Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörde - eine kritische Aufgabenanalyse


Hausarbeit, 2005

27 Seiten, Note: 2,25

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Wettbewerb in der Marktwirtschaft
1.1. Definition
1.2. Wettbewerbsordnung

2. Staatlicher Schutz des Wettbewerbs

3. Rechtliche Vorschriften
3.1. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
3.2. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

4. Aufgabenanalyse der wettbewerbsregulierenden Institutionen
4.1. Regulierungsbehörden
4.1.1. Aufgabenstellung
4.1.2. Kritische Betrachtung der Entscheidungen
4.2. Kartellamt
4.2.1. Aufgabenstellung
4.2.2. Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Befugnisse
4.3. Monopolkommission
4.3.1. Aufgabenstellung
4.3.2. Problemfelder der Begutachtung

5. Wettbewerbspolitische Behörden: kritische Aufgabenanalyse

Schlussfolgerung

Quellenverzeichnis

Quellenangabe

Einleitung

Der Wettbewerb zwischen Unternehmen ist der wichtigste Motor der Wirtschaft. Wer seine Stärken richtig einsetzt, um sich von anderen abzuheben, hat im Wettstreit um Kunden Erfolg. Denn diese entscheiden, ob derjenige gewinnt, der die niedrigsten Kosten hat oder besondere Leistungen zeigt. Freier Wettbewerb ist eines der zentralen Elemente der Marktwirtschaft. Er soll sicherstellen, dass Angebot und Nachfrage auf dem Markt in optimaler Weise zusammenfinden. Wettbewerb bedeutet also das Wetteifern um knappe Mittel. Aus Sicht der Anbieter auf dem Markt sind das zum Beispiel:

- Aufträge von anderen Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen,
- Aufmerksamkeit von Kunden,
- Budgets von Konsumenten.

Wenn der Zugang zum Markt für potenzielle Anbieter eingeschränkt ist, dann ergeben sich Verzerrungen im Wettbewerb. Es bilden sich Oligopole oder Monopole, wenn nur wenige oder sogar nur noch ein Anbieter für ein Produkt am Markt auftritt. Dann schreiten meistens die Kartellämter und Monopolkomission ein und prüfen, gegen welche Wettbewerbsregel verstoßen wurde. Aktuelles Beispiel sind Strom- und Gasanbieter, die auf ihren regionalen Märkten fast eine Monopolstellung einnehmen oder Microsoft, das mit den Wettbewerbshütern der Europäischen Union um seine Monopolstellung kämpft.[1]

Vor diesem Hintergrund wird sich diese Arbeit mit den wettbewerbsregulierenden Institutionen wie Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden beschäftigen. Hierbei wird ihre Aufgabenstellung sowie faktische Arbeit anhand der rechtlichen Vorschriften dargestellt und auf mögliche Kritikpunkte untersucht.

1. Wettbewerb in der Marktwirtschaft

Wettbewerb ist das in einer Marktwirtschaft dominierende Verfahren zur Lösung des Problems, was, wie und für wen produziert werden soll. Wettbewerb hat also eine Verteilungsfunktion: Einkommen werden entsprechend der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und damit entsprechend seinem Leistungsvermögen verteilt.

Wettbewerb wirkt ferner als Kontrollmechanismus, einmal durch die Gewinnchancen, die er eröffnet und zum anderen durch die Verlustdrohung, die bei Leistungsschwäche wirksam wird. So kommt zu den volkswirtschaftlichen Funktionen auch noch eine soziale Funktion hinzu, nämlich die Sozialisierungsfunktion: Wettbewerb betont die Individualität, das Leistungsprinzip, das Denken in Kosten-Nutzen-Relationen, die Risikofreude, den Pioniergeist und die Mobilität in der Gesellschaft.[2]

1.1. Definition

Wirtschaftlicher Wettbewerb kennzeichnet die Rivalität zwischen Wirtschaftssubjekten am Markt mittels Werbung, Produktgestaltung, Preispolitik und anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten.[3] In allen entwickelten Gesellschaften gibt es Wettbewerb als Mittel zur Leistungssteigerung sowie zur optimalen Lösung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufgaben.

In einer Marktwirtschaft ist der Wettbewerb zentrales Lenkungs- und Ordnungselement. Die Konkurrenz am Markt zwischen den Mitbewerbern um Geschäftsabschlüsse und Marktanteile soll Folgendes bewirken:

- Versorgung der Bevölkerung mit den gewünschten Gütern zu möglichst niedrigen Preisen,
- Beschleunigung des technischen Fortschritts, zur Herstellung von verbesserten bzw. neuen Produkten,
- Lenkung vorhandener Produktionsfaktoren in ihre bestmöglichen Verwendungen im Produktionsprozess,
- Stimulierung und Steigerung der Leistungen der Menschen und damit Förderung des volkswirtschaftlichen Wohlstands,
- Erhaltung der Wirtschaftsfreiheit, damit jeder Marktteilnehmer zwischen Alternativen wählen kann und wirtschaftliche Macht begrenzt wird.[4]

Unverzichtbare Elemente eines Wettbewerbs sind die Orientierung auf ein Ziel wie z.B. Leistungssteigerung oder Gewinnoptimierung, das Vorhandensein von mindestens zwei Wettbewerbern, die Existenz von Handlungsalternativen sowie die Ungewissheit über den Ausgang des Konkurrenzgeschehens.[5]

1.2. Wettbewerbsordnung

Der freie Wettbewerb ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Marktwirtschaft. Je mehr verschiedene Anbieter und Angebotsbedingungen den Markt bestimmen, desto größer ist die Wettbewerbsintensität. Jedoch kann Wettbewerb zu Konzentration und Marktbeherrschung führen, was sowohl für Nachfrager als auch für andere Anbieter vom größten Nachteil ist.

Deshalb gibt es bindende Vorschriften für das Verhalten in der Wettbewerbssituation.

Die Wettbewerbspolitik untersucht dieses Verhalten, erstellt die Regeln und kontrolliert schließlich den Wettbewerb auf dem Markt. Die Hauptaufgabe der Wettbewerbspolitik ist es, im Interesse der Verbraucher sowie aller Unternehmen unabhängig von der Größe und Rechtsform Märkte offen zu halten bzw. zu öffnen, wo dies erforderlich ist.[6] Ferner müssen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindert werden.

Unter Wettbewerbsbeschränkungen ist eine rechtliche oder faktische Beschränkung der wettbewerbsrelevanten Handlungs- und Entschließungsfreiheit der Unternehmen zu verstehen. Es werden drei Arten von Wettbewerbsbeschränkungen unterschieden:

- horizontal: Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe, die auf dem gleichen Markt tätig sind
- vertika l: Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen aus aufeinander folgenden Wirtschaftsstufen, die in einem Käufer-Verkäufer-Verhältnis zu einander stehen
- diagonal: Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen, die weder auf dem gleichen Markt tätig sind noch in einem Käufer-Verkäufer-Verhältnis zueinander stehen[7]

Deren wichtigsten Formen sind beispielsweise aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (horizontale Verträge) und die vertikalen Preisbindungen anschließend Preisempfehlung (vertikale Bindungen).

Wettbewerbsbeschränkungen werden in mehreren Gesetzen beschrieben und behandelt. Hier sind die zwei wichtigsten, die im Punkt 3. dieses Referats ausführlicher betrachtet werden:

a) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt, welche Wettbewerbsbeschränkungen verboten oder erlaubnisfähig sind und inwieweit sie der Missbrauchsaufsicht unterliegen. Es bestimmt aber nicht, welcher Wettbewerb geschützt oder gefordert werden soll. Zu den wichtigsten Bestimmungen des GWB zählen das Kartellverbot, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht. Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle greifen nur, wenn die beteiligten Unternehmen einen weltweiten Umsatz von mehr als 500 Mio. Euro erzielt haben.
b) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll einen übersteigerten Wettbewerb, z.B. unseriöse Werbemethoden, verhindern.[8] Durch dieses Gesetz wird den Mitbewerbern, den Verbrauchern und den sonstigen Marktteilnehmern Schutz vor unlauterem und unverfälschtem Wettbewerb gewährleistet.

Im folgenden Abschnitt werden die staatlichen Instanzen beschrieben, die für den Schutz gegen Wettbewerbsverletzungen zuständig sind.

2. Staatlicher Schutz des Wettbewerbs

Um den Wettbewerb als grundlegendes Steuerungs- und Antriebsprinzip der Marktwirtschaft funktionsfähig zu erhalten, müssen wettbewerbspolitische oder staatliche Maßnahmen ergriffen werden. Das heißt, dass der Staat eigene Regulierungsinstanzen braucht, die den Wettbewerb gemäß den entsprechenden Gesetzen unterstützen und auch kontrollieren.

So wurde 1958 das Bundeskartellamt gegründet, das sich nun als "Hüter des Wettbewerbs" nennt und neben den Landeskartellämtern für die Durchsetzung des Kartellverbots zuständig ist. Als selbständige Bundesoberbehörde mit dem Sitz in Berlin gehört es zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Das Ziel des Bundeskartellamtes ist den Wettbewerb zu schützen, dabei kann es Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbussen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.[9] Alle zwei Jahre veröffentlicht das Kartellamt einen Tätigkeitsbericht. Die Entscheidungen des Amtes werden in einem justizförmigen Verfahren von zehn Beschlussabteilungen getroffen, deren Zuständigkeit nach Wirtschaftszweigen abgegrenzt ist. Das Bundeskartellamt hat ca. 250 Beschäftigte, unter denen 110 Juristen und erfahrene Ökonomen.

Im 1973 ist neben dem Bundeskartellamt als wissenschaftliche Institution eine Monopolkommission gebildet worden. Dieses Gremium hat die Aufgabe alle zwei Jahre in einem Hauptgutachten den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland sowie die Tätigkeit des Bundeskartellamts bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle zu beurteilen. Die Monopolkommission ist unabhängig und setzt sich aus fünf auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannten Mitgliedern mit besonderen volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, sozialpolitischen, technologischen oder wirtschaftsrechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen zusammen.. Diese Sachverständigen sind ausschließlich an ihren gesetzlich begründeten Auftrag gebunden und werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten in ihr Amt berufen.[10]

Nicht weniger wichtige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft ist die Regulierungsbehörde (RegTP), die nach der Auflösung des Bundespostministeriums im 1998 geschaffen wurde und mittlerweile ca. 2.300 Mitarbeiter hat. Sie übernahm bei Gründung die Aufgaben des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT), das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) sowie das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT). Durch Liberalisierung und Deregulierung soll sie für die weitere Entwicklung auf dem Post- und Telekommunikationsmarkt sorgen. Seit kurzem soll die RegTP zusätzliche Kontrollaufgaben über das Bahnnetz erfüllen. Außerdem unterstützt die Regulierungsbehörde die zuständigen Bundesministerien bei Verhandlungen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen und nimmt eine Reihe wichtiger hoheitlicher Aufgaben wahr.[11]

Über die eigentlichen Aufgaben sowie einige Kritikpunkte der oben genannten Institutionen wird im vierten Abschnitt dieser Arbeit referiert.

3. Rechtliche Fortschriften

Die gesetzlichen Grundlagen der Wettbewerbspolitik in der Bundesrepublik Deutschland sind das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB) und das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ (UWG). Das GWB normiert, welche Wettbewerbsbeschränkungen verboten oder erlaubnisfähig sind und inwieweit sie der sog. Missbrauchsaufsicht unterliegen. Dagegen bestimmt es nicht, welcher Wettbewerb geschützt oder gefördert werden soll. Während sich das GWB gegen einen zu geringen Wettbewerb richtet, soll mit dem UWG ein übersteigerter Wettbewerb, z.B. unseriöse Werbemethoden, verhindert werden.[12]

GWB bildet die Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes. Auch für die Monopolkommission gelten die Vorschriften des oben genannten Gesetzes.

[...]


[1] Vgl. „Wettbewerb: Wer liegt im Wettstreit um Kunden vorne?“ <http://www.business-wissen.de/de/aktuell/kat13/akt14324.html> (19.03.05)

[2] Gablers Wirtschaftslexikon, Band 6, 12. Auflage, Wiesbaden 1988, S.12

[3] Meyers Lexikon, Band 10, Mannheim 1996, S.48

[4] Vgl. „Ausführliche Begriffsbeschreibung: Wettbewerb“ 2005 <http://www.wirtschaftundschule.de/Lexikon/W/Wettbewerb.html> (19.03.05)

[5] Vgl. Andersen, U. / Woyke, W. (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, Bonn 2000, S. 15

[6] Vgl. „Wettbewerbspolitik: Aufgabe der Wettbewerbspolitik“ <http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/wettbewerbspolitik,did=5910.html> (21.03.05)

[7] Vgl. Schmidt, I.: Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 4. Auflage, Stuttgart 1993, S. 107

[8] Vgl. Hardes, H.: Volkswirtschaftslehre problemorientiert, 20. Auflage, Mohr Siebeck 1999, S.40

[9] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Rüdiger Robert :„Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik: Wettbewerb/Wettbewerbspolitik„ <http://www.bpb.de/wissen/04157939952608945232367203507465,4,0,Wettbewerb_Wettbewerbspolitik.html > (10.03.05)

[10] Vgl. ebenda

[11] Vgl. Das Magazin für professionelle System- und Netzwerkadministration „Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation“

<http://www.it-administrator.de/lexikon/regulierungsbehoerde_fuer_post_und_telekommunikation.html> (16.03.05)

[12] Vgl. Hardes, H.: Volkswirtschaftslehre problemorientiert, 20. Auflage, Mohr Siebeck, 1999, S.40

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörde - eine kritische Aufgabenanalyse
Hochschule
Universität Hamburg
Note
2,25
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V40486
ISBN (eBook)
9783638389914
ISBN (Buch)
9783638655538
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Große Hausarbeit
Schlagworte
Kartellämter, Monopolkommission, Regulierungsbehörde, Aufgabenanalyse
Arbeit zitieren
Anonym, 2005, Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörde - eine kritische Aufgabenanalyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40486

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