"Arisierung" im Nationalsozialismus. Die antisemitische NS-Gesetzgebung


Hausarbeit, 2017

13 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Gliederung
1.
Einleitendes ... 3
2.
»Arisierung« ­ Ein Definitionsproblem ... 4
2.1
Der Begriff »Arisierung« ­ Herkunft ... 4
3.
»Gelegenheit macht Verhältnisse, wie sie Diebe macht« ­ Die Gründe für Förderung
und Mittäterschaft. ... 6
3.1
Die neuen Eigentümer ... 7
4.
Chronologie der Arisierung ... 7
4.1
Die erste Phase der Arisierung ... 8
4.1.1 Der Beginn (1933 bis 1938) ... 8
4.2
Die Zweite Phase der Arisierung ... 9
4.2.1
Wilde Arisierung ab 1938 ... 9
4.3 Arisierung und Kunstsammlungen ... 10
5.
Abschließendes ... 12
6.
Quellen und Literaturverzeichnis ... 13
6.1
Literatur ... 13
6.2 Internetquellen ... 13

3
1. Einleitendes
,Arisierung`, als geschönter Begriff in der Propaganda der Nationalsozialisten, wurde lange
von Historikern und in der frühen Bundesrepublik Deutschland der 60er, 70er und 80er Jahre
als Überbegriff für die systematische Ausgrenzung der deutsch-jüdischen Bevölkerungsteile
aus öffentlichem Leben und Gesellschaft während der NS-Diktatur verwendet.
Damit war die tatsächliche Materie lange Zeit nur sehr reduziert im Fokus von Forschung und
Öffentlichkeit präsent und schien relativ ,uninteressant` und verhältnismäßig ,harmlos` im
Vergleich zu den gewaltigen Vorwürfen des Rassen- und Völkermords durch die Nationalso-
zialisten mit dem Holocaust und den Kriegsverbrechen des dritten Reiches, dessen schweres
Erbe die junge Republik schon früh zu tragen hatte.
Generell schien sich in der Anfangszeit kaum jemand ein genaues Bild über die gewaltigen
Dimensionen, die formidablen und infinit organisierten Verbände, die unterschiedlichen Aus-
prägungen von Tätern und Beteiligten an der ,,Arisierungspolitk"
1
des NS-Regimes ­ und
nicht zu vergessen des Ertrags und geraubten Besitzes ­ machen zu können.
Erst durch die Wiedervereinigung wurde mit dem neuen Gesetz zur Regelung offener Vermö-
gensfragen
2
­ welches als partielles Bundesrecht im Einigungsvertrag übernommen worden
war ­ eine erste Grundlage geschaffen, den kontroversen Diskurs von Schuld, Raubgut, Ent-
schädigungszahlungen und Restitutionen auf ein würdiges Niveau zu bringen. Damit wurde
diese schwerwiegende Problematik endlich zu einem nachhaltigen Teilaspekt der Geschichts-
forschung des 20. und 21. Jahrhunderts, der bis heute öffentliche Debatten und Diskussionen
aufrechterhält.
1
Vgl.: Hayes, Peter / Wojak, Irmtrud: »Arisierung« im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und
Gedächtnis, Frankfurt / New York 2000. S. 7.
2
Bei dem Vermögensgesetz zur Regelung offener Vermögensfragen handelt es sich um ein Gesetz, das noch zu
DDR-Zeiten erlassen worden war und am 29.09.1990 in Kraft getreten ist. Vorläufer dieses Gesetzes war die
gemeinsame Erklärung der beiden Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 15.06.1990.
Darin wurden Eckdaten für die zukünftige Regelung der offenen Vermögensfragen festgeschrieben. Im § 1 Ab
satz 6 des Vermögensgesetzes wurde bestimmt, dass die Regelung des Vermögensgesetzes entsprechend An
wendung auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen finden wird, die in der Zeit vom
30.01.1933 bis zum 8.05.1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt
wurden und deshalb ihr Vermögen in Folge von Zwangskäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren
haben.

4
2. »Arisierung« ­ Ein Definitionsproblem
Schon zu Beginn der NS-Zeit war mit ,Arisierung` mehr verbunden als nur die Enteignung
und konsequente Ausgrenzung der deutsch-jüdischen Bevölkerungsteile aus der deutschen
,,Volksgemeinschaft"
3
. Von Anfang an wurden eine systematische Umverteilung und eine für
Bürger und Reich förderliche wirtschaftliche ,Lösung` angestrebt und gefördert.
Damit verbunden war auch physische Ausbeutung in Form von Arbeits- und Vernichtungsla-
gern, bis hin zur ,,Verwertung der letzten Überreste"
4
.
,Arisierung` ist in seiner Bedeutung damit alles andere als nur Raub von Eigentum und Kul-
turgut. Aus heutiger Sichtweise ist es zwar ein Überbegriff für eine der größten Enteignungs-
wellen des letzten Jahrhunderts, verweist aber vor allem auf die Mittäterschaft großer deut-
scher Bevölkerungsteile. Allerdings sollte dabei immer im Fokus stehen, dass der Terminus
,Arisierung` in seiner bloßen Definition keine Perspektive für die Enteigneten, Ermordeten
oder Vertriebenen bereit stellt, und diese sowohl durch rücksichtloses, menschenverachtendes
politisches Handeln als auch durch die Gier und Gewissenlosigkeit einzelner Profiteure un-
endliches Leid und irreparable Schäden hinnehmen mussten.
5
2.1 Der Begriff »Arisierung« ­ Herkunft
Der Terminus Arisierung entstammt aus dem Sprachgebrauch des völkischen Antisemitismus
im Vorkriegs Deutschland, der bereits in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts eine ra-
dikale ,Arisierung` der einheimischen Wirtschaft einforderte. In der Mitte der 30er Jahre hielt
der Begriff auch in den Jargon der Behörden und Ämter Einzug. Verwunderlich ist hierbei,
dass der Begriff ,Arisierung` zwar bereits weit verbreitet und anerkannt worden war, jedoch
lange Zeit kein Versuch unternommen wurde, eine genauere Definition durchzusetzen.
6
,Arisierung` im allgemeinen Sinn ist der Prozess zwischen direkter Enteignung, Nötigung,
oder Zwang zum Verkauf von kleinen, mittleren oder großen Betrieben und persönlichem Ei-
gentums, meist unterhalb des Werts, aber auch teilweise zu ,faireren` und ,ehrlicheren` Prei-
sen, jedoch immer zugunsten der ,arischen` Mitglieder der ,deutschen Volksgemeinschaft`.
Zusätzlich zu den Enteignungen wurden auch systematisch die wirtschaftlichen und erwerbs-
rechtlichen Möglichkeiten der deutsch-jüdischen Bevölkerungsteile reduziert und nach und
3
Vgl.: Hayes, »Arisierung« im Nationalsozialismus. S. 7f.
4
Vgl.: Ebd., S. 7.
5
Siehe Ebd., S. 7-8.
6
Frank Bajohr: »Arisierung« als gesellschaftlicher Prozess, in: Wojak, Irmtrud; Hayes, Peter: »Arisierung« im
Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, Frankfurt, New York 2000. S. 15ff.

5
nach ausgeschaltet. Dies mündete in direkten Berufsverboten für Nicht-Arier und letztlich zu
direktem Vermögensentzug jüdischer Besitztümer. Zwischen den Jahren 1933 und 1942 war
es zunächst erklärtes Hauptziel mithilfe dieser Arisierungswellen, die Lebensgrundlage der
deutsch-jüdischen Bevölkerungsteile im Reich nachhaltig zu zerstören und damit die Juden
schneller zur Migration ins Ausland zu drängen.
7
Zu diesem Zweck instrumentalisierten die Nationalsozialisten gerne den Stereotyp des ,,rei-
chen Juden"
8
und propagierten vor allem ­ im Verhältnis zur Bevölkerungsstruktur ­ den ho-
hen Prozentsatz von Juden in hohen wirtschaftlichen Positionen. Dieser Ansatz lässt sämtliche
Realitätswahrnehmung vermissen. Es gab zwar geringfügige prozentuale Ungleichgewichte,
allerdings waren in der Zeit weniger als 1% der Personen in Führungspositionen deutsch-
jüdischer Abstammung. Zugleich hatte die deutsch-jüdische Bevölkerung vor Ausbruch des
zweiten Weltkriegs nur etwa 4% der Volkseinkünfte inne, was den Vorwurf der ,Überju-
dung` der Wirtschaft als reine Diffamierung entlarvt.
9
Die ,Arisierung` ereignete sich zunächst als schleichender Prozess, bei dem vorwiegend klei-
nere und mittelständische Unternehmer aus dem Einzelhandel zunehmend unter Druck gesetzt
und genötigt wurden ­ den eigenen Ruin vor Augen ­ ,ihr Geschäft weit unter Marktwert an
Nichtjuden (,Arier`) zu veräußern.
10
Hierbei wurde teilweise der ,Arisierungsprozess` als Euphemismus
11
­ beispielsweise in Re-
klamen ­ eingesetzt, in denen der Neukunde die Zusicherung erhielt jetzt in einem ,arischen
Geschäft` einzukaufen. Arisierung war dadurch nicht nur ein interner Kampfbegriff der natio-
nalsozialistischen Behörden, sondern war auch Teil des Sprachgebrauchs der normalen Be-
völkerung geworden.
7
Mönninghoff, Wolfgang: Enteignung der Juden. Wunder der Wirtschaft, Erbe der Deutschen, Hamburg 2001.
S.12 - 14.
8
Vgl.: Ebd., S.25.
9
Siehe Ebd., S.25 - 26.
10
Siehe Ebd., S. 12f.
11
Bajohr, Frank: »Arisierung« als gesellschaftlicher Prozess, in: Wojak, Irmtrud; Hayes, Peter: »Arisierung«
Im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, S. 7.
Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
"Arisierung" im Nationalsozialismus. Die antisemitische NS-Gesetzgebung
Hochschule
Universität Regensburg  (Institut für Kunstgeschichte)
Veranstaltung
31517 Einführung in die Provenienzforschung
Note
1,0
Jahr
2017
Seiten
13
Katalognummer
V387989
ISBN (eBook)
9783668623460
ISBN (Buch)
9783668623477
Dateigröße
573 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arisierung, Nationalsozialismus
Arbeit zitieren
Anonym, 2017, "Arisierung" im Nationalsozialismus. Die antisemitische NS-Gesetzgebung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387989

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