EU und WTO - Partner oder Konkurrenten?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Struktur der EU-Außenwirtschaftsbeziehungen
2.1. Gemeinsame Wirtschafts- und Außenhandelspolitik
2.1.1. Autonome Handelspolitik
2.1.2. Vertragliche Handelspolitik
2.1.2.1. Freihandelsabkommen, Zollunionen und Kooperationsabkommen
2.1.2.2. Assoziationsabkommen
2.1.2.3. Entwicklungspolitik

3. Die EU und die WTO
3.1. Die EU in WTO-Verhandlungen
3.2. Unterschiedliche Zielsetzungen: Stepping oder stumbling stone?
3.3. Die EU im Streitbeilegungsverfahren der WTO
3.4. Einfluss der WTO-Regeln auf die EU

4. Der Agrarprotektionismus der EU
4.1. Aufbau des Systems von Produktionsbeihilfen und Exportsubventionen
4.2. Die Uruguay-Runde
4.3. Von der Uruguay-Runde bis zum Scheitern in Cancùn
4.4. Das Genfer Abkommen

5. Schlussbemerkungen

Abkürzungsverzeichnis

Literaturliste
Quellen
Monographien/Sammelbände
Aufsätze
Zeitungsartikel
Internet

1. Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Europäischen Union (EU) und der Welthandelsorganisation (WTO) - zwei Institutionen, die im internationalen System und somit auch für die Forschung der Internationalen Beziehungen immer bedeutender werden. Beide haben in den letzten Jahren im Zuge der Auflösung der rein staatszentrierten Weltordnung enorm an Bedeutung gewonnen, sodass sich inzwischen immer mehr Themenbereiche überschneiden und es zu Problemen in Fragen der Zuständigkeit kommt.

Zwei Kompetenzfragen werden sich wie ein roter Faden durch die Arbeit ziehen, wobei sich die eine von der EU nach innen, die andere nach außen richtet: 1.) Wie verteilen sich die Kompetenzen im Inneren der EU in bezug auf die Außenwirtschaftsbeziehungen und die WTO? 2.) Welche Faktoren beeinflussen die Beziehungen zwischen der EU und der WTO? Wie sind die Kompetenzen verteilt und wie beeinflussen die beiden Organisationen sich gegenseitig? Ist die EU für die WTO ein stepping oder ein stumbling stone?[1]

Mit dem Blick auf die Binnenstruktur der EU beginnt die Arbeit. Dabei geht es um die Verteilung der außenwirtschaftlichen Zuständigkeiten innerhalb der EU-Organe. Von besonderer Bedeutung ist hier das Zusammenspiel bzw. der Konkurrenzkampf zwischen den Mitgliedstaaten und den vergemeinschafteten Institutionen. Dabei geht es um die „zentrale Machtfrage in den EU-Außenbeziehungen“[2]: Ist es die EU-Kommission, die ihre Interessen stärker durchsetzten kann, oder sind es weiterhin die Mitgliedstaaten, die die Außenbeziehungen im EU-Rat maßgeblich gestalten? In diesem Sinne soll Licht in den nicht immer leicht verständlichen „verzahnten Dualismus“[3] gebracht werden.

Für eine Annäherung an die zweite Frage wird der EU-Agrarprotektionismus als eine Art Indikator herangezogen. Über ihn ist in der Vergangenheit immer wieder kontrovers diskutiert und vor allem von Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Globalisierungsgegnern wie der NGO (non-governmental organisation) Oxfam oder scharf kritisiert worden. Die Entwicklung in diesem Bereich soll Aufschlüsse über die wechselseitigen Abhängigkeiten und Beeinflussungen geben.

Die Frage wird in enger Verbindung mit den Ergebnissen des sogenannten July packages, der „WTO Doha Development Agenda“,[4] von den WTO-Verhandlungen Ende Juli 2004 in Genf beantwortet. Dabei soll die These des brasilianischen Außenministers und Chef-Unterhändlers der sogenannten G20-Staaten[5], Celso Amorim untersucht werden, der anhand der Ergebnisse der in Genf ausgehandelten Agenda vom „Anfang vom Ende“ der Subventionspolitik der reichen Industrieländer sprach, unter der die ärmeren Länder in der Vergangenheit zu leiden hatten.[6]

In bezug auf das Hauptseminar zu dieser Hausarbeit wird das Thema von der EU ausgehend behandelt und auch die Binnenstruktur der EU themenbezogen untersucht, während die innere Struktur der WTO nicht Gegenstand sein wird.

Zum Forschungsstand zu diesem Thema kann gesagt werden, dass besonders für die zweite Fragestellung in erster Linie aktuelle Quellen und Artikel aus Tageszeitungen, Fachzeitschriftenzeitungen und dem Internet genutzt wurden, da aufgrund der Aktualität noch keinerlei ausführlichere Beobachtungen etwa zu der WTO Doha Development Agenda verfügbar war. Für die theoretischen EU-internen Grundlagen waren insbesondere die Werke von Johannes Varwick, Beate Kohler-Koch und Stephen Woolcock hilfreich. Als Grundlage des EU-Vertragswerks gilt der Vertrag von Nizza.

2. Die Struktur der EU-Außenwirtschaftsbeziehungen

In diesem Teil der Arbeit soll es im weiteren Sinne um die Außenwirtschaftsbeziehungen der EU gehen. Daher muss zunächst einmal geklärt werden, was damit gemeint ist und wie sich die vertragliche Situation in diesem Themenbereich darstellt.

Die besondere institutionelle und vertragliche Form der EU, die einzigartig in ihrer Komplexität und Form als Mischung aus internationaler Organisation und politischem System ist,[7] führt dazu, dass auch die Regelung ihrer Außenbeziehungen komplexer und von anderer Natur sind als die traditioneller Nationalstaaten. Die Außenbeziehungen der EU setzten sich zusammen aus der sog. Ersten und der sog. Zweiten Säule der EU.

Säule 1 beinhaltet die Verträge der „alten“ EG, d.h. die Verträge zur EGKS[8] (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), zu EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) und zur EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Der für diese Arbeit relevante Teil ist Inhalt der ehemaligen EWG. Die Europäische Währungsunion (EWU) ist formal auch Bestandteil der 1.Säule. Sie kann aufgrund ihrer Bedeutung auch als „dritte Dimension der EU-Außenbeziehungen“[9] angesehen werden, spielt im Rahmen dieser Arbeit nur indirekt eine Rolle.

Die zweite Säule gibt es erst seit den Verträgen von Maastricht 1992. Sie beinhaltet die sog. GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik), die der Vertiefung und Ausarbeitung einer EU-weit einheitlichen Außenpolitik vor allem in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung dienen soll, klammert aber wirtschaftliche Aspekte aus und wird somit auch in dieser Arbeit höchstens indirekt berücksichtigt. Ebenso verhält es sich mit der 3. Säule, welche die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres betrifft.

Die 1. Säule und damit auch die Zusammenarbeit in ihren Bereichen ist durch Supranationalität gekennzeichnet und hebt sich damit deutlich von den anderen beiden Säulen ab, die intergouvernementalistisch geprägt sind. Man sprich daher in der Literatur vom sogenannten „Supranationalitätsgefälle“.[10]

Inhaltlich geht es in Säule 1 um die „gemeinsame Wirtschafts- und Außenhandelspolitik, eine umfangreiche Vertragspolitik, sowie intensive entwicklungspolitische Aktivitäten“.[11] Dabei kann eine Zweiteilung in die Bereiche autonome und vertragliche Handelspolitik vorgenommen werden. Ein Schwerpunkt soll auf dem agrarwirtschaftlichen Sektor der Außenwirtschaft liegen, da sich um diesen Teilbereich in den letzten Jahren kontroverse Diskussionen zur Rolle der EU in der Weltpolitik entwickelten.[12]

2.1. Gemeinsame Wirtschafts- und Außenhandelspolitik

Die gemeinsame Wirtschafts- und Außenhandelspolitik der ehemaligen EWG bzw. EG und der heutigen EU kann mit Fug und Recht als das Kernstück europäischer Außenpolitik als Ganzes gesehen werden, was zu Teilen auch aus der relativen Schwäche der – nach integrationistischen Gesichtspunkten – weniger weit fortgeschrittenen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und generellen Außenpolitik resultiert, wie sie in der EVG (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) angedacht war und seitdem in der WEU (West-europäischen Union), der EPZ (Europäische politische Zusammenarbeit) und heute der ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) bzw. GASP (noch) nicht voll entwickelt wurde.[13]

Die Beziehungen zu Staaten außerhalb der EU sind in erster Linie von wirtschaftlichen Aspekten, also bspw. Verhandlungen über mögliche Zollunionen und Freihandelsabkommen gekennzeichnet. Dabei liegt ein besonderer Aspekt auf der Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, was darin Ausdruck findet, dass die EU sog. „präferentielle Handelsbeziehungen“ zwar zu 117 Staaten der Welt unterhält, die anderen beiden der drei stärksten Wirtschaftsregionen der Welt, die USA und Japan aber nicht darunter sind.[14]

2.1.1. Autonome Handelspolitik

Die autonome Handelspolitik besteht aus Beschlüssen der EG, die nicht an Verträge mit Drittstaaten gebunden sind. Es handelt sich hierbei um Entscheidungen, die autonom von der Gemeinschaft geschlossen werden und die meistens dem Schutz der EU-Wirtschaft gegen Handelspraktiken von Drittstaaten dienen. In diesem Instrumentarium sind vier unterschiedliche Maßnahmen möglich:

1.) Anti-Dumping-Maßnahmen. Der GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Vorgänger der WTO) -Artikel VI erlaubt es, solche Maßnahmen gegen einzelne Produkte anzuwenden, sofern deutlich ist, dass Dumping stattfand. Die EU selbst hat drei Verfahren, die abgerufen werden müssen, bevor Anti-Dumping-Maßnahmen ergriffen werden können: a.) wird ein klarer Dumping-Nachweis gefordert, b.) muss eine Verletzung oder die Gefahr der Verletzung der europäischen Wirtschaft gegeben sein und c.) muss die Maßnahme dem gemeinschaftlichen Interesse dienen. Die Kommission ist in diesem Bereich mit noch mehr Macht ausgestattet als sonst in der Handelspolitik. Sie entscheidet auf den Antrag einer EU-Regierung oder eines Industriezweigs darüber, ob das Verfahren begonnen wird. Daraufhin ist auch sie es, die die Tests durchführt. Dann kann sie die Dumping-Maßnahme zunächst als Provisorium einsetzen, wenn der Schaden an der heimischen Industrie schon besteht, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Der Rat muss dann innerhalb von neun Monaten mit nur einfacher Mehrheit zustimmen, was ebenfalls die Position der Kommission stärkt. Als konkrete Maßnahmen werden dann entweder Zollerhöhungen oder Ausgleichsverpflichtungen mit den Exporteuren beschlossen, wovon die Kommission öfter als jedes andere WTO-Mitglied Gebrauch macht.
2.) Anti-Subventions-Maßnahmen, die eine Gegenmaßnahme auf Subventionen sind, die Drittländer für die Ausfuhr von Produkten aus ihren Ländern gewähren.
3.) Schutzklauselmaßnahmen, d.h. Importüberwachungen und Mengenbeschränkungen bei einem hohen Anstieg von Drittlandimporten oder Preisunterbietungen. Diese kommen allerdings selten vor, da die WTO restriktiv gegen solche Art von Maßnahmen vorgeht.
4.) Das sog. Neue Handelspolitische Instrument oder in der englischen Abkürzung NCPI (New Commercial Policy Instrument) genannt, ein internationales Streitschlichtungsverfahren von allerdings geringer Bedeutung.[15]

Handelsembargos wie einst gegen den Irak oder Serbien können nicht innerhalb der 1. Säule beschlossen werden, sondern nur im Rahmen der GASP auf Vorschlag der Kommission und Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit, da hier die politische Komponente hohes Gewicht hat.[16]

2.1.2. Vertragliche Handelspolitik

Die vertragliche Handelspolitik ist in Abgrenzung zur autonomen Handelspolitik der kooperative Teil gegenüber Drittstaaten oder Drittstaatengruppen. Sie beinhaltet zum einen das Handeln der EU in internationalen Organisationen wie der WTO und zum anderen konkrete Arten von Abkommen, die wie folgt unterteilt sind (hier nach dem Grad der Kooperationsdichte von schwach bis hoch gegliedert): Freihandelsabkommen, Zollunionen, Kooperations- und Assoziationsabkommen.[17]

2.1.2.1. Freihandelsabkommen, Zollunionen und Kooperationsabkommen

1.) Freihandelsabkommen sind rein handelspolitisch motiviert. Sie bestanden bspw. mit den EFTA (European Free Trade Association) -Staaten bis mit diesen 1992 Assoziationsabkommen geschlossen wurden und der Schweiz, bis mit dieser 2000 ein Kooperationsabkommen geschlossen wurde. Heute besteht ein solches Abkommen mit Israel.
2.) In Zollunionen vereinen sich mehrere Staaten bzw. Staatenbünde zu einem einheitlichen Zollgebiet und einem gemeinsamen Zolltarif nach außen. Die EU hat solche Unionen mit den ins EU-Gebiet eingeschlossenen Zwergstaaten wie Andorra und San Marino vereinbart.
3.) Unter Kooperationsabkommen versteht man die Mittelstufe zwischen Freihandelsabkommen und Assoziationsabkommen. Sie verstehen sich „als von politischem Dialog und Finanzhilfen unterfütterte Handelsabkommen“.[18] Sie bestehen mit den meisten Industrienationen außerhalb Europas, sowie zahlreichen asiatischen Staaten, angefangen bei der VR China, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und den zentral- und lateinamerikanischen Staaten, die nicht zu den AKP (Afrika-Karibik-Pazifik)-Staaten (siehe unten 2.1.3.2. Entwicklungspolitik) zählen.[19]

[...]


[1] Diese Begriffe, die der englischsprachigen Literatur zum Thema entstammen, beziehen sich auf die Frage, ob sich das von der EU bisher verfolgte Prinzip der regionalen Wirtschaftsintegration und das von der WTO verfolgte Ziel globaler Handelsliberalisierung gegenseitig behindern, die EU ebenso wie andere regionale Wirtschaftsbündnisse wie die NAFTA (North American Free Trade Agreement) oder ASEAN (Association of South East Asian Nations) also einen Stolperstein für die WTO darstellt, oder ob nicht doch Regionalismus der weltweiten Liberalisierung als Sprungbrett dient. Siehe dazu Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration. Unveröffentlichtes Manuskript, Seite 285f.

[2] Varwick, Johannes: Die Europäische Union – Politisches System und Außenbeziehungen, in: Knapp, Martin / Krell, Gert (Hrsg.): Internationale Politik. Studienbuch. 4. Auflage. München 2004, Seite 201-249, hier Seite 221.

[3] Roloff, Ralf: Die Außenbeziehungen der Europäischen Union zwischen Globalisierung und Regionalisierung, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 11 (3/2001), S. 1043-1072, hier Seite 1056f. In diesem Falle aber zitiert aus: Varwick, a.a.O., hier Seite 221.

[4] CAP reform - a long-term perspective for sustainable agriculture http://europa.eu.int/comm/
agriculture/capreform/index_en.htm. Eingesehen am 5.8.2004, 12 Uhr.

[5] In den G20-Staaten haben sich 20 Schwellenländer, darunter Brasilien, Indien und Südafrika zusammengeschlossen, um ihre Interessen innerhalb der WTO besser vertreten zu können.

[6] Zitat u. a. in: Herbermann, Jan Dirk: „Der Anfang vom Ende“. Subventionen werden beschnitten; in: Süddeutsche Zeitung vom 2.8.2004, Seite 2.

[7] Siehe Varwick, a.a.O., hier Seite 202.

[8] Der EGKS-Vertrag war zeitlich auf 50 Jahre begrenzt und ist im Sommer 2002 ausgelaufen.

[9] Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela: Die Mehrdimensionalität der EU-Außenbeziehungen, in: Schubert, K., Müller-Brandeck-Bocquet, G. (Hrsg.): Die Europäische Union als Akteur der Weltpolitik. Opladen 2000. Seite 29-44, hier Seite 29.

[10] Ausführlich dazu Varwick, a.a.O., Seite 212.

[11] Müller-Brandeck-Bocquet, a.a.O., hier Seite 29.

[12] Vgl. Kohler-Koch, a.a.O., Seite 279.

[13] Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, a.a.O., hier Seite 37.

[14] Siehe ebda., Seite 38.

[15] Für ausführliche Beschreibung der möglichen Maßnahmen siehe Woolcock, S.: European Trade Policy. Global Pressures and Domestic Constraints; in: Wallace, Helen / Wallace, William: Policy-Making in the European Union. 4. Auflage. Oxford 2000, Seite 373-399, hier Seite 388ff.

[16] Siehe Monar, J.: Außenwirtschaftsbeziehungen; in: Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang: Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration. 7. Auflage. Bonn 2000. Seite 82-86, hier Seite 83.

[17] Siehe Kohler-Koch, a.a.O., Seite 293f.

[18] Kohler-Koch, a.a.O., Seite 295.

[19] Siehe ebda., Seite 293f.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
EU und WTO - Partner oder Konkurrenten?
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Hauptseminar: Die EU als internationaler Akteur
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
32
Katalognummer
V38705
ISBN (eBook)
9783638376945
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Hausarbeit untersucht die Beziehungen zwischen EU und WTO ausgehend von der EU, da dies das Thema des Seminars war. Deshalb wird zunächst das Geflecht der EU-internen Strukturen, die an der Gestaltung der Außenwirtschaftspolitik beteiligt sind, analysiert. Im weiteren geht es um die Frage, ob EU und WTO sich gegenseitig behindern oder fördern. Prof. Dr. Johannes Varwick beurteilte die Arbeit in allen drei Kriterienbündeln mit "sehr gut".
Schlagworte
Partner, Konkurrenten, Hauptseminar, Akteur
Arbeit zitieren
Timothy Erik Röhrig (Autor:in), 2004, EU und WTO - Partner oder Konkurrenten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38705

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