Herausforderungen und Chancen der IAS IFRS für den Mittelstand


Hausarbeit, 2005

34 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitender Teil
1.1 Begriffsabgrenzung
1.1.1 IAS / IFRS
1.1.2 Mittelstand
1.1.3 Rating / Basel II
1.2 Problemstellung
1.3 Gang der Untersuchung

2. Rahmenbedingungen
2.1 Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Bilanzrecht
2.1.1.1 Aufstellungspflicht und – wahlrecht
2.1.1.2 Jahresabschluss nach HGB
2.1.1.3 Jahresabschluss nach IAS/IFRS; Vergleich mit dem HGB
2.1.2 Steuerrecht: Maßgeblichkeit
2.1.3 Ausschüttung
2.2 Anspruchsgruppen und deren Relevanz
2.2.1 Anspruchsgruppen nach dem Framework der IAS/IFRS
2.2.2 Staat in Form der Finanzbehörden
2.2.3 Kreditgeber
2.2.4 Lieferanten und Kunden
2.2.5 Weitere interne Adressaten: Gesellschafter, Management, Arbeitnehmer
2.2.6 Weitere externe Adressaten: Andere Unternehmen, Öffentlichkeit

3 Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand
3.1 Allgemeine Ziele des Mittelstands
3.2 Herausforderungen
3.2.1 Umstellungskosten
3.2.2 Steuerauswirkung
3.2.3 Transparenz
3.2.4 Beurteilung und Ranking nach einer Umfrage der KPMG
3.3 Chancen
3.3.1 Kapitalbeschaffung
3.3.2 Globalisierung / Internationalisierung
3.3.3 Transparenz
3.3.4 Konsolidierung
3.3.5 Beurteilung und Ranking nach einer Umfrage der KPMG
3.4 Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand
3.5 Differenzierung nach kleinen und großen Mittelstandsunternehmen
3.5.1 Kleinere Unternehmen
3.5.2 Größere Unternehmen

4 Aktuelle Entwicklungen
4.1 Forderungen an den Gesetzgeber
4.2 Forderungen an das IASB
4.3 Anwendung des IAS/IFRS-Abschlusses
4.3.1 Umfrage der KPMG für den gehobenen Mittelstand
4.3.2 Prognose für den unteren Mittelstand
4.4 Allgemeine Erwartungen über die Zukunft der IAS/IFRS im Mittelstand

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Bücher und Zeitschriftenquellen

Sonstige Quellen

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: „Beurteilung und Ranking der Nachteile einer IFRS-Anwendung“

Abb.2: „Beurteilung und Ranking der Vorteile einer IFRS-Anwendung“

Abb.3: „Prozentualer Anteil der Unternehmen je Umsatzklasse“

Tabellenverzeichnis

Tab.1: „Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS“

Tab.2: „Mittelständische GmbH vs. Börsennotierte AG“

Tab.3: „Herausforderungen und Chancen im Vergleich“

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitender Teil

1.1 Begriffsabgrenzung

1.1.1 IAS / IFRS

IAS ist die Abkürzung für International Accounting Standards und bedeutet übersetzt soviel wie „internationale Buchhaltungsstandards“. Es bezeichnet eine Reihe von internationalen Rechnungslegungsvorschriften, die von einem privatrechtlichen Gremium, dem International Accounting Standards Board (IASB) als Nachfolger des Accounting Standards Committe (IASC), gegründet von Berufsverbänden von Wirtschaftsprüfern aus neun Ländern, mit dem Ziel der Entwicklung eines kohärenten und qualitativ hochwertigen Satzes an globalen Standards der Rechnungslegung aufgestellt wurden.[1]

IFRS ist die Abkürzung für International Financial Reporting Standards, übersetzt „Standards für einen internationalen Finanzbericht“, und ist die neue zusätzliche Bezeichnung für die vorgenannten IAS. Die Bezeichnung IFRS soll verdeutlichen, dass die Standards nicht nur auf eine korrekte Buchführung, sondern viel mehr auch auf ein korrektes und transparentes Reporting ausgerichtet sind.[2] Dies zeigt sich im besonderen Maß an den gegenüber dem HGB viel höheren Ansprüchen in Bezug auf die Anhangsangaben.

1.1.2 Mittelstand

Im wirtschaftlichen Gebrauch grenzt man qualitativ gesehen den Mittelstand, bestehend aus kleinen, mittleren und Kleinstunternehmen (KMU) von den großen Unternehmen, i. d. R. großen Konzernen, ab.[3] Nach gängiger deutscher Meinung fallen – obgleich zur Einordnung sehr problematisch – unter den Mittelstand nach rein quantitativen Gesichtspunkten alle Unternehmen, die bis zu 500 Arbeitnehmer beschäftigen und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz im Geschäftsjahr erzielen[4]. Eine Untergrenze gibt es nicht. Allerdings gibt es auch durchaus andere Ansichten, die sich mehr an der Ausrichtung der Unternehmung orientieren.[5]

Die Kommission der Europäischen Union hingegen sieht eine andere Klassifizierung vor. So empfiehlt sie, die Obergrenzen für die Einordnung der KMU bei weniger als 250 Mitarbeitern, bei weniger als 50 Millionen Euro Umsatz bzw. einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro[6] zu wählen. Eine einheitliche Betrachtung gibt es also letztendlich nicht.

Im Folgenden wird auf Grund der Internationalität der IAS / IFRS vom europäischen Vorschlag ausgegangen.

Da das Thema größtenteils die Bilanzierung der Unternehmen behandelt, werden Unternehmen, die nicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Abschlusses verpflichtet sind, ausgeschlossen. Folglich werden nur Kaufleute i.S.d. §§ 1-5 HGB berücksichtigt.

1.1.3 Rating / Basel II

Rating (engl. für Schätzung, Klasse, Kategorie) beschreibt den Prozess - vornehmlich bei Banken -, in welchem die Kunden in eine Bonitätsstufe eingestuft werden.[7] Je nach Stufe kann der Zinssatz der zu gewährenden Darlehen unterschiedlich hoch sein. So wird z. B. ein Darlehen an ein Unternehmen mit einer hohen Bonitätsstufe (beispielsweise AA) mit weitaus geringerem Zinssatz als ein Darlehen an ein Unternehmen mit niedriger Bonität (beispielsweise B) vergeben.[8]

Zur Verringerung von Kreditausfallrisiken wurde für Banken ein spezielles Ratingverfahren entwickelt: Basel II. Wichtigste Ausgangsgröße zur Einstufung in eine Bonitätsstufe ist das Eigenkapital. Hiernach entscheidet sich, ob und wie viel Geld mit welchem Zinssatz ausgegeben werden kann. Zum 1.1.2007 soll das Verfahren nach Basel II endgültig in Kraft treten.[9]

1.2 Problemstellung

Man liest es in nicht nur jeder Wirtschaftsfachpresse, mittlerweile auch schon in Sonderausgaben der allgemeinen Zeitung wie z.B. der „Rheinischen Post“[10]. Die großen börsennotierten Konzerne erzielen scheinbar viel höhere Gewinne oder werden diese spätestens nächstes Jahr erzielen. Hintergrund ist die zwingende Umstellung der Rechnungslegung ab dem 1.1.2005 auf IAS/IFRS. Durch die Umstellung werden i. d. R. viel höhere Gewinne ausgewiesen. Den Unternehmen scheint es augenscheinlich von jetzt auf gleich besser zu gehen. Folglich sind auch Vorteile für den Mittelstand zu erwarten.

Es wird davon ausgegangen, dass sich die internationalen Rechnungslegungsvorschriften auch auf den Mittelstand auswirken. Ob er allerdings selbst entscheiden kann, ob und wann er seine Rechnungslegung umstellt, sei dahingestellt. Jedoch werden ökonomische oder zuletzt gesetzliche Gründe eine Umstellung beeinflussen.

1.3 Gang der Untersuchung

Zunächst werden die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen herausgearbeitet, die für die Bilanzierung nach nationalem Recht von Bedeutung sind. Es folgt ein direkter Vergleich mit den IAS/IFRS. Darauf aufbauend wird das Rechtsgebiet auf das Steuerrecht und die Ausschüttungen ausgeweitet.

Im Folgenden werden die Anspruchsgruppen mit ihren Zielen erörtert. Die wesentlichen Anspruchsgruppen finden je nach Einflussgröße weiter Berücksichtigung bei der Beurteilung des Ergebnisses.

Weiter werden an Hand des Vergleichs zwischen nationalem und internationalem Bilanzierungsrecht die Herausforderungen und Chancen herausgearbeitet, bewertet und gegenübergestellt.

Dabei findet eine größenabhängige Differenzierung statt, da es je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Intentionen geben kann.

Das Ergebnis soll neben den erarbeiteten Herausforderungen und Chancen zeigen, ob und inwiefern in Zukunft mit einem Jahresabschluss nach den Vorschriften der IAS/IFRS von Seiten des Mittelstands zu rechnen ist.

2. Rahmenbedingungen

2.1 Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Bilanzrecht

2.1.1.1 Aufstellungspflicht und – wahlrecht

Die EU hat für die in Europa an Börsen notierten Konzerne zum 1.1.2005 eine Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach IAS/IFRS verordnet. Weitergehend stellt sie den Mitgliedsstaaten frei, auch für den Einzelabschluss, also auch für die mittelständischen Unternehmen, eine Aufstellungspflicht vorzuschreiben.[11]

In Deutschland wird den mittelständischen Unternehmen zwar die Umstellung erlaubt.[12] Es bleibt jedoch auch weiterhin Pflicht, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufzustellen.

2.1.1.2 Jahresabschluss nach HGB

Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB aufzustellen. Der Abschluss soll – im Speziellen für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben – die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Durch das Prinzip der vorsichtigen Bewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz HGB), welches vorrangig zu behandeln ist, kann diese Darstellung jedoch nicht sachgerecht erfolgen.[13] U. a. gibt es relativ viele Abschreibungsmöglichkeiten, die je nach bilanzpolitischen Zielen angewandt werden können. So wird eine an Fremdkapitalgebern orientierte Bilanz gegenüber einer steuersparenden Bilanzvariante einen höheren Gewinn ausweisen.

2.1.1.3 Jahresabschluss nach IAS/IFRS; Vergleich mit dem HGB

Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS hingegen schränkt Wahlrechte in besonderem Maße ein. Da der Gläubigerschutz keine Berücksichtigung findet und es das Prinzip der vorsichtigen Bewertung nicht gibt, kommt die internationale Rechnungslegung der Darstellung des tatsächlichen Bildes der Unternehmung, wie es § 264 HGB vorsieht, näher als der handelsrechtliche Jahresabschluss selbst.[14]

Durch eine folglich geringere Anzahl an Wahlrechten innerhalb der IAS/IFRS wird ein in der Regel höherer Gewinn ausgewiesen als nach Handelsrecht.

Die Offenlegungspflichten nach IAS/IFRS sind umfangreicher als es die nationale Rechnungslegung vorschreibt. So gibt es viel mehr Pflichtangaben im Anhang, die sog. Notes. Nach deutschem Recht brauchen Kaufleute, die keine Kapitalgesellschaft sind, nicht einmal einen Anhang zu erstellen.

Die Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS lassen sich an Hand folgender Tabelle zusammenfassend bzw. ergänzend darstellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.1: „Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS“[15]

2.1.2 Steuerrecht: Maßgeblichkeit

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist Bemessungsgrundlage für den steuerrechtlichen Gewinn der handelsrechtliche Gewinn korrigiert um die mit dem Steuerrecht unvereinbaren Ansätze und Beträge (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV).

Die vom Unternehmen zu zahlenden Einkommen- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuer gehen vom im entsprechenden Veranlagungszeitraum erzielten steuerrechtlichen Gewinn aus, sind also retrospektiv gerichtet, ebenso die handelsrechtliche Gewinnermittlung. Außerdem sind auch die Bewertungsmethoden ähnlich. Auf Grund dieser Gemeinsamkeiten erscheint die Maßgeblichkeit vor dem Hintergrund des geltenden Rechts in Bezug auf die Handelsbilanz zunächst sinnvoller als ein rein nach den Informationsbedürfnissen der Adressaten gerichteter IAS/IFRS-Abschluss.

2.1.3 Ausschüttung

Anteilseigner einer GmbH oder AG erhalten eine Gewinnbeteiligung, deren Höhe die Gesellschafter- bzw. die Hauptversammlung beschließt. Bemessungsgrundlage ist der handelsrechtliche Gewinn.

Das HGB stellt den Gläubigerschutz in den Vordergrund, welcher durch das Imparitäts- (u. a. in Ausprägung des § 253 HGB) sowie das Realisationsprinzip (§ 242 Abs.1 Nr.4 2. Halbsatz HGB) verwirklicht wird. Sinn der Vorschriften ist die Kapitalerhaltung im Unternehmen.

Bei der Annahme, die Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung sei der nach den IAS/IFRS ermittelte Gewinn, bestünde die Gefahr, dass nicht realisierte Gewinne ausgewiesen werden würden, es zu überhöhten Ausschüttungen kommen könnte und ein Entzug von Haftungsmasse die Folge sein könnte. Dies könnte im schlimmsten Fall zur Liquidation des Unternehmens führen[16] und wäre damit ein triftiger Grund für den Gesetzgeber, am HGB festzuhalten.

Denkbar wäre die Lösung des Problems mit der Einführung einer beschränkten Ausschüttung bzw. der Einführung von Ausschüttungssperren nach dem Vorbild der Rechnungslegung nach UK-GAAP. Hier werden einerseits der angloamerikanische Gläubigerschutz, erreicht durch privatrechtlich vertraglich vereinbarte Ausschüttungssperren, andererseits der europäische Kapitalerhaltungsgrundsatz kombiniert.[17]

Da der IAS/IFRS-Abschluss auch insgesamt der grundsätzlichen Vorgehensweise des HGB sehr nahe kommt, ist die Heranziehung des internationalen Gewinns als Ausschüttungsbemessungsgrundlage zumindest denkbar.[18]

2.2 Anspruchsgruppen und deren Relevanz

2.2.1 Anspruchsgruppen nach dem Framework der IAS/IFRS

Nach dem Framework der IAS/IFRS gehören zu den Adressaten eines Jahresabschlusses Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Zulieferer und andere Kreditoren, Kunden, der Staat und seine Behörden sowie die Öffentlichkeit.[19] Auf Grund der hohen Informationsdichte ist jedoch eine stärkere Ausrichtung an Investoren zu erwarten.[20]

2.2.2 Staat in Form der Finanzbehörden

Da auch weiterhin der HGB-Abschluss maßgeblich für die Steuerbilanz ist, wird sich die Finanzverwaltung auch lediglich auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss stützen. Daher fällt sie als Anspruchsgruppe bezüglich der Umstellung auf IAS/IFRS heraus. Lediglich Interessenhalber oder zwecks höheren Informationsstandes könnte der Jahresabschluss nach IAS/IFRS auf Grund seiner hohen Informationsfunktion dienen.

2.2.3 Kreditgeber

Zu Beginn von Kreditverhandlungen fordern die Banken zur Einschätzung des Risikos einen Jahresabschluss und entscheiden nach der Bilanzanalyse über die Vergabe des Kredites. Dabei steigt i. d. R. die Höhe der Zinsen proportional zur Höhe des Risikos.

Weiter sind Unternehmen nach § 18 KWG verpflichtet, ihren Kreditgebern (auf Verlangen) im Rahmen der Offenlegungspflichten einen Jahresabschluss vorzulegen. Die Fremdkapitalgeber ziehen daraus Schlüsse über neue Verhandlungen oder ggf. auch über Kündigungen bestehender Verträge.

Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Mittelstands lag im April 2002 bei gerade mal 17%[21]. Der Mittelstand ist wahrlich vom Fremdkapital geprägt.[22] Daher ist ein erheblicher Einfluss der Banken auf die Umstellung der Rechnungslegung denkbar.

2.2.4 Lieferanten und Kunden

Lieferanten machen ihre Aufträge davon abhängig, ob sie auch ihre Leistungen bezahlt bekommen. Kunden setzen eine auftragsgemäße Lieferung voraus. Gerade vor Vergabe von Großaufträgen bedienen sie sich auch des Jahresabschlusses des Geschäftspartners, um die Risiken einzuschränken. Je nach Grad der Internationalisierung des Unternehmens können diese Gruppen durchaus relevant sein.

2.2.5 Weitere interne Adressaten: Gesellschafter, Management, Arbeitnehmer

Die Gesellschafter bekunden Interesse am Jahresabschluss in der Form, als sie sicher gehen wollen, ob sie ihre Einlage auch rentabel verzinst bekommen. Gerade auch vor dem Hindergrund des Verkaufs der Anteile ist der Jahresabschluss von fundamentaler Bedeutung.

Der Jahresabschluss zeigt u.a. durch seinen Gewinn auch den Erfolg des Managements. So können schlechte Ergebnisse z. B. auch zur Änderung von firmeninternen Strategien beitragen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass gerade bei mittelständischen Unternehmen sowohl Gesellschafter als auch das Management interne Informationen zu Genüge erhalten, sodass der Jahresabschluss als Informationsbeschaffungsinstrument gar nicht mehr benötigt wird.[23]

Arbeitnehmer oder die Gewerkschaften als dessen Vertreter sind zunehmend daran interessiert, ob das Unternehmen Zukunftspotential besitzt oder nicht. Es kann daraufhin rechtzeitig mit Bewerbungen zu anderen Unternehmen oder mit höheren Gehaltsforderungen reagiert werden. Auf die Rechnungslegung eines Unternehmens werden sie allerdings keinen Einfluss haben.

2.2.6 Weitere externe Adressaten: Andere Unternehmen, Öffentlichkeit

Konkurrenten können auch Interesse signalisieren – zum einen, um sich mit dem Unternehmen zu messen, zum anderen könnte aber auch über Firmenübernahmen nachgedacht werden.

Die Öffentlichkeit kann ebenfalls in Hinblick auf die lokale Arbeitsmarkt- oder Wirtschaftssituation interessiert sein.

Da sowohl die Konkurrenten als auch die Öffentlichkeit keinen direkte Einwirkung auf die Unternehmen besitzen, fallen auch diese als Anspruchgruppe heraus.

3 Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand

3.1 Allgemeine Ziele des Mittelstands

Der Bewertung der folgenden Pro und Contra zur Aufstellung eines Abschlusses nach den IAS/IFRS dienend müssen vor dem Hindergrund einer sachgerechten Bewertung die allgemeinen Ziele, die mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für den Mittelstand zusammenhängen und die es zu erreichen gilt, festgehalten werden.

Treffend zeigt Mandler diese Ziele in folgender Übersicht, in der er einer typisch mittelständischen GmbH, die als durchaus repräsentativ für den gesamten Mittelstand angesehen werden darf, eine börsennotierte AG gegenüberstellt.

Vor dem Hintergrund, dass die IAS/IFRS ursprünglich speziell für größere Konzerne konzipiert wurden, ist der Vergleich von GmbH und AG auch zur weiteren Gegenüberstellung geeignet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.2: „Mittelständische GmbH vs. Börsennotierte AG“[24]

3.2 Herausforderungen

3.2.1 Umstellungskosten

Da die Aufstellung des IAS/IFRS-Abschlusses nicht durch Befreiungen anderer Auflagen begünstigt ist, kommt es zu einer zusätzlichen Belastung. Auch gibt es nach den IAS/IFRS keine größenabhängigen Erleichterungen wie beispielsweise im German-GAAP § 274a HGB. Es sind - sofern vorhanden - alle Notes aus dem Framework abzubilden. Dies beansprucht viel Zeit.

Neben der Anschaffung einer zweckmäßigen Software muss eine umfangreiche Schulung der für die Rechnungslegung verantwortlichen bzw. mitwirkenden Mitarbeiter erfolgen, die zum einen sehr teuer ist, zum anderen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Der dafür anfallende Zeitaufwand und die Kosten des externen Know-Hows dürfen keinesfalls unterschätzt werden.[25] Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf es einer sehr umfangreichen und detaillierten Planung.[26]

[...]


[1] Vgl. http://www.aberhallo.de/lexikon/index.php/International_Accounting_Standards (Stand: 20.01.2005)

[2] Vgl. http://www.aberhallo.de/lexikon/index.php/IASB (Stand: 20.1.2005)

[3] Vgl. Günterberg, Brigitte und Wolter, Hans-Jürgen. In:„Mittelstand in der Gesamtwirtschaft – Anstelle einer Definition“ für IfM Bonn zur Unternehmensgrößenstatistik 2001/2002

[4] Vgl. http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Mittelstand.html (Stand: 20.01.2005), http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/wirtschaftslexikon.php?id=8 (Stand: 20.01.2005), http://www.netschool.de/wir/wissen/lex/m2.htm, Annahme: 100 Mio. DM = 50 Mio. € (Stand: 20.01.2005), http://www.ifm-bonn.org/index.htm?/ergebnis/104nf.htm (Stand: 20.01.2005)

[5] Vgl. Wanner, Claudia und Bauer, Ina auf : http://www.ruhr-uni-bochum.de/ikf/presse_ftd260104.htm (Stand: 20.01.2005)

[6] Vgl. “Official Journal of the European Union L 124/39” vom 20.5.2003, Titel 1, Artikel 2

[7] Vgl. http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Rating.html (Stand: 20.1.2005)

[8] Vgl. zu den Bonitätsstufen auch Taistra, Georg. In:„Basel II und die Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von kmU“ i.A.d. FH Friedberg und der KfW Bankengruppe

[9] Vgl. Taistra, Georg. In:„Basel II und die Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von kmU“ i.A.d. FH Friedberg und der KfW Bankengruppe

[10] Vgl. Orth, Thomas. In:„Kein Buch mit sieben Siegeln – Rechnungslegung nach internationalen Standards lohnt auch im Mittelstand“ in Rheinische Post vom 4.12.2004

[11] Vgl. Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 1606/2002 v. 19.7.2002, Art. 4 u. 5

[12] Vgl. Pressemitteilung des BMJ v. 25.2.2003, Tz. 4; vgl. auch Uwe Mandler. In: „IAS/IFRS für mittelständische Unternehmen: Ergebnisse einer Unternehmensbefragung“, S. 15

[13] Vgl. Dücker, Reinhard. In: „Internationale Rechnungslegung: Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand“ in: StuB 10/2003, S. 451

[14] Vgl. auch IAS-Rahmenkonzept, Tz. 46

[15] nach Mandler, Uwe. In: „Argumente für und gegen IAS/IFRS im Mittelstand“, StuB 15/2003, S. 681

[16] Vgl. Behringer, Stefan. In: „Internationale Rechnungslegung nach IAS – Implikationen für den deutschen Mittelstand“ in Betrieb und Wirtschaft 13/2003, S. 537

[17] Vgl. Möhlmann-Mahlau, Gerken, Grotheer. In: „IFRS im Einzelabschluss : Konsequenzen für die Unternehmen und die Rechnungslegung“ in StuB 20/2004, S. 923 Teil II Tz. 2

[18] Vgl. Streim, Hannes und Esser, Maik. In: „Rechnungslegung nach IAS/IFRS – Ein geeignetes Instrument zur Zahlungsbemessung ?: Ansatzfragen“ in StuB 16/2003, Seite737

[19] Vgl. Thielemann, Frank und Keller, Gernot. „Bilanzen International – Ein komprimierter Überblick nach HGB und IAS/IFRS“, 4. Auflage, S. 199

[20] Vgl. Behringer, Stefan. In: „Internationale Rechnungslegung nach IAS – Implikationen für den deutschen Mittelstand“ in Betrieb und Wirtschaft 13/2003, S. 536

[21] Vgl. Wallau, Frank. In: „Finanzierung des Mittelstands“ i.A.d. IfM Bonn, Folie 9, Vortrag v. 7.11.2002

[22] Vgl. Kayser, Gunter. In: „Mittelstandsfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Bankkredit und öffentlichen Finanzierungshilfen“ i.A.d. IfM Bonn, Folie 16, 30.10.2003; vgl. auch Behringer, Stefan. In : „Internationale Rechnungslegung nach IAS – Implikationen für den deutschen Mittelstand“ in: Betrieb und Wirtschaft 13/2003, S.538

[23] Vgl. Dücker, Reinhard. In: „Internationale Rechnungslegung: Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand“ in StuB 10/2003, S. 451

[24] nach Mandler, Uwe. In: „Argumente für und gegen IAS/IFRS im Mittelstand“, StuB 15/2003, S. 681

[25] Vgl. Dücker, Reinhard. In: „Internationale Rechnungslegung: Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand“ in: StuB 10/2003, S.452

[26] Vgl. Hirschberger, Wolfgang und Karl, Daniel. In: „Projektorganisation und –controlling bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/IFRS im Mittelstand“ in DStR 50/2002; S. 2188-2192 und in DStR 51-52/2002, S. 2236-2240

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Herausforderungen und Chancen der IAS IFRS für den Mittelstand
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
34
Katalognummer
V39983
ISBN (eBook)
9783638386166
Dateigröße
604 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Herausforderungen, Chancen, IFRS, Mittelstand
Arbeit zitieren
Sascha Lutterbach (Autor:in), 2005, Herausforderungen und Chancen der IAS IFRS für den Mittelstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39983

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