Der Abriss von Herrenhäusern und Schlössern im Land Thüringen infolge des SMAD-Befehls Nr. 209

Zwischen landespolitischer Konformität und lokalem Widerstand?


Masterarbeit, 2016

100 Seiten, Note: 1,15


Leseprobe

1. Einleitung

1.1 Thema und Fragestellung

1.2 Forschungsgeschichte und Literatur

1.2.1 In der SBZ/DDR

1.2.2 In der Bundesrepublik

1.2.3 Nach der politischen Wende 1989/90

1.3 Quellen

2. Land Thüringen

2.1 Staatsrechtliche und territoriale Entwicklung bis 1952

2.2 Politische Entwicklung Thüringens bis zur Bodenreform im September 1945

3. Die Bodenreform in der SBZ

3.1 Abriss zur Ideengeschichte der Bodenreform

3.2 Vorplanungen der KPD im Moskauer Exil

3.3 Vorbereitung nach Kriegsende

4. Durchführung der Bodenreform

4.1 Enteignungen

4.2 Neuverteilung des Bodens

4.3 Vorläufiges Schicksal der Schlösser und Herrenhäuser

5. Die Entwicklung bis zum Herbst 1947

5.1 Krise der Neubauernwirtschaften

5.2 „Aufhebung des Gutscharakters“ und Baustoffnot - Zur Genese des Befehls Nr. 209

5.3 Erste Reaktionen auf SBZ-Ebene

6. Vollzug des Befehls in Thüringen

6.1 Politische Situation in Thüringen 1947

6.2 Reaktionen auf den Befehl 209 in der Thüringer Politik

6.3 Einleitung der Abbruchmaßnahmen

6.4 Forcierung der Abrisse

6.5 Einordnung der Abbruchaktion in Thüringen

6.6 Vergleich mit den übrigen Ländern der SBZ

7. Akteure der Abrisspolitik in Thüringen

7.1 Sowjetische Militäradministration

7.2 Landeskommission und Landespolitik

7.3 Kreiskommissionen und Landräte

7.4 „Amt für Neubürger“

8. Widerstand gegen die Abbrüche in Thüringen

8.1 Denkmalpflege

8.2 Widerstand von und in den Gemeinden

9. Fazit

10. Quellen- und Literaturverzeichnis

A) Quellen

B) Literatur


1. Einleitung

 

1.1 Thema und Fragestellung

 

Der Zweite Weltkrieg ging in Deutschland mit Zerstörungen einher, wie sie in vergleichbaren Ausmaßen zuletzt während des Dreißigjährigen Krieges in weiten Teilen des Landes auftraten. Nicht wenige Städte erlebten gar die erste gravierende Zerstörung seit dem Mittelalter. Das bedeutete neben dem unwiederbringlichen Verlust an Kultur- und Baudenkmalen auch eine deutliche Reduktion an Wohnraum. Wie es angesichts der Millionen Gefallenen und dem Geburtenausfall der letzten Kriegsjahre eigentlich zu erwarten gewesen wäre, sank die Bevölkerungszahl allerdings nicht, sondern stieg durch den weitgehend unkontrollierten Zuzug von Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen aus den abgetrennten Ostgebieten des Deutschen Reiches sowie aus der Tschechoslowakei und anderen Staaten Ost- und Mitteleuropas. Angesichts dieser Voraussetzung müsste man annehmen, es hätte einerseits ein besonderes Interesse am Erhalt oder gar Wiederaufbau wichtiger Baudenkmäler gegeben und andererseits allein der Mangel an alternativen Unterbringungsmöglichkeiten für Millionen von Obdachlosen in den Nöten der Nachkriegszeit zur Nutzung aller zur Verfügung stehenden Wohngebäude geführt.

 

Die Geschehnisse rund um den berüchtigten SMAD-Befehl Nr. 209 des Jahres 1947 zeigen allerdings, dass kaum zwei Jahre nach Kriegsende solch naheliegenden Erwägungen längst nicht mehr das Handeln vieler Akteure in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands bestimmten. Schon 1945 hatte in der SBZ eine Bodenreform stattgefunden, in deren Folge tausende meist adelige Großgrundbesitzer enteignet, ihres Heimatkreise verwiesen und letztlich überwiegend vertrieben wurden. Neben den landwirtschaftlichen Betrieben und dem Grundbesitz, gehörten zur Enteignungsmasse auch tausende Gutshöfe mit Herrenhäusern und Schlössern der ehemaligen Besitzer, die über Jahrhunderte untrennbar mit der Geschichte eines Ortes oder einer Region verbunden waren.

 

Nach der formalrechtlichen Durchführung zeigten sich jedoch die praktischen Mängel des nur in der Theorie gut vorbereiteten und selbst in volkswirtschaftlichen besseren Zeiten, statt unmittelbar nach Ende eines verlorenen Weltkrieges, anspruchsvollen Unterfangens Namens Bodenreform. Die auf enteigneten Landflächen eingerichteten Neubauernstellen existierten lediglich auf dem Papier. Den Neubauern stand nur eine geringe Zahl enteigneter Wohn- und Wirtschaftsgebäude zur Verfügung. Eine nennenswerte Neubautätigkeit fand bis 1947 nicht statt. Unzerstörte oder von Demontage verschonte Betriebe arbeiteten überwiegend zur Erfüllung sowjetischer Reparationsaufträge und verfügbares Baumaterial fand in erster Linie bei der Wiederherstellung leicht beschädigter Gebäude und Wohnungen in den Städten Verwendung. Nachdem verschiedene Anläufe für ein von deutschen Stellen selbstauferlegtes Bodenreformbauprogramm an Kompetenzstreitigkeiten und Materialmangel scheiterten, nutzte die Sowjetische Militäradministration ihre Autorität und befahl am 9. September 1947 bis Jahresende 1948 den Bau von 37.000 Neubauernhöfen in den fünf Ländern der SBZ (ohne Berlin/Ost). In einem Unterpunkt des Befehls ordnete die SMAD an, Neubauern unter anderem ungehindert den Abriss der ehemaligen Gutshöfe und Herrenhäuser zur Gewinnung von Baumaterial zu gestatten.[1] Die offizielle Genehmigung der SMAD zum großflächigen Abbruch, die, wie sich bald herausstellen sollte, eher als Aufforderung zu verstehen war, bildete den Auftakt zu einer für Friedenszeiten seit dem reformatorischen Bildersturm ungekannten Zerstörungswelle kultureller Werte.

 

Die vorliegende Arbeit widmet sich der Umsetzung des Befehls Nr. 209 im Land Thüringen vorzüglich unter dem Aspekt des Abrisses der Herrenhäuser und Schlösser. Der Untersuchungszeitraum umfasst ganz überwiegend die Jahre 1947-1949 mit Ausblicken bis ins Jahr 1952. In jenem Jahr wurden die Länder in der DDR zugunsten der neuen Bezirksstruktur de facto abgeschafft und außerdem mit der Kollektivierung der Landwirtschaft ein Weg eingeschlagen, der im völligen Widerspruch zur bisherigen Agenda und Propaganda stand.

 

Thüringen nahm eine besondere Rolle unter den Ländern der SBZ ein, da hier generell zu enteignender Großgrundbesitz über 100ha anders als in Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt nur eine untergeordnete Rolle spielte und dementsprechend vergleichsweise wenig Güter unter die Enteignung fielen. Das Land war also kein Zentrum der „demokratischen Bodenreform“. Dementsprechend sah der Befehl hier auch lediglich den Bau von 3000 Gehöften vor. Zunächst stellt sich die Frage, aus welcher konkreten Motivation heraus der Erlass des Befehls 209 und der damit einhergehende Abriss der Herrenhäuser erfolgte. Gaben auf sowjetischer und deutscher Seite praktische Aspekte wie die Gewinnung von Baumaterial oder ideologische Gesichtspunkte den Ausschlag? Inwiefern ist dies bei einem von vornherein mit klassenkämpferischer Rhetorik vorbereiteten Vorhaben wie der Bodenreform überhaupt zu trennen?

 

Der Untertitel dieser Arbeit stellt die These auf, dass in der Landespolitik eine weitgehende Kongruenz zu den auf zonaler Ebene befohlenen Abrissplänen bestanden habe und im Gegensatz dazu in unteren Verwaltungsebenen, insbesondere in den Gemeinden, erhebliche Widerstände gegen die Abrisspolitik auftraten, obwohl das Bauprogramm und die dazu angeblich nötigen Abbrüche zur Materialgewinnung genau dort die größten Nöte beseitigen sollte. Die Diskrepanz zwischen offizieller ideologisch beeinflusster Propaganda für den Abriss der „feudalen Zwingburgen“ einerseits sowie den realen Begebenheiten und praktischen Notwendigkeiten vor Ort andererseits, stellte also laut These die Hauptkonfliktlinie zwischen Bevölkerung inklusive den um ihr lokales Prestige besorgten Ortspolitikern und den unter ständigem Druck der Sowjetischen Militäradministrationen und Berliner Zentralverwaltungen stehenden oberen Landesbehörden einschließlich der Landesregierung dar.

 

Um diese These zu überprüfen, werden zunächst die entscheidenden Schritte zur Umsetzung Abrissbefehls in Thüringen nachvollzogen und versucht, das tatsächliche Ausmaß der Abbrucharbeiten zu erfassen. Anschließend stehen einige zentrale Akteure des Geschehens im Blickpunkt. Von Interesse sind insbesondere die jeweiligen Argumentations- und Handlungsstrategien für oder gegen die Abrisse sowie der tatsächliche Einfluss der unterschiedlichen Akteure hierauf. So ist es bspw. eine naheliegende Vermutung, dass der Denkmalschutz gegen die Zerstörung von Herrenhäusern und Schlössern Einspruch erhob, aber ob er in der Lage war, seine Interessen gegenüber der Landespolitik oder der Sowjetischen Militäradministration effektiv durchzusetzen, wird zu klären sein.

 

Letztlich stellt sich hier auch die Frage der Art von politischer Konfliktlösung jener Zeit. In gewisser Weise stehen die Vorgänge und die Debatte um die Abrisse infolge des Befehls 209, dessen Umsetzung insbesondere 1948/49 höchste Priorität genoss, beispielhaft für das politische Klima in der späten SBZ und frühen DDR. Die Jahre 1947-50 in Thüringen und der SBZ/DDR markieren den Zeitraum, in dem die immerhin semi-plurale Nachkriegsgesellschaft mit vor allem vertikaler Gewaltenteilung, wie sie nach 1945 von der SMAD und den durch diese protegierten Kommunisten errichtet und geduldet worden war, einem immer zentralistischeren Einparteienstaat stalinscher Prägung wich, der sukzessive weniger Abweichung duldete, sei es von einzelnen Personen oder von ganzen politischen Instanzen.[2] Eine Betrachtung des so hoch kontroversen Themas wie die Durchsetzung des Abrisses der Herrenhäuser und Schlösser im Zuge der „Festigung der Bodenreform“, bietet eine gute Möglichkeit, die zeitgenössische Politik- und Debattenkultur an einem konkreten Beispiel praktisch nachzuvollziehen.

 

Da der Befehl 209 eng mit der gesamten Entwicklungsgeschichte der Bodenreform in der SBZ verbunden ist, werden neben einer Beschreibung des Untersuchungsraumes Thüringen zunächst einige grundsätzlichere Ausführungen zu den agrarpolitischen Umgestaltungen und der räumlichen Landesplanung in der SBZ nach 1945 vorangestellt. Sie sind notwendig, um den Hauptausführungen den nötigen Rahmen zu geben, ohne den diese Gefahr laufen, bezugslos zu wirken. Hierbei stehen aber weniger Aspekte der praktischen Umsetzung wie beispielsweise die Prozeduren bei der Verteilung des Landes sondern eher grundsätzliche Konzeptionen und Feststellungen im Vordergrund, die für das Verständnis der Hauptthematik unverzichtbar sind.

 

1.2 Forschungsgeschichte und Literatur

 

Ein vollständiger historiographischer Überblick zum Thema kann hier nicht gegeben werden. Der Themenkomplex Bodenreform in der SBZ ist seit 1945 das Thema einer Vielzahl von Publikationen und Aufsätzen gewesen. Auch zu anderen Themengebieten wie zur Siedlungsgeographie im ländlichen Raum, zum ländlichen Bauwesen und zum Umgang mit den sogenannten Umsiedlern[3] in der SBZ, die im engen zu Zusammenhang zum Befehl 209 stehen bzw. ihn indirekt beeinflussten, existiert mittlerweile eine aussagekräftige und quellengestützte Forschungsliteratur. Dabei wurde auch die Umsetzung des Befehls 209 je nach Themenschwerpunkt der Arbeit aus verschiedenen Blickwinkeln analysiert. Grundsätzlich muss die Literatur aufgrund der sich stark unterscheidenden Entstehungsvoraussetzungen in drei Kategorien eingeordnet werden: in die bis 1990 ostdeutsche oder westdeutsche und nach 1990 gesamtdeutsche Forschung. Ausländische bzw. nichtdeutschsprachige Publikationen spielen insbesondere bei der internationalen Einordnung der Bodenreform eine Rolle.[4] Für die naturgemäß stark ortsgebundene Forschung zur Durchführung und den Auswirkungen der Bodenreform sowie den Gutsabbrüchen in der SBZ selbst ist sie wenig ergiebig.

 

1.2.1 In der SBZ/DDR

 

Die in der SBZ/DDR noch in den 40er bis Anfang der 60er Jahren erschienenen Werke sind bisweilen schwer von der die Reform begleitenden alltäglichen Propaganda zu unterscheiden. Nicht zuletzt deshalb, weil führende Akteure wie die Agrarpolitiker Edwin Hoernle und Hermann Wilhelm Dölling oder der spätere SED-Generalsekretär Walter Ulbricht höchstpersönlich durch Veröffentlichungen die korrekte Interpretation der Geschehnisse vorgaben und somit wenig bis keinen Spielraum für abweichende Darstellungen ließen.[5] Daneben entstanden aber durchaus auch Texte, die sich mit den konkreten Folgen der Bodenreform in den Dörfern anhand von Beispielen sachlich auseinandersetzten und vor allem bilanzierenden Charakter haben, ohne dabei freilich das vorgegebene Deutungsmuster zu verlassen.[6] Aufgrund des Schwerpunktes der Bodenreform und auch des sich daran anschließenden Bauprogramms, galten diese frühen Regionalstudien weitaus häufiger den Regionen Mecklenburg, Vorpommern und Brandenburg als Thüringen oder allgemein dem Süden der DDR. Aber auch in Thüringen führte die allgemeine Renaissance heimat- und regionalgeschichtlicher Literatur ab Mitte der 60er Jahre zu einem gesteigerten Interesse an der Bodenreform und ihrer praktischen Ausgestaltung.[7]

 

Während die Bodenreform an sich nicht in Frage gestellt werden durfte, gerieten die materielle Ausstattung und die Probleme bei der wirtschaftlichen Festigung der Neubauernstellen zunehmend ins Blickfeld der DDR-Forschung. In den 70er und 80er Jahren entstanden eine Reihe von Gesamtdarstellungen zur Entwicklung der Agrarhistorie auf dem Gebiet der DDR, welche die Bodenreform entsprechend der Propaganda als einen entscheidenden Schritt der „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“ und Vorstufe zur Verwirklichung der sozialistischen Landwirtschaft einordneten.[8] Die Betonung der anfänglichen Schwierigkeiten war insofern auch weniger problematisch, als sich so die seit 1952 durchgeführte Kollektivierung der Landwirtschaft als Reaktion auf die andauernden Missstände legitimieren ließ. Das durch den SMAD-Befehl 209 angeschobene Bauprogramm zur Behebung der größten Nöte der Neubauern machte bspw. der Potsdamer Historiker Fritz Reinert in seiner 1973 erschienenen Dissertation erstmals zum Gegenstand einer ausführlichen, quellenbasierten Untersuchung.[9] Eine kritische Auseinandersetzung über Sinn und Unsinn der damit verbundenen Abbrüche von Herrenhäusern und Schlössern ist aber auch dort nicht zu finden. Unter den gegebenen Bedingungen in der DDR war es wohl kaum möglich, dieser Frage nachzugehen, ohne nicht doch in den Verdacht zu geraten, die Enteignungen ihrer ehemaligen Besitzer und damit die Bodenreform und die sich anschließende Umgestaltung der räumlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Land grundsätzlich in Frage zu stellen. Zumal die Abrisse auch nie sonderlich populär waren und nach Möglichkeit unter den Teppich gekehrt werden sollten. Bei Haase findet sich gar die Behauptung, der Erhalt der nicht abgerissenen Gebäude nach der Bodenreform sei ein Verdienst der SED gewesen.[10]

 

1.2.2 In der Bundesrepublik

 

Die frühe bundesrepublikanische Forschung stand unter dem starken Eindruck des sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes und ist fast durchweg von einer starken Ablehnung der Bodenreform oder zumindest deren nicht rechtsstaatlichen Umsetzung geprägt. Ein ganz wesentliches Problem für die westdeutsche Forschung stellte über den ganzen Zeitraum der Teilung hinweg die Unzugänglichkeit des Archivmaterials in der DDR dar. Für die historische Forschung zur SBZ und DDR insgesamt musste deshalb in der Regel auf Zweitquellen zurückgegriffen werden, die nicht selten nachrichtendienstlicher Tätigkeit entstammten und damit meist auch einer langen Verschlusszeit unterlagen. Publikationen und Dissertationen aus der DDR selbst blieben Personen aus nicht-sozialistischen Ländern ebenfalls oft unzugänglich, letztere so gut wie vollständig.[11] Dagegen bestimmten in den ersten Jahren sowohl Augenzeugenberichte westdeutscher Beobachter, Insiderwissen von aktiv beteiligten Emigranten oder Erinnerungen der enteigneten Gutsbesitzer den deutlich negativen Tenor, der sich unter dem politischen Schlagwort der „Sowjetisierung“ oder „Bolschewisierung“ sowohl gegen die deutschen Kommunisten als auch gegen die nicht zu Unrecht als federführend ausgemachte Besatzungsmacht Sowjetunion richtete.[12] Verstärkt wurde diese Haltung durch die anhaltende Fluchtbewegung aus der SBZ/DDR.

 

In den 60er und 70er Jahren setzten sich differenziertere Sichtweisen durch, die Bodenreform und Enteignung nicht mehr unter dem Aspekt der Sowjetisierung, sondern einer umfassenden Entnazifizierung sahen und den Fokus mehr auf die konkreten ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen der Landaufteilung sowie grundsätzlich auf die Entwicklung der ostdeutschen Landwirtschaft legten.[13] Die dabei der SED-Agrarpolitik und damit auch der Bodenreform auf westdeutscher Seite insbesondere von Fachhistorikern seit den 70er Jahren entgegenbrachte Sympathie[14], provozierte hingegen auch Reaktionen, die wieder auf das Unrecht und die Willkür der dieser Entwicklung zu Grunde liegenden Enteignungen aufmerksam machten.[15]

 

Das Schicksal der ehemaligen Herrenhäuser und Schlösser hat auch in der westdeutschen Literatur zur Bodenreform keinen Niederschlag gefunden. Zeitgenossen sind die systematischen Abrisse gleichwohl nicht verborgen geblieben. Der Bericht eines schockierten Korrespondenten der Bremer Wochenzeitung „Die Zeit“ spricht im November 1949 angesichts der diesbezüglichen Vorgänge im Land Sachsen von „inferiorer Barbarei“.[16] Das Ausbleiben wissenschaftlicher Studien dazu oder allgemein zum Befehl 209 ist wohl einerseits dem hier besonders eklatanten Informationsmangel und andererseits dem schlichten Desinteresse auf westdeutscher Seite geschuldet. Zumal insbesondere Kunsthistoriker und Denkmalpfleger im betreffenden Zeitraum vollauf mit der Sicherung von Bau- und Kulturdenkmalen in den eigenen Ländern beschäftigt waren, die sich nicht nur durch Kriegszerstörungen, sondern auch durch den wenig behutsamen Wiederaufbau in Gefahr befanden. Größeres Aufsehen und gar Empörung löste allerdings der im Juni 1950 von der SED beschlossene Abriss des beschädigten Berliner Stadtschlosses aus.[17] Da waren allerdings auf dem Land bereits hunderte Herrenhäuser und Schlösser der Spitzhacke und Sprengkommandos zum Opfer gefallen.

 

1.2.3 Nach der politischen Wende 1989/90

 

Die für diese Arbeit verwendete Literatur entstand ganz überwiegend nach 1990. Dank Öffnung der Archive und Wegfall der politischen Zwänge, boten sich bis dato nicht existierende Möglichkeiten der Quellenarbeit zu nahezu allen Aspekten der SBZ/DDR-Geschichte. Die Bodenreform stand nicht zuletzt deshalb ganz besonders im Fokus des Forschungsinteresses, weil trotz der umstrittenen politischen Entscheidung, diese als solche unangetastet zu lassen und auch keine Entschädigungen zu zahlen, sich darüber ein langer und in Teilen bis heute anhaltender Rechtsstreit entspann.[18] Gleichwohl eine alle Aspekte der Bodenreform umfassende Gesamtdarstellung noch nicht existiert, ist zu ihr seit 1990 reichlich publiziert worden. Die Fülle an seither mit Bezug zur Bodenreform und den damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderung sowie den Problemen bei der wirtschaftlichen Festigung erschienenen Literatur[19] erlaubt hier nur eine detailliertere Erwähnung der Arbeiten, die sich explizit mit dem Befehl 209 und den damit verbundenen Abrissen in der SBZ und im besonderen natürlich im Land Thüringen beschäftigen. Allerdings setzte sich auch nach 1990 die schon in der DDR-Forschung beobachtete Konzentration auf die Zentren der Bodenreform fort, sodass gerade Thüringen von größeren sozial- und gesellschaftspolitischen Untersuchungen weitgehend unbeachtet geblieben ist.[20]

 

Zum Umgang mit den Gutsanlagen und Schlössern infolge des Befehls 209 liegen bspw. für Mecklenburg-Vorpommern[21], Brandenburg[22], Sachsen-Anhalt[23] aussagekräftige Beiträge vor. Etwas ausführlichere Darstellungen zu Sachsen finden sich in der allgemeinen Literatur zur dortigen Bodenreform.[24] Für Thüringen untersuchte Barbara Happe in einem Aufsatz das Vorgehen im Landkreis Jena-Stadtroda und zog dazu erstmals auch Akten aus dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege heran. Dabei wies sie gleichwohl darauf hin, dass eine Darstellung insbesondere zu den politischen Abläufen auf Landesebene bislang fehle.[25] Daneben existieren auch Studien ohne konkrete regionale Ausrichtung, die den Befehl aus unterschiedlichem Erkenntnisinteresse heraus analysieren. So untersucht Michael Schwarz in einer Studie zur Integration von Vertriebenen die Abrisse nach Befehl 209 mit Blick auf die „umsiedlerpolitische“ Komponente.[26] Hannsjörg Buck verfolgt einen ähnlichen Ansatz, wenn er das Neubauern-Bauprogramm in seiner Synchronität von Abriss und Aufbau unter allgemeinen wohnungspolitischen Aspekten betrachtet.[27] Aus dem Blickwinkel der ländlichen Siedlungsplanung und -geografie auf Grundlage der Bodenreform widmet sich Andreas Dix dem Befehl 209 unter Berücksichtigung der Abrissmaßnahmen und verortet diese in einen übergeordneten Kontext der dörflichen Raumordnung in der SBZ nach 1945.[28]

 

Ausführlichere Darstellungen zum Denkmalschutz in der SBZ bzw. auch zu den einzelnen Ländern und Provinzen sind trotz einiger wichtiger Beiträge der vergangenen Jahre[29] immer noch als Desiderata zu bezeichnen. Auch die Dissertation von Katja Wüllner widmet sich zwar vorwiegend der Situation nach 1949, liefert aber vor allem zum institutionellen Aufbau der thüringischen Denkmalpflege in der Nachkriegszeit weitere wertvolle Informationen.[30] In die Darstellungen zur allgemeinen kulturellen Entwicklung der SBZ sowie dem sowjetischen Einfluss darauf, hat der Abriss der Schlösser und Herrenhäuser hingegen meist keinen Eingang gefunden.[31]

 

Nicht völlig außer Acht zu lassen, sind außerdem die persönlichen Erinnerungen der enteigneten Besitzer. Obwohl der wissenschaftliche Aussagewert der subjektiven Selbstzeugnisse vergleichsweise gering ist, wurde so die Erinnerung an die alte Heimat und den ehemaligen Besitz zumindest im eigenen sozialen Milieu stets in Erinnerung gehalten und die Hoffnung auf eine Rückkehr und Rückübertragung des Eigentums nie vollends aufgegeben. Ausdruck dieser tiefen emotionalen Bindungen an den familiären Besitz sind die Beispiele von Rückkehrern in die alte Heimat und ein Ankauf von Teilen des verlorenen Besitzes nach 1989, obwohl ihn viele, wenn überhaupt, als Kinder letztmalig gesehen hatten.[32]

 

1.3 Quellen

 

Die Arbeit stützt sich vorwiegend auf ungedrucktes Quellenmaterial. Wichtigster Anlaufpunkt war hierbei das Thüringische Hauptstaatsarchiv Weimar (ThHStAW). Das Interesse galt dabei den Akten der Landesbodenkommission (LBK) und der mit der praktischen Umsetzung des Befehls beauftragten Bodenreform-Bauträger GmbH. Von Bedeutung waren zudem die Akten der sich bisweilen überschneidenden ministerialen Überlieferung, hier überwiegend die Protokolle der Regierungssitzungen beim Büro des Ministerpräsidenten (Büro MP), des thüringischen Ministeriums des Innern (MdI), des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) sowie des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (MfWA). Darüber hinaus wurden auch die heute dem Hauptstaatsarchiv zugeordneten Bestände der Kreisräte (KR) und der Kreisbodenkommission (KBK) der Landkreise Jena-Stadtroda und Weimar mit Betreff Baubefehl 209 gesichtet. Die Weimarer Überlieferung des Ministeriums für Volksbildung (MfV) und des ihm zugeordneten Landesamtes für Denkmalpflege und Naturschutz erwiesen sich hingegen als wenig ergiebig. Der nahezu komplette Bestand des Denkmalpflegeamtes für die Jahre 1945-1950 mit Bezug zur Bodenreform und damit auch zum Befehl 209, befindet sich im Verwaltungsarchiv des heutigen Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (TLD) in Erfurt und konnte dort eingesehen werden.

 

Auf Bestände des Bundesarchivs wurde nur in geringem Maße zurückgegriffen. Zum einen sind die dortigen Bestände mit Bezug zur Bodenreform und zum Neubauern-Bauprogramm bereits ausführlich in der Forschungsliteratur rezipiert worden, sodass darauf zurückgegriffen werden kann. Zum anderen stehen die politischen Prozesse auf zonaler Ebene, oder um genauer zu sein, im Führungszirkel der KPD/SED, nicht im Fokus dieser Arbeit, auch wenn ohne ihre Vorgaben die sich daran anschließende Entwicklung in Thüringen natürlich nicht denkbar ist. Weiterhin existiert gerade in Bezug auf die in dieser Frage bisher eher weniger beachtete Kommunikation Berlin-Thüringen in der Regel eine lückenlose Gegenüberlieferung auf thüringischer Seite. Zu beachten ist außerdem, dass die Kenntnis Berliner Stellen zum Stande der Umsetzung des Befehls in Thüringen ganz überwiegend auf dortige Berichterstattung beruhte, die, wie oft kritisiert wurde, keinesfalls frei von Beschönigung und Fälschung war.[33]

 

Die Sichtung von sowjetischen Quellen scheiterte bereits an den sprachlichen Unzulänglichkeiten des Autors. Seit 1991 sind die mal mehr. mal weniger gut zugänglichen russischen Archivbestände aber in deutsch-russischer Kooperation schrittweise für die Forschung erschlossen worden, was in die Veröffentlichung mehrerer Dokumentensammlungen und Studien zu den Absichten und Tätigkeiten der Sowjetischen Militäradministration in der SBZ mündete.[34] Das täuscht allerdings nicht darüber hinweg, dass Archivbestände der sowjetischen Landesadministrationen und vor allem der Kreis- und Ortskommandanturen überwiegend einer Auswertung harren und weitere wichtige Informationen liefern könnten.[35] Die Sowjetische Militäradministration Thüringens ist ebenfalls noch nicht ausführlich untersucht worden.[36]

 

Da das genutzte Archivmaterial überwiegend aus offizieller bzw. halboffizieller Überlieferung besteht, sind bezüglich der Aussagequalität und der Authentizität einige Abstriche zu machen. Insbesondere was die zahlreichen Sitzungsprotokolle der verschiedenen Arbeits-, Landes-, oder Kreiskommissionen angeht, kann in vielen Fällen nicht von einer wörtlichen oder auch nur sinngemäß vollständigen Wiedergabe des tatsächlich Besprochenen ausgegangen werden. Auffällig wird dies bspw. bei in unterschiedlichen Ressorts erhaltenen Niederschriften von ein und derselben Sitzung die, in der Regel durch Auslassung, mehr oder weniger Informationen enthalten können. In seltenen Fällen sind zum maschinenschriftlichen Protokoll auch noch handschriftliche Notizen überliefert, die eine deutlich unverblümtere Ausdrucksweise offenbaren als das offizielle Protokoll. Zu berücksichtigen ist natürlich auch die tatsächliche Zurückhaltung in Arbeitssitzungen und Konferenzen angesichts der häufigen Präsenz von sowjetischen Kontrolloffizieren oder Funktionsträgern aus den Berliner Zentralverwaltungen. Umso bedeutsamer sind unter diesen Umständen aber Äußerungen, die aus dem üblichen Muster fallen und einen Blick auf die tatsächliche Gefühls- und auch Zwangslage der Beteiligten zulassen. Auffällig ist auch der Unterschied zu den Protokollen der Regierungssitzungen, die, das belegen Forderungen der SMATh über deren Inhalt informiert zu werden, nicht überwacht wurden und deutlich offener und ungeschönter im Ton sind.[37]

 

Die Bestände des Landesdenkmalamtes haben dagegen einen anderen Charakter. Sitzungsprotokolle sind hier so gut wie kaum vorhanden, dafür viel Arbeits- und Privatkorrespondenz sowie Niederschriften des hauptverantwortlichen Sachbearbeiters für Denkmalpflege Fritz Koch. Hier kann den Quellen also zumindest eine stärkere Authentizität zugestanden werden, da übergeordnete Kontrollinstanzen offenbar einen geringen Einfluss auf ihre Entstehung und Überlieferung hatten bzw. Koch angesichts der überschaubaren Größe und der politisch bescheidenen Bedeutung seiner Institution nicht davon ausgehen musste, dass sein Schriftverkehr noch durch viele Hände ging.

 

2. Land Thüringen

 

Da sich die Arbeit explizit mit der Situation in Thüringen auseinandersetzen möchte, ist es hilfreich und ratsam, die durchaus ungewöhnliche Evolution des Landes als solches Revue passieren zu lassen. Auch wenn die Darstellung hier natürlich nur kursorisch erfolgen kann, ist sie nicht unwesentlich zum Verständnis der spezifisch thüringischen Situation nach 1945.

 

2.1 Staatsrechtliche und territoriale Entwicklung bis 1952

 

„Thüringen“ existierte über Jahrhunderte hinweg nur als vager und unklar definierter geografischer Begriff, der sich ungefähr auf das Gebiet des vorchristlichen Reiches der Thüringer und auf die im späten 15. Jahrhundert endgültig untergegangene Landgrafschaft bezog. Das Gebiet des heutigen Freistaates Thüringen unterstand, auch begünstigt durch die Nichteinführung des Prinzips der Primogenitur in der ernestinischen Linie der Wettiner, einer derartigen Vielzahl wechselnder Herrschaften, dass der „Thüringer Flickenteppich“ als sinnbildlich für die Zersplitterung des ganzen Reiches galt. Selbst zum Zeitpunkt der Gründung des preußisch-deutschen Kaiserreiches 1871 bestanden auf der vergleichsweise kleinen Flächen von weniger als 17.000 km² noch ganze acht Staaten, die gemeinhin als „thüringisch“ bezeichnet wurden, der preußische Regierungsbezirk Erfurt und kleinere Enklaven nicht mitgerechnet.[38] Diese Zersplitterung begünstigte wiederum die Entstehung einer äußerst vielfältigen Architekturlandschaft, da jede Herrschaft ihr eigenes Repräsentationsbedürfnis mit prächtigen Residenzen zu befriedigen wusste.

 

Erst das Ende der Monarchie als Folge der Niederlage im Ersten Weltkrieg 1918 ermöglichte die Gründung eines Thüringischen Einheitsstaates. Sieben der acht ehemaligen Fürstentümer schlossen sich 1920 zum Land Thüringen als Gliedstaat des Deutschen Reiches zusammen. Einzig der aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg hervorgegangene und fränkisch geprägte Freistaat Coburg entschied sich für eine Angliederung an den Freistaat Bayern. Die Einbeziehung des Regierungsbezirkes Erfurt und der Enklave Schmalkalden, aus den preußischen Provinzen Sachsen und Hessen-Nassau scheiterte am Widerstand aus Berlin. Das Land blieb territorial stark zersplittert.[39]

 

In der Weimarer Republik galt Thüringen den Nationalsozialisten als „Trutzgau“. In der Tat gelang der NSDAP in Thüringen mit der Baum-Frick-Regierung 1930/31 die erste Beteiligung an einer Landesregierung und führte diese gar nach ihrem Sieg bei den Landtagswahlen 1932 an. Auch die Ergebnisse bei den beiden entscheidenden Reichstagswahlen 1932 lagen über dem Reichsdurchschnitt. Nach der Machtübernahme auf Reichsebene prägten thüringische NS-Funktionäre, hier in erster Linie der äußerst umtriebige und seit 1927 amtierende Gauleiter Fritz Sauckel, in Analogie zum „Trutzgau“[40] das Schlagwort vom „Mustergau“, welches auch heute noch reproduziert wird,[41] in der Forschung allerdings nicht unumstritten ist.[42] Der NS-Gau Thüringen stimmte territorial allerdings nicht mit den Grenzen des zwar gleichgeschalteten, aber de jure noch existenten Landes Thüringen überein. Die NSDAP hatte ihre Gaue 1925 nach den 1920 eingeführten Reichstagswahlkreisen ausgerichtet. Zu Reichstagswahlkreis Nr. 13 (ab 1924 Nr. 12) und damit auch zum NS-Gau Thüringen gehörten neben dem Land Thüringen noch der preußische Regierungsbezirk Erfurt und die Herrschaft Schmalkalden aus der Provinz Hessen-Nassau.[43]

 

Gauleiter Sauckel, der zwar das 1933 neu geschaffene Amt des Reichsstatthalters von Thüringen bekleidete, anders als sein sächsischer Amtskollege Mutzschmann (seit 1935) aber nicht gleichzeitig den Ministerpräsidentenposten auf sich vereinigte, war bis zuletzt energisch darum bemüht, eine Zentralisierung und Vereinheitlichung der Strukturen des Landes und des Gaues oder gar Ausweitung desselben unter seiner Führung zu erreichen. Das beinhaltete auch eine Arrondierung der Landesgrenzen, also zumindest eine Angleichung derer an die des NS-Gaues. Beim Versuch seine Macht so als „Provinzfürst“ über ein „Großthüringen“ auszubauen, stieß er allerdings früh auf heftigen Widerstand. Hermann Göring, preußischer Ministerpräsident, kanzelte derartige Ansinnen Sauckels noch im Juli 1933 bei einem Besuch im preußischen Erfurt mit dem Satz ab: „Wir werden keinen Fußbreit preußischen Bodens abtreten!“[44] Erst kurz vor Kriegsende konnte Sauckel sein Ziel verwirklichen. Am 1. Juli 1944 teilte Hitler per Führererlass die preußische Provinz Sachsen in die neuen Provinzen Magdeburg sowie Halle-Merseburg und unterstellte den Regierungsbezirk Erfurt sowie den Kreis Schmalkalden aus der ebenfalls aufgelösten Provinz Hessen-Nassau dem Reichsstatthalter von Thüringen, also Sauckel. Damit bestand erstmals ein in sich geschlossener thüringischer Verwaltungskörper in ziemlich genau den heutigen Grenzen des Landes. In der Praxis blieben diese Änderungen angesichts des nahen Kriegsendes und dem fehlenden staatsrechtlichen Charakter des „Führererlasses“ (es fehlte insbesondere die formale Zustimmung Preußens) aber weitgehend bedeutungslos. Zumal der NSDAP-Gau Thüringen im unübersichtlichen Institutionengefüge des NS-Reiches längst bedeutsamer war als die Behörden des Landes.[45]

 

Nach Kriegsende gingen sowohl die amerikanische als auch die sowjetische Besatzungsmacht pragmatisch mit der Frage der innerdeutschen Verwaltungs- oder Landesgrenzen um. Erstere fassten Thüringen in den „Gau-Grenzen“ unter Einbeziehungen des von ihnen bis zur Mulde besetzten Westsachsens kurzerhand in einer „Provinz Thüringen“ zusammen und beließen ebenfalls die alten Kreisgrenzen. Die Sowjets gliederten lediglich die sächsischen Teile zurück und bestätigten Thüringen ansonsten ebenfalls in den „Gau-Grenzen“.[46] Darüber hinaus hatte die erste antifaschistische Nachkriegsverwaltung des Landes kein Interesse an einer Rückkehr zu einem von Enklaven durchsetzten Landesgebiet. Bis zur Auflösung des Landes im Zuge der Bezirksbildung in der DDR 1952 erfolgten nur noch kleinere Bereinigungen an der Zonengrenze und einige Änderungen in der Kreisaufteilung. Die Grenzen des nach 1990 wiedererstandenen Landes Thüringen unterscheiden sich nur geringfügig durch die Berücksichtigung von Zuschnitten ehemaliger Bezirks- und Kreisgrenzen.[47] Für diese Betrachtung relevant sind allerdings ausschließlich die Grenzen des Landes vom Juli 1945 bis 1952, im Falle der Kreise ihre Gestalt von 1946-1950 (bis 1946 fanden hier Grenzebereinigungen und 1950 erste Zusammenlegungen statt).

 

 

Abbildung 1

 

2.2 Politische Entwicklung Thüringens bis zur Bodenreform im September 1945

 

Die Amerikaner eroberten Thüringen ab 1. April binnen zwei Wochen von Westen kommend und blieben bis 1. Juli die Besatzungsmacht. Thüringen war das einzige Land der späteren SBZ, das vollständig von den Amerikanern besetzt war. In der späteren DDR Geschichtsschreibung wurde diese Episode häufig verschwiegen oder als vergeudete Zeit bei der Herstellung „antifaschistisch-demokratischer Verhältnisse“ bezeichnet.[48] Tatsächlich gingen die Amerikaner aber unmittelbar mit der Eroberung des Landes dazu über, wieder eine öffentliche Verwaltung zu errichten. Dabei stützte sie sich was Führungspositionen anbelangt überwiegend auf politische Buchenwaldhäftlinge, die, wie der erste Präsident Dr. Louis Hermann Brill (SPD)[49], in der Mehrzahl Sozialdemokraten oder wie der spätere Vizepräsident Ernst Busse (KPD/SED)[50] Kommunisten waren. Brill entfaltete mit Genehmigung der amerikanischen Militärregierung eine große politische Aktivität und verfasste einige Denkschriften zur sozialistischen Umgestaltung Thüringens und Deutschlands.[51] Die zunächst kommissarisch agierende Verwaltung der Provinz Thüringen um den am 9. Juni zum Präsident ernannten Brill nahm am 16. Juni 1945 offiziell ihre Arbeit auf.[52]

 

Ab 1. Juli rückten die Amerikaner ab und übergaben Thüringen gemäß den alliierten Vereinbarungen von Jalta an die Sowjets, welche das Land bis 5. Juli vollständig besetzten. Brill konnte sich noch 14 Tage im Amt halten. Per Befehl Nr. 5 vom 9. Juli 1945 schuf die SMAD in der SBZ regionale Militäradministrationen in den drei Ländern und zwei Provinzen, die damit auch offiziell als deutsche Verwaltungseinheiten erstanden. Befehlshaber in Thüringen wurde Generaloberst Wassili I. Tschuikow, Chef der Zivilverwaltung Generalmajor Iwan S. Kolesnitschenko.[53] Am 16. Juli schließlich enthob die neue SMATh Brill seines Amtes zugunsten des ehemaligen DDP-Politikers, aber damals noch parteilosen (später SED) Oberbürgermeisters von Gera Rudolf Paul.[54] Der Landesverwaltung gehörten außerdem an: als 1. Vizepräsident Ernst Busse (KPD/SED), als 2. Vizepräsident Georg Appell[55] (SPD/SED) und als 3. Vizepräsident Max Kolter[56] (CDU).[57] Damit folgten die Sowjets dem bereits andernorts praktizierten Muster nicht Kommunisten die pro forma höchsten Ämter zuzuteilen, sondern möglichst überparteilichen Persönlichkeiten, die den propagierten antifaschistischen Konsens repräsentieren konnten. Kommunisten besetzten allerdings häufig die Vize-Posten und die Innenressorts, womit sie die Zuständigkeit über die Polizei erlangten. Als 1. Vizepräsidenten oblag dies bspw. Ernst Busse. Ähnliches vollzog sich in den Landkreisen, wo die Kommunisten zumindest den Posten des Stellvertreters bekleideten und sich der größeren Unterstützung des SMATh-Vertreters in der Regel sicher sein konnten. Die von den Sowjets am 16. Juli installierte Landesverwaltung wurde zum 1. September um weitere Landesdirektoren für die einzelnen Ressorts (Verkehr, Volksbildung, Inneres, Wirtschaft etc.) erweitert und amtierte mit kleineren Veränderungen und Umgliederungen bis zur Neubildung im Dezember 1946 infolge der Landtagswahlen vom 20. Oktober 1946.[58] Damit trug sie auch die Verantwortung für die Umsetzung der Bodenreform im Land Thüringen.

 

3. Die Bodenreform in der SBZ

 

3.1 Abriss zur Ideengeschichte der Bodenreform

 

Die 1945 in der SBZ durchgeführte Bodenreform stand in der Tradition einer schon länger andauernden Debatte, die keinesfalls nur in kommunistischen Kreisen geführt wurde. Durch das enorme Bevölkerungswachstum und das Elend der Arbeiterschaft in den überfüllten und schnell expandierenden Städten nahm ab dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts in bürgerlichen Kreisen die Kritik an der Konzentration großer Landflächen in den Händen einer kleinen Gruppe von adeligen Gutsbesitzern zu. Die Institution des Großgrundbesitzes im ländlichen Raum herrschte vor allem in Norddeutschland vor, mit besonderer Ballung in den ostelbischen Gebieten Preußens sowie in Mecklenburg.[59] Diese gemeinhin als „Junker“ bezeichnete wirtschaftliche und soziale Führungsschicht kapselte sich von den sozialen Verwerfungen des 19. Jahrhunderts weitgehend ab. Von Gutswirtschaft dominierte Regionen blieben agrarisch geprägt, dünn besiedelt, gesellschaftlich streng hierarchisiert und ohne größere Industriebetriebe. Die wachsende Bevölkerung nahm entweder den Weg der Auswanderung nach Übersee oder zog in die Industriezentren, wo sie zur weiteren Verschärfung der prekären Verhältnisse beitrug. Während bspw. die Bevölkerung des Deutschen Reiches im Zeitraum von 1871 bis 1910 von ca. 41 Millionen auf ca. 65 Millionen zunahm, wuchs Mecklenburg lediglich von 655.000 auf 746.000 Einwohner.[60]

 

Anhänger einer Bodenreform, zu denen neben Adolf Damaschke, ihrem populärsten Fürsprecher und Propagandisten seiner Zeit, auch Persönlichkeiten wie Max Weber gehörten, versprachen sich von einer Veränderung der Agrarstruktur eine Entschärfung der sozialen Frage, sahen in ihr aber kein Mittel zur gezielten Ansiedlung ortsfremder Bevölkerungsgruppen, sondern zur Verhinderung von weiterer Abwanderung. In der Weimarer Republik setzte sich die Diskussion auch unter dem Vorzeichen des Verlustes von Gebieten im Osten fort. Die Mehrzahl der Großgrundbesitzer verharrte in monarchistischen Traditionen und stand der Republik ablehnend gegenüber. Diese wiederum scheute den direkten Konflikt mit den örtlichen Eliten ganzer Landstriche, stützte die in wirtschaftliche Nöte geratenen Großgrundbesitzer („Osthilfe“) und unternahm aber gleichzeitig gegen ihren Willen mithilfe des „Reichssiedlungsgesetzes“ Versuche zur Besiedlung dünn bevölkerter Landstriche um die Wohnungsnot in den Städten zu lindern.[61]

 

Die Nationalsozialisten entwarfen zwar keine konkreten Pläne zur Durchführung einer Bodenreform in Deutschland, beabsichtigten aber nach Unterwerfung und Ausrottung eines großen Teiles der slawischen Bevölkerung Osteuropas die Neubesiedlung dieses Gebietes nach dem Ideal eines „deutschen Bauerntums“ mit Menschen aus dem „Altreich“, um so das angebliche Problem der Überbevölkerung Deutschlands zu lösen. Unter den Begriffen „Generalplan Ost“ und „Generalsiedlungsplan“ entstanden so verschiedene Pläne zur Kolonisierung und völligen Überplanung dieses Gebietes nach dem erwarteten Endsieg. Wenngleich den Plänen eine verachtenswerte Ideologie der Ausrottung zu Grunde lag, so bedienten sich die Verantwortlichen dabei durchaus modernen Methoden der Agrarforschung sowie Bau- und Siedlungsplanung, die später auch bei der Bodenreform in der SBZ Anwendung fanden.[62]

 

3.2 Vorplanungen der KPD im Moskauer Exil

 

Die Planungen für die Durchführung einer Bodenreform in der SBZ begannen noch während des Krieges im sowjetischen Exil deutscher Kommunisten. Der ehemalige Reichstagsabgeordnete und einzige wirkliche Agrarexperte in der Moskauer KPD, Edwin Hoernle[63], entwickelte hierfür bereits seit 1942 ein Konzept und stellte theoretische Überlegungen an. Dabei lehnte er angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen eine Kopie des sowjetischen Modells ab und ging aufgrund der deutlich intensiveren und technisierteren Landwirtschaft von einem eigenen deutschen Weg aus. Spätestens im August 1944 hatte Hoernle konkrete Vorstellungen eines agrarpolitischen Konzeptes in der später sowjetisch besetzten Zone ausgearbeitet.[64] Von Beginn an wurde die Bodenreform von Hoernle auch als ein Mittel zur politischen Machtsicherung und zur Bestrafung der von ihm als Stütze des Nationalsozialismus ausgemachten Großgrundbesitzer angesehen. So heißt es in einem von Hoernle am 4. Februar 1945 in Moskau vor Führungskadern der Partei gehaltenen Vortrag, dass mit der „Durchführung einer wirklich demokratischen Bodenreform“ auch die „Vernichtung der ökonomischen Basis des preußischen Junkertums“ einherginge.[65] Der Stellenwert der Agrarpolitik und die Fokussierung auf eine Ausschaltung der Großgrundbesitzer in den Nachkriegsplänen der KPD-Führung um Ulbricht und Pieck scheint angesichts der ausbleibenden Sofortmaßnahmen nach Kriegsende aber eher gering gewesen zu sein.

 

Während die politische und sozioökonomische Bedeutung der Bodenreform von Hoernle ausführlich erörtert wurde, ist so gut wie nichts zu Planungen für deren konkrete Ausgestaltung bekannt. So scheint tatsächlich keine Vorstellung darüber existiert zu haben, wie die Neubauern mit Gerätschaften sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäuden auszustatten wären. Auch sind keine Zahlen bspw. von angepeilten Siedlerstellen überliefert.[66] Angesichts der völlig unklaren Lage, was das Ausmaß an Zerstörung in Deutschland und vor allem die Zahl der spätestens seit 1944 in großer Menge erwarteten deutschen Flüchtlinge angeht, konnten derartige Vorarbeiten wohl nicht seriös angestellt werden.

 

3.3 Vorbereitung nach Kriegsende

 

Eine sofortige Durchführung der Bodenreform nach Ende der Kämpfe und Etablierung der Besatzungsverwaltung blieb vorerst aus. Weder die verantwortlichen sowjetischen Stellen vor Ort noch die von ihr protegierte KPD sahen eine Notwendigkeit hierfür. Stattdessen warnten Anfang Juni 1945 die nach Deutschland entsandten Leiter der Initiativgruppen in ihrer Berichterstattung bei Stalin in Moskau angesichts der schlechten Versorgungslage vor überstürzten Handlungen und „radikal-sozialistischen Experimenten“. Stalin hingegen bestand auf einer schnellen Durchführung der Bodenreform. Erst daraufhin fügte die KPD den Punkt 7 ihrem am 11. Juni publizierten Aufruf hinzu, in dem die „Liquidierung des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen und Fürsten und Übergabe ihres ganzen Grund und Bodens sowie des lebenden und toten Inventars an die Provinzial- bzw. Landesverwaltungen zur Zuteilung an die durch den Krieg ruinierten und besitzlos gewordenen Bauern“[67] gefordert wurde. Damit formulierten sie nach Stalins Intervention nun deutlich schärfere Zwangsmaßnahmen gegen die „Junker“.[68]

 

Zunächst erhoffte man sich anscheinend spontane Initiativen der Landbevölkerung für eine Bodenreform. Ulbricht rief zu eigenmächtigen Enteignungen der Gutsbesitzer auf, was keine spürbaren Wirkungen zeigte. Im Gegensatz zu den Behauptungen der kurze Zeit später einsetzenden Propaganda bestand kein grundsätzlicher Groll der Landbevölkerung gegen die Großgrundbesitzer. Diese wurden, ähnlich wie die örtlichen Pfarrer, als lokale Eliten geachtet und respektiert. Wie unrealistisch diese Erwartung war, offenbarte sich Ulbricht laut eigener Darstellung bei einer Reise mit SMAD-Vertretern am 3. Juli 1945 in das Dorf Schlaitz bei Bitterfeld. Dem dortigen Bürgermeister empfahl er die Enteignung des Gutsbesitzers, um eine wirkliche Demokratie im Ort zu schaffen. Als dieser ihm daraufhin entgegnete: „Aber wir haben doch gar kein Gesetz dafür, ein Gesetz fehlt uns!“ und selbst nach nochmaliger Erklärung Ulbrichts, dass wenn die Bauern die Enteignung beschließen, dann diese doch auch rechtens sei, trotz Zustimmung immer noch meinte: „aber ein Gesetz wäre doch gut“, sagte Ulbricht zu, ihnen ein solches zu beschaffen.[69] So ausgeschmückt und zusammenphantasiert die Geschichte auch sein mag, illustriert sie dennoch die enttäuschte Hoffnung einer Bodenreform von unten, was angesichts des später regelmäßig kolportierten Mythos von einer vehementen Forderung der Reform durch die Bauern nicht unwesentlich ist. In der Folge begannen die Planungen für eine Bodenreformverordnung, welche unter maßgeblicher Federführung der SMAD-Landwirtschaftsverwaltung vorangetrieben wurde. Die Entscheidung viel letztlich, weitgehend ohne Berücksichtigung differenzierterer Entwürfe deutscher Stellen, auf eine Grenze von 100 ha. Jeder Besitz, der darüber lag, sollte vollständig und entschädigungslos enteignet werden.[70] Dazu kamen noch Enteignungen von Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern. Hier entwickelte sich besonderer Gestaltungsspielraum für Willkürmaßnahmen.

 

Erst spät setzte man die KPD-Führung von den endgültigen Plänen in Kenntnis.[71] In ihrem ZK-Beschluss vom 20. August 1945, der eine Woche später fast unverändert als Handlungsanweisung an die Bezirks- und Kreisverbände weitergegeben wurde, holte sie dann allerdings zur großen Propagandaoffensive gegen die Großgrundbesitzer und den „preußischen Militarismus“ aus. Ihre Anweisung beginnt mit einer Art historischer Rechtfertigung. Der Bogen wurde von den schlesischen Kriegen über die Märzrevolution bis hin zum Ersten und Zweiten Weltkrieg geschlagen. So seien „die feudalen Großgrundbesitzer und die Junkerkaste […] seit je die Träger des Militarismus und Chauvinismus“ gewesen. Ebenso hätten sie „der Hitlerbande zur Macht verholfen“, was sie zu „Hauptkriegsverbrechern des Zweiten Weltkrieges“ mache. Die Liquidierung der „Herrenkaste“ sei „nicht nur eine politische Notwendigkeit im Interesse des Wiedereintritts der deutschen Nation in die Gemeinschaft der friedliebenden und fortschrittlichen Völker, sondern zugleich ein Akt der sozialen und historischen Gerechtigkeit gegenüber dem werktätigen Landvolk.“[72] Träger von „Militarismus“, „Chauvinismus“, „Hort der Reaktion“ - kaum ein negatives Attribut, das den Großgrundbesitzern nicht zugeschrieben wurde, um die Bodenreform zu begründen. Ihre Bekämpfung genoss nun Priorität. Zwar werden gegen Ende der Anweisung auch ökonomische Notwendigkeiten genannt, sie bleiben aber vage, wenig bestimmt und erscheinen eher als Beiwerk. Dies umso mehr, als die KPD nach Kriegsende, wie erwähnt, angesichts der Ernährungslage selbst noch vor einer Bodenreform gewarnt hatte. Zudem zeigt die ständige Fokussierung auf das Feindbild des „preußischen Junkers“ oder den „preußischen Militarismus“, dass unterschiedliche historische Begebenheiten in Sachsen und Thüringen bei der zentralen und nichtöffentlichen Planung keinerlei Berücksichtigung fanden, obwohl diese Länder 1946 mehr als 8,5 von 17,3 Millionen Einwohnern der SBZ auf sich vereinten.

 

4. Durchführung der Bodenreform

 

4.1 Enteignungen

 

Ungeachtet ihrer Nichtbeteiligung bei der Ausarbeitung der Bodenreformpläne, fiel den Ländern und Provinzen die Aufgabe deren rechtlicher Umsetzung zu. Die mit Befehl Nr. 17 vom 27. Juli 1945 parallel zur SMAD-Struktur gegründeten „Deutschen Zentralverwaltungen“, hier ganz besonders die Deutsche bzw. Hauptverwaltung für Land- und Forstwirtschaft (DVLF/HVLF) unter der Leitung von Edwin Hoernle, bemühten sich zwar um eine Ausweitung ihrer Kompetenzen, stießen damit aber sowohl bei den Sowjets als auch den Vertretern der Länder noch auf Widerstand.[73] Am 3. September erließ die Provinz Sachsen[74] die erste Bodenreformverordnung, welche die anderen Ländern nahezu unverändert übernahmen. Thüringen folgte als letztes Land am 10. September 1945.[75] Rein formal hatten nach Potsdamer Abkommen auch die Regierungen der Länder und Provinzen keine entsprechenden Gesetzgebungskompetenzen um die Bodenreform in Rechtsform zu gießen, sondern ausschließlich die Besatzungsmacht. Erst im Oktober wurden sie von der SMAD per Befehl Nr. 110 rückwirkend damit ausgestattet.[76] Wie wenig Einfluss die politischen Gegner der von der SMAD unterstützten KPD in politischen Streitfragen hatten, zeigte sich hier erstmals in eklatanter Art und Weise. Kritische Stimmen aus den Reihen der bürgerlichen Parteien CDU und LDP aber auch von der SPD, die rechtsstaatliche Grundsätze und eine Verschonung von nachgewiesenen NS-Gegnern forderten, blieben daher unberücksichtigt. Selbst schon von Ländergremien beschlossenen Änderungen versagten die SMAs nachträglich die Zustimmung. Max Kolter, CDU-Landesvorsitzender sowie 4. Vizepräsident und Direktor des Landesamtes für Land- und Forstwirtschaft, wurde am 5. November 1945 von der SMATh aufgrund seiner beharrlichen Forderungen nach Entschädigung nicht NS-belasteter Großgrundbesitzer seiner Ämter enthoben und starb kurz darauf am 27. Dezember noch unter sowjetischem Arrest stehend im Jenaer Klinikum.[77]

 

Für die Enteignung und Neuverteilung des Landes wurden in den Orten unter Vorsitz des Bürgermeisters Gemeindekommissionen aus Landarbeitern und Bauern gebildet, die der Kontrolle durch Kreiskommissionen unter dem Vorsitz des Landrates unterlagen. Höchste Instanz der hierarchischen Ordnung waren aber die Landes- bzw. Provinzialkommissionen unter den Vizepräsidenten der Verwaltung (später Innenminister).[78] In Thüringen hatte damit der ehemalige Buchenwald-Kapo Ernst Busse den Vorsitz. Die Leitung der Bodenkommissionen durch das von KPD-Kadern kontrollierte Innenressort und nicht durch das fachlich eigentlich zuständige Landwirtschaftsressort, dem in Thüringen auch nach Max Kolters Tod bis September 1946 mit Hans Lukaschek ein CDU-Mann vorstand, ist ein weiterer Hinweis auf die vorrangig politische Motivation der Bodenreform, wie sie auch beim Abriss der Herrenhäuser zum Ausdruck kam.

 

Ein Großteil der Enteignungen fand innerhalb eines Jahres statt. Im September 1946 waren bereits 2.917.826 ha Land enteignet und in die staatlichen Bodenfonds überführt. Bis Jahresanfang 1950 stieg diese Zahl nur noch auf 3.298.000 ha. Das entsprach 35% der gesamten Landfläche der SBZ. In Thüringen existierte allerdings historisch bedingt kaum Großgrundbesitz über 100 ha, sodass hier der Anteil an in den Bodenfonds überführter Fläche mit 208.000 ha, das entsprach 15% der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF) und 13% der Gesamtfläche des Landes, am geringsten war. Der Thüringer Bodenfonds umfasste damit nur wenig mehr als 6% des Gesamtfonds der SBZ. In Mecklenburg, der Provinz Sachsen und Brandenburg betrug der Anteil des enteigneten Landes zum Vergleich 54%, 41% bzw. 35% der LNF. Lediglich das Land Sachsen wies mit 24% an der LNF eine ähnlich niedrige Enteignungsquote auf.[79] Das überwiegend klein- und mittelbäuerlich geprägte Thüringen passte damit im Grunde nicht in das durch Losungen wie „Junkerland in Bauernhand“[80] geprägte Propagandabild vom unterdrückten Bauern. Um der Bodenreform dennoch politische Legitimation zu verschaffen, bezog man sich einerseits auf den Bauernkrieg mit Thomas Müntzer als thüringischem Anknüpfungspunkt[81] und enteignete vermehrt Privatbesitz unter 100 ha mit dem Vorwand der Bestrafung von Nazis und Kriegsverbrechern. Offenbar diente diese Möglichkeit im Jahr des Bauprogramms 1948 auch als Strafmaßnahme gegen missliebige Altbauern. Während bspw. die Zahl solcher zusätzlich enteigneten Betriebe unter 100 ha im Mai 1948 noch mit 497 angegeben wurde[82], nennt der Abschlussbericht des Jahres 1948 deren 785. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der enteigneten Betriebe lag in Thüringen bei 51%, zonenweit aber lediglich bei 32%. Gleichwohl sprang hierbei nur 6% der insgesamt eingezogenen Fläche heraus, was für eine Vielzahl von aus politischen Gründen enteigneten Kleinbauern spricht.[83]

 

Das Groß der Bodenfondsfläche in Thüringen, ca. 159.000 ha, stammte von 517 enteigneten Großgrundbesitzern.[84] SBZ-weit belief sich diese Zahl Ende 1950 final auf 7136 Großgrundbesitzer.[85] Dass die Bevölkerung die Enteignungen der Gutsbesitzer keineswegs uneingeschränkt bejubelte, wie durch feierlich inszenierte Inbesitznahmen und Überreichungen von Urkunden suggeriert werden sollte, sondern diese sie auch in ihrer rabiaten Art und Weise der Durchführung bisweilen zu eher unschönen, aber wohl oberflächliche naheliegenden Analogien veranlasste, zeigt ein in den Akten von Denkmalpfleger Fritz Koch überlieferter Fall der zu enteignenden Familie derer von Stein zu Nord- und Ostheim aus Nordheim im Grabfeld, Landkreis Meiningen. Dort bittet ein Herr Lang, offenbar als Fürsprecher des Ortes, in einem Schreiben den Landrat Paul Hildebrandt (SPD)[86] und die Kreiskommission darum, der Freiin 100 ha zu belassen, was er ausführlich mit der historischen Bedeutung der Familie begründet. Ansonsten, so warnt er, „würden wir uns eines Unrechtes begeben, das vergleichbar bliebe demjenigen, mit welchem das vergangene Jahrzehnt sich am deutschen Judentum so schwer belastet hat.“ Noch deutlicher wird Lang in einem unformatierten Schreiben an einen Herrn Dr. Mess[87], den er bittet, sich doch bei Paul und Busse persönlich einzusetzen um resignierend festzustellen: „[...]gewisslich kann das Ungeheuerliche nicht auf immer bleiben- man behandelt die Gutsbesitzer wahrlich vergleichbar den Juden- man will den alten Besitz zerstören.“[88] Zu dieser Wahrnehmung trug sicherlich auch die nur als menschenfeindlich zu beschreibende Rhetorik von Parolen wie „Rottet dieses Unkraut“ aus bei.[89]

 

4.2 Neuverteilung des Bodens

 

Die Neuvergabe des Landes erfolgte an Landarbeiter, landlose oder landarme Bauern sowie auch an vorher nicht in der Landwirtschaft tätig Gewesene. Es sollten in sich geschlossene, überlebensfähige Neubauerngehöfte von 5 bis 8, bei schlechten Böden auch bis 10 ha Größe entstehen. In der ganzen SBZ betrug die Zahl der durch Landzuteilung Begünstigten ca. 560.000. Bis 1950 entstanden 210.000 Neubauernstellen. In Thüringen belief sich die Zahl der eingerichteten Neubauernstellen auf 13.978. Insgesamt sind 65.000, mit Familienangehörigen 232.735 Personen in Thüringen als durch Landzuteilung in irgendeiner Form begünstigt zu betrachten.[90] Den Neubauern sollte dabei das Eigentum am neuen Land unbedingt garantiert werden. Um jeglichen Eindruck einer Kollektivierung zu verhindern, bekämpfte die KPD alle Versuche genossenschaftlicher Bewirtschaftungen der Höfe auf Basis der dazu geeigneten Gutsanlagen. Die alten Grundbücher wurden ebenso wie testamentarische Verfügungen rigoros vernichtet[91], was angesichts der erkennbaren Ungerechtigkeit des Enteignungsvorgangs den Neubauern die Sorge vor einer Rückkehr der ehemaligen Eigentümer nehmen sollte. Die Aufteilung des Landes und das unbedingte Garantieren des Neubauerneigentums ist mittlerweile hinreichend als Strategie der KPD zur Schaffung einer ihr politisch loyalen und von ihr abhängigen Bevölkerungsgruppe auf dem Lande erörtert worden.[92] Dass es dabei nicht in erster Linie um eine Besserung der Lage für Neubauern und Umsiedler ging, illustriert eine Aussage von Fritz Lange (KPD/SED), des damaligen Vorsitzenden der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle bei DWK, auf einer Tagung mit Landräten und Oberbürgermeistern in Sachsen im Jahr 1949: „Die Bodenreform war für uns nicht allein ein Umsiedlerproblem, sondern vor allen Dingen ein politisches Problem, um damit die festesten Stützen der Reaktion, Boden und Schlösser zu zertrümmern.“[93]

 

Die Bodenreform, wie häufig geschehen, als einen entscheidenden Beitrag zur Integration der Umsiedler zu bezeichnen, erscheint schon bei Betrachtung der Zahlen fragwürdig. Von den ohnehin recht wenigen 13.978 Neubauernstellen in Thüringen entfielen lediglich 3.341, also ~24% auf Umsiedler, was mit Familienmitgliedern 14.114 Menschen betraf. In der ganzen SBZ betrug der Anteil von Umsiedlern an den Neubauern immerhin 43%.[94] Allerdings beherbergte Thüringen 1946 bei einer Bevölkerung von 2.94 Millionen über 600.000 Umsiedler[95], was einem Wohnbevölkerungsanteil von ca. 20% entsprach. Die gesamte SBZ musste mit 3.6 Millionen Umsiedlern, das entsprach ähnlich wie in Thüringen 21% der Bevölkerung von 1946, den größten Anteil aller Besatzungszonen aufnehmen.[96] Willy Kalinke[97] (KPD/SED), Leiter des „Amtes für Neubürger“ beim thüringischen Innenministerium, stellt im September 1947 selbst fest, dass „viele Umsiedler zu uns gekommen [sind], wo die Bodenreform im Wesentlichen bereits durchgeführt war. Hier handelt es sich aber um tüchtige Bauern, denen bisher kein Land zugeteilt werden konnte.“[98] Allein der frühe Zeitpunkt der Bodenreform schloss also einen großen Teil der Umsiedler aus. Aufgrund der rigiden Praxis, Landvergaben in keinem Fall rückgängig zu machen, selbst wenn Fehler nachweisbar waren, konnten auch keine Korrekturen vorgenommen werden. Schwartz kommt deshalb zu der Feststellung: „Nicht ihre vermeintlich große Bedeutung, sondern vielmehr ihre relative Bedeutungslosigkeit kennzeichnet daher die integrationspolitische Rolle der Bodenreform.“[99]

 

4.3 Vorläufiges Schicksal der Schlösser und Herrenhäuser

 

Über die genaue Anzahl von in der Bodenreform erfassten Herrenhäuser und Schlösser im Land Thüringen wurden unterschiedliche Zahlenangaben gefunden, die von 383[100] bis 520[101] reichen. Problematisch ist hierbei die Kategorisierung der einzelnen Gebäude als einfache Wohngebäude, Herrenhäuser und Schlösser. Die im August 1948 genannte Zahl 520 ist aber insofern als realistisch einzuschätzen, weil sie recht genau der Zahl der enteigneten Großgrundbesitzer entspricht, von denen jeder ein mehr oder weniger repräsentatives Wohngebäude besessen haben dürfte. Die genannten Zahlen sprechen außerdem gegen eine Vermischung mit Objekten aus Enteignungen unter 100 ha, die nicht als Herrenhäuser oder Schlösser klassifiziert werden können.

 

Nach dem erzwungenem Auszug der ehemaligen Eigentümer folgte meist eine kurze aber sehr folgenreiche Zeit der Anarchie. Von Seiten der Landesbodenkommission und anderen an der Bodenreform beteiligten Organen wurden keinerlei Schutzvorkehrungen für das reiche Kulturgut in den Objekten getroffen. Jedes ehemalige Gut besaß ein eigenes Archiv sowie eine Bibliothek mit nicht selten mehreren tausend Bänden. Hinzu kamen wertvolle Ausstattungsgegenstände wie Möbel und Gemälde. Erst am 20. Oktober 1945 erließ die SMAD den Befehl Nr. 124, der über das bewegliche Eigentum ein Sequester verhängte.[102] Daraufhin konstituierten sich analog zu den Bodenkommissionen ähnliche Gremien zur Durchführung des Sequester-Befehls. Die Bemühungen zur Sicherung der Gegenstände wurden vom Denkmalpfleger Fritz Koch so gut es angesichts der eingeschränkten Mobilität (ihm Stand bspw. kein Auto zur Verfügung) möglich war, unterstützt. Koch, der bereits zu großherzoglichen Zeiten aber auch während der Weimarer Republik und der NS-Zeit für eine Institutionalisierung der thüringischen Heimat- und Denkmalpflege unter seiner Leitung eintrat[103], hatte Präsident Brill schon am 30. Mai 1945 um seine Einsetzung als leitender Denkmalpfleger gebeten. Dem wurde mit einer Anstellung als Regierungsrat zugestimmt.[104]

 

Ein Großteil der Kulturgüter, insbesondere die Archive, Bibliotheken und Gemäldesammlungen wurde in die großen Museen des Landes, hier in erster Linie nach Gotha und Weimar, überführt. Ein kleinerer Teil blieb in den Kommunen, die damit später häufig Heimatmuseen ausstatteten.[105] Die Bilanz der hastig organisierten Sicherungsaktionen fiel dennoch eher ernüchternd aus. So schreibt Koch am 9. April 1946 an den Leiter des Präsidialamtes Walter Wolf (KPD/SED)[106]: „Daß bei der Durchführung der Bodenreform Kulturgut wie Bücher, Archivalien, Kunstgegenstände zum Teil in Privathand gewandert ist, statt in Staatsbesitz, ist eine in allen Ländern und Provinzen bei der Durchführung der Bodenreform gemachte Erfahrung. Bei der Tagung für Denkmalpflege wurden von einer Seite die dabei eingetretenen Verluste des Staates auf höher als die Kriegsschäden geschätzt.“[107] So ist in Schreiben von Kreisbildungsämtern an Koch bisweilen sogar von in Mistgruben geworfenen Chinavasen die Rede. In einer Niederschrift zur Besichtigung von Schloss Stedtfeld schildert Koch auf dem Boden verteilte Reste des Gutsarchivs sowie umfangreiche Zerstörungen durch deutsche Plünderer nach Auszug der Russen.[108] Schwer in Mitleidenschaft gezogen wurden außerdem die viele Objekte umgebenden, aufwendig gestalteten Parkanlagen. So kam es hier angesichts des Mangels an Heizmaterial zu großflächigen Abholzungen und Fremdnutzung bspw. durch die Anlage von Beeten oder Hühnerfarmen.[109]

 

Parallel zur Notsicherung des Inventars wurden die Gebäude selbst neuen Zwecken zugeführt. Der wichtigste war zweifelsohne die Unterbringung von Umsiedlern. Vereinzelt dienten sie als sowjetische Kommandanturen. Sehr häufig wurden in ihnen auch Alten-, Kinder-, oder Pflegeheime eingerichtet. Genaue Zahlen dazu konnten von vor 1947 aber nicht gefunden werden. Für die Gemeinden boten die Gebäude die günstigste Lösung zur Einquartierung der ihnen zugewiesenen Menschen. Der Bauzustand der Objekte hat darunter allerdings stark gelitten. Bereits durch in den letzten Kriegsjahren ausgebliebene routinemäßige Erhaltungsarbeiten hatte an einigen Objekten der Verfall eingesetzt. Provisorische Ein- und Umbauten, die zur Benutzung als Notunterkunft notwendig waren, sowie unsachgemäße Handhabe durch die Untergebrachten, beschädigten zusätzlich die Innenausstattung erheblich. Das ständig feuchte Klima, verursacht durch die Anwesenheit von nicht selten fünfzig und mehr Menschen sowie Kochdampf, führten darüber hinaus zu schweren Feuchtigkeitsschäden und führten binnen weniger Jahre zu einem rapiden Verfall.[110]

 

5. Die Entwicklung bis zum Herbst 1947

 

5.1 Krise der Neubauernwirtschaften

 

Die praktischen Unzulänglichkeiten der Bodenreform traten unmittelbar nach ihrer Durchführung zu Tage. Zwar waren 210.000 Neubauernstellen geschaffen worden, doch stand dem keine adäquate Zahl enteigneter Wohn- und Wirtschaftsgebäude gegenüber. Gleichzeitig sah man die Bodenreform in der KPD-Führung aber als Chance, die einströmende Bevölkerung dauerhaft in bisher dünn besiedelten Landstrichen anzusiedeln. Durch eine selbstwirtschaftlich getragene Peuplierung des Landes sollten die noch auf Jahre zerstörten Großstädte entlastet werden. So bemühte Wilhelm Pieck bei seiner berühmten Rede im brandenburgischen Kyritz am Beginn der Bodenreform ausdrücklich das Argument des von den Junkern angeblich gestohlenem „Lebensraumes“, den es zurückzuholen gelte.[111]

 

Angesichts der oben wiedergegebenen Zahlen erschien das allerdings utopisch. Wenn ein vor 1939 äußerst dünn besiedeltes Land wie Mecklenburg seine Bevölkerung im Jahr 1946 beinahe verdoppelt hatte, dann beruhte das im wesentlichen auf notdürftiger Massenunterbringung und nicht auf konkreter Ansiedlung als Neubauern. Dabei war der Wohnraumbedarf insgesamt enorm. Der Krieg hatte in der späteren SBZ 639.000 Wohnungen (13.9% des Vorkriegsbestandes) vollständig zerstört. Auch hier fällt Thüringen mit dem wenigsten Anteil von nur 30.000 (4.3%) zerstörten Wohnungen aus dem Raster.[112] Anders als bspw. in Mecklenburg oder Brandenburg, die nicht nur deutlich mehr Umsiedler im Vergleich zur Wohnbevölkerung aufnehmen mussten, sondern auch größere Kriegszerstörung erlitten hatten, boten sich für die Unterbringung der Vertriebenen in Thüringen also relativ gute Bedingungen.

 

Bei den Planungen für die benötigten Gebäude von Neubauern, die für eine Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung unentbehrlich waren, stellten Länder und HVLF unterschiedliche und stark voneinander abweichende Berechnungen zum Bedarf an. Im November 1946 kalkulierte Hoernle mit 205.500 neu zu errichtenden Gehöften. Das tatsächliche Bauvolumen blieb mit wenigen tausend begonnenen und einigen hundert fertiggestellten Gebäuden aber viel zu gering.[113] In Thüringen entstanden zwar mit Neuheide bei Großfurra und Neuseega als „Propagandabauten“ die ersten kompletten Neubauerndörfer der SBZ, eine substantielle Verbesserung der Lage der Neusiedler brachte dies aber nicht. Die verantwortlichen Planer Toni Miller und Hermann Henselmann hatten schon an Siedlungsplanungen im besetzten Polen mitgewirkt.[114]

 

5.2 „Aufhebung des Gutscharakters“ und Baustoffnot - Zur Genese des Befehls Nr. 209

 

Angesichts des allgemeinen Ressourcenmangels und der fast völligen Auslastung aller noch produzierenden und nicht demontierten Betriebe mit Reparationsaufträgen, war die Errichtung der benötigten Zahl von Gebäuden völlig unrealistisch. Der große Bedarf an Baumaterial ließ sich allerdings mit dem insbesondere von der HVLF und der SED angestrebten Ziel einer „Aufhebung des Gutscharakters“ verbinden. Die Zerstörung von Symbolen der alten Ordnung, bzw. die Auslöschung der Erinnerung an mit ihr verbundene Personen ist dabei ein immer wiederkehrendes Element bei gesellschaftlichen oder religiösen Umwälzungen. Von der „Damnatio memoriae“ der Antike über den Ikonoklasmus der Reformationszeit bis hin zu den Denkmalstürzen infolge der französischen Revolution, der Vernichtung von NS-Symbolen in Deutschland nach Kriegsende oder in jüngerer Zeit die Entfernung von sozialistischen Denkmälern und Rückbenennungen von Straßen in der ehemaligen DDR – stets gingen diesen Aktionen einschneidende Veränderungen gesellschaftlicher, religiöser oder politischer Art voraus.[115]

 

Die Bodenreform wurde von der SED als eine ebenso epochale Umwälzung dargestellt. Nach der formalen Enteignung der Großgrundbesitzer sollte sich die neue Zeit auch baulich in den Dörfern widerspiegeln. Die Schlösser und Herrenhäuser seien „Zwingburgen“[116] und müssten demnach weichen, um die Bodenreform sowohl optisch nach außen als auch psychisch nach innen zu festigen. Es musste für jedermann ersichtlich werden, dass eine Rückkehr zu den alten Verhältnissen ausgeschlossen ist. Dazu sollten bspw. durch Aufgliederung der Anlage, den Bau neuer Straßen und Abriss von Gebäuden, „die den Charakter des ehemaligen Gutshofes besonders zum Ausdruck bringen“, alle Erinnerungen an die Gutshöfe und ihre ehemaligen Besitzer aus der Landschaft getilgt werden, um ein „demokratisches Dorfbild“ zu schaffen.[117]

 

Diese schon 1946 von Hoernles Behörde formulierten Ziele und die dafür nötigen Abrisse ließen sich gut mit der allgemeinen Materialnot begründen. Noch dazu sah man in der Synchronität von Abriss und Aufbau einen weiteren positiven propagandistischen Nebeneffekt. Die Schlösser sollten quasi in hoch symbolischer Weise als Steinbrüche für die Bodenreformbauten dienen. Sogar Umbenennung von ganze Orten zog man in Thüringen konkret in Erwägung.[118] Berühmtheit erlangte diesbezüglich das Gutsdorf Hardenberg in Brandenburg, das seinen Namen in „Marxwalde“ ändern musste.[119] Von den Ländern wurden die Berliner Anweisungen, die noch keinen bindenden Charakter hatten, aber wenn überhaupt nur äußerst zaghaft umgesetzt. In Thüringen vermerkt Denkmalpfleger Koch in einer Meldung vom März 1948 an den für Denkmalpflege zuständigen Leiter der Abteilung Bildende Kunst bei der Deutschen Verwaltung für Volksbildung (DVV) in Berlin Gerhard Strauß[120] bis Oktober 1947 zumindest keine ihm bekannten Eingriffe in den Baubestand.[121]

 

Aufgrund des nicht erkennbaren Fortschritts und anhaltender Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ländern und HVLF sah sich die SMAD daher zur Ausarbeitung eines eigenen und bindenden Befehls genötigt, um das Baugeschehen in ihrer Zone zu aktivieren. Die Vorbereitungen dafür begannen noch Ende 1946. Die HVLF unter Hoernle versuchte auf die Entwicklung Einfluss zu nehmen.[122] Größte Schwierigkeiten machte weiterhin die Frage der Baumaterialien. Hier konnten aber in den Diskussionen mit der SMAD keine Erleichterungen bspw. durch Senkung der Reparationslast oder gar Aussetzung der Demontagen erreicht werden, da diese selbst an Vorgaben aus Moskau gebunden war. Damit blieb das Hauptproblem bestehen. Eine intensiv betriebene Popularisierung der Lehmbauweise, für die man in Weimar extra „Lehmfibeln“ entwickelte, fand unter den meisten Neubauern keinen Anklang und wurde als zu primitiv empfunden.[123] Die Lösung sah die SMAD offenbar in einer zentralisierten Ausführungsplanung und in der Herstellung einer alle Verwaltungsinstanzen bindenden Befehlslage durch die Besatzungsmacht sowie in einer Fokussierung auf den Abriss der Gutsanlagen und ehemaligen Militäreinrichtungen zur Baustoffgewinnung.

 

Am 9. September erließ die SMAD ihren Befehl Nr. 209 mit Betreff „Maßnahmen zum wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bauernwirtschaften“ und setzte damit allen weiteren Planspielen in der HVLF ein Ende. Verbindlich ordnete die Besatzungsmacht den Bau von 37.000 Neubauernhöfen im Jahr 1948 an. Nur 3000 davon sollten in Thüringen erstellt werden, 5000 in Sachsen, 7000 in Sachsen-Anhalt[124], 10.000 in Brandenburg und 12.000 in Mecklenburg. Entscheidend für das weitere Schicksal der Herrenhäuser und Schlösser sollte Unterpunkt 6 des Befehls werden, der da hieß: „[...] befehle ich: […] 6. Den Komitees der gegenseitigen Bauernhilfe und einzelnen Bauern zu erlauben, unbehindert die Baumaterialien der zerstörten Rüstungswerke und Bauten der Baulichkeiten ehemaliger Gutsbesitzer und der Ruinen herrenloser Häuser auszunutzen.“[125] Mit den Komitees sind die Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) gemeint. Sie stellten im Grunde eine politische Lobbyorganisation der SED auf dem Land dar und sollten als Bindeglied zwischen Alt- und Neubauern fungieren. Der Schwerpunkt des Bauprogramms lag, wie schon bei der Bodenreform selbst, wieder im Norden und Nordosten der SBZ. Allein in den beiden brandenburgischen Landkreise Lebus und Templin, die sowohl von schwerer Kriegszerstörung als auch von Überschwemmungen betroffen waren, sollten jeweils über 1000 Gehöfte entstehen.[126]

 

Der Befehl enthält keine Aussagen zu den darauffolgenden Jahren. Es ist davon auszugehen, dass er von Beginn an als eine Art „Initialzündung“ für eine Kampagne gedacht war. Was für die sowjetische Meinungsbildung letztlich den Ausschlag gab, muss einstweilen im Dunkeln bleiben. Der Befehl hält sich im Vergleich zu den Vorplanungen bspw. in den konkreten Vorgaben für Größe und Bautypen der Gehöfte völlig bedeckt und ließ den Neubauern zum Leidwesen der deutschen Planer, die in Standardisierungen ein Mittel zur Materialersparnis sahen, größtmögliche Freiheiten.

 

 

Abbildung 2

 

Quelle: Barch, DY 30/IV 2/2.022/60, Übersetzung des Befehls Nr. 209 der SMAD, Bl. 1-3.

 

5.3 Erste Reaktionen auf SBZ-Ebene

 

Die ersten Reaktionen auf den Befehl kamen kaum zwei Tage nach seinem Erlass von Seiten der zonalen Denkmalschützer. Der trotz der vergleichsweise schwammigen Formulierungen, die dazu auch noch in unterschiedlichen Übersetzungen kursierten, offenbar alarmierte Gerhard Strauß formulierte zusammen mit seinem Vorgesetzten bei der DVV, dem überaus populären und aus Zeiten des „Nationalkomitee freies Deutschland“ bestens mit sowjetischen Stellen vernetzten Vizepräsidenten Erich Weinert (KPD/SED)[127], sofort ein Schreiben an die sowjetische Landwirtschafts- sowie Informations- und Propagandaverwaltung. Sie sorgten für eine größtmögliche Verbreitung des Schreibens und schickten es auch an die Landesämter für Denkmalpflege sowie die Umsiedlerverwaltungen.

 

Weinert äußerte in dem Papier zunächst Verständnis und Zustimmung dafür, „dass sich auch das Gesicht der Landschaft im Zusammenhang mit der Bodenreform verändert, indem Bauobjekte, die als ausgesprochene Repräsentanten feudaler Gesinnung anzusprechen sind, Veränderung erfahren“. Zugleich mahnt er allerdings eine strenge Einzelfallprüfung an und warnt bei einem Ausbleiben selbiger vor „einer wesentlichen Beeinträchtigung der kulturellen Substanz innerhalb der Zone“. So seien „viele von den ehemaligen Gutshäusern [...] im Laufe von Jahrhunderten entstanden und stellen [..] Denkmale der kulturellen Entwicklung von höchstem Wert dar, die zu beseitigen einer Negation der geschichtlichen Substanz nahe käme.“ Gleichzeitig wären bei einem Abriss der Herrenhäuser und Schlösser auch keine nennenswerten Erfolge zu erzielen, da „das durch derartige Abbrüche zu gewinnende Baumaterial in seiner Menge ausgesprochen beschränkt sein dürfte.“ Zur Untermauerung verweist Weinert auf die früher üblich gewesene Schalenbauweise. Ganz im Gegenteil wäre im Falle einer undifferenzierten Abrisspolitik mit „propagandistisch nicht zu begrüssende[n] Konsequenzen“ zu rechnen. Auch das Argument der Umsiedler führt Weinert ins Feld. In ländlichen Gebieten „böten die ehemaligen Schlossbauten“ doch „die einzige Möglichkeit zur Aufnahme der umgesiedelten Bevölkerungsteile“. Unter Hinweis auf die Umnutzung von Schlössern in der Sowjetunion macht Weinert stattdessen den Vorschlag, „dass in den früheren Herrenhäusern jetzt Schulen und Heime progressiver Organisationen untergebracht werden, wodurch am sinnfälligsten die Überwindung eines ehemaligen historischen Zustandes zum Ausdruck gebracht werden würde.“[128] Weinerts Brief ist in jeder Hinsicht bemerkenswert, denn er greift im Grunde alle Konfliktbereiche auf, um die sich die kommende Debatte über das Für und Wider der Abrisse im kommenden Jahr drehen sollte.

 

Der Präsident der Zentralverwaltung für Umsiedler (ZVU), Rudolf Engel[129] (KPD/SED), unterstützte Erich Weinert nicht nur aufgrund ihrer Verbundenheit aus alten Spanienkämpferzeiten in seiner Position, sondern auch aus ganz eigenen Interessen. Die geplanten Abrisse würden nicht nur die landwirtschaftliche Erzeugung beeinträchtigen, sondern „auch zum Verlust von Wohnraum führen“.[130] Wohingegen die HVLF sowie führende SED Politiker jetzt die Chance zur Durchführung ihrer Abrisspläne gekommen sahen. Bereits am 20. September 1947 schickte die HVLF erste Instruktionen an die Länder und Kreise in denen es unter Punkt 7 heißt: „Die Nutzung von Baumaterialien aus Abbrüchen militärischer und Gutsanlagen ist den Bauherren im Rahmen des Bodenreformbauprogramms zu gestatten. Zur Ermächtigung der Entnahme genügt eine Bescheinigung der für die Durchführung der Bodenreform zuständigen Dienststelle (Landes- oder Kreisbodenkommission). Die Entnahme ist an Ort und Stelle fachlich zu überwachen.“[131] Das blieb jedoch abermals weitgehend folgenlos, weil die Länder und Kreise in so kurzer Zeit schlichtweg noch gar keine Vorkehrungen hatten treffen können.

 

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Der Abriss von Herrenhäusern und Schlössern im Land Thüringen infolge des SMAD-Befehls Nr. 209
Untertitel
Zwischen landespolitischer Konformität und lokalem Widerstand?
Hochschule
Universität Erfurt  (Philosophische Fakultät)
Note
1,15
Autor
Jahr
2016
Seiten
100
Katalognummer
V387341
ISBN (eBook)
9783668619890
ISBN (Buch)
9783668619906
Dateigröße
1849 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bodenreform, SBZ, SMAD, Abriss, Thüringen, Nachkriegszeit, DDR, Bauprogramm, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Flüchtlinge, Umsiedler, Vertriebene, Teilung, Schlösser, Herrenhäuser, Güter, Befehl 209
Arbeit zitieren
Rico Kurschat (Autor:in), 2016, Der Abriss von Herrenhäusern und Schlössern im Land Thüringen infolge des SMAD-Befehls Nr. 209, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387341

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Abriss von Herrenhäusern und Schlössern im Land Thüringen infolge des SMAD-Befehls Nr. 209



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden