Umbau der "Alten Au" für die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim


Seminararbeit, 2016

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einführung
1.1.Bundesgartenschau (BUGA) 2023 als Entwicklungsmotor für die Stadt Mannheim
1.2.Streitpunkte „Feudenheimer Au“ und die Straße Am Aubuckel

2.Rechtliche Betrachtung

3.Schlussfolgerung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bebauungsplan Am Aubuckel (Foto: Repro/Kay Sommer)

1. Einführung

1.1.Bundesgartenschau (BUGA) 2023 als Entwicklungsmotor für die Stadt Mannheim

Die Bundesgartenschau (BUGA) ist eine deutsche Ausstellung zum Gartenbau, in die auch Themenbereiche wie Landschaftsarchitektur einfließen. Sie findet in einem Zweijahresturnus in verschiedenen deutschen Städten statt.

Im Rahmen einer Bundesgartenschau finden in den jeweiligen Städten mit hohem Budget umfangreiche Freiraumplanungen und -umgestaltungen statt, die regionalen Entwicklungszielen dienen sollen. Oft entsteht dabei ein völlig neues Bundesgartenschau- Gelände, das über einen Zeitraum von mehreren Monaten Millionen Besucher anzieht.

Vom 18. April bis 19. Oktober 1975 hat die BUGA in Mannheim stattgefunden. Dadurch war der Herzogenried Park entstanden und der Luisenpark hat ein besseres Aussehen bekommen. Mit 8,1 Mio. Besuchern ist sie bis dahin die erfolgreichste BUGA.1

Mannheim möchte wieder seine Tore für die BUGA 2023 aufmachen. Diesmal soll sie nach Plänen der Stadt auf dem Konversionsgelände „Spinelli Barracks“ und Feudenheimer Au gebaut werden.

Der BUGA GmbH-Geschäftsführer Michael Schnellbach2 stützt die Ansicht, dass eine Bundesgartenschau der Motor ist, um städtebauliche und freiraumplanerische Visionen für die Zukunft der Stadt voranzubringen. Und ein regelrechtes Konjunkturprogramm, denn zu den öffentlichen Geldern kommen zahlreiche Investitionen Dritter hinzu, die durch den Impuls der BUGA ausgelöst werden.

„So wurden beispielsweise bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz zu öffentlichen Geldern von rund 112 Millionen Euro weitere rund 315 Millionen Euro im direkten oder indirekten Zusammenhang von Dritten investiert. Auch Mannheim konnte schon einmal davon profitieren.“ 3

Herr Lothar Quast, der Bau- und Stadtplanungsdezernent, stimmt der Meinung zu, dass jede BUGA der Motor für ein riesiges Stadtentwicklungsprogramm war. Für Mannheim bedeutet die BUGA die Chance auf mindesten 40 Millionen Euro Fördermittel für einen über 220 Hektar großen Entwicklungsbereich. Die Stadt Mannheim bekommt die einmalige Chance neue attraktive Wohnflächen zu entwickeln, den Sportpark in seiner Bedeutung weiter aufzuwerten und den weltweit erfolgreichen Vereinen weitere Perspektiven zu bieten.4

1.2.Streitpunkte „Feudenheimer Au“ und die Straße Am Aubuckel

Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes Grünzug Nordost / Bundesgartenschau 2023 gibt es bei vielen Mannheimerinnen und Mannheimern noch offene Fragen und intensive Diskussionen.

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Feudenheimer Au und die Straße Am Aubuckel.

Gemäß Planungsüberlegungen in der Stadtverwaltung sollte die Feudenheimer Au ausgebaggert, geflutet und somit als künstlicher See im Rahmen der Bundesgartenschau 2023 genutzt werden. Dagegen haben sich Umweltverbände und Landwirte gewehrt. Im Mannheimer Gemeinderat sind diese Pläne auf Widerstand gestoßen.

Bei der Frage wegen der Straße Am Aubuckel gibt es keine einheitliche Meinung: die einen fordern einen Grünzug ganz ohne Straße, die anderen wollen alles beim Alten belassen. Die Stadtverwaltung will die Straße Am Aubuckel an den Rand der Au verlegen.5

Zur Veranschaulichung der Situation dient Abbildung 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bebauungsplan Am Aubuckel (Foto: Repro/Kay Sommer)

Der gelb markierte Bereich der Straße "Am Aubuckel", der den geplanten Grünzug Nordost durchschneidet, soll im Zuge der Buga 2023 wegfallen.

Wie zu sehen, zerschneidet die Aubuckelstraße das geplante Bundesgartenschaugelände zwischen den Spinelli-Barracks und dem Naturschutzgebiet Feudenheimer Au. Die Konsequenz ist im Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung beschrieben: „Fiele sie weg, könnte hier auf einer Fläche von 230 Hektar der Grünzug Nordost, eines der wichtigsten ökologischen Stadtentwicklungsprojekte in Mannheim, realisiert werden. Geht es nach den Plänen der Stadt, soll die Straße aber nicht ersatzlos gestrichen, sondern an den Riedbahndamm verlegt werden.“6

Warum ist die Einbindung dieses Gebietes so wichtig für die BUGA und für die Stadt? Zitiert sei hier Herr Michael Schnellbach, Geschäftsführer der BUGA 2023 GmbH:

„Jede Bundesgartenschau hat ihre eigene Geschichte, um auf sich aufmerksam zu machen. In Mannheim gibt es mit der historischen Neckarschleife in der Au, dem sogenannten Prallhang entlang des Hochgestades, sowie dem in der jüngeren Vergangenheit militärisch genutzten Kasernenareal die Voraussetzungen für eine Bundesgartenschau, die Aufsehen erregen wird.“7

Die Umweltbürgermeisterin der Stadt Mannheim, Frau Felicitas Kubala, ergänzt hierzu, dass die Stadt mit den Mitteln für die BUGA die einmalige Möglichkeit erhält, die Au ökologisch aufzuwerten und sie um das eigentlich zur Au gehörende Gewässer zu ergänzen.8

In dieser Seminararbeit wird lediglich untersucht, ob eine Verlegung der Straße Am Aubuckel aus Sicht des öffentlichen Rechts zulässig ist.

2. Rechtliche Betrachtung

Bei dieser Fragestellung greift das öffentliche Recht, das das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Das öffentliche Recht umfasst unter anderem auch Besonderes Verwaltungsrecht, insbesondere öffentliches Baurecht.9

Um die Vorbereitungen für die BUGA 2023 zu erfüllen, müssen Bauleitpläne aufgestellt werden.

Die Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB, § 2 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 BauGB:

„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.“10

Nach §1 (2) BauGB sind Bauleitpläne „der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).“

Aus rechtlicher Sicht muss geklärt werden, ob der Umbau der Straße eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleistet.

Die Aussage von Umweltbürgermeisterin Frau Felicitas Kubala stützt dies. Gemäß Ihrer Aussage im Rahmen eines Interviews soll ein neuer Erlebnisraum gemeinsam mit dem Spinelli-Gelände geschaffen werden, der im Grünzug ein wichtiges Verbindungsglied darstellt und neue Lebensqualität für die Stadtbürger schaffen wird. Dabei geht es auch darum, die Kleingärtner in der Au einzubeziehen und den dort ansässigen Vereinen die Möglichkeit zu geben, sich zu präsentieren und weiter zu entwickeln. Die Straße Am Aubuckel, die den Grünzug zerschneidet, muss weg, damit der angestrebte durchgehende Naturraum entstehen kann. Gutachten zum Naturschutz haben eindeutig ergeben, dass die jetzige Straße den größten an dieser Stelle denkbaren Eingriff zu Lasten der Natur darstellt. Die Straße rückzubauen und dadurch einen vernetzten Biotopverbund zu schaffen, ist daher ein wesentlicher Beitrag zur ökologischen Gestaltung des Grünzugs Nordost. 11

Unter diesen Voraussetzungen wäre die Anspruchsgrundlage erfüllt, da die verschiedenen Interessen in Einklang gebracht werden und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet ist.

Mit Ihrer Aussage im Interview spricht Frau Felicitas Kubala eine weitere mögliche Anspruchsgrundlage an. Möglich wären auch §§ 136 ff. des Kapitels 2. Teil1 BauGB, die die Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beschreiben:

„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn

- das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaf- fenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen auch unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nicht entspricht oder
- das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen dazu beitragen, dass
- die Siedlungsstruktur den Erfordernissen des Umweltschutzes, den Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung und der Bevölkerungsentwicklung entspricht.“12

Der Anspruch gemäß §136 (3) ergibt sich aus einem städtebaulichen Missstand.

Herr Lothar Quast meint auch, dass sowohl in den bürgerschaftlichen Planungsgruppen als auch im Gemeinderat deutlich herausgearbeitet wurde, dass die Straße Am Aubuckel in ihrer heutigen Lage falsch ist und den Grünzug durchschneidet. Jede neue Trasse hat Folgen für das neu erschlossene Gebiet, hier insbesondere für 30 Kleingartenparzellen und den Schützenverein. Demgegenüber stehen positive Auswirkungen, u.a. vermindert sich für die Bewohner am Westrand Feudenheims der Lärm erheblich.

[...]


1 [Wikipedia1]

2 [Mannheim1], Herr Schnellbach

3 Ebenda, Herr Schnellbach

4 Ebenda, Herr Quast

5 [Mannheim1]

6 [RNZ1]

7 ebenda

8 [Mannheim1]

9 [Wikipedia2]

10 GG, Art. 28 Abs. 2

11 [Mannheim1]

12 BauGB,§136ff.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Umbau der "Alten Au" für die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
15
Katalognummer
V385847
ISBN (eBook)
9783668602335
ISBN (Buch)
9783668602342
Dateigröße
742 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BUGA 2023, Mannheim, Öffentliches Recht
Arbeit zitieren
Elizaveta Nazarova (Autor:in), 2016, Umbau der "Alten Au" für die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385847

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