Privatwirtschaftliche Rechtsformen von Unternehmen. Übersicht und mögliche Rechtsformen für Schülerfirmen


Facharbeit (Schule), 2008

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Rechtsform
2.1. Die Wahl der Rechtsform

3. Unternehmensformen
3.1. Übersicht
3.2. Personengesellschaften
3.3. Kapitalgesellschaften
3.4. Misch- und Sonderformen

4. Mögliche Rechtsformen für Schülerfirmen

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Folgenden werde ich mich mit den unterschiedlichen Rechtsformen sowie deren Auswirkungen für die Unternehmen beschäftigen und die Wichtigkeit der Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen dar- legen.

Diese zählt zu den langfristig wirksamen unternehmerischen Ent-scheidungen und muss auch nach der Gründung eines Betriebes immer wieder auf ihre wirtschaftliche Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Denn die gewählte Rechtsform eines Betriebes spielt eine durchaus wichtige Rolle für dessen Finanzen, sowohl bei der Steuerbelastung als auch bei der Möglichkeit der Kapitalbeschaffung.

Somit wird die Wahl der richtigen Rechtsform heutzutage immer wichtiger, da sich die Marktbedingungen stetig ändern und es immer mehr globalen Wettbewerb gibt. Damit ist die gewählte Rechtsform also auch ein wichtiger Faktor, um sich von anderen Unternehmen hervor zu heben und sich so Marktvorteile zu verschaffen.

Daher ist es wenig verwunderlich, dass zu den traditionellen Rechts-formen neue geschaffen wurden, die der zunehmenden Globalisierung gerecht werden.

In der folgenden Bearbeitung werde ich mich auch mit einem, unseren Kurs betreffenden und damit sicherlich besonders interessanten Thema beschäftigen – mögliche Rechtsformen für Schülerfirmen.

Ich merke schon im Voraus, dass Rechtsformen ein sehr weitläufiges Themengebiet sind, in welchen viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Dennoch möchte ich mir am Ende meiner Arbeit möglichst um-fassende Fachkenntnisse verschafft haben, um in der Lage zu sein einen guten Einblick in dieses interessante Thema zu liefern. Dabei beschränke ich mich auf die privatwirtschaftlichen Rechtsformen.

2. Definition der Rechtsform

Die Rechtsform eines Unternehmens legt die gesetzlichen Rahmen fest, in dem eine Unternehmung tätig wird. Sie wird in der Regel als Gesellschaftsvertrag schriftlich festgelegt, kann bei Personenge-sellschaften, anders als bei Kapitalgesellschaften, in Ausnahmen münd-lich geschlossen werden. Die einzelnen Rechtsformen sind vom Gesetzgeber genau bestimmt, können jedoch vom Unternehmen frei gewählt werden.[1]

2.1. Die Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform zählt zu den langfristig wirksamen unternehmer-ischen Entscheidungen. Die Frage, welche Rechtsform für einen Betrieb die wirtschaftlich zweckmäßigste ist, stellt sich nicht nur bei der Gründung eines Betriebes, sondern muss bei wesentlichen Änderungen wirtschaft-licher, persönlicher oder steuerrechtlicher Faktoren immer wieder neu geprüft werden. Ist die früher gewählte Rechtsform vom wirtschaftlichen Standpunkt aus nicht mehr die zweckmäßigste, so kann ein Wechsel notwendig werden. Folgende Kriterien sind bei der Wahl der geeigneten Rechtsform zu berücksichtigen:

(1) die Rechtsgestaltung, insbesondere die Haftung,
(2) die Leitungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung, Mitbestimmung),
(3) die Gewinn- und Verlustbeteiligung, sowie Entnahmerechte,
(4) die Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und Fremdkapital,
(5) die Flexibilität bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen und bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
(6) die Steuerbelastung,
(7) die gesetzlichen Vorschriften über Umfang, Inhalt, Prüfung, Offenlegung des Jahresabschlusses,
(8) die Aufwendung der Rechtsform (z.B. Gründungs- und Kapitalerhöhungskosten, besondere Aufwendungen für die Rechnungslegung).

Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform privater Betriebe [2]

3. Unternehmensformen

Die Unternehmensformen werden traditionell nach Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Mischformen unterteilt.[3]

3.1. Übersicht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2. Personengesellschaften

Personengesellschaften sind in erster Linie Einzelunternehmungen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet), offene Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG) sowie auch stille Gesellschaften. Sie bauen in besonderem Maß auf der persönlichen Verbundenheit der einzelnen Gesellschafter auf. Da die Existenz der Unternehmen stark an die Einzelpersonen gebunden ist, können neue Gesellschafter nicht ohne Zustimmung der Teilhaber aufgenommen werden.

Generell gilt bei Personengesellschaften, dass jeder der Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für den Verlust der Gesellschaft haftet, während Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft vertraglich flexibel geregelt werden kann.

Spezielle Regelungen gibt es für die Kommanditgesellschaft und für die stille Gesellschaft. Bei der stillen Gesellschaft vertritt der Geschäftsinhaber die Gesellschaft nach außen und haftet mit seinem Vermögen, während der stille Gesellschafter nur beschränkte Kontrollrechte hat und nur mit seiner Einlage haftet (Verlusthaftung kann vertraglich ausgeschlossen werden).

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Der Komplementär (oder mehrere) führt die Geschäfte, vertritt die Gesellschaft nach außen und haftet unbeschränkt mit seinem Vermögen. Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen (jedoch mit Kontroll- und Widerspruchsrecht), nicht zur Vertretung nach außen befugt und haftet dafür nur mit seiner Einlage.

Allgemein lässt sich sagen, dass bei Personengesellschaften das finanzielle Risiko gekoppelt ist an Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse. Die Gewinnbeteiligung wird in der Regel vertraglich geregelt (bei der Einzelunternehmung steht er natürlich dem Inhaber voll zu). Fehlen entsprechende Regelungen gilt:

- bei der GbR: Gewinn und Verlustbeteiligung zu gleichen Teilen
- bei der OHG: 4% Verzinsung der Kapitalanteile, Restverteilung nach Köpfen
- bei der KG: 4% Verzinsung der Kapitalanteile, Restverteilung von Gewinn und Verlust in angemessenem Verhältnis, wobei der Kommanditist am Verlust nur bis zur Höhe seiner Kapitalanlage beteiligt wird
- bei der stillen Gesellschaft: angemessene Verlust- und Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafter wird als gegeben angesehen. Verlustbeteiligung kann vertraglich ausgeschlossen werden, nicht jedoch die Gewinnbeteiligung.

[...]


[1] vgl. Hans J. Escherle, Wirtschaft zum Nachschlagen, Aktuelles Lexikon des Wirtschaftslebens von A-Z, 1982, Compact Verlag, S.283 ff.

[2] vgl. Dr. Dr. Günter Wöhe, Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozial- wissenschaften, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Auflage, Juni 1990, Verlag Vahlen, S.343 ff.

[3] nach: Edmund Heinen, Industriebetriebslehre, Entscheidungen im Industriebetrieb, 9. Auflage, 1991, Gabler Verlag, S.162

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Privatwirtschaftliche Rechtsformen von Unternehmen. Übersicht und mögliche Rechtsformen für Schülerfirmen
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
14
Katalognummer
V385649
ISBN (eBook)
9783668601307
ISBN (Buch)
9783668601314
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
privatwirtschaftliche, rechtsformen, unternehmen, übersicht, schülerfirmen
Arbeit zitieren
Jens Evers (Autor:in), 2008, Privatwirtschaftliche Rechtsformen von Unternehmen. Übersicht und mögliche Rechtsformen für Schülerfirmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385649

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