Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ im Kontext. Satire als künstlerische Intervention zwischen politischem Kalkül und Kunstfreiheit


Bachelorarbeit, 2016

58 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretischer Bezugsrahmen
2.1 Die Ethik des satirischen Schreibens
2.2 Rechtliche Einordnung der Satire in Deutschland
2.3 Performative Äußerungen und Performance-Kunst
2.4 Die Flüchtlingssituation und Angela Merkels Türkei-Deal

3 Erörterung der Forschungsfrage
3.1 Darlegung des ‚Falls Böhmermann’
3.2 Jan Böhmermanns Inszenierung – (Performance-)Kunst oder Schmähkritik?
3.3 Kunst als Opfer der Politik?

4 Fazit – Performance-Kunst mit tiefgreifenden Folgen

Literaturverzeichnis

Anlagen

Anlage 1: Verschriftlichte Version der Schmähkritik-Performance von Jan Böhmermann

Anlage 2: In der vorliegenden Bachelorarbeit erwähnte Gesetze der Bundesrepublik Deutschland

1 Einleitung

Satire hat das Potenzial, weltweiten Aufruhr auszulösen. Sie überspitzt Missstände in ihrer Darstellung bis ins Überzogene, um diesen ernsten Kern anhand dessen deutlicher und für jeden sichtbar zu machen. Bei einem derartigen Vorgehen kann die Kritik mitunter hart sein, für den Adressaten schmerzhaft und manch einer möchte eine solche als Beleidigung empfundene Satire nicht auf sich sitzen lassen.

Ein aktuelles Beispiel für eine solche Satire ist die sogenannte Schmähkritik-Performance von Jan Böhmermann, ausgestrahlt in einer Ausgabe seiner Satire-Sendung Neo Magazin Royale vom 31.03.2016.[1] Obwohl die gleichzeitige Nennung von ‚Schmähkritik’ und ‚Satire’ zunächst widersprüchlich erscheinen mag, sind die Löschung und das Verbot, welches Präsident Erdoğan von Deutschland fordert, nicht ohne Weiteres legitim. Eine Besonderheit der Affäre um Jan Böhmermann und seine Performance ist die Tatsache, dass er nicht nur eine grenzüberschreitende Satire darbietet, die durch ihre Gewagtheit große Teile der Welt und Europas beschäftigt und zur Diskussion anregt. Jan Böhmermann präsentiert mit der Inszenierung seiner Satire eine neue Art der Performance-Kunst - der künstlerischen Intervention - die nicht nur über Politik und Recht referiert, sondern diese Sphären allein durch Sprache selbst zur Performance macht und damit theoretische Diskurse zur Realität werden lässt.

Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Macht der Sprache in Form von Satire und Performance-Kunst. Es wird genauer erörtert werden, inwiefern Jan Böhmermanns Inszenierung als Performance-Kunst einzuordnen ist, also unter den Schutzrahmen der Kunstfreiheit fällt, und darüber hinaus, wie er mit dieser Aufführung aktiv in die Realität eingreift. Des Weiteren hat Jan Böhmermanns Inszenierung große Auswirkungen auf den Diskurs um Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland, weil er Bundeskanzlerin Angela Merkel durch seine Satire zwingt, sich entschieden für die diese positionieren oder sich klar auf die Seite der Türkei und Präsident Erdoğans zu stellen. Die Reaktionen bezüglich ihrer Entscheidung und ein Blick auf ihre möglichen Beweggründe sollen mithin die Frage klären, inwiefern Angela Merkel aus politischen Kalkül handelt und ihr Beschluss, die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann freizugeben, als Opferung der Kunst zugunsten von Politik verstanden werden kann. Die Beantwortung dieser Frage bildet den einen weiteren Schwerpunkt dieser Bachelor-Thesis.

Das zweite Kapitel liefert zunächst eine Einführung in den theoretischen Bezugsrahmen, um wesentliche Grundlagen für die weitere Abhandlung zu schaffen. Eingangs wird ein genereller Überblick über die Diskussion der Frage nach einer Ethik des satirischen Schreibens gegeben. Darauf folgt im Unterkapitel 2.2 die kurze rechtliche Einordnung von Satire in Deutschland, um dann in 2.3 die Begriffe des Performativen und der Performance-Kunst einzuführen. Das Ende des zweiten Kapitels bildet eine kurze Darlegung der Flüchtlingssituation zum Zeitpunkt der Ausstrahlung von Jan Böhmermanns Performance. Dieses schließt auch das Flüchtlingsabkommen der Europäischen Union mit der Türkei ein, auf dessen Basis Angela Merkels Reaktion auf die Schmähkritik-Inszenierung analysiert werden kann.

Das im zweiten Kapitel gewonnene Vorwissen wird im dritten Kapitel dann zur Erörterung der Forschungsfrage zusammengeführt. Die Forschungsfrage, die dieser Arbeit zugrunde liegt, lautet: Wie ist Jan Böhmermanns Schmähkritik-Performance rechtlich und künstlerisch einzuordnen und welche Wechselwirkungen werden zwischen Politik, satirischer Kunst und Justiz provoziert?

Um diese zu beantworten, wird in Unterkapitel 3.1 zunächst die gesamte Affäre um Jan Böhmermanns Schmähkritik-Performance chronologisch dargelegt. Unterkapitel 3.2 soll eine Einordnung in den Bereich der Performance-Kunst vorgenommen werden, was die spezifischen Auswirkungen auf Politik und Recht inkludiert. Diese Auswirkungen werden in 3.3 weitergeführt, indem Angela Merkels Reaktion und deren Folgen für unsere Grundrechte der Meinungs- Kunst- und Pressefreiheit erörtert werden. Diese Ergebnisse werden daraufhin zu einem Fazit summiert und runden die Arbeit ab.

2 Theoretischer Bezugsrahmen

Das anschließende Kapitel soll als Grundlage für die in Kapitel 3 folgende Untersuchung dienen. Um Böhmermanns Schmähkritik-Performance und die darauf folgenden Reaktionen einordnen zu können, werden zunächst die Ethik des satirischen Schreibens und die rechtlichen Gegebenheiten im Allgemeinen kurz vorgestellt. Außerdem erfolgt ein Überblick über die Performance-Kunst. Anschließend wird die Flüchtlingssituation in Europa zum Zeitpunkt der Ausstrahlung dargestellt, was auch den Türkei-Deal der Bundeskanzlerin beinhaltet.

2.1 Die Ethik des satirischen Schreibens

Im Rahmen der Medien steht - wie auch im Fall der innerhalb dieser Arbeit thematisierten Inszenierung Böhmermanns - immer wieder die Frage im Raum, was Satire darf. Kurt Tucholsky beantwortet diese Frage im Jahr 1919 noch mit „Alles“[2]. Motivation der Satire sei, seiner Ansicht nach, der Wunsch pikierter Idealisten, die Welt, die eine schlechte ist, zu einer besseren zu machen. Mit der Satire als Werkzeug, rennten sie gegen die Missstände an und innerhalb dieser Intention dürfe die Satire grausam sein, sie dürfe übertreiben und sie dürfe auch boshaft sein, denn all das führe dazu, die Wahrheit deutlicher zu machen und vorhandene Missstände zu beseitigen.[3] Doch auch wenn Tucholsky in seinem Essay die Freiheiten der Satire verteidigt, so nennt er eine einzige Einschränkung, was Satire und Witz angeht: „Boshaft kann er [der Witz] sein, aber ehrlich sollte er sein.“[4]

Sowie es zu Lebzeiten Tucholskys Gegner seiner Einstellung gab, lässt sich die Frage nach eventuellen Grenzen, die Satire nicht überschreiten darf, auch heutzutage nicht ganz eindeutig beantworten. Einig ist man sich in der Ansicht, dass jene Frage wohl immer diskutabel bleiben wird.[5] Laut Maximilian Häusler hängt diese Tatsache eng mit den Begriffen der ‚Moral’ und der ‚Ethik’ zusammen.[6] Denn wie weit der Satiriker in seinen Äußerungen gehen ‚darf’, hängt vor allem mit den moralischen Regeln zusammen, die in der jeweiligen Kultur, in der er diese Äußerungen tätigt, ausgehandelt und anerkannt sind. Moralische Regeln sind nicht universal anwendbar, stattdessen herrschen nebeneinander zahlreiche zeit- und kulturspezifische Moralen.[7] Der Satiriker kann den Rahmen dieser Moralen nun bewusst ausreizen und damit Grenzen überschreiten, um eine Verschiebung ebendieser anzureizen. Kompliziert wird diese Praktik allerdings, wenn der Adressat aus einer Kultur mit anderen Moralvorstellungen stammt, denn dann müssen nicht nur die eigenen, sondern auch die moralischen Grundsätze des Empfängers einbezogen werden. Die Frage bleibt, wessen Grenzen in welchem Maße überschritten werden und ob es vertretbar ist, eine Satire zu verfassen, die zwar in der eigenen Kultur völlig akzeptabel ist, in der des Adressaten aber auf starken Widerstand stoßen wird. Mit einbezogen werden sollte hier allerdings nicht nur die Moralvorstellung des Empfängers, sondern auch dessen Persönlichkeit. Denn je stabiler seine Machtposition, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass er gegen einen satirischen Beitrag vorgehen wird.[8]

Zu der engen Verbindung von Moral und Satire hat sich Martin Sonneborn, der Mitherausgeber des Satire-Magazins Titanic, wie folgt geäußert: „Wenn wir denken, dass ein guter Witz aufs Cover soll, dann bringen wir den, egal, ob es moralische Bedenken gibt.“[9] Allerdings sei das Hinwegsetzen über den Rahmen der Moral in der Satire, im Gegensatz zu Comedy, bewusst und gewollt, um eine Wirkung zu provozieren. Somit sei die Satire auch in Fällen des Passierens unausgesprochener Barrieren anspruchsvoll und große Kunst der komischen Unterhaltung, da sie, im Gegensatz zu Comedy, ein moralisches Moment besitze.[10] Der wesentliche Unterschied zwischen Comedy und Satire ist der der Intention: „Der Witz ist für Satire das Mittel, für Comedy der Zweck.“[11]

Satire muss übertreiben, sie muss Grenzen überschreiten, um damit geltende Missstände aufzuzeigen und zu deren Beseitigung beizutragen. Jesko Friedrich, Autor der NDR Satire-Sendung Extra 3, vertritt diesbezüglich noch immer eine ähnliche Meinung wie Tucholsky vor rund hundert Jahren. Er sagt, Satire müsse schmerzhaft sein, allerdings nicht durch aus der Luft gegriffene Beleidigungen, sondern durch gezielte und harte Kritik.[12]

Der Erfolg tritt allerdings erst dadurch ein, dass eine lustige und nicht ernsthafte Umgebung geschaffen wird, in die die Satire eingebettet wird.[13] Diese „unernste Welt“[14] macht es möglich, Dinge auszusprechen, die in der ‚realen Welt’ geahndet würden. Dem Juristen Jan Hedde zufolge käme in dieser „unernsten Welt“[15] eigentlich gar kein Einspruch gegen eine Satire infrage, denn während sich die Satire nicht auf Ebene der ‚realen Welt’ bewege, tue die Justiz das sehr wohl. Um sich gerichtlich mit Satire auseinanderzusetzen, müsse die Justiz auf der einen Seite die Satire innerhalb ihrer „unernsten Welt“ verstehen, andererseits aber die ernste Grundlage beweisen, womit sie sich selbst nur lächerlich machen könne.[16] Dementsprechend ist Heddes Schlussfolgerung zu der Frage, was die Satire darf, noch immer die folgende: Sie darf alles, solange sie im Milieu des Unernsten bleibt. Das einzige, was sie nicht darf, ist langweilig sein.[17]

2.2 Rechtliche Einordnung der Satire in Deutschland

Grundsätzlich ist eine rechtliche Einordnung der Satire in Deutschland nicht eindeutig vorzunehmen. Das liegt daran, dass zum Schutz der Satire unterschiedliche Gesetze herangezogen werden können und damit die finale Bewertung der Satire vom Einzelfall abhängt.[18]

Um die Zulässigkeit der Satire zu prüfen, muss zunächst ihr Aussagegehalt ermittelt werden. Herangezogen werden dabei vorrangig die Art der Präsentation sowie die Verbindung des Themas der Satire mit der angegriffenen Person. Um den inhaltlichen Aspekt klar herausstellen zu können, muss die Satire allerdings zunächst ‚entkleidet’, das heißt, ohne die ihr eigene formale Verzerrung betrachtet werden. Nichtsdestotrotz muss die Satire von der Justiz abschließend immer in ihrer Gesamtheit beurteilt werden, da die formale Verzerrung ein fester Bestandteil der Gattung ist.[19] Lässt die Satire grundsätzlich mehrere Interpretationen zu, so sollte der Richter im Zweifel die Interpretation wählen, die ein Urteil erlaubt, durch welches sie weiterhin zulässig bleibt, so der Rechtswissenschaftler Georgios Gounalakis.[20]

Prinzipiell kommen als Rechtsgrundlage für Satire die Grundrechte der Meinungs- und der Kunstfreiheit infrage, also Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG[21] und Art. 5 Abs. 3 GG.[22] Die Meinungsfreiheit schützt dabei wertende Aussagen, während die verfassungsrechtlich gewährleistete Kunstfreiheit Kommunikationsformen schützt, die über eine schlichte Meinungsäußerung hinausgehen. Denn von der Kunstfreiheit geschützte Äußerungen müssen sich einer Formensprache bedienen, die das Innere des Künstlers durch eine freie, schöpferische Gestaltung zum Ausdruck bringen.[23] Da es sich bei Satire jedoch nie um eine einfache Meinungsäußerung handelt, sondern ein ästhetisches Moment immer eine entscheidende Rolle spielt, müsste Satire unweigerlich als Kunstform angesehen werden, womit sie prinzipiell in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fiele.[24] Diese Schlussfolgerung lässt sich vor Gericht jedoch nicht so eindeutig ziehen. Denn jenes beruft sich auf den Grundsatz: „Satire kann Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch Kunst.“[25] Die Problematik dieser Aussage besteht darin, dass in keiner Weise definiert wird, wo eine Grenze zwischen Satire als Kunst und Satire als schlichte Meinungsäußerung anzusetzen ist. Das letztendliche Urteil ist also immer eine Ermessensfrage des Gerichts.[26]

Auch wenn zudem grundsätzlich die Rundfunkfreiheit, also Art. 5 Abs. 1 Satz 2, als grundrechtliche Legitimation von Satire infrage käme, beruft das Gericht sich in der Regel nicht darauf. Denn die Meinungsfreiheit gilt als fundamentale und geringfügigste Justifikation der Satire, die die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung bewertet, worum es sich bei einer Satire im rechtlichen Sinne handelt, sofern sie nicht als Kunst akzeptiert wird. Die Satire kann sich schlussendlich also nicht auf die Rundfunk-, Presse- und Filmfreiheit berufen.[27]

Der einzige Fall, in dem Satire als unzulässig erklärt werden kann, ist, wenn es sich dabei offensichtlich um reine Schmähkritik handelt und die Ehre des Adressaten empfindlich verletzt wird. Zwar müssen vor allem Politiker und Personen des öffentlichen Lebens sich auch harter Kritik unterziehen, wobei auch das persönliche Gefühl einer Ehrverletzung akzeptiert werden muss, doch ist eine Grenze überschritten, wo die Schmähkritik beginnt.[28] Der Satiriker darf scharfe, herabwürdigende Aussagen treffen, die teilweise auch verletzend sein können, sofern er dabei auf einer Ebene bleibt, auf der kritikwürdige Vorfälle im Vordergrund stehen. Erst, wenn aus angebrachter Kritik bewusste Schmähung wird, es also um eine reine Diffamierung des Empfängers auf persönlicher Ebene geht und nicht mehr die Auseinandersetzung im Vordergrund steht, ist die Grenze dessen erreicht, was Satire im juristischen Sinne darf.[29]

Jedoch ist auch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Georgios Gounalakis der Ansicht, dass die Freiräume der Satire essentiell für eine repressionsfreie Demokratie sind, besonders wenn es sich um politische Karikatur oder Satire handelt.[30] Im Interesse einer funktionalen Demokratie sollten Politiker also abwägen, ob sie den Schutz ihrer persönlichen Ehre nicht zugunsten einer offenen Diskussion in Feuilletons, Zeitschriften oder Politik zurückstellen, statt sie auf die Ebene eines Gerichtsverfahrens zu heben, auf der eine solche Auseinandersetzung im Keim erstickt wird.[31]

In Unterkapitel 3.2 folgt weiterführend eine genauere Erörterung, wie Jan Böhmermanns Satire rechtlich einzuordnen ist.

2.3 Performative Äußerungen und Performance-Kunst

Ein entscheidender Bestandteil der Aufführung Jan Böhmermanns im Rahmen seiner Satire-Sendung Neo magazin Royale ist ihr großer Einfluss auf Politik und Recht durch Böhmermanns performativen Sprachgebrauch. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird dahingehend eine Untersuchung seiner Inszenierung vorgenommen, um diese These zu manifestieren und die Frage nach der Einordnung als (Performance-) Kunst oder Schmähkritik zu erörtern. In den nachfolgenden Ausführungen werden dafür zunächst grundlegend die Begriffe des performativen Sprachaktes und der Performance-Kunst erklärt.

Verbalisiert wird der Begriff des ‚Performativen’ erstmals von John L. Austin, der im Jahre 1955 in Harvard unter dem Titel ‚How to do things with Words’ eine Vorlesungsreihe abhielt. Innerhalb dieser leitet er den Begriff von dem englischen Verb ‚to perform’ ab, womit er sich auf das ‚Vollziehen’ von Handlung bezieht. Anlass der Vorlesungsreihe und auch der Schaffung des eben beschriebenen Neologismus ist, dass Austin die Entdeckung gemacht hatte, dass Sprache nicht nur zu beschreibenden oder behauptenden Zwecken verwendet wird, sondern, allein durch Sprache, Handlung vollzogen werden kann. Austin unterscheidet somit erstmals zwischen ersteren, den konstatierenden Äußerungen, und letzteren, den performativen Äußerungen.[32] Damit ist Austin der Erste, der ausdrücklich formuliert, dass die Sprache allein die Welt verändern und eine Transformation bisheriger Gegebenheiten bewirken könne.[33]

Austin selbst definiert die performative Äußerung wie folgt: „[S]ie wird zum Vollzug einer Handlung gebraucht. Eine solche Äußerung tun ist die Handlung vollziehen, eine Handlung, die man vielleicht kaum, zumindest nicht mit gleicher Präzision, auf andere Weise vollziehen könnte.“[34] Um eine performative Äußerung als solche zu verstehen, sei vor allem der Zusammenhang, in welchem diese getroffen werde, sehr entscheidend. Eine explizite Aussprache des performativen Aktes, wie zum Beispiel bei ‚ich verspreche, jenes zu tun’, wo die Handlung des Versprechens formelhaft vorangestellt wird, ist nur nötig, um den performativen Akt deutlicher zu machen.[35] Als zunächst wesentlichen Unterschied zwischen konstatierender und performativer Äußerung nennt Austin den, dass lediglich konstatierende Äußerungen wahr oder falsch sein können. Da performative Äußerungen keine Aussage über die Welt machen, sondern Handlung vollziehen, können sie lediglich erfolgreich sein oder missglücken.[36] Allerdings stellt Austin diese scharfe Trennung kurz darauf selbst infrage, indem er anbringt, ob die Aussprache einer konstatierenden Äußerung nicht auch der Vollzug einer Handlung sei, nämlich des Sprechaktes. Ein klares Indiz dafür sei, „daß die Formel „Ich sage aus“ oder „Ich behaupte“ der Formel „Ich mache aufmerksam auf...“ ganz ähnlich sieht [...].“[37] In jedem dieser Fälle wird nach Austin streng genommen also eine performative Äußerung getroffen und damit Handlung vollzogen.

Die Theaterwissenschaftlerin Erika Fischer-Lichte nutzt Austins Ausführungen zum Begriff des Performativen ihrerseits, um diesen auf die performativen Züge von Kultur zu beziehen. In ihrer Niederschrift zur Ästhetik des Performativen führt sie aus, dass in den neunziger Jahren erstmals der performative Charakter von Kultur in den Fokus gerät, in dem Sinne, dass durch praktische Bezugnahme auf reale oder vorstellbare Wirklichkeiten und dementsprechende kulturelle Handlungen tatsächlich eine neue (kulturelle) Wirklichkeit geschaffen wird, statt die bestehende lediglich zu rezipieren.[38] Auf diese Weise werden durch Kultur immer weiter Grenzen ausgelotet, innerhalb derer neue Wirklichkeiten neue Rahmen für die Produktion von Kultur schaffen. Denn im Gegensatz zu einer Theatervorstellung, in der die Wirklichkeit auf Grundlage eines Werkes nur fingiert und Handlungen nur gespielt werden, befindet Performance-Kunst sich in einer Sphäre zwischen Theater und Wirklichkeit. Bringt im Theater eine Figur eine andere um, ist klar, dass der Mord nicht real ist, im wirklichen Leben unterbände man eine solche Tat um jeden Preis, doch innerhalb von Performance-Kunst ist die Abwägung von Handlungsmöglichkeiten und Eingriffen schwierig. Denn die Performance greift ganz klar in die Realität ein und kreiert somit Wirklichkeit, findet jedoch in einem anderen Rahmen als jene statt, womit Optionen des Eingreifens neu konzipiert werden und der Künstler weiter gehen kann als es in der Realität oder im Theater möglich wäre.[39]

Die Performativität ist eng verknüpft mit dem Begriff der Aufführung, was auch gerade durch den Bezug zum Verb ‚to perform’ erneut deutlich wird. Fischer-Lichte äußert diesbezüglich eindeutig: „Performativität führt zur Aufführung bzw. manifestiert und realisiert sich im Aufführungscharakter performativer Handlungen [...].[40] Der Kunstcharakter werde in diesem Fall nicht geschaffen, indem ein Werk entstehe, wie zum Beispiel bei Stücken Shakespeares, die als Werk selbst Kunst sind und immer wieder in dieser Form gelesen werden können, sondern allein durch Konstituierung des Ereignisses, das die Performance verwirklicht. Denn oft komme es zu bestimmten Reaktionen und Konstellationen, die den Verlauf einmalig werden lassen und unmöglich erneut hervorzubringen sind.[41] In Verbindung mit dieser Tatsache konstruiert Performance-Kunst sowohl für die Zuschauer als auch für den Künstler selbst eine neue Wirklichkeit.[42]

Inwieweit die einzelnen hier genannten Merkmale von performativem Sprachgebrauch und Performance-Kunst auf die Aufführung Böhmermanns zu beziehen sind, wird in Kapitel 3.2 erörtert werden.

2.4 Die Flüchtlingssituation und Angela Merkels Türkei-Deal

Um eine umfassende Untersuchung der Inszenierung Böhmermanns und der Reaktionen darauf durchführen zu können, sind auch einige Umstände der aktuellen Flüchtlingskrise relevant. Denn mit seiner Performance macht Jan Böhmermann auf die Probleme des Flüchtlingsdeals mit der Türkei aufmerksam und verlagert die theoretische Diskussion darüber auf eine ganz reale Ebene. Im Folgenden werden die Grundlagen für diesen Aspekt beleuchtet.

Zur Zeit gibt es auf der Welt viele Länder, in denen die Zustände für die Bewohner untragbar oder sogar lebensbedrohlich sind, sodass sich eine große Anzahl an Menschen dafür entscheidet, aus ihrem Heimatland zu fliehen. Vor allem die kriegerischen Zustände in Syrien und dem Irak, ausgelöst durch die Truppen von Machthaber Assad und den IS, zwingen die Bewohner dazu.[43] Auch in Somalia und Afghanistan sehen sich die Bürger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. In Afghanistan terrorisieren die Taliban das Volk und in Somalia herrscht Bürgerkrieg. Neben weiteren Kriegsflüchtlingen gibt es darüber hinaus auch weiterhin zahlreiche Wirtschaftsflüchtlinge, die in ihrer Heimat keinen Weg mehr sehen, ein existenzsicherndes Leben zu realisieren. Laut der UNO sind derzeit mit über 60 Millionen Menschen so viele auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.[44]

Die meisten dieser Flüchtenden schlagen den Gang nach Europa ein, da sie hier eine Chance sehen, wieder unter menschenwürdigen und friedlichen Bedingungen zu leben. Dafür müssen sie allerdings eine Reise in Kauf nehmen, die nicht minder lebensgefährlich ist als das Leben in Krieg und Terror. Aufgrund der fehlenden Perspektive, ein Visum zu erhalten und auf legalem Wege mit Schiff oder Flugzeug nach Europa zu gelangen, begeben sich immer mehr Flüchtlinge in die Hände professioneller Schlepperbanden. Bei gefährlichen Überfahrten auf viel zu kleinen und nicht hochseetauglichen Booten kommen jedoch regelmäßig hunderte Menschen ums Leben.[45] Im Jahr 2015 starben bei den Fahrten in jenen Booten mehr als 3700 Menschen oder werden noch vermisst.[46]

Bevorzugt gewählt wird für diese Flucht die Route über die Balkanroute, allerdings wird der Weg, aufgrund zahlreicher Grenzschließungen, immer schwieriger. Um Europa zu erreichen, müssen die Flüchtenden zunächst von der Türkei über die Ägäis nach Griechenland, wobei sie die Dienste der Schlepperbanden in Anspruch nehmen, auch wenn die weitere Reise noch so ausweglos erscheint. Denn alle hoffen darauf, doch eine Option zur Weiterreise zu finden, wenn das europäische Festland erst einmal erreicht ist.[47]

Dieses Vorgehen opfert jedoch nicht nur viele Menschenleben, es überfordert auch Griechenland, welches noch immer mit seiner schlechten wirtschaftlichen Lage zu kämpfen hat. Der zu stemmende Ansturm an Flüchtenden ist dabei eine zusätzliche Belastung, die Griechenland weiter in die Schulden treibt.[48] Als Teil der EU sollen die Griechen unterstützt werden, weshalb intensiv nach einer europäischen Lösung gesucht wird, die keine weiteren Menschenleben fordert. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission einen Deal mit der Türkei ausgehandelt, nach dem diese sich bereit erklärt, illegal geschleuste Heimatvertriebene zurückzunehmen, wenn für jeden zurückgenommenen ein Flüchtling aus der Türkei auf legalem Weg in die EU überführt wird. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf syrische Asylbewerber. Mithilfe des Abkommens mit der Türkei soll illegalen Schleppern das Handwerk gelegt werden.[49] Darüber hinaus sieht der Beschluss der EU-Kommission eine finanzielle und personelle Unterstützung Griechenlands vor. Die Flüchtlinge aus der Türkei sollen im folgenden Schritt auf ganz Europa verteilt werden.[50] Für eine solche europäische Lösung hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel intensiv eingesetzt und die Übereinkunft mit der Türkei ist ein klarer Schritt in diese Richtung.[51]

Allerdings wird der Türkei-Deal nicht nur positiv gesehen. Da eine vollständige Gegenüberstellung von Pro und Contra den Rahmen dieser Bachelorarbeit sprengt, wird hier nur ein entscheidendes, für die Forschungsfrage relevantes Argument dargelegt: Entscheidend ist Angela Merkels ablehnende Einstellung zu Alternativen und die daraus resultierende Abhängigkeit von der Türkei, die von vielen Seiten kritisiert wird. Merkel hat sich klar dazu geäußert, dass das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei die anzustrebende Lösung sei und so findet sich die Türkei in einer Machtposition gegenüber Deutschland und der Europäischen Union wieder.[52] Sie fordert vor allem eine Aufhebung der Visapflicht für Türken bei der Einreise in die EU, was unter den Aspekten der Massenzuwanderung als auch der Terrorgefahr als bedenklich eingestuft wird.[53] Eine der Bedingungen für die Entsprechung dieser Forderung der Türkei ist jedoch die strenge Achtung der Grundfreiheiten, vor allem der Meinungs- und Pressefreiheit, vonseiten der Türkei.[54]

Aus Angst, der Pakt könne scheitern, vermeiden Merkel und ihre Regierung es allerdings, die türkische Regierung zu verärgern. Während diese anlässlich zahlreicher Menschenrechtsverletzungen zuvor offen kritisiert wurde, schweigen deutsche Regierungsvertreter nun oder umgehen eine Antwort.

[...]


[1] Für einen umfassenden Überblick sollte die entsprechende Sequenz der Sendung bekannt sein. Eine verschriftlichte Version befindet sich in den Anlagen.

[2] Kurt Tucholsky: 16 Satiren – Kapitel 12. In: Projekt Gutenberg/ Spiegel Online, URL: http://gutenberg.spiegel.de/buch/16-satiren-7810/12 (22.08.2016). Erstmals erschienen als: Ignaz Wrobel: Was darf Satire? In: Berliner Tageblatt 36, 27.01.1919.

[3] Vgl. Ebd.

[4] Vgl. Ebd.

[5] Vgl. Maximilian Häusler: Die Ethik des satirischen Schreibens: Karl Kraus, Hermann Broch und Robert Musil [Beiträge zur neueren Literaturgeschichte Folge 3]. Heidelberg 2015, S. 9.

[6] Vgl. Ebd., S. 13.

[7] Vgl. Ebd.

[8] Reinhard Müller: Böhmermanns Schmähgedicht. Satire ist frei, aber kein Freibrief. In: FAZ.net, 11.04.2016, URL: http://www.faz.net/aktuell/politik/was-darf-satire-und-wo-sind-die-grenzen-14172975.html (29.06.2016).

[9] Martin Sonneborn: Tabu-Schmelze. In: Bernhard Pörksen/ Wolfgang Krischke (Hrsg.): Die gehetzte Politik: die neue Macht der Medien und Märkte. Köln 2013, S. 306-315, S. 310.

[10] Vgl. Ebd., S. 313.

[11] Jan Hedde: Serie „Das Wort“. Das ist Satire. In: Spiegel Online, 01.05.2016, URL: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/satire-was-bedeutet-das-wort-eigentlich-a-1089422-druck.html (29.06.2016).

[12] Jesko Friedrich: Was darf Satire? Drittes Reich und Holocaust in der Satire. In: NDR.de Datum nicht ermittelbar, URL: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/wir_ueber_uns/wasdarfsatire100_page-2.html (29.06.2016).

[13] Vgl. Ebd.

[14] Ebd.

[15] Ebd.

[16] Vgl. Ebd.

[17] Vgl. Ebd.

[18] Georgios Gounalakis: Freiräume und Grenzen politischer Karikatur und Satire. In: Beck online, Datum nicht ermittelbar, URL: https://beck-online.beck.de/default.aspx?printmanager=print&VPATH=bibdata%2Fzeits%2Fnjw%2F1995%2Fcont%2Fnjw.1995.809.1.htm&mode=CurrentDo (22.07.2016).

[19] Vgl. Ebd.

[20] Vgl. Ebd.

[21] Siehe Anlage 2.

[22] Vgl. Anja Brauneck: Kritische Anmerkungen zu konventionellen gerichtlichen Prüfungsmethodik bei satirischen Darstellungen. In: Beck online, Datum nicht ermittelbar, URL: https://beckonline.beck.de/default.aspx?printmanager=print&VPATH=bibdata/zeits/zum/2004/cont/zum.2004.887.1.htm&mode=CurrentD (22.07.2016).

[23] Vgl. Ebd.

[24] Vgl Ebd., S. 8.

[25] Vgl. Sebastian Gärtner: Was die Satire darf. Eine Gesamtbetrachtung zu den rechtlichen Grenzen einer Kunstform [Schriften zum Öffentlichen Recht Band 1119]. Berlin 2009, S. 53. Zit. Nach BVerfGE 86, 1 [9] – Titanic.

[26] Vgl. Ebd.

[27] Vgl. Ebd., S. 52.

[28] Vgl. Gounalakis: Freiräume und Grenzen Satire.

[29] Vgl. Dorothee Bölke: Kritik an Macht ist schutzbedürftig – Wann wird Kritik zur Schmähung? In: Beck online, Datum nicht ermittelbar, URL: https://beck-online.beck.de/default.aspx?printmanager=print&VPATH=bibdata%2Fzeits%2Fnjw%2F2004%2Fcont%2Fnjw.2004.2352.1.htm&mode=CurrentDo (22.08.2016).

[30] Vgl. Gounalakis: Freiräume politischer Satire.

[31] Vgl. Ebd.

[32] Vgl. Erika Fischer-Lichte: Ästhetik des Performativen. Frankfurt am Main 2004, S. 31.

[33] Vgl. Ebd., S. 32.

[34] John Langshaw Austin: Performative und konstatierende Äußerungen (1958). In: Ludger Hoffmann (Hrsg.): Sprachwissenschaft. Ein Reader. Berlin/New York 1996, S. 132-142, S.132.

[35] Vgl. Ebd., S. 135.

[36] Vgl. Ebd., S. 132 f.

[37] Ebd., S. 140.

[38] Vgl. Fischer Lichte: Ästhetik des Performativen, S.36.

[39] Vgl. Ebd., S. 11.

[40] Ebd., S. 41.

[41] Vgl. Ebd., S.53.

[42] Vgl. Ebd., S. 18.

[43] Vgl. Anna Reimann: Endlich Verständlich: Fakten zur Flüchtlingskrise. In: Spiegel Online, 10.05.2016, URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-und-einwanderer-die-wichtigsten-fakten-a-1030320.html#sponfakt=1 (11.07.2016), S. 2.

[44] Vgl. Ebd.

[45] Vgl. Ebd.

[46] Vgl. Ebd., S.4.

[47] Vgl. Ebd.

[48] Vgl. Peter Müller/ Christoph Pauly: Schulden und Flüchtlinge: Griechenlands doppelte Krise. In: Spiegel Online, 27.02.2016, URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/griechenland-schon-im-maerz-2016-pleite-a-1079485.html (11.07.2016).

[49] Vgl. European Commission: Fact Sheet. EU-Turkey Agreement: Questions and Answers. Brüssel 2016.

[50] Vgl. Europäischer Rat: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. März 2016. In: Consilium.europa.eu, 18.03.2016, URL: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-european-council-conclusions/ (07.07.2016).

[51] Vgl. Issio Ehrich: Merkels Befreiungsschlag. Der Türkei-Deal ist das geringere Übel. In: n-tv.de, 17.03.2016, URL: http://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Der-Tuerkei-Deal-ist-das-geringere-Uebel-article17243476.html (07.07.2016).

[52] Vgl. Wolfram Weimer: Erdoğan erpresst Europa. In: n-tv.de, 08.03.2016, URL: http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Erdogan-erpresst-Europa-article17168726.html (12.07.2016).

[53] Vgl. Anonymus: Nach EU-Türkei-Deal. Viel Lob für Merkel. In: Handelsblatt.com, 19.03.2016, URL: http://www.handelsblatt.com/politik/international/nach-eu-tuerkei-deal-viel-lob-fuer-merkel-/v_detail_tab_print/13343610.html (07.07.2016).

[54] Vgl. Europäischer Rat: Schlussfolgerungen.

Ende der Leseprobe aus 58 Seiten

Details

Titel
Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ im Kontext. Satire als künstlerische Intervention zwischen politischem Kalkül und Kunstfreiheit
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
58
Katalognummer
V385977
ISBN (eBook)
9783960952442
ISBN (Buch)
9783960952459
Dateigröße
1938 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Satire, Böhmermann, Erdogan, Schmähkritik, Schmähgedicht, Merkel, Performance, Performance-Art, Erika Fischer-Lichte, Kunstfreiheit, Performance-Kunst, Politik, Meinungsfreiheit, Böhmermann-Affäre
Arbeit zitieren
Kirsten Hedwig-Rondot (Autor:in), 2016, Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ im Kontext. Satire als künstlerische Intervention zwischen politischem Kalkül und Kunstfreiheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385977

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ im Kontext. Satire als künstlerische Intervention zwischen politischem Kalkül und Kunstfreiheit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden