Gerechtigkeitsfragen im Umgang mit Kinderflüchtlingen


Bachelorarbeit, 2014

67 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Teil 1

I. Abkürzungsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis

1. Vorwort

2. Methode: Biografische Arbeit
2.1 Kurze Beschreibung der Methode
2.2 Begründung

3. Das Mündel: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
3.1 Begriffsbestimmung unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
3.2 Definition des Begriffes „Kind“ bzw. „Minderjähriger“.
3.3 Definition des Begriffes „Flüchtling“
3.4 Allgemeine Fluchtursachen
3.5 Kinderspezifische Fluchtursachen
3.6 Definition des Begriffes „Prekariat“
3.7Beispielhafte Lebensgeschichte eines indischen UMF - Lovejeet

4. Rechtsstellung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge
4.1 Rechtliche Grundlagen der Schutzmaßnahmen für UMF
4.2 National -
4.3 International
4.4 Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts für UMF`s
4.5 Aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene

5. Lebenswelten junger Flüchtlinge eine Herausforderung
5.1 Im Außen
5.1.1 Clearing
5.1.2 Die Inobhutnahme
5.1.3 Das Asylverfahren
5.1.4 Umf im Kontext der Kinder und Jugendhilfe
5.1.5
Kommunale sowie Überkommunale Defizite
5.1.6 Allgemein: In der BRD (Statistische Angaben)
5.1.7 Sozialer Raum
5.1.8 Eine Ethik des Verwaltungshandeln
5.1.9 Zur sozialen Lebenslage von UMF´s
5.2 Im Innen
5.2.1 Die eigene Situation
5.2.2 Der letzte Auftrag
5.2.3 Resilienz
5.2.4 Die Grenzen des jungen Lebensweges

Teil 2

6. Diskussion: Ethik der Gerechtigkeit
6.1 Gerechtigkeit und Gleichheit
6.2 Welchen Wert hat die sozialphilosophische Betrachtung für die soziale Arbeit

Teil 3

7. Professionelle Haltungen
7.1 Migrationssensible Soziale Arbeit
7.2 Pädagogik kann Politik nicht ersetzen,
7.3 Die Grenzen des jungen Lebensweges öffnen
7.4 Die Arbeit mit jungen Flüchtlingen

8. Fazit

9. Quellen und Literaturverzeichnis

10. Danksagung

I.Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II.Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1. Das Zusammenwirken dieser beiden Stränge.

Quelle: http://www.dialogische-fachdidaktik.de/1.7biogra%20l.pdf Seite 4

Abbildung 2. Clearingverfahren

Abbildung 3. Vorläufige Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Abbildung 4. Asylanträge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Abbildung 5. Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Abbildung 6. Sozialer Raum Achsen

Quelle:https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/theorien/modernisierung/unterpunkte/raum.htm

Abbildung 7. Akkulturation

Quelle: http://lehrbuch-psychologie.springer.com/sites/default/files/atoms/files/web-exkurs.009.02.pdf

1. Vorwort

Lovejeet: „Indien ist nicht reich, Delhi vielleicht. Es gibt viele Dörfer, die nichts zu
essen haben und keinen Strom und Menschen auch sterben oder umgebracht werden. Es gibt auch keine Arbeit. Ich möchte ein besseres Leben und da geht das nicht. Vielen Dank Deutschland. Deutschland ist gut, nur kompliziert.“

Diese nicht hinterfragte Schlussaussage von Lovejeet, hat mir Mut gemacht darüber zu schreiben, dass die Gesetze sich den Notlagen der Menschen, zu verantworten haben.

Die Reflexion meines Studiums und die Reflexion meiner Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF`s) , hat mich in der Vorbereitung auf meine Bachelorarbeit zu der Erkenntnis kommen lassen, das ein wesentlicher Aspekt der sozialen Arbeit mit UMF`s die Biografische Arbeit im Alltag ist. Welche wir in der Beziehung von Betreuer und Betreuter Jugendlicher zu Anfang unbewusst über den Betreuungszeitraum im alltäglichen praktiziert haben. Nur durch die ständige Spiegelung der Lebenslage mit dem Abgleich im Alltäglichen ist der Jugendliche in der Lage sich wieder zu finden und auf seinen eigenen Weg zu begeben.

Aus diesem Grund wird diese Methode des wissenschaftlichen Arbeitens auch hier in meiner Arbeit verwendet. Ich denke dass diese Methode ein Schlüssel für die soziale Arbeit und für die Jugendlichen zu Ihren Lebenswelten und der eigenen Gestaltung derselben ist. Außerdem ist es möglich dem Leser einen genauen Einblick in die Lebenswelt der Adressatinnen zu verschaffen und Zusammenhänge von Handlungen lassen sich besser verstehen. Deshalb ist auch immer wieder die momentane rechtliche Situation mit dem geschilderten Lebenslauf zu spiegeln, sowohl mit den erlernten Ressourcen als auch den traumatischen Erlebnissen sowie Zielen seiner Lebenswelt. Denn Trennung von der Familie ist für die meisten Menschen Trauma genug, da die Familie meist der Lebensmittelpunkt ist. Im Folgenden ist die Tatsache der illegalen Einreise und den Identitätsbetrug dabei Wertneutral. Auch wenn Lovejeet eine relativ komfortable Reise hinter sich gebracht hat, ist es jedoch bei vielen weitaus dramatischer und lebensbedrohlicher. Kindersoldaten und viele andere haben jedoch eins gemeinsam. Sie haben eine Trennung mit ihren engsten Bindungen hinter sich in einer Lebensphase wo gerade sichere Familien-Konstrukte Halt bieten. Dennoch muss seine Not groß genug gewesen sein um seine Familie zu verlassen und ihnen von woanders helfen zu können.

Die angestrebte Festigung der Identität der Adressat Innen nach einer meist langen abenteuerlichen und zum Teil lebensbedrohlichen Reise im Ausgeliefertsein der Behörden ist ein Teil der Handlungsziele des Ganzen in der Sozialen Arbeit. Ich möchte im Laufe dieser Arbeit durch Gegenüberstellung der Erkenntnisse über die Persönlichkeit aus dieser Biografie-Arbeit über die gewollte rechtmäßige Handlungsfreiheit der Persönlichkeit mit den daraus entstehenden äußeren Handlungsschritten und der realen Beleuchtung der Lebenswelten der Adressatinnen darstellen, dass die Präkarisierung für Integration kontraproduktiv ist. Im zweiten Teil möchte ich diese dargestellte Lebenswelt und erworbene Kompetenz mit der Ethischen Diskussion über Kinderrechte gegenüberstellen, um zu zeigen, dass die Ethik zeigt, welches Verständnis (Menschen-) Kinder aus größeren Armutsdimensionen von Grundrechten der Industriestaaten haben. Da Flüchtlinge mit solchen Entbehrungserlebnissen nicht auf ökonomische Werte der Wohlstandsgesellschaften verzichten wollen/können. Und dann im dritten Teil zu fragen, was diese Betrachtung aus der Perspektive der Betroffenen mit der sozialen Arbeit macht.

Die Biografie des dargestellten Falls wird hier in der Arbeit begleitend zum Vergleich herangezogen und konfrontiert immer wieder mit der momentanen Situation, um durch die dargestellte Individualität immer wieder die Grenzen des Systems zu zeigen und den Sinn der sozialen Arbeit mit Wahrung der Identität des Adressaten.

Die Botschaft soll ausdrücklich nicht polemisch Jugendhilfe Konzepte oder Gesetzgebung bei der Wahrung der Staats Souveränität diffamieren, sondern zeigen, dass Vorstellungen von Gerechtigkeit und deren Auslegung mit teilweise kaum vorstellbaren Armutsdimension also Lebenswelten stark differieren und nicht selten Fehlinvestiert sind. Welches im Resultat die sogenannten Klischees von sog. Sozial Schmarotzern stärkt. Die dargestellte Lebenswelt mag natürlich ein Einzelfall sein, jedoch möchte ich mir nicht vorstellen wie die Welt aussieht, wenn diese legalen oder illegalen Zuwanderungszahlen wachsen, was momentan sehr danach aussieht. Man nehme nur die Situation in Italien wo die Flüchtlinge zu tausenden unter größter Lebensgefahr vor der Küste aufgegriffen werden, wenn sie Glück haben.

Die Folgen einer fehlenden, unzureichenden Diskussion über reale Flüchtlings- und restriktive Zuwanderungspolitik (national / international) und deren Auswirkungen. Unter Berücksichtigung sozialer Globalisierungs- und Armutsphilosophie oder Dimensionen der Armut und Weltwirtschaft und deren Folgen. Am praktischen Beispiel von, Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Der Perspektivlosigkeit überlassen - Ein vierfaches Dilemma im Gepäck – Kaskaden sozialer Ungleichheit in der BRD in Bezug auf prekäre Lebenslagen von UMF unter Berücksichtigung kommunaler und überkommunaler Zuständigkeiten sowie Strukturen der Jugendhilfe und aktueller Rechtslagen.

These: Durch die aktuelle Rechtslage zum Umgang mit UMF´s wird einePrekarisierung der Lebenslagen dieser Gruppe institutionell bedingt. Konkret sind Hilfeleistungen, welche durch die Träger der Jugendhilfe erbracht werden und die rechtliche Kategorisierung auf Seiten des Sozialstaats nicht adäquat zu den tatsächlichen Bedürfnissen der UMF.Durch die Neue Bestimmung des UMF als: KEIN Asylant oder Geduldeter, würde die Praxis der sozialen Arbeit mehr Erfolge erzielen können. Zudem ist der Lebensweg von UMF mit einem vierfachen Dilemma aufgeladen wodurch ersichtlich wird warum hier eine institutionelle Prekarisierung vorliegt und soziale Ungleichheitslagen potenziert (Kaskadeneffekt) werden.

1. Die Fürsorge (Perspektiven/ Hilfen/ Strukturen und Zuständigkeiten der Jugendhilfe). Die Inobhutnahme (das angeblich Gute) das ohnmächtiggeschehen (staatliche Verwalten).

2. Die eigene Situation (Herkunft/ Wohnsituation/ Lebenslage/ Rechtliches)

3. Der letzte Auftrag (Die Schwierigkeit der Arbeit/ Die Grenzen derProfessionalität/ Wirkliche und unterstellte Bedarfe)

4. Die Grenzen des jungen Lebenswegs(Gelingens- und Misslingens Bedingungen) - das perspektivlose Dilemma.

Fazit: Die Diskussion um Menschenrechtsdefinition, Gerechtigkeitsdefinitionfördert die prekäre Lebenslage. Der Dialog zwischen Politik und Organe (soziales) muss untersucht werden.

Situation im Team: Alltags Bericht „die gehen ja noch nicht einmal in die Schule“ – „wie soll ich denen helfen?“. Alles muss untersucht werden unter dem Gesichtspunkt, welche Hilfsangebote gescheitert sind – das darf nicht vergessen werden, um wirkliche Neuerungen zu entwerfen. Behauptung: „flicken“ hilft nicht, es wird aber besonders in der Politik und Medien behauptet das flickenhilft.Zieldimension: gesellschaftliches Umdenken, welches sich endlich im Recht wiederspiegelt und nicht nur in der Alltagsmoral oder im politischen Diskurs.Entscheidend : Isolation dessen was der Sozialarbeiter wirklich kann, damit geholfen wird. Sinnlose Hilfeplangespräche (HPG) sind die Folge. Wie kann der Staat wirklich erziehen, wenn man dem Kind eine eigene Entscheidungsfähigkeit unterstellt, die nicht ohne weiteres pädagogisch begründet werden kann?Warum werden Jugendliche Strukturell Diskriminiert?-Bildung als letzte Chance für Freiheit?

Fehlende Institutionen und rechtliche Neukategorisierung, um investieren zu können, staatlicherseits. Welche Voraussetzungen unterstellt der Staat denJugendlichen um Hilfe überhaupt annehmen zu können. z. Bsp.: grundsätzliche Bereitschaft? Die Frage von Gerechtigkeit und Gleichheit.

Sozialphilosophisches Motto: Welchen Wert hat die sozialphilosophische Betrachtung gesellschaftlicher Verhältnisse für die soziale Arbeit? Welchen Wert hat das Ganze für die Alltagspraxis und Logik der sozialen Arbeit. In moralisch, theoretischer, praktischer und politischer Hinsicht?

2. Methode: Biografische Arbeit

2.1 Kurze Beschreibung der Methode

Der Biografie-Begriff wird im Lexikon im 19. Jahrhundert wie folgt definiert: „Biografie, vom griech. Bios, Leben, und Grafien, schreiben, also Lebensbeschreibung.[1] Biografie-Arbeit ist Erinnerungsarbeit. Dabei tauchen Menschen in ihre Erinnerungen ein und erzählen in erlebten Erfahrungen ihre Erlebnisse in Gesprächen, Übungen und persönlichen Materialien, die sie zum Beispiel mit Fotos und ähnlichen Erinnerungsstücken ausdrücken. Die Methode des biografischen Arbeitens begleitet und unterstützt den Erinnernden zum Beispiel bei der Suche oder Festigung seiner Identität, Aber auch bei seiner Bilanzierung seines bisherigen Lebens oder dabei, rückblickend seinen Lebensweg bis in die Gegenwart zu verfolgen und von diesem Standort aus eine Neudefinition des zukünftigen Lebens zu formen. Der Lebenslauf des Menschen ist Ausgangspunkt der Biografie-Arbeit. In jedem Menschenleben gibt es Erlebnisse, Ereignisse und Krisen, die Fragen nach den Zusammenhängen und dem Sinn entstehen lassen. Die Ziele der Biografie-Arbeit sind eine Persönlichkeitsentwicklung, welche in verschiedenen Konstellationen (Einzel-, Gruppen- und Paararbeit usw.) in unterschiedlichen Praxisfeldern (Familie, Arbeit, Schule usw.) und in jeder Altersstufe mit Hilfe einer großen Anzahl verschiedener aufeinander abgestimmter Übungen durchgeführt werden können, die mit Selbstständigkeit und Eigenaktivität einhergeht.

2.2 Begründung

Mit dieser Arbeit wird zum einen die ganze Person mit ihren inneren Empfindungen und äußeren Umständen in den Blickpunkt gerückt. Mit der Arbeit an der eigenen Biografie bearbeitet das Individuum nicht nur seinen jetzigen Standort, sondern versucht den Weg bis dorthin zurück zu verfolgen und neue Wege in die Zukunft zu entwerfen. Durch diesen Reflexionsprozess schöpft das Individuum neue Kraft und Mut und gewinnt dadurch wiederum ein stärkeres Selbstwertgefühl.

Zum anderen lernt der Zuhörer, bei der Auseinandersetzung mit Fremdbiografien seine Einstellungen und Haltungen mit denen anderer Menschen abzustimmen, Unterschiede zwischen den einzelnen Lebenswegen zu erkennen und neue Informationen zu gewinnen. Eventuell werden individuelle Erinnerungen durch den Kommunikationsaustausch hervorgelockt und dadurch die eigene Lebensgeschichte neu überdacht und neu gestaltet. Das biografische Lernen können wir als Klammer sehen, die den selbstreflexiven Strang als Biografie-Arbeit und dieAuseinandersetzung mit Fremdbiografien als Biografie-Forschung umspannt.[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Quelle: http://www.dialogische-fachdidaktik.de/1.7biogra%20l.pdf Seite 4

Abbildung 1 : Das Zusammenwirken dieser beiden Stränge.

3.Das Mündel: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

3.1 Begriffsbestimmung unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (oft abgekürzt: UMF) sind, verkürzt ausgedrückt, nach internationaler Definition unter 18-Jährige die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen ins Ausland eingereist oder dort ohne Begleitung zurückgelassen worden sind. In Deutschland erhalten diese Personen oft den Zusatz "Flüchtlinge". Der ist nicht im rechtlichen Sinne zu verstehen. Er beschreibt Personen, die diesen Status oder eine andere Form des legalen Aufenthalts in Deutschland anstreben.

Vom Rat der Europäischen Union, Richtlinie Nr. 2004/83/EG („Qualifikationsrichtlinie“) in 1 Artikel 2 (i) vom 29. April 2004 werden unbegleitete Minderjährigedefiniert als: „Drittstaatsangehörige oder Staatenlose unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines gesetzlich oder nach den Gepflogenheiten für sie verantwortlichen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreisen, solange sie sich nicht tatsächlich in die Obhut einer solchen Person genommen werden; hierzu gehören auch Minderjährige, die ohne Begleitung zurückgelassen werden, nachdem sie in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingereist sind.“ [3]

3.2 Definition des Begriffes „Kind“ bzw. „Minderjähriger“.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen (AEMR) Art.1 (Begriffsbestimmung) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem das Kind anzuwendenden Recht nicht frühereintritt.“[4]

"Minderjährig" ist grundsätzlich jeder unter 18 Jahren. In Deutschland werden jedoch ausländische Kinder bereits ab dem 16. Lebensjahr in allen ausländerrechtlichen Verfahren, einschließlich Asylverfahren, formell wie Erwachsene behandelt.Das bedeutet zum Beispiel, dass sie ein Asylverfahren erstmal ohne einen Vormund und ohne anwaltliche Betreuung durchlaufen. Für die unter 16-jährigen unbegleiteten Flüchtlinge muss ein Antrag auf vorläufige Pflege gestellt und ein Fachanwalt für Ausländer- und Asylrecht bestellt werden. Die vorläufige Pflege übernimmt das zuständige Jugendamt.

3.3 Definition des Begriffes „Flühtling“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen(AEMR) 28.07.1951 „Art.1 Definition des Begriffs "Flüchtling" Im Sinne dieses Abkommens findet der Ausdruck in Ziffer 2 " Flüchtling" auf jede Person Anwendung: Die infolge von Ereignissen, die vor dem 01. Januar 1951 eingetreten sind , und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ [5]

3.4 Allgemeine Fluchtursachen

Bis zur zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts existieren keine globalenStandards oder Institutionen für den Schutz von Flüchtlingen. Als nach dem Ersten Weltkrieg der Völkerbund gegründet wurde, sah man Flüchtlingsfragen zum ersten Mal als ein internationales Problem an. Erst im Jahr 1950 ging die internationale Gemeinschaft das Flüchtlingsproblem auf eine umfassendere Art und Weise an. Am 1.Januar 1951 führten die Vereinten Nationen das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars ein, und im Juli des gleichen Jahres wurde die Genfer Flüchtlingskonvention auf einer internationalen Konferenz verabschiedet.

„Flüchtlingen zu helfen sollte nicht länger eine Angelegenheit der Barmherzigkeit, der Nächstenliebe oder der politischen Zweckmäßigkeit sein, sondern vielmehr als eine Verpflichtung der Staaten gelten.“ [6]

Weltweit sind über 45 Mio. Menschen auf der Flucht.Sie fliehen vor:

- Krieg, Bürgerkrieg und ethnischer Vertreibung
- Politischer, religiöser, geschlechtsspezifischer Verfolgung
- Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung
- Umweltkatastrophen und Hungersnöten
- Ökonomische Fluchtursachen.

Wobei die Flucht ja auch oft sich in Migration „zweiter Klasse“ wandelt. Bei den ökonomischen Fluchtursachen werden sogenannte „soziale Vergleichssituationen“ beschrieben, die als Summe der Umstände eine hohe Deprivation in derHerkunftsregion bedingt.[7]

Ich unterscheide vier Kategorien von „Flüchtlingen“:

1. Konventionsflüchtling oder politische Flüchtlinge, Konventionsflüchtlinge sind Menschen, welchen aufgrund nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) der rechtliche Status eines Flüchtlings zuerkannt wurde.[8]

Wichtigster Aspekt für den Flüchtlingscharakter ist „die begründete Furcht vor Verfolgung“, das bedeutet in der Praxis, dass der Flüchtling seine subjektive Furcht vor Verfolgung anhand objektiv nachvollziehbarer Tatsachen begründen muss. Weiteres darf die Person den staatlichen Schutz seines Herkunftslandes nicht beanspruchen wollen oder können. Sein Fluchtgrund muss ferner einem, der in der Konvention genannten Verfolgungsmotiv entsprechen.[9]

2. Kontingentflüchtlinge Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. §23AufenthGeröffnet den obersten Landesbehördenbzw.dem Innenministerium die Möglichkeit anzuordnen, dass für bestimmte Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

3. Subsidiäre Schutzberechtigte (De-facto-Flüchtlinge)

Subsidiär Schutzberechtigte sind Ausländer, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland trotz fehlender Flüchtlingseigenschaft im SinneGenfer Flüchtlingskonventionin Gefahr ist.Unionsrechtliche Grundlage ist dieQualifikationsrichtlinie.

Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auch Qualifikationsrichtlinie oder Anerkennungsrichtlinie genannt, legt Mindestnormen fest, die für die Anerkennung alsFlüchtlingund für den Flüchtlingsstatus gelten. Sie definiert, wer als Flüchtling anerkannt werden kann und wem subsidiärer (ergänzender) Schutz zusteht. Ein solcher ergänzender Schutz gilt auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung geltend machen können.

[...]


[1] uni-Köln, „Der Biografie begriff, ist die mit historischer Kunst … ausgeführte Darstellung des Lebens eines bestimmten Individuums." S.8

[2] uni-Köln, biografiearbeit methodenpool.uni-koeln,S.9

[3] Rat der Europäischen Union, Richtlinie Nr. 2004/83/EG („Qualifikationsrichtlinie“) in 1 in http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Nationale-Studien-WorkingPaper/emn-wp26-unbegleitete-minderjaehrige-de.pdf?__blob=publicationFile, S. 13

[4] Menschenrechte, ihr internationaler Schutz 6., neubearb. Aufl., Sonderausg. und Stand: 1. April 2010, Simma, Bruno 2010

[5] Menschenrechte, ihr internationaler Schutz 6., neubearb. Aufl., Sonderausg. und Stand: 1. April 2010, Simma, Bruno 2010

[6] Flüchtling ströme und Fluchtursachen im 20. Jahrhundert - Entstehung des UNHCR". Madeline Garlick,S.3

[7] Treibel, Annette, Migration in modernen Gesellschaften, S.3 2003, "Es sind "nicht nur die Bruttosozialproduktunterschiede" (H.Esser 1989: 65), die zu Wanderungen führen. Auch die sog. Arbeitsmigration ist meist nicht nur ökonomisch motiviert, das Ergebnis "sozialer Vergleichssituationen" ( Ronzani 1980:51). Das Individuum fühlet sich gegenüber" "realen oder imaginären Vergleichsgruppen" (ebd.) in der Herkunfts- oder in der Zielregion zurückgesetzt (depriviert). Auch die sog. Fluchtmigration ist meist nicht nur politisch oder militärisch oder ethnisch oder religiös begründet, sondern auf ein Bündel von Ursachen, Beweggründen und Konstellationen zurückzuführen. Die spezifisch deutsche Migration von Aussiedlern und Spätaussiedlern vereint Aspekte von Flucht- und Arbeitsmigration in sich und steht darüber hinaus idealtypisch für die Bedeutung historischer Ereignisse und Prozesse, die sich auch Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte später immer noch oder erneut auswirken."

[8] UNHCR Nach Art. 1 GFK (eigentlichAbkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlingevom28. Juli1951, in Verbindung mit Art. 1 Protokoll) ist ein „Flüchtling“ eine Person, die„aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrerRasse,Religion,Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...] “.

[9] Huber/Öllinger/Steiner-Pauls, Handbuch Asylrecht, Eine Darstellung aller relevanten Rechtsbereiche in der Asylberatung, S. 15 ff

Ende der Leseprobe aus 67 Seiten

Details

Titel
Gerechtigkeitsfragen im Umgang mit Kinderflüchtlingen
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Note
2.0
Autor
Jahr
2014
Seiten
67
Katalognummer
V386155
ISBN (eBook)
9783668607927
ISBN (Buch)
9783668607934
Dateigröße
3049 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Flüchtlinge, Kinderflüchtlinge, Armutsdimensionen, Armut, Ethik, Integration, Gerechtigkeit, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMA, minderjährige Flüchtlinge, Inklusion, Biografische Arbeit, Unbegleitete minderjährige Ausländer, Biografische Arbeit mit Unbegleitete minderjährige Ausländer
Arbeit zitieren
Furin T. Wirtz (Autor:in), 2014, Gerechtigkeitsfragen im Umgang mit Kinderflüchtlingen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386155

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