Kants Einteilung der Urteile


Hausarbeit, 2005

22 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Begrifflichkeiten
1. Was sind Urteile?
2. Was heißt Urteilskraft?
3. Urteilskraft bei Kant
3.1. KrV
3.2. KdU

III. KrV
1. Analytische und synthetische Urteile
1.1. Verhältnis von Subjekt- und Prädikatbegriff
1.2. Erweiterung der Wissens
2. A priori und a posteriori
2.1. A priori
2.2. A posteriori
3. Einteilung der Urteile
4. Kants Beispiele für die Urteilsformen
4.1. Analytische Urteile a priori
4.2. Synthetische Urteile a posteriori
4.3. Synthetische Urteile a priori

IV. KdU
1. Bestimmende und reflektierende Urteilskraft
1.1. Die bestimmende Urteilskraft
1.2. Die reflektierende Urteilskraft
2. Rolle der Zweckmäßigkeit
2.1. Exkurs: Was bedeutet Zweckmäßigkeit?
2.2. Zweckmäßigkeit bei Kant
3. Unterteilung der reflektierenden Urteilskraft
3.1. Ästhetische Urteilskraft
4. Das Prinzip der Zweckmäßigkeit
4.1. Subjektive Zweckmäßigkeit
4.2. Objektive Zweckmäßigkeit

V. Zusammenfassung

VI. Bibliographie
1. Primärliteratur
2. Sekundärliteratur
3. Nachschlagewerke

I. Einleitung

In meiner Hausarbeit möchte ich Kants Einteilung der Urteile und der Urteilskraft erläutern.

Dazu werde ich das System der Urteile in der Kritik der reinen Vernunft[1] erstellen. Dafür sollen die Begriffe analytisch, synthetisch, a priori und posteriori geklärt werden.

Der anschließende Teil ist der Kritik der Urteilskraft[2] gewidmet. Der Urteilskraft kommt die Aufgabe zu zwischen Gegensätzen zu vermitteln. Wodurch das möglich ist, und welche verschiedenen Arten der Urteilskraft es gibt, soll im zweiten Teil der Arbeit untersucht werden.

II. Begrifflichkeiten

1. Was sind Urteile?

Der Begriff Urteil bestimmt „wahrheitsdifferente Sätze, die behauptet, bestritten, begründet, bewiesen, angenommen, vermutet, vorausgesetzt, hinzugedacht usw. werden können [...] In einem Urteil wird immer ein Sachverhalt zum Ausdruck gebracht, d.h. eine Bestimmung dessen gegeben, was der Fall ist; dies ist der Grund der Wahrheitsdifferenz von Urteilen, d.h. der Grund dafür, daß sie entweder wahr oder falsch sind.“[3] Dabei liefert es eine Bejahung oder Verneinung einer mit zwei Begriffen gebildeten Aussage. Diese Begriffe sind Subjekt und Prädikat, aus denen Urteile zusammengesetzt werden.

2. Was heißt Urteilskraft?

Der Begriff des Sensus Communis steht in enger Verbindung zum Begriff der Urteilskraft. Seit dem ersten Auftreten des Wortes im 17.Jahrhundert spielt die Fähigkeit des Urteilens eine große Rolle, und steht in Zusammenhang mit der Diskussion der Geschmackslehre.[4]

Hans-Georg Gadamer beschreibt in dem Abschnitt Urteilskraft seines Buches Hermeneutik I die Geschichte des Begriffes Urteilskraft im 18.Jahrhundert.

Die Urteilskraft soll „ein Besonderes unter ein Allgemeines [...] subsumieren, etwas als Fall einer Regel [...] erkennen“[5]. Als Fähigkeit kann sie nicht erlernt werden, sondern muss „von Fall zu Fall geübt werden“[6]. Deshalb gehört sie nur zu den niederen Erkenntnisvermögen.

Alexander Gottlieb Baumgarten schreibt in seiner Metaphysica von 1739: „Was die Urteilskraft erkennt, ist das sinnlich-Individuale, das Einzelding, und was sie am Einzelding beurteilt, ist seine Vollkommenheit bzw. Unvollkommenheit.“[7] Er führt im Zusammenhang mit der sinnlichen Erkenntnis ein spezielles Verständnis dieses Terminus ein.

3. Urteilskraft bei Kant

3.1. KrV

Immanuel Kant beschreibt in der KrV Urteilskraft als das „Vermögen unter Regeln zu subsumieren, d.i. zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel [...] stehe, oder nicht“[8]. Außerdem sei sie ein „besonderes Talent, welches gar nicht belehrt, sondern nur geübt sein will“[9].

3.2. KdU

Später in der KdU bezeichnet er sie als „das Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken“[10]. Aufgrund ihrer Leistungen nimmt die Urteilskraft eine Vermittlerrolle ein, durch welche der Gegensatz zwischen Natur und Freiheit überwunden werden soll.

III. KrV

1. Analytische und synthetische Urteile

In der KrV entwickelt Kant ein System analytischer und synthetischer Urteile. Die Unterscheidung von analytisch (im Sinne von zergliedernd) und synthetisch (im Sinne von erweiternd) findet bereits in der Einleitung statt. Abschnitt IV trägt den Titel Von dem Unterschiede analytischer und synthetischer Urteile.

1.1. Verhältnis von Subjekt- und Prädikatbegriff

„In allen Urteilen, worinnen das Verhältnis eines Subjekts zum Prädikat gedacht wird [...] ist dieses Verhältnis auf zweierlei Art möglich.“[11] Entscheidend für die Bestimmung analytisch oder synthetisch ist der Unterschied in diesem Verhältnis von Subjekt- und Prädikatbegriff.

In einem analytischen Urteile enthält das Prädikat nur etwas, was bereits im Subjekt gegeben ist, oder wie Kant es ausdrückt: „das Prädikat B gehört zum Subjekt A als etwas, was in diesem Begriffe A (versteckterweise) enthalten ist“[12]. Sie sind also bloße Zergliederungen oder Erläuterungen.

In synthetischen Urteilen dagegen verbirgt sich im Prädikat immer etwas, was im Subjekt nicht enthalten ist. Mit Kants Worten: „B liegt ganz außer dem Begriff A, ob es zwar mit demselben in Verknüpfung steht“[13]. Diese Urteile sind zusammengesetzt oder erweitert.

„Analytische Urteile (die bejahenden) sind [...] diejenigen, in welchen die Verknüpfung des Prädikats mit dem Subjekt durch Identität, diejenigen aber, in denen diese Verknüpfung ohne Identität gedacht wird, sollen synthetische Urteile heißen. Die ersteren könnte man auch Erläuterungs-, die andern Erweiterungs-Urteile heißen, weil jene durch das Prädikat nichts zum Begriff des Subjekts hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfällen, die in selbigen schon, (obschon verworren) gedacht waren: dahingegen die letzteren zu dem Begriffe des Subjekts ein Prädikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war, und durch keine Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden.“[14]

[...]


[1] nachfolgend mit KrV abgekürzt

[2] nachfolgend mit KdU abgekürzt

[3] ‚Urteil‘ in: Philosophielexikon – S.642

[4] Vgl. ‚Urteilskraft‘ in: Ritter: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.11 – S.480

[5] Gadamer: Hermeneutik I – S.36

[6] Ebd.

[7] Gadamer: Hermeneutik I – S.36

[8] Kant: KrV– S.193

[9] Ebd.

[10] Kant: KdU – S.15

[11] Kant: KrV – S. 45

[12] Ebd.

[13] Ebd.

[14] Kant: KrV – S.45

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Kants Einteilung der Urteile
Hochschule
Universität Leipzig  (Kulturwissenschaften)
Veranstaltung
Kants Kritik der Urteilskraft
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V41198
ISBN (eBook)
9783638395052
Dateigröße
494 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kants, Einteilung, Urteile, Kants, Kritik, Urteilskraft
Arbeit zitieren
M.A. Annett Rischbieter (Autor:in), 2005, Kants Einteilung der Urteile, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41198

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kants Einteilung der Urteile



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden