Reduktion der Konzernsteuerquote durch internationale Steuerplanung


Seminararbeit, 2005

22 Seiten, Note: 2


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Der Aufbau der Seminararbeit

2. Einführung
2.1. Gegenwärtigkeit

3. Grundlagen
3.1. Definition/Begrifflichkeit der Konzernsteuerquote
3.2. Funktionen der Konzernsteuerquote

4. Gestaltung der Konzernsteuerquote
4.1. Einflüsse auf die Konzernsteuerquote
4.1.1. Kompensatorischer Effekt latenter Steuern
4.1.2. Reagibilität latenter Steuern
4.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Konzernsteuerquote
4.2.1.“Klassische“ Steuerbilanzpolitik
4.2.2.Vermeidung steuerlicher Ineffizienzen – Nicht abziehbare Aufwendungen und steuerfreie Erträge
4.2.2.1. Nicht abziehbare Aufwendungen
4.2.2.2. Steuerfrei Erträge
4.2.3. Verrechnungspreise
4.2.4. Finanzierungsgestaltungen
4.2.5. Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
4.2.6. Funktions- und Risikoverlagerung
4.2.7. Verlegung des Konzernsitzes

5. Resümme

Literaturverzeichnis

1. Der Aufbau der Seminararbeit

Die Seminararbeit umfasst 5 Teile, wobei die einzelnen Teile wiederum untergliedert sind.

Im Anschluss an die eigentliche Arbeit befindet sich das Literaturverzeichnis, welches alle zur Ausarbeitung des Themas „Reduzierung der Konzernsteuerquote durch internationale Steuerplanung“ – verwendeten Bücher, Schriften und Fachartikel im Überblick darstellt.

2. Einführung

2.1. Gegenwärtigkeit

Die Karriere der Konzernsteuerquote hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung durchlebt. Vor einigen Jahren führte diese Kennzahl noch ein behutsames Leben in Lehrbüchern zur Bilanzanalyse. Heutzutage ist es ein weitverbreitetes Diskussionsthema diverser Publikationen und Seminare, sowie auf Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmungen[1].

Die Kennziffer ist eine aus dem Rechnungswesen abgeleiteter Indikator zur Messung der Ertragssteuerbelastung des Konzerns und durch sie kann eine steuerlichen Performance- Beurteilung eines Unternehmens durchgeführt werden.

Immer mehr Analysten verwenden die Konzernsteuerquote als einen wesentlichen Faktor zur Beurteilung der betrieblichen Steuerpolitik. Die Strömung zu einer Kennziffer für den externen Unternehmensvergleich, wird durch das Vorstoßen der internationalen Rechnungslegung (vor allem der International Accounting Standard bzw. International Financial Reporting Standards) stark unterstützt[2].

In Konzernabschlüssen, welche nach internationalen Rechnungslegungsgrundsetzen aufgestellt werden, besteht nach IAS/IFRS 12 die Verbindlichkeit zur Bildung dieser Kennzahl. Mit ansteigender Kapitalmarktorientierung wächst das Ansehen der Konzernsteuerquote[3].

Hintergrund ist die direkte Einwirkung auf die Kennzahl earnings per sahre. Die earnings per share vor Steuern werden zischen den Anteilseignern und dem Fiskus aufgeteilt. Diese Kennzahl erhöht sich aus der Sicht der Kapitalgeber mit einer Verringerung der Konzernsteuerquote. Bei dieser Betrachtung überrascht es nicht, dass der Kapitalmarkt an einer dauerhaften Absenkung der Konzernsteuerquote interessiert ist, um eine Besserung der earnings per share zu erlangen[4].

Nach den Verordnungen der Europäischen Union vom Juli 2002 sind die Vorschriften der IAS/IFRS ab 2005, spätestens jedoch bis 2007, in den Konzernabschlüssen börsennotierter EU- Muttergesellschaften zu berücksichtigen. Durch diese Maßnahmen ist ersichtlich, dass sich die Konzernsteuerquote bereits jetzt, aber vor allem auch in Zukunft, als eine bedeutende Messlatte der betrieblichen Steuerplanung erweist.[5].

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt, wie es der Titel bereits vorwegnimmt, in der Ausarbeitung der möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Konzernsteuerquote. Aus diesen Gründen werden unter dem Punkt 3 „Grundlagen“ nur die wesentlichsten Aspekte betreffend der Konzernsteuerquote behandelt.

3. Grundlagen

3.1. Definition/Begrifflichkeit der Konzernsteuerquote

Ein Konzern ist zunächst definiert als „Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit, die unter einheitlicher Leitung steht“[6]

Nach IAS/IFRS 12.86 stellt die effektive Steuerquote (Konzernsteuerquote) das Verhältnis von Steueraufwand bzw. Steuerertrag zu Jahresergebnis vor Steuern in Prozent dar. Dabei setzt sich der Steueraufwand aus zwei Größen zusammen, dem laufenden und dem latenten Steueraufwand.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenZum laufenden Steueraufwand gehören dabei alle innerhalb eines Rechnungsjahres auf das steuerpflichtige Einkommen der laufenden Periode oder früherer Perioden angefallene Steuern vom Einkommen und Ertrag[7]. Diese Beschränkung ist vorzunehmen, da nur dann ein sachlich sinnvoller Zusammenhang zwischen Zähler und Nenner der Kennziffer besteht[8].

Alle anderen betrieblichen Steuerzahlungen (z. B. Verkehrssteuern wie Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer oder Verbrauchsteuern) sind im Posten sonstige Steuern und damit im Jahresüberschuss vor Steuern vom Einkommen und Ertrag bereits berücksichtigt.

Im Unterschied zum tatsächlichen, laufenden Steueraufwand entstehen latente Steuern durch Geschäftsvorfälle des laufenden Jahres, die aber erst in Zukunft zu effektiven Steuerzahlungen bzw. –erstattungen führen. Erst durch die Einbeziehung der latenten Steuern in die Berechnung der Kennzahl, erlangt diese die nötige Aussagekraft. Der Ansatz von Steuerlatenzen erlaubt eine Verbindung zwischen Jahresüberschuss und Ertragssteueraufwand. Durch diese Maßnahem wird der Steueraufwand vorgefunden, welchen der Jahresüberschusses (hrl.) hervorriefe, wenn er als Steuerbemessungsgrundlage angewendet werden würde[9]. (Eliminierung von Temporary-Effekten)

Permanente Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz berühren die latenten Steuern nicht. (z.B. nicht abzugsfähige Aufwendungen, steuerfreie Erträge)

3.2. Funktionen der Konzernsteuerquote

Die Konzernsteuerquote wirkt in drei Schritten auf ein Unternehmen ein. Im Folgenden werden diese als Funktionen der Konzernsteuerquote bezeichneten Schritte abgebildet[10]

1. Die Beurteilung der Effizienz der Steuerpolitik eines Unternehmens wird durch den Kapitalmarkt an der Konzernsteuerquote gemessen, da bei einer geringeren Konzernsteuerquote den Anteilseigner mehr Gewinn zufließt[11].

Zusätzlich werden zwischenbetriebliche Vergleiche angestellt und Fragen zur Konzernsteuerquote an die Unternehmensleitung gerichtet

2. Den von außen ausgeübten Druck, die Konzernsteuerquote zu senken, gibt die Unternehmensleitung an die Steuerverantwortlichen weiter. Aufgrund der komplexen steuerlichen Regelungen vermag es wohl kaum eine Unternehmensleitung, die Arbeit ihrer Steuerexperten adäquat zu beurteilen. Mit Hilfe der Konzernsteuerquote kann diese Lücke zumindest teilweise geschlossen werden. Die ermittelte Kennziffer kann im interperiodischen Vergleich oder als Benchmarkgröße im externen Vergleich als Messlatte für die Leistung der Steuerabteilung herangezogen werden, die durch ihre Arbeit einen Wertbeitrag für den Konzern erbringen kann[12].

Von Seiten der Unternehmensleitung ist zu beachten, dass die Orientierung an der Konzernsteuerquote mit den Unternehmenszielen vereinbar sein muss, da es ansonsten zu Fehlallokationen kommen kann. Die Orientierung an der Konzernsteuerquote ist jedoch wie erörtert nicht kongruent mit dem steuerlichen Oberziel der relativen Steuerbarwertminimierung[13]

Um den Zinseffekt aus dem Aufschub der Steuerzahlungen durch Steuerbilanzpolitik im klassischen Sinn nicht zu vernachlässigen, sollte die Unternehmensleitung von der

Steuerabteilung deshalb nicht einseitig eine Optimierung der Konzernsteuerquote fordern, sondern auch eine Optimierung der Cash-Steuerquote.

3. Die Konzernsteuerquote wird bei Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne sowie zunehmend auch bei inländischen Konzernen als Grundlage für eine erfolgsabhängige Vergütung der Steuerabteilung verwendet[14] Ein solches Vergütungsmodell wird auch als Anreizsystem bezeichnet und dient der personenorientierten Koordination von Entscheidungen in Unternehmen.

[...]


[1] Vgl. u.a. Herzig/Dempfle, DB 2002, S. 1; Müller, DStR 2002, S. 1684; Hannemann/Peffermann, BB 2003, S.727.

[2] Vgl. Endres, in: Oestreicher (Hrsg.), Internationale Steuerplanung, S. 164.

[3] Vgl. Spengel, in: Oestreicher (Hrsg.), Internationale Steuerplanung, S. 89ff.

[4] Vgl. Herzig, WPg-Sonderheft 2003, S. 80.

[5] Vgl. Spengel, (FN3), S. 89ff.

[6] Schneck, Betriebswirtschaft,1998, S. 404.

[7] Vgl. Hannemann/Peffermann, 2003 (FN1), S.727.

[8] Vgl. Herzig/Dempfle, 2002 (FN1), S. 1

[9] Vgl. Hannemann/Peffermann, 2003 (FN1), S.727; Herzig/Dempfle, 2002 (FN1), S. 1

[10] Vgl. Herzig, 2003 (FN4), S. 80

[11] siehe dazu Abschnitt II.1.

[12] Vgl. Herzig, 2003 (FN4), S. 80; Herzig/Dempfle, 2002 (FN1), S. 1.

[13] siehe dazu Abschnitt 4.1.1.

[14] Vgl. Müller, 2002 (FN1), S. 1685.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Reduktion der Konzernsteuerquote durch internationale Steuerplanung
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien  (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V40372
ISBN (eBook)
9783638388979
Dateigröße
571 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reduktion, Konzernsteuerquote, Steuerplanung
Arbeit zitieren
Michael Kern (Autor:in), 2005, Reduktion der Konzernsteuerquote durch internationale Steuerplanung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40372

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