Die Auswirkung der Drogenillegalisierung auf die Konsumenten unter Einbeziehung historischer Drogenprohibitionen


Vordiplomarbeit, 2005

37 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Begriffsdefinitionen
1.1 Droge
1.2 Sucht und Abhängigkeit

2. Die Geschichte der Drogen und ihrer Illegalisierung
2.1 Opiate und Opioide
2.2 Alkohol
2.3 Tabak

3. Die Auswirkungen einer Drogenprohibition auf die Konsumenten
3.1 Die Wirksamkeit der Abschreckung
3.2 Beschaffungskriminalität
3.3 Zunahme der Konsumenten
3.4 Gesundheitsgefährdung
3.5 Soziale Konsequenzen

4. Resümee

Literatur

Anhang

Ich grüße dich, du einzige Phiole,
Die ich mit Andacht nun herunterhole!
In dir verehr ich Menschenwitz und Kunst.
Du Inbegriff der holden Schlummersäfte,
Du Auszug aller tödlich feinen Kräfte,
Erweise deinem Meister deine Gunst!
Ich sehe dich, es wird der Schmerz gelindert,
Ich fasse dich, das Streben wird gemindert,
Des Geistes Flutstrom ebbet nach und nach.
Ins hohe Meer werd ich hinausgewiesen,
Die Spiegelflut erglänzt zu meinen Füßen,
Zu neuen Ufern lockt ein neuer Tag.

Goethe, Faust I

Einleitung

Die Frage nach der Legalisierung von Cannabis ist ein viel diskutiertes Thema. Die Befürworter einer Legalisierung weisen auf die kaum vorhandene Toxizität und das sehr geringe Suchtpotential dieses Stoffes hin. Ferner sei es von medizinischem Nutzen und so könne nicht eingesehen werden, warum Tabak und Alkohol legal gehandelt und besessen werden dürfen, Cannabisprodukte, obgleich viel weniger schädlich, aber verboten bleiben. Die Gegner einer Cannabislegalisierung weisen hingegen auf die schädlichen Eigenschaften dieses Stoffes hin. Cannabis sei außerdem kulturfremd, führe an härtere Drogen heran und es besäße ein größeres Suchtpotential, als die Befürworter dies glauben machen wollen.

Die Diskussion um eine Legalisierung bzw. ein Verbot von Drogen wird häufig sehr emotional und nicht immer anhand von Fakten geführt. Bei fast jeder dieser Diskussionen stehen das Suchtpotential und die Toxizität eines Stoffes im Vordergrund. Die Wirkung der verschiedenen Begleitumstände des Drogengebrauchs wird seltener thematisiert.

Nach deutschem Recht wird ein bestimmter Stoff hauptsächlich deswegen verboten, weil er abhängig macht und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit führen kann[1]. Der Staat versucht den Bürger vor Gefahren durch den Drogengebrauch zu bewahren, indem er ihm per Gesetz den Zugang zu bestimmten Stoffen untersagt. Auch andere schädliche Substanzen, nicht nur Drogen, unterliegen staatlichen Reglementierungen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, die geeignet sind die Gesundheit zu schädigen.[2]

Mag das Gefahrenpotential des Cannabiskonsums mittlerweile als verhältnismäßig gering angesehen werden, so propagieren doch vor allem die Medien die hohe Gefährlichkeit verschiedener Drogen und allen voran des Heroins. Daher erscheint es sinnvoll, wenn von staatlicher Seite solche gefährlichen Substanzen verboten werden und die Bürger vor ihren Gefahren geschützt werden.

Die Gefahren einer Abhängigkeit und Gesundheitsschädigung sind dadurch für die Konsumenten illegaler Drogen jedoch keineswegs gebannt, denn sie konsumieren sie trotz des Verbots. Indes gibt es immer mehr Befürworter der These, dass nicht die Droge allein für die negativen Folgen des Konsums verantwortlich ist, sondern dass das Drogenverbot als Hauptursache anzusehen ist. Diese These soll in dieser Arbeit überprüft werden. Hierzu werden die Auswirkungen einer Drogenillegalisierung auf den Konsumenten untersucht. Historische Beispiele sollen dabei mögliche Folgen von Prohibitionen aufzeigen.

In einem einleitenden Kapitel sollen zentrale Begriffe dieser Arbeit besprochen werden. Anschließend wird auf drei exemplarische Drogen bzw. Drogengruppen, Tabak, Alkohol und Opiate und Opioide eingegangen. In diesem Kapitel werden die Drogen kulturgeschichtlich betrachtet, seit wann sind sie bekannt und werden genutzt, um was für Substanzen handelt es sich hierbei und welche Bedeutung haben sie. Hier soll verdeutlicht werden, wie mit verschiedenen Substanzen regional und zeitlich unterschiedlich umgegangen wurde. Jede der drei oben genannten Stoffgruppen unterlag bereits staatlicher Verbote. Die Geschichte der Alkohol- und Tabakverbote sollen dabei als Möglichkeit dienen aktuelle Prohibitionen auf ihre Wirkungen zu prüfen. Im nächsten Schritt sollen die die Auswirkungen auf den Drogenkonsumenten aufzeigt werden, die eine Drogenprohibition nach sich zieht. Die möglichen Konsequenzen eines Drogenverbots möchte ich in erster Linie an Heroinkonsumenten ausmachen. Diese scheinen es mir zu sein, an denen man die destruktive Wirkung der Drogen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und den Lebensstil der Konsumenten am stärksten erkennt. Einschränkend ist jedoch zu bemerken, dass die Ergebnisse nicht in jedem Fall auch für Konsumenten anderer Drogen gelten können. In einem Resümee werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.

1. Begriffsdefinitionen

Zählt man Kakao zu den Drogen, so kann man sicher sein, viele ungläubige Blicke auf sich zu ziehen. Auch Alkohol und Tabak sehen viele Menschen nicht als Drogen an. Bei LSD, Heroin oder Cannabis scheint dagegen Konsens über die Zuordnung zu Drogen zu bestehen. Die Begriffe Droge und Abhängigkeit bzw. Sucht sind zentrale Begrifflichkeiten dieser Arbeit und sollen, weil sie einen großen Definitionsspielraum aufweisen, einleitend erläutert werden.

1.1 Droge

Das deutsche Wort „Droge“ entstammt dem französischen „drogue“, dessen Herkunft unklar ist. Die Vermutung es sei aus dem mittelniederdeutschen droge, druge (trocken) entlehnt ist nicht ausreichend belegt[3], wird aber in annähernd jeder drogenspezifischen Literatur vertreten.[4]

Die Aufgabe den Begriff „Droge“ zu definieren gestaltet sich schwierig. In den 1960er Jahren brachte ein Sachverständigenausschuss der Weltgesundheitsorganisation eine Definition heraus, die es schwierig machte eine Grenze zwischen Drogen, Nahrungsmitteln, der Atemluft oder dem Trinkwasser zu ziehen.[5] Die Folgende Definition ist meines Erachtens von hohem Wert. „Grundsätzlich werden unter dem Begriff D. (Droge; Anmerkung des Verfassers) alle pflanzlichen und chemischen Substanzen zusammengefasst, die über das zentrale Nervensystem die subjektive Befindlichkeit eines Konsumenten beeinflussen.“[6] In der Umgangssprache werden unter Drogen zumeist nur illegale Rauschmittel verstanden, legale hingegen als Genussmittel bezeichnet.[7] Die Grundlage für diese Klassifizierung legt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fest.

In neuerer Zeit werden die Begriffe der harten Droge, wie z.B. Heroin und Morphium und der weichen Droge, wie Cannabis, vermehrt durch die Bezeichnung harte und weiche Konsummuster ersetzt. Als weicher Konsum gilt vor allem der Probier- und Gelegenheitskonsum. Die Menge der konsumierten Drogen und die Anzahl verschiedener Stoffe bleiben ebenso wie die Frequenz des Konsums gering. Ein hartes Konsummuster liegt vor, wenn die Droge häufig und über einen langen Zeitraum gebraucht wird. Auch die Konsummenge und die Art des Konsums spielen für die Bestimmung eine Rolle.

1.2 Sucht und Abhängigkeit

Wenn es aus früheren Zeiten auch immer wieder Berichte über berauschende Wirkungen verschiedener Drogen gab, so ist das Phänomen der Abhängigkeit erst in der neueren Zeit erkannt und als solches beschrieben worden. Bis zum Ende des 18. Jh. und zum Teil auch noch weit darüber hinaus, sah man in der Abhängigkeit von einer Droge eher eine sittliche Verfehlung als ein medizinisches Phänomen. Das Wort „Sucht“ kam als Beschreibung einer Abhängigkeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf. 1813 spricht C. v. Brühl-Cramer von der Trunksucht. C. W. Hufeland erwähnt 1836 die Opiumsucht.[8]

„Sucht“ besitzt zwar eine starke Ähnlichkeit mit dem Verb „suchen“, jedoch entstammt die Sucht einem anderen Wortzweig. Das Wort taucht im gesamten germanischen Sprachraum auf und steht in der Bedeutung als Krankheit, die nicht auf eine Verwundung oder Verletzung zurückgeht.[9] Dennoch gab es im 19. Jh. eine umgangssprachliche Verknüpfung der Wurzeln beider Wörter.

1968 wurde der Begriff „Sucht“ von der Weltgesundheitsorganisation durch den Begriff der „Abhängigkeit“ ersetzt. Umgangssprachlich wird er aber noch häufig verwendet. „Abhängigkeit bezeichnet grundsätzlich eine, die freie Entwicklung und die Autonomie der eigenen Entscheidungen einschränkende Bindung an Menschen, Ideen oder Stoffe.“[10] Dabei wird zwischen der stoffgebundenen (z.B. Alkoholabhängigkeit) und der stoffungebundenen Abhängigkeit (z.B. Spielsucht), unterschieden. Auch wird zwischen psychischer und physischer Abhängigkeit unterschieden. Bei der physischen Abhängigkeit entwickelt sich eine Toleranz des Körpers gegenüber der Substanz. Um die gleiche Wirkung zu erzielen bedarf es immer höherer Dosen der Substanz.[11] Die psychische Abhängigkeit ist geprägt von einem „starken, gelegentlich übermächtigen Wunsch, psychotrope Substanzen oder Medikamente (…), Alkohol oder Tabak zu sich zu nehmen.“[12]

2. Die Geschichte der Drogen und ihrer Illegalisierung

Der Drogengebrauch ist keineswegs ein Phänomen der heutigen Zeit. Die Nutzung von Drogen war regional und epochal unterschiedlich erwünscht, geduldet, unerwünscht oder verboten. Die Kulturgeschichte des Alkohol, des Tabaks und der Opiate soll hier abgebildet und die Auswirkungen ihrer Verbotsgeschichten eine Hilfestellung zu der Beurteilung der aktuellen deutschen Drogenprohibition geben.

2.1 Opiate und Opioide

Als Opiate werden die Alkaloide des Mohns bezeichnet, wie das Morphium oder das Codein. Opioide sind halb- oder vollsynthetisch hergestellte Substanzen, die in ihrer Wirkung den Opiaten ähnlich sind. Heroin, Fentanyl und Methadon gehören zu dieser Gruppe.[13] Zur Opiatgewinnung wird im Wesentlichen nur der Schlafmohn (Papaver Somniferum) verwendet.[14]

Bereits vor 6000 Jahren wurde der Mohn als Droge in sumerischen Ideogrammen erwähnt. Die Sumerer nannten ihn „Pflanze der Freuden“.[15] Für den Zeitraum von 1100 vor bis 400 nach Christus kann man Hinweise auf Drogengebrauch anhand von Gewebeproben ägyptischer Mumien finden.[16] Von Ägypten aus gelangte das Wissen über Opium und dessen Zubereitung nach Griechenland. Hier liegt der Ursprung des bei uns heute gebräuchlichen Namens für Opium. Opium ist aus dem griechischen Wort für Pflanzensaft, opós, abgeleitet.

Von Griechenland aus gelang es um die Zeitenwende nach Rom und im sechsten und siebten Jahrhundert n. Chr. brachten die Araber das „afyun“ [17] auf ihren Kriegszügen nach Persien und von dort gelangte es weiter nach Indien und China.

Im Mittelalter eroberte Opium als Allheilmittel Europa. Das Laudanum des Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus, trug einen erheblichen Anteil hierzu bei. Es wurde gegen Krankheiten aller Art wie „Pocken, Ruhr, Cholera, Gicht, Pest, Masern, Fieber, Durchfall, Katarrh, Asthma, alle Arten von Schmerzen und Schlafbeschwerden“[18] verabreicht. Über diesen Gebrauch hinaus wurde es zuerst für das Bürgertum und dann für alle Schichten der Gesellschaft ein weit verbreitetes Mittel der Entspannung.[19]

Intensiven Kontakt mit dem Opium hatten insbesondere Ärzte und Dichter. So konsumierten es z.B. Thomas de Quincey, E. T. A. Hoffmann, Heinrich Heine, Edgar Allan Poe und Charles Dickens.[20]

Friedrich Wilhelm Sertürner wird der Verdienst zugeschrieben im Jahre 1806[21] als erster das Morphin extrahiert zu haben. In der Heilkunde schenkte man diesem Hauptalkaloid des Opiums zunächst wenig Beachtung. Das änderte sich durch die Erfindung der Metallhohlnadel und der Injektionsspritze im Jahre 1853, durch die Substanzen erstmals in einen Körper injiziert werden konnten. Morphium erzielt seine Wirkung so viel schneller als auf die Haut aufgetragene oder oral eingenommene Opiumtinkturen.

In den Kriegen der zweiten Hälfte 19. Jh. missbrauchten die Soldaten Morphium im großen Umfang. Durch die Erfindung des Zündnadelgewehrs waren Schussverletzungen schwerwiegender und viel schmerzhafter als früher. Morphium wurde gegen den Wundschmerz gespritzt und den betroffenen Soldaten die Morphiumspritze zur Selbstmedikation häufig überlassen. Die Folge davon war die Opiumabhängigkeit zahlloser Soldaten, die Zeit ihres Lebens von der Droge nicht mehr loskamen.[22] Der Morphinismus wurde daraufhin zeitweise als Soldatenkrankheit bezeichnet und gewissermaßen von den Ärzten in der westlichen Welt manifestiert.[23]

Das Morphium und dessen einfache Applikation zog viele in ihren Bann. „Die Schickeria der Zeit fand es interessant und anregend, sich gelegentlich ein wenig Morphium zu spritzen.“[24]

Während Morphium im 20. Jahrhundert an Bedeutung verlor, ist Diacetylmorphin dort immer wichtiger geworden. Diacetylmorphin wurde von den Farbenfabriken Elberfeld unter dem Markennamen Heroin als Mittel gegen Husten und Bronchitis auf dem Pharmamarkt eingeführt, nachdem Dr. Dreser diesen Stoff 1897 herstellte.[25] In der Folgezeit wurde Heroin von Ärzten zur Behandlung bei mehr als 40 verschiedenen Indikatoren verwendet, so z.B. bei Herzerkrankungen, Depressionen und Psychosen. Dreser wies außerdem auf die Fähigkeit des Heroins hin als einziges Mittel Morphiumsüchte heilen zu können.[26] Da die Suchtpotenz des Heroins aber höher liegt als die des Morphium und laut Schmidbauer/vom Scheidt das schlimmste Suchtmittel ist, das man bislang entdeckt hat[27], hieß eine diesbezügliche Substitution den von der Morphiumsucht zu befreienden mit einer noch stärkeren Abhängigkeit zu konfrontieren.

Im Jahre 1919 wurde das Deutsche Reich über den deutsch-amerikanischen Vertrag zur „Wiederherstellung freundschaftlicher Beziehungen“ in das sich entwickelnde System internationaler Drogenverfolgung eingegliedert. Das „Gesetzt zur Ausführung des Internationalen Opiumabkommens vom 23. Jan. 1912 vom 30. Dez. 1920“ regelte den Verkehr mit Opiaten und Kokain.[28] Dieses Gesetz war die erste deutsche Drogenstrafnorm. Bisher existierte seit 1901 lediglich die kaiserliche „Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimittel“, die eine Apothekenpflicht für verschiedene Substanzen vorsah, darunter auch Opium, Lakritz und Salmiakpastillen.[29]

In Deutschland schien der nichtmedizinische Opiatgebrauch Anfang der 60er Jahre annähernd verschwunden zu sein, die Zahl der Menschen, die gegen das Opiumgesetz verstießen und verurteilt wurden lag 1963 unter 100. Noch 1968 lag die sichergestellte Menge an Heroin bei einem Gramm.[30] Erst Anfang der 70er Jahre breitete sich schnell eine „harte“ Drogenszene aus und Heroin wurde zur dominierenden Droge. Der Begriff „hart“ bezieht sich hierbei auf harte Drogen, der, wie bereits erläutert, vor allem in der Vergangenheit für Drogen wie Heroin oder Morphium verwendet wurde.

[...]


[1] Vgl. BtMG § 1 Abs. 2; Sämtliche genannten Gesetzestexte befinden sich im Anhang dieser Arbeit abgedruckt.

[2] Vgl. LBMG § 8 Abs. 1 und 2.

[3] Vgl. Kluge, Friedrich / Seebold, Elmar: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin 2002 (im Folgenden bezeichnet mit: Kluge 2002) S. 216.

[4] „Bei einer Entlehnung ins Französische hätte die ndd. Fügung droge faten >>(wörtlich:) trockene Fässer<< als >>Fässer mit getrocknetem<< verstanden worden sein müssen (…) wobei sich dann die Bedeutung auf die getrockneten Rohstoffe für Arzneimittel usw. eingeengt haben müsste.“ Siehe: Kluge 2002 S. 216.

[5] Vgl. Scheerer, Sebastian / Vogt, Irmgard (Hg.): Drogen und Drogenpolitik. Ein Handbuch. Frankfurt 1989 (im Folgenden bezeichnet mit: Scheerer 1989) S. 5; „A substance that, when taken into the living organism, may modify one or more of its functions.” Weltgesundheitsorganisation 1969 Zit. nach Scheerer 1989.

[6] Stimmer, Franz (Hrsg.): Suchtlexikon. München. 2000 (im Folgenden bezeichnet mit: Stimmer 2000) S. 1.

[7] Vgl. Scheerer, Sebstian / Vogt, Irmgard in: Scheerer 1989 S. 6.

[8] Vgl. Seefelder, Matthias: Opium. Eine Kulturgeschichte. München 1990. (im Folgenden bezeichnet mit: Seefelder 1990) S. 208.

[9] Vgl. Scheerer, Sebastian / Vogt, Irmgard in: Scheerer 1989 S. 12.

[10] Stimmer 2000 S. 1.

[11] Vgl. ebd. S. 1.

[12] Ebd. S. 1.

[13] Zur besseren Lesbarkeit und aufgrund der Ähnlichkeit der Stoffgruppen wird im Folgenden der Begriff Opiat für Opiate und Opioide Verwendung finden.

[14] Vgl. Körner, Harald Hans: Beck’sche Kurzkommentare Bd. 37. 4. Aufl. Betäubungsmittelgesetz. Arzneimittelgesetz. München 1994 (im Folgenden bezeichnet mit: Körner 1994) S.1431.

[15] Vgl. Schmidbauer, Wolfgang / vom Scheidt, Jürgen: Handbuch der Rauschdrogen. München 2003 (im Folgenden bezeichnet mit: Schmidbauer 2003) S. 288.

[16] Vgl. Frohn, B.: Schon die alten Ägypter kifften. In: Süddeutsche Zeitung. 12. Nov. 1992. Nach: Schmidbauer 2003 S. 383.

[17] Arabisch für Opium.

[18] Vgl. Körner 1994 S.1430.

[19] Vgl. Seefelder 1990. S. 132.

[20] Vgl. Körner 1994 S.1437.

[21] In der Literatur scheint keine Einigkeit bezüglich des Datums der ersten Morphinextraktion zu bestehen. So gibt Körner das Datum mit 1804-1806 an (Vgl. Körner 1994 S. 1438), Seefelder mit 1805 (Seefelder 1990 S. 186), Schmidtbauer / vom Scheidt datieren es auf 1806 (Schmidtbauer 2003 S. 299).

[22] Vgl. Seefelder 1990. S. 201

[23] Vgl. Seefelder 1990. S. 201.

[24] Ebd. S. 201.

[25] Dr. Dreser bauten hierbei auf den Versuchen von C. R. Wright, Dott und Stockman auf. Wright stellte bereits 1874 das erste Diacetylmorphin her, empfahl diese Substanz allerdings nicht zur Anwendung.

[26] Vgl. Körner 1994 S. 1444-1445.

[27] Vgl. Schmidbauer 2003 S. 299.

[28] Vgl. Scheerer 1989 S. 284.

[29] Vgl. Selling, Peter: Zur Geschichte des Umgangs mit Opiaten. In: Scheerer 1989 S. 284.

[30] Vgl. Scheerer, Sebastian. Die Heroinszene. In: Scheerer 1989 S. 287.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkung der Drogenillegalisierung auf die Konsumenten unter Einbeziehung historischer Drogenprohibitionen
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
37
Katalognummer
V40023
ISBN (eBook)
9783638386470
Dateigröße
613 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkung, Drogenillegalisierung, Konsumenten, Einbeziehung, Drogenprohibitionen
Arbeit zitieren
Andreas Becker (Autor:in), 2005, Die Auswirkung der Drogenillegalisierung auf die Konsumenten unter Einbeziehung historischer Drogenprohibitionen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40023

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