Erzählen im institutionellen Kontext: Eine linguistische Untersuchungen von Erzählungen vor Gericht


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

33 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung in die Thematik
1.1 Einleitung
1.2 Einführung in die Thematik

2 Theoretischer Teil
2.1 Merkmale institutioneller Kommunikation
2.2 Merkmale von Erzählungen vor Gericht

3 Empirischer Teil
3 Analyse von Erzählbeispielen in Strafprozessverhandlungen
3.1 Analyse der Gerichtserzählungen
3.2 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.3 Schlussbemerkung

4 Literaturverzeichnis

1 Einführung in die Thematik

1.1 Einleitung

In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit Erzählungen[1] vor Gericht. Die Arbeit ist in einen theoretischen Teil (Kap.2) sowie einen empirischen Teil (Kap.3) gegliedert.

Zu Beginn (Kapitel 1.2) ordne ich den Begriff des Erzählens im Generellen ein und charakterisiere ihn. In Kapitel 2.1 betrachte ich Merkmale institutioneller Kommunikation und gehe in Kapitel 2.2 auf konkrete Merkmale von Erzählungen vor Gericht ein. Im empirischen Teil (Kap.3) beschäftige ich mich mit einigen transkribierten Erzählbeispielen von Strafprozessverhandlungen. Diese Erzählungen möchte ich auf ihre Genese und ihre Struktur innerhalb von den Gesprächen, in denen sie vorkommen, hin untersuchen.

Das Ziel dieser Arbeit ist, durch eine linguistische Analyse von Erzählbeispielen und den damit verbundenen Gesprächen herauszustellen, welche Besonderheiten beim Erzählen vor Gericht auftreten. Dabei richte ich meine Beobachtungen speziell darauf aus, durch welche Strategien Erzählungen vor Gericht realisiert werden und im institutionell streng geregelten Kontext ihren Platz finden. Dabei betrachte ich sowohl die Strategie der jeweiligen Erzählperson als auch das sprachliche Verhalten der jeweils professionell beteiligten Person (in diesem Fall der Richter), um das Erzählen zu unterbinden oder zu fördern.

1.2 Einführung in die Thematik

Was ist eine „Erzählung“?

(Bachem et al.:1989: 174) definieren[2]:

„Ein Erzähler wendet sich mündlich oder schriftlich an einen Zuhörer oder Leser und erzählt eine Geschichte, die eine Handlung oder einen Vorgang enthält; das Ziel des Erzählens ist es, den Zuhörer oder Leser die Geschichte miterleben zu lassen.“

In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit dem mündlichen Erzählen. Um mündliches Erzählen genauer zu kennzeichnen, unterscheiden die Autoren (Bachem et al. 1989: 174) zwischen dem „spontanen Erzählen“ und dem „geplanten Erzählen“.

Das spontane Erzählen geschieht (Bachem et al. 1989: 174)

„aus der Situation heraus, oft ungeordnet, sprachlich nicht ausgefeilt, aber oft sehr lebendig, da der Erzähler noch unter dem frischen Eindruck der Ereignisse steht.“

Beim geplanten Erzählen dagegen ist die (Bachem et al. 1989: 174)

„Reihenfolge vorher durchdacht; auf jeweilige Zuhörer eingestellt (Wortwahl, Satzbau, Auswahl der Informationen).“.

Da mündliche Erzählungen in Gespräche integriert sind, soll zunächst der Begriff „Gespräch“ definiert werden.

Laut dem Duden (Brinker 1996:9, zit. nach Duden) ist ein Gespräch ein

„mündlicher Datenaustausch zweier oder mehrerer Personen in Rede und Gegenrede über ein bestimmtes Thema“.

Laut dieser Definition wird Folgendes als Kriterien für ein Gespräch deklariert : Es muss mindestens zwei Interaktanten geben, die sich mündlich über ein bestimmtes Thema unterhalten und mindestens einen Sprecherwechsel vollziehen. Um von der alltagssprachlichen Verwendung des Begriffes „Gespräch“ zu einer linguistischen Definition zu gelangen, müssen die Struktur eines Gespräches sowie die thematische Fixierung genauer bestimmt werden.

Die linguistische Definition von „Gespräch“ (Brinker 1996:11) lautet dann:

„ <Gespräch> ist eine begrenzte Folge von sprachlichen Äußerungen, die dialogisch ausgerichtet ist und eine thematische Orientierung aufweist.“

Zur linguistischen Analyse von Gesprächen wird heute vielfach die ethnomethodologische Konversationsanalyse herangezogen. Sie ist eine aus der Ethnomethodologie[3] entwickelte Forschungsrichtung, die sich mit der Analyse von Gesprächen beschäftigt und ihre Wurzeln in der amerikanischen „conversational analysis“ (H.Sacks/ E.A. Schegloff/ G.Jefferson u.a.) der 1960er Jahre hat. Heute ist sie eine der wichtigsten Methoden, die versucht (vgl. Streek 1983:73f) die Interaktion, die in Gesprächen durch Konversation vollzogen wird, systematisch zu charakterisieren und dadurch eine Analyse der Struktur von Gesprächen, gleichgültig welchen Inhalts sie sind, zu erlauben.

Dafür hat die Konversationsanalyse einige Mechanismen als grundlegend für die Organisation von Gesprächen herausgestellt (vgl. Streek 1983:76).

Der wichtigste Organisationsmechanismus der Konversationsanalyse ist das System des Sprecherwechsels, (Streek 1983:76ff) „turn-taking“ genannt. Äußerungen[4] („turns“) eines Sprechers sind die kleinsten Einheiten in einem Gespräch. Turn-Taking (vgl. Streek 1983:76ff) regelt die Sprecherabfolge immer dann, wenn zwei oder mehrere Personen an einem Gespräch beteiligt sind; durch den geregelten Sprecherwechsel werden die verschiedenen Turns in eine lineare Abfolge gebracht. Die Grundregeln des Turn- Taking lauten (vgl. Streek 1983:76):

Regel (1) Die beteiligten Sprecher wechseln sich (meist

mehr als einmal) mit ihren Äußerungen ab.

Regel (2) Überwiegend redet nur eine Person.

Regel (3) Wenn mehrere Beteiligte gleichzeitig reden, dann

nur für einen kurzen Moment.

Regel (4) Den Sprechern gelingt es, sich so gegenseitig

abzulösen, dass zwischen ihren Beiträgen keine

bzw. maximal eine sehr kleine Lücke entsteht.

Der Mechanismus des Turn-Takings soll (vgl. Streek 1983:76) allgemeingültig sein, d.h. unabhängig vom jeweiligen Gesprächskontext, also von Zeit, Ort, den Identitäten der Beteiligten sowie dem Inhalt des Gespräches. Diese Systemeigenschaft wird als (Streek 1983:97) „kontext-frei“ bezeichnet. Zugleich ist das Sprecherwechselsystem (Streek 1983: 97) „kontext-sensitiv“, d.h. es ist in jedem denkbaren Kontext anwendbar und wirksam. Der „formale Apparat“ des Sprecherwechsels (=die Kontextfreiheit) ist somit so allgemein gehalten, dass er in jedem Kontext wirksam werden kann (=Kontextsensivität).

Manchmal kündigen Gesprächsteilnehmer das Erzählen einer Geschichte auch an. Diese Technik, um Erzählungen innerhalb von Turn-by-Turn-Talk einzuleiten, wird (z.B. bei Schegloff/Sacks/Jefferson) „story-preface“ genannt. Durch solch ein „Vorwort“ sichert sich die gegenwärtig redende Person eine längere Redezeit und ist berechtigt, solange zu erzählen, bis das Ende der Geschichte erreicht ist; der eigentliche Turn-by-Turn-Talk wird bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt. Im story preface sind in der Regel auch Informationen über die Art der Geschichte enthalten, ob sie also komisch, traurig oder empörend ist; damit verbunden erhält man gleichzeitig Informationen über die erwünschte Reaktion am Ende der Geschichte. Es kann auch eine Andeutung darauf enthalten, woran das Ende der Erzählung zu erkennen sein wird. Das mögliche Ende eines Turns, in diesem Fall einer Erzählung, nennt man den (vgl. Streek 1983:78) „possible completion point“ (möglichen Schlusspunkt). Er stellt einen „transition relevance place“ (übergaberelevante Stelle) dar. Eine übergaberelevante Stelle kann den Weg für eine Wiederaufnahme des Turn-by-Turn-Talks ebnen, wenn der gegenwärtige Sprecher dies auch tatsächlich zulässt.

Oft ist es aber so, dass eine erzählte Geschichte weitere Geschichten nach sich zieht, z.B. wenn einem anderen Gesprächsteilnehmer etwas ähnlich Erlebtes einfällt oder er den ersten Erzähler schlichtweg übertreffen will; so kann der eigentliche Turn-by-Turn-Talk über eine längere Zeit hin unterbrochen werden.

Vor Gericht ist dieses Phänomen aber nicht zu erwarten, da Gespräche dort nicht der Unterhaltung dienen und die Äußerungszeit des jeweiligen Sprechers streng geregelt ist.

Es gibt aber auch Geschichten, die nicht vom Erzähler selber initiiert werden, sondern durch eine andere Person, die zum Erzählen auffordert. Hierbei spricht man von einer (Cuff/Francis 1978:114) „invited story“. Invited stories sind (vgl. ebd.: 114) außerdem dadurch gekennzeichnet, dass der Auffordernde (und nicht der Erzählende selbst) den Inhalt der Geschichte und auch das „timing“ bestimmt.

Im Gegensatz dazu stehen Geschichten, die unaufgefordert erzählt werden; diese nennt man (ebd.:114) „non- invited stories“. Bei ihnen kann das o.g. story preface vorkommen.

Ich kann mir speziell für die Situation vor Gericht außerdem Erzählungen vorstellen, die nicht nur unaufgefordert, sondern sogar unerwünscht produziert werden und bei denen der Vorsitzende versucht, sie zu verhindern bzw. zu beenden. Diese könnte man „gehemmte Erzählungen“ nennen.

2 Theoretischer Teil

In diesem Teil der Arbeit möchte ich die theoretischen Grundlagen für die Analyse der Erzählbeispiele in Kapitel 3 vorstellen. Dabei gehe ich im Folgenden zunächst auf verbale Kommunikation im institutionellen Rahmen ein, um mich dann in Kapitel 2.2 speziell mit Erzählungen vor Gericht zu beschäftigen.

2.1 Merkmale institutioneller Kommunikation

Wenn wir von institutionellem Erzählen sprechen, zeigen wir bereits durch die Beziehung der Begriffe „Institution“ und „Erzählen“, dass wir eine spezifische Art des Erzählens meinen. Diese spezifische Art weist kennzeichnende Merkmale auf, die funktional und strukturell vom Erzählen im Alltag abzugrenzen sind. Diese Merkmale möchte ich hier darstellen. Generell ist zu sagen, dass institutionelle sprachliche Kommunikation (in die Erzählungen integriert sein können) im Gegensatz zu Alltagskommunikation, die zufällig und spontan zustande kommt, stets einen bestimmten, geplanten Rahmen und eine (Hoffmann 1983:10) „soziale Organisationsstruktur“ aufweist.

Diese Kommunikation ist durch acht Merkmale charakterisiert (vgl. Hoffmann 1983:10), die ich hier aufführe, um die Rahmenbedingungen für institutionelles Erzählen darzustellen. Die Merkmale[5] sind allgemein auf Institutionen bezogen; da es in dieser Arbeit um die Institution Gericht geht, ergänze ich Erklärungen oder Beispiele, wenn es notwendig ist.

Merkmal (1):

Es kann ein einheitlicher, übergreifender Zweck der Kommunikation im gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang angegeben werden.

Hiermit ist der institutionelle Zweck gemeint, der gesellschaftlich und politisch durch die Gesetzgebung abgesichert ist: Personen, die außerhalb der Norm handeln, werden durch die Gesetzgebung und die exekutive Kraft der Justiz sanktioniert. Somit ist alles, was vor Gericht verbal thematisiert wird, dem institutionellen Zweck unterzuordnen.

[...]


[1] In der Literatur findet man die Unterscheidung zwischen „Erzählen“ und „Erzählung“. „Erzählen“ meint den (vgl. Quasthoff 1999:131) interaktionistischen, dynamischen Prozess, den (Quasthoff 1999:131) „mindestens zwei Teilnehmer gemeinsam und aufeinander zugeschnitten kontextualisierend (…) betreiben, indem sie für sich wechselseitig deutlich die Rollen Erzähler und Zuhörer installieren.“; eine „Erzählung“ dagegen ist das abgeschlossene, statische Produkt dieses Prozesses. In dieser Arbeit werde ich beide Begriffe verwenden.

[2] Anmerkung: Diese Definition von „Erzählung“ aus einem Deutsch-Schulbuch habe ich ausgewählt, weil keine andere, die ich gefunden habe (z.B. im Sachwörterbuch der Literatur), den Begriff so knapp und präzise eingrenzt wie die vorliegende.

[3] Die Ethnomethodologie ist eine Forschungsrichtung der interpretativen Soziologie, die von Harold Garfinkel entwickelt wurde (vgl. Bußmann 2002: 204).

[4] vgl. die linguistische Definition von Gespräch (S. ?) , hier wird schon deutlich, dass die Grundeinheit von Gesprächen die Äußerung= der „turn“ ist

[5] Ich gebe diese Merkmale dem Sinn nach wieder. Nach dem Ende des jeweiligen übernommenen Textabschnittes beginne ich in einer neuen Zeile, um die übernommenen Merkmale und meine eigenen Anmerkungen voneinander abzugrenzen.

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Details

Titel
Erzählen im institutionellen Kontext: Eine linguistische Untersuchungen von Erzählungen vor Gericht
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
33
Katalognummer
V38748
ISBN (eBook)
9783638377256
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erzählen, Kontext, Eine, Untersuchungen, Erzählungen, Gericht
Arbeit zitieren
Sarah Jordan (Autor:in), 2004, Erzählen im institutionellen Kontext: Eine linguistische Untersuchungen von Erzählungen vor Gericht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38748

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