Grund sind für Banken keine Spezialgesetze, wie in der HGB-Bilanzierung, vorzufinden.[14]

Die Bilanz einer Bank setzt sich größtenteils aus Finanzinstrumenten zusammen. So nimmt die IAS 32 Regelung eine bedeutende Rolle für die Bankbilanzierung nach IFRS ein. Die IAS 32 regelt die branchenübergreifende Ausweis- und Offenlegungspflichten der Finanzinstrumente. In Bezug auf die Finanzinstrumente ist die IAS 39 der wichtigste Standard für Banken, obwohl dieser Standard branchenunabhängig wirksam ist. Die IAS 39, welche im dritten Kapitel ausführlich aufgegriffen wird, behandelt den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten. Dabei wird der mixed measurement approach bei der Bewertung der Finanzinstrumente angewandt. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte bzw. Schulden sowohl zu Anschaffungskosten, als auch zum Fair Value bilanziert werden können. Entscheidend ist dafür die Halte- und Bewertungsabsicht der Finanzinstrumente.[15]

2.3 Umstellung derBankbilanziernng auf das Fair Value Accounting

Nachdem die Unterschiede der beiden Rechnungslegungssysteme HGB und IFRS bei Banken dargestellt wurden, folgt die Einführung des Fair Values in die Bankbilanzierung und die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die IFRS. Erkennbar ist, dass die HGB-Bilanzierung aufgrund der ihrer vorliegenden Bewertungsvorschriften kein tatsächliches Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermittelt. Angesichts der Bestrebung nach dem Ziel des Gläubigerschutzes, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten, welche keine zutreffenden Informationen für die Kapitalgeber darstellen. Somit ist die Informationsfunktion nur teilweise erfüllt. Beide Wertmaßstäbe der Anschaffungskosten und der Fair Value Bewertung stehen in Bezug auf die bessere Erfüllung der Informationsfunktion sich gegenüber.[16]

Mit dem BilMoG wurde die Fair-Value-Bewertung in das Handelsbilanzrecht eingeführt, umso die Informationsfunktion zu verbessern. Für Banken bedeutete dies, dass künftig die Handelsbestände zum aktuellen Marktpreis angesetzt werden. Mit der Fokussierung auf die Informationsfunktion, rückte das Vorsichtsprinzip nicht in Vergessenheit. Sie ist trotz der neuen Bewertungsvorschriften als eine Prise erhalten geblieben. Bei Bewertung der Handelsbestände zum Fair Value, muss wegen dem Vorsichtsprinzip einerseits gern.

[...]


[1]Vgl. Torabian (2010), S. 10.

[2]Vgl. Pellens et. al (2008), S. 279 f.

[3]Vgl. Strouhal et. al (2009), S. 490.

[4] Unter dem Fair Presentation werden die wahrheitstreue und glaubwürdige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Zahlungsströme verstanden.; Vgl. Pellens et. al (2008), S. 279 f.; Schildbach (2015), S. 1 ff.

[5]Vgl. Wagenhofer (2009), S. 186.

[6]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 797.

[7]Vgl. Torabian (2010), S. 15.

[8]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 798 f.

[9]Vgl. Torabian (2010), S. 30 f.; Hartmann-Wendels (2010), S. 797.

[10]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 802.

[11]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 822 f.

[12]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 800.

[13]Vgl. Torabian (2010), S. 30.

[14]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 801.

[15]Vgl. Hartmann-Wendels (2010), S. 845 f.

[16]Vgl. Torabian (2010), S. 31 f.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Fair Value Accounting und die Finanzkrise. Inwiefern besteht ein Zusammenhang?
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
25
Katalognummer
V412551
ISBN (eBook)
9783668636446
ISBN (Buch)
9783668636453
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fair, value, accounting, finanzkrise, inwiefern, zusammenhang
Arbeit zitieren
Emine Simsek (Autor:in), 2017, Fair Value Accounting und die Finanzkrise. Inwiefern besteht ein Zusammenhang?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412551

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