Vergleichende Politikwissenschaft. Mitschriften und Prüfungsvorbereitung


Prüfungsvorbereitung, 2015

39 Seiten


Leseprobe


Ziele der PW:

Gesetze und Theorien formulieren und auf empirische Validität überprüfen.

Politische Phänomene…

- Beschreiben

- Erklären: der zu erklärende Tatbestand wird aus mindestens einer Gesetzesaussage und einer gegebenen Anfangsbedingung abgeleitet (logische Struktur)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Vorhersagen: Aus dem Gesetz und den Anfangsbedingungen werden konkrete Sachverhalte (dann-/desto-Komponente) abgeleitet

Warum vergleichende PW:

Zurückzuführen ist die vergleichende Politikwissenschaft auf eine komparatistische Tradition, die bis in die griechische Antike, speziell auf die Autoren Thukydides und Aristoteles zurückweist. Seitdem wurde der Vergleich von politischen Verhältnissen von zahlreichen politischen Philosophen und Wissenschaftlern bis in die Gegenwart durchgeführt. Durch die kritische Überprüfung der eigenen politischen Verhältnisse am Beispiel anderer, wird ein Beitrag des Forschers geleistet, die eigene Subjektivität und Ethnozentriertheit zu überwinden.[9] Ziel derartiger Untersuchungen ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen allgemein gültige Aussagen formuliert werden können.

Die Komparatistik kann sich als Herzstück der Politikwissenschaft bezeichnen. Erst durch die vergleichende Betrachtung nämlich lassen sich Strukturen, Prozesse, Akteure und Institutionen sinnvoll einordnen und analysieren. Problemlagen demokratischer Herrschaft, wie sie sich aus ökonomisch-sozialen Ungleichheiten, aber auch zunehmender kultureller Heterogenität und unsicheren kollektiven Identitäten ergeben, werden durch vergleichende Betrachtung leichter greifbar. Die Komparatistik vermittelt nicht nur Wissen und interkulturelle Sensibilität, sondern schult auch in methodisch sinnvollem Vergleichen, das für jede Verständigungs- und Kritikfähigkeit unerlässlich ist. Denn nur wer weiß, dass etwas auch anders funktionieren kann, versteht letztlich, wie es funktioniert und vermag im Bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen.

Oftmals ist die vergleichende Methode in der Politikwissenschaft der einzig gangbare Weg, um generalisierbare Aussagen über gesellschaftspolitische Prozesse zu treffen. Allerdings ist ein systematischer Vergleich voraussetzungsvoll und es müssen verschiedene Faktoren beachtet werden, um die vergleichende Methode in der Politikwissenschaft Gewinn bringend anwenden zu können.

- Systeme anderer Länder kennen lernen und von ihnen lernen
- Unterschiede/ Gemeinsamkeiten identifizieren und erklären
- Allgemeine Theorien entwickeln
- Beschreibung, Erklärung, Vorhersage politischer Phänomene
- Kausalitätsfragen klären: Ursachen ergründen
- Klassifikation und Typologiebildung
- Hypothesenüberprüfung
- Prognosen
- Contextual description
- „Vereinfachung“ politischer Vorgänge und Tatbestände (weniger komplex): Generalisierung
- Das eigene Land sowie andere Länder besser verstehen

Aristotle: In his work The Politics, Aristotle compares different "constitutions", by introducing a famous typology based on two criteria: the number of rulers (one, few, many) and the nature of the political regime (good or corrupt). Thus he distinguishes six different kinds of "constitutions": monarchy, aristocracy, and polity (good types), versus tyranny, oligarchy and democracy (corrupt types).

Gabriel Almond and Sidney Verba In their work, The Civic Culture, Almond and Verba embark on the first major cross-national survey of attitudes to determine the role of political culture in maintaining the stability of democratic regimes.

Robert A. Dahl Polyarchy

Montesquieu The Spirit of the Laws

Alexis de Tocqueville Democracy in America and The Old Regime and the French Revolution

Samuel P. Huntington The Third Wave and Political Order in Changing Societies

Arend Lijphart Patterns of Democracy (1999), a comprehensive study of democracies around the world.

Juan Linz & Alfred Stepan Problems of Democratic Transition and Consolidation: Southern Europe, South America, and Post Communist Europe

Seymour Martin Lipset Political Man: The Social Basis of Politics (1960)

Giovanni Sartori Parties and party systems

Forschungsprozess:

1. Fragestellung
2. Theorie
3. Operationalisierung (Definition des Begriffs durch die Erläuterung der Operationen, die zur Erfassung des zugrundeliegenden Sachverhalts dienen, oder Benennung der beobachtbaren und messbaren Ereignisse, die das Vorhalten des Sachverhalts anzeigen)
4. Untersuchungsdesign
5. Datenerhebung
6. Datenanalyse
7. Verschriftlichung

MostSimilarSystemDesign:

Bezeichnet eine Vorgehensweise bei der Fallauswahl. Dabei werden solche Fälle ausgesucht, die sich im Bezug auf die interessierende unabhängige Variable unterscheiden, sich aber bezüglich anderer unabhängiger Variablen (sogenannter Dritt- oder Kontrollvariablen), die ebenfalls einen Einfluss auf die abhängige Variable haben können, sehr ähnlich sind. Die interne Validität solcher Studien ist somit umso höher, je ähnlicher sich die Fälle abgesehen von der interessierenden unabhängigen Variable sind.

MostDifferentSsystemDesign:

Vorgehensweise bei der Fallauswahl. Dabei stellt man sich die Frage, warum sehr unterschiedliche Umstände in den untersuchten Fällen zum gleichen Ergebnisgeführt haben Man wählt also Fälle aus, die sich möglichst stark unterscheiden, die jedoch die gleiche Ausprägung auf der primär interessierenden unabhängigen Variable aufweisen und untersucht, ob diese sonst so unterschiedlichen Fälle die gleiche Ausprägung auf der abhängigen Variable aufweisen.

Probleme bei der Forschung:

- conceptual stretching: Konzepte, die Phänomene in bestimmten Ländern präzise beschreiben, werden auch in anderen Ländern verwendet, die aber nicht alle spezifischen Merkmale aufweisen. Dieses Problem kann mit der Methode der systemübergreifenden theoretischen Konzeptualisierung umgangen werden, wo die Abstraktion der Begriffe (möglichst) ohne Informations- und Präzisionsverlust erhöht wird.
- Vergleichbarkeit der Messung: Messinstrumente müssen in jedem Kontext dasselbe messen und zwar das, was eigentlich zu messen beabsichtigt ist. Mithilfe der funktional äquivalenten Operationalisierung wird eine Gleichwertigkeit/ Äquivalenz der Messinstrumente hergestellt.
- Too many variables too few cases: bei wenigen Fällen sind systematische Kontrollmöglichkeiten begrenzt. Dieses Problem lässt sich mit einer gesonderten Länderauswahl lösen, zum Beispiel dem MSSD.

Experiment= Herstellung; Kontrolle und Variation der Untersuchungsbedingungen, sodass Hypothesen über die Effekte bei der AV überprüft werden können, was die Prüfung von Kausalitätsannahmen erlaubt (bei systematischer Manipulation der Untersuchungsbedingungen d.h. Einteilung in Treatment- und Kontrollgruppe). Aus praktischen und ethischen Gründen oft nicht vertretbar.

Vergleich zw. Ländern= Unterscheidung nach Anzahl und Zeitpunkt der Studie. Auswahl abhängig von Fragestellung, Ressourcen, verfügbaren Daten, Analysemethoden, Wissenschaftsposition. Die Untersuchung eines Falls dient nur zur Beschreibung und Interpretation im Kontext oder Erklärung abweichender Fälle. Bei wenigen Ländern lassen sich auch einige allgemeine Schlussfolgerungen treffen, bzw. konkurrierende Erklärungen überprüfen. Erst bei vielen Ländern und einem hohen Abstraktionsniveau sind stärkere Schlussfolgerungen und die Identifikation von Außenseitern möglich, weil es statistische Kontrollmöglichkeiten gibt.

- Fallstudie: Ein Fall, ein Zeitpunkt
- Panelstudie: ein Fall über die Zeit
- Querschnittsdesign: alle Fälle zu einem Zeitpunkt
- Usw.

Fall Merkmalsträger, Untersuchungseinheit

Variable Merkmale eines Falls, die über Einheiten hinweg variieren können

Variablenwerte Merkmalsausprägung der Variablen für jede Einheit

Mikroebene Individuen

Makroebene Kollektive

Unabhängige Variable erklärende Variable

Abhängige Variable zu erklärende Variable

Phasen der vergl. PW:

Wurzeln: Aristoteles bis Anfang 20.Jahrhunert, Verfassungsvergleich, teilweise Untersuchung der Verfassungsrealität___Aristoteles, Macchiavello, Hobbes, Montesquieu, de Tocqueville, Bagehot, Woodrow Wilson

Klassische Phase des Comparative Government bis Ende WW2:Typen von politischen Regimen, Stabilitätsfaktoren, beste Regierungsform, Fokus aus politische Regime/Verfassungen/pol. Institutionen, Typen von PS und Demokratien, detaillierte Verfassungsanalyse, Beschäftigung auch mit Realität , klassischer Institutionalismus, Fokus auf dem Westen ___Arendt, Loewenstein, Finer, Friedrich, Lijphart: Patterns of Democracy. Government Forms

Neue vergleichende Politikwissenschaft: Systemtheorie der Politik, Struktur-Funktionalismus, überwiegend USA, breiter definiertes Konzept von Politik, geographische Ausweitung, neue Erhebungsmethoden ___Almond, Coleman, Verba, Rokkan, Lijphart, La Palombara

Zeitgenössische vergl. PW seit 1980er Jahren (dritte Demokratisierungswelle): Einbezug institutioneller Rahgmenbedingungen, globale Analysen, Konsequenzen von Politik, Untersuchung der Demokratisierung, Neuer Insitutionalismu s___Lijphart, Tsebelis

Teilbereiche der vergl. PW:

- Comparative Government (Ordnung, Polity): Typen von pol. Regimen, Stabilitätsfaktoren, beste Regierungsform, Fokus aus politische Regime/Verfassungen/pol. Institutionen, Typen von PS und Demokratien
- Comparative Politics (Politics, Prozesse): pol. Kompetenzen, Bürgerpräferenzen, pol. Orientierungen, Leistungsbewertung, Fokus auf Parteien/ Interessengruppen/ Bürger/ Wahlen/ Beteiligung___Almond/Verba:Civic Culture. Political Attitudes ans Democracy
- Comparative Public Policy (Inhalte):Typen von Sozialstaaten, Reformfähigkeit, förderli9che Faktoren, Fokus auf Ausgaben, Programme, Instrumente, Ergebnisse, Einbindung der Bevölkerung___Andersen: Three Works of Welfare Capitalism

Untersuchungsgegenstände der vergl. PW:

- Staatliche Institutionen
- Verfassungen
- Intermediäre Einrichtungen (Parteien, Interessengruppen, Medien)
- Bürger/ Volk und Wahlen
- Spzialpolitische Instrumente
- Pol. Regime
- Organisationsnetzwerke
- Rahmenbedingungen
- Internationale Vereinigungen

Staatsformen nach Aristoteles:

In der Politik wird zum ersten Mal eine systematische Analyse von Staatsformen unternommen. In der so genannten ersten Staatsformenlehre (Pol. III 6 ff.) werden insgesamt sechs Grundtypen von Regierungen gezählt.[6] Diese gruppieren sich zu jeweils Dreien: einmal als „richtige“ Staatsformen und einmal als deren drei „verfehlte“ Abweichungen.

Die drei „guten“ Verfassungen, welche alle auf das Wohl der Allgemeinheit bzw. des Staates ausgerichtet sind (Monarchie, Aristokratie[7] und Politie), werden den drei „entarteten“ Verfassungen gegenübergestellt, die nur dem Wohl der Herrschenden, ihrem Eigennutz, dienen (Tyrannis, Oligarchie und Demokratie). Die Demokratie gilt ihm dabei als Herrschaft der vielen Freien und Armen im Staate, die zu Lasten der Tüchtigen und zum Schaden der Wohlhabenden erfolgt. Auch ist es für Aristoteles nicht zulässig, dass die Armen mächtiger als die Reichen sind. Denn sie sind zahlreicher, und maßgebend ist die Meinung der Mehrzahl. Dies warf er gerade der extremen Form der Demokratie vor, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient. Die drei schlechten Staatsformen verfehlen damit nach ihm alle den Zweck, das „vollkommene Leben“ in der Polis-Gemeinschaft zu ermöglichen. Aristoteles glaubt, eine gute Staatsform neige zur Entartung, aus dieser entarteten Form gehe dann die nächste gute Form hervor usw.[1] Um diesem Kreislauf zu entgehen, plädiert er für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die er auch wieder als Politie bezeichnet.

Kriterien …

− Zahl der Herrschaftsausübenden

− Zweck bzw. Nutzen für alle oder nur die vorherrschende Klasse

⇒Sechser-Schema: idealtypische Auflistung, d.h. Vereinfachung und Kategorisierung unter Hervorhebung der wichtigsten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dimensionen des Politikbegriffes:

- Polity- formale, institutionelle Dimension: der institutionelle Rahmen des Politischen, also unsere Verfassung (das Grundgesetz), Gesetze, Regeln, Institutionen (z.B. der Deutsche Bundestag),gesellschaftliche Verhaltensmuster und Normen sowie Parteien (z.B. SPD,CDU/CSU, F.D.P., Die Grünen, usw.) und Interessenverbände.
- Policy: die inhaltliche Dimension des Politischen, also die Parteien- und die Regierungsprogramme, Absichten und Ziele, personelle, materielle und ideelle Interessen sowie die Verteilung von Finanzmitteln und Ereignisse politischen Handelns (z.B. Veränderung der Infrastruktur durch strukturpolitische Eingriffe).
- Politics- prozessuale Dimension: die Formen der Durchsetzung von Interessen und der Austragung von Konflikten oder politisches Handeln im eigentlichen Sinne, also der Kampf um die Gewinnung oder die Erhaltung von Macht, die Auseinandersetzung mit anderen – gegenläufigen – Interessen, Streit um die Verteilung von Ressourcen und Finanzmitteln, Anwendung von Zwangsmitteln.

Eastons Modell des Politischen Systems:

Ein politisches System umfasst alle Institutionen, die an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt sind, zu diesen gehören u.a. Regierungen, Parlamente, aber etwa auch Interessengruppen und Massenmedien. David Easton stellt in seinem 1965 erschienen Werk „A Systems Analysis of Political Life“ die politischen Prozesse als System dar, in welchem soziale Interaktionsmuster zu einer autoritativen Allokation von Werten innerhalb einer Gesellschaft führen. In einem solchen politischen System werden Forderungen (demands) der Bevölkerung auf der Inputseite durch institutionelle Prozesse zu Entscheidungen auf der Outputseite transformiert (Easton 1965: 153). Entscheidende Erfolgsvariable für die Akzeptanz autoritativer Outputs bildet dabei die gesellschaftliche Unterstützung (support), welche sich aufgrund diverser, auf das politische System einwirkender, Umweltfaktoren kultureller, technologisch-ökonomischer oder religiöser Art, verändert. Die hieraus resultierende Verschiebung sozialer Machtgefüge kann sich als Stress auf drei Dimensionen des politischen Systems auswirken, welche die stabile politische Führung (Autoritäten), die konstitutionelle Ordnung (Regime) sowie die Beziehungen individueller Mitglieder des Systems untereinander (politische Gemeinschaft) umfassen. Die Verlagerung politischer Unterstützung unter einen minimalen Punkt führt durch die allgemeine Nichtakzeptanz von Entscheidungen zu systemischer Ineffizienz und schließlich zum Zusammenbruch des Systems (ebd. 155ff.). Neben den genannten Objekten differenziert Easton verschiedene Formen politischer Unterstützung. Beobachtbare Aktionen wie Wahlbeteiligung oder das Zahlen der Steuern werden als manifeste Unterstützung (overt support) betrachtet. Demgegenüber stehen kognitive Grundeinstellungen wie Parteiloyalität oder patriotische Überzeugungen als latente Unterstützung (covert support), welche sich über kurzfristige Einzelentscheidungen hinaus als kohärent erweisen und dadurch für die zukünftige Funktionsfähigkeit des Systems eine wichtige Rolle spielen (ebd. 159ff.). Eine ähnliche Unterscheidung trifft Easton zwischen spezifischer und diffuser Unterstützung (specific and diffuse support). Während spezifische Unterstützung als unmittelbare Reaktion auf täglich entstehende politische Entscheidungen betrachtet werden muss, bezieht sich diffuse Unterstützung auf aus Sozialisation und Erfahrung gewachsene Identifikation mit den Grundlagen des politischen Systems. Diese stellt relativ unabhängig von der Tagespolitik eine Reserve für die Akzeptanz autoritativer Outputs dar, welche den Forderungen der Bevölkerung nicht direkt nachkommen, sondern beispielsweise für zukünftige Generationen getroffen werden (ebd. 267ff.).

Easton schreibt politischen Systemen folgende Grundmerkmale zu:

- Das politische System ist ein analytisches Konstrukt.
- Es beruht auf der Vorstellung eines Input-Output-Modells der Politik.
- Das politische System ist Teil des gesamtgesellschaftlichen Systems.
- Es umfasst die Gesamtheit der Institutionen, Prozesse und Akteure, die bindende Entscheidungen für die Gesellschaft hervorbringen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Funktionen des PS nach Almond:

Systemfähigkeiten: extraktiv, regulativ, distributiv, responsiv

Umwandlungsprozesse: Interessenartikulation, Interessenaggregation, Normsetzung, Implementation, Normkontrolle, Kommunikation

Systemerhaltungs- und Anpassungsfunktion: Rekrutierung, Sozialisation

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Almond und Easton in den 50er/60er Jahren
- Großflächiger Vergleich, breite Anwendbarkeit auf alle PS der Welt
- Breite Definition von Politik: alle Handlungen und Interaktionen, die mit der Herstellung und Durchsetzung kollektiv verbindlicher Entscheidungen zu tun haben
- Empirische Orientierung
- Logisch integrierte Menge von Konzepten mit großer Reichweite und einem starken empirischen Bezug
- Andere empirische Theorien integrierbar
- Die Analyseeinheit bildet das PS als „System of behaviour“: Menge von Interaktionen zur Herstellung/ Durchsetzung kollektiv verbindlicher Entscheidungen
- Politische Systeme sind offen und adaptiv, stehen in einer dynamischen Austauschbeziehung zur Umwelt
- Funktionen der PS: pol. Rekrutierung, pol. Sozialisation (Einführung in pol. Kultur), pol. Kommunikation, Interessenartikulation und –Aggregation, Policy-Making, Policy-Implementation
- Wichtige Faktoren: Parteien, Familien, Bildungsinstitutionen, Massenmedien, Parlament, Regierung, Bürokratie

Die Systemtheorie definiert die Sicht, wie wir pol. Phänomene betrachten, nämlich als Prozess bzw. stufenweise Abfolge von Handlungen, die in einem engen Zusammenhang mit der Umwelt stehen

Kritik an der Systemtheorie:

- Anwendbarkeit auf alle Systeme
- Politik als dynamischer Begriff, wechselseitige Austauschbeziehungen,
- Identifikation der für den pol. Prozess relevanten Einflussgrößen
- Beschreibung aller pol. Aktivitäten der Gesellschaft möglich
- Aber: Strukturen oder Institutionen ohne besonderen Stellenwert

Embedded democracy:

Ein demokratisches Herrschaftssystem bezeichnet Merkel als mehrdimensionale politische Ordnung, die aus unterscheidbaren Komplexen von Funktionsregeln (Teilregime) besteht, die jeweils Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie definieren. Sein Konzept der rechtstaatlichen Demokratie als Einheit der im Folgenden skizzierten fünf interdependenten Teilregime nennt Merkel „embedded democracy“

- vertikale Gewaltenteilung
- horizontale Gewaltenteilung
- Transversal (Universelles Wahlrecht?)
- effektive Regierungsgewalt
- Abwehrrechte
- Partizipation Merkmale des totalitären Staates:
- Alles durchdringende totale Ideologie
- Unterordnung des Einzelnen unter die Gesellschaft
- Eine hierarchisch geordnete Massenpartei
- Medienkontrolle
- Gewaltmonopol
- Zentrale Koordinierung der Wirtschaft
- Keine Gewaltenteilung: alle Macht liegt beim Führer oder der herrschenden Partei
- Überwachung
- Keine bürgerlichen Freiheiten, Missachtung der Menschenrechte
- Häufig Militarismus Merkmale autoritärer Systeme:
- Begrenzter Pluralismus
- Keine allumfassend formulierte Ideologie
- Von bestimmten sozialen Kräften der Gesellschaft getragen: Militärisch, Faschistisch, Theokratisch
- Oligarchische Machtbasis
- Legitimation durch Tradition oder Charisma
- Keine vollständige Kontrolle
- Bürgerfreiheiten in sehr geringem Maße vorhanden

Als defekte Demokratie werden in der vergleichenden Politikwissenschaft politische Systeme bezeichnet, in denen zwar demokratische Wahlen stattfinden, die jedoch gemessen an den normativen Grundlagen liberaler Demokratien (Teilhaberechte, Freiheitsrechte, Gewaltenkontrolle etc.) verschiedene Defekte aufweisen. Dabei handelt es sich meist um politische Systeme, die im Zuge der dritten Demokratisierungswelle entstanden sind. Die Theorie der defekten Demokratie baut auf dem ebenfalls von Wolfgang Merkel entwickelten Konzept der „eingebetteten Demokratie“ auf. Dieses theoretische Modell begreift weit entwickelte, stabil funktionierende Demokratien als Herrschaftssysteme, die aus einem Gefüge von fünf ineinander verzahnten Teilregimen bestehen: a) ein demokratisches Wahlregime, b) das Regime politischer Partizipationsrechte, c) das Regime bürgerlicher Freiheitsrechte, d) die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle sowie e) die Garantie, dass die effektive Regierungsgewalt den demokratisch gewählten Repräsentanten obliegt.[1] Von diesem Konzept abweichend, werden verkürzt auch Systeme als Demokratie bezeichnet, in denen zwar der Herrschaftszugang durch demokratische Wahlen gesichert ist, aber eine rechtsstaatliche Gewaltenkontrolle und gesicherte Grundrechte fehlen. In anderen Fällen liegt das tatsächliche Gewaltmonopol nicht bei den gewählten Repräsentanten, sondern ermöglicht es Lobbyisten, dem Militär oder einer Guerilla auf bestimmten Gebieten ihr Veto einzulegen. So lassen sich zahlreiche Kombinationen von „funktionierenden“ und „defekten“ Teildimensionen eines Herrschaftssystems beschreiben. Demzufolge ist das Konzept der defekten Demokratie ein Instrumentarium um bestehende reale Staaten empirisch zu klassifizieren.

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Systemtransformation:

Transformation ist der grundlegende Wechsel oder Austausch eines politischen Regimes und gegebenenfalls auch der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung.

Ursachen von Systemwechseln können sein: Legitimitätskrise wegen wirtschaftlicher Ineffizienz, Legitimitätskrise wegen wirtschaftlicher Effizienz, Legitimitätskrise aufgrund von Schlüsselereignissen (z.B. Tod des Diktators), Kriegsniederlage, Wegfall externer Unterstützung, Dominoeffekt

Verlaufsformen: gradual-evolutionär, von unten erzwungene, von alten Eliten gelenkte Transformation, ausgehandelter (Opposition und alte Eliten) Systemwechsel, Regime-Kollaps, Neugründung von Staaten

Die Transitionsforschung unterteilt den Zeitraum der Transition in drei Phasen:

- das Ende des autoritären Regimes
- die Institutionalisierung der Demokratie
- die politische Konsolidierung der Demokratie.

Regierungssysteme

Zentrale Institutionen in einem Regierungssystem sind solche, die eine strategisch bedeutsame Funktion im Rahmen der allgemeinen Funktion des politischen Systems erfüllen. Sie sind also an der Herstellung und Durchsetzung von kollektiv verbindlichen Entscheidungen beteiligt, indem sie entweder zur Selektion der Herrschenden oder zur Ausübung der Herrschaft beitragen.

Wahlsystem= Institutionen und Verfahren der Umsetzung von Wählerpräferenzen in Stimmen und von Wählerstimmen in Sitze.

Parteiensystem= Gesamtheit der in einem pol. Gemeinwesen agierenden Parteien und die Beziehungen zwischen diesen.

Regierungssystem= Die an den kollektiv verbindlichen Entscheidungen beteiligten Institutionen und deren Relationen. Im engeren Sinne umfasst dies den Aufbau und die Funktion der obersten Staatsorgane. Im erweiterten Sinne werden häufig auch das Wahlsystem und das Parteiensystem mit eingeschlossen.

Horizontale Gewaltenteilung= Legislative, Exekutive, Judikative Vertikale Gewaltenteilung= Verteilung der Staatsmacht auf Bund, Länder und Gemeinden Gewaltenverschränkung= gegenseitige Einflussnahme und Überschneidungen zwischen den Gewalten Analyseraster: Ermöglicht das Kennenlernen institutioneller Variationen und den systematischen Vergleich zwischen Regierungssystemen Regierungssystem

I. Exekutive

II. Legislative

III. Verhältnis zwischen Regierung und Parlament

IV. Vertikale Gewaltenteilung

V. Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit

VI. Charakter des Regierungssystems Wahlsystem

VII. Wahlrecht Parteiensystem

VIII. Parteiensystem

Deutschland:

I Duale Exekutive: Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Die Regierung wird durch Bundeskanzler als Regierungschef geleitet wird. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt, seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages . Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt, sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung. Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung. Die Führungsaufgabe in der deutschen „Kanzlerdemokratie“ kommt dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin zu.

II Legislative: Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich. Der Bundestag ist zwischen Rede- und Arbeitsparlament anzusiedeln. Man spricht von starkem Bikameralismus, weil die beiden Kammern symmetrisch (in etwa gleichberechtigt) und inkongruent (beruhen auf verschiedenen Legitimationsverfahren) sind.

III Verhältnis Regierung/ Parlament:

- Regierung geht aus dem Bundestag hervor (Wahl desBundeskanzlers)
- Regierung ist von der Unterstützung durch die Regierungsparteien im Bundestag abhängig
- Bundestag kann Kanzler- und Regierungswechsel nur durch ein „konstruktives Misstrauensvotum“herbeiführen, d.h. er muss mit absoluter Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählen
- Auflösung des Bundestags nur dann, wenn ein Antrag des Kanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mitglieder des Bundestags findet und er dessen Auflösung beantragt

IV Föderalismus: es existieren zwei Ebenen im politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem der 16 Bundesländer einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative(rechtsprechende Gewalt).

V Parlament ist in seinen Entscheidungen an Verfassung gebunden (kann diese nur mit 2/3 Mehrheit verändern, bestimmte Teile sind unveränderbar). Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verfassungskonformität von Gesetzen, sonstige Rechtsnormen und Einzelentscheidungen

VI Charakter

- Parlamentarisches Regierungssystem: ungeteilte Repräsentation der Volkssouveränität durch das Parlament

- Parlamentssouveränität ist durch andere Verfassungsorgane, durch die Verfassung und die verfassungsgerichtliche Normenkontrolle erheblich eingeschränkt

- Regierungsmacht ist beschränkt durch andere Verfassungsorgane und die Konsenszwänge mit Koalitionspartnern

VII Wahlsystem: personalisiertes Verhältniswahlrecht mit 5-Prozent-Sperrklausel(proportional)

VIII Mehrparteiensystem mit regionalen Schwerpunkten

United Kingdom:

I Duale Exekutive: Das Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II., der Regierungschef ist Premierminister David Cameron, er steht dem Kabinett Cameron vor. dem Kabinett (=Führungsgremium) gehören nur der Premierminister und die wichtigsten Minister an. Prinzipien der Arbeit der Regierung:

1. Ministerverantwortlichkeit: Jeder Minister ist für die korrekte Aufgabenerfüllung seines Ministeriums verantwortlich
2. Kollektive Verantwortung des Kabinetts für Regierungsentscheidungen
3. Dominanz des Premierministers (elective dictatorship)

II Legislative: Das Parlament besteht aus dem House of Lords (Oberhaus) sowie dem House of Commons (Unterhaus). Die Mitglieder des House of Lords sind heute größtenteils Angehörige des nichterblichen Verdienstadels, einige Adelige mit vererblichen Adelstiteln sowie 26 anglikanische Bischöfe. Die Abgeordneten des House of Commons werden nach demMehrheitswahlrecht gewählt. Das demokratisch legitimierte House of Commons ist der heutzutage dominierende Zweig des Parlaments, in dem alle Gesetze eingebracht und verabschiedet werden. Das House of Commons ist vor allem ein Redeparlament mit schwach ausgebildeten Kontrollinstrumenten. Die Ausschüssesind nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Man spricht insgesamt von schwachem Bikameralismus, da beide Kammern auf unterschiedlicher Legitimationsbasis beruhen, dass Unterhaus aber einen deutlichen Machtvorteil hat.

III Verhältnis Parlament/ Regierung: Premierminister wird nicht vom Parlament gewählt, sondern vom Monarchen ernannt (i.d.R. Führer der Partei mit größter Anzahl an Parlamentssitzen). Regierung ist von der Unterstützung durch die Regierungsparteien im Unterhaus abhängig. Inder Regel passiert die PÜarlamentsauflösung automatisch nach fünf Jahren, frühere Wahltermine sind bei einem Misstrauensvotum der Commons oder einem 2/3-Entscheid der Parlamentsabgeordneten möglich.

IV Zentralistisches Regierungssystem. Seit 1997 Machtverlagerung auf regionale Ebene (devolution).

V Eine geschriebene Verfassung gibt es nicht, de jure hat jedes Gesetz Verfassungsrang, da grundsätzlich alle Gesetze gleichwertig sind und das Parlament das Recht hat (parliamentary sovereignty), jedes bestehende Gesetz mit einfacher Mehrheit zu ändern oder abzuschaffen.[9] Es gibt allerdings Gesetze mit De-facto-Verfassungsrang, wie beispielsweise die Bill of Rights oder die europäische Menschenrechtskonvention. Es gibt keine verankerte Überprüfung durch Gerichte.

VI Charakter: Parlamentarisches Regierungssystem mit ungeteilter Repräsentation der Volkssouveränität durch das Parlament (= unbeschränkte Parlamentssouveränität, d.h. Parlament ist ausschließlicher Träger der Regierungsmacht, es gibt keine Kontrolle durch andere Verfassungsorgane und keine Einschränkung durch verfassungsrechtliche Regelungen; keine anderen institutionellen Veto-Spieler) das führt zur Dominanz der Regierung (Ausschuss der Parlamentsmehrheit): Parlament hat nur beschränkte politische Gestaltungsmöglichkeiten und eine Vielzahl der Mitglieder (1/3) der Mehrheitsfraktion ist in Regierung eingebunden Regierungsmacht wird nicht institutionell beschränkt, sondern Parteienkonkurrenz demokratisch kontrolliert und legitimiert.

VII Relative Mehrheitswahl in 650 Einpersonenwahlkreisen (FPTP). Stark disproportional.

VIII Zweiparteiensystem

USA

I Monistische Exekutive: Staats- und Regierungschef in Personalunion ist der Präsident, der an der Spitze der Exekutive steht. Der Präsident wird indirekt durch Wahlmänner auf vier Jahre gewählt. Er hat ein (eingeschränktes) Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Kongresses, aber kein Initiativrecht.

II Stärkstes Staatsorgan auf Bundesebene ist laut Verfassung der Kongress, der die Legislative ausübt. Er setzt sich aus gewählten Repräsentanten aus allen 50 Bundesstaaten zusammen. Der aus zwei Kammern bestehende Kongress hat die Budgethoheit sowie das Recht zur Gesetzesinitiative. Der Kongress hat unter anderem infolge des ihm zustehenden Budgetrechts wesentlichen Einfluss auf die amerikanische Politik. Allein dem Kongress kommt das Recht zu, Bundesgesetze zu erlassen und Kriegserklärungen auszusprechen. Verträge mit fremden Ländern werden vom Präsidenten unterzeichnet, bedürfen jedoch der Ratifizierung durch die zweite Kammer des Kongresses, den Senat. Bei wichtigen Ernennungen (zum Beispiel zu Kabinettsposten oder Richterämtern des Bundes, insbesondere am Obersten Gericht) hat der Senat nach Anhörungen der Kandidaten das Recht, den Vorschlag des Präsidenten zu bestätigen oder zurückzuweisen.Die Mitglieder des Repräsentantenhauses, der ersten Kammer des Kongresses, werden für zwei Jahre gewählt. Jeder Repräsentant vertritt einen Wahlbezirk seines Bundesstaates. Senatoren werden für sechs Jahre gewählt. Es herrscht ein starker Bikameralismus.

III Regierung und Parlament sind als eigenständige Verfassungsorgane ausgestaltet. Der Präsident kann den Kongress nicht auflösen und der Kongress kann den Präsidenten nur im Rahmen des Impeachment aus dem Amt entfernen. Es gibt ein Imkombatibilitäsgebot.

IV Föderales Regierungssystem mit Prinzip des concurrent government.

V Das Parlament ist in seinen Entscheidungen an die Verfassung gebunden. Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungskonformität von Gesetzen.

VI Parlament und Regierung besitzen autonome Kompetenzen, sie sind in ihrer Handlungsfähigkeit voneinander abhängig und sind zur Kooperation gezwungen (systematische funktionale Verflechtung bzw. untereinander verschränkte Institutionen). Checks and balances.

VII Präsidentenwahl: winner-take-all (Mehrheitsprinzip), Wahl durch electoral college; Kongree: relative Mehrheitswahl in Einer-Wahlbezirken; Senat: relative Mehrheitswahl auf Ebene der Bundesstaaten

VIII In den Vereinigten Staaten hat sich, durch das einfache Mehrheitswahlrecht begünstigt, ein Zweiparteiensystem gebildet. Parteien sind lockere Föderationen, die vor allem eine Wahlfunktion haben. Geringe Kohäsion im Parlament.

Frankreich: I Das politische System Frankreichs ist durch eine doppelköpfige Exekutive gekennzeichnet. Die Machtbereiche sind zwischen dem Präsidenten der Republik und der Regierung aufgeteilt. Der Präsident als Staatsoberhaupt wird der direkt vom Volk auf fünf Jahre gewählt. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl. Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Regierung. Er ist Vorsitzender des Ministerrats und anderer wichtiger Gremien und Oberbefehlshaber derFranzösischen Streitkräfte. Er hat das Recht, die Nationalversammlung aufzulösen; allerdings darf die Nationalversammlung höchstens einmal innerhalb eines Jahres aufgelöst werden. Auf Vorschlag der Regierung oder beider Parlamentskammern kann der Präsident eine Volksabstimmung über einen Gesetzesentwurf veranlassen. Im Falle eines Staatsnotstands hat der Präsident die umfassende Alleinentscheidung, wobei die Nationalversammlung dann direkt zusammenkommt und während des Notstandes nicht aufgelöst werden darf. Kopf der Regierung (gouvernement) ist der Premierminister. Die Regierung ist dem Parlament direkt verantwortlich für Verwaltung und Streitkräfte. Die Regierung wird durch den Staatspräsidenten ernannt, die Minister und weiteren Regierungsmitglieder (beigeordnete Minister, Staatssekretäre) dabei auf Vorschlag des zuvor ernannten Premierministers. Die Regierung amtiert bis zu ihrem Rücktritt, eine Amtszeit ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Regierung muss zurücktreten, wenn dieNationalversammlung ihr das Misstrauen ausspricht. Der Präsident dagegen kann die Regierung nicht auf eigene Initiative entlassen, sondern nur dann, wenn sie ihren Rücktritt erklärt. Der Premierminister leitet die Regierung. Er ist zuständig für die Ausführung der Gesetze. Im Einverständnis mit dem Präsidenten nimmt er Ernennungen für zivile und militärische Ämter vor. Er kann in vielen Bereichen Verordnungen erlassen. Die Regierung tritt unter Leitung des Staatspräsidenten als Ministerrat (Conseil des ministres) zusammen. An diesem nehmen der Premierminister, die Minister und die beigeordneten Minister immer teil, die Staatssekretäre nur, wenn ihr Aufgabengebiet betroffen ist.

II Die Gesetzgebung in Frankreich erfolgt durch das Parlament. Seit 1875 besteht das Parlament aus zwei Kammern: der Nationalversammlung (unmittelbar gewählt), und dem Senat (mittelbar gewählt). Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind nicht gleichberechtigt: bei Uneinigkeit kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Bei nahezu allen Gesetzesvorhaben pendeln die Entwürfe zwischen den beiden Kammern hin und her (navette). Der Senat hat ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen. Der Präsident kann im Gesetzgebungsprozess einen Gesetzentwurf an das Parlament zurückverweisen, jedoch nur einmal pro Gesetz.

III Die Exekutive ist gegenüber der Legislative auf allen Ebenen stark. Die Regierung bestimmt die Tagesordnung des Parlaments. Die Bereiche, in denen das Parlament eine gesetzgebende Initiative ergreifen kann, sind in der Verfassung sehr präzise benannt und aufgezählt. Alle anderen Fragen kann die Regierung ohne Beteiligung des Parlaments regeln. Gleichwohl ist die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Der Präsident ernennt einen Premierminister nur aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit, weil der Premierminister durch ein Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit vom Parlament gestürzt werden kann. Wenn die parlamentarische Mehrheit und der Präsident der Republik zu unterschiedlichen politischen Lagern gehören, ist der Präsident gezwungen, den Premierminister aus einer politisch gegnerischen Partei auszuwählen. Diese Situation bezeichnet man als „Cohabitation“.

IV Trotz einiger Reformen zur Stärkung der Regionen ist Frankreich nach wie vor ein dezentraler Einheitsstaat. Gliederung inGemeinden, Departements und Regionen.

V Der Conseil constitutionnel (CC) entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie von Referenden. Im Unterschied zum deutschen Bundesverfassungsgericht kennt er weder Verfassungsbeschwerde noch konkrete Normenkontrolle. Die Überprüfung vor der Veröffentlichung des Gesetzes ist obligatorisch für Gesetze, die die Verfassung konkretisieren (Organgesetze) und für die Geschäftsordnungen der Parlamentskammern. Alle anderen Rechtsnormen (einfache Gesetze, völkerrechtliche Verträge, Verordnungen) werden nur auf Antrag überprüft.

VI Wichtigste Merkmale sind die demokratische und republikanische Staatsform mit einer starken Exekutive im Rahmen eines semipräsidentiellen Regierungssystems.

VII Der Präsident der Republik wird in allgemeiner und direkter Wahl nach dem so genannten romanischen Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen gewählt. Die 577 Abgeordneten der Nationalversammlung werden in allgemeiner, direkter Wahl nach dem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen gewählt. Die Senatoren werden in indirekter Wahl von einer Wahlversammlung mit rund 150 000 Mitgliedern gewählt.

VIII Frankreich kennt ein Mehrparteiensystem mit vielen Neugründungen, Abspaltungen und Umbenennungen von Parteien. Allerdings gehen die Parteien häufig Bündnisse ein, um bei der Mehrheitswahl bessere Chancen zu haben. Die französischen Parteien sind zumeist keine Massenparteien. Darum sind die Organisationsstrukturen französischer Parteien tendenziell schwächer ausgeprägt als beispielsweise die der deutschen.

Schweiz:

I Es gibt kein besonderes Staatsoberhaupt, stattdessen übernimmt ein Bundesrat turnusgemäß für ein Jahr die Rolle des Bundespräsidenten. Die Regierung ist ein Kollegialorgan mit 7 gleichgestellten Mitgliedern, die nach der sog. Zauberformel (fester Parteienproporz, bestimmte Verhältnisse für die diversen Sprachgruppen, wichtige Kantone müssen vertreten sein) bestimmt werden. Die Mitglieder sind zugleich die Vorsteher eines der 7 Departements in der Bundesverwaltung und entscheiden mit einfacher Mehrheit.

II Die Bundesversammlung besteht aus 2 Kammern. Der Nationalrat als Völkerkammer besteht aus 200 Mitgliedern, die in den Kantonen direkt auf 4 Jahre gewählt werden. Der Ständerat hat 46 Mitglieder, das heißt 2 pro Kanton. Sie vertreten kantonale Interessen und werden nach dortigem Recht auf 4 Jahre gewählt. Starker Bikameralismus

III Es ist ein parlamentarisches Regierungssystem, aber keine Mehrheitsregierung. Weil die Regierung nicht abwählbar ist, kann man von einem quasi-präsidentiellen Element sprechen.

IV Ausgeprägter Föderalismus (26 Kantone als eigenständige Gliedstaaten)

V Es gibt kein Verfassungsgericht. Das Bundesgericht kann zwar Streitigkeiten der Kantone beurteilen und kantonale Gesetze überprüfen, hat aber auf Bundeseben keinerlei Kontrolle.

VI Konkordanzdemokratie, Halbdirekt

VII Im Nationalrat gilt proportionales Wahlrecht ohne Sperrklausel. Im Ständerat meist Mehrheitswahlrecht. Außerdem sind die Volksrechte stark ausgebaut, was dafür sorgt, dass das Parlament vergleichsweise schwach ist. Formen der direkten Demokratie beinhalten das obligatorische Referendum (bestimmte wichtige Gesetzesvorhaben müssen der Volksabstimmung unterworfen werden), das fakultative Referendum (Referendumsklausel bei allgemein verbindlichen Beschlüssen) und die Volksinitiative.

VIII Drei pol. Grundrichtungen: Liberalismus, Konservatismus, demokratischer Sozialismus

Russland:

I Duale Exekutive: Staatsoberhaupt ist der direkt gewählte Präsident, der zudem als Garant der Verfassung sowie der Menschen- und Bürgerrechte gilt und für die Souveränität des Staates verantwortlich ist. Er hat die oberste Regie über alle Staatsorgane und verfügt deshalb über ein erhebliches Machtpotenzial. Er ist Oberbefehlshaber der Armee, kann den Ministerpräsidenten ernennen und erlassen, die Staatsduma auflösen, Referenden ansetzen, Richtlinien bestimmen, den Kabinettvorsitz führen und über den nationalen Sicherheitsrat die einzelnen Behörden und Ministerien koordinieren. Der Ministerpräsident hat zwar in der Theorie die alleinige vollziehende Gewalt, ist aber in seiner Amtszeit von der des Präsidenten abhängig und wird von der Präsidentenadministration angeleitet.

II Parlament mit zwei Kammern. Die Staatsduma mit gewählten Abgeordneten hat eine umfassende Gesetzgebungsgewalt aber nur eingeschränkte Kontrollfunktionen. Sie kann den Präsidenten unter bestimmten Umständen des Amts entheben und auch das Misstrauensvotum gegenüber der Regierung aussprechen. Der Föderationsrat ist nicht demokratisch legitimiert, sondern besteht aus Gouverneuren, die vom Präsidenten ernannt werden. Er unterstützt die Duma bei der Gesetzgebung und ist bei einigen Ernennungs- bzw. Entlassungsprozessen beteiligt.

III Machtüberhang der Exekutive

IV Föderale Staatsstruktur mit 83 Subjekten

V Die Verfassungsrichter werden auf Vorschlag des Präsidenten von dem Föderationsrat ernannt. Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Regelung von Kompetenzstreitigkeiten, Verfassungsbeschwerden.

VI Präsidentiell-Parlamentarisches Mischsystem

VII Präsidentenwahl: absolute Mehrheit. Dumawahl: reines Verhältniswahlrecht mit 7-%-Hürde

VIII Konzentration des Parteiensystems, schwache Parteien

Als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Systeme westlicher Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprägte Kompetenzen, in erster Linie die Wahl und Absetzung der Regierung. Bedeutend ist auch, dass der Vorsitzende der Regierung (also der Regierungschef wie beispielsweise der Kanzler oder ein Ministerpräsident) vom Parlament gewählt wird und erweiterte Rechte gegenüber den Ministern besitzt. Im parlamentarischen Regierungssystem hat das Parlament das Recht und die Pflicht, für eine handlungsfähige Regierung zu sorgen. Diese Verantwortung begründet im Kern die Funktionsweise dieses Regierungssystems, erklärt etliche Handlungsformen seiner Akteure und ist für seine Logik konstitutiv. Die Regierung ist demnach abhängig vom Parlament - und zwar nicht nur für die Inkraftsetzung ihrer Vorhaben, sondern in ihrer schieren Existenz. Ohne das fortgesetzte Vertrauen der Parlamentsmehrheit, ausgedrückt in ihrer Bereitschaft, die amtierende Regierung nicht abzusetzen oder durch eine andere zu ersetzen, gibt es im parlamentarischen Regierungssystem gar keine Regierung. Die Abberufbarkeit des Premierministers oder Kanzlers und faktisch zumeist indirekt auch seines Kabinetts durch das Parlament, genauer: durch die Parlamentsmehrheit, schafft eine besondere Beziehung zwischen Exekutive und Legislative. Die Regierung muss sich ständig der Unterstützung durch "ihre" Mehrheit vergewissern, darf deren Folgebereitschaft nicht überstrapazieren und sollte sich höchstens gelegentlich über deren Willen hinwegsetzen, will sie nicht ihren eigenen Fortbestand gefährden. Als Gegenmaßnahme zur Befugnis des Parlaments, die Regierung abzuberufen, wird dieser in vielen Verfassungen parlamentarischer Regierungssysteme das Recht eingeräumt, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. Die duale Exekutive ist typisch für parlamentarische Systeme, die historisch aus Monarchien entstanden sind, in denen allmählich oder durch revolutionäre Akte die politische Führung auf bürgerliche, später auch noch demokratisch legitimierte Kräfte überging.

Das präsidentielle Regierungssystem bezeichnet eine repräsentative Demokratie, bei der sowohl der Regierungschef (Präsident) als auch das Parlament direkt vom Volk gewählt werden (z. B. USA). Beide sind dem Volk gegenüber verantwortlich und daher auch (relativ) unabhängig voneinander. So ist bspw. die Amtsdauer des Präsidenten verfassungsrechtlich festgelegt, d. h., er kann vom Parlament nicht abberufen werden; ebenso kann das Parlament nicht vom Präsidenten aufgelöst werden. Regierungsmitglieder dürfen nicht Teil der Legislative sein und sind nur dem Präsidenten gegenüber verantwortlich; die Exekutive hat kein (Gesetzes-)Initiativrecht im Parlament. Präsidentielle Systeme entsprechen weitgehend den Ideen der klassischen Gewaltenteilungslehre. Die Trennung zwischen Exekutive und Legislative muss allerdings bei der Aufgabenerfüllung wenigstens z. T. wieder aufgehoben werden: Das Parlament verfügt über das Budgetrecht, d. h., die Exekutive darf ohne Bewilligung der Legislative keine Ausgaben tätigen; allerdings verfügt nur der Präsident über das Exekutivrecht, d. h., die Legislative darf nicht eigeninitiativ Gesetze etc. in konkrete Handlungen umsetzen.

Ein semipräsidentielles Regierungssystem ähnelt dem Präsidialsystem mit dem direkt gewählten Präsidenten, der eine bedeutende Aufgabe bei der Regierungsbildung hat. Die Regierung ist allerdings auf das Vertrauen des Parlamentes angewiesen und kann nur mittels dessen regieren. Es gibt also an der Spitze der Exekutive zwei Personen, den Präsidenten und den Regierungschef.

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Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Demzufolge spielt die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie oder Mehrheitsdemokratie bezeichnet. Grundvoraussetzungen für Konkurrenzdemokratie sind Pluralismus und das Mehrheitsprinzip. Der Pluralismus gewährleistet eine möglichst breite und differenzierte Parteienbildung, so dass die unterschiedlichen Meinungen innerhalb des Volkes wiedergegeben sind. Diese Parteien stehen im gegenseitigen Wettbewerb, zum Beispiel um die Regierungsmacht. Der Begriff Mehrheitsdemokratie, der häufig mit Konkurrenzdemokratie gleichgesetzt wird, hebt die Entscheidungsfindung durch den Mehrheitsentscheid hervor. In Folge dieses Mehrheitsentscheides besteht die Regierung eines Staates mit Konkurrenzdemokratie aus einer Partei, welche die Mehrheit im Parlament besitzt oder einer Koalition von wenigen Parteien, die zusammen meistens knapp die Mehrheit stellen. Die Parteien, die nicht in die Regierung eingebunden sind, werden als parlamentarische Opposition bezeichnet. Diese Opposition überwacht die Tätigkeit der Regierung, äußert Kritik und bietet Alternativen an. Sie kann außerdem versuchen, die Regierung mit Hilfe von Misstrauensanträgen zu stürzen und die Macht zu übernehmen. Dabei ist die Opposition jedoch nicht in der Lage Regierung im Wartestand zu sein.

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Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl supranationale (überstaatliche) als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente. Während im Europäischen Rat und im nach Fachressorts aufgeteilten Rat der Europäischen Union die nationalen Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls supranational.

Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäischen Gemeinschaften gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften bei. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die nun auch Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Politikbereichen besaß. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon, wurden die supranationalen Kompetenzen ausgebaut und die gemeinsamen Institutionen schrittweise demokratisiert. Innerhalb der EU bilden 18 Staaten die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Sie haben seit 2002 eine gemeinsame Währung, den Euro. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bemühen sie sich um ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten.

Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.

Der Rat der Europäischen Union ist eines der zwei Legislativorgane der EU. Er setzt sich – je nach Politikfeld – aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen. Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.

Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung. Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. In den meisten Politikfeldern gilt dafür seit dem Vertrag von Lissabon das so genannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEU-Vertrag), bei dem Parlament und Rat der EU gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Änderungen an einem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.

Die Europäische Kommission hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung[50] und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern. Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 28 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen. Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung.

Die parlamentarische Demokratie leitet ihre Rechtfertigung (Legitimation) von der Zustimmung ihrer Bürger ab. Diese drückt sich aus in der Teilnahme (Partizipation) am Prozess der politischen Meinungsbildung und Entscheidung. Unter politischer Beteiligung werden in der Regel jene Verhaltensweisen von Bürgern verstanden, die sie alleine oder mit anderen freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Da neben situativen Faktoren auch die Einstellung gegenüber einer in Frage stehenden Beteiligungsform eine große Rolle für die tatsächliche Beteiligung spielt, wird zwischen konventionellen und unkonventionellen Formen unterschieden. Unter konventioneller politischer Partizipation werden etablierte und übliche Formen der politischen Beteiligung verstanden. Wenig etablierte und unübliche Partizipationsformen werden als unkonventionell beschrieben. Neben den klassischen Formen der politischen Beteiligung wie der Teilnahme an politischen Wahlen, der Mitgliedschaft in politischen Parteien und Kontakten von Bürgern zu Behörden umfasst das Repertoire der politischen Partizipation vielfältige Aktivitäten. Beispielsweise gehören die Teilnahme an Demonstrationen, die Arbeit in Bürgerinitiativen und zu den eher unkonventionellen Handlungsweisen politischer Beteiligung. Die Differenzierung zwischen verfassten und nicht verfassten Formen der politischen Partizipation gilt als besonders bedeutsam.[20] Verfasste oder institutionalisierte politische Partizipationsformen entsprechen den rechtlich begründeten Institutionen, während zu den nicht verfassten bzw. nicht-institutionalisierten Formen alle legalen Möglichkeiten der politischen Beteiligung gehören, die nicht den rechtlich begründeten Institutionen entsprechen, daneben aber auch alle illegalen Formen politischer Partizipation. Hausbesetzungen, wilde Streiks und die Teilnahme an verbotenen Demonstrationen sind Beispiele dafür.

Systematische Differenzierung der Formen politischer Partizipation

- direkte/unmittelbare und indirekte/mittelbare
- legale und illegale
- verfasste/institutionalisierte und nicht verfasste/nicht-institutionalisierte
- konventionelle und unkonventionelle
- gewaltsame oder gewaltlose
- hohes oder niedriges Druckpotential
- starker oder geringer Informationsgehalt

Das von S. Verba und N. Nie entwickelte sozioökonomische Standardmodell besagt, dass ceteris paribus die Chance, sich konventionell politisch zu engagieren, positiv von der individuellen sozioökonomischen Ressourcenausstattung beeinflusst wird Verba, Schlozman and Brady created what they term a "Civic Voluntarism Model" to demonstrate and explain the factors which foster participation: resources such as time, money and civic skills; psychological engagement with politics; and access to networks through which people are recruited for political life.

Demokratisierungswellen (Huntington):

Zur Charakterisierung des Wandels im 20. Jh. prägte Huntingto n in seinem Buch The Third Wave den Begriff der Demokratisierungswelle. Die globale Veränderung von autoritären in freiheitliche und demokratische Gesellschaften fand demnach in drei großen Wellen statt, die durch innergesellschaftliche und außenpolitische Faktoren ermöglicht wurde. Jede Welle zeichnete sich durch eine Zunahme der Zahl demokratischer Staaten in der Welt ab, gefolgt von einer Gegenbewegung, in der einige Demokratien wieder zu totalitären Systemen zurückkehrten, bevor die nächste Welle der Demokratisierung einsetzte. Demokratie blieb für ihn eine stets gefährdete, fragile Staatsform, die es zu bewahren und verteidigen galt.

Die erste Welle verortet er zwischen 1828, als in den Vereinigten Staaten erstmals die Mehrheit der weißen, männlichen Bevölkerung wahlberechtigt war und 1922, als Benito Mussolini in Italien an die Macht gelangte. Den Beginn der zweiten Welle datiert Huntington auf 1943, als Mussolinis Herrschaft in Italien endete, und deren Ende auf 1962, als Jamaika die Unabhängigkeit von der britischen Krone erlangte. Die dritte Welle entfaltete sich seit 1974, dem Jahr der „Nelkenrevolution“ in Portugal, und ebbte Mitte der 1990er-Jahre langsam ab. Nach Wolfgang Merkel ist jene letzte Demokratisierungswelle, „die mit dem Ende der letzten Rechtsdiktaturen in Westeuropa (Portugal, Griechenland,Spanien) Mitte der 70er Jahre begann, sich in Lateinamerika in der 80er Jahren fortsetzte, Ostasien erreichte, die kommunistischen Regime Osteuropas und der Sowjetunionerfasste und selbst einige Länder Afrikas berührte, beispiellos in der Geschichte.“[8] In der Regel werden die sozioökonomischen Modernisierungsprozesse als Auslöser der Demokratisierungswellen angesehen. Ihre Wellendynamik hängt dagegen von kulturellen Rahmenbedingungen und herrschenden Machtzentren der politischen Eliten ab.

Entstanden sind nicht immer liberale, rechtsstaatliche Demokratien, sondern viele „ defekte Demokratien “. Diese, von Juan Linz auch als „hybride Regime“ bezeichneten Staaten, nehmen eine Stellung zwischen Demokratie und Autokratie ein. Nach Wolfgang Merkel gibt es dafür keine primäre Ursache, sondern ein Ursachenbündel, welches den Modernisierungspfad, das Modernisierungsniveau, die Wirtschaftskonjunktur, das Sozialkapital, die Zivilgesellschaft, die Staats- und Nationalbildung sowie den Typ des autoritären Vorgängerregimes, die Art des Transitionsmodus, die politischen Institutionen und die internationalen Rahmenbedingungen berücksichtigen muss

Demokratietheorien:

Theorien bestehen aus Begriffssystemen, Definitionen und überprüfbaren Aussagen, die der Beschreibung, Erklärung und gegebenenfalls auch Vorhersage der Realität dienen. Empirisch-analytische Demokratietheorien wollen das Entstehen von Demokratie erklären und liefern eine wertneutrale Beschreibung des Ist -Zustandes. Normative Demokratietheorien haben darüber hinaus den Anspruch, bestehende Strukturen zu bewerten und auf einen Soll -Zustand hinzuwirken.

Den wesentlichen Gehalt von Demokratie ergibt ein begriffsgeschichtlicher Rückblick. Das Wort wurde bereits in der griechischen Antike geprägt und kommt von Demos (= Volk, Volksmasse, Vollbürgerschaft) und kratein (= herrschen, Macht ausüben). Beides zusammen ergibt etwa Volksherrschaft oder Herrschaft der Vielen, bedeutet also Machtausübung durch den demos.

Empirische Demokratietheorien haben danach meist einen schwachen Demokratiebegriff, treten für das Prinzip der Repräsentation und eher geringe Beteiligung der Bürger ein. Sie haben zudem häufig eine pluralistische Gesellschaftsauffassung. Ein Beispiel ist Seymour Martin Lipsets Modernisierungstheorie: seiner Meinung nach Entstehung der Demokratie an das Entstehen einer wohlhabenden Mittelschicht gebunden. Lipset konnte den Zusammenhang von Bruttoinlandsprodukt und Demokratisierungsgrad empirisch beweisen. Dabei entwarf er folgende Kausalkette: Wirtschaftliche Entwicklung → steigendes Bildungsniveau → Entwicklung rationaler und toleranter Einstellungen und Verhalten bei Bürgern → Demokratisierung der Mittelschicht → Entstehung von zivilen Vereinigungen, die an der Politik partizipieren wollen und müssen. Im Umkehrschluss führt nach Lipset eine positive wirtschaftliche Entwicklung zur Transition des autokratischen Regimes.

Normative Theorien hingegen proklamieren einen anspruchsvollen, starken Demokratiebegriff („starke Demokratie“, Benjamin Barber ) und greifen eher auf Formen starker, direkter Bürgerbeteiligung zurück. Gesellschaft wird zumindest in einigen dieser Theorien als „identitär“ im Sinne des Kommunitarismus, als demokratische Wertegemeinschaft aufgefasst. Barbers Buch Starke Demokratie (1984, deutsch 1994) ist in den USA sehr verbreitet. Mit diesem Werk formuliert er eine partizipatorische Demokratietheorie in Form einer normativen Demokratietheorie: Nicht die objektive gesellschaftliche oder politische Analyse ist Grundlage für die Theorie, sondern es wird nach Analyse des Demokratiedefizits ein erstrebenswerter Zustand beschrieben. Demokratische Erziehung soll die Bürgerschaft wiederbeleben und so die unmittelbare Selbstregierung der Bürger ermöglichen. Barber ist skeptisch gegenüber einer ausschließlich repräsentativen Demokratie, in der die Repräsentation von Interessen nur noch von Berufspolitikern wahrgenommen wird: „Starke Demokratie ist die Politik von Amateuren", so Barber.

Robert Dahl vermischt empirische mit normativen Ansätzen. Laut Dahl zeichnen sich idealtypische Demokratien durch fünf Systemmerkmale aus: zielgenaue, wirksame Partizipation, gleiches Wahlrecht und Stimmengleichheit insbesondere bei entscheidenden Abstimmungsstufen, aufgeklärten Wissensstand, finale Kontrolle der politischen Agenda durch das Volk und Inklusion aller stimmberechtigten erwachsenen Bürger. Demgegenüber entpuppten sich die meisten real existierenden Demokratien lediglich als Polyarchi e. Kernvariablen solcher polyarchischen Demokratien sind nach Dahl zum einen die Möglichkeit aller Bürger zur politischen Partizipation und zum anderen der freie Wettbewerb um politische Macht.[2] Diese Grundprinzipien würden garantiert durch Meinungsfreiheit, Informations- und Pressefreiheit, Organisations- und Koalitionsfreiheit zur Bildung politischer Parteien und Interessengruppen, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht für öffentliche Ämter, das Recht der politischen Führer, um Unterstützung zu werben, insbesondere bei Wahlen, freie und faire Wahlen sowie Institutionen, welche die Regierungspolitik von Wählerstimmen und anderen Ausdrucksformen der Bürgerpräferenzen abhängig machen.

Die deliberative Demokratie betont öffentliche Diskurse, öffentliche Beratung, die Teilhabe der Bürger an öffentlicher Kommunikation und das Zusammenwirken von Deliberation und Entscheidungsprozess.

Demokratiedefinitionen:

Demokratiedefinitionen unterscheiden sich zu einen nach dem Grad ihrer Allgemeinheit oder Spezifik und zum anderen darin, ob sie prozedural (Fokus: Verfahren) oder substantiell (Fokus: Werte, Ziele) sind. Dabei werden prozedurale Definitionen heute häufiger verwendet, da sie leichter zu operationalisieren sind und dennoch auch einige normative Inhalte verbinden.

A)prozedural

- Schumpeter: Die demokratische Methode ist diejenige Ordnung der Institutionen zur Erreichung politischer Entscheidungen, bei welcher Einzelne die Entscheidungsbefugnis vermittels eines Konkurrenzkampfes um die Stimmen des Volkes erwerben“ (Schumpeter 1950: 428) Demokratie wird von Schumpeter in starker Abgrenzung zur „klassischen“ Demokratielehre nicht als Substantiv/Lebensform, sondern als demokratisches Verfahren verstanden, das sich allein darauf konzentriert, politisches Führungspersonal innerhalb eines Wettbewerbs auszuwählen (Schmidt 2010). In seiner minimalistischen Demokratietheorie konzentriert sich Schumpeter auf die politische Führung und betont den Wettbewerb. In Schumpeters Demokratieansatz werden BürgerInnen keine weiteren Partizipationsmöglichkeiten beigeräumt. Der Wille des Volkes bzw. der Mehrheit ist somit keine feststehende und unabhängige Größe (exogen), sondern entwickelt sich erst innerhalb des politischen Prozesses (endogen). Indem er die Prämisse des „mündigen Bürgers“ im Politischen Bereich ablehnt, wird den BürgerInnen nur noch die Funktion der Wahl und Abwahl der politischen Elite zugestanden. Schumpeters minimalistischer Demokratiebegriff ist allein auf den Wettbewerb von WählerInnenstimmen reduziert. Weitere intermediäre Institutionen zwischen Volk und dem politischen Führungspersonal (z.B. Parteien, Verbände, Bürgerinitiativen) finden darin keine Berücksichtigung.

- Dahl: opportunity to vote out the highest officials. Elected officials+ free and fair elections+ inclusive suffrage+ riht to run for office+ freedom of expression+ alternative information+ associational autonomy

- Cohen: system of community in which the members, by and large, participate, directly or indirectly, in the making of decisions which affect all of them.

b) substanziell

- Lincoln: government of the people, by the people, and for the people

- Pennock: government by the people, where liberty, eqaulity, and fraternity are secured to the greatest possible degree and in which human capacities are developed at the utmost, by means including free and full discussion of common problems and interests.

- Benjamin Barber entwickelt in seinem Hauptwerk unter dem Titel „Starke Demokratie“ (1984) ein Alternativmodell zur repräsentativen Demokratie. In seiner normativen Demokratietheorie spricht sich Barber für das Ideal einer „starken Demokratie“ aus, das durch eine Politik umfassender und fortwährender Bürgerbeteiligung geprägt ist. Barber vertritt ein optimistisches Bild eines/er Staatsbürgers/in, der zur mehr und besserer Partizipation qualifiziert ist: So werden Individuen, die die Aufgaben als BürgerIn wahrnehmen, gleich dazu erzogen, öffentlich als BürgerInnen zu denken.

Als liberal-demokratisch es politisches System werden in der Politikwissenschaft Staaten bezeichnet die nach liberalen und demokratischen Grundsätzen konstruiert sind. Liberal bedeutet dabei vor allem Rechtsstaatlichkeit (Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, die Gesetzgebung beschränkende Grundrechte, Gewaltenteilung) und Bekenntnis zum freien Markt und Konkurrenz als Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung (Wettbewerb, unsichtbare Hand). Demokratisch besagt, dass die gesellschaftlich verbindlichen Letztentscheidungen (Gesetze, Verordnungen) auf Mehrheitsentscheidungen aller vom Stimmgewicht her prinzipiell gleichgewichteter Bürger (Souverän) zurückgeführt werden können.

Autokratie:

- Gegenentwurf zur Demokratie
- Formen von Regimen, wo die Wähler ihrer Führer nicht durch kompetitive Wahlen bestimmen
- Herrschaft, in der alle wesentlichen Entscheidungsbefugnisse bei einem einzigen Machtträger liegen, der weder personell noch institutionell beschränkt regiert.
- Machtträger

a) Einzelpersonen (personalisierte Herrschaft) absolutistische Monarchen, Militärführer, populistische Präsidenten

b) Kollektive: Militär oder eine Partei

- Totalitär: alles umfassende Herrschaftsstruktur, keine Grenze zwischenÖffentlichem und Privatem, vollständige Reglementierung des gesellschaftlichen Lebens

- Autoritär: eingeschränkter politischer Pluralismus, eingeschränkte pol. Partizipation, Legitimation über Rückgriff auf Mentalitäten

Demokratiemessung:

Das erste Demokratiemaß überhaupt wurde von Dahl entwickelt. Auf Basis seiner Polyarchie-Definition führte er Partizipation, Parteienwettbewerb, freie und faire Wahlen, Wahlrecht, Assoziationsfreiheit und alternative Informationsquellen als Indikatoren ein, die die Inklusivität und Liberalisierung eines Systems messen sollten. Dazu machte er eine Inhaltsanalyse von Informationen aus Datenhandbüchern und summierte die Werte pro Land zu einem ordinalskalierten Index auf, anhand dessen sich geschlossene Hegemonien, inklusive Hegemonien, kompetitive Oligarchien und Polyarchien unterscheiden ließen.

Polity-Index: Ein Beispiel für eine kontinuierliche Messung ist das von Gurr und Jaggers initiierte Polity-Project. Dabei werden zwei voneinander getrennte Messungen für die Variablen Demokratie und Autokratie durchgeführt. Für jedes Land werden auf jeder Skala Werte von 0 bis 10 vergeben. Der Polity-Indexwert berechnet sich dann aus dem Demokratie-Wert minus den Autokratie-Wert. Daraus resultiert eine kontinuierliche Skala von −10 (maximal autokratisch; hereditäre Monarchie) bis +10 (maximal demokratisch, konsolidierte Demokratie). Im Polity-Project werden fünf Dimensionen erfasst, anhand derer der Grad von Demokratie bzw. Autokratie festgestellt werden soll: Wie kompetitiv ist der Wettbewerb um Regierungsmacht? Wie offen ist der Wettbewerb um Regierungsmacht? Inwieweit ist die Macht der Regierung eingeschränkt? Wie kompetitiv ist die politische Partizipation? Inwieweit ist die politische Beteiligung reguliert? Im Jahresbericht 2011 liegen Indexwerte für 164 Länder vor, die sich teilweise über einen Zeitraum seit 1800 erstrecken. Darunter werden 95 Staaten als Demokratien (+6 bis +10) klassifiziert.

Der von Tatu Vanhanen konzipierte Index der Demokratisierung (ID) misst den Demokratisierungsgrad von Staaten anhand der Variablen Partizipation und Wettbewerb. Der Indexwert wird berechnet durch ungewichtete Multiplikation der Wahlbeteiligung (Anteil der aktiven Wähler an der Gesamtbevölkerung) mit dem Wettbewerbsgrad (Sitzanteil der stärksten Partei in der nationalen Vertretungskörperschaft) und anschließende Division des Produkts durch 100. Auf diese Weise entstehen Werte zwischen 0 und 100. Demokratie besteht ab einem Indexwert über 6 besteht, d. h. ab einer Wahlbeteiligung größer als 20% und einem Wettbewerbsgrad größer als 30%. Im Mittelpunkt stehen allerdings nicht die Rechte, sondern ihre faktische Ausschöpfung. Daher ist dieses Intervall-skalierte Maß zwar reliabel, aber kaum valide.

Freedom-House-Index: Die Nichtregierungsorganisation Freedom House erstellt einen jährlichen Bericht, Freedom in the World, in dem sie den Grad an Demokratie und Freiheit in Ländern und umstrittenen Territorien auf der ganzen Welt bewertet. Dem Bericht liegen umfangreiche Checklisten zur Verwirklichung politischer Rechte und bürgerlicher Freiheiten zugrunde, anhand derer Bewertungen durch Länderexperten auf Skalen von 1 (am freiesten) bis 7 (am wenigsten frei) durchgeführt werden. Danach erfolgt eine Festlegung von Schwellenwerten für die Klassifikation eines Landes als „frei“ (1,0 bis 2,5), „teilweise frei“ (3,0 bis 5,0) und „nicht frei“ (5,5 bis 7,0). Freedom in the World erfasst drei Dimensionen im Bereich der politischen Rechte und vier Dimensionen im Bereich der bürgerlichen Freiheiten. Der Bericht wird seit 1973 jährlich erhoben und umfasst derzeit 192 Länder und 18 Territorien. Im Jahresbericht 2013 werden davon 90 als „frei“, 58 als „teilweise frei“ und 47 als „nicht frei“ eingestuft.

Defekte Demokratie:

Zwischen totalitären und demokratischen Herrschaftsformen existieren Grauzonen, die ein Aufstellen von Kriterien zur Feststellung einer defekten Demokratie nötig machen. Die abgestimmte und in sich schlüssige Balance einer Demokratie wird in defekten Demokratien durch autoritäre Herrschaftsformen gestört. Sowohl die demokratiespezifischen Regeln als auch die Logik einer Demokratie werden gebrochen. Das Prinzip von freien, fairen Wahlen, die Volkssouveränität und eine funktionierende und unabhängige Kontrolle der Herrschaftsform ist unvereinbar mit dem Ausschluss von Bevölkerungsgruppen zu Wahlen oder dem Verweigern von Ansprüchen auf die Gesetze eines Landes.

Eine exklusive Demokratie verletzt die Grundprinzipien einer Demokratie, nämlich die Volkssouveränität, die durch faire, gleiche und freie Wahlen erreicht wird. Es muss gewährleistet sein, dass alle wahlfähigen Bürger Zugang zu Wahlen bekommen und somit zur Wahlentscheidung beitragen können. Werden z.B. Bürger nicht zur Wahl zugelassen, weil sie einer bestimmten Religion angehören, werden die Kriterien der Volkssouveränität verletzt.

In einer illiberalen Demokratie wird die Regierung frei, allgemein und fair gewählt. Werden alle gängigen Freiheits- und Schutzrechte des Individuums ungewürdigt und verletzt, liegt eine illiberale Demokratie vor. Erkennbar sind illiberale Demokratien, wenn der Kerngedanke einer liberalen Demokratie, nämlich die identische Freiheit aller Individuen, missachtet wird.

Eine funktionierende Demokratie ist ebenfalls abhängig von den horizontalen und rechtsstaatlichen Kontrollen. In einer Demokratie wird vorausgesetzt, dass die empfindliche Repräsentationskette ausbalanciert und kontrolliert sind. In einer delegativen Demokratie sind diese Kontrollfunktionen der Exekutive durch die Legislative und die Jusikative gehindert. Regierungen greifen in diesem Fall illegal in das Justizwesen ein, verändern die Gewaltenkontrolle zu deren Gunsten und erlangen so zu nicht autorisierten Machtverhältnissen.

Eine Enklavendemokratie liegt dann vor, wenn der Regierung durch Militär, Wirtschaft (Konzerne) oder Guerillas Macht entzogen wird. Dies kann durch Androhung von körperlicher oder psychischer Gewalt erfolgen. Aber auch wenn dieser Machtentzug in der Verfassung, etwa durch Sonderrechte für das Militär, mitverursacht wird, spricht man von einer Enklavendemokratie. Wenn eine derartige Verfassung unter nicht demokratischen Verhältnissen Zustande gekommen ist, erfüllen diese Bestimmungen nicht den legalen demokratischen Satzungen.

Der Bertelsmann Transformation Index (BTI) ist eine international vergleichende Studie zum Entwicklungsstand und zur Governance von politischen und wirtschaftlichen Veränderungsprozessen in 129 Entwicklungs- und Transformationsländern. Der Index misst und vergleicht die Qualität von Regierungshandeln international mit selbst erhobenen Daten und analysiert Erfolge und Rückschritte auf dem Weg zu rechtsstaatlicher Demokratie und sozialpolitisch flankierter Marktwirtschaft. Dies schließt Partizipationsrechte, Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität demokratischer Institutionen und die politische und gesellschaftliche Integration von Institutionen ein, aber auch die Staatlichkeit als Grundbedingung für das Funktionieren einer Demokratie.

There is little conclusive evidence about why some countries become and remain democratic and others do not. The Varieties of Democracy (V-Dem) Research Program sets out to provide the first comprehensive theory of democratization, that also accounts for the multiple core principles and values in the varieties of democracy and seeks to capture seven different conceptions of democracy—participatory, consensual, majoritarian, deliberative, and egalitarian, in addition to the more familiar electoral and liberal democracy—in all countries since 1900. The different types of democracy are broken down into components and then into 329 specific indicators. The reliable, precise nature of the indicators as well as their lengthy historical coverage will be useful to scholars studying why democracy succeeds or fails and how it affects human development, as well as to governments and NGOs wishing to evaluate efforts to promote democracy. V-Dem intends to make the improved indicators freely available for use by researchers, NGOs, international organizations, activists, and journalists.

Democratic Audit is an independent research unit. It´s core objective is to advance democracy and freedom, and to undertake and promote research into their quality, durability and effectiveness in the several countries. Democratic Audit first developed the framework for use in the UK. The Audit’s pioneering work on democratic auditing has since been developed through the inter-governmental body, International IDEA. They expanded the framework to create a universal tool for assessing the condition of democracy in any country in the world. The democratic audit framework is divided into 14 sections to ensure that the process is systematic and comprehensive. It involves citizenship, civil and political rights, economics, social rights, free and fair elections, political party system, effective and accountable government, and democratic society.

According to Diamond and Morlino a good democracy is, first of all, a regime widely legitimized and stable, where citizens are fully satisfied because the elected rulers are capable and able to respond to their needs and questions (quality as result). If institutions are still challenged, attention, energy will be absorbed by the needs and objectives of its consolidation or maintenance. In addition, its citizens and communities enjoy freedom and equality beyond the minimum (quality as content). Third, citizens of a good democracy must be able to monitor and evaluate it through elections (electoral accountability) or indirectly (mutual control among the institutions) if and how the two values of freedom and equality are achieved through the full compliance with the current rules, the so-called rule of law, their efficient implementation, effectiveness in decision-making along with the political responsibility for the choices made by elected elites in relation to the questions raised by the civil society (quality as procedure ).

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Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Vergleichende Politikwissenschaft. Mitschriften und Prüfungsvorbereitung
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Autor
Jahr
2015
Seiten
39
Katalognummer
V388751
ISBN (eBook)
9783668631298
Dateigröße
1287 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
politische systeme, politik, begriffe, ländervergleich
Arbeit zitieren
Ann-Kathrin Latter (Autor:in), 2015, Vergleichende Politikwissenschaft. Mitschriften und Prüfungsvorbereitung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388751

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