Die Schuldfrage im Kontext des Romans "Der Vorleser" von Bernhard Schlink


Facharbeit (Schule), 2017

25 Seiten, Note: 15


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die Anwendbarkeit des Schuldprinzips und der moralischen Schuld auf den Roman „Der Vorleser“

2. Herausarbeitung der moralischen und juristischen Schuldfrage in Bernhard Schlinks „Der Vorleser“
2.1 Inhalt der zu analysierenden Lektüre „Der Vorleser“
2.2 Das für ihre Generationen repräsentative Verhalten der Hauptpersonen Michael Berg und Hanna Schmitz
2.2.1 Michaels Figur als Repräsentant der Nachkriegsgeneration
2.2.2 Hannas Figur als Repräsentantin der Kriegsgeneration
2.3 Erarbeitung der moralischen und juristischen Schuld in „Der Vorleser“
2.3.1 Die individuelle Schuld Hannas
2.3.1.1 Hannas juristisches Vergehen durch den sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen
2.3.1.2 Hannas juristische und moralische Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus
2.3.2 Die individuelle Schuld Michaels
2.3.2.1 Michaels Verrat an Hanna
2.3.2.2 Michaels moralischer Schuldkonflikt angesichts seiner Liebe zu einer NS-Verbrecherin
2.3.3 Die Kollektivschuld der Kriegsgeneration
2.3.3.1 Das gemeinschaftliche Vergehen der ersten Generation im und nach dem Zweiten Weltkrieg
2.3.3.2 Die mit dem Schweigen der ersten Generation bezüg- lich ihrer Schuld verbundenen Folgen

3. Gegenüberstellung des fiktiven Prozesses Hannas im Buch und des Majdanek- Prozesses
3.1 Allgemeiner Überblick über die juristische Verfolgung ehemaliger NS-Verbrecher in Deutschland
3.2 Der Majdanek Prozess - Ein Resümee
3.3 Vergleich der fiktiven Angeklagten Hanna Schmitz und ihres Prozesses mit der Person Hermine Braunsteiner-Ryans

4. Die mit Schlinks Roman einhergehende Problematik der Verharmlosung von NS-Verbrechern

5. Anhang
5.1 Gesetzestexte zu 2.3.1
5.2 Gesetzestexte zu 2.3.1
5.3 Tabelle zu 3
5.4 Gesetzestexte zu 3

6. Literaturverzeichnis
6.1 Bücher und Gesetzesbücher
6.2 Zeitschriften und Internetquellen

1. Die Anwendbarkeit des Schuldprinzips und der moralischen Schuld auf den Roman „Der Vorleser“

Strafe setzt Schuld voraus. Schuld ist Vorwerfbarkeit. Mit dem Unwerturteil der Schuld wird dem T ä ter vorgeworfen, da ß er sich nicht rechtm äß ig verhalten, da ß er sich f ü r das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich rechtm äß ig verhalten, sich f ü r das Recht h ä tte entscheiden k ö nnen. Der innere Grund des Schuldvorwurfs liegt darin, da ß der Mensch auf freie, verantwortliche und sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb bef ä higt ist, sich f ü r das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden [ … ]. Voraussetzung daf ü r, [ … ] ist die Kenntnis von Recht und Unrecht. Wer wei ß , da ß das, wozu er sich in Freiheit entschlie ß t, Unrecht ist, handelt schuldhaft, wenn er es gleichwohl tut.1

Laut Schwan stützt diese Begründung die durch den Großen Strafsenat des Bundesge- richtshofs 1952 veröffentlichte Grundsatzentscheidung, welche das Schuldprinzip zur Grundlage des deutschen Strafrechts erklärt.2 Nach deutschem Recht macht sich somit strafbar, wer schuldig ist, indem er sich aktiv gegen geläufige Rechtsnormen entscheidet und sich der Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens bewusst ist. Dieses Bewusstsein, die konkrete und selbstverantwortliche Entscheidung für und nicht gegen das, was rechts- kräftig ist, wird gegeben durch die Befähigung des Menschen, autarke Entscheidungen zu treffen. Die Grundlage des deutschen Strafrechts bildet folglich, vereinfacht gesagt, die Auffassung von einem freien Willen und die Indetermination des menschlichen Han- delns.

Parallel hierzu greift die Begründung den durch Karl Jaspers in seinem Buch „Die Schuld- frage: Von der politischen Haftung Deutschlands“ verfassten Gedanken einer morali- schen Schuld auf. Laut Jaspers liegt die Verantwortung für die Beurteilung der eigenen Handlungen beim Menschen, weshalb er schuldig ist, wenn er sich der unmoralischen Eigenschaft seines Handelns bewusst war, sich aber dennoch nach ihr gerichtet hat. Trotz klarer Definition ist die Beantwortung der Frage nach der (Un-)Schuld eines Men- schen in juristischer und moralischer Sicht jedoch nicht immer gegeben. Mithin ist es nicht verwunderlich, dass sich die Literatur ab dem achtzehnten Jahrhundert mit der Schuldfrage facettenreich auseinandergesetzt und befasst hat, sowohl um eigene Defini- tionen zu etablieren als auch eine Diskussion um die Fähigkeit des Menschen, sich un- rechtmäßig zu verhalten, zu entfachen.

So auch Bernhard Schlink, Autor vieler Romane und „in seiner Funktion als Jura-Profes- sor […] [,] von zahlreichen rechtswissenschaftlichen Werken“.3 1995 veröffentlicht er sein auf internationaler Ebene bekanntestes Werk „Der Vorleser“, dessen Inhalt durch die Verbrechen und den Verrat der Protagonisten geprägt ist. Nicht von ungefähr spielt somit auch die Frage nach der juristischen und moralischen Schuld in Schlinks Romanen eine bedeutsame Rolle.

Ziel dieser Arbeit ist es, anhand der Protagonisten Hanna Schmitz und Michael Berg und ihrem Umfeld die juristische und moralische Schuldfrage, im gegebenen Rahmen, zu beantworten. Zudem wird ein repräsentativer Vergleich sowohl zwischen den Hauptpersonen und ihrer Generation als auch zwischen der fiktiven Angeklagten Hanna Schmitz und der im Rahmen des Majdanek-Prozesses verurteilten Hermine Braunsteiner-Ryan gezogen. Dem vorangestellt erfolgt eine zeitliche Dartstellung der NSG-Verfahren sowie ein kurzes Resümee des Majdanek-Prozesses.

2. Herausarbeitung der moralischen und juristischen Schuldfrage in Bernhard Schlinks Buch „Der Vorleser“

2.1 Inhalt der zu analysierenden Lektüre

Inhalt des Buches sind die Erinnerungen des zum Zeitpunkt der Verfassung ungefähr fünfzigjährigen Michael Bergs. In der Retrospektive sieht er auf sein Leben, beginnend mit seiner ersten und bedeutendsten Beziehung mit Hanna Schmitz, einer gut zwanzig Jahre älteren Frau, zurück. In allen drei Teilen der Lektüre ist die Liaison zwischen Mi- chael und Hanna von zentraler Bedeutung, jedoch erfährt sie einen drastischen Wandel. Der Roman beginnt in medias res mit Michael, dem zum erzählten Zeitpunkt fünfzehn- jährigen Protagonisten, welcher sich aufgrund seiner Erkrankung an Gelbsucht in der für ihn äußerst unangenehmen Situation befindet, sich übergeben zu müssen.4 Entscheidend für den weiteren Verlauf der Geschichte ist die Hilfe, die ihm vonseiten Hannas angebo- ten wird. Sie nimmt sich seiner an, „tat es fast grob“5, so erinnert er sich, und wäscht ihn.

Ihre erste Begegnung entwickelt sich zu einer Liebschaft, die fortan Michaels Leben be- stimmen und immer wieder darauf Einfluss haben wird. Im Laufe der Beziehung bittet Hanna Michael immer wieder, ihr vorzulesen - eine Bitte, der er, wenn auch vorerst unfreiwillig, nachkommt. Hanna verlässt am Ende des ersten Teils die Stadt, ohne Michael ihre Beweggründe zu nennen. Erst zehn Jahre später, Michael studiert inzwischen Jura, begegnen sie sich vor Gericht wieder.

Im zweiten Teil muss sich Hanna für ihre Tätigkeit als KZ-Wärterin in Auschwitz und in einem weiteren Lager verantworten. Da der Prozess für nationales Aufsehen sorgt, nimmt Michael im Rahmen eines Seminars an dem Verfahren teil, welches den Prozessverlauf auswertet und sich mit den Schwierigkeiten der Rechtsprechung befasst. Er sieht sich selbst und seine Kommilitonen als „Avantgarde der Aufarbeitung“6 und hofft, dass die Generation nach 1945 mithilfe des Rechtsstreits „in einem Verfahren der Aufarbeitung und Aufklärung zu Scham [verurteilt]“7 werde. Michael besucht jeden Verhandlungstag und beginnt, sich Gedanken über Hannas Verhalten vor Gericht zu machen. Er kommt zu dem Schluss, dass Hanna Analphabetin ist, und sieht darin das Substrat für ihr Verhalten während ihrer Beziehung und vor Gericht. Während der ganzen Gerichtsverhandlung kommt es zu keinem Gespräch und nur zu einem einzigen Blickkontakt zwischen den beiden. Zum Schluss des zweiten Teils wird Hanna aufgrund ihres Verhaltens und ihres Geständnisses, welches sie aus Scham für ihren Analphabetismus ablegt und damit die Mitangeklagten entlastet, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Während Hannas Inhaftierung beginnt Michael, der sein Studium abgeschlossen und Gertrud, eine ehemalige Kommilitonin, geheiratet hat, ihr auf Kassetten vorzulesen. Das Vorlesen, welches einen Bogen zum anfänglichen Vorlesen in Hannas Gegenwart spannt, wird zu einer Gewohnheit und erstreckt sich über mehrere Jahre. Dank Michaels Kassetten beginnt Hanna, im Gefängnis Lesen und Schreiben zu lernen, was Michael als einen „aufklärerischen Schritt“8 bezeichnet. Einen Tag vor ihrer Entlassung begeht Hanna aus nicht genannten Gründen Selbstmord.

2.2 Das für ihre Generationen repräsentative Verhalten der Hauptpersonen Michael Berg und Hanna Schmitz

2.2.1 Michaels Figur als Repräsentant der Nachkriegsgeneration

Michael ist in seiner Rolle als Hauptperson ein Repräsentant der zweiten und somit während des Krieges oder unmittelbar nach dem Krieg geborenen Generation. Die Jahre nach Michaels Geburt spielten hierbei hinsichtlich der politischen und juristi- schen Aufarbeitung der Vergangenheit eine besondere Rolle. Ergo ist es nur plausibel, dass Schlink die fünfziger Jahre als Zeitpunkt des Beginns seiner Erzählung wählte. So wurde im Oktober 1950 der Bundesgerichtshof eröffnet, welcher als „Pfeiler der Rechtseinheit“9 fungierte, und „seitdem auch zentrale Revisionsinstanz für alle vor Strafkammern […] verhandelten Prozesse wegen NS-Verbrechen wurde“.10

Doch auch durch den direkten Kontakt mit Hanna steht Michael „ pars pro toto “ 11 für seine Generation, er ist es, der sich Hanna nähert und den Kontakt sucht, nicht sie. Wenngleich auch dieser Kontaktaufbau jedes Mal aufs Neue scheitert und somit aus- schlaggebend für die Unmöglichkeit eines Kommunizierens mit der Kriegsgeneration ist, so verdeutlicht er doch, dass es ein Anliegen seitens der zweiten Generation ist, die Vergangenheit aufzuarbeiten und sich mit ihr zu befassen. Gleichzeitig wird Mi- chael jedoch die Rolle des Richtenden und Entscheidenden zuteil, denn während er zunächst passiv das Geschehen im Gerichtssaal verfolgt hatte, so ist er später aktiver Teilnehmer.

Er thematisiert treffend die Problematik, mit der sich seine Generation konfrontiert sieht; der Versuch, Hannas Generation zu verstehen und zu verurteilen, gelingt ihm nicht. Dies überfordert ihn und er konstatiert treffend: „Ich hatte diese neue Rolle nicht gesucht und nicht gewählt, aber ich hatte sie, ob ich wollte oder nicht, ob ich etwas tat oder mich völlig passiv verhielt“12, und so ergeht es auch seiner Generation.

2.2.2 Hannas Figur als Repräsentantin der Kriegsgeneration

Hannas Leben wird bereits in jungen Jahren durch den Krieg und die politischen Ereig- nisse in Deutschland geprägt. 1943 tritt sie freiwillig in die SS ein, wird 1944 Aufseherin in Auschwitz und 1944/45 in einem Lager bei Krakau. Ihre Laufbahn in der Zeit des „Drittens Reichs“ lässt sich somit als repräsentativ für eine denkbare Entwicklung bewer- ten, wobei ihr Schicksal beispielhaft für Hannah Arendts Begriff der „Banalität des Bö- sen“ ist. Hannas Unglück war es, zu jener Zeit gelebt zu haben und dem Regime zum Opfer gefallen zu sein, ein Schicksal, das sie mit vielen Deutschen der Kriegsgeneration teilt. Die sich bei Hanna wiederfindende „Banalität des Bösen“ ist somit eine Exemplifi- kation für die Verrohung bürgerlicher Menschen während der Zeit des Nationalsozialis- mus.

Des Weiteren ist Hannas Unwille, über ihr Leben während des Zweiten Weltkrieges zu reden, beispielhaft für den Wunsch der ersten Generation, die Vergangenheit hinter sich zu lassen und neu anzufangen. So waren viele deutsche Bürger von der Ausweglosigkeit ihrer damaligen Situation betroffen und sahen die einzige Lösung darin, mit ihren Verge- hen weiterzuleben und sie zu verdrängen. Die hieraus entstandene Lebenslüge hinsicht- lich der eigenen Schuld findet sich auch bei Hanna, die mit dem ständigen Wissen über ihre Verbrechen während ihrer Zeit als KZ-Wärterin lebt, wieder. Und so steht auch die Anklage Hannas vor Gericht repräsentativ und vordergründig für eine Anklage der Kriegsgeneration.

2.3 Erarbeitung der moralischen und juristischen Schuld in „Der Vorleser“

2.3.1 Die individuelle Schuld Hannas

2.3.1.1 Hannas juristisches Vergehen durch den sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen

Gemessen an der erzählten Zeit des Buches fällt auf, dass es ziemlich früh zu einem Ver- gehen seitens Hannas an Michael in Folge des ersten sexuellen Aktes bei ihrem zweiten Treffen kommt.13 Angesichts des Altersunterschieds zwischen Hanna und Michael fällt dieser unter die Kategorie des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen nach §182 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB).14

Auf die zuvor genannte Situation treffen mehrere, im Gesetzestext erläuterte, Tatbestände zu. Zum einen ist Hanna älter als einundzwanzig und laut §1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) rechtsfähig15 sowie nach §2 BGB volljährig16 und damit einhergehend deliktsfähig. Durch diese Gegebenheiten ist Hanna Trägerin wesentlicher Rechte und Pflichten, denen sie im dargelegten Fall nicht nachkommt. Zugleich ist Michael zum Zeitpunkt der Tat jünger als sechzehn Jahre, womit er ebenfalls nach §1 BGB rechtsfähig17, jedoch wie in §2 BGB geregelt, minderjährig ist.18 Ebendaher ist Hannas sexuelles Vergehen an Michael rechtswidrig und fällt unter genannten Gesetzestext.

Weiterhin ist anzunehmen, dass Michael die benötigte sexuelle Selbstbestimmung fehlt, welche er bräuchte, um die Tragweite der Situation einschätzen zu können.19 Diese Um- stände führen zu einem mangelnden Vermögen seitens Michaels, autarke Entscheidungen zu treffen, und folgerichtig zum Ausnutzen Hannas oben genannter Gegebenheiten. Beachtenswert ist ferner ein Vergehen Hannas nach §825 BGB, der Bestimmung zu se- xuellen Handlungen.20 Hier aufgeführte Tatbestände der Hinterlist und Drohung mögen auf Hanna nicht zutreffen, von Bedeutung ist jedoch der Missbrauch eines Abhängig- keitsverhältnisses. Michaels Liaison zu Hanna und ihre damit verbundene Vornahme ei- ner sexuellen Handlung zeugt vor und nach dem ersten sexuellen Akt von einem deutli- chen Abhängigkeitsverhältnis sowie von Hannas schamlosem Ausnutzen von Letzterem zugunsten ihrer eigenen Interessen. Auch hier erfüllt sich folglich ein wesentlicher Tat- bestand.

2.3.1.2 Hannas juristische und moralische Verbrechen in der Zeit des National- sozialismus

Zur Abhandlung der durch Hanna im Zweiten Weltkrieg begangenen juristischen Ver- brechen empfiehlt es sich, einen Blick auf die Wochen des Prozesses zu werfen. Im Laufe dieser erfahren sowohl der Leser als auch Michael zum ersten Mal von Hannas Vergan- genheit.

[...]


1 Zit. nach Kaufmann 1976, S.129

2 Vgl. Schwan 1997, S.29

3 Zit. nach Feuchert 2009, S.53

4 Vgl. Schlink 1997, S.5

5 Zit. nach ebd., S.6

6 Zit. nach Schlink 1997, S.87

7 Zit. nach ebd., S.87

8 Zit. nach ebd., S.178

9 Zit. nach Eichmüller 2012, S.48

10 Zit. ebd., S.48

11 Vgl. Feuchert 2009, S.19

12 Zit. nach Schlink 1997, S.131

13 Vgl. Schlink 1997, S. 26f.

14 Siehe 5.1

15 Siehe 5.1

16 Siehe 5.1

17 Siehe 5.1

18 Siehe 5.1

19 Michaels Charakterzüge sind zu Beginn des Buches von dem „gängigen Verhaltensmuster“ eines die Pubertät durchlaufenden Jungens bestimmt. Als es zum ersten sexuellen Akt mit Hanna kommt, über- wiegt seine Befangenheit, er könne Hanna nicht gerecht werden. Aus: Feuchert; Hofmann 2009, S.18

20 Siehe 5.1

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Schuldfrage im Kontext des Romans "Der Vorleser" von Bernhard Schlink
Veranstaltung
Wissenschaftspropädeutisches Seminar: „Schuld" in der Literatur des 18.-21. Jahrhunderts (Fachbereich Deutsch)
Note
15
Autor
Jahr
2017
Seiten
25
Katalognummer
V386631
ISBN (eBook)
9783668610088
ISBN (Buch)
9783668610095
Dateigröße
612 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
schuldfrage, kontext, romans, vorleser, bernhard, schlink
Arbeit zitieren
Felix Drechsler (Autor:in), 2017, Die Schuldfrage im Kontext des Romans "Der Vorleser" von Bernhard Schlink, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386631

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